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Arbeitgeberfinanzierte Pensionszusage - Infothek

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<strong>Arbeitgeberfinanzierte</strong> <strong>Pensionszusage</strong><br />

<strong>Arbeitgeberfinanzierte</strong> <strong>Pensionszusage</strong><br />

mit Rückdeckungsversicherung


<strong>Arbeitgeberfinanzierte</strong> <strong>Pensionszusage</strong><br />

Die arbeitgeberfinanzierte <strong>Pensionszusage</strong>:<br />

Stufe 1: <strong>Pensionszusage</strong><br />

Stufe 2: Rückdeckungsversicherung<br />

LKFV-bAV - 201101<br />

2


<strong>Arbeitgeberfinanzierte</strong> <strong>Pensionszusage</strong><br />

Vertriebschancen:<br />

Wie auch die anderen Durchführungswege in der betrieblichen Altersversorgung<br />

bietet die <strong>Pensionszusage</strong> in Verbindung mit einer korrespondierenden<br />

Rückdeckungsversicherung hervorragende Vertriebschancen:<br />

� Langfristige Kundenbindung in stornosicherem Geschäftsfeld<br />

� Hohe Versicherungssummen, v.a. im Bereich der GGF-Versorgung<br />

� Individuelle Absicherung aller Versorgungsrisiken durch umfangreiche und<br />

flexible Produktpalette der NLV<br />

� Gute Möglichkeiten für Anschlussgeschäft, z.B. bei Erhöhung der bestehenden<br />

Versorgung oder bei einer Ablösung der <strong>Pensionszusage</strong> durch<br />

Unterstützungskasse oder Pensionsfonds<br />

� Kompetente Unterstützung durch NÜRNBERGER Beratungs- und<br />

Betreuungsgesellschaft für betriebliche Altersversorgung und<br />

Personaldienstleistungen mbH<br />

LKFV-bAV - 201101<br />

3


<strong>Pensionszusage</strong><br />

Verbreitung der Durchführungswege:<br />

Bei den Unternehmen:<br />

� 11% <strong>Pensionszusage</strong><br />

� 19% Pensionskasse/-fonds<br />

� 65% Direktversicherung<br />

� 54% Unterstützungskasse<br />

LKFV-bAV - 201101<br />

Versorgungsberechtigte in den<br />

einzelnen Durchführungswegen:<br />

� 45% <strong>Pensionszusage</strong><br />

� 19% Pensionskasse/-fonds<br />

� 25% Direktversicherung<br />

� 11% Unterstützungskasse<br />

Auszug aus Verbreitung der betrieblichen Altersversorgung, Abschlussbericht<br />

von Infratest Sozialforschung, Stand Oktober 2003<br />

4


<strong>Arbeitgeberfinanzierte</strong> <strong>Pensionszusage</strong><br />

Prozentuale Aufteilung der Deckungsmittel in<br />

der bAV Ende 2008; Gesamt: 453,80 Mrd. EUR<br />

• <strong>Pensionszusage</strong>, rund 7,6 Mio. AN (54,01 %) 245,10 Mrd. EUR<br />

• Pensionskassen (23,58 %) 107,00 Mrd. EUR<br />

• Unterstützungskassen (8,17 %) 37,10 Mrd. EUR<br />

• Direktversicherungen (11,04 %) 50,10 Mrd. EUR<br />

• Pensionsfonds (3,20 %) 14,50 Mrd. EUR<br />

LKFV-bAV - 201101<br />

<strong>Pensionszusage</strong><br />

54,01%<br />

Direktversicherung<br />

11,04%<br />

Pensionskasse<br />

23,58%<br />

Pensionsfonds<br />

3,20%<br />

U-Kasse 8,17%<br />

Quelle: aba<br />

Quelle: aba<br />

5


<strong>Arbeitgeberfinanzierte</strong> <strong>Pensionszusage</strong><br />

Definition:<br />

Eine Pensionsverpflichtung ist die Verpflichtung eines Unternehmens, seinen<br />

Arbeitnehmern und ihren Hinterbliebenen für das Alter und für den Fall des Todes<br />

oder der Invalidität aus betrieblichen Mitteln eine Versorgung zu gewähren.<br />

Entscheidendes Merkmal der Pensionsverpflichtung ist, dass das Unternehmen<br />

selbst Träger der Versorgung ist. Deshalb bezeichnet man die Pensionsverpflichtung<br />

auch als “Direktzusage” oder als “unmittelbare Versorgungszusage”.<br />

LKFV-bAV - 201101<br />

6


<strong>Arbeitgeberfinanzierte</strong> <strong>Pensionszusage</strong><br />

Zustandekommen der <strong>Pensionszusage</strong>:<br />

� Regelung durch Tarifvertrag - Vereinbarung muss schriftlich zwischen den<br />

tariffähigen Parteien getroffen werden und gilt unmittelbar und zwingend für die<br />

betroffenen Mitglieder der Parteien.<br />

� Regelung durch Betriebsvereinbarung - Vereinbarung nur möglich, wenn für<br />

den Betrieb keine einschlägige tarifliche Regelung besteht. Sie gilt unmittelbar<br />

und zwingend für alle von der Betriebsvereinbarung betroffenen Arbeitnehmer<br />

des Betriebes.<br />

� Regelung durch Gesamtzusage - einseitig vom Arbeitgeber erlassene<br />

Versorgungsordnung. Sie bindet den Arbeitgeber sofern sie von ihm in<br />

geeigneter Weise bekannt gegeben wurde (z.B. Aushändigung im Rahmen einer<br />

Betriebsversammlung oder Aushang am „Schwarzen Brett“).<br />

� Regelung durch betriebliche Übung - Ruhegeldverpflichtung entsteht, wenn<br />

ein Arbeitgeber gleichbleibend Ruhegelder gewährt und hieraus der<br />

Arbeitnehmer nach Treu und Glauben schließen darf, der Arbeitgeber werde<br />

auch in Zukunft entsprechend verfahren.<br />

� Regelung durch Individualzusage - Ruhegeldverpflichtung entsteht, indem<br />

einzelnen oder mehreren Arbeitnehmern eine individuelle Versorgungszusage<br />

erteilt wird. Hierbei ist der arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz zu<br />

beachten.<br />

LKFV-bAV - 201101<br />

7


<strong>Arbeitgeberfinanzierte</strong> <strong>Pensionszusage</strong><br />

Vorteile für den Arbeitnehmer:<br />

� Individuelle Versorgungsmöglichkeiten<br />

(Alter, Tod, Invalidität)<br />

� Wahl zwischen Renten- und<br />

Kapitalleistungen<br />

� Sofortige finanzielle Absicherung<br />

� Besteuerung erst bei Rentenbezug -<br />

hohe Freibeträge<br />

LKFV-bAV - 201101<br />

8


<strong>Arbeitgeberfinanzierte</strong> <strong>Pensionszusage</strong><br />

Lohnsteuerliche Behandlung beim Arbeitnehmer:<br />

� vor Eintritt des Versorgungsfalles:<br />

Keine Auswirkungen, da dem Arbeitnehmer noch keine Leistungen zufließen.<br />

� nach Eintritt des Versorgungsfalles:<br />

Die Versorgungsleistungen gehören beim Arbeitnehmer zu den Einkünften aus<br />

nichtselbständiger Arbeit (§ 19 Abs. 1 Nr. 2 EStG). Sie sind deshalb<br />

lohnsteuerpflichtig.<br />

Allerdings bleiben im Rahmen des Versorgungsfreibetrages 30,4% der<br />

Versorgungsbezüge, max. 2.280,-- € (+ max. 684,-- € Zuschlag) /<br />

Prozentsatz bis 2040 stetig auf 0% sinkend im Veranlagungszeitraum steuerfrei -<br />

gemäß § 19 Abs. 2, S. 1 EStG.<br />

Desweiteren kann der Arbeitnehmerpauschbetrag in Höhe von 102,-- € sowie die<br />

Vorsorgeaufwendungen (§ 10 EStG) in Anrechnung gebracht werden.<br />

Da es sich bei betrieblichen Pensionszahlungen i.d.R. um eine Vergütung für eine<br />

mehrjährige Tätigkeit handelt, kann bei einer Kapitalisierung der Rente der<br />

Abfindungsbetrag gem. § 34 Abs. 1 EStG ermäßigt besteuert werden.<br />

LKFV-bAV - 201101<br />

9


<strong>Arbeitgeberfinanzierte</strong> <strong>Pensionszusage</strong><br />

Sozialversicherungsrechtliche Behandlung beim<br />

Arbeitnehmer:<br />

� vor Eintritt des Versorgungsfalles:<br />

Keine Auswirkungen, da beim Arbeitnehmer keine sozialversicherungspflichtigen<br />

Einkünfte vorliegen.<br />

� nach Eintritt des Versorgungsfalles:<br />

Versorgungsleistungen sind in der gesetzlichen Renten- und<br />

Arbeitslosenversicherung beitragsfrei.<br />

Ist der Rentner in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung versichert, so<br />

besteht Beitragspflicht, wenn die beitragspflichtigen Versorgungsbezüge (V) 1/20<br />

der monatlichen Bezugsgröße übersteigen; z.B. in 2010: (V) > 127,50 € (Alte BL).<br />

Der Beitragssatz beträgt in diesem Fall 100% des allgemeinen Beitragssatzes der<br />

zuständigen Krankenkasse zzgl. dem vollen Beitrag zur Pflegeversicherung.<br />

Werden Rentenzusagen kapitalisiert oder werden Kapitalzusagen fällig, so wird ein<br />

monatlicher Zahlbetrag in Höhe von 1/120 der Kapitalleistung angenommen. Dieser<br />

wird längstens für 120 Monate mit Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen<br />

belegt.<br />

LKFV-bAV - 201101<br />

10


<strong>Arbeitgeberfinanzierte</strong> <strong>Pensionszusage</strong><br />

Vorteile für das Unternehmen:<br />

� Langfristige Steuerstundung durch<br />

Rückstellungen<br />

� Zusätzliche Liquidität in der<br />

Anwartschaftsphase<br />

� Steuerbegünstigter Aufbau einer<br />

Versorgung<br />

LKFV-bAV - 201101<br />

11


<strong>Arbeitgeberfinanzierte</strong> <strong>Pensionszusage</strong><br />

Einschränkungen für das<br />

Unternehmen:<br />

� Bilanzielle Auswirkungen<br />

� PSV-pflichtig<br />

� Verwaltungsaufwendig - auch in der<br />

Rentenphase<br />

LKFV-bAV - 201101<br />

12


<strong>Arbeitgeberfinanzierte</strong> <strong>Pensionszusage</strong><br />

Rückstellungen:<br />

� Was versteht man eigentlich unter Rückstellungen?<br />

� Warum müssen Rückstellungen gebildet werden?<br />

� Welche Voraussetzungen für die Bildung von Pensionsrückstellungen müssen<br />

gemäß § 6a EStG erfüllt werden?<br />

LKFV-bAV - 201101<br />

13


<strong>Arbeitgeberfinanzierte</strong> <strong>Pensionszusage</strong><br />

Rückstellungen:<br />

Definition von Rückstellung:<br />

Rückstellungen sind Verbindlichkeiten, die der Art nach bekannt sind, nicht aber<br />

nach Höhe und Fälligkeit.<br />

Passivposten in der Bilanz:<br />

Die Bildung von Rückstellungen führt zu einer Erhöhung der Passiva.<br />

Buchungstechnischer Posten:<br />

Der buchhalterische Aufwand mindert den Gewinn des Unternehmens<br />

(Aufwand für Pensionsverpflichtungen an Rückstellungen für<br />

Pensionsverpflichtungen)<br />

LKFV-bAV - 201101<br />

14


<strong>Arbeitgeberfinanzierte</strong> <strong>Pensionszusage</strong><br />

Rückstellungen:<br />

Warum müssen Rückstellungen gebildet werden?<br />

� Grundlage bildet § 249 HGB - Ausweis von Verbindlichkeiten<br />

� „Merkposten“ in Bilanz<br />

� Grundsatz der Bilanzwahrheit<br />

� Steuerrechtliche Gründe (Substanz würde dem Unternehmen entzogen werden)<br />

LKFV-bAV - 201101<br />

Gliederung einer Bilanz - siehe nächste Seite<br />

15


<strong>Arbeitgeberfinanzierte</strong> <strong>Pensionszusage</strong><br />

LKFV-bAV - 201101<br />

16


<strong>Arbeitgeberfinanzierte</strong> <strong>Pensionszusage</strong><br />

Pensionsrückstellungen -<br />

allgemeine Anforderungen<br />

� Steuerlich anerkanntes Arbeitsverhältnis<br />

� Klarheit der Versorgungsvereinbarung (Schriftform)<br />

� Keine Überversorgung<br />

LKFV-bAV - 201101<br />

17


<strong>Arbeitgeberfinanzierte</strong> <strong>Pensionszusage</strong><br />

Pensionsrückstellungen -<br />

Anforderungen des § 6a EStG<br />

Voraussetzungen für die Bildung von Pensionsrückstellungen::<br />

� Der Pensionsberechtigte muss einen Rechtsanspruch auf einmalige oder<br />

laufende Pensionsleistungen haben.<br />

� Keine steuerschädlichen Vorbehalte - z.B. Widerrufsvorbehalte<br />

� Die <strong>Pensionszusage</strong> muss schriftlich erteilt sein; die <strong>Pensionszusage</strong> muss<br />

eindeutige Angaben zu Art, Form, Voraussetzungen und Höhe der in Aussicht<br />

gestellten künftigen Leistungen enthalten.<br />

� Bildung einer Rückstellung für Anwartschaften erstmals im Jahr der<br />

Zusageerteilung - frühestens jedoch im Alter 27/28.<br />

Bildung der Erstrückstellung altersunabhängig bei AN-finanzierter VO<br />

� Für Versorgungszusagen ab dem 1.1.1987 besteht eine Bilanzierungspflicht<br />

(Unterlassene Rückstellungen dürfen erst bei Eintritt eines Versorgungsfalles<br />

nachgeholt werden!)<br />

LKFV-bAV - 201101<br />

18


<strong>Arbeitgeberfinanzierte</strong> <strong>Pensionszusage</strong><br />

Rückstellungen - das Teilwertverfahren:<br />

Ziel des Teilwertverfahrens ist die Verteilung des voraussichtlichen Aufwands<br />

der Pensionsleistung auf die Zeit der aktiven Tätigkeit des<br />

versorgungsberechtigten Arbeitnehmers und die Verrechnung mit dem Ertrag der<br />

entsprechenden Arbeitsleistung.<br />

Für die Berechnung des Teilwerts schreibt § 6a Abs. 3 Satz 3 EStG die Anwendung<br />

der anerkannten Regeln der Versicherungsmathematik und einen<br />

Rechnungszinsfuß (Abzinsungsfaktor) von 6 % p.a. vor.<br />

Der versicherungsmathematischen Methode liegen Erhebungen über die<br />

Sterbe- und Invaliditätshäufigkeit zugrunde, die nach mathematischen Regeln<br />

ausgewertet werden. Der Rückgriff auf statistische Hilfsmittel ist erforderlich, weil die<br />

Höhe der Pensionsverpflichtung nicht exakt bestimmbar ist. Die Finanzverwaltung<br />

wendet hierbei die „RICHTTAFELN 2005 G“ der Heubeck-Richttafeln GmbH an.<br />

LKFV-bAV - 201101<br />

19


<strong>Arbeitgeberfinanzierte</strong> <strong>Pensionszusage</strong><br />

Beispiel:<br />

1.000 € Alters- und BU-Rente mtl. mit 60% Witwenrente, Mann (Jahrgang 1971)<br />

13.149<br />

3.945 8.225<br />

14.968<br />

22.122<br />

45.838<br />

32.701<br />

29 34 40 45 51 56 62 67<br />

LKFV-bAV - 201101<br />

Rückstellungen<br />

Steuervorteil (30 %)<br />

27.417<br />

49.892<br />

73.740<br />

109.004<br />

152.793<br />

EUR<br />

20


<strong>Arbeitgeberfinanzierte</strong> <strong>Pensionszusage</strong><br />

Beispiel:<br />

1.000 € Alters- und BU-Rente mtl. mit 60% Witwenrente, Mann (Jahrgang 1969)<br />

LKFV-bAV - 201101<br />

Rückstellungen<br />

Steuervorteil (30 %)<br />

27.417<br />

8.225<br />

73.740<br />

22.122<br />

152.793<br />

45.838<br />

139.368<br />

41.810<br />

119.564<br />

35.869<br />

40 45 51 56 62 67 72 78 83<br />

EUR<br />

21


<strong>Arbeitgeberfinanzierte</strong> <strong>Pensionszusage</strong><br />

Beispiel:<br />

1.000 € Alters- und BU-Rente mtl. mit 60% Witwenrente, Mann (Jahrgang 1969)<br />

LKFV-bAV - 201101<br />

Rückstellungen<br />

Steuervorteil (30 %)<br />

27.417<br />

8.225<br />

73.740<br />

22.122<br />

152.793<br />

45.838<br />

85.337<br />

26.268<br />

73.805<br />

22.142<br />

40 45 51 56 62 67 72 78 83<br />

EUR<br />

22


<strong>Arbeitgeberfinanzierte</strong> <strong>Pensionszusage</strong><br />

Beispiel:<br />

1.000 € Alters- und BU-Rente mtl. mit 60% Witwenrente, Mann (Jahrgang 1969)<br />

LKFV-bAV - 201101<br />

Rückstellungen<br />

Steuervorteil (30 %)<br />

166.579<br />

49.973<br />

27.417<br />

8.225<br />

163.893<br />

49.168<br />

152.793<br />

45.838<br />

119.564<br />

35.869<br />

40 45 51 56 62 67 72 78 83<br />

EUR<br />

23


<strong>Arbeitgeberfinanzierte</strong> <strong>Pensionszusage</strong><br />

LKFV-bAV - 201101<br />

1.000 € Alters- und BU-Rente mtl. mit 60% Witwenrente (Jahrgang 1971)<br />

160000<br />

140000<br />

120000<br />

100000<br />

80000<br />

60000<br />

40000<br />

20000<br />

0<br />

40<br />

42<br />

44<br />

Auffüllungsrisiko<br />

46<br />

48<br />

50<br />

52<br />

54<br />

56<br />

58<br />

60<br />

62<br />

Teilwert Witwenrentenbarwert<br />

Auflösungsrisiko<br />

64<br />

66<br />

24


<strong>Arbeitgeberfinanzierte</strong> <strong>Pensionszusage</strong><br />

Finanzierbarkeit der <strong>Pensionszusage</strong>:<br />

Wirtschaftlich nicht erfüllbare <strong>Pensionszusage</strong>n werden von der Finanzverwaltung<br />

nicht akzeptiert.<br />

Bei Eintritt eines Versorgungsfalles (z.B. Invalidität oder Tod) ist der Barwert der zu<br />

zahlenden Renten zum nächsten Bilanzstichtag in der Bilanz auszuweisen und es<br />

besteht die Gefahr einer Überschuldung („Bilanzsprungrisiko“), sofern nicht ein<br />

entsprechender Ausgleich in der Bilanz hergestellt werden kann.<br />

Durch den Abschluss einer entsprechenden NÜRNBERGER<br />

Rückdeckungsversicherung ist stets gewährleistet, dass die<br />

Versorgungsverpflichtungen, die durch die Erteilung der <strong>Pensionszusage</strong> an den<br />

GGF entstanden sind, erfüllt werden können.<br />

LKFV-bAV - 201101<br />

25


<strong>Arbeitgeberfinanzierte</strong> <strong>Pensionszusage</strong><br />

Die arbeitgeberfinanzierte <strong>Pensionszusage</strong>:<br />

Stufe 1: <strong>Pensionszusage</strong><br />

Stufe 2: Rückdeckungsversicherung<br />

LKFV-bAV - 201101<br />

26


<strong>Arbeitgeberfinanzierte</strong> <strong>Pensionszusage</strong><br />

LKFV-bAV - 201101<br />

27


<strong>Arbeitgeberfinanzierte</strong> <strong>Pensionszusage</strong><br />

NÜRNBERGER Rückdeckungsversicherung:<br />

Um sich von den betriebsfremden Risiken aus einer <strong>Pensionszusage</strong> zu befreien<br />

und im Versorgungsfall das notwendige Kapital zur Verfügung zu haben, empfehlen<br />

wir dem Arbeitgeber den Abschluss einer NÜRNBERGER<br />

Rückdeckungsversicherung.<br />

Versicherungsnehmer, Beitragszahler und Bezugsberechtigter der Versicherung ist<br />

der Arbeitgeber. Der Arbeitnehmer ist lediglich die versicherte Person. Er kann seine<br />

Ansprüche ausschließlich gegenüber seinem Arbeitgeber, nicht aber gegenüber der<br />

Versicherungsgesellschaft geltend machen.<br />

<strong>Pensionszusage</strong> und Rückdeckungsversicherung sind zwei getrennte Vorgänge, die<br />

auch getrennt zu bilanzieren sind (Saldierungsverbot)!<br />

LKFV-bAV - 201101<br />

28


<strong>Arbeitgeberfinanzierte</strong> <strong>Pensionszusage</strong><br />

Startmaske BAVplus:<br />

LKFV-bAV - 201101<br />

Software<br />

Informationen<br />

29


<strong>Arbeitgeberfinanzierte</strong> <strong>Pensionszusage</strong><br />

Angebot Rückdeckungsversicherung (barwertorientiert):<br />

LKFV-bAV - 201101<br />

30


<strong>Arbeitgeberfinanzierte</strong> <strong>Pensionszusage</strong><br />

Angebot Rückdeckungsversicherung (barwertorientiert):<br />

LKFV-bAV - 201101<br />

31


<strong>Arbeitgeberfinanzierte</strong> <strong>Pensionszusage</strong><br />

Angebot Rückdeckungsversicherung (barwertorientiert):<br />

LKFV-bAV - 201101<br />

32


<strong>Arbeitgeberfinanzierte</strong> <strong>Pensionszusage</strong><br />

Angebot Rückdeckungsversicherung (barwertorientiert):<br />

LKFV-bAV - 201101<br />

33


<strong>Arbeitgeberfinanzierte</strong> <strong>Pensionszusage</strong><br />

Beispiel (barwertorientiert):<br />

In 2011 40-jähriger Arbeitnehmer (Jahrgang 1971), Endalter 67, Ehefrau Alter 37<br />

Jahre, 1.000,-- € Alters- und BU-Rente mtl., mit 60 % Witwenrente<br />

Bei Berufsunfähigkeit<br />

jährliche Rente<br />

Bei Tod im 1.<br />

Versicherungsjahr (2011)<br />

Bei Beginn der<br />

Altersrente<br />

LKFV-bAV - 201101<br />

Die Verpflichtung Die Absicherung*)<br />

12.000,-- €<br />

113.438,-- €<br />

12.000,-- €<br />

113.443,-- €<br />

152.793,-- € 152.792,-- €<br />

*) NÜRNBERGER<br />

Rückdeckungsversicherung<br />

34


<strong>Arbeitgeberfinanzierte</strong> <strong>Pensionszusage</strong><br />

Die Steuer- und Liquiditätsrechnung:<br />

Aus der <strong>Pensionszusage</strong>:<br />

Gewinnminderung<br />

durch Rückstellungen: 152.793,-- €<br />

Liquiditätsgewinn<br />

durch Steuerersparnis<br />

(30%):<br />

LKFV-bAV - 201101<br />

45.838,-- €<br />

Liquiditätsgewinn gesamt: 58.971,-- €<br />

Aus der Rückdeckungsversicherung:<br />

Ablaufleistung: 152.792,-- €<br />

abzgl. gezahlte<br />

Beiträge: 134.031,-- €<br />

Gewinnerhöhung: 18.761,-- €<br />

Gezahlte Steuer (30%): 5.628,-- €<br />

Liquiditätsgewinn: 13.133,-- €<br />

35


<strong>Arbeitgeberfinanzierte</strong> <strong>Pensionszusage</strong><br />

Angebot Rückdeckungsversicherung (rentenorientiert):<br />

LKFV-bAV - 201101<br />

36


<strong>Arbeitgeberfinanzierte</strong> <strong>Pensionszusage</strong><br />

Angebot Rückdeckungsversicherung (rentenorientiert):<br />

LKFV-bAV - 201101<br />

37


<strong>Arbeitgeberfinanzierte</strong> <strong>Pensionszusage</strong><br />

Angebot Rückdeckungsversicherung (rentenorientiert):<br />

LKFV-bAV - 201101<br />

38


<strong>Arbeitgeberfinanzierte</strong> <strong>Pensionszusage</strong><br />

Angebot Rückdeckungsversicherung (rentenorientiert):<br />

LKFV-bAV - 201101<br />

39


<strong>Arbeitgeberfinanzierte</strong> <strong>Pensionszusage</strong><br />

Beispiel (rentenorientiert):<br />

In 2011 40-jähriger Arbeitnehmer, Endalter 65, Ehefrau Alter 37 Jahre<br />

1.000,-- € Alters- und BU-Rente mtl., mit 60 % Witwenrente<br />

Bei Berufsunfähigkeit<br />

jährliche Rente<br />

Bei Tod -<br />

jährliche Witwenrente<br />

Bei Beginn der Altersrente,<br />

jährliche Rente<br />

LKFV-bAV - 201101<br />

Die Verpflichtung Die Absicherung*)<br />

12.000,-- €<br />

7.200,-- €<br />

12.000,-- €<br />

12.000,-- € 12.000,-- €<br />

*) NÜRNBERGER<br />

Rückdeckungsversicherung<br />

7.200,-- €<br />

40


<strong>Arbeitgeberfinanzierte</strong> <strong>Pensionszusage</strong><br />

Die Steuer- und Liquiditätsrechnung (rentenorientiert):<br />

Aus der <strong>Pensionszusage</strong>:<br />

Gewinnminderung<br />

durch Rückstellungen: 152.793,-- €<br />

Liquiditätsgewinn<br />

durch Steuerersparnis<br />

(30%):<br />

LKFV-bAV - 201101<br />

45.838,-- €<br />

Liquiditätsgewinn gesamt: 73.908,-- €<br />

Aus der Rückdeckungsversicherung:<br />

Aktivwert: 277.134,-- €<br />

abzgl. gezahlte<br />

Beiträge: 237.034,-- €<br />

Gewinnerhöhung: 40.100,-- €<br />

Gezahlte Steuer (30%): 12.030,-- €<br />

Liquiditätsgewinn: 28.070,-- €<br />

41


<strong>Arbeitgeberfinanzierte</strong> <strong>Pensionszusage</strong><br />

Bilanzielle Auswirkungen beim Arbeitgeber:<br />

LKFV-bAV - 201101<br />

vor Eintritt des<br />

Versorgungsfalles<br />

nach Eintritt des<br />

Versorgungsfalles<br />

Gewinnminderung Gewinnerhöhung<br />

- Rückstellungen<br />

- Beiträge zur Rückdeckungsversicherung<br />

- Zuwachs des<br />

Versicherungswertes<br />

- Bezahlte Renten - Auflösung der<br />

Rückstellungen<br />

42


<strong>Arbeitgeberfinanzierte</strong> <strong>Pensionszusage</strong><br />

Argumente für den Abschluss<br />

einer Rückdeckungsversicherung:<br />

� Planmäßiger Vermögensaufbau<br />

� Höhere Kreditwürdigkeit<br />

� Erleichterter Firmenverkauf<br />

� Erleichterte Übertragung der Pensionsverpflichtung<br />

� Keine betriebsfremden Risiken<br />

� Kein Auffüllungsrisiko<br />

� Kein Auflösungsrisiko<br />

� Insolvenzschutz durch Verpfändung<br />

LKFV-bAV - 201101<br />

43


<strong>Arbeitgeberfinanzierte</strong> <strong>Pensionszusage</strong><br />

Praxistip: Abwicklung (PC-Angebotsprogramme<br />

der NÜRNBERGER Beratungstechnologie)<br />

Im Rahmen eines Rückdeckungsversicherungsabschlusses:<br />

� LV-Antrag: VN+Bezugsrecht = Arbeitgeber, VP = Arbeitnehmer<br />

� wichtig bei beherrschenden GGF: Verpfändungsvereinbarung<br />

NÜRNBERGER Service:<br />

� Musterzusage<br />

� Verpfändungsvereinbarung<br />

� Muster Gesellschafterbeschluss<br />

� Vers.math. Gutachten<br />

LKFV-bAV - 201101<br />

44


<strong>Arbeitgeberfinanzierte</strong> <strong>Pensionszusage</strong><br />

Musterverträge - Fachinformationen<br />

Musterverträge sowie nützliche Informationen zu den Themen „<strong>Pensionszusage</strong>“,<br />

„GGF-Versorgung“, „<strong>Pensionszusage</strong> durch Entgeltumwandlung“ sowie<br />

„Finanzierungslücken bei <strong>Pensionszusage</strong>n“ sind in der Software der<br />

Beratungstechnologie hinterlegt!<br />

LKFV-bAV - 201101<br />

45


LKFV-bAV - 201101<br />

<strong>Arbeitgeberfinanzierte</strong> <strong>Pensionszusage</strong><br />

Verkaufsunterstützung<br />

Angebotssoftware<br />

Fachinformationen (BA520 – PZ AG) / (BA521 PZ EU) / (BA820 GGF)<br />

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Impressum<br />

Herausgeber<br />

NÜRNBERGER<br />

Lebensversicherung AG<br />

Ostendstraße 100<br />

90334 Nürnberg<br />

Internet: www.nürnberger.de<br />

LKFV-bAV - 201101<br />

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