12.06.2014 Aufrufe

Beschlussentwurf - RIS

Beschlussentwurf - RIS

Beschlussentwurf - RIS

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Telefסּn: 0 233-23728<br />

Telefax: 0 233-22610<br />

Sozialreferat<br />

Seite 1 von 9<br />

Stiftungsverwaltung<br />

S-R-3<br />

Modernisierung und Instandsetzung<br />

Johann und Josefine Ebner-Stiftung<br />

Seydlitzstr. 43, 45, Bingener Str. 6, 6a<br />

Projektkosten (Kostenobergrenze) 1.198.000 Euro<br />

Sitzungsvorlage Nr. 08-14 / V 11996<br />

Beschluss des Sozialausschusses vom 13.06.2013 (SB)<br />

Öffentliche Sitzung<br />

I. Vortrag der Referentin<br />

1. Johann und Josefine Ebner-Stiftung<br />

1.1 Stiftungserrichtung<br />

Aus dem Nachlass des am 05.01.2008 verstorbenen Herrn Johann Ebner wurde<br />

der Landeshauptstadt München der Mietblock Seydlitzstr. 43, 45 und Bingener Str.<br />

6, 6a als Vermächtnis mit der Auflage zugewandt, damit die nichtrechtsfähige Johann<br />

und Josefine Ebner-Stiftung zu errichten.<br />

1.2 Zweck<br />

Der Zweck der Stiftung ist die Gewährung von Zuwendungen an in München lebende<br />

Waisenkinder.<br />

1.3 Seydlitzstr. 43, 45, Bingener Str. 6, 6a<br />

Das Flst. 986/43 Moosach ist 5.142 m² groß. Auf diesem befinden sich die Anwesen<br />

Seydlitzstr. 43, 45 und Bingener Str. 6, 6a, die eine zusammenhängende Mietwohnungsanlage<br />

mit insgesamt 75 Wohneinheiten bilden. Die Gesamtwohnfläche<br />

beträgt 4.384 m². Das Gebäude wurde 1966 errichtet. Weiter gehören zur Wohnanlage<br />

28 Garagen- und Tiefgaragenstellplätze und 11 Stellplätze.<br />

Die Immobilie ist dem Bereich der Vermögensverwaltung der Stiftung zuzurechnen<br />

mit dem Ziel, angemessene Erträge für den Stiftungszweck zu erwirtschaften.<br />

Nach Einschätzung des Testamentsvollstreckers sollte nach dem Willen des Stifters<br />

das Grundstockvermögen nicht nur dem Wert nach, sondern auch in seiner<br />

Substanz erhalten werden. Zur Sicherung dieses Stifterwillens ist für eine Vermögensumschichtung,<br />

also einen Verkauf des Immobilienbestandes bzw. eine Bestellung<br />

eines Erbbaurechts für einen Zeitraum von 10 Jahren ab dem Tod von<br />

Herrn Ebner die Zustimmung des Testamentsvollstreckers notwendig.


Seite 2 von 9<br />

Dieser ist zur Zustimmung nur verpflichtet und auch bereit, wenn ein ordnungsgemäßer<br />

Erhalt der Immobilie nicht ohne Verlust der Steuerbegünstigung der Stiftung<br />

bzw. nicht ohne eine drohende Zahlungsunfähigkeit der Stiftung möglich ist.<br />

1.4 Kapitalvermögen der Stiftung<br />

Kapitalvermögen der Stiftung (Stand 31.12.2012)<br />

Grundstockvermögen rd. 123.000 € (aus Erträgen der Jahre 2008 – 2010 angespart)<br />

Instandhaltungsrücklage rd. 287.000 €<br />

2. Bedarfsbegründung<br />

Das Gebäude wurde im Rahmen des Sozialen Wohnungsbaus 1966 errichtet.<br />

Seither wurden nur die aller notwendigsten Instandhaltungsmaßnahmen durch den<br />

Stifter durchgeführt, so dass bis jetzt ein erheblicher Bauunterhaltsrückstau entstanden<br />

ist.<br />

Das Anwesen wird von einer externen kleinen Hausverwaltung betreut, die bereits<br />

vom Stifter eingesetzt wurde und den Immobilienbestand seit Jahrzehnten kennt<br />

und kompetent verwaltet. Eine Planung und bautechnische Betreuung von größeren<br />

Sanierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen kann von der Hausverwaltung<br />

allerdings personell und fachlich nicht geleistet werden.<br />

Die für die Abarbeitung des Rückstaus zunächst nötige technische Bestandsaufnahme<br />

und Erarbeitung eines Instandsetzungskonzepts wurde daher auf die GWG<br />

Städtische Wohnungsgesellschaft München GmbH (GWG) übertragen.<br />

Das Instandsetzungskonzept geht insgesamt von einem Modernisierungs- und Instandsetzungsvolumen<br />

in den nächsten 10 – 15 Jahren von rd. 4,8 Mio. € aus.<br />

Es ist gegliedert nach kurz-, mittel- und langfristig durchzuführender Instandsetzungsmaßnahmen.<br />

In einem ersten Schritt sollen die im Rahmen der Bestandsaufnahme festgestellten<br />

kurzfristig notwendigen Maßnahmen in einem Zeitraum von Herbst 2013 bis Ende<br />

2015 durchgeführt werden.<br />

Die kurzfristig durchzuführenden Maßnahmen sind aufgrund der der Eigentümerin<br />

obliegenden Verkehrssicherungspflicht, gesetzlicher Vorgaben als auch zur Vermeidung<br />

von Folgeschäden dringend notwendig.<br />

Insbesondere sind hierin enthalten Brandschutzmaßnahmen, die im Rahmen der<br />

Feuerbeschau durch die Branddirektion im Sinne eines vorbeugenden Brandschutz<br />

für notwendig bzw. sinnvoll erachtet wurden.


Seite 3 von 9<br />

Weiter sollen zwischenzeitlich neun freie bzw. freiwerdende Wohnungen, die im<br />

jetzigen Zustand nicht mehr vermietet werden können, wieder Instand gesetzt werden.<br />

Zudem ist dringend die Heizanlage zu erneuern, da die derzeitige Anlage<br />

sehr störanfällig ist und es bereits zu Ausfällen gekommen ist. Die veraltete und an<br />

die Grenze ihrer Lebensdauer gekommene Anlage kann nur noch mit großem Aufwand<br />

am Laufen gehalten werden und ein irreparabler Totalausfall droht.<br />

3. Bedarfsdarstellung<br />

Im Wesentlichen enthält das Instandhaltungskonzept der GWG folgende auszuführende<br />

Leistungspositionen mit den entsprechenden Standards.<br />

Brandschutzmaßnahmen<br />

Die in den Wohnungen vorhandene Schwerkraftlüftung begünstigt einen Rauchübertrag<br />

im Brandfall von einem Mietobjekt in das andere. Um diese Gefahrenquelle<br />

auszuschließen, wird ein Zuluftsystem nach DIN 18017-3 mit Kaltrauchsperre,<br />

Magnetverschluss und Rauchschalter eingebaut.<br />

Die Feuerwehrzufahrt, bestehend aus Rasengitter-Betonsteinen mit Zufahrt von<br />

der Bingener Straße entspricht nicht mehr heutigen Anforderungen, da die Ausbaubreite<br />

und die Abstandsflächen zum Haus zu gering sind. Außerdem verläuft<br />

die Feuerwehrzufahrt nicht bis zum Gebäudeteil Seydlitzstr. 43. Der zweite Rettungsweg<br />

ist daher nicht gesichert. Die Feuerwehrzufahrt ist daher entsprechend<br />

den heutigen Anforderungen zu erneuern und zur Herstellung des zweiten Rettungsweges<br />

bis zum Gebäudeteil Seydlitzstraße 43 weiterzuführen.<br />

Die Wohnungseingangstüren weisen Briefkasten-Einwurfschlitze auf. Dies begünstigt<br />

sowohl die Rauchverteilung vom Treppenhaus in die Wohnungen als auch die<br />

Verteilung ins Treppenhaus. Es besteht somit die Gefahr, dass hierdurch der erste<br />

Rettungsweg durch das Treppenhaus beeinträchtigt wird. Die Einwurfschlitze sind<br />

daher zu verschließen.<br />

Zur Sicherung des Treppenhauses als Fluchtweg ist eine Rauch- und Wärmeabzugsanlage<br />

(RWA) zur Sicherung des ersten Rettungsweges im Brandfall notwendig.<br />

Eine entsprechende Anlage wird nachgerüstet.<br />

Die Steuerung der Lüftungsanlage und auch die Löschwasserzuleitung wurde nicht<br />

in Schleusen - wie in den Genehmigungsunterlagen gefordert – untergebracht.<br />

Um die Funktionalität im Brandfall sicher zu stellen ist daher eine Umrüstung notwendig.


Seite 4 von 9<br />

Aufzug<br />

Um eine schnelle Befreiung aus dem Aufzug im Störfall zu gewährleisten, ist eine<br />

Nachrüstung der Aufzugsanlage mit einer Aufschaltung zum Notrufleitsystem mit<br />

entsprechender Sprachverbindung notwendig.<br />

Die sich aus einer sicherheitstechnischen Bewertung des TÜV Süd ergebenden<br />

Feststellungen mit Risikostufe hoch werden beseitigt.<br />

Wohnungen<br />

Die neun freien bzw. freiwerdenden Wohnungen werden nach dem bei der GWG<br />

für einen einfachen Standard üblichen Umfang instandgesetzt.<br />

In der gesamten Wohnung werden hierzu die Wand- und Deckenflächen überarbeitet<br />

und neu gestrichen. Die Elektroinstallation wird an den heutigen Standard<br />

angepasst. Die Böden werden, soweit Parkett vorhanden ist, überarbeitet bzw. ein<br />

neuer Bodenbelag (z.B. einfacher Laminat) verlegt. Des Weiteren wird eine Badsanierung<br />

mit Erneuerung der Sanitärausstattung durchgeführt. Die Befliesung erfolgt<br />

mit Standardfliese (Boden grau, Wand weiß). Die Sanitärausstattung erfolgt ebenfalls<br />

im einfachen Standard mit Stand-WC und Hängespülkasten. Zusätzlich wird<br />

im Bad ein Plattenheizkörper angelegt. In der Küche wird der Fliesenspiegel erneuert.<br />

Heizung<br />

Das Anwesen wird an das öffentliche Gasversorgungsnetz der SWM angeschlossen.<br />

Die bestehende Ölheizung wird durch eine moderne Gas-Brennwertanlage<br />

inkl. Legionellenschaltung ersetzt. Der alte Öltank wird ausgebaut und fachgerecht<br />

entsorgt.<br />

Fassade<br />

Die Fassade wird komplett mit einem Anstrich überarbeitet. Soweit erforderlich<br />

werden leichte Betoninstandsetzungen an den Balkonen vorgenommen. Die Holzfenster<br />

werden gestrichen bzw. einzelne schadhafte Fenster ausgetauscht.<br />

4. Dringlichkeit<br />

Die unter Nr. 3 aufgeführten Maßnahmen sind schnellst möglich umzusetzen, um<br />

die Sicherheit und Funktionstüchtigkeit der Anwesen zu gewährleisten und die<br />

Wohnungen möglichst kurzfristig wieder belegen zu können und so die Finanzsituation<br />

der Stiftung zu stärken.


Seite 5 von 9<br />

5. Projektmanagement durch die GWG<br />

Wie bereits unter Nr. 2 dargestellt, kann eine Planung und bautechnische Betreuung<br />

von größeren Sanierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen nicht von der<br />

Hausverwaltung ausgeführt werden. Insbesondere können von der Hausverwaltung<br />

keine öffentlichen Ausschreibungen, wie sie bei diesem Instandsetzungsvolumen<br />

erforderlich sind, durchgeführt werden.<br />

Grundsätzlich wurde die Verwaltung aller Immobilien, die zu einer Stiftung gehören<br />

und die vom Sozialreferat verwaltet werden, ab dem 01.01.2012 auf die GEWO-<br />

FAG übertragen. Ausgenommen hiervon waren insbesondere die Immobilien, die<br />

bereits von einer externen Hausverwaltung verwaltet wurden. Die Immobilie ist daher<br />

für die GEWOFAG noch unbekannt.<br />

Da bereits vor der Immobilienübertragung die GWG mit der Erstellung eines Instandhaltungskonzeptes<br />

beauftragt war und dieses auch erstellt hat, bietet sich an,<br />

die Projektleitung und Projektsteuerung auf sie zu übertragen.<br />

Für die Projektleitung und die einzelnen Phasen der Projektsteuerung von der Projektvorbereitung<br />

bis zum Projektabschluss der unter Nr. 3 aufgeführten Maßnahmen<br />

liegt der Stiftungsverwaltung ein Angebot der GWG auf der Grundlage der Honorarsätze<br />

des Ausschusses der Verbände und Kammern der Ingenieure und<br />

Architekten für die Honorarordnung (AHO) vor, das an die speziellen Anforderungen<br />

und den Leistungsumfang der Maßnahme angepasst wurde. Dieses Angebot in<br />

Höhe von 57.608,58 € (brutto) ist auf die Kostenobergrenze bemessen, die eine Sicherheitsreserve<br />

beinhaltet. Soweit die Sicherheitsreserve nicht in Anspruch genommen<br />

werden muss, reduziert sich das Honorar entsprechend.<br />

Projektmanagementleistungen werden bei der GWG grundsätzlich auf der Grundlage<br />

der AHO abgerechnet. Dies gilt sowohl im Verhältnis zur MGS als zu städtischen<br />

Referaten, wie z.B. dem Sozialreferat im Rahmen des Kommunalen Wohnraumbeschaffungsprogramms.<br />

Um eine kompetente und zügige Abwicklung der anstehenden Maßnahmen zu erreichen,<br />

sollte ein Projektmanagementvertrag, der die gesamte Projektleitung und<br />

Projektsteuerung der Maßnahmen beinhaltet, auf der Grundlage des Angebotes der<br />

GWG angenommen werden.


Seite 6 von 9<br />

6. Kosten<br />

Alle im Instandsetzungskonzept aufgeführten Maßnahmen wurden jeweils mit Kosten<br />

von der Genauigkeit eines Kostenrahmens hinterlegt. Dieser wurde abgeleitet<br />

aus Kostenfeststellungen der letzten 3 Jahre zu Instandsetzungs- bzw. Modernisierungsmaßnahmen<br />

an Gebäuden und Wohnungen aus vergleichbaren Projekten der<br />

GWG. Hieraus ergeben sich für die kurzfristig auszuführenden und unter Nr. 3 dargestellten<br />

Maßnahmen Kosten von insgesamt rd. 828.500 €, ohne Kosten für Planung<br />

und Projektsteuerung.<br />

Für die Planung und Bauleitung kommen nach Schätzung der GWG auf der Grundlage<br />

der Honorarordnung für Archikten und Ingenieure (HOAI) zusammen mit dem<br />

Honorar für das Projektmanagement noch 191.000 € hinzu.<br />

Analog zu den städtischen Vorgaben wird auf die ermittelten Kosten ein Aufschlag<br />

von 17,5 % für nicht vorhersehbare Kosten und Risiken (Konkretisierung der Planung<br />

sowie der Mengen- und Preisansätze) vorgenommen.<br />

Daraus ergibt sich folgende Kostenobergrenze<br />

Baukosten (Kostenrahmen) rd. 828.500 €<br />

Baunebenkosten rd. 191.000 €<br />

Baukosten gesamt rd. 1.019.500 €<br />

Zzgl. Reserve für Kostenrisiken 17,5 % rd. 178.500 €<br />

Kostenobergrenze 1.198.000 €<br />

7. Finanzierung<br />

Die Stiftung wurde unter der vermächtnisweisen Zuwendung des unter Nr. 1.3 dargestellten<br />

Immobilienbesitzes gegründet. Neben der Immobilie wurde kein Kapitalvermögen<br />

in die Stiftung mit eingebracht. Die Immobilien waren noch mit Darlehen<br />

belastet.<br />

Daher kann die Stiftung die notwendigen Sanierungsmaßnahmen ausschließlich<br />

aus den erwirtschafteten Erträgen finanzieren.<br />

Eine Kreditaufnahme ist nicht möglich, da es sich um reine Erhaltungsmaßnahmen<br />

handelt. Die Möglichkeiten einer Kreditaufnahme regeln sich bei einer kommunalen<br />

nichtrechtsfähigen Stiftung nach den gleichen Vorschriften wie sie auch für die<br />

Kommune gelten. Der hier einschlägige Art. 71 der Bayerischen Gemeindeordnung<br />

lässt nur Kredite zu, soweit damit investive Maßnahmen finanziert werden. Eine<br />

Klärung über die Regierung von Oberbayern und das Bayerische Innenministerium,


Seite 7 von 9<br />

ob nicht aufgrund der völlig anderen Sachlage und der existenziellen Bedeutung für<br />

die kommunalen Stiftungen eine Ausnahme zulässig ist, blieb leider erfolglos. Darüber<br />

hinaus wurde mitgeteilt, dass auch künftig keine entsprechende Gesetzesänderung<br />

geplant ist.<br />

Für das Maßnahmenpaket muss daher das gesamte Grundstockvermögen und die<br />

angesparte Instandhaltungsrücklage eingesetzt werden. Dies sind derzeit (Stand<br />

31.12.2012) 410.000 € (vgl. Nr. 1.4). Das für die Maßnahme verwendete Grundstockvermögen<br />

in Höhe von 123.000 € muss aus den Erträgen der Stiftung ab<br />

2016 im Rahmen ihrer Leistungsfähigkeit wieder zurückgeführt werden, da es sich<br />

um reine Erhaltungsmaßnahmen handelt. Ein entsprechender Rückzahlungsplan<br />

ist ab 2016 aufzustellen.<br />

Der Restbetrag in Höhe von 788.000 € wird aus den kalkulierten Überschusserträgen<br />

der Mieteinnahmen der Haushaltsjahre 2013 (224.600 €), 2014 (299.600 €)<br />

und 2015 (263.800 €) finanziert.<br />

Im Hinblick auf den von der GWG festgestellten Instandhaltungsrückstau von rd.<br />

4,8 Mio. € in den nächsten 10 – 15 Jahren ist nicht sicher abschätzbar, ob die Finanzkraft<br />

der Stiftung ausreicht, um die mittel- und langfristig notwendigen Instandsetzungsmaßnahmen<br />

durchführen zu können. Es ist somit fraglich, ob die Immobilie<br />

auch nach Ablauf der vom Testamentsvollstrecker im Vermächtniserfüllungsvertrag<br />

festgelegten Frist auf Dauer gehalten werden kann.<br />

Zum jetzigen Zeitpunkt können unter Einsatz aller zur Verfügung stehender Mittel<br />

die zwingend notwendigen Maßnahmen durchgeführt werden. Die Voraussetzungen<br />

für eine Zustimmung des Testamentsvollstreckers zu einem Verkauf bzw. die<br />

Bestellung eines Erbbaurechts liegen derzeit nicht vor.<br />

Die Hochbaurichtlinien finden keine Anwendung, da es sich um eine reine Bauunterhaltsmaßnahme<br />

handelt. Soweit die Kostenobergrenze nicht überschritten bzw.<br />

eine wesentliche Änderung der Maßnahme notwendig wird, erfolgt daher keine<br />

weitere Stadtratsbefassung vor der Ausführung.


Seite 8 von 9<br />

Anhörung des Bezirksausschusses<br />

In dieser Beratungsangelegenheit ist die Anhörung eines Bezirksausschusses nicht vorgesehen<br />

(vgl. Anlage 1 der BA-Satzung).<br />

Der Korreferentin, Frau Stadträtin Demirel, der Frauengleichstellungsstelle, dem Sozialreferat/Stelle<br />

für interkulturelle Arbeit, der Stadtkämmerei und dem Revisionsamt ist ein Abdruck<br />

der Sitzungsvorlage zugeleitet worden.<br />

II.<br />

Antrag der Referentin<br />

1. Die Ausführung der unter Nr. 3 des Vortrags der Referentin dargestellten Maßnahmen<br />

mit Projektkosten bis zur Kostenobergrenze von 1.198.000 € werden genehmigt.<br />

2. Die GWG Städtische Wohnungsgesellschaft München GmbH wird mittels Projektmanagementvertrags<br />

beauftragt, die Projektleitung und Projektsteuerung der unter Nr. 3 des<br />

Vortrags der Referentin dargestellten Maßnahmen wahrzunehmen.<br />

3. Das Sozialreferat wird ermächtigt, mit der GWG Städtische Wohnungsgesellschaft<br />

München GmbH einen entsprechenden Projektmanagementvertrag abzuschließen.<br />

4. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.<br />

III.<br />

Beschluss<br />

nach Antrag.<br />

Der Stadtrat der Landeshauptstadt München<br />

Die Vorsitzende<br />

Die Referentin<br />

Christine Strobl<br />

Bürgermeisterin<br />

Brigitte Meier<br />

Berufsm. Stadträtin


Seite 9 von 9<br />

IV.<br />

Abdruck von I. mit III.<br />

über den Stenographischen Sitzungsdienst<br />

an das Direktorium – Dokumentationsstelle<br />

an die Stadtkämmerei<br />

an das Revisionsamt<br />

z.K.<br />

V. Wv. Sozialreferat<br />

1. Die Übereinstimmung vorstehenden Abdrucks mit der beglaubigten Zweitschrift wird<br />

bestätigt.<br />

2. An das Sozialreferat, S-III-M<br />

An die Frauengleichstellungsstelle<br />

z.K.<br />

Am<br />

I.A.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!