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Wohnen ist Heimat,

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Solaranlagen – Die wichtigsten Förderkriterien:<br />

n Beratung durch anerkannte Energieberater oder technische Büros vor der Errichtung der Anlage.<br />

n Abnahmeprotokoll muss vorgelegt werden.<br />

n Die Solaranlage muss mit einer Einrichtung zur Erfassung und Darstellung der<br />

gelieferten Wärmemenge ausgerüstet sein.<br />

n Die gegebenenfalls notwendige Baubewilligung muss vorliegen.<br />

n ganzjähriger Hauptwohnsitz<br />

Solaranlagen – Fördersätze:<br />

Die Höhe der Zuschüsse beträgt für die Neuerrichtung von<br />

Anlagen zur Warmwasserbereitung für:<br />

Eigenheime (max. 2 Wohnungen) und Reihenhäuser (dezentrale Anlage):<br />

Sockelförderung Euro 1.100,–<br />

plus je m² Bruttokollektorfläche Euro 75,–<br />

maximal Euro 1.900,–<br />

Mehrwohnungshäuser: 25 % der Investitionskosten (diese sind mit<br />

Euro 600,– je m² Kollektorfläche begrenzt).<br />

Anlagen mit Raumheizung mit einer Jahresabdeckung zwischen 15 und 20 % für:<br />

Eigenheime (max. 2 Wohnungen) und Reihenhäuser (dezentrale Anlage):<br />

Sockelförderung Euro 1.500,–<br />

plus je m² Bruttokollektorfläche Euro 75,–<br />

maximal Euro 3.000,–<br />

Mehrwohnungshäuser: 30 % der Investitionskosten (diese sind mit<br />

Euro 500,– je m² Kollektorfläche begrenzt).<br />

Anlagen mit Raumheizung mit einer Jahresabdeckung über 20 % für:<br />

Eigenheime (max. 2 Wohnungen) und Reihenhäuser (dezentrale Anlage):<br />

Sockelförderung Euro 2.200,–<br />

plus je m² Bruttokollektorfläche Euro 75,–<br />

maximal Euro 3.700,–<br />

Mehrwohnungshäuser: 30 % der Investitionskosten (diese sind mit<br />

Euro 500,– je m² Kollektorfläche begrenzt).<br />

Der Austausch von Altkollektoren (frühestens nach 10 Jahren) wird mit einem Betrag von Euro 75,– je m² Bruttokollektorfläche<br />

gefördert.<br />

Wird bei Altanlagen (älter als 10 Jahre) auch die Installation erneuert, wird dies mit 25 % gefördert. Dabei gelten<br />

dieselben Obergrenzen wie bei der Neuerrichtung.<br />

Für eine Bruttokollektorfläche bis zu 20 m² wird ein Servicescheck von Euro 200,–, über 20 m² ein Servicescheck<br />

von Euro 300,– ausgestellt. Er wird ein Jahr nach der Förderungszusage zugesandt. Der Service <strong>ist</strong> innerhalb<br />

eines weiteren Jahres bei einem einschlägigen Fachbetrieb durchzuführen.<br />

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