Anhang zum Praktikantenvertrag Fachoberschule ... - BBZ-Ulderup
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<strong>Praktikantenvertrag</strong><br />
Zwischen__________________________________________________________________________<br />
in<br />
und dem /der Fachoberschüler/in ________________________________________________<br />
geboren am: ____________________ in __________________________________________<br />
wohnhaft in: ________________________________________________________________<br />
und dem/der mitunterzeichnenden gesetzlichen Vertreter/in bzw. Unterhaltspflichtigen wird nachstehender<br />
Vertrag über die praktische Ausbildung im Rahmen der Klasse 11 der <strong>Fachoberschule</strong> -<br />
Technik - an den BBS Diepholz geschlossen.<br />
§ 1 Dauer des Praktikums<br />
Das Praktikum läuft während des Schuljahres in der Zeit vom _____________ bis ______________.<br />
Die ersten 4 Wochen gelten als Probezeit, in der beide Teile jederzeit vom Vertrag zurücktreten<br />
können. Das Praktikum muss 960 Stunden beinhalten und wird an drei Tagen in der Woche (24 Std.<br />
pro Woche) durchgeführt.<br />
§ 2 Pflichten des Praktikumsbetriebes<br />
2.1 Der Praktikumsbetrieb übernimmt es, den Praktikanten/die Praktikantin entsprechend den<br />
geltenden Bestimmungen für die <strong>Fachoberschule</strong> – Technik – praktisch auszubilden.<br />
2.2 In den Schulferien gewährt der Betrieb den Schülern Urlaub.<br />
Der Praktikant/die Praktikantin verpflichtet sich,<br />
§ 3 Pflichten des Praktikanten / der Praktikantin<br />
1. alle ihm/ihr gebotenen Ausbildungsmöglichkeiten wahrzunehmen;<br />
2. die ihm/ihr übertragenen Arbeiten gewissenhaft auszuführen;<br />
3. die Betriebsordnung, die Werkstattordnung und die Unfallverhütungsvorschriften zu beachten<br />
sowie Werkzeuge, Geräte und Werkstoffe sorgsam zu behandeln;<br />
4. die Interessen des Ausbildungsbetriebes zu beachten und über Betriebsvorgänge Stillschweigen zu<br />
wahren;<br />
5. bei Fernbleiben von der Arbeit oder sonstigen Ausbildungsmaßnahmen den Betrieb unverzüglich<br />
zu benachrichtigen;<br />
6. bei Erkrankung spätestens am dritten Tage eine ärztliche Bescheinigung vorzulegen.<br />
§ 4 Auflösung des Praktikumsvertrages<br />
Der Vertrag kann nach Ablauf der Probezeit nur gekündigt werden<br />
1. aus einem wichtigen Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist;<br />
2. vom Praktikanten mit einer Kündigungsfrist von 4 Wochen, wenn er die Praktikantenausbildung<br />
aufgeben oder sich für eine andere Berufstätigkeit ausbilden lassen will.