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Anhang zum Praktikantenvertrag Fachoberschule ... - BBZ-Ulderup

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<strong>Praktikantenvertrag</strong><br />

Zwischen__________________________________________________________________________<br />

in<br />

und dem /der Fachoberschüler/in ________________________________________________<br />

geboren am: ____________________ in __________________________________________<br />

wohnhaft in: ________________________________________________________________<br />

und dem/der mitunterzeichnenden gesetzlichen Vertreter/in bzw. Unterhaltspflichtigen wird nachstehender<br />

Vertrag über die praktische Ausbildung im Rahmen der Klasse 11 der <strong>Fachoberschule</strong> -<br />

Technik - an den BBS Diepholz geschlossen.<br />

§ 1 Dauer des Praktikums<br />

Das Praktikum läuft während des Schuljahres in der Zeit vom _____________ bis ______________.<br />

Die ersten 4 Wochen gelten als Probezeit, in der beide Teile jederzeit vom Vertrag zurücktreten<br />

können. Das Praktikum muss 960 Stunden beinhalten und wird an drei Tagen in der Woche (24 Std.<br />

pro Woche) durchgeführt.<br />

§ 2 Pflichten des Praktikumsbetriebes<br />

2.1 Der Praktikumsbetrieb übernimmt es, den Praktikanten/die Praktikantin entsprechend den<br />

geltenden Bestimmungen für die <strong>Fachoberschule</strong> – Technik – praktisch auszubilden.<br />

2.2 In den Schulferien gewährt der Betrieb den Schülern Urlaub.<br />

Der Praktikant/die Praktikantin verpflichtet sich,<br />

§ 3 Pflichten des Praktikanten / der Praktikantin<br />

1. alle ihm/ihr gebotenen Ausbildungsmöglichkeiten wahrzunehmen;<br />

2. die ihm/ihr übertragenen Arbeiten gewissenhaft auszuführen;<br />

3. die Betriebsordnung, die Werkstattordnung und die Unfallverhütungsvorschriften zu beachten<br />

sowie Werkzeuge, Geräte und Werkstoffe sorgsam zu behandeln;<br />

4. die Interessen des Ausbildungsbetriebes zu beachten und über Betriebsvorgänge Stillschweigen zu<br />

wahren;<br />

5. bei Fernbleiben von der Arbeit oder sonstigen Ausbildungsmaßnahmen den Betrieb unverzüglich<br />

zu benachrichtigen;<br />

6. bei Erkrankung spätestens am dritten Tage eine ärztliche Bescheinigung vorzulegen.<br />

§ 4 Auflösung des Praktikumsvertrages<br />

Der Vertrag kann nach Ablauf der Probezeit nur gekündigt werden<br />

1. aus einem wichtigen Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist;<br />

2. vom Praktikanten mit einer Kündigungsfrist von 4 Wochen, wenn er die Praktikantenausbildung<br />

aufgeben oder sich für eine andere Berufstätigkeit ausbilden lassen will.

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