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Fahrradmonteurin/Fahrradmonteur - Berufsbildung

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Anlage A-1<br />

Lfd.<br />

Nr.<br />

Ausbildungsrahmenplan<br />

für die Berufsausbildung zum <strong>Fahrradmonteur</strong>/zur <strong><strong>Fahrradmonteur</strong>in</strong><br />

Teil des<br />

Ausbildungsberufsbildes<br />

Fertigkeiten und Kenntnisse,<br />

die unter Einbeziehung selbstständigen Planens,<br />

Durchführens und Kontrollierens zu vermitteln<br />

Anlage<br />

(zu § 6)<br />

Zeitliche Richtwerte<br />

in Wochen<br />

im Ausbildungsjahr<br />

sind 1 2<br />

1 2 3 4<br />

1 <strong>Berufsbildung</strong>, Arbeits-<br />

und Tarifrecht<br />

(§ 5 Nr. 1)<br />

2 Aufbau und Organisation<br />

des Ausbildungsbetriebes<br />

(§ 5 Nr. 2)<br />

3 Sicherheit und Gesundheitsschutz<br />

bei<br />

der Arbeit<br />

(§ 5 Nr. 3)<br />

a) Bedeutung des Ausbildungsvertrages,<br />

insbesondere Abschluss, Dauer und Beendigung<br />

erklären<br />

b) gegenseitige Rechte und Pflichten aus<br />

dem Ausbildungsvertrag nennen<br />

c) Möglichkeiten der beruflichen Fortbildung<br />

nennen<br />

d) wesentliche Teile des Arbeitsvertrages<br />

nennen<br />

e) wesentliche Bestimmungen der für den<br />

ausbildenden Betrieb geltenden Tarifverträge<br />

nennen<br />

a) Aufbau und Aufgaben des ausbildenden<br />

Betriebes erläutern<br />

b) Grundfunktionen des ausbildenden Betriebes<br />

wie Beschaffung, Fertigung, Absatz<br />

und Verwaltung erklären<br />

c) Beziehungen des ausbildenden Betriebes<br />

und seiner Beschäftigten zu Wirtschaftsorganisationen,<br />

Berufsvertretungen und<br />

Gewerkschaften nennen<br />

d) Grundlagen, Aufgaben und Arbeitsweise<br />

der betriebsverfassungs- oder personalvertretungsrechtlichen<br />

Organe des ausbildenden<br />

Betriebes beschreiben<br />

a) Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit<br />

am Arbeitsplatz feststellen und<br />

Maßnahmen zu ihrer Vermeidung ergreifen<br />

b) berufsbezogene Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften<br />

anwenden<br />

c) Verhaltensweisen bei Unfällen beschreiben<br />

sowie erste Maßnahmen einleiten<br />

d) Vorschriften des vorbeugenden Brandschutzes<br />

anwenden; Verhaltensweisen<br />

bei Bränden beschreiben und Maßnahmen<br />

zur Brandbekämpfung ergreifen<br />

während der gesamten<br />

Ausbildung zu<br />

vermitteln<br />

Seite 40 von 45 Stand: 23.07.2004 Quelle: www.learn-line.nrw.de/angebote/bs/

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