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Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firme Zahn Warenhandel ...

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<strong>Allgemeine</strong> <strong>Geschäftsbedingungen</strong> <strong>der</strong> <strong>Firme</strong> <strong>Zahn</strong> <strong>Warenhandel</strong> UG (haftungsbeschränkt)<br />

Spediteur, dem Frachtführer o<strong>der</strong> <strong>der</strong> sonst zur Ausführung <strong>der</strong> Versendung bestimmten<br />

Person o<strong>der</strong> Anstalt ausgeliefert bzw. übergeben wurde.<br />

§ 7 Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht<br />

Sie sind zur Aufrechnung gegen unsere For<strong>der</strong>ungen nur berechtigt, wenn Ihre<br />

Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden, es sich um bestrittene entscheidungsreife<br />

Gegenfor<strong>der</strong>ungen handelt, wir diese anerkannt haben o<strong>der</strong> wenn Ihre Gegenansprüche<br />

unstreitig sind. Dies gilt auch, wenn Sie Mängelrügen o<strong>der</strong> Gegenansprüche geltend<br />

machen. Als Käufer dürfen Sie ein Zurückbehaltungsrecht jedoch dann ausüben, wenn Ihr<br />

Gegenanspruch auf demselben Kaufvertrag beruht.<br />

§ 8 Liefer- und Leistungszeit; Lieferbedingungen<br />

(1) Die Lieferfristen ergeben sich aus den jeweiligen Angeboten.<br />

(2) Vorbehaltlich <strong>der</strong> nachfolgenden Einschränkungen haften wir Ihnen gegenüber nach den<br />

gesetzlichen Bestimmungen, wenn es sich bei dem Vertrag um ein Fixgeschäft handelt, o<strong>der</strong><br />

Sie infolge eines Lieferverzugs, den wir zu vertreten haben, berechtigt sind, sich auf den<br />

Fortfall Ihres Interesses an <strong>der</strong> Vertragserfüllung zu berufen.<br />

(3) Wenn <strong>der</strong> Lieferverzug auf einer vorsätzlichen o<strong>der</strong> grob fahrlässigen Pflichtverletzung<br />

beruht, welche wir zu vertreten haben, so haften wir nach den gesetzlichen Bestimmungen;<br />

ein Verschulden unserer Vertreter o<strong>der</strong> Erfüllungsgehilfen ist uns zuzurechnen.<br />

(4) Wenn <strong>der</strong> Lieferverzug auf <strong>der</strong> schuldhaften Verletzung einer wesentlichen<br />

Vertragspflicht o<strong>der</strong> auf <strong>der</strong> schuldhaften Verletzung einer Pflicht beruht, <strong>der</strong>en Erfüllung die<br />

ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf <strong>der</strong>en<br />

Einhaltung Sie als Käufer regelmäßig vertrauen dürfen und haben wir diese Pflichtverletzung<br />

zu vertreten, so haften wir ebenfalls nach den gesetzlichen Bestimmungen. Im Falle<br />

einfacher Fahrlässigkeit ist unsere Haftung jedoch auf den vorhersehbaren und<br />

typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.<br />

(6) Die Lieferung ist ausschließlich zur Versendung an eine Festlandadresse möglich.<br />

§ 9 Altgerätentsorgung / Umverpackungsentsorgung / Aufstellungsort<br />

(1) Eine Altgeräteentsorgung ist grundsätzlich nur bei Neukauf von „weißer Ware“, d.h.<br />

Großgeräten, wie z.B. Waschmaschine, Trockner, Gefrierschrank, Kühlschrank usw. im<br />

Rahmen <strong>der</strong> Lieferung des Neugerätes zu den im jeweiligen Angebot genannten Konditionen<br />

möglich. Bei <strong>der</strong> Altgeräteentsorgung handelt es sich um eine Eigenleistung <strong>der</strong> Spedition;<br />

die ggfs. entstehenden Kosten sind ausschließlich für den Transport, die fach- und<br />

umweltgerechte Entsorgung ist kostenfrei. Die Bezahlung ist in bar gegen Quittung an die<br />

Spedition bzw. die Frachtführer zu entrichten.<br />

(2) Entsorgt werden können ausschließlich (vollständig abgetaute und trockene) Kühl- und<br />

Gefriergeräte, (von den Anschlüssen getrennte, über das (Flusen-)Sieb vollständig<br />

wasserentleerte und trockene) Wasch- und Spülmaschinen, Trockner, wenn diese<br />

vollständig trocken und wasserentleert sind sowie Herde. Pro geliefertem Neugerät ist die<br />

Entsorgung nur eines Altgeräts möglich.<br />

(3) Die Aufstellung am Wunschort ist nur möglich, wenn <strong>der</strong> Weg, d.h. Einfahrt,<br />

Treppenhaus, Flur und die Türen mit Umverpackung passiert werden können. Sollte eine<br />

Lieferung an den Aufstellort in <strong>der</strong> Original-Umverpackung nicht möglich sein, so wird nur bis<br />

zu dem Ort geliefert, wohin die Lieferung inkl. Umverpackung problemlos möglich ist. Für<br />

Schäden die nach Übergabe bei eigenständiger Verbringung in die Wohnung bzw. den<br />

Aufstellort entstehen, können wir keine Gewähr übernehmen.<br />

§10 Abbildung <strong>der</strong> Produkte/Darstellung am Bildschirm<br />

(1) Die Bil<strong>der</strong>, die zur Beschreibung <strong>der</strong> Ware verwendet werden, sind Beispielfotos. Diese<br />

stellen nicht in jedem Fall den Artikel naturgetreu dar (insbeson<strong>der</strong>e, wenn dieser in<br />

mehreren Varianten angeboten wird), son<strong>der</strong>n dienen lediglich <strong>der</strong> Veranschaulichung. Je<br />

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