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Informationsfaltblatt zum Thema Klassenfahrten - Realschule Essen ...

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- 4 -<br />

<strong>Realschule</strong> <strong>Essen</strong>-West<br />

Städt. <strong>Realschule</strong> für Jungen und Mädchen<br />

- Sekundarstufe I -<br />

Tel.: 0201 / 75 63 38 - Fax: 0201 / 87 61 270<br />

Postanschrift: Städt. <strong>Realschule</strong> f. Jungen und Mädchen <strong>Essen</strong>-West,<br />

Mülheimer Straße 126, 45145 <strong>Essen</strong><br />

Seit Beginn des Schuljahres 2004/2005 führt die <strong>Realschule</strong> <strong>Essen</strong>-<br />

West unter der Leitung von Frau Jenniches-Knaup einen Schüleraustausch<br />

mit dem Collège „Le Chêne Vert“ in Bain de Bretagne/<br />

Frankreich durch.<br />

Die Kinder und Jugendlichen sollen exemplarisch anhand einer Region<br />

geographische sowie soziokulturelle Besonderheiten Frankreichs<br />

kennen lernen und die Landessprache in authentischen<br />

Sprachsituationen anwenden und vertiefen.<br />

Der Austausch findet alle zwei Jahre statt. Im Frühjahr sind für eine<br />

Woche die französischen Gastschüler in <strong>Essen</strong>, im Juni des gleichen<br />

Jahres fahren die deutschen Schülerinnen und Schüler in die<br />

Bretagne.<br />

Teilnehmer:<br />

alle Schüler/innen, bevorzugt<br />

Schüler/innen der FS-Kurse<br />

Jahrgangsstufen: 6 - 10<br />

Kosten:<br />

ca. 180 Euro<br />

Unterkunft:<br />

in den Gastfamilien, deren Sohn/<br />

Tochter zunächst beim deutschen<br />

Kind zu Gast war<br />

Vorbereitung:<br />

wöchentlicher Konversationskurs<br />

(Bescheinigung der Teilnahme auf<br />

dem Zeugnis)<br />

Kooperation mit: <strong>Realschule</strong> am Schloss Borbeck<br />

Stand: September 2005<br />

Maßnahmen nach den Richtlinien für<br />

Schulwanderungen und Schulfahrten<br />

(Wanderrichtlinien – WRL)


- 2 -<br />

Grundsätzliches<br />

<strong>Klassenfahrten</strong> (Tagesausflüge, Unterrichtsgänge, Schulwanderungen,<br />

Schulfahrten, Schullandheimaufenthalte, ...) sind<br />

Bestandteil der Bildungs- und Erziehungsarbeit der Schulen. Sie<br />

müssen einen deutlichen Bezug <strong>zum</strong> Unterricht haben, programmatisch<br />

aus dem Schulleben erwachsen und im Unterricht vor- und<br />

nachbereitet werden.<br />

Planung, Vorbereitung und Durchführung<br />

1. Die Schule entscheidet über die Durchführung von <strong>Klassenfahrten</strong><br />

in eigener Verantwortung.<br />

2. Die Schulkonferenz legt den Rahmen für <strong>Klassenfahrten</strong> einschließlich<br />

Höchstdauer und Kostenobergrenze fest.<br />

3. Die Kostenobergrenze für die <strong>Klassenfahrten</strong> ist möglichst niedrig<br />

zu halten, um die Erziehungsberechtigten nicht un<strong>zum</strong>utbar<br />

zu belasten. Der finanzielle Aufwand darf kein Grund dafür sein,<br />

dass eine Schülerin oder ein Schüler nicht teilnehmen kann.<br />

4. <strong>Klassenfahrten</strong> sind Schulveranstaltungen. Sie werden grundsätzlich<br />

im Klassenverband durchgeführt. Gemäß § 43 Abs. 1<br />

SchulG sind Schülerinnen und Schüler zur Teilnahme verpflichtet.<br />

5. Die Erziehungsberechtigten sind nach der Erklärung ihres Einverständnisses<br />

mit der geplanten Fahrt zur Zahlung der entstehenden<br />

Kosten verpflichtet.<br />

6. Schülerinnen und Schüler können bei schwerwiegenden Verfehlungen<br />

während einer Klassenfahrt von dieser Fahrt ausgeschlossen<br />

werden. Die Erziehungsberechtigten sind in diesem<br />

Fall verpflichtet, ihre Tochter/ihren Sohn von dem Ort der Fahrt<br />

abzuholen oder die Kosten der vorzeitigen Heimreise (ggf. auch<br />

die Kosten einer Begleitperson) zu übernehmen.<br />

- 3 –<br />

Verbindliches Konzept der <strong>Realschule</strong> <strong>Essen</strong>-West<br />

Das Konzept der <strong>Realschule</strong> <strong>Essen</strong>-West berücksichtigt die in den<br />

Wanderrichtlinien vorgegeben Grundsätze.<br />

Gleichzeitig wird ein finanzieller Rahmen geschaffen, auf den sich die<br />

Erziehungsberechtigten frühzeitig einstellen können.<br />

Im Verlauf der sechs Schuljahre werden zwei <strong>Klassenfahrten</strong> durchgeführt.<br />

Fahrt<br />

1.<br />

2.<br />

Jahrgang<br />

5 oder 6<br />

10<br />

(zu Beginn des<br />

Schuljahres)<br />

Kosten<br />

ca. 150 Euro<br />

ca. 250 Euro<br />

• Die Fahrt des 10. Jahrgangs muss wegen des Kursunterrichts<br />

in allen Klassen zur gleichen Zeit stattfinden.<br />

• Eine Beschränkung nur auf das Inland wird nicht<br />

vorgenommen.<br />

• Ausnahmen sind in pädagogisch besonders begründeten<br />

Fällen möglich.<br />

(Ausnahmen können sowohl die Durchführung einer zusätzlichen<br />

Fahrt als auch die Streichung einer Fahrt bedeuten!)<br />

• Eine Höchstdauer der einzelnen Fahrten wird nicht<br />

festgelegt.<br />

• Zusätzlich findet alle zwei Jahre der jahrgangsstufenübergreifende<br />

Schüleraustausch mit unserer<br />

französischen Partnerschule statt. (siehe Seite 4)<br />

Neben den mehrtägigen <strong>Klassenfahrten</strong> können zusätzlich in allen<br />

Jahrgangsstufen Tagesausflüge und Unterrichtsgänge stattfinden.<br />

In der Jahrgangsstufe 10 werden die letzten beiden Schultage vor der<br />

Entlassungsfeier für Tagesausflüge genutzt.

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