Informationsfaltblatt zum Thema Klassenfahrten - Realschule Essen ...
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- 4 -<br />
<strong>Realschule</strong> <strong>Essen</strong>-West<br />
Städt. <strong>Realschule</strong> für Jungen und Mädchen<br />
- Sekundarstufe I -<br />
Tel.: 0201 / 75 63 38 - Fax: 0201 / 87 61 270<br />
Postanschrift: Städt. <strong>Realschule</strong> f. Jungen und Mädchen <strong>Essen</strong>-West,<br />
Mülheimer Straße 126, 45145 <strong>Essen</strong><br />
Seit Beginn des Schuljahres 2004/2005 führt die <strong>Realschule</strong> <strong>Essen</strong>-<br />
West unter der Leitung von Frau Jenniches-Knaup einen Schüleraustausch<br />
mit dem Collège „Le Chêne Vert“ in Bain de Bretagne/<br />
Frankreich durch.<br />
Die Kinder und Jugendlichen sollen exemplarisch anhand einer Region<br />
geographische sowie soziokulturelle Besonderheiten Frankreichs<br />
kennen lernen und die Landessprache in authentischen<br />
Sprachsituationen anwenden und vertiefen.<br />
Der Austausch findet alle zwei Jahre statt. Im Frühjahr sind für eine<br />
Woche die französischen Gastschüler in <strong>Essen</strong>, im Juni des gleichen<br />
Jahres fahren die deutschen Schülerinnen und Schüler in die<br />
Bretagne.<br />
Teilnehmer:<br />
alle Schüler/innen, bevorzugt<br />
Schüler/innen der FS-Kurse<br />
Jahrgangsstufen: 6 - 10<br />
Kosten:<br />
ca. 180 Euro<br />
Unterkunft:<br />
in den Gastfamilien, deren Sohn/<br />
Tochter zunächst beim deutschen<br />
Kind zu Gast war<br />
Vorbereitung:<br />
wöchentlicher Konversationskurs<br />
(Bescheinigung der Teilnahme auf<br />
dem Zeugnis)<br />
Kooperation mit: <strong>Realschule</strong> am Schloss Borbeck<br />
Stand: September 2005<br />
Maßnahmen nach den Richtlinien für<br />
Schulwanderungen und Schulfahrten<br />
(Wanderrichtlinien – WRL)
- 2 -<br />
Grundsätzliches<br />
<strong>Klassenfahrten</strong> (Tagesausflüge, Unterrichtsgänge, Schulwanderungen,<br />
Schulfahrten, Schullandheimaufenthalte, ...) sind<br />
Bestandteil der Bildungs- und Erziehungsarbeit der Schulen. Sie<br />
müssen einen deutlichen Bezug <strong>zum</strong> Unterricht haben, programmatisch<br />
aus dem Schulleben erwachsen und im Unterricht vor- und<br />
nachbereitet werden.<br />
Planung, Vorbereitung und Durchführung<br />
1. Die Schule entscheidet über die Durchführung von <strong>Klassenfahrten</strong><br />
in eigener Verantwortung.<br />
2. Die Schulkonferenz legt den Rahmen für <strong>Klassenfahrten</strong> einschließlich<br />
Höchstdauer und Kostenobergrenze fest.<br />
3. Die Kostenobergrenze für die <strong>Klassenfahrten</strong> ist möglichst niedrig<br />
zu halten, um die Erziehungsberechtigten nicht un<strong>zum</strong>utbar<br />
zu belasten. Der finanzielle Aufwand darf kein Grund dafür sein,<br />
dass eine Schülerin oder ein Schüler nicht teilnehmen kann.<br />
4. <strong>Klassenfahrten</strong> sind Schulveranstaltungen. Sie werden grundsätzlich<br />
im Klassenverband durchgeführt. Gemäß § 43 Abs. 1<br />
SchulG sind Schülerinnen und Schüler zur Teilnahme verpflichtet.<br />
5. Die Erziehungsberechtigten sind nach der Erklärung ihres Einverständnisses<br />
mit der geplanten Fahrt zur Zahlung der entstehenden<br />
Kosten verpflichtet.<br />
6. Schülerinnen und Schüler können bei schwerwiegenden Verfehlungen<br />
während einer Klassenfahrt von dieser Fahrt ausgeschlossen<br />
werden. Die Erziehungsberechtigten sind in diesem<br />
Fall verpflichtet, ihre Tochter/ihren Sohn von dem Ort der Fahrt<br />
abzuholen oder die Kosten der vorzeitigen Heimreise (ggf. auch<br />
die Kosten einer Begleitperson) zu übernehmen.<br />
- 3 –<br />
Verbindliches Konzept der <strong>Realschule</strong> <strong>Essen</strong>-West<br />
Das Konzept der <strong>Realschule</strong> <strong>Essen</strong>-West berücksichtigt die in den<br />
Wanderrichtlinien vorgegeben Grundsätze.<br />
Gleichzeitig wird ein finanzieller Rahmen geschaffen, auf den sich die<br />
Erziehungsberechtigten frühzeitig einstellen können.<br />
Im Verlauf der sechs Schuljahre werden zwei <strong>Klassenfahrten</strong> durchgeführt.<br />
Fahrt<br />
1.<br />
2.<br />
Jahrgang<br />
5 oder 6<br />
10<br />
(zu Beginn des<br />
Schuljahres)<br />
Kosten<br />
ca. 150 Euro<br />
ca. 250 Euro<br />
• Die Fahrt des 10. Jahrgangs muss wegen des Kursunterrichts<br />
in allen Klassen zur gleichen Zeit stattfinden.<br />
• Eine Beschränkung nur auf das Inland wird nicht<br />
vorgenommen.<br />
• Ausnahmen sind in pädagogisch besonders begründeten<br />
Fällen möglich.<br />
(Ausnahmen können sowohl die Durchführung einer zusätzlichen<br />
Fahrt als auch die Streichung einer Fahrt bedeuten!)<br />
• Eine Höchstdauer der einzelnen Fahrten wird nicht<br />
festgelegt.<br />
• Zusätzlich findet alle zwei Jahre der jahrgangsstufenübergreifende<br />
Schüleraustausch mit unserer<br />
französischen Partnerschule statt. (siehe Seite 4)<br />
Neben den mehrtägigen <strong>Klassenfahrten</strong> können zusätzlich in allen<br />
Jahrgangsstufen Tagesausflüge und Unterrichtsgänge stattfinden.<br />
In der Jahrgangsstufe 10 werden die letzten beiden Schultage vor der<br />
Entlassungsfeier für Tagesausflüge genutzt.