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Sanitätsdienst und Einsatz von Ersthelfern im Sport A) Erste-Hilfe im ...

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Sanitätsdienst <strong>und</strong> <strong>Einsatz</strong> <strong>von</strong> <strong>Ersthelfern</strong> <strong>im</strong> <strong>Sport</strong><br />

Sowohl be<strong>im</strong> laufenden <strong>Sport</strong>betrieb <strong>im</strong> Verein als auch bei Veranstaltungen wie z.B.<br />

Fußballturnier, Sommerfest muss mit Unfällen gerechnet werden. Was ist zu beachten<br />

<strong>und</strong> wie kann Vorsorge getroffen werden?<br />

A) <strong>Erste</strong>-<strong>Hilfe</strong> <strong>im</strong> laufenden <strong>Sport</strong>betrieb<br />

Ausstattung, Einrichtungen<br />

Bezüglich der <strong>Erste</strong>-<strong>Hilfe</strong>-Ausstattung gibt es für <strong>Sport</strong>vereine keine konkreten Vorschriften.<br />

Weder die Unfallverhütungsvorschrift „Gr<strong>und</strong>sätze der Prävention“ (BGV A 1,<br />

insbesondere §§ 24-28) noch die Arbeitsstättenverordnung best<strong>im</strong>men, welches <strong>und</strong> wie<br />

viel <strong>Erste</strong>-<strong>Hilfe</strong>-Material <strong>im</strong> Einzelnen bereitzustellen ist.<br />

Pflicht des Unternehmers/<strong>Sport</strong>vereines ist es, auf der Gr<strong>und</strong>lage einer Gefährdungsbeurteilung<br />

über Art, Menge <strong>und</strong> Aufbewahrungsorte des vorzuhaltenden <strong>Erste</strong>-<strong>Hilfe</strong>-<br />

Materials zu befinden. Er hat sich dabei <strong>von</strong> dem Gedanken leiten zu lassen, dass das<br />

notwendige <strong>Erste</strong>-<strong>Hilfe</strong>-Material bei einem Unfall unmittelbar griffbereit sein muss. Art,<br />

Menge sowie Aufbewahrungsorte richten sich u. a. nach der Vereinsgröße, dem vorhandenen<br />

Gefahrenpotential, Ausdehnung <strong>und</strong> Struktur des Vereinsgeländes. Der „ges<strong>und</strong>e<br />

Menschenverstand“ kann bei der Einschätzung durchaus behilflich sein.<br />

Was sind die wichtigsten Aufgaben?<br />

1. <strong>Erste</strong>-<strong>Hilfe</strong>-Material<br />

Von folgenden Richtwerten kann ausgegangen werden:<br />

Bis 50 Personen: kleiner Verbandkasten nach DIN 13157<br />

51 bis 300 Personen: großer Verbandkasten nach DIN 13169<br />

Für je weitere 300 Personen: großer Verbandkasten nach DIN 13169<br />

Für <strong>Sport</strong>vereine, die mehrere <strong>Sport</strong>arten anbieten <strong>und</strong> eine große Mitgliederzahl<br />

haben, ist ein Verbandkasten DIN 13169 zu empfehlen. Der Inhalt dieses <strong>Erste</strong> <strong>Hilfe</strong><br />

Koffers ist <strong>im</strong> allgemeinen ausreichend, um für Verletzungen eine schnelle Versorgung<br />

zu gewährleisten. Zusätzlich ist es ratsam, eine oder mehrere Eisboxen mit<br />

dem dazugehörigen Material (Kaltkompressen, <strong>Sport</strong>gel, Tape) vorzuhalten. Bei<br />

weitläufigen <strong>Sport</strong>stätten ist es sinnvoll, einen Verbandskasten DIN 13169 durch<br />

zwei DIN 13157 zu ersetzen.<br />

Seite 1 <strong>von</strong> 15


Kleineren Vereinen ist ein Verbandkasten DIN 13157 zu empfehlen, welcher das<br />

nötigste Material für eine schnelle Erstversorgung beinhaltet.<br />

Auch hier ist es ratsam, eine Eisbox mit dem dazugehörigen Material zu beschaffen.<br />

2. Kennzeichnung<br />

Alle <strong>Erste</strong>-<strong>Hilfe</strong>-Einrichtungen, Materialien <strong>und</strong> Geräte müssen schnell zu finden<br />

sein. Deshalb ist eine einheitliche Kennzeichnung der Einrichtungen <strong>und</strong> Aufbewahrungsorte<br />

notwendig. Eindeutiges Erkennungsmerkmal aller <strong>Erste</strong>-<strong>Hilfe</strong>-Einrichtungen<br />

ist (europaweit!) ein weißes Symbol auf grünem Gr<strong>und</strong>.<br />

Seite 2 <strong>von</strong> 15


3. Meldeeinrichtung<br />

Stellen Sie sicher, dass umgehend <strong>Hilfe</strong> herbeigerufen werden kann. An öffentlichen<br />

Telefonapparaten <strong>und</strong> in der Geschäftsstelle sollten die entsprechenden Notfall-<br />

Rufnummern vorliegen. Da heutzutage Übungsleiter, Vereinspersonal <strong>und</strong> auch<br />

Teilnehmer über Handy verfügen, empfiehlt es sich weiterhin, in <strong>Sport</strong>räumen (z.B.<br />

am Eingang) <strong>und</strong> <strong>im</strong> Freigelände ebenfalls Notfall-Rufnummern auszuhängen.<br />

Sehr zu empfehlen ist es also, Notfallkarten mit Telefonrufnummern <strong>von</strong> Rettungsdienst,<br />

Polizei, Feuerwehr, Giftnotzentrale <strong>und</strong> die wichtigsten Fragen an markanten<br />

Stellen auszuhängen.<br />

3. Sanitätsraum<br />

Nach § 25 Abs. 4 BGV A1 gilt:<br />

4) Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass mindestens ein mit<br />

Rettungstransportmitteln leicht erreichbarer Sanitätsraum oder<br />

eine vergleichbare Einrichtung<br />

1. in einer Betriebsstätte mit mehr als 1 000 dort beschäftigten<br />

Versicherten,<br />

Seite 3 <strong>von</strong> 15


2. in einer Betriebsstätte mit 1000 oder weniger, aber mehr als<br />

100 dort beschäftigten Versicherten, wenn deren Art <strong>und</strong> das<br />

Unfallgeschehen nach Art, Schwere <strong>und</strong> Zahl der Unfälle einen<br />

gesonderten Raum für die <strong>Erste</strong> <strong>Hilfe</strong> erfordern,<br />

Für <strong>Sport</strong>vereine zu empfehlen: Auch wenn in Anlehnung an die Berufsgenossenschaftlichen<br />

Vorschriften ein Sanitätsraum nicht verpflichtend sein sollte, sollten<br />

dennoch eine Liege (mit Wolldecke) in einem separaten Raum mit Sanitätskasten<br />

<strong>und</strong> eine Trage in greifbarer Nähe vorhanden sein.<br />

4. <strong>Erste</strong>-<strong>Hilfe</strong>-Material bei Ausflug, Radtour, Zeltlager, Skikurs,<br />

Trainingscamp<br />

Es ist bei Auswärtsveranstaltungen <strong>im</strong>mer <strong>von</strong> Vorteil, ein kleines „Medipack“<br />

dabei zu haben, empfohlener Inhalt: Heftpflaster, Brand <strong>und</strong> W<strong>und</strong>salbe, Kompressen,<br />

Verband <strong>und</strong> Mullbinden, Rettungsdecke, Einmalhandschuhe, Schere <strong>und</strong><br />

Dreieckstuch.<br />

5. Dokumentation <strong>von</strong> <strong>Erste</strong>-<strong>Hilfe</strong>-Maßnahmen<br />

Nach § 24 Abs. 6 BGV A1 „hat der Unternehmer dafür zu sorgen, dass jede <strong>Erste</strong>-<br />

<strong>Hilfe</strong>-Leistung dokumentiert <strong>und</strong> diese Dokumentation fünf Jahre lang verfügbar<br />

gehalten werden. Die Dokumente sind vertraulich zu behandeln.“<br />

Ein entsprechendes Verbandbuch ist <strong>im</strong> Handel erhältlich. Digitale Vorlagen<br />

können auf der Website der VBG abgerufen werden (siehe unter „C: Hinweise <strong>und</strong><br />

Informationen“, Leitfaden).<br />

6. Beauftragter<br />

Beauftragen Sie <strong>im</strong> Verein eine zuverlässige Person, die regelmäßig die <strong>Erste</strong>-<br />

<strong>Hilfe</strong>-Ausstattung kontrolliert <strong>und</strong> die Fortbildung der Ersthelfer <strong>im</strong> Auge behält.<br />

Ersthelfer<br />

1. Was sind Ersthelfer?<br />

Ersthelfer sind Personen, die bei einer <strong>von</strong> der Verwaltungs-Berufsgenossenschaft<br />

(VBG) für die Ausbildung zur <strong>Erste</strong>n <strong>Hilfe</strong> ermächtigten Stelle ausgebildet wurden<br />

(<strong>Erste</strong>-<strong>Hilfe</strong>-Lehrgang mit acht Doppelst<strong>und</strong>en).<br />

2. Wie erfolgt der <strong>Einsatz</strong> <strong>im</strong> <strong>Sport</strong>verein?<br />

Lizenzierte Übungsleiter des Bayerischen Landes-<strong>Sport</strong>verbandes <strong>und</strong> seiner<br />

<strong>Sport</strong>fachverbände sind entsprechend in <strong>Erste</strong>r <strong>Hilfe</strong> ausgebildet <strong>und</strong> können die<br />

Funktion der Ersthelfer <strong>im</strong> <strong>Sport</strong>betrieb übernehmen.<br />

Seite 4 <strong>von</strong> 15


Achtung: Die Fortbildung ist in der Regel alle zwei Jahre durchzuführen; sie besteht aus<br />

einem <strong>Erste</strong>-<strong>Hilfe</strong>-Training <strong>im</strong> Umfang <strong>von</strong> vier Doppelst<strong>und</strong>en. Ist die<br />

Zweijahres-Frist überschritten, kommt für die Fortbildung nur noch der <strong>Erste</strong>-<br />

<strong>Hilfe</strong>-Lehrgang in Frage.<br />

Hinweis: Die Lehrgangsgebühren für die Ausbildung <strong>und</strong> Fortbildung der Ersthelfer <strong>im</strong><br />

<strong>Sport</strong>verein werden <strong>von</strong> der VBG übernommen. Wichtig: Die VBG rechnet<br />

direkt mit den ermächtigten Ausbildungsträgern ab, nicht jedoch mit den<br />

einzelnen Vereinen (siehe dazu auch www.blsv.de => Vereinsservice =><br />

Versicherungen =>VBG)<br />

3. Wie viele Ersthelfer sind <strong>im</strong> laufenden <strong>Sport</strong>betrieb notwendig?<br />

Für den <strong>Sport</strong>verein kommt die BG-Vorschrift (Berufsgenossenschaftliche Vorschrift<br />

für Sicherheit <strong>und</strong> Ges<strong>und</strong>heit bei der Arbeit) „Gr<strong>und</strong>sätze der Prävention“<br />

(BGV A1) analog zur Anwendung. Nach § 26 BGV A1 hat der Unternehmer (=<br />

Verein) dafür zu sorgen, dass bei 2 bis 20 anwesenden Versicherten mindestens<br />

ein Ersthelfer zur Verfügung steht. Diese Vorschrift kann als Regelung auf den<br />

laufenden <strong>Sport</strong>betrieb übertragen werden.<br />

Seite 5 <strong>von</strong> 15


B) Sanitätergestellung bei <strong>Sport</strong>veranstaltungen<br />

Neben der <strong>Erste</strong>n <strong>Hilfe</strong> <strong>im</strong> laufenden <strong>Sport</strong>betrieb ist die Sanitätergestellung bei Veranstaltungen<br />

<strong>im</strong>mer wieder eine offene Frage.<br />

1. <strong>Sport</strong>fachlicher Gesichtspunkt<br />

Zunächst sind fachverbandsinterne, an die jeweilige <strong>Sport</strong>art orientierte Regeln für<br />

die Sanitätergestellung (z. B. <strong>im</strong> Reitsport) zu berücksichtigen. Die jeweiligen Mitgliedsvereine<br />

sind aufgr<strong>und</strong> ihrer Verbandszugehörigkeit an die jeweiligen Ordnungen<br />

geb<strong>und</strong>en, soweit darin die Verpflichtung zur Sanitätergestellung geregelt ist.<br />

2. Öffentlich-rechtliche Vorgaben<br />

Aus § 823 Abs. 1 BGB kann abgeleitet werden, dass der Veranstalter erforderliche<br />

Maßnahmen treffen muss zur Gefahrenabwehr.<br />

In öffentlich-rechtlicher Hinsicht eröffnet die Versammlungsstättenverordnung<br />

sowie das Landesstraf- <strong>und</strong> Verordnungsgesetz über die darin beinhalteten<br />

Generalklauseln den Behörden die Möglichkeit, bei <strong>Sport</strong>veranstaltungen Sanitätsdienste<br />

anzuordnen. Die diesbezüglichen Normen geben jedoch keinerlei Auskunft<br />

darüber, bei welcher Art <strong>von</strong> Veranstaltungen oder bei welchem Ausmaß <strong>von</strong><br />

Veranstaltungen Sanitätsdienste erforderlich sind bzw. insbesondere keine Auskunft<br />

darüber, in welchem Umfang Sanitätsdienste angeordnet werden können. Es<br />

handelt sich eben um allgemein gehaltene Generalklauseln, die den Behörden ein<br />

weitgehendes Ermessen einräumen.<br />

Vor diesem Hintergr<strong>und</strong> gibt es keine landesweit geltenden Vorschriften oder<br />

Verwaltungsregeln, an die man sich halten könnte. Dies hängt damit zusammen,<br />

dass in jedem Einzelfall die jeweiligen individuellen Umstände zu berücksichtigen<br />

sind. Zum einen gibt es natürlich objektiv greifbare <strong>und</strong> für mehr oder minder alle<br />

Fälle geltende Gr<strong>und</strong>regeln, wie z. B. die zu erwartende Besucherzahl. Daneben<br />

spielen jedoch auch die individuellen Umstände eine ganz erhebliche Rolle, nämlich<br />

die örtlichen Erfahrungen aus der Vergangenheit, ein ganz besonders gewaltbereites<br />

Publikum, etc.. Hinzu kommt, dass Behörden oftmals in den betreffenden<br />

Bescheiden keine best<strong>im</strong>mte Anzahl <strong>von</strong> Sanitätern vorsehen, sondern lediglich<br />

regeln, dass für einen Sanitätsdienst „in ausreichender Anzahl“ zu sorgen ist. Hier<br />

wird also dem betreffenden Veranstalter <strong>im</strong> Endeffekt die Verantwortung<br />

zugeschoben.<br />

Eine große Rolle spielt beispielsweise auch die konkrete Örtlichkeit. In denjenigen<br />

Bereichen, in denen ohnehin genügend Rettungswägen jederzeit unterwegs sind,<br />

wie z. B. <strong>im</strong> Bereich der Landeshauptstadt München bzw. <strong>im</strong> Landkreis München,<br />

besteht naturgemäß weniger Anlass, einen Sanitätsdienst vor Ort vorzuhalten,<br />

wenn <strong>im</strong> Notfall ohnehin ein Rettungswagen schnell zur Stelle ist. Dies mag<br />

anders aussehen, wenn eine Veranstaltung in einem abgelegenen Gebiet<br />

Seite 6 <strong>von</strong> 15


stattfindet <strong>und</strong> es <strong>im</strong> Notfall lange Zeit dauern würde, bis ein Rettungswagen<br />

eintrifft.<br />

Gr<strong>und</strong>sätzlich kann empfohlen werden, sich mit der örtlichen Kommune oder mit<br />

einem örtlichen Anbieter eines Sanitätsdienstes in Verbindung zu setzen.<br />

Die Berechnung der erforderlichen <strong>Einsatz</strong>kräfte erfolgt nach einem Berechnungsverfahren,<br />

das sich zusammensetzt aus<br />

o<br />

o<br />

o<br />

Gefahrneigung (z.B. Rockkonzert 100%, Straßenfest 40%, <strong>Sport</strong>veranstaltung<br />

35%)<br />

zulässiger Besucherzahl unter Berücksichtigung der baulichen Auflagen,<br />

Bestuhlung, zugelassenen Sitz- <strong>und</strong>/oder Stehplätzen bzw. bei Veranstaltungen <strong>im</strong><br />

Freien pro qm Fläche 4 Personen,<br />

tatsächlicher Besucherzahl bzw. der zu erwartenden Besucherzahl.<br />

Die Landeshauptstadt München hat für den Bereich der Landeshauptstadt eine<br />

Liste erarbeitet, an die man sich zumindest als Faustregel <strong>im</strong> Münchner Bereich<br />

halten kann. Zu beachten sind jedoch <strong>im</strong>mer die individuellen Faktoren, die <strong>im</strong><br />

Rahmen des der Verwaltung obliegenden Ermessens in die Einzelfallentscheidung<br />

mit einzubeziehen sind. Man kann da<strong>von</strong> ausgehen, dass die in der Liste aufgeführten<br />

Bewertungskriterien jedenfalls auch <strong>im</strong> Bereich anderer größerer Städte<br />

Bayerns gelten. In ländlichen Gebieten mag dies anders aussehen.<br />

Die Branddirektion des Kreisverwaltungsreferates München hat uns fre<strong>und</strong>licherweise<br />

die Tabellen mit den entsprechenden Hinweisen zur Verfügung gestellt<br />

(Stand Juli 2008).<br />

Seite 7 <strong>von</strong> 15


Erwartete<br />

Personenzahl<br />

(zeitgleich)<br />

500 - 1.000<br />

1.001 - 1.500<br />

1.501 - 3.000<br />

3.001 - 4.500<br />

4.501 - 6.000<br />

6.001 - 8.000<br />

8.001 - 10.000<br />

10.001 - 15.000<br />

15.001 - 20.000<br />

20.001 - 30.000<br />

30.001 - 40.000<br />

40.001 - 50.000<br />

50.001 - 60.000<br />

60.001 - 70.000<br />

70.001 - 80.000<br />

80.001 - 90.000<br />

90.001 - 100.000<br />

Punktwert <strong>im</strong><br />

Freien<br />

1<br />

2<br />

3<br />

4<br />

4<br />

5<br />

5<br />

6<br />

6<br />

7<br />

8<br />

9<br />

10<br />

11<br />

12<br />

13<br />

14<br />

Punktwert in<br />

baulichen Anlagen<br />

1<br />

2<br />

3<br />

4<br />

5<br />

6<br />

7<br />

8<br />

9<br />

10<br />

11<br />

12<br />

13<br />

14<br />

15<br />

16<br />

17<br />

Risikomultiplikatoren<br />

(Max<strong>im</strong>alwert)<br />

2. <strong>Sport</strong>veranstaltungen<br />

Fußball = 1,2<br />

Motorsport bis 1,5<br />

Radsport bis 1,5<br />

Inline-Skate = 1,5<br />

Flugveranstaltung bis 2,0<br />

allgemein = 1,0<br />

Verkaufsveranstaltungen<br />

Ausstellungen <strong>und</strong> Flohmärkte = 0,7<br />

bis 1,0<br />

Messen = 0,5 bis 0,8<br />

3. Musikveranstaltungen<br />

Klassikkonzert = 0,8<br />

sonstiges Konzert bestuhlt<br />

= 1,0 bis 1,5<br />

sonstiges Konzert unbestuhlt = 1,2 bis<br />

2,0<br />

Fasching = 1,2 bis 1,5<br />

Theater =1,0<br />

Zirkus = 1,1<br />

Stadtteilfest = 1,0<br />

Demonstration 1,0 bis 1,5 (kein San-<br />

Dienst erforderlich)<br />

Risikozuschläge<br />

gewaltbereites Publikum<br />

(nach Einschätzung der<br />

Polizei)<br />

10-20 Personen = 1<br />

über 20 Personen = 2<br />

zusätzliche<br />

Personenschutzmaßnahmen<br />

für Personen mit einer<br />

Sicherheitsstufe<br />

bis 5 = 1<br />

5 - 10 = 2<br />

Erfahrungen aus früheren<br />

Veranstaltungen = 1 bis 2<br />

(eventuell auch Abzug<br />

möglich)<br />

besondere Wetterlage bis 1,5<br />

besonders starker Alkohol<strong>und</strong><br />

Drogenkonsum 1 bis 2<br />

Ergebnis x + =<br />

Gesamtpunktzahl<br />

Sonderfälle<br />

Olympiastadion bei<br />

Konzerten als bauliche<br />

Anlage werten<br />

Olympiahalle Messen<br />

Punktwert 5 (jedoch Arzt<br />

nicht zwingend erforderlich)<br />

Marienplatz ab 4.500<br />

Personen mindestens<br />

Punktwert 6<br />

Odeonsplatz ab 4.500<br />

Personen mindestens<br />

Punktwert 6<br />

Seite 8 <strong>von</strong> 15


Punktwert<br />

<strong>im</strong><br />

Freien<br />

Anzahl der<br />

Sanitätshelfer (-<br />

innen)<br />

da<strong>von</strong><br />

Rettungssanitäter<br />

(-innen)<br />

Anzahl der Ärzte<br />

da<strong>von</strong> Ärzte mit<br />

Fachk<strong>und</strong>eausweis<br />

Rettungsdienst<br />

TEL-Sanitätsdienst<br />

Vorlage des<br />

Sanitätsdienstkonze<br />

ptes<br />

Anzahl der<br />

Sanitätsdienststatio<br />

nen bzw. -fahrzeuge<br />

AED in<br />

Sanitätsdienststatio<br />

nen <strong>und</strong> -<br />

fahrzeugen<br />

1 2<br />

2 3<br />

3 3 1<br />

4 4 1<br />

5 6 1 2<br />

6 10 3 1 1 3 X<br />

7 12 3 1 1 X X 3 X<br />

8 16 4 2 1 X X 4 X<br />

9 20 5 2 1 X X 5 X<br />

10 24 5 3 2 X X 5 X<br />

11 28 6 3 2 X X 6 X<br />

12 32 7 3 2 X X 7 X<br />

13 36 8 4 2 X X 8 X<br />

14 40 8 4 2 X X 8 X<br />

15 44 8 4 2 X X 8 X<br />

16 48 8 4 2 X X 8 X<br />

Beispielauflage für Punktwert 5 <strong>im</strong> Freien:<br />

Seite 9 <strong>von</strong> 15


Für die Veranstaltung ist ein Sanitätsdienst mit folgender Mindeststärke erforderlich.<br />

6 Sanitätshelfer<br />

1 Arzt<br />

2 Sanitätsstationen bzw. -fahrzeuge<br />

Gr<strong>und</strong>lage der Bemessung ist die zeitgleiche Anwesenheit <strong>von</strong> ...... Personen während der Veranstaltung.<br />

Ist anzunehmen, dass diese Personenzahl überschritten wird oder soll die Sanitätsdienststärke aufgr<strong>und</strong> einer geringeren Personenzahl<br />

reduziert werden, ist hierfür das Einvernehmen mit der Branddirektion erforderlich.<br />

Bei der Durchführung des Sanitätsdienstes ist zu beachten:<br />

• Es ist vom Veranstalter eine geeignete Organisation oder ein geeignetes Unternehmen mit der Durchführung des Sanitätsdienstes zu<br />

beauftragen.<br />

• Der Sanitätsdienst beginnt mit dem Einlass der Besucher bzw. spätestens mit dem Beginn der Veranstaltung <strong>und</strong> endet nach der<br />

Veranstaltung nachdem die meisten Personen das Veranstaltungsgelände verlassen haben.<br />

• Der Veranstalter muss die Zusammenarbeit <strong>von</strong> Ordnungsdienst, Brandsicherheitswache (sofern vorhanden) <strong>und</strong> Sanitätsdienst mit der<br />

Polizei, der Feuerwehr <strong>und</strong> dem Rettungsdienst gewährleisten.<br />

Die Erreichbarkeit des Sanitätsdienstes bei Notfällen ist dabei sicherzustellen über Funk, Festnetzanschluss oder die Platzierung an<br />

einem festgelegten Standort. Die Erreichbarkeit für die Integrierte Leitstelle (ILSt) kann auch über Funkmeldeempfänger sicher gestellt<br />

werden.<br />

• Der Verantwortliche für den Sanitätsdienst ist angehalten, umgehend den Veranstalter <strong>und</strong> die Branddirektion zu verständigen, wenn<br />

nach seiner Einschätzung die Sanitätsdienstkräfte nicht ausreichend sind.<br />

• Die Versorgungen <strong>von</strong> Patienten sind zu dokumentieren.<br />

• Die Dokumentation über die Versorgungen <strong>und</strong> ein Erfahrungsbericht ist auf Verlangen der Branddirektion innerhalb drei Tagen nach<br />

der Veranstaltung vorzulegen.<br />

• Im Sanitätsdienstkonzept ist zu berücksichtigen, dass die An- <strong>und</strong> Abfahrt auch während der Veranstaltung sicher gestellt sein muss.<br />

• Mit Beginn der <strong>Einsatz</strong>bereitschaft des Sanitätsdienstes ist dies der Integrierten Leitstelle (ILSt) mitzuteilen. Hierbei ist namentlich der<br />

Leiter des Sanitätsdienstes, die Stärke des Sanitätsdienstes <strong>und</strong> die gesicherte Erreichbarkeit über Funk, Funkmeldeempfänger oder<br />

Festnetzanschluss mitzuteilen.<br />

Seite 10 <strong>von</strong> 15


• Alle Notfallmeldungen (Rettungsdiensteinsätze, Feuermeldung, technische <strong>Hilfe</strong>leistung) sind sofort <strong>und</strong> unmittelbar an die ILSt über<br />

Notruf 112 oder BOS-Funk weiterzuleiten.<br />

• Eine Sanitätsdienststation kann als Ersatz für ein Sanitätsdienstfahrzeug dienen, wenn diese eine Untersuchungsliege <strong>und</strong> eine<br />

Krankentrage beinhaltet <strong>und</strong> mit einem Notfallkoffer ausgestattet.<br />

• Die Sanitätsdienststandorte sind deutlich zu kennzeichnen.<br />

Seite 11 <strong>von</strong> 15


Punktwert<br />

in<br />

Gebäuden<br />

Anzahl der<br />

Sanitätshelfer (-<br />

innen)<br />

da<strong>von</strong><br />

Rettungssanitäter<br />

(-innen)<br />

Anzahl der Ärzte<br />

da<strong>von</strong> Ärzte mit<br />

Fachk<strong>und</strong>eausweis<br />

Rettungsdienst<br />

TEL-Sanitätsdienst<br />

Vorlage des<br />

Sanitätsdienstkonze<br />

ptes<br />

Anzahl der<br />

Sanitätsdienststatio<br />

nen bzw. -fahrzeuge<br />

AED in<br />

Sanitätsdienststatio<br />

nen <strong>und</strong> -<br />

fahrzeugen<br />

1 2<br />

2 3<br />

3 3<br />

4 3 1<br />

5 4 1 1<br />

6 7 1 2<br />

7 12 2 1 1 2 X<br />

8 16 3 1 1 X X 3 X<br />

9 20 4 2 1 X X 3 X<br />

10 28 5 2 1 X X 3 X<br />

11 36 6 2 1 X X 4 X<br />

12 44 7 2 1 X X 4 X<br />

13 52 8 2 1 X X 4 X<br />

14 60 10 3 2 X X 5 X<br />

15 68 12 3 2 X X 6 X<br />

16 76 14 3 2 X X 7 X<br />

17 84 16 4 2 X X 8 X<br />

Seite 12 <strong>von</strong> 15


Beispielauflage für Punktwert 5 in Gebäuden:<br />

Für die Veranstaltung ist ein Sanitätsdienst mit folgender Mindeststärke erforderlich.<br />

4 Sanitätshelfer<br />

1 Arzt<br />

1 Sanitätsstation bzw. -fahrzeug<br />

Gr<strong>und</strong>lage der Bemessung ist die zeitgleiche Anwesenheit <strong>von</strong> ...... Personen in der Versammlungsstätte.<br />

Ist anzunehmen, dass diese Personenzahl überschritten wird oder soll die Sanitätsdienststärke aufgr<strong>und</strong> einer geringeren Personenzahl<br />

reduziert werden, ist hierfür das Einvernehmen mit der Branddirektion erforderlich.<br />

Bei der Durchführung des Sanitätsdienstes ist zu beachten:<br />

• Es ist vom Veranstalter eine geeignete Organisation oder ein geeignetes Unternehmen mit der Durchführung des Sanitätsdienstes zu<br />

beauftragen.<br />

• Der Sanitätsdienst beginnt mit dem Einlass der Besucher <strong>und</strong> endet nach der Veranstaltung nachdem die meisten Personen das Gebäude<br />

verlassen haben.<br />

• Der Veranstalter muss die Zusammenarbeit <strong>von</strong> Ordnungsdienst, Brandsicherheitswache <strong>und</strong> Sanitätsdienst mit der Polizei, der<br />

Feuerwehr <strong>und</strong> dem Rettungsdienst gewährleisten.<br />

Die Erreichbarkeit des Sanitätsdienstes bei Notfällen ist dabei sicherzustellen über Funk, Festnetzanschluss oder die Platzierung an<br />

einem festgelegten Standort. Die Erreichbarkeit für die Integrierte Leitstelle (ILSt) kann auch über Funkmeldeempfänger sicher gestellt<br />

werden.<br />

• Der Verantwortliche für den Sanitätsdienst ist angehalten, umgehend den Veranstalter <strong>und</strong> die Branddirektion zu verständigen, wenn<br />

nach seiner Einschätzung die Sanitätsdienstkräfte nicht ausreichend sind.<br />

• Die Versorgungen <strong>von</strong> Patienten sind zu dokumentieren.<br />

• Die Dokumentation über die Versorgungen <strong>und</strong> ein Erfahrungsbericht ist auf Verlangen der Branddirektion innerhalb drei Tagen nach<br />

der Veranstaltung vorzulegen.<br />

• Im Sanitätsdienstkonzept ist zu berücksichtigen, dass die An- <strong>und</strong> Abfahrt auch während der Veranstaltung sicher gestellt sein muss.<br />

• Mit Beginn der <strong>Einsatz</strong>bereitschaft des Sanitätsdienstes ist dies der Integrierten Leitstelle (ILSt) mitzuteilen. Hierbei ist namentlich der<br />

Leiter des Sanitätsdienstes, die Stärke des Sanitätsdienstes <strong>und</strong> die gesicherte Erreichbarkeit über Funk, Funkmeldeempfänger oder<br />

Festnetzanschluss mitzuteilen.<br />

Seite 13 <strong>von</strong> 15


• Alle Notfallmeldungen (Rettungsdiensteinsätze, Feuermeldung, technische <strong>Hilfe</strong>leistung) sind sofort <strong>und</strong> unmittelbar an die ILSt über<br />

Notruf 112 oder BOS-Funk weiterzuleiten.<br />

• Eine Sanitätsdienststation kann als Ersatz für ein Sanitätsdienstfahrzeug dienen, wenn diese eine Untersuchungsliege <strong>und</strong> eine<br />

Krankentrage beinhaltet <strong>und</strong> mit einem Notfallkoffer ausgestattet ist.<br />

• Der Sanitätsdienststandort ist deutlich zu kennzeichnen.<br />

Seite 14 <strong>von</strong> 15


C) Hinweise <strong>und</strong> weitere Informationen<br />

Die Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG) bietet kostenlose Seminare zur <strong>Erste</strong>n-<br />

<strong>Hilfe</strong> <strong>im</strong> <strong>Sport</strong>verein an, teilweise auch <strong>Sport</strong>arten bezogen<br />

http://www.vbg.de/seminare => unter Branche Stichwort „<strong>Sport</strong>“.<br />

Gr<strong>und</strong>sätze der Prävention sind zu finden unter:<br />

http://www.vbg.de/<strong>im</strong>peria/md/content/produkte/vorschriften/bgr_a1.pdf<br />

Ein Leitfaden <strong>und</strong> Praxishilfe für Unternehmen ist zu finden auf der Website<br />

www.vbg.de => Arbeitssicherheit <strong>und</strong> Ges<strong>und</strong>heitsschutz => Sicherheit <strong>im</strong><br />

Unternehmen => <strong>Erste</strong> <strong>Hilfe</strong> <strong>und</strong> Brandschutuz<br />

<strong>Erste</strong> <strong>Hilfe</strong> +<br />

Brandschutz<br />

Die INFO-MAP „<strong>Erste</strong> <strong>Hilfe</strong> + Brandschutz“ mit CD kann bei der VBG angefordert werden.<br />

Berufsgenossenschaft der keramischen <strong>und</strong> Glas-Industrie, Qualitätssicherungsstelle<br />

<strong>Erste</strong> <strong>Hilfe</strong>: Einschlägige Vorschriften <strong>und</strong> Formulare <strong>im</strong> Zusammenhang mit der<br />

betrieblichen <strong>Erste</strong>n <strong>Hilfe</strong><br />

http://www.bg-qseh.de=> Richtlinien, Formulare<br />

Liste der <strong>von</strong> den Berufsgenossenschaften ermächtigten Stellen für die <strong>Erste</strong> <strong>Hilfe</strong>-<br />

Ausbildung: http://www.bg-qseh.de => Liste der ermächtigten Stellen<br />

DIN 18032-1 (Ausgabe 09/2003) <strong>Sport</strong>hallen:<br />

Anhang „A.4 Lehrer- Übungsleiter- <strong>und</strong> Schiedsrichterraum: Schreibplatz, Schrank für<br />

Lehrmittel <strong>und</strong> Medien, Verbandskasten, Krankentrage <strong>und</strong> Liege sind vorzusehen.“<br />

08 / 2008<br />

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