Sanitätsdienst und Einsatz von Ersthelfern im Sport A) Erste-Hilfe im ...
Sanitätsdienst und Einsatz von Ersthelfern im Sport A) Erste-Hilfe im ...
Sanitätsdienst und Einsatz von Ersthelfern im Sport A) Erste-Hilfe im ...
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
Sanitätsdienst <strong>und</strong> <strong>Einsatz</strong> <strong>von</strong> <strong>Ersthelfern</strong> <strong>im</strong> <strong>Sport</strong><br />
Sowohl be<strong>im</strong> laufenden <strong>Sport</strong>betrieb <strong>im</strong> Verein als auch bei Veranstaltungen wie z.B.<br />
Fußballturnier, Sommerfest muss mit Unfällen gerechnet werden. Was ist zu beachten<br />
<strong>und</strong> wie kann Vorsorge getroffen werden?<br />
A) <strong>Erste</strong>-<strong>Hilfe</strong> <strong>im</strong> laufenden <strong>Sport</strong>betrieb<br />
Ausstattung, Einrichtungen<br />
Bezüglich der <strong>Erste</strong>-<strong>Hilfe</strong>-Ausstattung gibt es für <strong>Sport</strong>vereine keine konkreten Vorschriften.<br />
Weder die Unfallverhütungsvorschrift „Gr<strong>und</strong>sätze der Prävention“ (BGV A 1,<br />
insbesondere §§ 24-28) noch die Arbeitsstättenverordnung best<strong>im</strong>men, welches <strong>und</strong> wie<br />
viel <strong>Erste</strong>-<strong>Hilfe</strong>-Material <strong>im</strong> Einzelnen bereitzustellen ist.<br />
Pflicht des Unternehmers/<strong>Sport</strong>vereines ist es, auf der Gr<strong>und</strong>lage einer Gefährdungsbeurteilung<br />
über Art, Menge <strong>und</strong> Aufbewahrungsorte des vorzuhaltenden <strong>Erste</strong>-<strong>Hilfe</strong>-<br />
Materials zu befinden. Er hat sich dabei <strong>von</strong> dem Gedanken leiten zu lassen, dass das<br />
notwendige <strong>Erste</strong>-<strong>Hilfe</strong>-Material bei einem Unfall unmittelbar griffbereit sein muss. Art,<br />
Menge sowie Aufbewahrungsorte richten sich u. a. nach der Vereinsgröße, dem vorhandenen<br />
Gefahrenpotential, Ausdehnung <strong>und</strong> Struktur des Vereinsgeländes. Der „ges<strong>und</strong>e<br />
Menschenverstand“ kann bei der Einschätzung durchaus behilflich sein.<br />
Was sind die wichtigsten Aufgaben?<br />
1. <strong>Erste</strong>-<strong>Hilfe</strong>-Material<br />
Von folgenden Richtwerten kann ausgegangen werden:<br />
Bis 50 Personen: kleiner Verbandkasten nach DIN 13157<br />
51 bis 300 Personen: großer Verbandkasten nach DIN 13169<br />
Für je weitere 300 Personen: großer Verbandkasten nach DIN 13169<br />
Für <strong>Sport</strong>vereine, die mehrere <strong>Sport</strong>arten anbieten <strong>und</strong> eine große Mitgliederzahl<br />
haben, ist ein Verbandkasten DIN 13169 zu empfehlen. Der Inhalt dieses <strong>Erste</strong> <strong>Hilfe</strong><br />
Koffers ist <strong>im</strong> allgemeinen ausreichend, um für Verletzungen eine schnelle Versorgung<br />
zu gewährleisten. Zusätzlich ist es ratsam, eine oder mehrere Eisboxen mit<br />
dem dazugehörigen Material (Kaltkompressen, <strong>Sport</strong>gel, Tape) vorzuhalten. Bei<br />
weitläufigen <strong>Sport</strong>stätten ist es sinnvoll, einen Verbandskasten DIN 13169 durch<br />
zwei DIN 13157 zu ersetzen.<br />
Seite 1 <strong>von</strong> 15
Kleineren Vereinen ist ein Verbandkasten DIN 13157 zu empfehlen, welcher das<br />
nötigste Material für eine schnelle Erstversorgung beinhaltet.<br />
Auch hier ist es ratsam, eine Eisbox mit dem dazugehörigen Material zu beschaffen.<br />
2. Kennzeichnung<br />
Alle <strong>Erste</strong>-<strong>Hilfe</strong>-Einrichtungen, Materialien <strong>und</strong> Geräte müssen schnell zu finden<br />
sein. Deshalb ist eine einheitliche Kennzeichnung der Einrichtungen <strong>und</strong> Aufbewahrungsorte<br />
notwendig. Eindeutiges Erkennungsmerkmal aller <strong>Erste</strong>-<strong>Hilfe</strong>-Einrichtungen<br />
ist (europaweit!) ein weißes Symbol auf grünem Gr<strong>und</strong>.<br />
Seite 2 <strong>von</strong> 15
3. Meldeeinrichtung<br />
Stellen Sie sicher, dass umgehend <strong>Hilfe</strong> herbeigerufen werden kann. An öffentlichen<br />
Telefonapparaten <strong>und</strong> in der Geschäftsstelle sollten die entsprechenden Notfall-<br />
Rufnummern vorliegen. Da heutzutage Übungsleiter, Vereinspersonal <strong>und</strong> auch<br />
Teilnehmer über Handy verfügen, empfiehlt es sich weiterhin, in <strong>Sport</strong>räumen (z.B.<br />
am Eingang) <strong>und</strong> <strong>im</strong> Freigelände ebenfalls Notfall-Rufnummern auszuhängen.<br />
Sehr zu empfehlen ist es also, Notfallkarten mit Telefonrufnummern <strong>von</strong> Rettungsdienst,<br />
Polizei, Feuerwehr, Giftnotzentrale <strong>und</strong> die wichtigsten Fragen an markanten<br />
Stellen auszuhängen.<br />
3. Sanitätsraum<br />
Nach § 25 Abs. 4 BGV A1 gilt:<br />
4) Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass mindestens ein mit<br />
Rettungstransportmitteln leicht erreichbarer Sanitätsraum oder<br />
eine vergleichbare Einrichtung<br />
1. in einer Betriebsstätte mit mehr als 1 000 dort beschäftigten<br />
Versicherten,<br />
Seite 3 <strong>von</strong> 15
2. in einer Betriebsstätte mit 1000 oder weniger, aber mehr als<br />
100 dort beschäftigten Versicherten, wenn deren Art <strong>und</strong> das<br />
Unfallgeschehen nach Art, Schwere <strong>und</strong> Zahl der Unfälle einen<br />
gesonderten Raum für die <strong>Erste</strong> <strong>Hilfe</strong> erfordern,<br />
Für <strong>Sport</strong>vereine zu empfehlen: Auch wenn in Anlehnung an die Berufsgenossenschaftlichen<br />
Vorschriften ein Sanitätsraum nicht verpflichtend sein sollte, sollten<br />
dennoch eine Liege (mit Wolldecke) in einem separaten Raum mit Sanitätskasten<br />
<strong>und</strong> eine Trage in greifbarer Nähe vorhanden sein.<br />
4. <strong>Erste</strong>-<strong>Hilfe</strong>-Material bei Ausflug, Radtour, Zeltlager, Skikurs,<br />
Trainingscamp<br />
Es ist bei Auswärtsveranstaltungen <strong>im</strong>mer <strong>von</strong> Vorteil, ein kleines „Medipack“<br />
dabei zu haben, empfohlener Inhalt: Heftpflaster, Brand <strong>und</strong> W<strong>und</strong>salbe, Kompressen,<br />
Verband <strong>und</strong> Mullbinden, Rettungsdecke, Einmalhandschuhe, Schere <strong>und</strong><br />
Dreieckstuch.<br />
5. Dokumentation <strong>von</strong> <strong>Erste</strong>-<strong>Hilfe</strong>-Maßnahmen<br />
Nach § 24 Abs. 6 BGV A1 „hat der Unternehmer dafür zu sorgen, dass jede <strong>Erste</strong>-<br />
<strong>Hilfe</strong>-Leistung dokumentiert <strong>und</strong> diese Dokumentation fünf Jahre lang verfügbar<br />
gehalten werden. Die Dokumente sind vertraulich zu behandeln.“<br />
Ein entsprechendes Verbandbuch ist <strong>im</strong> Handel erhältlich. Digitale Vorlagen<br />
können auf der Website der VBG abgerufen werden (siehe unter „C: Hinweise <strong>und</strong><br />
Informationen“, Leitfaden).<br />
6. Beauftragter<br />
Beauftragen Sie <strong>im</strong> Verein eine zuverlässige Person, die regelmäßig die <strong>Erste</strong>-<br />
<strong>Hilfe</strong>-Ausstattung kontrolliert <strong>und</strong> die Fortbildung der Ersthelfer <strong>im</strong> Auge behält.<br />
Ersthelfer<br />
1. Was sind Ersthelfer?<br />
Ersthelfer sind Personen, die bei einer <strong>von</strong> der Verwaltungs-Berufsgenossenschaft<br />
(VBG) für die Ausbildung zur <strong>Erste</strong>n <strong>Hilfe</strong> ermächtigten Stelle ausgebildet wurden<br />
(<strong>Erste</strong>-<strong>Hilfe</strong>-Lehrgang mit acht Doppelst<strong>und</strong>en).<br />
2. Wie erfolgt der <strong>Einsatz</strong> <strong>im</strong> <strong>Sport</strong>verein?<br />
Lizenzierte Übungsleiter des Bayerischen Landes-<strong>Sport</strong>verbandes <strong>und</strong> seiner<br />
<strong>Sport</strong>fachverbände sind entsprechend in <strong>Erste</strong>r <strong>Hilfe</strong> ausgebildet <strong>und</strong> können die<br />
Funktion der Ersthelfer <strong>im</strong> <strong>Sport</strong>betrieb übernehmen.<br />
Seite 4 <strong>von</strong> 15
Achtung: Die Fortbildung ist in der Regel alle zwei Jahre durchzuführen; sie besteht aus<br />
einem <strong>Erste</strong>-<strong>Hilfe</strong>-Training <strong>im</strong> Umfang <strong>von</strong> vier Doppelst<strong>und</strong>en. Ist die<br />
Zweijahres-Frist überschritten, kommt für die Fortbildung nur noch der <strong>Erste</strong>-<br />
<strong>Hilfe</strong>-Lehrgang in Frage.<br />
Hinweis: Die Lehrgangsgebühren für die Ausbildung <strong>und</strong> Fortbildung der Ersthelfer <strong>im</strong><br />
<strong>Sport</strong>verein werden <strong>von</strong> der VBG übernommen. Wichtig: Die VBG rechnet<br />
direkt mit den ermächtigten Ausbildungsträgern ab, nicht jedoch mit den<br />
einzelnen Vereinen (siehe dazu auch www.blsv.de => Vereinsservice =><br />
Versicherungen =>VBG)<br />
3. Wie viele Ersthelfer sind <strong>im</strong> laufenden <strong>Sport</strong>betrieb notwendig?<br />
Für den <strong>Sport</strong>verein kommt die BG-Vorschrift (Berufsgenossenschaftliche Vorschrift<br />
für Sicherheit <strong>und</strong> Ges<strong>und</strong>heit bei der Arbeit) „Gr<strong>und</strong>sätze der Prävention“<br />
(BGV A1) analog zur Anwendung. Nach § 26 BGV A1 hat der Unternehmer (=<br />
Verein) dafür zu sorgen, dass bei 2 bis 20 anwesenden Versicherten mindestens<br />
ein Ersthelfer zur Verfügung steht. Diese Vorschrift kann als Regelung auf den<br />
laufenden <strong>Sport</strong>betrieb übertragen werden.<br />
Seite 5 <strong>von</strong> 15
B) Sanitätergestellung bei <strong>Sport</strong>veranstaltungen<br />
Neben der <strong>Erste</strong>n <strong>Hilfe</strong> <strong>im</strong> laufenden <strong>Sport</strong>betrieb ist die Sanitätergestellung bei Veranstaltungen<br />
<strong>im</strong>mer wieder eine offene Frage.<br />
1. <strong>Sport</strong>fachlicher Gesichtspunkt<br />
Zunächst sind fachverbandsinterne, an die jeweilige <strong>Sport</strong>art orientierte Regeln für<br />
die Sanitätergestellung (z. B. <strong>im</strong> Reitsport) zu berücksichtigen. Die jeweiligen Mitgliedsvereine<br />
sind aufgr<strong>und</strong> ihrer Verbandszugehörigkeit an die jeweiligen Ordnungen<br />
geb<strong>und</strong>en, soweit darin die Verpflichtung zur Sanitätergestellung geregelt ist.<br />
2. Öffentlich-rechtliche Vorgaben<br />
Aus § 823 Abs. 1 BGB kann abgeleitet werden, dass der Veranstalter erforderliche<br />
Maßnahmen treffen muss zur Gefahrenabwehr.<br />
In öffentlich-rechtlicher Hinsicht eröffnet die Versammlungsstättenverordnung<br />
sowie das Landesstraf- <strong>und</strong> Verordnungsgesetz über die darin beinhalteten<br />
Generalklauseln den Behörden die Möglichkeit, bei <strong>Sport</strong>veranstaltungen Sanitätsdienste<br />
anzuordnen. Die diesbezüglichen Normen geben jedoch keinerlei Auskunft<br />
darüber, bei welcher Art <strong>von</strong> Veranstaltungen oder bei welchem Ausmaß <strong>von</strong><br />
Veranstaltungen Sanitätsdienste erforderlich sind bzw. insbesondere keine Auskunft<br />
darüber, in welchem Umfang Sanitätsdienste angeordnet werden können. Es<br />
handelt sich eben um allgemein gehaltene Generalklauseln, die den Behörden ein<br />
weitgehendes Ermessen einräumen.<br />
Vor diesem Hintergr<strong>und</strong> gibt es keine landesweit geltenden Vorschriften oder<br />
Verwaltungsregeln, an die man sich halten könnte. Dies hängt damit zusammen,<br />
dass in jedem Einzelfall die jeweiligen individuellen Umstände zu berücksichtigen<br />
sind. Zum einen gibt es natürlich objektiv greifbare <strong>und</strong> für mehr oder minder alle<br />
Fälle geltende Gr<strong>und</strong>regeln, wie z. B. die zu erwartende Besucherzahl. Daneben<br />
spielen jedoch auch die individuellen Umstände eine ganz erhebliche Rolle, nämlich<br />
die örtlichen Erfahrungen aus der Vergangenheit, ein ganz besonders gewaltbereites<br />
Publikum, etc.. Hinzu kommt, dass Behörden oftmals in den betreffenden<br />
Bescheiden keine best<strong>im</strong>mte Anzahl <strong>von</strong> Sanitätern vorsehen, sondern lediglich<br />
regeln, dass für einen Sanitätsdienst „in ausreichender Anzahl“ zu sorgen ist. Hier<br />
wird also dem betreffenden Veranstalter <strong>im</strong> Endeffekt die Verantwortung<br />
zugeschoben.<br />
Eine große Rolle spielt beispielsweise auch die konkrete Örtlichkeit. In denjenigen<br />
Bereichen, in denen ohnehin genügend Rettungswägen jederzeit unterwegs sind,<br />
wie z. B. <strong>im</strong> Bereich der Landeshauptstadt München bzw. <strong>im</strong> Landkreis München,<br />
besteht naturgemäß weniger Anlass, einen Sanitätsdienst vor Ort vorzuhalten,<br />
wenn <strong>im</strong> Notfall ohnehin ein Rettungswagen schnell zur Stelle ist. Dies mag<br />
anders aussehen, wenn eine Veranstaltung in einem abgelegenen Gebiet<br />
Seite 6 <strong>von</strong> 15
stattfindet <strong>und</strong> es <strong>im</strong> Notfall lange Zeit dauern würde, bis ein Rettungswagen<br />
eintrifft.<br />
Gr<strong>und</strong>sätzlich kann empfohlen werden, sich mit der örtlichen Kommune oder mit<br />
einem örtlichen Anbieter eines Sanitätsdienstes in Verbindung zu setzen.<br />
Die Berechnung der erforderlichen <strong>Einsatz</strong>kräfte erfolgt nach einem Berechnungsverfahren,<br />
das sich zusammensetzt aus<br />
o<br />
o<br />
o<br />
Gefahrneigung (z.B. Rockkonzert 100%, Straßenfest 40%, <strong>Sport</strong>veranstaltung<br />
35%)<br />
zulässiger Besucherzahl unter Berücksichtigung der baulichen Auflagen,<br />
Bestuhlung, zugelassenen Sitz- <strong>und</strong>/oder Stehplätzen bzw. bei Veranstaltungen <strong>im</strong><br />
Freien pro qm Fläche 4 Personen,<br />
tatsächlicher Besucherzahl bzw. der zu erwartenden Besucherzahl.<br />
Die Landeshauptstadt München hat für den Bereich der Landeshauptstadt eine<br />
Liste erarbeitet, an die man sich zumindest als Faustregel <strong>im</strong> Münchner Bereich<br />
halten kann. Zu beachten sind jedoch <strong>im</strong>mer die individuellen Faktoren, die <strong>im</strong><br />
Rahmen des der Verwaltung obliegenden Ermessens in die Einzelfallentscheidung<br />
mit einzubeziehen sind. Man kann da<strong>von</strong> ausgehen, dass die in der Liste aufgeführten<br />
Bewertungskriterien jedenfalls auch <strong>im</strong> Bereich anderer größerer Städte<br />
Bayerns gelten. In ländlichen Gebieten mag dies anders aussehen.<br />
Die Branddirektion des Kreisverwaltungsreferates München hat uns fre<strong>und</strong>licherweise<br />
die Tabellen mit den entsprechenden Hinweisen zur Verfügung gestellt<br />
(Stand Juli 2008).<br />
Seite 7 <strong>von</strong> 15
Erwartete<br />
Personenzahl<br />
(zeitgleich)<br />
500 - 1.000<br />
1.001 - 1.500<br />
1.501 - 3.000<br />
3.001 - 4.500<br />
4.501 - 6.000<br />
6.001 - 8.000<br />
8.001 - 10.000<br />
10.001 - 15.000<br />
15.001 - 20.000<br />
20.001 - 30.000<br />
30.001 - 40.000<br />
40.001 - 50.000<br />
50.001 - 60.000<br />
60.001 - 70.000<br />
70.001 - 80.000<br />
80.001 - 90.000<br />
90.001 - 100.000<br />
Punktwert <strong>im</strong><br />
Freien<br />
1<br />
2<br />
3<br />
4<br />
4<br />
5<br />
5<br />
6<br />
6<br />
7<br />
8<br />
9<br />
10<br />
11<br />
12<br />
13<br />
14<br />
Punktwert in<br />
baulichen Anlagen<br />
1<br />
2<br />
3<br />
4<br />
5<br />
6<br />
7<br />
8<br />
9<br />
10<br />
11<br />
12<br />
13<br />
14<br />
15<br />
16<br />
17<br />
Risikomultiplikatoren<br />
(Max<strong>im</strong>alwert)<br />
2. <strong>Sport</strong>veranstaltungen<br />
Fußball = 1,2<br />
Motorsport bis 1,5<br />
Radsport bis 1,5<br />
Inline-Skate = 1,5<br />
Flugveranstaltung bis 2,0<br />
allgemein = 1,0<br />
Verkaufsveranstaltungen<br />
Ausstellungen <strong>und</strong> Flohmärkte = 0,7<br />
bis 1,0<br />
Messen = 0,5 bis 0,8<br />
3. Musikveranstaltungen<br />
Klassikkonzert = 0,8<br />
sonstiges Konzert bestuhlt<br />
= 1,0 bis 1,5<br />
sonstiges Konzert unbestuhlt = 1,2 bis<br />
2,0<br />
Fasching = 1,2 bis 1,5<br />
Theater =1,0<br />
Zirkus = 1,1<br />
Stadtteilfest = 1,0<br />
Demonstration 1,0 bis 1,5 (kein San-<br />
Dienst erforderlich)<br />
Risikozuschläge<br />
gewaltbereites Publikum<br />
(nach Einschätzung der<br />
Polizei)<br />
10-20 Personen = 1<br />
über 20 Personen = 2<br />
zusätzliche<br />
Personenschutzmaßnahmen<br />
für Personen mit einer<br />
Sicherheitsstufe<br />
bis 5 = 1<br />
5 - 10 = 2<br />
Erfahrungen aus früheren<br />
Veranstaltungen = 1 bis 2<br />
(eventuell auch Abzug<br />
möglich)<br />
besondere Wetterlage bis 1,5<br />
besonders starker Alkohol<strong>und</strong><br />
Drogenkonsum 1 bis 2<br />
Ergebnis x + =<br />
Gesamtpunktzahl<br />
Sonderfälle<br />
Olympiastadion bei<br />
Konzerten als bauliche<br />
Anlage werten<br />
Olympiahalle Messen<br />
Punktwert 5 (jedoch Arzt<br />
nicht zwingend erforderlich)<br />
Marienplatz ab 4.500<br />
Personen mindestens<br />
Punktwert 6<br />
Odeonsplatz ab 4.500<br />
Personen mindestens<br />
Punktwert 6<br />
Seite 8 <strong>von</strong> 15
Punktwert<br />
<strong>im</strong><br />
Freien<br />
Anzahl der<br />
Sanitätshelfer (-<br />
innen)<br />
da<strong>von</strong><br />
Rettungssanitäter<br />
(-innen)<br />
Anzahl der Ärzte<br />
da<strong>von</strong> Ärzte mit<br />
Fachk<strong>und</strong>eausweis<br />
Rettungsdienst<br />
TEL-Sanitätsdienst<br />
Vorlage des<br />
Sanitätsdienstkonze<br />
ptes<br />
Anzahl der<br />
Sanitätsdienststatio<br />
nen bzw. -fahrzeuge<br />
AED in<br />
Sanitätsdienststatio<br />
nen <strong>und</strong> -<br />
fahrzeugen<br />
1 2<br />
2 3<br />
3 3 1<br />
4 4 1<br />
5 6 1 2<br />
6 10 3 1 1 3 X<br />
7 12 3 1 1 X X 3 X<br />
8 16 4 2 1 X X 4 X<br />
9 20 5 2 1 X X 5 X<br />
10 24 5 3 2 X X 5 X<br />
11 28 6 3 2 X X 6 X<br />
12 32 7 3 2 X X 7 X<br />
13 36 8 4 2 X X 8 X<br />
14 40 8 4 2 X X 8 X<br />
15 44 8 4 2 X X 8 X<br />
16 48 8 4 2 X X 8 X<br />
Beispielauflage für Punktwert 5 <strong>im</strong> Freien:<br />
Seite 9 <strong>von</strong> 15
Für die Veranstaltung ist ein Sanitätsdienst mit folgender Mindeststärke erforderlich.<br />
6 Sanitätshelfer<br />
1 Arzt<br />
2 Sanitätsstationen bzw. -fahrzeuge<br />
Gr<strong>und</strong>lage der Bemessung ist die zeitgleiche Anwesenheit <strong>von</strong> ...... Personen während der Veranstaltung.<br />
Ist anzunehmen, dass diese Personenzahl überschritten wird oder soll die Sanitätsdienststärke aufgr<strong>und</strong> einer geringeren Personenzahl<br />
reduziert werden, ist hierfür das Einvernehmen mit der Branddirektion erforderlich.<br />
Bei der Durchführung des Sanitätsdienstes ist zu beachten:<br />
• Es ist vom Veranstalter eine geeignete Organisation oder ein geeignetes Unternehmen mit der Durchführung des Sanitätsdienstes zu<br />
beauftragen.<br />
• Der Sanitätsdienst beginnt mit dem Einlass der Besucher bzw. spätestens mit dem Beginn der Veranstaltung <strong>und</strong> endet nach der<br />
Veranstaltung nachdem die meisten Personen das Veranstaltungsgelände verlassen haben.<br />
• Der Veranstalter muss die Zusammenarbeit <strong>von</strong> Ordnungsdienst, Brandsicherheitswache (sofern vorhanden) <strong>und</strong> Sanitätsdienst mit der<br />
Polizei, der Feuerwehr <strong>und</strong> dem Rettungsdienst gewährleisten.<br />
Die Erreichbarkeit des Sanitätsdienstes bei Notfällen ist dabei sicherzustellen über Funk, Festnetzanschluss oder die Platzierung an<br />
einem festgelegten Standort. Die Erreichbarkeit für die Integrierte Leitstelle (ILSt) kann auch über Funkmeldeempfänger sicher gestellt<br />
werden.<br />
• Der Verantwortliche für den Sanitätsdienst ist angehalten, umgehend den Veranstalter <strong>und</strong> die Branddirektion zu verständigen, wenn<br />
nach seiner Einschätzung die Sanitätsdienstkräfte nicht ausreichend sind.<br />
• Die Versorgungen <strong>von</strong> Patienten sind zu dokumentieren.<br />
• Die Dokumentation über die Versorgungen <strong>und</strong> ein Erfahrungsbericht ist auf Verlangen der Branddirektion innerhalb drei Tagen nach<br />
der Veranstaltung vorzulegen.<br />
• Im Sanitätsdienstkonzept ist zu berücksichtigen, dass die An- <strong>und</strong> Abfahrt auch während der Veranstaltung sicher gestellt sein muss.<br />
• Mit Beginn der <strong>Einsatz</strong>bereitschaft des Sanitätsdienstes ist dies der Integrierten Leitstelle (ILSt) mitzuteilen. Hierbei ist namentlich der<br />
Leiter des Sanitätsdienstes, die Stärke des Sanitätsdienstes <strong>und</strong> die gesicherte Erreichbarkeit über Funk, Funkmeldeempfänger oder<br />
Festnetzanschluss mitzuteilen.<br />
Seite 10 <strong>von</strong> 15
• Alle Notfallmeldungen (Rettungsdiensteinsätze, Feuermeldung, technische <strong>Hilfe</strong>leistung) sind sofort <strong>und</strong> unmittelbar an die ILSt über<br />
Notruf 112 oder BOS-Funk weiterzuleiten.<br />
• Eine Sanitätsdienststation kann als Ersatz für ein Sanitätsdienstfahrzeug dienen, wenn diese eine Untersuchungsliege <strong>und</strong> eine<br />
Krankentrage beinhaltet <strong>und</strong> mit einem Notfallkoffer ausgestattet.<br />
• Die Sanitätsdienststandorte sind deutlich zu kennzeichnen.<br />
Seite 11 <strong>von</strong> 15
Punktwert<br />
in<br />
Gebäuden<br />
Anzahl der<br />
Sanitätshelfer (-<br />
innen)<br />
da<strong>von</strong><br />
Rettungssanitäter<br />
(-innen)<br />
Anzahl der Ärzte<br />
da<strong>von</strong> Ärzte mit<br />
Fachk<strong>und</strong>eausweis<br />
Rettungsdienst<br />
TEL-Sanitätsdienst<br />
Vorlage des<br />
Sanitätsdienstkonze<br />
ptes<br />
Anzahl der<br />
Sanitätsdienststatio<br />
nen bzw. -fahrzeuge<br />
AED in<br />
Sanitätsdienststatio<br />
nen <strong>und</strong> -<br />
fahrzeugen<br />
1 2<br />
2 3<br />
3 3<br />
4 3 1<br />
5 4 1 1<br />
6 7 1 2<br />
7 12 2 1 1 2 X<br />
8 16 3 1 1 X X 3 X<br />
9 20 4 2 1 X X 3 X<br />
10 28 5 2 1 X X 3 X<br />
11 36 6 2 1 X X 4 X<br />
12 44 7 2 1 X X 4 X<br />
13 52 8 2 1 X X 4 X<br />
14 60 10 3 2 X X 5 X<br />
15 68 12 3 2 X X 6 X<br />
16 76 14 3 2 X X 7 X<br />
17 84 16 4 2 X X 8 X<br />
Seite 12 <strong>von</strong> 15
Beispielauflage für Punktwert 5 in Gebäuden:<br />
Für die Veranstaltung ist ein Sanitätsdienst mit folgender Mindeststärke erforderlich.<br />
4 Sanitätshelfer<br />
1 Arzt<br />
1 Sanitätsstation bzw. -fahrzeug<br />
Gr<strong>und</strong>lage der Bemessung ist die zeitgleiche Anwesenheit <strong>von</strong> ...... Personen in der Versammlungsstätte.<br />
Ist anzunehmen, dass diese Personenzahl überschritten wird oder soll die Sanitätsdienststärke aufgr<strong>und</strong> einer geringeren Personenzahl<br />
reduziert werden, ist hierfür das Einvernehmen mit der Branddirektion erforderlich.<br />
Bei der Durchführung des Sanitätsdienstes ist zu beachten:<br />
• Es ist vom Veranstalter eine geeignete Organisation oder ein geeignetes Unternehmen mit der Durchführung des Sanitätsdienstes zu<br />
beauftragen.<br />
• Der Sanitätsdienst beginnt mit dem Einlass der Besucher <strong>und</strong> endet nach der Veranstaltung nachdem die meisten Personen das Gebäude<br />
verlassen haben.<br />
• Der Veranstalter muss die Zusammenarbeit <strong>von</strong> Ordnungsdienst, Brandsicherheitswache <strong>und</strong> Sanitätsdienst mit der Polizei, der<br />
Feuerwehr <strong>und</strong> dem Rettungsdienst gewährleisten.<br />
Die Erreichbarkeit des Sanitätsdienstes bei Notfällen ist dabei sicherzustellen über Funk, Festnetzanschluss oder die Platzierung an<br />
einem festgelegten Standort. Die Erreichbarkeit für die Integrierte Leitstelle (ILSt) kann auch über Funkmeldeempfänger sicher gestellt<br />
werden.<br />
• Der Verantwortliche für den Sanitätsdienst ist angehalten, umgehend den Veranstalter <strong>und</strong> die Branddirektion zu verständigen, wenn<br />
nach seiner Einschätzung die Sanitätsdienstkräfte nicht ausreichend sind.<br />
• Die Versorgungen <strong>von</strong> Patienten sind zu dokumentieren.<br />
• Die Dokumentation über die Versorgungen <strong>und</strong> ein Erfahrungsbericht ist auf Verlangen der Branddirektion innerhalb drei Tagen nach<br />
der Veranstaltung vorzulegen.<br />
• Im Sanitätsdienstkonzept ist zu berücksichtigen, dass die An- <strong>und</strong> Abfahrt auch während der Veranstaltung sicher gestellt sein muss.<br />
• Mit Beginn der <strong>Einsatz</strong>bereitschaft des Sanitätsdienstes ist dies der Integrierten Leitstelle (ILSt) mitzuteilen. Hierbei ist namentlich der<br />
Leiter des Sanitätsdienstes, die Stärke des Sanitätsdienstes <strong>und</strong> die gesicherte Erreichbarkeit über Funk, Funkmeldeempfänger oder<br />
Festnetzanschluss mitzuteilen.<br />
Seite 13 <strong>von</strong> 15
• Alle Notfallmeldungen (Rettungsdiensteinsätze, Feuermeldung, technische <strong>Hilfe</strong>leistung) sind sofort <strong>und</strong> unmittelbar an die ILSt über<br />
Notruf 112 oder BOS-Funk weiterzuleiten.<br />
• Eine Sanitätsdienststation kann als Ersatz für ein Sanitätsdienstfahrzeug dienen, wenn diese eine Untersuchungsliege <strong>und</strong> eine<br />
Krankentrage beinhaltet <strong>und</strong> mit einem Notfallkoffer ausgestattet ist.<br />
• Der Sanitätsdienststandort ist deutlich zu kennzeichnen.<br />
Seite 14 <strong>von</strong> 15
C) Hinweise <strong>und</strong> weitere Informationen<br />
Die Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG) bietet kostenlose Seminare zur <strong>Erste</strong>n-<br />
<strong>Hilfe</strong> <strong>im</strong> <strong>Sport</strong>verein an, teilweise auch <strong>Sport</strong>arten bezogen<br />
http://www.vbg.de/seminare => unter Branche Stichwort „<strong>Sport</strong>“.<br />
Gr<strong>und</strong>sätze der Prävention sind zu finden unter:<br />
http://www.vbg.de/<strong>im</strong>peria/md/content/produkte/vorschriften/bgr_a1.pdf<br />
Ein Leitfaden <strong>und</strong> Praxishilfe für Unternehmen ist zu finden auf der Website<br />
www.vbg.de => Arbeitssicherheit <strong>und</strong> Ges<strong>und</strong>heitsschutz => Sicherheit <strong>im</strong><br />
Unternehmen => <strong>Erste</strong> <strong>Hilfe</strong> <strong>und</strong> Brandschutuz<br />
<strong>Erste</strong> <strong>Hilfe</strong> +<br />
Brandschutz<br />
Die INFO-MAP „<strong>Erste</strong> <strong>Hilfe</strong> + Brandschutz“ mit CD kann bei der VBG angefordert werden.<br />
Berufsgenossenschaft der keramischen <strong>und</strong> Glas-Industrie, Qualitätssicherungsstelle<br />
<strong>Erste</strong> <strong>Hilfe</strong>: Einschlägige Vorschriften <strong>und</strong> Formulare <strong>im</strong> Zusammenhang mit der<br />
betrieblichen <strong>Erste</strong>n <strong>Hilfe</strong><br />
http://www.bg-qseh.de=> Richtlinien, Formulare<br />
Liste der <strong>von</strong> den Berufsgenossenschaften ermächtigten Stellen für die <strong>Erste</strong> <strong>Hilfe</strong>-<br />
Ausbildung: http://www.bg-qseh.de => Liste der ermächtigten Stellen<br />
DIN 18032-1 (Ausgabe 09/2003) <strong>Sport</strong>hallen:<br />
Anhang „A.4 Lehrer- Übungsleiter- <strong>und</strong> Schiedsrichterraum: Schreibplatz, Schrank für<br />
Lehrmittel <strong>und</strong> Medien, Verbandskasten, Krankentrage <strong>und</strong> Liege sind vorzusehen.“<br />
08 / 2008<br />
Seite 15 <strong>von</strong> 15