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Vertretungskonzept der Rainald-von-Dassel-Schule - RvD-Schule

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<strong>Vertretungskonzept</strong> <strong>der</strong> <strong>Rainald</strong>-<strong>von</strong>-<strong>Dassel</strong>-<strong>Schule</strong><br />

~ erarbeitet <strong>von</strong> <strong>der</strong> Projektgruppe "<strong>Vertretungskonzept</strong>" (Mispagel / Voß / Frau Herberg),<br />

beraten in <strong>der</strong> Dienstbesprechung am 05.11.2008,<br />

verabschiedet auf <strong>der</strong> Gesamtkonferenz vom 12.01.2009 ~<br />

I. Basis-Leitlinien des Vertretungsunterrichts:<br />

Die Schülerinnen und Schüler an <strong>der</strong> <strong>Rainald</strong>-<strong>von</strong>-<strong>Dassel</strong>-<strong>Schule</strong> sollen Unterricht möglichst in dem Umfang<br />

und in <strong>der</strong> Qualität erhalten, wie es vorgesehen und geplant ist. Daher ist es oberster Grundsatz, dass<br />

Unterricht in <strong>der</strong> Regel vertreten wird und nicht ausfällt. Abgesehen da<strong>von</strong>, dass dieser Grundsatz im Hinblick<br />

auf unterrichtliche Überlegungen wichtig ist, so muss auch berücksichtigt werden, dass viele <strong>der</strong> Schülerinnen<br />

und Schüler Fahrschüler sind und dass somit Abweichungen vom Stundenplan auch verän<strong>der</strong>te Busfahrzeiten<br />

mit allen Folgeproblemen nach sich ziehen würden.<br />

II. Konkrete Aufgaben/Konzepte:<br />

1) Vertretungsregelungen bei längerfristigem Unterrichtsausfall <strong>von</strong> Fachlehrern werden vom Schulleiter und<br />

<strong>der</strong> Konrektorin vorgenommen. Sie beziehen einzusetzende Fachlehrer in ihre Überlegungen mit ein.<br />

2) Bei längeren Krankheiten <strong>von</strong> Fachlehrern versucht <strong>der</strong> Schulleiter, eine geeignete "Feuerwehrkraft"<br />

einzustellen o<strong>der</strong> die Abordnung einer Lehrkraft <strong>von</strong> einer benachbarten <strong>Schule</strong> zu erwirken. Diese Ersatz-<br />

Lehrkraft müsste den anstehenden Unterrichtsstoff anstelle <strong>der</strong> ausgefallenen Lehrkraft unterrichten. (Das<br />

setzt selbstverständlich voraus, dass die ausgefallene Lehrkraft eine Jahresplanung aufgestellt hat, die <strong>der</strong><br />

Ersatzlehrkraft übermittelt werden kann. Im Optimalfall kann die ausfallende Lehrkraft sogar<br />

Unterrichtsmaterialien übergeben, um <strong>der</strong> Ersatz-Lehrkraft den Einstieg zu erleichtern.)<br />

3) Erreicht <strong>der</strong> Schulleiter es nicht, eine externe Ersatz-Lehrkraft für die <strong>Schule</strong> zu gewinnen, so stellen<br />

Schulleiter und Konrektorin den ursprünglichen Stundenplan <strong>der</strong> <strong>Schule</strong> so um, dass die entstehenden<br />

Lücken schulintern möglichst gleichmäßig verteilt werden und nicht eine Einzelklasse beson<strong>der</strong>s starke<br />

Belastungen zu ertragen hat. Beispiel: Fällt eine Lehrkraft aus, die als Klassenlehrer drei o<strong>der</strong> vier Fächer<br />

in einer Klasse unterrichtet, so bleiben diese Unterrichtsfächer möglichst nicht unvertreten, son<strong>der</strong>n ein<br />

Vierstundenfach wird immerhin mit zwei o<strong>der</strong> drei Stunden unterrichtet, wofür in einer an<strong>der</strong>en Klasse ggf.<br />

ebenfalls eine Kürzung des Unterrichts notwendig wird. Da auf diese Weise nicht <strong>der</strong> gesamte<br />

Unterrichtsstoff des Schuljahres in den betroffenen Fächern vermittelbar ist, entscheiden <strong>der</strong> ausfallende<br />

Lehrer und die Ersatz-Lehrkraft in Absprache mit <strong>der</strong> entsprechenden Fachkonferenz und <strong>der</strong> Schulleitung,<br />

welche Themen ggf. ausfallen müssen und ob ggf. die Anzahl <strong>der</strong> zu schreibenden schriftlichen Arbeiten<br />

reduziert werden muss.<br />

4) Wenn die Unterrichtsversorgung <strong>der</strong> <strong>Schule</strong> es nach Wie<strong>der</strong>eintritt <strong>der</strong> ausgefallenen Lehrkraft erlaubt, soll<br />

versucht werden, den evtl. ausgefallenen Stoff durch zusätzlich erteilte Stunden nachzuarbeiten<br />

5) Bei Unterrichtsausfall durch absehbare Verän<strong>der</strong>ungen, wie z.B. längere Fortbildungslehrgänge einer<br />

Lehrkraft, Kuraufenthalt, Operationen mit Rehabilitationsmaßnahmen, Begleitung <strong>von</strong> Betriebspraktika,<br />

Klassenfahrten erstellt die Schulleitung einen Vertretungsplan, <strong>der</strong> die unter 2.) und 3.) aufgeführten<br />

Überlegungen berücksichtigt.<br />

III. Vertretungsunterricht bei kurzfristig entstehendem Unterrichtsausfall<br />

1. Die täglichen, kurzfristigen Vertretungsregelungen werden <strong>von</strong> <strong>der</strong> Konrektorin nach festgelegten<br />

Grundsätzen vorgenommen. (Im Krankheitsfall erledigt <strong>der</strong> Schulleiter diese Aufgaben. Bei Ausfall bei<strong>der</strong><br />

Schulleitungsmitglie<strong>der</strong> bestimmen diese rechtzeitig eine erfahrene Ersatzperson. Zum Stand 2008 ist<br />

dies Frau Taube, die als ehemalige kommissarische Konrektorin über Erfahrung verfügt.)<br />

2. Die Konrektorin erstellt anhand ihrer Unterlagen halbjährlich eine statistische Auflistung, die einen<br />

Überblick verschafft über die Anzahl <strong>der</strong> unersetzt ausgefallenen Stunden (absolute Zahlen und<br />

prozentualer Anteil an <strong>der</strong> Gesamtunterrichtsstundenzahl <strong>der</strong> <strong>Schule</strong>).<br />

3. Kurzfristiger Unterrichtsausfall und somit Vertretungsnotwendigkeit sollen grundsätzlich nur durch<br />

unabwendbare Ereignisse wie Krankheit, Unfall etc. entstehen. Der Abbau <strong>von</strong> Plusstunden durch<br />

Kollegen soll grundsätzlich längerfristig geplant sein und nicht spontan vorgenommen werden. Einzelne<br />

Abbau-Stunden besprechen Kollegen mit <strong>der</strong> Konrektorin, bei dem Wunsch, mehrere Unterrichtsstunden<br />

abzubauen, ist <strong>der</strong> Schulleiter anzusprechen.<br />

4. Grundsätzlich werden alle Stunden <strong>von</strong> <strong>der</strong> 1. bis zur 5. Stunde (einschließlich) im Bedarfsfall vertreten.


Die 5. Stunde fällt nur in dem Falle aus, dass in <strong>der</strong> 6. Stunde kein Unterricht mehr stattfindet. Die 6.<br />

Stunde kann bei Lehrerkrankheit ohne Vertretung ausfallen. Im (sehr seltenen) Fall, dass in einer Klasse<br />

sämtliche Unterrichtsstunden vertreten werden müssen, so werden mindestens die ersten 4<br />

Unterrichtsstunden vertreten, wenn sich die Vertretungsnotwendigkeit <strong>von</strong> einem zum an<strong>der</strong>en Tag<br />

ergibt. Sollte mehrere Tage vorher bekannt sein, dass in einer Klasse während des gesamten Vormittags<br />

Vertretungsunterricht notwendig wäre, so kann die Schulleitung entscheiden, die Klasse während eines<br />

ganzen Tages zu Hause zu lassen. Die Eltern werden dann rechtzeitig <strong>von</strong> diesem Schritt informiert.<br />

5. Schüler sollen grundsätzlich sämtliche Materialien aller im regulären Stundenplan vorgesehenen Fächer<br />

zur <strong>Schule</strong> mitbringen, damit Vertretungslehrer auf diese Materialien zurückgreifen und mit ihnen arbeiten<br />

lassen können.<br />

6. Zur Vertretung werden Lehrkräfte herangezogen, die "Springstunden" haben. Auch eine Stunde vor und<br />

eine Stunde nach regulärer Unterrichtszeit kann eine Lehrkraft zur Vertretung eingesetzt werden.<br />

7. Die vertretenden Lehrkräfte sollen möglichst<br />

a) die Klasse kennen und in ihr unterrichten o<strong>der</strong><br />

b) (wenn sie die Klasse nicht kennen) das ausfallende Fach unterrichten<br />

c) Nur im "Notfall" sollen Lehrer eingesetzt werden, die die Klasse nicht kennen und das ausfallende<br />

Fach nicht unterrichten.<br />

im Fall a) kann <strong>der</strong> Vertretungslehrer in <strong>der</strong> Vertretungsstunde Stoff seines eigenen Faches unterrichten,<br />

kann aber auch den ausfallenden Stoff bzw. Stoff des Faches behandeln.<br />

Im Fall b) kann <strong>der</strong> Vertretungslehrer den Stoff des ausfallenden Faches bzw. allgemein Stoff des Faches<br />

behandeln<br />

Im Fall c) bemüht sich <strong>der</strong> Vertretungslehrer darum, Stoff aus dem ausfallenden Fach mit Hilfe <strong>von</strong><br />

bereitgestelltem Unterrichtsmaterial (siehe 8.) <strong>von</strong> den Schülern bearbeiten zu lassen o<strong>der</strong> er nutzt die<br />

Stunde für sinnvolle Basis- übungen in an<strong>der</strong>en Unterrichtsfächern (z.B. Rechtschreibungen, Anwenden<br />

<strong>der</strong> Grundrechenarten etc.)<br />

8. Kann eine Stunde nicht durch eine freie Lehrkraft ersetzt werden, da keine Lehrkraft unterrichtsfrei hat,<br />

erfolgt eine Stillbeschäftigung <strong>der</strong> Lerngruppe. Eine benachbarte Lehrkraft, die nach Rücksprache mit <strong>der</strong><br />

Klassen- o<strong>der</strong> Fachlehrkraft eine Aufgabe erteilt, wird zur Aufsicht eingeteilt. Nur in Ausnahmefällen kann<br />

eine Klasse o<strong>der</strong> Lerngruppe (Wahlpflichtkurs) auch in die Pausenhalle zur Stillbeschäftigung gesetzt<br />

werden. Dies kann nur dann erfolgen, wenn eine Beaufsichtigung sichergestellt ist (beispielsweise durch<br />

an<strong>der</strong>e Lehrkräfte, den Schulassistenten, den Hausmeister o<strong>der</strong> die Schulsozialpädagogin).<br />

9. Damit möglichst in dem Fach, dessen Lehrkraft durch Krankheit o.ä. ausfällt, fachbezogen gearbeitet<br />

werden kann, muss Unterrichtsmaterial bereit stehen, das sich Vertretungslehrer schnell und zielsicher<br />

nehmen, vervielfältigen und im Vertretungsunterricht behandeln können. Die Fachkonferenzen aller<br />

Fächer stellen bis zum Schuljahresende 2008/09 Arbeitsblätter je Fach und Jahrgang zu- sammeln, die<br />

sich auf die in den Arbeitsplänen festgelegten Unterrichtsinhalte beziehen und ohne große Vorkenntnisse<br />

auch <strong>von</strong> fachfremd unterrichtenden Lehrkräften spontan einsetzbar sind. Je Jahrgang und Fach soll eine<br />

umfangreiche Anzahl <strong>von</strong> Arbeitsblättern bereitgestellt werden. (Beispiel für Jahrgang 8 Realschule im<br />

Fach Deutsch: 4 Arbeitsblätter Rechtschreibung, 4 Arbeitsblätter Zeichensetzung, 4 Arbeitsblätter<br />

Übungen zur Inhaltsangabe, 2-3 Kurzgeschichten, etc.)<br />

10. Mehr- o<strong>der</strong> Min<strong>der</strong>zeiten, die durch geleistete Vertretungsstunden o<strong>der</strong> Stundenabbau entstanden sind,<br />

sollen am Ende des Schulhalbjahres 40 Unterrichtsstunden nicht überschreiten.

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