Vertretungskonzept der Rainald-von-Dassel-Schule - RvD-Schule
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<strong>Vertretungskonzept</strong> <strong>der</strong> <strong>Rainald</strong>-<strong>von</strong>-<strong>Dassel</strong>-<strong>Schule</strong><br />
~ erarbeitet <strong>von</strong> <strong>der</strong> Projektgruppe "<strong>Vertretungskonzept</strong>" (Mispagel / Voß / Frau Herberg),<br />
beraten in <strong>der</strong> Dienstbesprechung am 05.11.2008,<br />
verabschiedet auf <strong>der</strong> Gesamtkonferenz vom 12.01.2009 ~<br />
I. Basis-Leitlinien des Vertretungsunterrichts:<br />
Die Schülerinnen und Schüler an <strong>der</strong> <strong>Rainald</strong>-<strong>von</strong>-<strong>Dassel</strong>-<strong>Schule</strong> sollen Unterricht möglichst in dem Umfang<br />
und in <strong>der</strong> Qualität erhalten, wie es vorgesehen und geplant ist. Daher ist es oberster Grundsatz, dass<br />
Unterricht in <strong>der</strong> Regel vertreten wird und nicht ausfällt. Abgesehen da<strong>von</strong>, dass dieser Grundsatz im Hinblick<br />
auf unterrichtliche Überlegungen wichtig ist, so muss auch berücksichtigt werden, dass viele <strong>der</strong> Schülerinnen<br />
und Schüler Fahrschüler sind und dass somit Abweichungen vom Stundenplan auch verän<strong>der</strong>te Busfahrzeiten<br />
mit allen Folgeproblemen nach sich ziehen würden.<br />
II. Konkrete Aufgaben/Konzepte:<br />
1) Vertretungsregelungen bei längerfristigem Unterrichtsausfall <strong>von</strong> Fachlehrern werden vom Schulleiter und<br />
<strong>der</strong> Konrektorin vorgenommen. Sie beziehen einzusetzende Fachlehrer in ihre Überlegungen mit ein.<br />
2) Bei längeren Krankheiten <strong>von</strong> Fachlehrern versucht <strong>der</strong> Schulleiter, eine geeignete "Feuerwehrkraft"<br />
einzustellen o<strong>der</strong> die Abordnung einer Lehrkraft <strong>von</strong> einer benachbarten <strong>Schule</strong> zu erwirken. Diese Ersatz-<br />
Lehrkraft müsste den anstehenden Unterrichtsstoff anstelle <strong>der</strong> ausgefallenen Lehrkraft unterrichten. (Das<br />
setzt selbstverständlich voraus, dass die ausgefallene Lehrkraft eine Jahresplanung aufgestellt hat, die <strong>der</strong><br />
Ersatzlehrkraft übermittelt werden kann. Im Optimalfall kann die ausfallende Lehrkraft sogar<br />
Unterrichtsmaterialien übergeben, um <strong>der</strong> Ersatz-Lehrkraft den Einstieg zu erleichtern.)<br />
3) Erreicht <strong>der</strong> Schulleiter es nicht, eine externe Ersatz-Lehrkraft für die <strong>Schule</strong> zu gewinnen, so stellen<br />
Schulleiter und Konrektorin den ursprünglichen Stundenplan <strong>der</strong> <strong>Schule</strong> so um, dass die entstehenden<br />
Lücken schulintern möglichst gleichmäßig verteilt werden und nicht eine Einzelklasse beson<strong>der</strong>s starke<br />
Belastungen zu ertragen hat. Beispiel: Fällt eine Lehrkraft aus, die als Klassenlehrer drei o<strong>der</strong> vier Fächer<br />
in einer Klasse unterrichtet, so bleiben diese Unterrichtsfächer möglichst nicht unvertreten, son<strong>der</strong>n ein<br />
Vierstundenfach wird immerhin mit zwei o<strong>der</strong> drei Stunden unterrichtet, wofür in einer an<strong>der</strong>en Klasse ggf.<br />
ebenfalls eine Kürzung des Unterrichts notwendig wird. Da auf diese Weise nicht <strong>der</strong> gesamte<br />
Unterrichtsstoff des Schuljahres in den betroffenen Fächern vermittelbar ist, entscheiden <strong>der</strong> ausfallende<br />
Lehrer und die Ersatz-Lehrkraft in Absprache mit <strong>der</strong> entsprechenden Fachkonferenz und <strong>der</strong> Schulleitung,<br />
welche Themen ggf. ausfallen müssen und ob ggf. die Anzahl <strong>der</strong> zu schreibenden schriftlichen Arbeiten<br />
reduziert werden muss.<br />
4) Wenn die Unterrichtsversorgung <strong>der</strong> <strong>Schule</strong> es nach Wie<strong>der</strong>eintritt <strong>der</strong> ausgefallenen Lehrkraft erlaubt, soll<br />
versucht werden, den evtl. ausgefallenen Stoff durch zusätzlich erteilte Stunden nachzuarbeiten<br />
5) Bei Unterrichtsausfall durch absehbare Verän<strong>der</strong>ungen, wie z.B. längere Fortbildungslehrgänge einer<br />
Lehrkraft, Kuraufenthalt, Operationen mit Rehabilitationsmaßnahmen, Begleitung <strong>von</strong> Betriebspraktika,<br />
Klassenfahrten erstellt die Schulleitung einen Vertretungsplan, <strong>der</strong> die unter 2.) und 3.) aufgeführten<br />
Überlegungen berücksichtigt.<br />
III. Vertretungsunterricht bei kurzfristig entstehendem Unterrichtsausfall<br />
1. Die täglichen, kurzfristigen Vertretungsregelungen werden <strong>von</strong> <strong>der</strong> Konrektorin nach festgelegten<br />
Grundsätzen vorgenommen. (Im Krankheitsfall erledigt <strong>der</strong> Schulleiter diese Aufgaben. Bei Ausfall bei<strong>der</strong><br />
Schulleitungsmitglie<strong>der</strong> bestimmen diese rechtzeitig eine erfahrene Ersatzperson. Zum Stand 2008 ist<br />
dies Frau Taube, die als ehemalige kommissarische Konrektorin über Erfahrung verfügt.)<br />
2. Die Konrektorin erstellt anhand ihrer Unterlagen halbjährlich eine statistische Auflistung, die einen<br />
Überblick verschafft über die Anzahl <strong>der</strong> unersetzt ausgefallenen Stunden (absolute Zahlen und<br />
prozentualer Anteil an <strong>der</strong> Gesamtunterrichtsstundenzahl <strong>der</strong> <strong>Schule</strong>).<br />
3. Kurzfristiger Unterrichtsausfall und somit Vertretungsnotwendigkeit sollen grundsätzlich nur durch<br />
unabwendbare Ereignisse wie Krankheit, Unfall etc. entstehen. Der Abbau <strong>von</strong> Plusstunden durch<br />
Kollegen soll grundsätzlich längerfristig geplant sein und nicht spontan vorgenommen werden. Einzelne<br />
Abbau-Stunden besprechen Kollegen mit <strong>der</strong> Konrektorin, bei dem Wunsch, mehrere Unterrichtsstunden<br />
abzubauen, ist <strong>der</strong> Schulleiter anzusprechen.<br />
4. Grundsätzlich werden alle Stunden <strong>von</strong> <strong>der</strong> 1. bis zur 5. Stunde (einschließlich) im Bedarfsfall vertreten.
Die 5. Stunde fällt nur in dem Falle aus, dass in <strong>der</strong> 6. Stunde kein Unterricht mehr stattfindet. Die 6.<br />
Stunde kann bei Lehrerkrankheit ohne Vertretung ausfallen. Im (sehr seltenen) Fall, dass in einer Klasse<br />
sämtliche Unterrichtsstunden vertreten werden müssen, so werden mindestens die ersten 4<br />
Unterrichtsstunden vertreten, wenn sich die Vertretungsnotwendigkeit <strong>von</strong> einem zum an<strong>der</strong>en Tag<br />
ergibt. Sollte mehrere Tage vorher bekannt sein, dass in einer Klasse während des gesamten Vormittags<br />
Vertretungsunterricht notwendig wäre, so kann die Schulleitung entscheiden, die Klasse während eines<br />
ganzen Tages zu Hause zu lassen. Die Eltern werden dann rechtzeitig <strong>von</strong> diesem Schritt informiert.<br />
5. Schüler sollen grundsätzlich sämtliche Materialien aller im regulären Stundenplan vorgesehenen Fächer<br />
zur <strong>Schule</strong> mitbringen, damit Vertretungslehrer auf diese Materialien zurückgreifen und mit ihnen arbeiten<br />
lassen können.<br />
6. Zur Vertretung werden Lehrkräfte herangezogen, die "Springstunden" haben. Auch eine Stunde vor und<br />
eine Stunde nach regulärer Unterrichtszeit kann eine Lehrkraft zur Vertretung eingesetzt werden.<br />
7. Die vertretenden Lehrkräfte sollen möglichst<br />
a) die Klasse kennen und in ihr unterrichten o<strong>der</strong><br />
b) (wenn sie die Klasse nicht kennen) das ausfallende Fach unterrichten<br />
c) Nur im "Notfall" sollen Lehrer eingesetzt werden, die die Klasse nicht kennen und das ausfallende<br />
Fach nicht unterrichten.<br />
im Fall a) kann <strong>der</strong> Vertretungslehrer in <strong>der</strong> Vertretungsstunde Stoff seines eigenen Faches unterrichten,<br />
kann aber auch den ausfallenden Stoff bzw. Stoff des Faches behandeln.<br />
Im Fall b) kann <strong>der</strong> Vertretungslehrer den Stoff des ausfallenden Faches bzw. allgemein Stoff des Faches<br />
behandeln<br />
Im Fall c) bemüht sich <strong>der</strong> Vertretungslehrer darum, Stoff aus dem ausfallenden Fach mit Hilfe <strong>von</strong><br />
bereitgestelltem Unterrichtsmaterial (siehe 8.) <strong>von</strong> den Schülern bearbeiten zu lassen o<strong>der</strong> er nutzt die<br />
Stunde für sinnvolle Basis- übungen in an<strong>der</strong>en Unterrichtsfächern (z.B. Rechtschreibungen, Anwenden<br />
<strong>der</strong> Grundrechenarten etc.)<br />
8. Kann eine Stunde nicht durch eine freie Lehrkraft ersetzt werden, da keine Lehrkraft unterrichtsfrei hat,<br />
erfolgt eine Stillbeschäftigung <strong>der</strong> Lerngruppe. Eine benachbarte Lehrkraft, die nach Rücksprache mit <strong>der</strong><br />
Klassen- o<strong>der</strong> Fachlehrkraft eine Aufgabe erteilt, wird zur Aufsicht eingeteilt. Nur in Ausnahmefällen kann<br />
eine Klasse o<strong>der</strong> Lerngruppe (Wahlpflichtkurs) auch in die Pausenhalle zur Stillbeschäftigung gesetzt<br />
werden. Dies kann nur dann erfolgen, wenn eine Beaufsichtigung sichergestellt ist (beispielsweise durch<br />
an<strong>der</strong>e Lehrkräfte, den Schulassistenten, den Hausmeister o<strong>der</strong> die Schulsozialpädagogin).<br />
9. Damit möglichst in dem Fach, dessen Lehrkraft durch Krankheit o.ä. ausfällt, fachbezogen gearbeitet<br />
werden kann, muss Unterrichtsmaterial bereit stehen, das sich Vertretungslehrer schnell und zielsicher<br />
nehmen, vervielfältigen und im Vertretungsunterricht behandeln können. Die Fachkonferenzen aller<br />
Fächer stellen bis zum Schuljahresende 2008/09 Arbeitsblätter je Fach und Jahrgang zu- sammeln, die<br />
sich auf die in den Arbeitsplänen festgelegten Unterrichtsinhalte beziehen und ohne große Vorkenntnisse<br />
auch <strong>von</strong> fachfremd unterrichtenden Lehrkräften spontan einsetzbar sind. Je Jahrgang und Fach soll eine<br />
umfangreiche Anzahl <strong>von</strong> Arbeitsblättern bereitgestellt werden. (Beispiel für Jahrgang 8 Realschule im<br />
Fach Deutsch: 4 Arbeitsblätter Rechtschreibung, 4 Arbeitsblätter Zeichensetzung, 4 Arbeitsblätter<br />
Übungen zur Inhaltsangabe, 2-3 Kurzgeschichten, etc.)<br />
10. Mehr- o<strong>der</strong> Min<strong>der</strong>zeiten, die durch geleistete Vertretungsstunden o<strong>der</strong> Stundenabbau entstanden sind,<br />
sollen am Ende des Schulhalbjahres 40 Unterrichtsstunden nicht überschreiten.