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eSchKG 2.0 - Sage Schweiz AG

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Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement EJPD<br />

Bundesamt für Justiz BJ<br />

Fachbereich Rechtsinformatik<br />

Einführung <strong>eSchKG</strong> <strong>2.0</strong><br />

Rechtliches<br />

• Neue Übergangsbestimmung<br />

(Artikel 9a <strong>eSchKG</strong>-Verordnung):<br />

1<br />

Die Betreibungsämter haben bis am 30. November 2013 Zeit, ihre Software<br />

an den verbindlichen <strong>eSchKG</strong>-Standard gemäss Artikel 5 Absatz 2<br />

anzupassen.<br />

2<br />

Wenn es einem Betreibungsamt nicht möglich ist, seine Software rechtzeitig<br />

anzupassen, kann es bei der Oberaufsicht für Schuldbetreibung und Konkurs<br />

des Bundesamts für Justiz ein Ausnahmegesuch stellen, die bestehende Software<br />

bis längstens 30. Mai 2014 einzusetzen.<br />

Projekt <strong>eSchKG</strong> | Aktueller Stand und Ausblick <strong>eSchKG</strong> <strong>2.0</strong> | Root, 23. April 2013<br />

Urs Paul Holenstein<br />

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