21.06.2014 Aufrufe

Hauptsatzung - Flecken Salzhemmendorf

Hauptsatzung - Flecken Salzhemmendorf

Hauptsatzung - Flecken Salzhemmendorf

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Verwaltungsausschuss können Anregungen oder Beschwerden zur Mitberatung an<br />

die zuständigen Fachausschüsse überweisen.<br />

§ 8<br />

Verkündungen und öffentliche Bekanntmachungen<br />

(1) Satzungen, Verordnungen, Genehmigungen von Flächennutzungsplänen sowie<br />

öffentliche Bekanntmachungen der Gemeinde werden im Internet unter der Adresse<br />

„www.salzhemmendorf.de“ verkündet bzw. bekannt gemacht. Zusätzlich erfolgt eine<br />

Verkündung in der Wochenzeitschrift „<strong>Salzhemmendorf</strong> Aktuell“.<br />

(2) Ortsübliche Bekanntmachungen erfolgen in der „Deister- und Weserzeitung“.<br />

Zusätzlich werden diese in der „<strong>Salzhemmendorf</strong> Aktuell“ sowie im Internet unter<br />

„www.salzhemmendorf.de“ veröffentlicht.<br />

§ 9<br />

Einwohnerversammlungen<br />

Bei Bedarf unterrichtet die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister die<br />

Einwohnerinnen und Einwohner durch Einwohnerversammlungen für die ganze<br />

Gemeinde oder für Teile des Gemeindegebietes oder für Ortschaften. Die Rechte der<br />

Ortsräte nach § 94 Abs. 1 Satz 3 NKomVG bleiben unberührt. Zeit, Ort und<br />

Gegenstand von Einwohnerversammlungen sind gemäß § 12 mindestens 7 Tage vor<br />

der Veranstaltung öffentlich bekannt zu machen.<br />

§ 10<br />

Inkrafttreten<br />

Diese <strong>Hauptsatzung</strong> tritt mit dem Tage nach der Bekanntmachung in Kraft.<br />

Gleichzeitig tritt die bisherige <strong>Hauptsatzung</strong> vom 15.11.2001 außer Kraft.<br />

<strong>Salzhemmendorf</strong>, 15. Dezember 2011<br />

Bürgermeister

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!