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Pressemitteilung Press Release - Ekastu

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<strong><strong>Press</strong>emitteilung</strong><br />

<strong>Press</strong> <strong>Release</strong><br />

Gutenbergstraße 75<br />

D-70197 Stuttgart<br />

Telefon 0711/263590-0<br />

Fax 0711/263590-30<br />

eMail info@ekastu.de<br />

www.ekastu.de<br />

022/2005 - Mai 2005 Blatt/Page 1 .<br />

Lachgas - Harmlos klingende Gefahr nicht unterschätzen<br />

Jeder Boden in einem Schweinestall wird mit Kot und Urin der Tiere<br />

verunreinigt. Auch bei ordnungsgemäßer Belüftung der Stallanlagen ist die<br />

Bildung von Lachgas (Distickstoffmonoxid) als Folge eines anaeroben<br />

Gärungsprozesses nicht zu vermeiden. Verstärkt tritt dieses Phänomen<br />

dann auf, wenn Harnflüssigkeit und Kot in unversiegelte Betonböden<br />

einziehen können. Da es in diesem Falle zu keinem Luftaustausch mehr<br />

kommt, setzt nach einiger Zeit der Lachgasbildungsprozess ein.<br />

„Stallarbeiter nehmen das Freiwerden von Lachgas nicht war, weil es farblos<br />

und geruchsneutral ist. Lachgas ist aufgrund seiner narkotisierenden Wirkung<br />

nicht ungefährlich. Prinzipiell kann es wie eine Droge charakterisiert werden,<br />

denn dem Lachgas ausgesetzte Personen gewöhnen sich allmählich daran<br />

und nehmen die Wirkung des Gases selbst bei steigender Konzentration nicht<br />

mehr wahr“, sagt Marina Mlinaric Leiterin Vertrieb des Stuttgarter<br />

Atemschutzherstellers EKASTU Safety GmbH.<br />

Aus diesem Grund untersteht Lachgas auch dem Arzneimittelgesetz,<br />

weswegen der freie Verkauf strafbar geworden ist. „Im Schweinestall kann<br />

man den ungewollten Lachgaskonsum nicht durch Verbote regeln, hier<br />

müssen aktive Schutzmaßnahmen getroffen werden“, ironisiert Mlinaric die<br />

Problematik.<br />

EKASTU Safety GmbH Sitz Stuttgart Registergericht Stuttgart HRB 9878 USt-Id Nr. DE 147854234 Geschäftsführer: Dipl.-Kfm. Wolfgang Klein<br />

Deutsche Bank Stuttgart BLZ600 700 70, Kto.1253814 LBBW Stuttgart BLZ600 501 01, Kto.1266269 Postbank Stuttgart BLZ600 100 70, Kto.45503705


<strong><strong>Press</strong>emitteilung</strong><br />

<strong>Press</strong> <strong>Release</strong><br />

022/2005 - Mai 2005 Blatt/Page 2 .<br />

Z.B. bei unbeabsichtigte Stofffreisetzung und Luftgrenzwertüberschreitung sind<br />

geeignete Atemschutzgeräte (Isoliergeräte) mehr als nur eine<br />

Vorsichtsmaßnahme sondern zwingend vorgeschrieben, denn Lachgas kann zur<br />

Einschränkung der Wahrnehmungsbereitschaft und bei stärkerer Dosierung gar<br />

zur zeitweiligen Ohnmacht führen.<br />

Woran erkennt man die Wirkung von Lachgas? Das Einsetzen der Wirkung wird<br />

kaum wahrgenommen, obwohl sie unmittelbar nach dem Einatmen erfolgt. Die in<br />

der Rauschphase auftretenden Symptome sind starke Einschränkungen der<br />

optischen und akustischen Wahrnehmungsfähigkeit. Ist ein Mensch längerfristig<br />

dem Lachgas ausgesetzt, dann können in der Folge sogar Langzeitschädigungen<br />

des Nervensystems auftreten. Diese Nervenleiden reichen von<br />

Bewegungsstörungen bis hin zu Empfindlichkeitsstörungen. „Gemessen am<br />

Risiko, das mögliche Betroffene eingehen, ist die Investition in ein entsprechendes<br />

Atemschutzgerät minimal“, so Mlinaric.<br />

Vergleicht man die Kosten mit eventuell anfallenden Krankheitskosten oder denen<br />

die im Falle einer Arbeitsunfähigkeit entstehen, fällt die Rechnung schnell<br />

zugunsten eines passenden Atemschutzgerätes aus. Mehr Informationen bieten<br />

die Service-Mitarbeiter des Herstellers EKASTU Safety GmbH.<br />

EKASTU - Isoliergeräte<br />

www.ekastu.de<br />

Hotline: 0711/263590-15

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