Pressemitteilung Press Release - Ekastu
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<strong><strong>Press</strong>emitteilung</strong><br />
<strong>Press</strong> <strong>Release</strong><br />
Gutenbergstraße 75<br />
D-70197 Stuttgart<br />
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www.ekastu.de<br />
022/2005 - Mai 2005 Blatt/Page 1 .<br />
Lachgas - Harmlos klingende Gefahr nicht unterschätzen<br />
Jeder Boden in einem Schweinestall wird mit Kot und Urin der Tiere<br />
verunreinigt. Auch bei ordnungsgemäßer Belüftung der Stallanlagen ist die<br />
Bildung von Lachgas (Distickstoffmonoxid) als Folge eines anaeroben<br />
Gärungsprozesses nicht zu vermeiden. Verstärkt tritt dieses Phänomen<br />
dann auf, wenn Harnflüssigkeit und Kot in unversiegelte Betonböden<br />
einziehen können. Da es in diesem Falle zu keinem Luftaustausch mehr<br />
kommt, setzt nach einiger Zeit der Lachgasbildungsprozess ein.<br />
„Stallarbeiter nehmen das Freiwerden von Lachgas nicht war, weil es farblos<br />
und geruchsneutral ist. Lachgas ist aufgrund seiner narkotisierenden Wirkung<br />
nicht ungefährlich. Prinzipiell kann es wie eine Droge charakterisiert werden,<br />
denn dem Lachgas ausgesetzte Personen gewöhnen sich allmählich daran<br />
und nehmen die Wirkung des Gases selbst bei steigender Konzentration nicht<br />
mehr wahr“, sagt Marina Mlinaric Leiterin Vertrieb des Stuttgarter<br />
Atemschutzherstellers EKASTU Safety GmbH.<br />
Aus diesem Grund untersteht Lachgas auch dem Arzneimittelgesetz,<br />
weswegen der freie Verkauf strafbar geworden ist. „Im Schweinestall kann<br />
man den ungewollten Lachgaskonsum nicht durch Verbote regeln, hier<br />
müssen aktive Schutzmaßnahmen getroffen werden“, ironisiert Mlinaric die<br />
Problematik.<br />
EKASTU Safety GmbH Sitz Stuttgart Registergericht Stuttgart HRB 9878 USt-Id Nr. DE 147854234 Geschäftsführer: Dipl.-Kfm. Wolfgang Klein<br />
Deutsche Bank Stuttgart BLZ600 700 70, Kto.1253814 LBBW Stuttgart BLZ600 501 01, Kto.1266269 Postbank Stuttgart BLZ600 100 70, Kto.45503705
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022/2005 - Mai 2005 Blatt/Page 2 .<br />
Z.B. bei unbeabsichtigte Stofffreisetzung und Luftgrenzwertüberschreitung sind<br />
geeignete Atemschutzgeräte (Isoliergeräte) mehr als nur eine<br />
Vorsichtsmaßnahme sondern zwingend vorgeschrieben, denn Lachgas kann zur<br />
Einschränkung der Wahrnehmungsbereitschaft und bei stärkerer Dosierung gar<br />
zur zeitweiligen Ohnmacht führen.<br />
Woran erkennt man die Wirkung von Lachgas? Das Einsetzen der Wirkung wird<br />
kaum wahrgenommen, obwohl sie unmittelbar nach dem Einatmen erfolgt. Die in<br />
der Rauschphase auftretenden Symptome sind starke Einschränkungen der<br />
optischen und akustischen Wahrnehmungsfähigkeit. Ist ein Mensch längerfristig<br />
dem Lachgas ausgesetzt, dann können in der Folge sogar Langzeitschädigungen<br />
des Nervensystems auftreten. Diese Nervenleiden reichen von<br />
Bewegungsstörungen bis hin zu Empfindlichkeitsstörungen. „Gemessen am<br />
Risiko, das mögliche Betroffene eingehen, ist die Investition in ein entsprechendes<br />
Atemschutzgerät minimal“, so Mlinaric.<br />
Vergleicht man die Kosten mit eventuell anfallenden Krankheitskosten oder denen<br />
die im Falle einer Arbeitsunfähigkeit entstehen, fällt die Rechnung schnell<br />
zugunsten eines passenden Atemschutzgerätes aus. Mehr Informationen bieten<br />
die Service-Mitarbeiter des Herstellers EKASTU Safety GmbH.<br />
EKASTU - Isoliergeräte<br />
www.ekastu.de<br />
Hotline: 0711/263590-15