Vorlesungsverzeichnis SS 2005 - Philosophisch-Theologische ...
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Liegt kein Fall der erwähnten Ausnahmeregelung vor, wird<br />
der/die Studierende exmatrikuliert.<br />
Exmatrikulation<br />
ZWEITHÖRER<br />
TEILNEHMER AM<br />
KONTAKTSTUDIUM<br />
Die Exmatrikulation kann zusammen mit der Anmeldung zur Diplomprüfung<br />
bzw. Diplom-Vorprüfung oder während der Rückmeldefrist<br />
(s. Termine S. 4) auf einem entsprechenden Formular<br />
beantragt werden. Dabei ist das Studienbuch mit vorzulegen.<br />
Studierende, die an anderen Hochschulen oder Universitäten<br />
immatrikuliert sind, können auch das Lehrangebot der Hochschule<br />
Sankt Georgen wahrnehmen, wenn einem Antrag auf Zulassung<br />
als Zweithörer/in, dem eine Studienbescheinigung beizufügen<br />
ist, stattgegeben wird. Voraussetzung für die Aufnahme als<br />
Zweithörer/in ist, daß die Überweisung der Gebühren 2 Banktage<br />
vor der Anmeldung erfolgt (s. Gebührenordnung S. 44).<br />
Zweithörer können an der Hochschule keine Examina ablegen.<br />
Wünschen sie Testate oder Bescheinigungen über die Teilnahme<br />
an Studienveranstaltungen, so ist ein entsprechender Antrag<br />
an die Hochschulsekretärin zu stellen; für diese Bescheinigungen<br />
können jedoch keine Formulare der Hochschule verwendet werden.<br />
Von dieser Regelung sind die Studienprogramme »Medien<br />
und öffentliche Kommunikation«, »Kultur und Tourismus«,<br />
»Islam und christlich-muslimische Begegnung« und »Missionarische<br />
Seelsorge« ausgenommen. Für die Anmeldung zu diesen<br />
Programmen gelten besondere Bedingungen, die im Studentensekretariat<br />
(Fon 069 / 60 61-217) zu erfragen sind.<br />
Für reguläre Zweithörer ist ein »Antrag auf Zulassung als Zweithörer/in«<br />
dem Personen- und <strong>Vorlesungsverzeichnis</strong> beigefügt;<br />
er ist bis spätestens vier Wochen vor Beginn der Lehrveranstaltungen<br />
einzureichen.<br />
Die <strong>Philosophisch</strong>-<strong>Theologische</strong> Hochschule Sankt Georgen bietet<br />
für Pfarrer und Kapläne, Ordensgeistliche und -schwestern,<br />
Religionslehrer, Diakone, Pastoralreferentinnen und -referenten,<br />
Gemeindereferentinnen und -referenten, haupt- und nebenamtlich<br />
Beschäftigte im kirchlichen Dienst, die am neuesten Stand<br />
philosophisch-theologischer Forschung und Lehre interessiert sind,<br />
das Kontaktstudium an. Es sind vor allem die im Lehrangebot mit<br />
dem Buchstaben »K« gekennzeichneten Lehrveranstaltungen.<br />
Anträge auf Zulassung zum Kontaktstudium können bis spätestens<br />
vier Wochen vor Beginn der Lehrveranstaltungen im<br />
Studentensekretariat eingereicht werden. Für die Anmeldung<br />
ist das dem Personen- und <strong>Vorlesungsverzeichnis</strong> beigefügte<br />
Formblatt »Antrag auf Zulassung als Gasthörer/in« zu verwenden<br />
und mit einem K zu kennzeichnen.<br />
Die Kostenerstattung durch die jeweilige Heimatdiözese erfolgt<br />
nach Absprache mit dieser und Vorlage einer Bescheinigung, die<br />
von der Hochschule ausgestellt wird.<br />
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