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Vorlesungsverzeichnis SS 2005 - Philosophisch-Theologische ...

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Liegt kein Fall der erwähnten Ausnahmeregelung vor, wird<br />

der/die Studierende exmatrikuliert.<br />

Exmatrikulation<br />

ZWEITHÖRER<br />

TEILNEHMER AM<br />

KONTAKTSTUDIUM<br />

Die Exmatrikulation kann zusammen mit der Anmeldung zur Diplomprüfung<br />

bzw. Diplom-Vorprüfung oder während der Rückmeldefrist<br />

(s. Termine S. 4) auf einem entsprechenden Formular<br />

beantragt werden. Dabei ist das Studienbuch mit vorzulegen.<br />

Studierende, die an anderen Hochschulen oder Universitäten<br />

immatrikuliert sind, können auch das Lehrangebot der Hochschule<br />

Sankt Georgen wahrnehmen, wenn einem Antrag auf Zulassung<br />

als Zweithörer/in, dem eine Studienbescheinigung beizufügen<br />

ist, stattgegeben wird. Voraussetzung für die Aufnahme als<br />

Zweithörer/in ist, daß die Überweisung der Gebühren 2 Banktage<br />

vor der Anmeldung erfolgt (s. Gebührenordnung S. 44).<br />

Zweithörer können an der Hochschule keine Examina ablegen.<br />

Wünschen sie Testate oder Bescheinigungen über die Teilnahme<br />

an Studienveranstaltungen, so ist ein entsprechender Antrag<br />

an die Hochschulsekretärin zu stellen; für diese Bescheinigungen<br />

können jedoch keine Formulare der Hochschule verwendet werden.<br />

Von dieser Regelung sind die Studienprogramme »Medien<br />

und öffentliche Kommunikation«, »Kultur und Tourismus«,<br />

»Islam und christlich-muslimische Begegnung« und »Missionarische<br />

Seelsorge« ausgenommen. Für die Anmeldung zu diesen<br />

Programmen gelten besondere Bedingungen, die im Studentensekretariat<br />

(Fon 069 / 60 61-217) zu erfragen sind.<br />

Für reguläre Zweithörer ist ein »Antrag auf Zulassung als Zweithörer/in«<br />

dem Personen- und <strong>Vorlesungsverzeichnis</strong> beigefügt;<br />

er ist bis spätestens vier Wochen vor Beginn der Lehrveranstaltungen<br />

einzureichen.<br />

Die <strong>Philosophisch</strong>-<strong>Theologische</strong> Hochschule Sankt Georgen bietet<br />

für Pfarrer und Kapläne, Ordensgeistliche und -schwestern,<br />

Religionslehrer, Diakone, Pastoralreferentinnen und -referenten,<br />

Gemeindereferentinnen und -referenten, haupt- und nebenamtlich<br />

Beschäftigte im kirchlichen Dienst, die am neuesten Stand<br />

philosophisch-theologischer Forschung und Lehre interessiert sind,<br />

das Kontaktstudium an. Es sind vor allem die im Lehrangebot mit<br />

dem Buchstaben »K« gekennzeichneten Lehrveranstaltungen.<br />

Anträge auf Zulassung zum Kontaktstudium können bis spätestens<br />

vier Wochen vor Beginn der Lehrveranstaltungen im<br />

Studentensekretariat eingereicht werden. Für die Anmeldung<br />

ist das dem Personen- und <strong>Vorlesungsverzeichnis</strong> beigefügte<br />

Formblatt »Antrag auf Zulassung als Gasthörer/in« zu verwenden<br />

und mit einem K zu kennzeichnen.<br />

Die Kostenerstattung durch die jeweilige Heimatdiözese erfolgt<br />

nach Absprache mit dieser und Vorlage einer Bescheinigung, die<br />

von der Hochschule ausgestellt wird.<br />

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