Stadtanzeiger Nr. 04/2013 - Sassnitz
Stadtanzeiger Nr. 04/2013 - Sassnitz
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Amtliches Bekanntmachungsblatt <strong>Sassnitz</strong> <strong>Stadtanzeiger</strong><br />
<strong>Nr</strong>. <strong>04</strong>/<strong>2013</strong> - 20. Jahrgang 22. April <strong>2013</strong> kostenlose Ausgabe<br />
v Öffentliche Gedenkstunde am 29. April <strong>2013</strong><br />
v Information zur 2. Öffentlichen Sitzung der Stadtvertretung<br />
im Jahr <strong>2013</strong><br />
v Öffentliche Bekanntmachung des Landkreises<br />
Vorpommern-Rügen zur Anerkennung für freiwilliges<br />
Engagement im Landkreis Vorpommern-<br />
Rügen<br />
INHALTSVERZEICHNIS<br />
v Öffentliche Bekanntmachung der Jagdgenossenschaft<br />
<strong>Sassnitz</strong> über die Auszahlung von Jagdpachtgeld<br />
für das Jagdjahr 2012/<strong>2013</strong><br />
v Öffentliche Bekanntmachung des BwDLZ Torgelow<br />
hinsichtlich der Anordnung eines Schutzbereiches<br />
für die Verteidigungsanlage Stubbenkammer<br />
HF-Transceiver<br />
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Öffentliche Gedenkstunde<br />
Mitten aus dem Leben und aus den Baugeschäften der Stadt <strong>Sassnitz</strong> wurde Bauamtsleiter Siegfried Thiele<br />
gerissen. In einer öffentlichen Gedenkstunde am<br />
Montag, dem 29. April <strong>2013</strong> um 14:30 Uhr im Rathaus<br />
will die Stadt seiner gedenken, indem ganz im Sinne von Siegfried Thiele darüber gesprochen wird, wie auch<br />
jetzt und zukünftig die großen Herausforderungen und hohen Ansprüche an den Städtebau in der Stadt<br />
<strong>Sassnitz</strong> erfüllt werden können.<br />
<strong>Sassnitz</strong>, 22.<strong>04</strong>.<strong>2013</strong><br />
gez.<br />
Dieter Holtz<br />
Bürgermeister<br />
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Information zur<br />
2. öffentlichen Sitzung der Stadtvertretung im Jahr <strong>2013</strong><br />
Am Dienstag, dem 30. April <strong>2013</strong> findet um 17:00 Uhr im Ratssaal des Rathauses, Hauptstraße 33 die 2.<br />
öffentliche Sitzung der Stadtvertretung im Jahr <strong>2013</strong> statt. Die Tagesordnung ist auf der Internetseite der<br />
Stadt <strong>Sassnitz</strong> www.sassnitz.de/Pressemitteilungen bekanntgemacht.<br />
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Öffentliche Bekanntmachung des Landkreises Vorpommern-Rügen zur<br />
Anerkennung für freiwilliges Engagement im Landkreis Vorpommern-Rügen<br />
Das Bündnis für Gemeinnützigkeit ruft dazu auf, freiwillig engagierte Personen und Organisationen für den<br />
Deutschen Engagementpreis zu nominieren.<br />
Um den Deutschen Engagementpreis kann man sich nicht selbst bewerben. Stattdessen können die Bürgerinnen<br />
und Bürger engagierte Personen oder Organisationen für die bundesweite Auszeichnung vorschlagen.<br />
Der Deutsche Engagementpreis ehrt seit 2009 freiwillig Aktive in den Kategorien Gemeinnütziger Dritter<br />
Sektor, Politik & Verwaltung, Einzelperson, Wirtschaft und einer jährlich wechselnden Schwerpunktkategorie.<br />
Eine Experten-Jury bestimmt die Preisträger und die 15 Finalisten für den Publikumspreis. Die Bürgerinnen<br />
und Bürger wählen im Oktober den Gewinner des mit 10.000 Euro dotierten Publikumspreises per Online-<br />
Abstimmung. Die Preisverleihung findet am 5. Dezember <strong>2013</strong>, dem internationalen Tag des Ehrenamts, in<br />
Berlin statt.<br />
Der Deutsche Engagementpreis würdigt in diesem Jahr unter dem Motto: „Gemeinsam wirken – mit Kooperationen<br />
Brücken bauen“ insbesondere Kooperationen unterschiedlicher Initiativen, die gemeinsam<br />
gesellschaftliche Herausforderungen bewältigen wollen.<br />
Initiator des Deutschen Engagementpreises ist das Bündnis für Gemeinnützigkeit, ein Zusammenschluss<br />
von großen Dachverbänden und unabhängigen Organisationen des Dritten Sektors sowie von Experten und<br />
Wissenschaftlern. Förderer sind das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und der<br />
Generali Zukunftsfonds.<br />
Bis zum 12. Juni <strong>2013</strong> können alle Bürgerinnen und Bürger Vorschläge per Post (Projektbüro Deutscher<br />
Engagementpreis, c/o Bundesverband Deutscher Stiftungen, Mauerstraße 93, 10117 Berlin) oder online auf<br />
www.deutscher-engagementpreis.de abgeben.<br />
Weitere Informationen erhalten Sie unter Telefon (030) 89 79 47-61.<br />
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Öffentliche Bekanntmachung der Jagdgenossenschaft <strong>Sassnitz</strong> über die<br />
Auszahlung von Jagdpachtgeld für das Jagdjahr 2012 / <strong>2013</strong><br />
Der Vorstand der Jagdgenossenschaft <strong>Sassnitz</strong> macht hiermit bekannt, dass die Versammlung der Jagdgenossen<br />
der Jagdgenossenschaft <strong>Sassnitz</strong> in ihrer Sitzung am 14. April 2012 beschlossen hat, das Jagdpachtgeld<br />
an die Jagdgenossen nur auf schriftlichen Antrag hin auszuzahlen.<br />
Jagdgenossen sind alle Grundeigentümer, die bejagbare Flächen im Stadtgebiet <strong>Sassnitz</strong> besitzen. Sie haben<br />
Anspruch auf Auszahlung des ihnen zustehenden jährlichen Jagdpachtgeldes. Zur Auszahlung des<br />
Jagdpachtgeldes muss dieser Personenkreis lt. Beschluss der Jagdgenossenschaftsversammlung vom 14.<br />
April 2012 einen schriftlichen Antrag auf Auszahlung beim Kassierer der Jagdgenossenschaft <strong>Sassnitz</strong>,<br />
Manfred Lawrenz, Blieschow 1, 18546 <strong>Sassnitz</strong>, oder dem Jagdvorsteher Herbert Mersch, Meisenweg 10,<br />
49545 Tecklenburg, stellen. Der Antrag muss den Namen und die Anschrift, möglichst mit Telefonnummer,<br />
des Grundeigentümers enthalten, ferner die Bankverbindung (Bankleitzahl und Kontonummer), auf die das<br />
Jagdpachtgeld überwiesen werden soll. Außerdem sind anzugeben die Grundstückslage nach Gemeinde,<br />
Gemarkung, Flur-<strong>Nr</strong>. und Flurstücksnummern, die Grundstücksgröße und die Größe der bejagbaren Flächen<br />
gemäß § 9 Bundesjagdgesetz (BJG) i.V.m. § 5 Landesjagdgesetz Mecklenburg-Vorpommern (LJagdG MV)<br />
sowie ein eindeutiger Eigentumsnachweis. Der Antrag muss vom Eigentümer bzw. dessen Stellvertreter<br />
unterschrieben sein.<br />
Das Jagdpachtgeld für das gesamte Jagdjahr wird in einer Summe an denjenigen Jagdgenossen ausgezahlt,<br />
der jeweils am 31.03. des Jahres als Eigentümer im Grundbuch verzeichnet ist. Das Jagdpachtgeld<br />
wird erst nach Ablauf des Jagdjahres (= Zeitraum vom 01.<strong>04</strong>. eines Jahres bis 31.03. des folgenden Jahres)<br />
ausgezahlt. Der Anspruch auf Auszahlung des dem jeweiligen Grundstückseigentümer (Jagdgenossen)<br />
zustehenden Jagdpachtgeldes verjährt nach drei Jahren. Er kann somit noch rückwirkend für die<br />
Jagdjahre 2009/20010, 2010/2011 und 2011/2012 geltend gemacht werden, soweit noch keine Auszahlung<br />
erfolgt ist.<br />
<strong>Sassnitz</strong>, im April <strong>2013</strong><br />
Jagdgenossenschaft <strong>Sassnitz</strong><br />
Der Jagdvorstand<br />
Herbert Mersch, Jagdvorsteher<br />
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Layout und Druck, Herausgeber: Erscheinungsweise: Bezugsmöglichkeiten:<br />
Stadtverwaltung <strong>Sassnitz</strong> monatlich kostenlose Abgabe in der Stadtverwaltung<br />
Hauptstraße 33<br />
<strong>Sassnitz</strong><br />
18546 <strong>Sassnitz</strong> ABO-Abgabe nach Vereinbarung<br />
Tel.: (03 83 92) 68- 0 • Fax: (03 83 92) 2 23 63<br />
E-Mail: info@sassnitz.de, Internet: http://www.sassnitz.de<br />
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