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Faszination Jordanien - Palatina-reisen.de

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Sehr geehrte Interessentin,<br />

sehr geehrter Interessent,<br />

wir freuen uns über Ihr Interesse an dieser individuell von<br />

PALATINA Kunst & Kultur ausgearbeiteten Reise. Den<br />

ausführlichen Reiseverlauf sowie die im Reisepreis enthaltenen<br />

Leistungen fin<strong>de</strong>n Sie auf <strong>de</strong>n nächsten Seiten.<br />

Seit über 30 Jahren veranstalten wir Kunst- und Studien<strong>reisen</strong>,<br />

<strong>de</strong>ren Schwerpunkte die qualitätsvolle Führung und Erläuterung<br />

<strong>de</strong>r Kunstobjekte sind. Dass dies auf hohem Niveau in<br />

verständlicher Weise möglich ist, beweisen wir – zusammen mit<br />

unseren bestens qualifizierten Reiseleiterinnen und Reiseleitern<br />

– Jahr für Jahr. Wir geben Ihnen bei unseren Reisen die eigene<br />

Freu<strong>de</strong> und die Neugier<strong>de</strong> an <strong>de</strong>r Kunst, frem<strong>de</strong>n Kulturen,<br />

herrlichen Landschaften, alten Traditionen und mo<strong>de</strong>rnen<br />

Lebensstilen weiter.<br />

Wenn Sie Fragen zu Ihrer Wunschreise haben: Rufen Sie<br />

einfach unsere Reise-Experten an! Von Montag bis Freitag, 9.00<br />

bis 13.00 Uhr und 14.00 bis 17.00 Uhr sowie Samstag von<br />

10.00 bis 13.00 Uhr stehen wir Ihnen unter <strong>de</strong>r Telefonnummer<br />

0 63 44 / 96 91 10 gerne zur Verfügung.<br />

Wir wünschen Ihnen noch viele interessante Ent<strong>de</strong>ckungen in<br />

<strong>de</strong>r Reisewelt von PALATINA Kunst & Kultur und hoffen Sie bei<br />

bald bei unseren Reisen persönlich begrüßen zu dürfen!<br />

Mit freundlichen Grüßen<br />

Ihr Team von PALATINA Kunst & Kultur<br />

bitte weiter blättern >>><br />

PALATINA Kunst & Kultur<br />

ist eine Marke <strong>de</strong>r<br />

Pro Touristik GmbH<br />

Alte Landstraße 7, 67374 Hanhofen<br />

Geschäftsführerin:<br />

Mathil<strong>de</strong> Nuber<br />

Amtsgericht Speyer<br />

HRB 53231<br />

Bankverbindungen:<br />

Dresdner Bank<br />

BLZ 670 800 50<br />

Konto 191 992 100<br />

Volksbank Kur- und Rheinpfalz eG<br />

BLZ 547 900 00<br />

Konto 1 052 462


<strong>Faszination</strong> <strong>Jordanien</strong> - 8 Tage<br />

Amman - Wüstenschlösser - Jerash - Um Qais - Totes Meer - Jerusalem -<br />

Berg Nebo – Madaba - Kerak - Petra - Wadi Rum – Amman<br />

Reiseleitung: Manfred Nuber<br />

1. Tag – Dienstag, 26.05.2009: Flug nach<br />

Amman Bustransfer zum Flughafen Stuttgart;<br />

Direktflug mit Hamburg International nach<br />

Amman. Erledigung <strong>de</strong>r Einreiseformalitäten und<br />

Begrüßung durch Ihre <strong>de</strong>utsch sprechen<strong>de</strong><br />

Reiseleitung. Transfer zum Hotel. Gemeinsames<br />

Aben<strong>de</strong>ssen.<br />

2. Tag – Mittwoch, 27.05.2009:<br />

Stadtrundfahrt Amman und die<br />

Wüstenschlösser Heute unternehmen Sie eine<br />

Stadtrundfahrt und lernen dabei einige <strong>de</strong>r<br />

wichtigsten Sehenswürdigkeiten Ammans<br />

kennen. Die jordanische Hauptstadt wur<strong>de</strong> auf<br />

sieben Hügeln erbaut und ist eine lebhafte, schnell<br />

wachsen<strong>de</strong> Metropole. Höhepunkte sind das<br />

sehenswerte Archäologische Museum und das gut<br />

erhaltene römische Theater. Anschließend fahren<br />

Sie durch die Wüste zu <strong>de</strong>n omayyadischen<br />

Wüstenschlössern aus <strong>de</strong>m 8. Jh. Das unter <strong>de</strong>m<br />

Kalifen Walid I. errichtete Schloss Amra, von außen<br />

eher unscheinbar, ist berühmt für seine herrlichen<br />

Malereien und Verzierungen im Innern. Hier sehen<br />

Sie römische Bä<strong>de</strong>r, <strong>de</strong>n Thronsaal, Räume für<br />

Herrscher, Gäste und Bedienstete sowie<br />

Stallungen. Die zahlreichen Fresken zeigen Szenen<br />

<strong>de</strong>r Jagd und <strong>de</strong>s täglichen Lebens. Rückfahrt zum<br />

Hotel in Amman.<br />

3. Tag – Donnerstag, 28.05.2009: Jerash - Um<br />

Qais - Totes Meer Sie fahren zur etwa 45 km<br />

außerhalb von Amman gelegenen Stadt Jerash.<br />

Die Ausgrabungen <strong>de</strong>s antiken Gerasa zählen zu<br />

<strong>de</strong>n beeindruckendsten und am besten erhaltenen<br />

römisch-byzantinischen Stätten <strong>de</strong>s Nahen Ostens.<br />

Hier haben Sie Gelegenheit, die Thermen, das<br />

Forum, Stadion, Nord- und Südtheater und die 600<br />

Meter lange, mit Säulen geschmückte Prunkstraße<br />

zu besichtigen. Außer<strong>de</strong>m sehen Sie <strong>de</strong>n Zeusund<br />

Artemistempel, das Nymphäum und die<br />

Kirche St. Peter und Paul. Danach geht es weiter in<br />

Richtung Nor<strong>de</strong>n. Hier besuchen Sie die römische<br />

Ruinenstadt Um Qais und genießen einen<br />

herrlichen Blick auf die Golanhöhen und <strong>de</strong>n See<br />

Genezareth. Ein Abstecher zum Toten Meer bietet<br />

Ihnen zum Tagesabschluss die einmalige<br />

Gelegenheit zu einem Bad im „Großen Salzsee“,<br />

fast 400 m unter <strong>de</strong>m Meeresspiegel. Rückfahrt<br />

nach Amman.<br />

4. Tag – Freitag, 29.05.2009: Gelegenheit<br />

zum Ausflug nach Jerusalem Der heutige Tag<br />

steht Ihnen für eigene Unternehmungen in<br />

Amman zur freien Verfügung. Ihre Reiseleitung<br />

Leistungen:<br />

- Bustransfer zum Flughafen Stuttgart und<br />

zurück<br />

- Direktflug mit Hamburg International inkl.<br />

Steuern und Gebühren<br />

- Jordanische Einreisesteuer<br />

- 7 Übernachtungen in ausgewählten Hotels <strong>de</strong>r<br />

4*-Kategorie<br />

- 7 x Frühstücksbuffet<br />

- 6 x Aben<strong>de</strong>ssen<br />

- 1 x Abschieds-Aben<strong>de</strong>ssen in einer<br />

historischen Karawanserei einschl. Getränken<br />

- qualifizierte Reiseleitung ab LU, ergänzt durch<br />

<strong>de</strong>utsch sprechen<strong>de</strong> Reiseleitung vor Ort<br />

- Transfers, Führungen und Besichtigungen lt.<br />

Programm<br />

- Im Rahmen <strong>de</strong>r Besichtigungen anfallen<strong>de</strong><br />

Eintrittsgel<strong>de</strong>r<br />

- Trinkgel<strong>de</strong>r für Hotels, Kofferträger, Busfahrer<br />

und Reiseleiter in <strong>Jordanien</strong><br />

- Reiserücktrittskostenversicherung<br />

- Reiseliteratur<br />

- Reisepreissicherungsschein<br />

Vor Ort zu buchen (fakultativ): Jerusalem<br />

Preis pro Person inklusive Viasgebühren Israel<br />

EUR 95,--<br />

Hinweis<br />

Bitte beachten Sie, dass bei dieser Reise kein<br />

Taxitransfer eingeschlossen ist und von uns<br />

auch nicht angeboten wird!<br />

zubuchbare Optionen /<br />

Ermäßigungen:<br />

Aufpreis Einzelzimmer 265 €<br />

Preise:<br />

26.05.09 - 02.06.09 - ausgewählte Hotels ****<br />

Reisepreis pro Person im<br />

Doppelzimmer<br />

1295 €<br />

gibt Ihnen gerne Tipps zur Gestaltung <strong>de</strong>s Tages.<br />

Zusatzausflug Jerusalem (nur vor Ort buchbar): Sie<br />

wer<strong>de</strong>n zum Grenzübergang Sheikh Hussein im<br />

Nor<strong>de</strong>n <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>s gebracht und passieren hier die<br />

Grenze nach Israel. Ihr Ziel ist Jerusalem, wo Ihre


Besichtigungstour auf <strong>de</strong>m Ölberg beginnt. Von<br />

hier aus eröffnet sich Ihnen ein atemberauben<strong>de</strong>r<br />

Blick über die Altstadt und <strong>de</strong>n Tempelberg. Wenn<br />

es die Zeit erlaubt, statten Sie <strong>de</strong>m Garten<br />

Gethsemane noch einen kurzen Besuch ab und<br />

betreten durch das Misttor die berühmte Altstadt.<br />

Sie besuchen die Klagemauer und spazieren<br />

entlang <strong>de</strong>r „Via Dolorosa“ durch das muslimische<br />

Viertel bis zur Grabeskirche. Danach haben Sie<br />

Gelegenheit zu einer Mittagspause und einen<br />

Einkaufsbummel. Anschließend führt Sie Ihr<br />

Rundgang weiter durch das armenische und<br />

jüdische Viertel. Auch eine Fahrt zum Berg Zion<br />

steht auf <strong>de</strong>m Programm. Dort besuchen Sie die<br />

historische Stätte <strong>de</strong>s „letzten Abendmahls”. Preis<br />

pro Person inkl. Visagebühren Israel ca. € 95,--.<br />

Rückfahrt zum Hotel in Amman.<br />

5. Tag – Samstag, 30.05.2009: Berg Nebo –<br />

Madaba – Kerak - Petra Sie fahren heute zum<br />

Berg Nebo. An dieser historischen Stätte soll Moses<br />

zum ersten Mal das Gelobte Land erblickt haben.<br />

Auch sein Grab befin<strong>de</strong>t sich – <strong>de</strong>r Legen<strong>de</strong> nach –<br />

hier. Genießen Sie <strong>de</strong>n weiten Blick über das Land<br />

bis zum Toten Meer! Weiter geht die Fahrt dann<br />

nach Madaba, wo Sie die griechisch-orthodoxe St.<br />

Georgs Kirche besichtigen. Sie birgt das berühmte<br />

Mosaik von Madaba, das eine Landkarte Palästinas<br />

aus <strong>de</strong>m 6. Jh. zeigt. Weiterfahrt auf <strong>de</strong>r antiken<br />

Königsstraße zu <strong>de</strong>r imposanten Kreuzritterburg<br />

Kerak aus <strong>de</strong>m 12. Jh. und weiter zur Felsenstadt<br />

Petra.<br />

6. Tag – Sonntag, 31.05.2009: Die<br />

Hauptstadt <strong>de</strong>r Nabatäer Dieser Tag ist <strong>de</strong>r<br />

Besichtigung Petras gewidmet. Die alte<br />

Hauptstadt <strong>de</strong>r Nabatäer gilt wegen ihrer direkt<br />

aus <strong>de</strong>m Felsen gemeißelten Grabtempel als<br />

einzigartiges Kultur<strong>de</strong>nkmal und wur<strong>de</strong> 1985 in<br />

die Liste <strong>de</strong>s UNESCO-Welterbes aufgenommen.<br />

Wer möchte, kann <strong>de</strong>n Weg bis zum Eingang <strong>de</strong>s<br />

Tals auch auf <strong>de</strong>m Pfer<strong>de</strong>rücken zurücklegen. Sie<br />

spazieren durch die beeindrucken<strong>de</strong>, enge und<br />

steil aufragen<strong>de</strong> Schlucht Siq zu <strong>de</strong>n berühmten<br />

Felsbauten und sehen das Schatzhaus El Khaznehs<br />

und das Theater. Über die Kolonna<strong>de</strong>nstraße<br />

gelangen Sie zum ehemaligen Stadtzentrum, wo<br />

Sie Reste <strong>de</strong>r Tempel, Thermen und <strong>de</strong>r Agora<br />

bewun<strong>de</strong>rn können. Lohneswert ist auch ein<br />

Aufstieg zur prunkvollen Klosterfassa<strong>de</strong> von<br />

Ed-Deir. Auf <strong>de</strong>m Rückweg können Sie dann noch<br />

die prächtigen Felsengräber besichtigen.<br />

7. Tag – Montag, 01.06.2009: Wüstental <strong>de</strong>r<br />

Beduinen und Wadi Rum mit Jeepsafari Sie<br />

fahren zunächst ins Wadi Rum, das eindrucksvolle<br />

Wüstental <strong>de</strong>r Beduinen, malerisch eingerahmt<br />

von wild zerklüfteten Gebirgszügen. Kinofreun<strong>de</strong>n<br />

wird die einmalige Landschaft aus <strong>de</strong>m<br />

Filmklassiker „Lawrence von Arabien“ bekannt<br />

sein. Eine Fahrt mit <strong>de</strong>m Jeep durch das Wadi ist<br />

ein ganz beson<strong>de</strong>res Erlebnis. Genießen Sie die<br />

wun<strong>de</strong>rbare Umgebung, bevor es dann mit <strong>de</strong>m<br />

Bus nach Amman geht. Zum Aben<strong>de</strong>ssen<br />

besuchen Sie eine historische Karawanserei.<br />

8. Tag – Dienstag, 02.06.2009: Rückflug nach<br />

Deutschland Transfer zum Flughafen Amman<br />

und Rückflug nach Stuttgart. Bustransfer in die<br />

Ausgangsorte.<br />

Programmän<strong>de</strong>rungen vorbehalten.<br />

Teilnehmerzahl Mind. 16 Personen<br />

Reisepapiere Sie benötigen einen Reisepass, <strong>de</strong>r<br />

noch mind. 6 Monate nach <strong>de</strong>r Reise gültig sein<br />

muss. Das Visum wird bei <strong>de</strong>r Einreise erteilt und<br />

wird vorab von uns in Form eines Sammelvisums<br />

beantragt. Mit Ihrer Anmeldung bitten wir um<br />

eine Kopie Ihres Reisepasses.<br />

Voraussichtliche Flugzeiten 26.05.2009 ab<br />

Stuttgart um 08.00 Uhr, an Amman um 13.30 Uhr<br />

02.06.2009 ab Amman um 14.20 Uhr, an Stuttgart<br />

um 17.50 Uhr<br />

Abfahrtsorte Die Abfahrtsorte dieser Reise fin<strong>de</strong>n<br />

Sie im Menü Reiseinfos sowie im<br />

Buchungsformular.<br />

Hinweis: Wir empfehlen Ihnen <strong>de</strong>n Abschluss<br />

einer Reiserücktrittskosten-, Reisekranken- und<br />

Reisegepäckversicherung, soweit diese von Ihnen<br />

noch nicht abgeschlossen wur<strong>de</strong>n.


Reiseanmeldung<br />

Bitte sen<strong>de</strong>n Sie die Reiseanmeldung ausgefüllt an:<br />

PRO Touristik GmbH, PALATINA Kunst & Kultur<br />

Alte Landstr. 7, 67374 Hanhofen<br />

o<strong>de</strong>r faxen Sie sie einfach an 0 63 44 / 96 91 11.<br />

Alternativ können Sie Ihre Reise auch im Internet auf<br />

www.palatina-<strong>reisen</strong>.<strong>de</strong><br />

o<strong>de</strong>r telefonisch unter 0 63 44 / 96 91 10 buchen!<br />

Reiseziel: _________________________________________________________<br />

Reisetermin: vom _________ bis _________ Abfahrtsort: _________________<br />

Ihre Daten<br />

1. Person: ______ ____________________ ___________________ __________<br />

Anre<strong>de</strong> Vorname Nachname Geburtsdatum<br />

_______________________ ____ _________ ____________________<br />

Straße Nr. PLZ Wohnort<br />

____________________________<br />

Telefon tagsüber (geschäftl.) / privat<br />

_______________________________<br />

Email<br />

Weitere Mit<strong>reisen</strong><strong>de</strong><br />

2. Person: ______ ____________________ ___________________ __________<br />

Anre<strong>de</strong> Vorname Nachname Geburtsdatum<br />

3. Person: ______ ____________________ ___________________ __________<br />

Anre<strong>de</strong> Vorname Nachname Geburtsdatum<br />

4. Person: ______ ____________________ ___________________ __________<br />

Anre<strong>de</strong> Vorname Nachname Geburtsdatum<br />

Zimmer und Preise<br />

____ x Doppelzimmer zum Preis von ____________ ! pro Reiseteilnehmer<br />

____ x Einzelzimmer zum Preis von ____________ ! pro Reiseteilnehmer<br />

Zubuchbare Optionen / Anmerkungen / Wünsche<br />

_________________________________________________________________________<br />

_________________________________________________________________________<br />

Hiermit mel<strong>de</strong> ich alle aufgeführten Reiseteilnehmer verbindlich an. Die Allgemeinen Reisebedingungen<br />

von PALATINA Kunst & Kultur habe ich gelesen und erkenne diese an.<br />

___________________________________ ____________________________________<br />

Ort, Datum<br />

Unterschrift


Reisebedingungen PRO Touristik GmbH / PALATINA Kunst & Kultur<br />

Sehr geehrte Kun<strong>de</strong>n,<br />

die Firma PRO Touristik GmbH, Alte Landstr. 7,<br />

67374 Hanhofen, vertreibt unter <strong>de</strong>r Bezeichnung<br />

PRO Touristik und <strong>de</strong>m Markenauftritt PALATINA<br />

Kunst & Kultur Pauschal<strong>reisen</strong>. Die nachfolgen<strong>de</strong>n<br />

Reisebedingungen gelten für alle<br />

Angebote von Pauschal<strong>reisen</strong> unter <strong>de</strong>n<br />

vorgenannten Bezeichnungen und wer<strong>de</strong>n,<br />

soweit wirksam vereinbart, Inhalt <strong>de</strong>s zwischen<br />

<strong>de</strong>m Kun<strong>de</strong>n und <strong>de</strong>r Firma PRO Touristik GmbH<br />

– nachstehend „PRO T“ abgekürzt – zu Stan<strong>de</strong><br />

kommen<strong>de</strong>n Reisevertrages. Sie ergänzen die<br />

gesetzlichen Vorschriften <strong>de</strong>r §§ 651a - m BGB<br />

(Bürgerliches Gesetzbuch) und die Informationsvorschriften<br />

für Reiseveranstalter gemäß §§ 4 -<br />

11 BGB-InfoV (Verordnung über Informationsund<br />

Nachweispflichten nach bürgerlichem Recht)<br />

und füllen diese aus. Bitte lesen Sie diese<br />

Reisebedingungen daher vor Ihrer Buchung<br />

sorgfältig durch.<br />

1. Abschluss <strong>de</strong>s Reisevertrages<br />

1.1. Mit <strong>de</strong>r Buchung (Reiseanmeldung) bietet<br />

<strong>de</strong>r Kun<strong>de</strong> PRO T <strong>de</strong>n Abschluss <strong>de</strong>s Reisevertrages<br />

verbindlich an. Grundlage dieses<br />

Angebots sind die Beschreibung <strong>de</strong>r Reiseleistungen<br />

und die ergänzen<strong>de</strong>n Informationen<br />

von PRO T für die jeweilige Reise, soweit diese<br />

<strong>de</strong>m Kun<strong>de</strong>n vorliegen.<br />

1.2. Die Buchung kann mündlich, telefonisch,<br />

schriftlich, per Telefax o<strong>de</strong>r auf elektronischem<br />

Weg (E-Mail, Internet) erfolgen. Bei elektronischen<br />

Buchungen bestätigt PRO T <strong>de</strong>n<br />

Eingang <strong>de</strong>r Buchung unverzüglich auf elektronischem<br />

Weg.<br />

1.3. Der Kun<strong>de</strong> hat für alle Vertragsverpflichtungen<br />

von Mit<strong>reisen</strong><strong>de</strong>n, für die er die<br />

Buchung vornimmt, wie für seine eigenen<br />

einzustehen, sofern er diese Verpflichtung durch<br />

ausdrückliche und geson<strong>de</strong>rte Erklärung übernommen<br />

hat.<br />

1.4. Der Vertrag kommt mit <strong>de</strong>m Zugang <strong>de</strong>r<br />

Annahmeerklärung von PRO T zustan<strong>de</strong>. Sie<br />

bedarf keiner bestimmten Form. Bei o<strong>de</strong>r<br />

unverzüglich nach Vertragsschluss wird PRO T<br />

<strong>de</strong>m Kun<strong>de</strong>n eine schriftliche Reisebestätigung<br />

übermitteln. Hierzu ist sie nicht verpflichtet, wenn<br />

die Buchung durch <strong>de</strong>n Kun<strong>de</strong>n weniger als 7<br />

Werktage vor Reisebeginn erfolgt.<br />

1.5. Weicht <strong>de</strong>r Inhalt <strong>de</strong>r Annahmeerklärung<br />

von PRO T vom Inhalt <strong>de</strong>r Buchung ab, so liegt<br />

ein neues Angebot von PRO T vor, an das sie für<br />

die Dauer von zehn Tagen gebun<strong>de</strong>n ist. Der<br />

Vertrag kommt auf <strong>de</strong>r Grundlage dieses neuen<br />

Angebots zustan<strong>de</strong>, wenn <strong>de</strong>r Kun<strong>de</strong> innerhalb<br />

<strong>de</strong>r Bindungsfrist PRO T die Annahme durch<br />

ausdrückliche Erklärung, Anzahlung o<strong>de</strong>r Restzahlung<br />

erklärt.<br />

2. Bezahlung <strong>de</strong>s Reisepreises<br />

2.1. Zahlungen auf <strong>de</strong>n Reisepreis vor<br />

Beendigung <strong>de</strong>r Reise dürfen nur gegen<br />

Aushändigung <strong>de</strong>s Sicherungsscheines im Sinne<br />

von § 651 k Abs. 3 BGB gefor<strong>de</strong>rt o<strong>de</strong>r<br />

angenommen wer<strong>de</strong>n.<br />

2.2. Mit Vertragsabschluss wird eine Anzahlung<br />

in Höhe von 15% <strong>de</strong>s Reisepreises, max. !<br />

256,- pro Person zur Zahlung fällig, zuzügl. <strong>de</strong>r<br />

gebuchten Karten für Oper, Musical usw. Die<br />

Restzahlung (inkl. evtl. EZ-Zuschläge.) wird 4<br />

Wochen vor Reisebeginn zur Zahlung fällig,<br />

sofern <strong>de</strong>r Sicherungsschein übergeben ist und<br />

die Reise nicht mehr aus <strong>de</strong>m in Ziffer 8.1<br />

genannten Grund abgesagt wer<strong>de</strong>n kann. Für die<br />

Rechtzeitigkeit <strong>de</strong>r Zahlung kommt es auf die<br />

Gutschrift bei PRO-T an.<br />

2.3. Dauert die Reise nicht länger als 24<br />

Stun<strong>de</strong>n, schließt sie keine Übernachtung ein<br />

und übersteigt <strong>de</strong>r Reisepreis pro Kun<strong>de</strong>n ! 75,-<br />

nicht, so dürfen Zahlungen auf <strong>de</strong>n Reisepreis<br />

auch ohne Aushändigung eines Sicherungsscheines<br />

verlangt wer<strong>de</strong>n.<br />

2.4. Leistet <strong>de</strong>r Kun<strong>de</strong> die Anzahlung und/o<strong>de</strong>r<br />

die Restzahlung nicht entsprechend <strong>de</strong>n<br />

vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, obwohl PRO T<br />

zur vertragsgemäßen Erbringung <strong>de</strong>r Reiseleistungen<br />

bereit und in <strong>de</strong>r Lage ist und kein<br />

vertragliches o<strong>de</strong>r gesetzliches Zurückbehaltungsrecht<br />

<strong>de</strong>s Kun<strong>de</strong>n besteht, so ist PRO T<br />

berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom<br />

Reisevertrag zurückzutreten und <strong>de</strong>n Kun<strong>de</strong>n mit<br />

Rücktrittskosten gemäß Ziffer 6 zu belasten.<br />

3. Leistungen <strong>de</strong>s Reiseveranstalters<br />

3.1. Die Leistungsverpflichtung von PRO T<br />

ergibt sich ausschließlich aus <strong>de</strong>m Inhalt <strong>de</strong>r<br />

Buchungsbestätigung in Verbindung mit <strong>de</strong>m für<br />

<strong>de</strong>n Zeitpunkt <strong>de</strong>r Reise gültigen Prospekt unter<br />

Maßgabe sämtlicher, im Prospekt enthaltener<br />

Hinweise und Erläuterungen.<br />

3.2. Reisemittler und Leistungsträger (z.B.<br />

Hotels, Beför<strong>de</strong>rungsunternehmen) sind von<br />

PRO T nicht bevollmächtigt, Vereinbarungen zu<br />

treffen, Auskünfte zu geben o<strong>de</strong>r Zusicherungen<br />

zu machen, die <strong>de</strong>n vereinbarten Inhalt <strong>de</strong>s<br />

Reisevertrages abän<strong>de</strong>rn, über die vertraglich<br />

zugesagten Leistungen von PRO T hinausgehen<br />

o<strong>de</strong>r im Wi<strong>de</strong>rspruch zur Reiseausschreibung<br />

stehen.<br />

3.3. Orts- und Hotelprospekte, Prospekte<br />

lokaler Partner, Prospekte von Kooperationspartnern<br />

o<strong>de</strong>r Internetinformationen von Leistungsträgern<br />

o<strong>de</strong>r Partnern von PRO T, die nicht<br />

von PRO T herausgegeben wer<strong>de</strong>n, sind ohne<br />

ausdrückliche diesbezügliche Vereinbarung für<br />

PRO T nicht verbindlich.<br />

4. Leistungsän<strong>de</strong>rungen<br />

4.1. Än<strong>de</strong>rungen wesentlicher Reiseleistungen<br />

von <strong>de</strong>m vereinbarten Inhalt <strong>de</strong>s Reisevertrages,<br />

die nach Vertragsschluss notwendig wer<strong>de</strong>n und<br />

von PRO T nicht wi<strong>de</strong>r Treu und Glauben<br />

herbeigeführt wur<strong>de</strong>n, sind nur gestattet, soweit<br />

die Än<strong>de</strong>rungen nicht erheblich sind und <strong>de</strong>n<br />

Gesamtzuschnitt <strong>de</strong>r Reise nicht beeinträchtigen.<br />

4.2. Eventuelle Gewährleistungsansprüche<br />

bleiben unberührt, soweit die geän<strong>de</strong>rten<br />

Leistungen mit Mängeln behaftet sind.<br />

4.3. PRO T ist verpflichtet, <strong>de</strong>n Kun<strong>de</strong>n über<br />

wesentliche Leistungsän<strong>de</strong>rungen unverzüglich<br />

in Kenntnis zu setzen.<br />

4.4. Im Falle einer erheblichen Än<strong>de</strong>rung einer<br />

wesentlichen Reiseleistung ist <strong>de</strong>r Kun<strong>de</strong><br />

berechtigt, unentgeltlich vom Reisevertrag<br />

zurückzutreten o<strong>de</strong>r die Teilnahme an einer<br />

min<strong>de</strong>stens gleichwertigen Reise zu verlangen,<br />

wenn PRO T in <strong>de</strong>r Lage ist, eine solche Reise<br />

ohne Mehrpreis für <strong>de</strong>n Kun<strong>de</strong>n aus ihrem<br />

Angebot anzubieten. Der Kun<strong>de</strong> hat diese<br />

Rechte unverzüglich nach <strong>de</strong>r Erklärung von<br />

PRO T über die Än<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>r Reiseleistung<br />

o<strong>de</strong>r die Absage <strong>de</strong>r Reise diesem gegenüber<br />

geltend zu machen.<br />

5. Preiserhöhung<br />

PRO T behält sich vor, <strong>de</strong>n im Reisevertrag<br />

vereinbarten Preis im Falle <strong>de</strong>r Erhöhung <strong>de</strong>r<br />

Beför<strong>de</strong>rungskosten o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Abgaben für<br />

bestimmte Leistungen wie Hafen- o<strong>de</strong>r<br />

Flughafengebühren o<strong>de</strong>r einer Än<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>r für<br />

die betreffen<strong>de</strong> Reise gelten<strong>de</strong>n Wechselkurse<br />

entsprechend wie folgt zu än<strong>de</strong>rn:<br />

5.1. Erhöhen sich die bei Abschluss <strong>de</strong>s<br />

Reisevertrages bestehen<strong>de</strong>n Beför<strong>de</strong>rungskosten,<br />

insbeson<strong>de</strong>re die Treibstoffkosten, so kann PRO<br />

T <strong>de</strong>n Reisepreis nach Maßgabe <strong>de</strong>r<br />

nachfolgen<strong>de</strong>n Berechnung erhöhen:<br />

a) Bei einer auf <strong>de</strong>n Sitzplatz bezogenen<br />

Erhöhung kann PRO T vom Kun<strong>de</strong>n <strong>de</strong>n<br />

Erhöhungsbetrag verlangen.<br />

b) In an<strong>de</strong>ren Fällen wer<strong>de</strong>n die vom<br />

Beför<strong>de</strong>rungsunternehmen gefor<strong>de</strong>rten,<br />

zusätzlichen Beför<strong>de</strong>rungskosten durch die Zahl<br />

<strong>de</strong>r Sitzplätze <strong>de</strong>s vereinbarten<br />

Beför<strong>de</strong>rungsmittels geteilt. Den sich so<br />

ergeben<strong>de</strong>n Erhöhungsbetrag für <strong>de</strong>n Einzelplatz<br />

kann PRO T vom Kun<strong>de</strong>n verlangen.<br />

5.2. Wer<strong>de</strong>n die bei Abschluss <strong>de</strong>s<br />

Reisevertrages bestehen<strong>de</strong>n Abgaben wie<br />

Hafen- o<strong>de</strong>r Flughafengebühren gegenüber PRO<br />

T erhöht, so kann <strong>de</strong>r Reisepreis um <strong>de</strong>n<br />

entsprechen<strong>de</strong>n, anteiligen Betrag heraufgesetzt<br />

wer<strong>de</strong>n.<br />

5.3. Bei einer Än<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>r Wechselkurse<br />

nach Abschluss <strong>de</strong>s Reisevertrages kann <strong>de</strong>r<br />

Reisepreis in <strong>de</strong>m Umfang erhöht wer<strong>de</strong>n, in<br />

<strong>de</strong>m sich die Reise dadurch für PRO T verteuert<br />

hat.<br />

5.4. Eine Erhöhung ist nur zulässig, sofern<br />

zwischen Vertragsabschluss und <strong>de</strong>m<br />

vereinbarten Reisetermin mehr als 4 Monate<br />

liegen und die zur Erhöhung führen<strong>de</strong>n<br />

Umstän<strong>de</strong> vor Vertragsabschluss noch nicht<br />

eingetreten und bei Vertragsabschluss für PRO T<br />

nicht vorhersehbar waren.<br />

5.5. Im Falle einer nachträglichen Än<strong>de</strong>rung<br />

<strong>de</strong>s Reisepreises hat<br />

PRO T <strong>de</strong>n Kun<strong>de</strong>n unverzüglich zu informieren.<br />

Preiserhöhungen ab <strong>de</strong>m 21. Tag vor Reiseantritt<br />

sind unwirksam. Bei Preiserhöhungen von mehr<br />

als 5 % ist <strong>de</strong>r Kun<strong>de</strong> berechtigt, ohne Gebühren<br />

vom Reisevertrag zurück zu treten o<strong>de</strong>r die<br />

Teilnahme an einer min<strong>de</strong>stens gleichwertigen<br />

Reise zu verlangen, wenn PRO T in <strong>de</strong>r Lage ist,<br />

eine solche Reise ohne Mehrpreis für <strong>de</strong>n<br />

Kun<strong>de</strong>n aus ihrem Angebot anzubieten. Der<br />

Kun<strong>de</strong> hat diesen Anspruch unverzüglich nach<br />

<strong>de</strong>r Mitteilung von PRO T über die Preiserhöhung<br />

dieser gegenüber geltend zu machen.<br />

6. Rücktritt durch <strong>de</strong>n Kun<strong>de</strong>n,<br />

Umbuchungen<br />

6.1. Der Kun<strong>de</strong> kann je<strong>de</strong>rzeit vor Reisebeginn<br />

von <strong>de</strong>r Reise zurücktreten. Der Rücktritt ist<br />

gegenüber PRO T zu erklären. Falls die Reise<br />

über ein Reisebüro gebucht wur<strong>de</strong>, kann <strong>de</strong>r<br />

Rücktritt auch diesem gegenüber erklärt wer<strong>de</strong>n.<br />

Dem Kun<strong>de</strong>n wird empfohlen, <strong>de</strong>n Rücktritt<br />

schriftlich zu erklären.<br />

6.2. Tritt <strong>de</strong>r Kun<strong>de</strong> vor Reisebeginn zurück<br />

o<strong>de</strong>r tritt er die Reise nicht an, so verliert PRO T<br />

<strong>de</strong>n Anspruch auf <strong>de</strong>n Reisepreis. Statt<strong>de</strong>ssen<br />

kann PRO T, soweit <strong>de</strong>r Rücktritt nicht von ihr zu<br />

vertreten ist o<strong>de</strong>r ein Fall höherer Gewalt vorliegt,<br />

eine angemessene Entschädigung für die bis<br />

zum Rücktritt getroffenen Reisevorkehrungen<br />

und seine Aufwendungen in Abhängigkeit von<br />

<strong>de</strong>m jeweiligen Reisepreis verlangen.<br />

6.3. PRO T hat diesen Entschädigungsanspruch


zeitlich gestaffelt, d. h. unter Berücksichtigung<br />

<strong>de</strong>r Nähe <strong>de</strong>s Zeitpunktes <strong>de</strong>s Rücktritts zum<br />

vertraglich vereinbarten Reisebeginn in einem<br />

prozentualen Verhältnis zum Reisepreis<br />

pauschaliert und bei <strong>de</strong>r Berechnung <strong>de</strong>r<br />

Entschädigung gewöhnlich ersparte Aufwendung<br />

und gewöhnlich mögliche an<strong>de</strong>rweitige<br />

Verwendungen <strong>de</strong>r Reiseleistungen<br />

berücksichtigt. Die Entschädigung wird nach <strong>de</strong>m<br />

Zeitpunkt <strong>de</strong>s Zugangs <strong>de</strong>r Rücktrittserklärung<br />

<strong>de</strong>s Kun<strong>de</strong>n wie folgt berechnet:<br />

Flug<strong>reisen</strong> mit Linien- und Charterflug<br />

• bis 60 Tage vor Reiseantritt 5 %<br />

aber min<strong>de</strong>stens ! 100,--<br />

• vom 59.-45. Tag vor Reiseantritt 10%<br />

aber min<strong>de</strong>stens ! 100,--<br />

• vom 44.-31. Tag vor Reiseantritt 30 %<br />

• vom 30.-15. Tag vor Reiseantritt 40 %<br />

• vom 14.-07. Tag vor Reiseantritt 60 %<br />

• ab <strong>de</strong>m 6. Tag vor Reiseantritt<br />

und bei Nichtantritt <strong>de</strong>r Reise 90 %<br />

Flug<strong>reisen</strong> mit sogen. Billigfluggesellschaften<br />

wie Ryanair, Air Berlin, Germanwings, Easy Jet<br />

usw.: Nach <strong>de</strong>r Buchung entstehen i.d.R.<br />

Stornokosten von 100%<br />

Bus- und Bahn<strong>reisen</strong><br />

• bis 45 Tage vor Reiseantritt 10 %<br />

aber min<strong>de</strong>stens ! 50,--<br />

• vom 44.-22. Tag vor Reiseantritt 30 %<br />

• vom 21.-15. Tag vor Reiseantritt 50 %<br />

• vom 14.-07. Tag vor Reiseantritt 75 %<br />

• ab <strong>de</strong>m 6. Tag vor Reiseantritt<br />

und bei Nichtantritt <strong>de</strong>r Reise 90 %<br />

Stornogebühren bei Tagesfahrten<br />

• bis 1 Tag vor Reisebeginn ! 20,00<br />

• am Reisetag<br />

und bei Nichtantritt <strong>de</strong>r Reise ! 30,00<br />

6.4. Der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung<br />

sowie einer Versicherung zur<br />

Ab<strong>de</strong>ckung <strong>de</strong>r Rückführungskosten bei<br />

Krankheit o<strong>de</strong>r Unfall wird dringend empfohlen,<br />

soweit solche Versicherungen im Reisepreis<br />

nicht beinhaltet sind. Bei Tagesfahrten ist<br />

grundsätzlich keine Reiserücktrittskostenversicherung<br />

eingeschlossen!<br />

6.5. Bezüglich <strong>de</strong>s Rücktritts bei Reisen,<br />

welche Musical-/Theater-/Opernkarten und/o<strong>de</strong>r<br />

Eintrittskarten für Museen beinhalten, gilt:<br />

a) Soweit solche Karten von PRO T lediglich<br />

vermittelt wer<strong>de</strong>n, wird PRO T sich, ohne<br />

Übernahme einer entsprechen<strong>de</strong>n rechtlichen<br />

Verpflichtung, um die Rückgabe und/o<strong>de</strong>r<br />

an<strong>de</strong>rweitige Verwendung bemühen. Ist eine<br />

solche nicht o<strong>de</strong>r nur mit Bearbeitungsentgelt<br />

und/o<strong>de</strong>r Abschlägen möglich, sind die<br />

entsprechen<strong>de</strong>n Beträge vom Kun<strong>de</strong>n zusätzlich<br />

zu <strong>de</strong>n pauschalierten Rücktrittskosten gemäß<br />

vorstehen<strong>de</strong>r Regelung zu bezahlen, bzw. erfolgt<br />

eine etwaige Rückvergütung nur nach Abzug<br />

entsprechen<strong>de</strong>r Entgelte.<br />

b) Sind solche Karten Bestandteil <strong>de</strong>r<br />

Reiseleistungen von PRO T so wird sich PRO T<br />

um eine entsprechen<strong>de</strong> Rücknahme o<strong>de</strong>r<br />

an<strong>de</strong>rweitige Verwendung bemühen. Im Falle<br />

<strong>de</strong>s Rücktritts o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Nichtanreise sind die<br />

Vergütungen für solche Karten unter<br />

Berücksichtigung anfallen<strong>de</strong>r Entgelte in vollem<br />

Umfang zusätzlich zu <strong>de</strong>n pauschalen Rücktrittskosten<br />

zu bezahlen. Die pauschalen Rücktrittskosten<br />

gemäß vorstehen<strong>de</strong>r Stornosätze<br />

rechnen sich in diesem Fall nach <strong>de</strong>m Reisepreis<br />

abzüglich <strong>de</strong>r Kosten für die Eintrittskarte.<br />

6.6. Dem Kun<strong>de</strong>n bleibt es in je<strong>de</strong>m Fall<br />

unbenommen, PRO T nachzuweisen, dass<br />

diesem überhaupt kein o<strong>de</strong>r ein wesentlich<br />

niedrigerer Scha<strong>de</strong>n entstan<strong>de</strong>n ist, als die von<br />

ihm gefor<strong>de</strong>rte Pauschale.<br />

6.7. PRO T behält sich vor, anstelle <strong>de</strong>r<br />

vorstehen<strong>de</strong>n Pauschalen eine höhere, konkrete<br />

Entschädigung zu for<strong>de</strong>rn, soweit PRO T<br />

nachweist, dass ihr wesentlich höhere<br />

Aufwendungen als die jeweils anwendbare<br />

Pauschale entstan<strong>de</strong>n sind. Macht PRO T einen<br />

solchen Anspruch geltend, so ist PRO T<br />

verpflichtet, die gefor<strong>de</strong>rte Entschädigung unter<br />

Berücksichtigung etwa ersparter Aufwendungen<br />

und einer etwaigen an<strong>de</strong>rweitigen Verwendung<br />

<strong>de</strong>r Reiseleistungen konkret zu beziffern und zu<br />

belegen.<br />

6.8. Durch die vorstehen<strong>de</strong>n Bestimmungen<br />

bleibt das gesetzliche Recht <strong>de</strong>s Kun<strong>de</strong>n gem. §<br />

651b BGB einen Ersatzteilnehmer zu stellen,<br />

unberührt.<br />

6.9. Ein Anspruch <strong>de</strong>s Kun<strong>de</strong>n nach<br />

Vertragsabschluss auf Än<strong>de</strong>rungen hinsichtlich<br />

<strong>de</strong>s Reisetermins, <strong>de</strong>s Reiseziels, <strong>de</strong>s Ortes <strong>de</strong>s<br />

Reiseantritts, <strong>de</strong>r Unterkunft o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r<br />

Beför<strong>de</strong>rungsart (Umbuchung) besteht nicht.<br />

Wird auf Wunsch <strong>de</strong>s Kun<strong>de</strong>n <strong>de</strong>nnoch eine<br />

Umbuchung vorgenommen, kann PRO T bis 90<br />

Tage vor Reisebeginn ein Umbuchungsentgelt<br />

von ! 25,- erheben. Umbuchungswünsche <strong>de</strong>s<br />

Kun<strong>de</strong>n, die nach Ablauf <strong>de</strong>r Fristen erfolgen,<br />

können, sofern ihre Durchführung überhaupt<br />

möglich ist, nur nach Rücktritt vom Reisevertrag<br />

gemäß <strong>de</strong>n vorstehen<strong>de</strong>n Bedingungen und<br />

gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt<br />

wer<strong>de</strong>n. Dies gilt nicht bei Umbuchungswünschen,<br />

die nur geringfügige Kosten verursachen.<br />

7. Nicht in Anspruch genommene<br />

Leistung<br />

7.1. Nimmt <strong>de</strong>r Kun<strong>de</strong> einzelne Reiseleistungen,<br />

die ihm ordnungsgemäß angeboten<br />

wur<strong>de</strong>n, nicht in Anspruch aus Grün<strong>de</strong>n, die ihm<br />

zuzurechnen sind (z. B. wegen vorzeitiger<br />

Rückreise o<strong>de</strong>r aus sonstigen zwingen<strong>de</strong>n<br />

Grün<strong>de</strong>n), hat er keinen Anspruch auf anteilige<br />

Erstattung <strong>de</strong>s Reisepreises. PRO T wird sich<br />

um Erstattung <strong>de</strong>r ersparten Aufwendungen<br />

durch die Leistungsträger bemühen. Diese<br />

Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig<br />

unerhebliche Leistungen han<strong>de</strong>lt o<strong>de</strong>r wenn einer<br />

Erstattung gesetzliche o<strong>de</strong>r behördliche<br />

Bestimmungen entgegenstehen.<br />

8. Rücktritt und Kündigung durch <strong>de</strong>n<br />

Reiseveranstalter<br />

8.1. PRO T kann bei Nichterreichen einer<br />

Min<strong>de</strong>stteilnehmerzahl nach Maßgabe folgen<strong>de</strong>r<br />

Regelungen zurücktreten:<br />

a) Die Min<strong>de</strong>stteilnehmerzahl und <strong>de</strong>r<br />

späteste Zeitpunkt <strong>de</strong>s Rücktritts durch PRO T<br />

muss <strong>de</strong>utlich in <strong>de</strong>r konkreten Reiseausschreibung<br />

o<strong>de</strong>r, bei einheitlichen Regelungen<br />

für alle Reisen o<strong>de</strong>r bestimmte Arten von Reisen,<br />

in einem allgemeinen Kataloghinweis o<strong>de</strong>r einer<br />

allgemeinen Leistungsbeschreibung angegeben<br />

sein.<br />

b) PRO T hat die Min<strong>de</strong>stteilnehmerzahl und<br />

die spätesten Rücktrittsfrist in <strong>de</strong>r Buchungsbestätigung<br />

anzugeben o<strong>de</strong>r dort auf die<br />

entsprechen<strong>de</strong>n Prospektangaben zu verweisen<br />

c) PRO T ist verpflichtet, <strong>de</strong>m Reisen<strong>de</strong>n<br />

gegenüber die Absage <strong>de</strong>r Reise unverzüglich zu<br />

erklären, wenn feststeht, dass die Reise wegen<br />

Nichterreichen <strong>de</strong>r Min<strong>de</strong>stteilnehmerzahl nicht<br />

durchgeführt wird.<br />

d) Ein Rücktritt von PRO T später als 4<br />

Wochen vor Reisebeginn ist unzulässig.<br />

e) Der Kun<strong>de</strong> kann bei einer Absage die<br />

Teilnahme an einer min<strong>de</strong>stens gleichwertigen<br />

an<strong>de</strong>ren Reise verlangen, wenn PRO T in <strong>de</strong>r<br />

Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für<br />

<strong>de</strong>n Kun<strong>de</strong>n aus ihrem Angebot anzubieten. Der<br />

Kun<strong>de</strong> hat dieses Recht unverzüglich nach <strong>de</strong>r<br />

Erklärung über die Absage <strong>de</strong>r Reise durch PRO<br />

T dieser gegenüber geltend zu machen.<br />

f) Wird die Reise aus diesem Grund nicht<br />

durchgeführt, erhält <strong>de</strong>r Kun<strong>de</strong> auf <strong>de</strong>n<br />

Reisepreis geleistete Zahlungen unverzüglich<br />

zurück.<br />

8.2. PRO T kann <strong>de</strong>n Reisevertrag ohne<br />

Einhaltung einer Frist kündigen, wenn <strong>de</strong>r Kun<strong>de</strong><br />

ungeachtet einer Abmahnung von PRO T<br />

nachhaltig stört o<strong>de</strong>r wenn er sich in solchem<br />

Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige<br />

Aufhebung <strong>de</strong>s Vertrages gerechtfertigt ist.<br />

Kündigt PRO T, so behält sie <strong>de</strong>n Anspruch auf<br />

<strong>de</strong>n Reisepreis; sie muss sich jedoch <strong>de</strong>n Wert<br />

<strong>de</strong>r ersparten Aufwendungen sowie diejenigen<br />

Vorteile anrechnen lassen, die er aus einer<br />

an<strong>de</strong>rweitigen Verwendung <strong>de</strong>r nicht in Anspruch<br />

genommenen Leistung erlangt, einschließlich <strong>de</strong>r<br />

ihm von <strong>de</strong>n Leistungsträgern gutgebrachten<br />

Beträge.<br />

9. Obliegenheiten <strong>de</strong>s Kun<strong>de</strong>n<br />

9.1. Die sich aus § 651 d Abs. 2 BGB<br />

ergeben<strong>de</strong> Verpflichtung zur Mängelanzeige ist<br />

bei Reisen mit PRO-T wie folgt konkretisiert<br />

a) Der Reisen<strong>de</strong> ist verpflichtet, auftreten<strong>de</strong><br />

Mängel unverzüglich <strong>de</strong>r örtlichen Vertretung von<br />

PRO T (Reiseleitung, Agentur) anzuzeigen und<br />

Abhilfe zu verlangen.<br />

b) Über die Person, die Erreichbarkeit und<br />

die Kommunikationsdaten <strong>de</strong>r Vertretung von<br />

PRO T wird <strong>de</strong>r Reisen<strong>de</strong> spätestens mit<br />

Übersendung <strong>de</strong>r Reiseunterlagen informiert.<br />

c) Ist nach <strong>de</strong>n vertraglichen Vereinbarungen<br />

eine örtliche Vertretung o<strong>de</strong>r Reiseleitung nicht<br />

geschul<strong>de</strong>t, so ist <strong>de</strong>r Reisen<strong>de</strong> verpflichtet,<br />

Mängel unverzüglich direkt gegenüber PRO T<br />

unter <strong>de</strong>r nachstehend angegebenen Anschrift<br />

anzuzeigen.<br />

9.2. Ansprüche <strong>de</strong>s Reisen<strong>de</strong>n entfallen nur<br />

dann nicht, wenn die <strong>de</strong>m Reisen<strong>de</strong>n obliegen<strong>de</strong><br />

Rüge unverschul<strong>de</strong>t unterbleibt.<br />

9.3. Reiseleiter, Agenturen und Mitarbeiter von<br />

Leistungsträgern sind nicht befugt und von PRO<br />

T nicht bevollmächtigt, Mängel zu bestätigen<br />

o<strong>de</strong>r Ansprüche gegen PRO T anzuerkennen.<br />

9.4. Wird die Reise infolge eines Reisemangels<br />

erheblich beeinträchtigt, so kann <strong>de</strong>r Reisen<strong>de</strong><br />

<strong>de</strong>n Vertrag kündigen. Dasselbe gilt, wenn ihm<br />

die Reise infolge eines solchen Mangels aus<br />

wichtigem, für PRO T erkennbarem Grund nicht<br />

zuzumuten ist. Die Kündigung ist erst zulässig,<br />

wenn PRO T o<strong>de</strong>r, soweit vorhan<strong>de</strong>n und<br />

vertraglich als Ansprechpartner vereinbart, ihre<br />

Beauftragten (Reiseleitung, Agentur), eine ihnen<br />

vom Reisen<strong>de</strong>n bestimmte angemessene Frist<br />

haben verstreichen lassen, ohne Abhilfe zu<br />

leisten. Der Bestimmung einer Frist bedarf es<br />

nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist o<strong>de</strong>r von<br />

PRO T o<strong>de</strong>r ihren Beauftragten verweigert wird<br />

o<strong>de</strong>r wenn die sofortige Kündigung <strong>de</strong>s<br />

Vertrages durch ein beson<strong>de</strong>res Interesse <strong>de</strong>s<br />

Reisen<strong>de</strong>n gerechtfertigt wird.


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9.5. Bei Gepäckverlust und Gepäckverspätung<br />

sind Schä<strong>de</strong>n o<strong>de</strong>r Zustellungsverzögerungen<br />

bei Flug<strong>reisen</strong> vom Reisen<strong>de</strong>n unverzüglich an<br />

Ort und Stelle mittels Scha<strong>de</strong>nsanzeige <strong>de</strong>r<br />

zuständigen Fluggesellschaft anzuzeigen.<br />

Fluggesellschaften können die Erstattungen<br />

ablehnen, wenn die Scha<strong>de</strong>nsanzeige nicht<br />

ausgefüllt wor<strong>de</strong>n ist. Die Scha<strong>de</strong>nsanzeige ist<br />

bei Gepäckverlust binnen 7 Tagen, bei Verspätung<br />

innerhalb 21 Tagen nach Aushändigung,<br />

zu erstatten. Im Übrigen ist <strong>de</strong>r Verlust, die<br />

Beschädigung o<strong>de</strong>r die Fehlleitung von<br />

Reisegepäck <strong>de</strong>r Reiseleitung o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r örtlichen<br />

Vertretung von PRO T anzuzeigen. Die<br />

vorgenannten Fristen für Ansprüche im<br />

Zusammenhang mit Gepäckverlust und Gepäckverspätung<br />

gelten nicht für hieraus resultieren<strong>de</strong><br />

vertragliche Ansprüche gegen PRO T.<br />

10. Informationen zur I<strong>de</strong>ntität<br />

ausführen<strong>de</strong>r Luftfahrtunternehmen<br />

10.1. PRO T informiert <strong>de</strong>n Kun<strong>de</strong>n entsprechend<br />

<strong>de</strong>r EU-Verordnung zur Unterrichtung<br />

von Fluggästen über die I<strong>de</strong>ntität <strong>de</strong>s<br />

ausführen<strong>de</strong>n Luftfahrtunternehmens vor o<strong>de</strong>r<br />

spätestens bei <strong>de</strong>r Buchung über die I<strong>de</strong>ntität <strong>de</strong>r<br />

ausführen<strong>de</strong>n Fluggesellschaft(en) bezüglich<br />

sämtlicher im Rahmen <strong>de</strong>r gebuchten Reise zu<br />

erbringen<strong>de</strong>n Flugbeför<strong>de</strong>rungsleistungen.<br />

10.2. Steht/stehen bei <strong>de</strong>r Buchung die<br />

ausführen<strong>de</strong> Fluggesellschaft(en) noch nicht fest,<br />

so ist PRO T verpflichtet, <strong>de</strong>m Kun<strong>de</strong>n die<br />

Fluggesellschaft bzw. die Fluggesellschaften zu<br />

nennen, die wahrscheinlich <strong>de</strong>n Flug durchführen<br />

wird bzw. wer<strong>de</strong>n. Sobald PRO T weiß, welche<br />

Fluggesellschaft <strong>de</strong>n Flug durchführt, wird sie<br />

<strong>de</strong>n Kun<strong>de</strong>n informieren.<br />

10.3. Wechselt die <strong>de</strong>m Kun<strong>de</strong>n als ausführen<strong>de</strong><br />

Fluggesellschaft genannte Fluggesellschaft, wird<br />

PRO T <strong>de</strong>n Kun<strong>de</strong>n unverzüglich und so rasch<br />

dies mit angemessenen Mitteln möglich ist, über<br />

<strong>de</strong>n Wechsel informieren.<br />

10.4. Die entsprechend <strong>de</strong>r EG-Verordnung<br />

erstellte „Black List“ (Fluggesellschaften, <strong>de</strong>nen<br />

die Nutzung <strong>de</strong>s Luftraumes über <strong>de</strong>n<br />

Mitgliedstaaten untersagt ist.), ist auf <strong>de</strong>r<br />

Internet-Seite von PRO T abrufbar und in <strong>de</strong>n<br />

Geschäftsräumen von PRO T einzusehen.<br />

11. Beschränkung <strong>de</strong>r Haftung<br />

11.1. Die vertragliche Haftung von PRO T für<br />

Schä<strong>de</strong>n, die nicht Körperschä<strong>de</strong>n sind, ist auf<br />

<strong>de</strong>n dreifachen Reisepreis beschränkt,<br />

a) soweit ein Scha<strong>de</strong>n <strong>de</strong>s Kun<strong>de</strong>n we<strong>de</strong>r<br />

vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt<br />

wird o<strong>de</strong>r<br />

b) soweit die PRO T für einen <strong>de</strong>m Kun<strong>de</strong>n<br />

entstehen<strong>de</strong>n Scha<strong>de</strong>n allein wegen eines<br />

Verschul<strong>de</strong>ns eines Leistungsträgers verantwortlich<br />

ist.<br />

11.2. Für alle gegen PRO T gerichteten<br />

Scha<strong>de</strong>nsersatzansprüche aus unerlaubter<br />

Handlung, die nicht auf Vorsatz o<strong>de</strong>r grober<br />

Fahrlässigkeit beruhen, haftet <strong>de</strong>r Veranstalter<br />

bei Sachschä<strong>de</strong>n bis ! 4.100,-; übersteigt <strong>de</strong>r<br />

dreifache Reisepreis diese Summe, ist die<br />

Haftung für Sachschä<strong>de</strong>n auf die Höhe <strong>de</strong>s<br />

dreifachen Reisepreises beschränkt. Diese<br />

Haftungshöchstsummen gelten jeweils je Kun<strong>de</strong><br />

und Reise.<br />

11.3. PRO T haftet nicht für Leistungsstörungen,<br />

Personen- und Sachschä<strong>de</strong>n im Zusammenhang<br />

mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich<br />

vermittelt wer<strong>de</strong>n (z.B. Ausflüge,<br />

Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen,<br />

Beför<strong>de</strong>rungsleistungen von und zum<br />

ausgeschriebenen Ausgangs- und Zielort), wenn<br />

diese Leistungen in <strong>de</strong>r Reiseausschreibung und<br />

<strong>de</strong>r Buchungsbestätigung ausdrücklich und unter<br />

Angabe <strong>de</strong>s vermittelten Vertragspartners als<br />

Fremdleistungen so gekennzeichnet wer<strong>de</strong>n,<br />

dass sie für <strong>de</strong>n Kun<strong>de</strong>n erkennbar nicht<br />

Bestandteil <strong>de</strong>r Reiseleistungen von PRO T sind.<br />

PRO T haftet jedoch<br />

a) für Leistungen, welche die Beför<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>s<br />

Kun<strong>de</strong>n vom ausgeschriebenen Ausgangsort <strong>de</strong>r<br />

Reise zum ausgeschriebenen Zielort,<br />

Zwischenbeför<strong>de</strong>rungen während <strong>de</strong>r Reise und<br />

die Unterbringung während <strong>de</strong>r Reise beinhalten,<br />

b) wenn und insoweit für einen Scha<strong>de</strong>n <strong>de</strong>s<br />

Kun<strong>de</strong>n die Verletzung von Hinweis-,<br />

Aufklärungs- o<strong>de</strong>r Organisationspflichten <strong>de</strong>r<br />

PRO T ursächlich gewor<strong>de</strong>n ist.<br />

12. Ausschluss von Ansprüchen und<br />

Verjährung<br />

12.1. Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer<br />

Erbringung <strong>de</strong>r Reise hat <strong>de</strong>r Kun<strong>de</strong> innerhalb<br />

eines Monats nach <strong>de</strong>m vertraglich<br />

vorgesehenen Zeitpunkt <strong>de</strong>r Beendigung <strong>de</strong>r<br />

Reise geltend zu machen.<br />

12.2. Die Geltendmachung kann fristwahrend<br />

nur gegenüber PRO T unter <strong>de</strong>r nachstehend<br />

angegebenen Anschrift erfolgen.<br />

12.3. Nach Ablauf <strong>de</strong>r Frist kann <strong>de</strong>r Kun<strong>de</strong><br />

Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne<br />

Verschul<strong>de</strong>n an <strong>de</strong>r Einhaltung <strong>de</strong>r Frist<br />

verhin<strong>de</strong>rt wor<strong>de</strong>n ist. Diese Frist gilt auch für die<br />

Anmeldung von Gepäckschä<strong>de</strong>n o<strong>de</strong>r Zustellungsverzögerungen<br />

beim Gepäck im Zusammenhang<br />

mit Flügen, wenn Gewährleistungsrechte<br />

aus <strong>de</strong>n §§ 651 c Abs. 3, 651 d, 651 e<br />

Abs. 3 und 4 BGB geltend gemacht wer<strong>de</strong>n. Ein<br />

Scha<strong>de</strong>nsersatzanspruch wegen Gepäckbeschädigung<br />

ist binnen 7 Tagen, ein Scha<strong>de</strong>nsersatzanspruch<br />

wegen Gepäckverspätung binnen<br />

21 Tagen nach Aushändigung geltend zu<br />

machen.<br />

12.4. Ansprüche <strong>de</strong>s Kun<strong>de</strong>n nach <strong>de</strong>n §§ 651c<br />

bis f BGB aus <strong>de</strong>r Verletzung <strong>de</strong>s Lebens, <strong>de</strong>s<br />

Körpers o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Gesundheit, die auf einer<br />

vorsätzlichen o<strong>de</strong>r fahrlässigen Pflichtverletzung<br />

von PRO T o<strong>de</strong>r eines gesetzlichen Vertreters<br />

o<strong>de</strong>r Erfüllungsgehilfen von PRO T beruhen,<br />

verjähren in zwei Jahren. Dies gilt auch für<br />

Ansprüche auf <strong>de</strong>n Ersatz sonstiger Schä<strong>de</strong>n,<br />

die auf einer vorsätzlichen o<strong>de</strong>r grob fahrlässigen<br />

Pflichtverletzung von PRO T o<strong>de</strong>r eines<br />

gesetzlichen Vertreters o<strong>de</strong>r Erfüllungsgehilfen<br />

von PRO T beruhen.<br />

12.5. Alle übrigen Ansprüche nach <strong>de</strong>n §§ 651c<br />

bis f BGB verjähren in einem Jahr.<br />

12.6. Die Verjährung nach Ziffer 12.4 und 12.5<br />

beginnt mit <strong>de</strong>m Tag, <strong>de</strong>r <strong>de</strong>m Tag folgt, an <strong>de</strong>m<br />

die Reise nach <strong>de</strong>n vertraglichen<br />

Vereinbarungen en<strong>de</strong>n sollte.<br />

12.7. Schweben zwischen <strong>de</strong>m Kun<strong>de</strong>n und<br />

PRO T Verhandlungen über <strong>de</strong>n Anspruch o<strong>de</strong>r<br />

die <strong>de</strong>n Anspruch begrün<strong>de</strong>n<strong>de</strong>n Umstän<strong>de</strong>, so<br />

ist die Verjährung gehemmt, bis <strong>de</strong>r Kun<strong>de</strong> o<strong>de</strong>r<br />

PRO T die Fortsetzung <strong>de</strong>r Verhandlungen<br />

verweigert. Die Verjährung tritt frühestens drei<br />

Monate nach <strong>de</strong>m En<strong>de</strong> <strong>de</strong>r Hemmung ein.<br />

13. Pass-, Visa- und<br />

Gesundheitsvorschriften<br />

13.1. PRO T wird Staatsangehörige eines<br />

Staates <strong>de</strong>r Europäischen Gemeinschaften, in<br />

<strong>de</strong>m die Reise angeboten wird, über<br />

Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften<br />

vor Vertragsabschluss sowie<br />

über <strong>de</strong>ren evtl. Än<strong>de</strong>rungen vor Reiseantritt<br />

unterrichten. Für Angehörige an<strong>de</strong>rer Staaten<br />

gibt das zuständige Konsulat Auskunft. Dabei<br />

wird davon ausgegangen, dass keine<br />

Beson<strong>de</strong>rheiten in <strong>de</strong>r Person <strong>de</strong>s Kun<strong>de</strong>n und<br />

eventueller Mit<strong>reisen</strong><strong>de</strong>r (z.B. Doppelstaatsangehörigkeit,<br />

Staatenlosigkeit) vorliegen.<br />

13.2. Der Kun<strong>de</strong> ist verantwortlich für das<br />

Beschaffen und Mitführen <strong>de</strong>r notwendigen<br />

Reisedokumente, eventuell erfor<strong>de</strong>rliche<br />

Impfungen sowie das Einhalten von Zoll- und<br />

Devisenvorschriften. Nachteile, die aus <strong>de</strong>m<br />

Nichtbefolgen dieser Vorschriften erwachsen, z.<br />

B. die Zahlung von Rücktrittskosten, gehen zu<br />

seinen Lasten. Dies gilt nicht, wenn PRO T<br />

nicht, unzureichend o<strong>de</strong>r falsch informiert hat.<br />

13.3. PRO T haftet nicht für die rechtzeitige<br />

Erteilung und <strong>de</strong>n Zugang notwendiger Visa<br />

durch die jeweilige diplomatische Vertretung,<br />

wenn <strong>de</strong>r Kun<strong>de</strong> PRO T mit <strong>de</strong>r Besorgung<br />

beauftragt hat, es sei <strong>de</strong>nn, dass <strong>de</strong>r Veranstalter<br />

die Verzögerung zu vertreten hat.<br />

14. Rechtswahl und Gerichtsstand<br />

14.1. Auf das gesamte Rechts- und<br />

Vertragsverhältnis zwischen <strong>de</strong>m Kun<strong>de</strong>n und<br />

PRO T fin<strong>de</strong>t ausschließlich <strong>de</strong>utsches Recht<br />

Anwendung.<br />

14.2. Der Kun<strong>de</strong> kann PRO T nur an <strong>de</strong>ssen<br />

Sitz verklagen.<br />

14.3. Für Klagen von PRO T gegen <strong>de</strong>n Kun<strong>de</strong>n<br />

ist <strong>de</strong>r Wohnsitz <strong>de</strong>s Kun<strong>de</strong>n maßgebend. Für<br />

Klagen gegen Kun<strong>de</strong>n, bzw. Vertragspartner <strong>de</strong>s<br />

Reisevertrages, die Kaufleute, juristische<br />

Personen <strong>de</strong>s öffentlichen o<strong>de</strong>r privaten Rechts<br />

o<strong>de</strong>r Personen sind, die Ihren Wohnsitz o<strong>de</strong>r<br />

gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben,<br />

o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>ren Wohnsitz o<strong>de</strong>r gewöhnlicher<br />

Aufenthalt im Zeitpunkt <strong>de</strong>r Klageerhebung nicht<br />

bekannt ist, wird als Gerichtsstand <strong>de</strong>r Sitz von<br />

PRO T vereinbart.<br />

14.4. Die vorstehen<strong>de</strong>n Bestimmungen gelten<br />

nicht,<br />

a) wenn und insoweit sich aus vertraglich<br />

nicht abdingbaren Bestimmungen internationaler<br />

Abkommen, die auf <strong>de</strong>n Reisevertrag zwischen<br />

<strong>de</strong>m Kun<strong>de</strong>n und PRO T anzuwen<strong>de</strong>n sind,<br />

etwas an<strong>de</strong>res zugunsten <strong>de</strong>s Kun<strong>de</strong>n ergibt<br />

o<strong>de</strong>r<br />

b) wenn und insoweit auf <strong>de</strong>n Reisevertrag<br />

anwendbare, nicht abdingbare Bestimmungen im<br />

Mitgliedstaat <strong>de</strong>r EU, <strong>de</strong>m <strong>de</strong>r Kun<strong>de</strong> angehört,<br />

für <strong>de</strong>n Kun<strong>de</strong>n günstiger sind als die<br />

nachfolgen<strong>de</strong>n Bestimmungen o<strong>de</strong>r die<br />

entsprechen<strong>de</strong>n <strong>de</strong>utschen Vorschriften.<br />

© Diese Reisebedingungen sind urheberrechtlich<br />

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Veranstalter: PALATINA Kunst & Kultur<br />

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Geschäftsführerin: Mathil<strong>de</strong> Nuber<br />

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Tel. 06344-969110 Fax 06344-969111<br />

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