Andalusien und Semana Santa - Palatina-reisen.de
Andalusien und Semana Santa - Palatina-reisen.de
Andalusien und Semana Santa - Palatina-reisen.de
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
zeitlich gestaffelt, d. h. unter Berücksichtigung<br />
<strong>de</strong>r Nähe <strong>de</strong>s Zeitpunktes <strong>de</strong>s Rücktritts zum<br />
vertraglich vereinbarten Reisebeginn in einem<br />
prozentualen Verhältnis zum Reisepreis<br />
pauschaliert <strong>und</strong> bei <strong>de</strong>r Berechnung <strong>de</strong>r<br />
Entschädigung gewöhnlich ersparte Aufwendung<br />
<strong>und</strong> gewöhnlich mögliche an<strong>de</strong>rweitige<br />
Verwendungen <strong>de</strong>r Reiseleistungen<br />
berücksichtigt. Die Entschädigung wird nach <strong>de</strong>m<br />
Zeitpunkt <strong>de</strong>s Zugangs <strong>de</strong>r Rücktrittserklärung<br />
<strong>de</strong>s K<strong>und</strong>en wie folgt berechnet:<br />
Flug<strong>reisen</strong> mit Linien- <strong>und</strong> Charterflug<br />
• bis 60 Tage vor Reiseantritt 5 %<br />
aber min<strong>de</strong>stens ! 100,--<br />
• vom 59.-45. Tag vor Reiseantritt 10%<br />
aber min<strong>de</strong>stens ! 100,--<br />
• vom 44.-31. Tag vor Reiseantritt 30 %<br />
• vom 30.-15. Tag vor Reiseantritt 40 %<br />
• vom 14.-07. Tag vor Reiseantritt 60 %<br />
• ab <strong>de</strong>m 6. Tag vor Reiseantritt<br />
<strong>und</strong> bei Nichtantritt <strong>de</strong>r Reise 90 %<br />
Flug<strong>reisen</strong> mit sogen. Billigfluggesellschaften<br />
wie Ryanair, Air Berlin, Germanwings, Easy Jet<br />
usw.: Nach <strong>de</strong>r Buchung entstehen i.d.R.<br />
Stornokosten von 100%<br />
Bus- <strong>und</strong> Bahn<strong>reisen</strong><br />
• bis 45 Tage vor Reiseantritt 10 %<br />
aber min<strong>de</strong>stens ! 50,--<br />
• vom 44.-22. Tag vor Reiseantritt 30 %<br />
• vom 21.-15. Tag vor Reiseantritt 50 %<br />
• vom 14.-07. Tag vor Reiseantritt 75 %<br />
• ab <strong>de</strong>m 6. Tag vor Reiseantritt<br />
<strong>und</strong> bei Nichtantritt <strong>de</strong>r Reise 90 %<br />
Stornogebühren bei Tagesfahrten<br />
• bis 1 Tag vor Reisebeginn ! 20,00<br />
• am Reisetag<br />
<strong>und</strong> bei Nichtantritt <strong>de</strong>r Reise ! 30,00<br />
6.4. Der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung<br />
sowie einer Versicherung zur<br />
Ab<strong>de</strong>ckung <strong>de</strong>r Rückführungskosten bei<br />
Krankheit o<strong>de</strong>r Unfall wird dringend empfohlen,<br />
soweit solche Versicherungen im Reisepreis<br />
nicht beinhaltet sind. Bei Tagesfahrten ist<br />
gr<strong>und</strong>sätzlich keine Reiserücktrittskostenversicherung<br />
eingeschlossen!<br />
6.5. Bezüglich <strong>de</strong>s Rücktritts bei Reisen,<br />
welche Musical-/Theater-/Opernkarten <strong>und</strong>/o<strong>de</strong>r<br />
Eintrittskarten für Museen beinhalten, gilt:<br />
a) Soweit solche Karten von PRO T lediglich<br />
vermittelt wer<strong>de</strong>n, wird PRO T sich, ohne<br />
Übernahme einer entsprechen<strong>de</strong>n rechtlichen<br />
Verpflichtung, um die Rückgabe <strong>und</strong>/o<strong>de</strong>r<br />
an<strong>de</strong>rweitige Verwendung bemühen. Ist eine<br />
solche nicht o<strong>de</strong>r nur mit Bearbeitungsentgelt<br />
<strong>und</strong>/o<strong>de</strong>r Abschlägen möglich, sind die<br />
entsprechen<strong>de</strong>n Beträge vom K<strong>und</strong>en zusätzlich<br />
zu <strong>de</strong>n pauschalierten Rücktrittskosten gemäß<br />
vorstehen<strong>de</strong>r Regelung zu bezahlen, bzw. erfolgt<br />
eine etwaige Rückvergütung nur nach Abzug<br />
entsprechen<strong>de</strong>r Entgelte.<br />
b) Sind solche Karten Bestandteil <strong>de</strong>r<br />
Reiseleistungen von PRO T so wird sich PRO T<br />
um eine entsprechen<strong>de</strong> Rücknahme o<strong>de</strong>r<br />
an<strong>de</strong>rweitige Verwendung bemühen. Im Falle<br />
<strong>de</strong>s Rücktritts o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Nichtanreise sind die<br />
Vergütungen für solche Karten unter<br />
Berücksichtigung anfallen<strong>de</strong>r Entgelte in vollem<br />
Umfang zusätzlich zu <strong>de</strong>n pauschalen Rücktrittskosten<br />
zu bezahlen. Die pauschalen Rücktrittskosten<br />
gemäß vorstehen<strong>de</strong>r Stornosätze<br />
rechnen sich in diesem Fall nach <strong>de</strong>m Reisepreis<br />
abzüglich <strong>de</strong>r Kosten für die Eintrittskarte.<br />
6.6. Dem K<strong>und</strong>en bleibt es in je<strong>de</strong>m Fall<br />
unbenommen, PRO T nachzuweisen, dass<br />
diesem überhaupt kein o<strong>de</strong>r ein wesentlich<br />
niedrigerer Scha<strong>de</strong>n entstan<strong>de</strong>n ist, als die von<br />
ihm gefor<strong>de</strong>rte Pauschale.<br />
6.7. PRO T behält sich vor, anstelle <strong>de</strong>r<br />
vorstehen<strong>de</strong>n Pauschalen eine höhere, konkrete<br />
Entschädigung zu for<strong>de</strong>rn, soweit PRO T<br />
nachweist, dass ihr wesentlich höhere<br />
Aufwendungen als die jeweils anwendbare<br />
Pauschale entstan<strong>de</strong>n sind. Macht PRO T einen<br />
solchen Anspruch geltend, so ist PRO T<br />
verpflichtet, die gefor<strong>de</strong>rte Entschädigung unter<br />
Berücksichtigung etwa ersparter Aufwendungen<br />
<strong>und</strong> einer etwaigen an<strong>de</strong>rweitigen Verwendung<br />
<strong>de</strong>r Reiseleistungen konkret zu beziffern <strong>und</strong> zu<br />
belegen.<br />
6.8. Durch die vorstehen<strong>de</strong>n Bestimmungen<br />
bleibt das gesetzliche Recht <strong>de</strong>s K<strong>und</strong>en gem. §<br />
651b BGB einen Ersatzteilnehmer zu stellen,<br />
unberührt.<br />
6.9. Ein Anspruch <strong>de</strong>s K<strong>und</strong>en nach<br />
Vertragsabschluss auf Än<strong>de</strong>rungen hinsichtlich<br />
<strong>de</strong>s Reisetermins, <strong>de</strong>s Reiseziels, <strong>de</strong>s Ortes <strong>de</strong>s<br />
Reiseantritts, <strong>de</strong>r Unterkunft o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r<br />
Beför<strong>de</strong>rungsart (Umbuchung) besteht nicht.<br />
Wird auf Wunsch <strong>de</strong>s K<strong>und</strong>en <strong>de</strong>nnoch eine<br />
Umbuchung vorgenommen, kann PRO T bis 90<br />
Tage vor Reisebeginn ein Umbuchungsentgelt<br />
von ! 25,- erheben. Umbuchungswünsche <strong>de</strong>s<br />
K<strong>und</strong>en, die nach Ablauf <strong>de</strong>r Fristen erfolgen,<br />
können, sofern ihre Durchführung überhaupt<br />
möglich ist, nur nach Rücktritt vom Reisevertrag<br />
gemäß <strong>de</strong>n vorstehen<strong>de</strong>n Bedingungen <strong>und</strong><br />
gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt<br />
wer<strong>de</strong>n. Dies gilt nicht bei Umbuchungswünschen,<br />
die nur geringfügige Kosten verursachen.<br />
7. Nicht in Anspruch genommene<br />
Leistung<br />
7.1. Nimmt <strong>de</strong>r K<strong>und</strong>e einzelne Reiseleistungen,<br />
die ihm ordnungsgemäß angeboten<br />
wur<strong>de</strong>n, nicht in Anspruch aus Grün<strong>de</strong>n, die ihm<br />
zuzurechnen sind (z. B. wegen vorzeitiger<br />
Rückreise o<strong>de</strong>r aus sonstigen zwingen<strong>de</strong>n<br />
Grün<strong>de</strong>n), hat er keinen Anspruch auf anteilige<br />
Erstattung <strong>de</strong>s Reisepreises. PRO T wird sich<br />
um Erstattung <strong>de</strong>r ersparten Aufwendungen<br />
durch die Leistungsträger bemühen. Diese<br />
Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig<br />
unerhebliche Leistungen han<strong>de</strong>lt o<strong>de</strong>r wenn einer<br />
Erstattung gesetzliche o<strong>de</strong>r behördliche<br />
Bestimmungen entgegenstehen.<br />
8. Rücktritt <strong>und</strong> Kündigung durch <strong>de</strong>n<br />
Reiseveranstalter<br />
8.1. PRO T kann bei Nichterreichen einer<br />
Min<strong>de</strong>stteilnehmerzahl nach Maßgabe folgen<strong>de</strong>r<br />
Regelungen zurücktreten:<br />
a) Die Min<strong>de</strong>stteilnehmerzahl <strong>und</strong> <strong>de</strong>r<br />
späteste Zeitpunkt <strong>de</strong>s Rücktritts durch PRO T<br />
muss <strong>de</strong>utlich in <strong>de</strong>r konkreten Reiseausschreibung<br />
o<strong>de</strong>r, bei einheitlichen Regelungen<br />
für alle Reisen o<strong>de</strong>r bestimmte Arten von Reisen,<br />
in einem allgemeinen Kataloghinweis o<strong>de</strong>r einer<br />
allgemeinen Leistungsbeschreibung angegeben<br />
sein.<br />
b) PRO T hat die Min<strong>de</strong>stteilnehmerzahl <strong>und</strong><br />
die spätesten Rücktrittsfrist in <strong>de</strong>r Buchungsbestätigung<br />
anzugeben o<strong>de</strong>r dort auf die<br />
entsprechen<strong>de</strong>n Prospektangaben zu verweisen<br />
c) PRO T ist verpflichtet, <strong>de</strong>m Reisen<strong>de</strong>n<br />
gegenüber die Absage <strong>de</strong>r Reise unverzüglich zu<br />
erklären, wenn feststeht, dass die Reise wegen<br />
Nichterreichen <strong>de</strong>r Min<strong>de</strong>stteilnehmerzahl nicht<br />
durchgeführt wird.<br />
d) Ein Rücktritt von PRO T später als 4<br />
Wochen vor Reisebeginn ist unzulässig.<br />
e) Der K<strong>und</strong>e kann bei einer Absage die<br />
Teilnahme an einer min<strong>de</strong>stens gleichwertigen<br />
an<strong>de</strong>ren Reise verlangen, wenn PRO T in <strong>de</strong>r<br />
Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für<br />
<strong>de</strong>n K<strong>und</strong>en aus ihrem Angebot anzubieten. Der<br />
K<strong>und</strong>e hat dieses Recht unverzüglich nach <strong>de</strong>r<br />
Erklärung über die Absage <strong>de</strong>r Reise durch PRO<br />
T dieser gegenüber geltend zu machen.<br />
f) Wird die Reise aus diesem Gr<strong>und</strong> nicht<br />
durchgeführt, erhält <strong>de</strong>r K<strong>und</strong>e auf <strong>de</strong>n<br />
Reisepreis geleistete Zahlungen unverzüglich<br />
zurück.<br />
8.2. PRO T kann <strong>de</strong>n Reisevertrag ohne<br />
Einhaltung einer Frist kündigen, wenn <strong>de</strong>r K<strong>und</strong>e<br />
ungeachtet einer Abmahnung von PRO T<br />
nachhaltig stört o<strong>de</strong>r wenn er sich in solchem<br />
Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige<br />
Aufhebung <strong>de</strong>s Vertrages gerechtfertigt ist.<br />
Kündigt PRO T, so behält sie <strong>de</strong>n Anspruch auf<br />
<strong>de</strong>n Reisepreis; sie muss sich jedoch <strong>de</strong>n Wert<br />
<strong>de</strong>r ersparten Aufwendungen sowie diejenigen<br />
Vorteile anrechnen lassen, die er aus einer<br />
an<strong>de</strong>rweitigen Verwendung <strong>de</strong>r nicht in Anspruch<br />
genommenen Leistung erlangt, einschließlich <strong>de</strong>r<br />
ihm von <strong>de</strong>n Leistungsträgern gutgebrachten<br />
Beträge.<br />
9. Obliegenheiten <strong>de</strong>s K<strong>und</strong>en<br />
9.1. Die sich aus § 651 d Abs. 2 BGB<br />
ergeben<strong>de</strong> Verpflichtung zur Mängelanzeige ist<br />
bei Reisen mit PRO-T wie folgt konkretisiert<br />
a) Der Reisen<strong>de</strong> ist verpflichtet, auftreten<strong>de</strong><br />
Mängel unverzüglich <strong>de</strong>r örtlichen Vertretung von<br />
PRO T (Reiseleitung, Agentur) anzuzeigen <strong>und</strong><br />
Abhilfe zu verlangen.<br />
b) Über die Person, die Erreichbarkeit <strong>und</strong><br />
die Kommunikationsdaten <strong>de</strong>r Vertretung von<br />
PRO T wird <strong>de</strong>r Reisen<strong>de</strong> spätestens mit<br />
Übersendung <strong>de</strong>r Reiseunterlagen informiert.<br />
c) Ist nach <strong>de</strong>n vertraglichen Vereinbarungen<br />
eine örtliche Vertretung o<strong>de</strong>r Reiseleitung nicht<br />
geschul<strong>de</strong>t, so ist <strong>de</strong>r Reisen<strong>de</strong> verpflichtet,<br />
Mängel unverzüglich direkt gegenüber PRO T<br />
unter <strong>de</strong>r nachstehend angegebenen Anschrift<br />
anzuzeigen.<br />
9.2. Ansprüche <strong>de</strong>s Reisen<strong>de</strong>n entfallen nur<br />
dann nicht, wenn die <strong>de</strong>m Reisen<strong>de</strong>n obliegen<strong>de</strong><br />
Rüge unverschul<strong>de</strong>t unterbleibt.<br />
9.3. Reiseleiter, Agenturen <strong>und</strong> Mitarbeiter von<br />
Leistungsträgern sind nicht befugt <strong>und</strong> von PRO<br />
T nicht bevollmächtigt, Mängel zu bestätigen<br />
o<strong>de</strong>r Ansprüche gegen PRO T anzuerkennen.<br />
9.4. Wird die Reise infolge eines Reisemangels<br />
erheblich beeinträchtigt, so kann <strong>de</strong>r Reisen<strong>de</strong><br />
<strong>de</strong>n Vertrag kündigen. Dasselbe gilt, wenn ihm<br />
die Reise infolge eines solchen Mangels aus<br />
wichtigem, für PRO T erkennbarem Gr<strong>und</strong> nicht<br />
zuzumuten ist. Die Kündigung ist erst zulässig,<br />
wenn PRO T o<strong>de</strong>r, soweit vorhan<strong>de</strong>n <strong>und</strong><br />
vertraglich als Ansprechpartner vereinbart, ihre<br />
Beauftragten (Reiseleitung, Agentur), eine ihnen<br />
vom Reisen<strong>de</strong>n bestimmte angemessene Frist<br />
haben verstreichen lassen, ohne Abhilfe zu<br />
leisten. Der Bestimmung einer Frist bedarf es<br />
nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist o<strong>de</strong>r von<br />
PRO T o<strong>de</strong>r ihren Beauftragten verweigert wird<br />
o<strong>de</strong>r wenn die sofortige Kündigung <strong>de</strong>s<br />
Vertrages durch ein beson<strong>de</strong>res Interesse <strong>de</strong>s<br />
Reisen<strong>de</strong>n gerechtfertigt wird.