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Andalusien und Semana Santa - Palatina-reisen.de

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zeitlich gestaffelt, d. h. unter Berücksichtigung<br />

<strong>de</strong>r Nähe <strong>de</strong>s Zeitpunktes <strong>de</strong>s Rücktritts zum<br />

vertraglich vereinbarten Reisebeginn in einem<br />

prozentualen Verhältnis zum Reisepreis<br />

pauschaliert <strong>und</strong> bei <strong>de</strong>r Berechnung <strong>de</strong>r<br />

Entschädigung gewöhnlich ersparte Aufwendung<br />

<strong>und</strong> gewöhnlich mögliche an<strong>de</strong>rweitige<br />

Verwendungen <strong>de</strong>r Reiseleistungen<br />

berücksichtigt. Die Entschädigung wird nach <strong>de</strong>m<br />

Zeitpunkt <strong>de</strong>s Zugangs <strong>de</strong>r Rücktrittserklärung<br />

<strong>de</strong>s K<strong>und</strong>en wie folgt berechnet:<br />

Flug<strong>reisen</strong> mit Linien- <strong>und</strong> Charterflug<br />

• bis 60 Tage vor Reiseantritt 5 %<br />

aber min<strong>de</strong>stens ! 100,--<br />

• vom 59.-45. Tag vor Reiseantritt 10%<br />

aber min<strong>de</strong>stens ! 100,--<br />

• vom 44.-31. Tag vor Reiseantritt 30 %<br />

• vom 30.-15. Tag vor Reiseantritt 40 %<br />

• vom 14.-07. Tag vor Reiseantritt 60 %<br />

• ab <strong>de</strong>m 6. Tag vor Reiseantritt<br />

<strong>und</strong> bei Nichtantritt <strong>de</strong>r Reise 90 %<br />

Flug<strong>reisen</strong> mit sogen. Billigfluggesellschaften<br />

wie Ryanair, Air Berlin, Germanwings, Easy Jet<br />

usw.: Nach <strong>de</strong>r Buchung entstehen i.d.R.<br />

Stornokosten von 100%<br />

Bus- <strong>und</strong> Bahn<strong>reisen</strong><br />

• bis 45 Tage vor Reiseantritt 10 %<br />

aber min<strong>de</strong>stens ! 50,--<br />

• vom 44.-22. Tag vor Reiseantritt 30 %<br />

• vom 21.-15. Tag vor Reiseantritt 50 %<br />

• vom 14.-07. Tag vor Reiseantritt 75 %<br />

• ab <strong>de</strong>m 6. Tag vor Reiseantritt<br />

<strong>und</strong> bei Nichtantritt <strong>de</strong>r Reise 90 %<br />

Stornogebühren bei Tagesfahrten<br />

• bis 1 Tag vor Reisebeginn ! 20,00<br />

• am Reisetag<br />

<strong>und</strong> bei Nichtantritt <strong>de</strong>r Reise ! 30,00<br />

6.4. Der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung<br />

sowie einer Versicherung zur<br />

Ab<strong>de</strong>ckung <strong>de</strong>r Rückführungskosten bei<br />

Krankheit o<strong>de</strong>r Unfall wird dringend empfohlen,<br />

soweit solche Versicherungen im Reisepreis<br />

nicht beinhaltet sind. Bei Tagesfahrten ist<br />

gr<strong>und</strong>sätzlich keine Reiserücktrittskostenversicherung<br />

eingeschlossen!<br />

6.5. Bezüglich <strong>de</strong>s Rücktritts bei Reisen,<br />

welche Musical-/Theater-/Opernkarten <strong>und</strong>/o<strong>de</strong>r<br />

Eintrittskarten für Museen beinhalten, gilt:<br />

a) Soweit solche Karten von PRO T lediglich<br />

vermittelt wer<strong>de</strong>n, wird PRO T sich, ohne<br />

Übernahme einer entsprechen<strong>de</strong>n rechtlichen<br />

Verpflichtung, um die Rückgabe <strong>und</strong>/o<strong>de</strong>r<br />

an<strong>de</strong>rweitige Verwendung bemühen. Ist eine<br />

solche nicht o<strong>de</strong>r nur mit Bearbeitungsentgelt<br />

<strong>und</strong>/o<strong>de</strong>r Abschlägen möglich, sind die<br />

entsprechen<strong>de</strong>n Beträge vom K<strong>und</strong>en zusätzlich<br />

zu <strong>de</strong>n pauschalierten Rücktrittskosten gemäß<br />

vorstehen<strong>de</strong>r Regelung zu bezahlen, bzw. erfolgt<br />

eine etwaige Rückvergütung nur nach Abzug<br />

entsprechen<strong>de</strong>r Entgelte.<br />

b) Sind solche Karten Bestandteil <strong>de</strong>r<br />

Reiseleistungen von PRO T so wird sich PRO T<br />

um eine entsprechen<strong>de</strong> Rücknahme o<strong>de</strong>r<br />

an<strong>de</strong>rweitige Verwendung bemühen. Im Falle<br />

<strong>de</strong>s Rücktritts o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Nichtanreise sind die<br />

Vergütungen für solche Karten unter<br />

Berücksichtigung anfallen<strong>de</strong>r Entgelte in vollem<br />

Umfang zusätzlich zu <strong>de</strong>n pauschalen Rücktrittskosten<br />

zu bezahlen. Die pauschalen Rücktrittskosten<br />

gemäß vorstehen<strong>de</strong>r Stornosätze<br />

rechnen sich in diesem Fall nach <strong>de</strong>m Reisepreis<br />

abzüglich <strong>de</strong>r Kosten für die Eintrittskarte.<br />

6.6. Dem K<strong>und</strong>en bleibt es in je<strong>de</strong>m Fall<br />

unbenommen, PRO T nachzuweisen, dass<br />

diesem überhaupt kein o<strong>de</strong>r ein wesentlich<br />

niedrigerer Scha<strong>de</strong>n entstan<strong>de</strong>n ist, als die von<br />

ihm gefor<strong>de</strong>rte Pauschale.<br />

6.7. PRO T behält sich vor, anstelle <strong>de</strong>r<br />

vorstehen<strong>de</strong>n Pauschalen eine höhere, konkrete<br />

Entschädigung zu for<strong>de</strong>rn, soweit PRO T<br />

nachweist, dass ihr wesentlich höhere<br />

Aufwendungen als die jeweils anwendbare<br />

Pauschale entstan<strong>de</strong>n sind. Macht PRO T einen<br />

solchen Anspruch geltend, so ist PRO T<br />

verpflichtet, die gefor<strong>de</strong>rte Entschädigung unter<br />

Berücksichtigung etwa ersparter Aufwendungen<br />

<strong>und</strong> einer etwaigen an<strong>de</strong>rweitigen Verwendung<br />

<strong>de</strong>r Reiseleistungen konkret zu beziffern <strong>und</strong> zu<br />

belegen.<br />

6.8. Durch die vorstehen<strong>de</strong>n Bestimmungen<br />

bleibt das gesetzliche Recht <strong>de</strong>s K<strong>und</strong>en gem. §<br />

651b BGB einen Ersatzteilnehmer zu stellen,<br />

unberührt.<br />

6.9. Ein Anspruch <strong>de</strong>s K<strong>und</strong>en nach<br />

Vertragsabschluss auf Än<strong>de</strong>rungen hinsichtlich<br />

<strong>de</strong>s Reisetermins, <strong>de</strong>s Reiseziels, <strong>de</strong>s Ortes <strong>de</strong>s<br />

Reiseantritts, <strong>de</strong>r Unterkunft o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r<br />

Beför<strong>de</strong>rungsart (Umbuchung) besteht nicht.<br />

Wird auf Wunsch <strong>de</strong>s K<strong>und</strong>en <strong>de</strong>nnoch eine<br />

Umbuchung vorgenommen, kann PRO T bis 90<br />

Tage vor Reisebeginn ein Umbuchungsentgelt<br />

von ! 25,- erheben. Umbuchungswünsche <strong>de</strong>s<br />

K<strong>und</strong>en, die nach Ablauf <strong>de</strong>r Fristen erfolgen,<br />

können, sofern ihre Durchführung überhaupt<br />

möglich ist, nur nach Rücktritt vom Reisevertrag<br />

gemäß <strong>de</strong>n vorstehen<strong>de</strong>n Bedingungen <strong>und</strong><br />

gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt<br />

wer<strong>de</strong>n. Dies gilt nicht bei Umbuchungswünschen,<br />

die nur geringfügige Kosten verursachen.<br />

7. Nicht in Anspruch genommene<br />

Leistung<br />

7.1. Nimmt <strong>de</strong>r K<strong>und</strong>e einzelne Reiseleistungen,<br />

die ihm ordnungsgemäß angeboten<br />

wur<strong>de</strong>n, nicht in Anspruch aus Grün<strong>de</strong>n, die ihm<br />

zuzurechnen sind (z. B. wegen vorzeitiger<br />

Rückreise o<strong>de</strong>r aus sonstigen zwingen<strong>de</strong>n<br />

Grün<strong>de</strong>n), hat er keinen Anspruch auf anteilige<br />

Erstattung <strong>de</strong>s Reisepreises. PRO T wird sich<br />

um Erstattung <strong>de</strong>r ersparten Aufwendungen<br />

durch die Leistungsträger bemühen. Diese<br />

Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig<br />

unerhebliche Leistungen han<strong>de</strong>lt o<strong>de</strong>r wenn einer<br />

Erstattung gesetzliche o<strong>de</strong>r behördliche<br />

Bestimmungen entgegenstehen.<br />

8. Rücktritt <strong>und</strong> Kündigung durch <strong>de</strong>n<br />

Reiseveranstalter<br />

8.1. PRO T kann bei Nichterreichen einer<br />

Min<strong>de</strong>stteilnehmerzahl nach Maßgabe folgen<strong>de</strong>r<br />

Regelungen zurücktreten:<br />

a) Die Min<strong>de</strong>stteilnehmerzahl <strong>und</strong> <strong>de</strong>r<br />

späteste Zeitpunkt <strong>de</strong>s Rücktritts durch PRO T<br />

muss <strong>de</strong>utlich in <strong>de</strong>r konkreten Reiseausschreibung<br />

o<strong>de</strong>r, bei einheitlichen Regelungen<br />

für alle Reisen o<strong>de</strong>r bestimmte Arten von Reisen,<br />

in einem allgemeinen Kataloghinweis o<strong>de</strong>r einer<br />

allgemeinen Leistungsbeschreibung angegeben<br />

sein.<br />

b) PRO T hat die Min<strong>de</strong>stteilnehmerzahl <strong>und</strong><br />

die spätesten Rücktrittsfrist in <strong>de</strong>r Buchungsbestätigung<br />

anzugeben o<strong>de</strong>r dort auf die<br />

entsprechen<strong>de</strong>n Prospektangaben zu verweisen<br />

c) PRO T ist verpflichtet, <strong>de</strong>m Reisen<strong>de</strong>n<br />

gegenüber die Absage <strong>de</strong>r Reise unverzüglich zu<br />

erklären, wenn feststeht, dass die Reise wegen<br />

Nichterreichen <strong>de</strong>r Min<strong>de</strong>stteilnehmerzahl nicht<br />

durchgeführt wird.<br />

d) Ein Rücktritt von PRO T später als 4<br />

Wochen vor Reisebeginn ist unzulässig.<br />

e) Der K<strong>und</strong>e kann bei einer Absage die<br />

Teilnahme an einer min<strong>de</strong>stens gleichwertigen<br />

an<strong>de</strong>ren Reise verlangen, wenn PRO T in <strong>de</strong>r<br />

Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für<br />

<strong>de</strong>n K<strong>und</strong>en aus ihrem Angebot anzubieten. Der<br />

K<strong>und</strong>e hat dieses Recht unverzüglich nach <strong>de</strong>r<br />

Erklärung über die Absage <strong>de</strong>r Reise durch PRO<br />

T dieser gegenüber geltend zu machen.<br />

f) Wird die Reise aus diesem Gr<strong>und</strong> nicht<br />

durchgeführt, erhält <strong>de</strong>r K<strong>und</strong>e auf <strong>de</strong>n<br />

Reisepreis geleistete Zahlungen unverzüglich<br />

zurück.<br />

8.2. PRO T kann <strong>de</strong>n Reisevertrag ohne<br />

Einhaltung einer Frist kündigen, wenn <strong>de</strong>r K<strong>und</strong>e<br />

ungeachtet einer Abmahnung von PRO T<br />

nachhaltig stört o<strong>de</strong>r wenn er sich in solchem<br />

Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige<br />

Aufhebung <strong>de</strong>s Vertrages gerechtfertigt ist.<br />

Kündigt PRO T, so behält sie <strong>de</strong>n Anspruch auf<br />

<strong>de</strong>n Reisepreis; sie muss sich jedoch <strong>de</strong>n Wert<br />

<strong>de</strong>r ersparten Aufwendungen sowie diejenigen<br />

Vorteile anrechnen lassen, die er aus einer<br />

an<strong>de</strong>rweitigen Verwendung <strong>de</strong>r nicht in Anspruch<br />

genommenen Leistung erlangt, einschließlich <strong>de</strong>r<br />

ihm von <strong>de</strong>n Leistungsträgern gutgebrachten<br />

Beträge.<br />

9. Obliegenheiten <strong>de</strong>s K<strong>und</strong>en<br />

9.1. Die sich aus § 651 d Abs. 2 BGB<br />

ergeben<strong>de</strong> Verpflichtung zur Mängelanzeige ist<br />

bei Reisen mit PRO-T wie folgt konkretisiert<br />

a) Der Reisen<strong>de</strong> ist verpflichtet, auftreten<strong>de</strong><br />

Mängel unverzüglich <strong>de</strong>r örtlichen Vertretung von<br />

PRO T (Reiseleitung, Agentur) anzuzeigen <strong>und</strong><br />

Abhilfe zu verlangen.<br />

b) Über die Person, die Erreichbarkeit <strong>und</strong><br />

die Kommunikationsdaten <strong>de</strong>r Vertretung von<br />

PRO T wird <strong>de</strong>r Reisen<strong>de</strong> spätestens mit<br />

Übersendung <strong>de</strong>r Reiseunterlagen informiert.<br />

c) Ist nach <strong>de</strong>n vertraglichen Vereinbarungen<br />

eine örtliche Vertretung o<strong>de</strong>r Reiseleitung nicht<br />

geschul<strong>de</strong>t, so ist <strong>de</strong>r Reisen<strong>de</strong> verpflichtet,<br />

Mängel unverzüglich direkt gegenüber PRO T<br />

unter <strong>de</strong>r nachstehend angegebenen Anschrift<br />

anzuzeigen.<br />

9.2. Ansprüche <strong>de</strong>s Reisen<strong>de</strong>n entfallen nur<br />

dann nicht, wenn die <strong>de</strong>m Reisen<strong>de</strong>n obliegen<strong>de</strong><br />

Rüge unverschul<strong>de</strong>t unterbleibt.<br />

9.3. Reiseleiter, Agenturen <strong>und</strong> Mitarbeiter von<br />

Leistungsträgern sind nicht befugt <strong>und</strong> von PRO<br />

T nicht bevollmächtigt, Mängel zu bestätigen<br />

o<strong>de</strong>r Ansprüche gegen PRO T anzuerkennen.<br />

9.4. Wird die Reise infolge eines Reisemangels<br />

erheblich beeinträchtigt, so kann <strong>de</strong>r Reisen<strong>de</strong><br />

<strong>de</strong>n Vertrag kündigen. Dasselbe gilt, wenn ihm<br />

die Reise infolge eines solchen Mangels aus<br />

wichtigem, für PRO T erkennbarem Gr<strong>und</strong> nicht<br />

zuzumuten ist. Die Kündigung ist erst zulässig,<br />

wenn PRO T o<strong>de</strong>r, soweit vorhan<strong>de</strong>n <strong>und</strong><br />

vertraglich als Ansprechpartner vereinbart, ihre<br />

Beauftragten (Reiseleitung, Agentur), eine ihnen<br />

vom Reisen<strong>de</strong>n bestimmte angemessene Frist<br />

haben verstreichen lassen, ohne Abhilfe zu<br />

leisten. Der Bestimmung einer Frist bedarf es<br />

nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist o<strong>de</strong>r von<br />

PRO T o<strong>de</strong>r ihren Beauftragten verweigert wird<br />

o<strong>de</strong>r wenn die sofortige Kündigung <strong>de</strong>s<br />

Vertrages durch ein beson<strong>de</strong>res Interesse <strong>de</strong>s<br />

Reisen<strong>de</strong>n gerechtfertigt wird.

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