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Verbundtarif A−Welle T651.20

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651.20<br />

6 Pauschalfahrausweise des nationalen Verkehrs und<br />

Vergünstigungen<br />

60 Kinder – Familien – Militär – Hunde<br />

60.0 Kinder<br />

60.0.000 Kinder bis zum vollendeten 6. Lebensjahr, die begleitet sind, werden ohne Fahrausweis gratis befördert.<br />

Kinder vom vollendeten 6. Lebensjahr bis zum vollendeten 16. Lebensjahr sowie jüngere, unbegleitete<br />

Kinder bezahlen für Einzelbillette, Tageskarten und Mehrfahrtenkarten den ermässigten Preis.<br />

60.0.001 Eine Begleitperson kann bis maximal 8 Kinder unter 6 Jahren unentgeltlich mitnehmen. Die Begleitperson<br />

benötigt einen gültigen Fahrausweis. Reist eine Begleitperson mit mehr als 8 Kindern unter 6 Jahren, sind für<br />

die überzähligen Kinder Billette zum ermässigten Preis bzw. der allenfalls vorgesehene Mindestfahrpreis zu<br />

bezahlen.<br />

60.0.002 Als Begleiter von nicht 6 Jahre alten Kindern gelten Personen, denen die Obhut über diese anvertraut<br />

werden kann. Wird die Begleitfunktion Kindern übertragen, müssen diese urteilsfähig und mindestens<br />

12 Jahre für max. 4 Kinder und mindestens 16 Jahre für max. 8 Kinder alt sein.<br />

60.1 Junior-Karte<br />

60.1.000 Die Fahrvergünstigung gemäss T 600.3 Fahrvergünstigung für Familien – Junior- / Enkel-Karte wird gewährt.<br />

60.2 Enkel-Karte<br />

60.2.000 Die Fahrvergünstigung gemäss T 600.3 Fahrvergünstigung für Familien – Junior- / Enkel-Karte wird gewährt.<br />

60.3 Militär<br />

60.3.000 Marschbefehle sind als Fahrausweise auf allen Verbundstrecken gültig. Angehörige der Schweizer Armee<br />

mit entsprechendem Ausweis erhalten:<br />

• A-Welle-Einzelbillette, -Tageskarten und -Mehrfahrtenkarten zum ermässigten Tarif<br />

• Militärhunde werden unentgeltlich befördert, sofern auf dem Marschbefehl vermerkt.<br />

60.4 Hunde, kleine Tiere<br />

60.4.000 Für Hunde ist grundsätzlich der ermässigte Fahrpreis 2. Klasse zu bezahlen. Kleine Hunde bis 30 cm<br />

Schulterhöhe (Risthöhe), Katzen, Kaninchen, Vögel und ähnliche kleine zahme Tiere in Käfigen, Körben oder<br />

anderen geeigneten Behältern dürfen als Handgepäck unentgeltlich in die Personenwagen mitgenommen<br />

werden. Werden diese Tiere während der Reise aus ihren Behältern genommen, so ist für jedes Tier der<br />

halbe Preis 2. Klasse bzw. sind die allenfalls vorgesehenen Mindestfahrpreise zu bezahlen.<br />

60.5 Halbtax-Abo<br />

60.5.000 Das Halbtax-Abo berechtigt zum Bezug von Fahrausweisen zum ermässigten Tarif im ganzen Verbundgebiet<br />

(ausgenommen Abos).<br />

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