Verbundtarif A−Welle T651.20
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651.20<br />
7 Besondere Bestimmungen<br />
70 Gepäck, Kinderwagen, Fahrräder und Behindertenfahrzeuge<br />
70.0 Handgepäck, Kinderwagen, Rollstühle<br />
70.0.000 Handgepäck und begleitete Kinderwagen werden gratis befördert. Ein Behinderten-Rollstuhl wird gratis<br />
befördert, wenn der Benutzer mit diesem reist.<br />
70.1 Aufgegebenes Reisegepäck<br />
70.1.000 Für die Beförderung von Reisegepäck, Kinderwagen, Fahrräder und Behinderten-Rollstühle durch<br />
Bahnpersonal gelten die Bestimmungen des T 601 allgemeiner Gepäcktarif.<br />
70.2 Selbstverlad von Fahrrädern<br />
70.2.000 Für den Transport von begleiteten Fahrrädern, die von den Benutzern selbst ein- , aus- und umgeladen<br />
werden, gelten die nachfolgenden Bestimmungen.<br />
70.2.001 Als Fahrrad gelten Fahrgeräte ohne Verbrennungsmotor ungeachtet der Strassentauglichkeit, auch<br />
zusammengelegt und verpackt, sofern sie nicht als Handgepäck untergebracht werden können. Fahrrädern<br />
gleichgestellt sind Elektro-Trottinetts.<br />
70.2.002 Für Fahrzeuge, welche länger als 2 Meter sind (Tandems, Liegevelos, Dreiräder, etc.), ist der doppelte Preis<br />
zu bezahlen.<br />
70.2.003 Kleinkindervelos und Kindertrottinetts werden gratis befördert. Übrige leicht tragbare Fahrgeräte ohne<br />
Verbrennungsmotor werden gratis befördert, wenn sie als Handgepäck untergebracht werden können.<br />
70.2.004 Es gelten nachfolgende Beförderungsbestimmungen:<br />
Bahnen:<br />
• Die Beförderung erfolgt, sofern in den Fahrzeugen genügend Platz vorhanden ist und Mitreisende<br />
nicht behindert werden.<br />
• Stark verschmutzte Fahrräder können von der Beförderung ausgeschlossen werden,<br />
wenn eine Verschmutzungsgefahr für Reisende und Fahrzeug besteht.<br />
• Kein Selbstverlad von Fahrrädern von Montag – Freitag zwischen 06.00 Uhr – 08.00 Uhr sowie<br />
zwischen 16.00 Uhr – 19.00 Uhr.<br />
• Der Selbstverlad von Fahrrädern von Gruppen ist grundsätzlich nicht möglich.<br />
• Auskünfte über Sonderregelungen erteilen die betroffenen Transportunternehmungen.<br />
Busse:<br />
• Die Beförderung erfolgt, sofern in den Fahrzeugen genügend Platz vorhanden ist und Mitreisende<br />
nicht behindert werden.<br />
• Bei Platzmangel entscheidet das Fahrpersonal definitiv über die Mitnahme.<br />
• Stark verschmutzte Fahrräder können von der Beförderung ausgeschlossen werden,<br />
wenn eine Verschmutzungsgefahr für Reisende und Fahrzeug besteht.<br />
• Kein Selbstverlad von Fahrrädern von Montag – Freitag zwischen 06.00 Uhr – 08.00 Uhr sowie<br />
zwischen 16.00 Uhr – 19.00 Uhr.<br />
• Der Selbstverlad von Fahrrädern von Gruppen ist grundsätzlich nicht möglich.<br />
• Auskünfte über Sonderregelungen erteilen die betroffenen Transportunternehmungen.<br />
70.2.005 Die Fahrvergünstigung für Familien gemäss T 600.3 wird gewährt. Bedingungen: Reise im Familienverband<br />
(mindestens ein Elternteil); die Eltern haben für ihre Fahrräder Billette.<br />
- Kind von 6 - 16 Jahren mit Junior-Karte: Velo gratis<br />
- Kind von 6 - 16 Jahren ohne Junior-Karte: ermässigter Preis für Velo<br />
- Kind von 6 - 16 Jahren zu GA-Plus Familia (Junior-Karte nicht notwendig): Velo gratis.<br />
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