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Bebauungsplanes Nr. 90 „Westlich der Blinkstraße“ - Schiffdorf

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<strong>Bebauungsplanes</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>90</strong><br />

„Westlich <strong>der</strong> Blinkstraße“<br />

mit örtlicher Bauvorschrift<br />

(Bebauungsplan <strong>der</strong> Innenentwicklung)<br />

Gemeinde <strong>Schiffdorf</strong><br />

(Ortschaft Spaden)<br />

ENTWURF<br />

Schwarz + Winkenbach<br />

Bürogemeinschaft für<br />

Raum- und Umweltplanung<br />

Hasberger Dorfstraße 9<br />

27751 Delmenhorst<br />

Telefon 04221 / 444 02<br />

Telefax 04221 / 444 49


Impressum<br />

Auftraggeber:<br />

Gemeinde <strong>Schiffdorf</strong><br />

Bearbeitung:<br />

Projektleiter:<br />

Schwarz + Winkenbach<br />

Bürogemeinschaft für<br />

Raum- und Umweltplanung<br />

Hasberger Dorfstraße 9<br />

27751 Delmenhorst<br />

Dipl.-Ing. Stefan Winkenbach<br />

Bearbeitungszeitraum: ab Februar 2013<br />

Delmenhorst, 25. September 2013


Inhaltsverzeichnis<br />

INHALTSVERZEICHNIS<br />

INHALTSVERZEICHNIS<br />

Seite<br />

1 Anlass und Ziel des <strong>Bebauungsplanes</strong> - 1 -<br />

2 Planerische Vorgaben - 3 -<br />

3 Bestandsbeschreibung - 5 -<br />

4 Inhalt und Begründung <strong>der</strong> Festsetzungen - 6 -<br />

4.1 Festlegung des Geltungsbereiches - 6 -<br />

4.2 Art <strong>der</strong> baulichen Nutzung - 6 -<br />

4.3 Maß <strong>der</strong> baulichen Nutzung - 7 -<br />

4.4 Bauweise / überbaubare Grundstücksfläche - 8 -<br />

4.5 Zahl <strong>der</strong> Wohnungen - 8 -<br />

4.6 Passiver Schallschutz - 8 -<br />

5 Städtebauliche Kennwerte - 9 -<br />

6 Örtliche Bauvorschrift / Anzahl <strong>der</strong> Stellplätze - 10 -<br />

7 Auswirkungen <strong>der</strong> Planung - 10 -<br />

8 Hinweise - 11 -<br />

9 Rechtsgrundlagen - 12 -<br />

Verfassererklärung - 12 -<br />

I<br />

Stand: 25.09.2013, - I -


Bebauungsplan <strong>Nr</strong>. <strong>90</strong> „Westlich <strong>der</strong> Blinkstraße“<br />

1 Anlass und Ziel des <strong>Bebauungsplanes</strong><br />

Planungsanlass<br />

Das Gelände eines ehemaligen Bauunternehmens liegt seit einiger Zeit brach. Eine gewerbliche Nacho<strong>der</strong><br />

Zwischennutzung des Grundstücks war bisher nicht erfolgreich. Aktuell sind nun auf <strong>der</strong> 6.128 m²<br />

großen Fläche westlich <strong>der</strong> Blinkstraße vier Mehrfamilienhäuser geplant, die über private Zuwegungen<br />

erschlossen werden sollen. Nach den bisherigen planungsrechtlichen Rahmenbedingungen, wonach hier<br />

Bauvorhaben nach § 34 BauGB (Innenbereich) zu beurteilen waren und angesichts <strong>der</strong> Flächennutzungsplandarstellung<br />

einer gemischten Baufläche, wären diese Vorhaben nicht o<strong>der</strong> nur zum Teil zu realisieren.<br />

Das ist Anlass für die Gemeinde <strong>Schiffdorf</strong> einen Bebauungsplan aufzustellen und durch die Festsetzung<br />

eines Allgemeinen Wohngebietes die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die angestrebten<br />

Bauvorhaben zu schaffen. Der Bebauungsplan wird als Bebauungsplan <strong>der</strong> Innenentwicklung nach § 13a<br />

BauGB erstellt, wobei <strong>der</strong> Flächennutzungsplan im Wege einer nachgeordneten Berichtigung angepasst<br />

werden soll.<br />

Plangebiet / Geltungsbereich<br />

Der Bebauungsplan <strong>Nr</strong>. <strong>90</strong> liegt westlich <strong>der</strong> Blinkstraße im Norden <strong>der</strong> Ortslage Spaden. Der Planbereich<br />

ist Teil des Quartiers, das durch die Blinkstraße, die Berliner Straße sowie die Nordstraße gebildet<br />

wird.<br />

Der Geltungsbereich umfasst die Grundstücke mit den Flurstücksnummern 1/6, 4/2, 4/3, 4/4, 4/5, 4/6, 4/8<br />

21/11 vollständig sowie das Flurstück 174/1 (teilweise). Die genaue Umgrenzung des <strong>Bebauungsplanes</strong><br />

ist dabei <strong>der</strong> Planzeichnung zu entnehmen.<br />

Im nebenstehenden Luftbild ist <strong>der</strong><br />

Geltungsbereich als Übersicht<br />

ohne Maßstab dargestellt. Die<br />

umliegende städtebauliche Struktur<br />

ist im Bereich <strong>der</strong> Nordstraße<br />

und Berliner Straße durch überwiegend<br />

eingeschossige Einfamilienhäuser<br />

in geringer Baudichte<br />

geprägt. Entlang <strong>der</strong> Blinkstraße<br />

bestehen daneben auch ein- bis<br />

zweigeschossige Mehrfamilienhäuser<br />

in zum Teil höherer Bebauungsdichte.<br />

Zum Zeitpunkt <strong>der</strong> Planaufstellung<br />

waren im Plangebiet noch Hallensowie<br />

ein Wohngebäude vorhanden.<br />

Daneben wurde die Fläche als<br />

Lager für Baustoffe genutzt.<br />

Quelle: Landkreis Cuxhaven - GIS-Service<br />

Stand: 25.09.2013 - 1 -


Bebauungsplan <strong>Nr</strong>. <strong>90</strong> „Westlich <strong>der</strong> Blinkstraße“<br />

Planungsabsicht / Planungsziel<br />

Im Geltungsbereich sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Bau von vier Mehrfamilienhäusern<br />

geschaffen werden. Dabei soll <strong>der</strong> Bebauungsplan so konzipiert werden, dass eine nachfrageorientierte,<br />

bauabschnittsweise Bebauung möglich ist. Obgleich das Plangebiet durch einen ortsansässigen<br />

Bauunternehmer entwickelt werden soll, wurde daher von einem vorhabenbezogenen Bebauungsplan, in<br />

dem die Realisierungsphasen konkret darzustellen sind, abgesehen.<br />

Durch die Aufstellung o<strong>der</strong> Än<strong>der</strong>ung von Bebauungsplänen in <strong>der</strong> Ortschaft Spaden hat die Gemeinde<br />

<strong>Schiffdorf</strong> in den letzten Jahren Wohnbaugrundstücke in unterschiedlicher Ausgestaltung geschaffen.<br />

Die schnelle Realisierung dieser Angebotsplanungen sowie die anhaltende Nachfrage in Spaden zeigt<br />

auf, dass hier nach wie vor ein großer Bedarf an Wohnraum besteht. Um die Nachfrage im Segment Einfamilienhäuser<br />

zu bedienen, wird aktuell die Bauleitplanung für ein Baugebiet östlich des Meersenweges<br />

aufgestellt. Mit <strong>der</strong> vorliegenden Planung soll hierzu ergänzend <strong>der</strong> Bedarf an Wohnraum in Mehrfamilienhäusern<br />

gedeckt werden. Durch gestalterisch ansprechende Wohneinheiten, die zum Teil mit Aufzugsanlagen<br />

ausgestattet sind, soll vorwiegend die Zielgruppe <strong>der</strong> älteren Bevölkerung angesprochen werden.<br />

Aber auch an<strong>der</strong>e Bevölkerungsgruppen wie junge Erwachsene o<strong>der</strong> Singlehaushalte sollen hier geeigneten<br />

Wohnraum finden können.<br />

Mit <strong>der</strong> Schaffung <strong>der</strong> planungsrechtlichen Voraussetzungen für diese Bauvorhaben soll demzufolge<br />

auch das städtebauliche Ziel verfolgt werden, das Abwan<strong>der</strong>n diese Bevölkerungsgruppen zu vermeiden.<br />

Für die angestrebte Nutzung verfügt das Plangebiet über günstige Standorteigenschaften. Neben <strong>der</strong><br />

günstigen Lage zum Einkaufszentrum Spaden (ca. 400 m) ist insbeson<strong>der</strong>e die gute verkehrliche Anbindung<br />

an das örtliche und überörtliche Straßennetz sowie an das Netz des öffentlichen Personennahverkehrs<br />

(100m) zu nennen.<br />

Aufgrund <strong>der</strong> städtebaulichen Entwicklung in <strong>der</strong> Ortschaft Spaden, kann die Gemeinde <strong>Schiffdorf</strong> jedoch<br />

davon ausgehen, dass die Vorhaben in einem absehbaren Zeitraum umgesetzt werden. Insofern wird<br />

die Planung für den gesamten Geltungsbereich als erfor<strong>der</strong>lich betrachtet.<br />

Die Art und das Maß <strong>der</strong> angestrebten baulichen Nutzung sollen dabei so gestaltet werden, dass sich die<br />

Vorhaben verträglich in die umgebende Baustruktur einpassen.<br />

Städtebauliches Konzept<br />

Unter <strong>der</strong> Prämisse <strong>der</strong> oben genannten Planungsabsichten und Planungsziele <strong>der</strong> Gemeinde <strong>Schiffdorf</strong><br />

wurde seitens des Grundstückseigentümers ein städtebauliches Konzept entwickelt und mit <strong>der</strong> Gemeinde<br />

abgestimmt. Das Konzept sieht auf dem Grundstück den Bau von vier Mehrfamilienhäusern vor. Nach<br />

Norden und Süden soll dabei eine eingeschossige - und zur Blinkstraße eine zweigeschossige Bebauung<br />

vorgesehen werden. Durch die Unterbringung des ruhenden Verkehrs zum einen in einer Tiefgarage und<br />

zum an<strong>der</strong>en auf einer privaten Verkehrsfläche im Westen des Baugebiets, verbleiben große als Grünflächen<br />

zu gestaltende Freibereiche zwischen den Gebäuden.<br />

Stand: 25.09.2013 - 2 -


Bebauungsplan <strong>Nr</strong>. <strong>90</strong> „Westlich <strong>der</strong> Blinkstraße“<br />

Städtebauliches<br />

Konzept 5/2013<br />

(Architekturbüro<br />

W. Grannemann,<br />

Bremerhaven)<br />

Vorprüfung entsprechend § 13a (1) BauGB<br />

Die Festsetzungen des <strong>Bebauungsplanes</strong> beschränken sich auf einen bereits erschlossenen Bereich im<br />

besiedelten Gebiet <strong>der</strong> Ortschaft Spaden. Mit <strong>der</strong> Aufstellung wird eine Maßnahme <strong>der</strong> Innenentwicklung<br />

angestrebt, welche die Voraussetzungen für eine verbesserte bauliche Nutzung eines bestehenden Gebiets<br />

schafft. Der vorliegende Bebauungsplan erfüllt die Voraussetzungen des § 13a BauGB, sodass <strong>der</strong> Bebauungsplan<br />

als Bebauungsplan <strong>der</strong> Innenentwicklung durchgeführt werden kann.<br />

Mit <strong>der</strong> vorliegenden Än<strong>der</strong>ung werden keine Vorhaben zulässig, für die eine Umweltverträglichkeitsprüfung<br />

(gem. UVPG) erfor<strong>der</strong>lich wäre. Es wird eine lockere Bebauung mit geringer Dichte angestrebt,<br />

wobei die geplante überbaubaren Grundstücksfläche insgesamt ca. 2.000 m² beträgt. Nach Prüfung<br />

kommt demzufolge die Gemeinde <strong>Schiffdorf</strong> zum Ergebnis, dass in diesem Verfahren von <strong>der</strong> Umweltprüfung<br />

gem. §2 Abs. 4 BauGB sowie von dem Umweltbericht gem. §2a BauGB abgesehen werden<br />

kann. Die Planung wird nach dem vereinfachten Verfahren gemäß § 13 Baugesetzbuch durchgeführt.<br />

2 Planerische Vorgaben<br />

Landes- und Regionalplanung<br />

Gemäß § 1 (4) Baugesetzbuch (BauGB) sind Bauleitpläne den Zielen <strong>der</strong> Raumordnung anzupassen. Im<br />

hierbei zu berücksichtigenden regionalen Raumordnungsprogramm (RROP) für den Landkreis Cuxha-<br />

Stand: 25.09.2013 - 3 -


Bebauungsplan <strong>Nr</strong>. <strong>90</strong> „Westlich <strong>der</strong> Blinkstraße“<br />

ven 1 werden zur Siedlungsentwicklung und dem Wohnen insbeson<strong>der</strong>e folgende Ziele vorgegeben, die<br />

auch bei dem hier vorliegenden Bebauungsplan berücksichtigt werden müssen.<br />

Die Siedlungsentwicklung in den Städten und Gemeinden soll sich umwelt-, funktions- und bedarfsgerecht<br />

vollziehen und <strong>der</strong> demografischen Entwicklung sowie einer nachhaltigen Entwicklung<br />

Rechnung tragen.<br />

Bei <strong>der</strong> gemeindlichen Entwicklung ist <strong>der</strong> Zersiedlung <strong>der</strong> Landschaft entgegenzuwirken. Aus ökologischen<br />

und volkswirtschaftlichen Gründen ist die Siedlungsentwicklung an vorhandenen Siedlungsbereichen<br />

auszurichten.<br />

Siedlungstätigkeit in bisher unberührten Räumen ist zu vermeiden. Neue<br />

Baugebiete sind vorrangig durch Auffüllen <strong>der</strong> Ortslagen zu schaffen. Leerstand in<br />

<strong>der</strong> bebauten Ortslage ist durch Umnutzung / Neubau zu beseitigen. 2<br />

Mit <strong>der</strong> Festsetzung eines allgemeinen Wohngebiets innerhalb <strong>der</strong> bestehenden Siedlungsstruktur greift<br />

die Gemeinde <strong>Schiffdorf</strong> die oben genannten Ziele auf und setzt sie auf <strong>der</strong> Ebene <strong>der</strong> verbindlichen Bauleitplanung<br />

sachgemäß um. Somit ist <strong>der</strong> vorliegende Bebauungsplan als - aus dem Regionalen Raumordnungsprogramm<br />

entwickelt - anzusehen. Dies gilt auch für die anstehende Anpassung des Flächennutzungsplanes.<br />

Flächennutzungsplan<br />

Im wirksamen Flächennutzungsplan <strong>der</strong> Gemeinde <strong>Schiffdorf</strong> wird <strong>der</strong> Geltungsbereich als gemischte<br />

Baufläche dargestellt. Die mit dem vorliegenden Bebauungsplan angestrebte Festsetzung eines Allgemeinen<br />

Wohngebiets entspricht damit nicht den Darstellungen des Flächennutzungsplans, <strong>der</strong> entsprechend<br />

zu berichtigen ist. Eine Anpassung des Flächennutzungsplans gemäß §13a Abs.2 <strong>Nr</strong>. 2 BauGB ist<br />

im Wege <strong>der</strong> Berichtigung vorgesehen.<br />

Bebauungspläne<br />

Für das Plangebiet selbst liegt kein rechts<br />

kräftiger Bebauungsplan vor. Im südlichen<br />

Anschluss besteht für die Bebauung entlang<br />

<strong>der</strong> Berliner Straße <strong>der</strong> Bebauungsplan<br />

<strong>Nr</strong>.1 „Nordstraße-Blinkstraße“ (nebenstehen<strong>der</strong><br />

Ausschnitt). In dem 1963<br />

bekannt gemachten Bebauungsplan wurde<br />

ein Kleinsiedlungsgebiet in offener Bauweise<br />

festgesetzt, so dass sich die nun<br />

geplante Art und das Maß <strong>der</strong> baulichen<br />

Nutzung in die umgebende Nutzung einfügen.<br />

1 Regionales Raumordnungsprogramm für den Landkreis Cuxhaven, 2012<br />

2 RROP 2012 2.1 Pkt. 05<br />

Stand: 25.09.2013 - 4 -


Bebauungsplan <strong>Nr</strong>. <strong>90</strong> „Westlich <strong>der</strong> Blinkstraße“<br />

3 Bestandsbeschreibung<br />

Erschließung<br />

Die Grundstücke des Plangebiets sind über private Zufahrten an die Blinkstraße erschlossen. Über diese<br />

örtliche Haupterschließungsstraße bestehen weitere Verbindungen an das örtliche und überörtliche Straßennetz.<br />

Entlang <strong>der</strong> Blinkstraße bestehen beidseitig Gehwegstreifen. Parkplätze im öffentlichen Straßenraum<br />

bestehen vereinzelt auf <strong>der</strong> nordöstlichen Seite des Straßenraumes. Ein zusätzliches Parken im<br />

öffentlichen Straßenraum ist nicht zulässig.<br />

Über die ca. 100 Meter nördlich des Plangebietes befindliche Bushaltestelle „Weißdornweg“ ist das<br />

Plangebiet sehr gut an das Netz des öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) angebunden. Hier werden<br />

die Buslinien 507 sowie die AST-Rufbuslinien ALT507, AST 77 und AST 78 angefahren.<br />

Ver- und Entsorgung mit technischer Infrastruktur<br />

Die Ver- und Entsorgung mit technischer Infrastruktur ist im Plangebiet durch bestehende Anschlüsse an<br />

das vorhandene Infrastrukturnetz sichergestellt. Das Ver- und Entsorgungsnetz ist so ausgelegt, dass auch<br />

die hier vorgesehenen Nutzungen angeschlossen werden können.<br />

Öffentliche Infrastruktureinrichtungen<br />

Nicht weit entfernt von dem Plangebiet besteht sowohl eine Kin<strong>der</strong>tagesstätte als auch eine Grundschule.<br />

Über den östlich <strong>der</strong> Blinkstraße einmündenden Sölzenweg sind diese Einrichtungen sowie die Sporthalle<br />

„Sölzenstücke“ in ca. 140 m erreichbar. Über den Weißdornweg o<strong>der</strong> auch über den Sölzenweg ist <strong>der</strong><br />

nächstgelegene Kin<strong>der</strong>spielplatz in ca. 240 m zu erreichen.<br />

Gemäß den gesetzlichen Vorgaben <strong>der</strong> nie<strong>der</strong>sächsischen Bauordnung (§ 9 [3] NBauO 2012) muss bei<br />

dem Bau eines Mehrfamilienhauses mit mehr als 5 Wohnungen, ein ausreichend großer Spielplatz für<br />

Kin<strong>der</strong> im alter bis 6 Jahren angelegt werden.<br />

Bebauung und Nutzung<br />

Das Plangebiet selbst war bisher durch eine gemischte Nutzungsstruktur geprägt. Neben einem Wohngebäude<br />

existierten hier gewerbliche Nutzungen. Zum Zeitpunkt <strong>der</strong> Planaufstellung waren Reste dieser<br />

Nutzung (Hallen sowie ein Wohngebäude) noch vorhanden. Die Umgebung des Plangebiets wird überwiegend<br />

durch eingeschossige Wohngebäude geprägt. Durch große Grundstücke und tiefe, rückwärtig<br />

liegende Gartenbereiche ist im Westen des Plangebiets (Nordstraße, Berliner Straße) eine sehr geringe<br />

Bebauungsdichte zu verzeichnen. Entlang <strong>der</strong> Blinkstraße ist eine dichtere Bebauung, die neben eingeschossigen<br />

auch durch zweigeschossige Wohngebäude geprägt ist, festzustellen.<br />

Immissionssituation<br />

Angesichts <strong>der</strong> baulichen Nutzungen in <strong>der</strong> Nachbarschaft, die überwiegend durch Wohnen geprägt ist,<br />

sind keine Immissionskonflikte mit <strong>der</strong> hier geplanten Wohnbebauung zu erwarten. Die östlich <strong>der</strong><br />

Blinkstraße gelegenen Flächen sind im Flächennutzungsplan zwar als gemischte Baufläche dargestellt,<br />

jedoch sind die tatsächliche Nutzungen auch hier vorwiegend durch Wohnen geprägt.<br />

Stand: 25.09.2013 - 5 -


Bebauungsplan <strong>Nr</strong>. <strong>90</strong> „Westlich <strong>der</strong> Blinkstraße“<br />

Infolge des Verkehrs auf <strong>der</strong> Blinkstraße, die als örtliche Hauptverkehrsstraße einzustufen ist, bestehen<br />

Lärmimmissionen, die auf die angrenzenden Gebiete wirken. Um die Verkehrsmengen zu erfassen, wurde<br />

durch das Verkehrsplanungsbüro „Zacharias“ im Juni 2013 eine Verkehrszählung 3 durchgeführt. Gemäß<br />

<strong>der</strong> Verkehrszählung, die über eine repräsentative Woche durchgeführt wurde, wird für die Blinkstraße<br />

aktuell eine Verkehrsbelastung von 6.000 Kfz/24h festgestellt. Für das Jahr 2025 wird eine Zunahme<br />

auf ca. 6700 Kfz/24h prognostiziert. Diese Ergebnisse dienen als Grundlage für eine schalltechnische<br />

Stellungnahme, die durch das Ingenieurbüro für Akustik „Gerlach“ durchgeführt wurde. Im Ergebnis<br />

wurden festgestellt, dass die Richtwerte <strong>der</strong> DIN 18005 im Plangebiet überschritten werden und dass<br />

schallschützende Maßnahmen erfor<strong>der</strong>lich werden. Angesichts <strong>der</strong> städtebaulichen Situation scheiden<br />

aktive Lärmschutzmaßnahmen als Konfliktlösung an dieser Stelle aus. Daher sind an den Gebäuden passive<br />

Schallschutzmaßnahmen vorzusehen, die im vorliegenden Bebauungsplan entsprechend festgesetzt<br />

werden (vgl. unten Punkt 4.5).<br />

Natur und Landschaft<br />

Bei dem Plangebiet handelt es sich um einen innerörtlichen bebauten Bereich, <strong>der</strong> durch Reste ehemaliger<br />

Gebäude, teilweise befestigte Flächen sowie brach liegende Freiflächen gekennzeichnet ist. Augenscheinlich<br />

sind hier keine wertvollen Biotope vorhanden, so dass im vereinfachten Verfahren von <strong>der</strong><br />

Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB und von <strong>der</strong> Angabe<br />

nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB abgesehen wird. § 4c BauGB ist nicht anzuwenden. Da es sich um ein<br />

Planverfahren gem. § 13a BauGB handelt, gelten gem. § 13a (2) <strong>Nr</strong>. 4 BauGB “Eingriffe, die auf Grund<br />

<strong>der</strong> Aufstellung des Bebauungsplans zu erwarten sind, als im Sinne des § 1a (3) Satz 5 vor <strong>der</strong> planerischen<br />

Entscheidung erfolgt o<strong>der</strong> zulässig.“<br />

4 Inhalt und Begründung <strong>der</strong> Festsetzungen<br />

4.1 Festlegung des Geltungsbereiches<br />

Der Geltungsbereich umfasst einen Grundstücksbereich, auf dem vormals ein gewerblicher Betrieb angesiedelt<br />

war. Er soll einer neuen Nutzung zugeführt und städtebaulich neu geordnet werden. Weiterer Regelungsbedarf<br />

für Grundstücke in <strong>der</strong> Umgebung wird aktuell nicht gesehen. Der Geltungsbereich des<br />

vorliegenden <strong>Bebauungsplanes</strong> grenzt direkt an den im Süden liegenden Bebauungsplan <strong>Nr</strong>. 1, dessen<br />

Inhalte hierdurch nicht verän<strong>der</strong>t werden.<br />

4.2 Art <strong>der</strong> baulichen Nutzung<br />

Vor dem Hintergrund <strong>der</strong> Lagegunst des Plangebiets, die vor allem durch die Nähe zu Versorgungseinrichtungen<br />

und dem Anschluss an den ÖPNV gekennzeichnet ist, soll das Plangebiet vor allem dem<br />

Wohnen dienen. Diese Nutzungsart entspricht auch <strong>der</strong> Nutzungsstruktur in <strong>der</strong> Umgebung. Entsprechend<br />

<strong>der</strong> in Aussicht genommenen Nutzungen wird hier „Allgemeines Wohngebiet“ gemäß § 4 Baunutzungsverordnung<br />

(BauNVO) festgesetzt.<br />

3 Verkehrszählungen und Prognoseabschätzung zur geplanten Flächennutzungsän<strong>der</strong>ung Blinkstraße (B-Plan <strong>Nr</strong>. <strong>90</strong>) in <strong>der</strong> Gemeinde <strong>Schiffdorf</strong>,<br />

Ortsteil Spaden, Zacharias Verkehrsplanungen Hannover, Juni 2013<br />

Stand: 25.09.2013 - 6 -


Bebauungsplan <strong>Nr</strong>. <strong>90</strong> „Westlich <strong>der</strong> Blinkstraße“<br />

Die gemäß § 4 Abs. 3 <strong>Nr</strong>. 5 BauNVO ausnahmsweise zulässigen Nutzungen (Betriebe des Beherbergungsgewerbes,<br />

sonstige nicht störende Gewerbebetriebe, Anlagen für Verwaltungen, Gartenbaubetriebe,<br />

Tankstellen) werden wegen <strong>der</strong> Lage des Gebiets, wegen <strong>der</strong> möglichen Belästigungen und aufgrund des<br />

umliegenden Gebietscharakters ausgeschlossen.<br />

4.3 Maß <strong>der</strong> baulichen Nutzung<br />

Auf <strong>der</strong> Basis <strong>der</strong> aktuellen Baunutzungsverordnung (BauNVO´<strong>90</strong>) wird das Maß <strong>der</strong> baulichen Nutzung<br />

durch die festgesetzte Grundflächenzahl (GRZ), durch die Höhe baulicher Anlagen sowie durch die festgesetzte<br />

Zahl <strong>der</strong> maximal zulässigen Vollgeschosse bestimmt.<br />

Grundflächenzahl<br />

Die Festsetzungen zum Maß <strong>der</strong> baulichen Nutzung entsprechen im Wesentlichen <strong>der</strong> vorhandenen und<br />

<strong>der</strong> umliegenden Bebauung. Um die städtebauliche Dichte in einem <strong>der</strong> Lage des Gebiets angemessenen<br />

Rahmen zu halten, wird in den allgemeinen Wohngebieten eine Grundflächenzahl von 0,25 festgesetzt.<br />

Sie liegt damit unter dem Richtwert des § 17 BauNVO wodurch eine aufgelockerte Bebauung gewährleistet<br />

und <strong>der</strong> Versiegelungsgrad auf ein Mindestmaß reduziert wird. Angesichts <strong>der</strong> festgesetzten überbaubaren<br />

Grundstücksflächen ist diese Reduzierung durchaus realisierbar und führt in Verbindung mit<br />

den Festsetzungen zum Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen zu einer<br />

„Durchgrünung“ des Plangebiets.<br />

Die Möglichkeit die Grundflächenzahl gem. § 19 BauNVO um bis zu 50% mit Garagen und Stellplätzen<br />

und ihren Zufahrten, durch Nebenanlagen im Sinne des § 14 BauNVO sowie durch bauliche Anlagen<br />

unterhalb <strong>der</strong> Geländeoberfläche zu überschreiten, wird nicht ausgeschlossen.<br />

Mit <strong>der</strong> vorgegeben Grundflächenzahl ist <strong>der</strong> baulichen Nutzung des Wohnbiets ein enger Rahmen gesetzt<br />

worden, so dass weitere Regelungen beispielsweise zur Lage und Umfang <strong>der</strong> Stellplatzflächen<br />

nicht erfor<strong>der</strong>lich werden.<br />

Zahl <strong>der</strong> Vollgeschosse<br />

Mit <strong>der</strong> Festsetzung <strong>der</strong> maximalen Höhe baulicher Anlagen wird bereits ein Rahmen für die Kubatur <strong>der</strong><br />

Baukörper beschrieben. Innerhalb dieses Rahmens wären jedoch theoretisch mehrere Geschosse möglich.<br />

Um eine ortstypische Gestaltung <strong>der</strong> Gebäude zu gewährleisten und um zur Nachbarbebauung im Norden<br />

und Süden einen gestaffelten Übergang zu gewährleisten, wird die Zahl <strong>der</strong> Vollgeschosse in den Wohngebieten<br />

mit <strong>der</strong> Ordnungszahl 1 auf maximal ein Vollgeschoss begrenzt.<br />

Entlang <strong>der</strong> Blinkstraße bestehen bereits vereinzelt zweigeschossige Gebäude. Auch vor dem Ziel, im<br />

Zentrum von Spaden eine höhere Bebauungsdichte zu realisieren, soll im Bereich <strong>der</strong> Blinkstraße eine<br />

zweigeschossige Bebauung eröffnet werden. Daher wird die Zahl <strong>der</strong> Vollgeschosse im Wohngebiet mit<br />

<strong>der</strong> Ordnungszahl 2 auf maximal zwei Vollgeschosse begrenzt.<br />

Höhe baulicher Anlagen<br />

Die Festsetzung zur maximal zulässigen Höhe baulicher Anlagen ist in Verbindung mit <strong>der</strong> Festsetzung<br />

<strong>der</strong> maximal zulässigen Zahl <strong>der</strong> Vollgeschosse zu betrachten. Auch hier ist eine gestaffelte Höhenentwicklung<br />

vorgesehen. Die Firsthöhe für eingeschossige Gebäude (WA1) wird entsprechend <strong>der</strong> umliegenden<br />

Bebauung im Norden und Süden mit maximal 10,0 m festgesetzt. Für die maximal zweigeschossigen<br />

Gebäude im allgemeinen Wohngebiet WA2 wird eine maximale Firsthöhe von 12,5 m festgesetzt.<br />

Stand: 25.09.2013 - 7 -


Bebauungsplan <strong>Nr</strong>. <strong>90</strong> „Westlich <strong>der</strong> Blinkstraße“<br />

In Verbindung mit einem hohen Erdgeschosssockel, kann hier bei einer zweigeschossigen Bebauung eine<br />

natürliche Belüftung <strong>der</strong> anvisierten Tiefgarage ermöglicht werden.<br />

Die überbaubaren Grundstücksflächen in Form von Baugrenzen werden dabei so gestaltet, dass ein ausreichen<strong>der</strong><br />

Abstand zwischen Gebäuden unterschiedlicher Höhen gewährleistet wird.<br />

Um flexible Lösungen <strong>der</strong> architektonischen Gebäudegestaltung zu eröffnen, wird auf die Festsetzung<br />

einer Traufhöhe o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Festsetzung <strong>der</strong> Fußbodenhöhe des Erdgeschosses verzichtet. Aus den selben<br />

Gründen wird auch auf Vorgaben zur Dachgestaltung verzichtet.<br />

4.4 Bauweise / überbaubare Grundstücksfläche<br />

Bauweise<br />

In den allgemeinen Wohngebieten ist „offene Bauweise“ im Sinne des § 22 BauNVO festgesetzt. Da<br />

durch die Baugrenzen eine Bebauung auf ein ortstypisches Maß beschränkt ist, wird hier auf eine weitere<br />

Einschränkung bezüglich <strong>der</strong> Gebäudelängen verzichtet.<br />

Baugrenzen<br />

Die überbaubare Grundstücksfläche wird in <strong>der</strong> Planzeichnung durch Baugrenzen bestimmt. Abgeleitet<br />

von dem städtebaulichen Konzept, waren bei <strong>der</strong> Festsetzung <strong>der</strong> Baugrenzen folgende Punkte zielgebend:<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

Zu <strong>der</strong> umliegenden Wohnbebauung in <strong>der</strong> Nachbarschaft sollen größstmögliche Abstände eingehalten<br />

werden.<br />

Zwischen den jeweiligen Baukörpern sind große, parkartig zu begrünende Freibereiche zu erhalten.<br />

Vor dem Hintergrund des Immissionsschutzes sollten die Gebäude nicht zu dicht an die Blinkstraße<br />

errichtet werden.<br />

Gegenüber dem Bebauungskonzept sollen kleinteilige Verän<strong>der</strong>ungen möglich sein.<br />

Berücksichtigung <strong>der</strong> geographischen Ausrichtung, so dass eine gute Belichtung <strong>der</strong> Gebäude gewährleistet<br />

ist.<br />

4.5 Zahl <strong>der</strong> Wohnungen<br />

Um den städtebaulich gewünschten Charakter als verdichteten Wohnbereich in <strong>der</strong> Nachbarschaft zu<br />

Einzelhausbebauung sicherzustellen wird die Zahl <strong>der</strong> Wohnungen je Wohngebäude im Geltungsbereich<br />

gemäß § 9 Abs. 1 <strong>Nr</strong>. 6 BauGB auf maximal 8 begrenzt.<br />

4.6 Passiver Schallschutz<br />

Das Plangebiet liegt an <strong>der</strong> Blinkstraße, die die Funktion einer örtlichen Hauptverkehrsstraße erfüllt. Die<br />

Lärmbeeinträchtigungen durch den Straßenverkehr wurden auf <strong>der</strong> Grundlage einer Verkehrszählung in<br />

einer schalltechnischen Stellungnahme ermittelt. Bezüglich <strong>der</strong> Belastungen durch den Verkehrslärm<br />

wurden die Bereiche benannt, für die passive Schallschutzmaßnahmen erfor<strong>der</strong>lich werden. Sobald<br />

Wohnnutzungen im Nahbereich zur Blinkstraße errichtet werden, sind daher Schallschutzmaßnahmen<br />

vorzusehen. Da Schallschutzwände als aktive Maßnahmen entlang <strong>der</strong> Straße als unrealistisch zu be-<br />

Stand: 25.09.2013 - 8 -


Bebauungsplan <strong>Nr</strong>. <strong>90</strong> „Westlich <strong>der</strong> Blinkstraße“<br />

trachten sind, wurden im vorliegenden Bebauungsplan Festsetzungen zum passiven Schallschutz getroffen.<br />

Gestaffelt nach <strong>der</strong> Lärmbeeinträchtigung und den ermittelten Isophonen wurden für die Wohngebiete<br />

so genannte Lärmpegelbereiche festgesetzt.<br />

Gemäß <strong>der</strong> textlichen Festsetzung <strong>Nr</strong>. 5 sind innerhalb <strong>der</strong> zeichnerisch gekennzeichneten Flächen passive<br />

Lärmschutzmaßnahmen an geplanten Bauflächen (bei Neubauten, Umbauten o<strong>der</strong> Nutzungsän<strong>der</strong>ungen)<br />

von Gebäuden o<strong>der</strong> Gebäudeteilen, die dem dauernden Aufenthalt von Menschen dienen, vorzusehen.<br />

Diese Maßnahmen sind an Außenwänden, Dächern und Fenstern <strong>der</strong>art zu dimensionieren, dass die<br />

nachfolgend als Zielgröße für eine Wohnnutzung formulierten Pegel nicht überschritten werden.<br />

Zum Schutz vor Lärmeinwirkungen werden gemäß <strong>der</strong> DIN 4109 bei <strong>der</strong> baulichen Errichtung o<strong>der</strong> baulichen<br />

Än<strong>der</strong>ung von Räumen, die nicht zum vorübergehenden Aufenthalt von Menschen bestimmt sind,<br />

Anfor<strong>der</strong>ungen an die Schalldämmung von Außenbauteilen gestellt.<br />

<br />

<br />

Für den Lärmpegelbereich III ist demnach für Außenbauteile von Aufenthaltsräumen von Wohnungen<br />

(mit Ausnahme von Küchen, Bä<strong>der</strong>n und Hausarbeitsräumen) ein erfor<strong>der</strong>liches Schalldämmmaß<br />

R`w.res des Außenbauteils von 35 dB erfor<strong>der</strong>lich. Die Berechnung des resultierenden Schalldämmmaßes<br />

R`w.res hat abhängig vom Fensterflächenanteil nach <strong>der</strong> DIN 4109 zu erfolgen.<br />

Für den Lärmpegelbereich IV ist für Außenbauteile von Aufenthaltsräumen von Wohnungen (mit<br />

Ausnahme von Küchen, Bä<strong>der</strong>n und Hausarbeitsräumen) ein erfor<strong>der</strong>liches Schalldämmmaß R`w.res<br />

des Außenbauteils von 40 dB erfor<strong>der</strong>lich. Die Berechnung des resultierenden Schalldämmmaßes<br />

R`w.res hat abhängig vom Fensterflächenanteil nach <strong>der</strong> DIN 4109 zu erfolgen.<br />

Fenster von Schlafräumen im Lärmpegelbereich III+IV zur Blinkstraße hin sind mit schalldämpfenden<br />

Lüftungselementen zu versehen. Zudem wird empfohlen, die Grundrisse so zu gestalten, dass lärmempfindliche<br />

Räume nicht zur Blinkstraße hin angeordnet werden.<br />

Wenn sich auf <strong>der</strong> Basis von Schallschutznachweisen für einzelne Gebäude o<strong>der</strong> Gebäudefassaden unter<br />

Berücksichtigung <strong>der</strong> exakten Gebäudegeometrien ein niedrigerer Lärmpegelbereich ergibt als im Bebauungsplan<br />

festgesetzt, kann <strong>der</strong> niedrigere Lärmpegelbereich den Nachweisen über die ausreichenden<br />

Außenbauteilschalldämmung zugrundegelegt werden. Da neue Wohngebäude aufgrund <strong>der</strong> geltenden<br />

Anfor<strong>der</strong>ungen an den Wärmeschutz bereits eine hohes Maß an Schallschutz gewährleisten, kann auf<br />

weitergehende Regelungen in den Lärmpegelbereichen II + I verzichtet werden.<br />

5 Städtebauliche Kennwerte<br />

Zweckbestimmung <strong>der</strong> Fläche m² %<br />

0 Geltungsbereich Bebauungsplan <strong>Nr</strong>. <strong>90</strong> 6.128 100<br />

1 Allgemeines Wohngebiet 5.317 87<br />

2 Private Verkehrsfläche beson<strong>der</strong>er Zweckbestimmung<br />

Stellplätze<br />

811 13<br />

Stand: 25.09.2013 - 9 -


Bebauungsplan <strong>Nr</strong>. <strong>90</strong> „Westlich <strong>der</strong> Blinkstraße“<br />

6 Örtliche Bauvorschrift / Anzahl <strong>der</strong> Stellplätze<br />

Das Plangebiet schließt an die örtliche Hauptverkehrs Blinkstraße an, die gemäß dem Verkehrsgutachten<br />

mit 6000 Kfz / 24 Std. belastet ist. Gemäß dem Ausbauzustand dieser Hauptverkehrsstraße bestehen im<br />

Straßenraum und auch im weiteren Umfeld nur sehr wenige öffentliche Parkplätze. Wie langjährige Erfahrungen<br />

aus an<strong>der</strong>n Wohnbaugebieten gezeigt haben, reichen die gesetzlich gefor<strong>der</strong>ten Stellplätze<br />

(§ 47 NBauO) auf den Grundstücken innerhalb <strong>der</strong> Wohngebiete in <strong>der</strong> Regel nicht für den tatsächlichen<br />

Stellplatzbedarf aus, so dass meist Parkmöglichkeiten entlang <strong>der</strong> Erschließungsstraßen auf öffentlicher<br />

Fläche in Anspruch genommen werden und <strong>der</strong> fließende Verkehr belastet wird. Um die Sicherheit und<br />

Leichtigkeit des Verkehrs auf <strong>der</strong> Blinkstraße nicht zu gefährden, soll daher mit dem vorliegenden Bebauungsplan<br />

die Stellplatzverpflichtung für Wohnungen (§ 47 NBauO) innerhalb des Neubaugebiets<br />

durch örtliche Bauvorschrift gem. § 84 Abs. 1 <strong>Nr</strong>. 2 NBauO erhöht werden und zwar pro Wohneinheit<br />

auf 2 Stellplätze.<br />

7 Auswirkungen <strong>der</strong> Planung<br />

Städtebauliche Einglie<strong>der</strong>ung, Auswirkungen auf die Nachbarschaft<br />

Mit den Festsetzungen des <strong>Bebauungsplanes</strong> wird die Möglichkeit geschaffen, in einem zentralen Bereich<br />

von Spaden Mehrfamilienhäuser zu errichten. Hierdurch kann einer Verbesserung des innerörtlichen<br />

Wohnraumangebots in diesem Marktsegment erwartet werden. Aufgrund <strong>der</strong> zentralen Lage, <strong>der</strong><br />

guten Anbindung an den öffentlichen Verkehr sowie <strong>der</strong> fußläufig gut erreichbaren Versorgungsbereiche,<br />

ist anzunehmen, dass dieses Wohnraumangebot verstärkt durch ältere Mitmenschen nachgefragt wird.<br />

Aufgrund dieser Rahmenbedingungen entschied sich die Gemeinde <strong>Schiffdorf</strong> eine vergleichsweise dichte<br />

Bebauung mit angestrebten 24 Wohneinheiten an diesem Standort vorzubereiten. Die hierdurch<br />

nachteilig berührten Belange <strong>der</strong> umliegenden Wohnbebauung, wie zum Beispiel die Verän<strong>der</strong>ungen<br />

aufgrund höherer Gebäude, werden gesehen. Aufgrund <strong>der</strong> geographischen Lage, <strong>der</strong> gewählten Abstände<br />

durch enge Baugrenzen und <strong>der</strong> zur Straße hin gestaffelten Gebäudehöhe werden jedoch die potentiellen<br />

Auswirkungen auf die Nachbarschaft außerhalb <strong>der</strong> Plangrenzen als geringfügig betrachtet, so dass<br />

eine Bebauung in dem hier vorgegebenen Maß als verträglich eingestuft wird.<br />

Natur und Landschaft<br />

Die Festsetzungen des <strong>Bebauungsplanes</strong> beziehen sich auf einen bereits besiedelten Bereich innerhalb<br />

<strong>der</strong> Ortschaft Spaden. Das Grundstück wurde vormals gewerblich genutzt und war zum Teil bereits bebaut.<br />

Mit <strong>der</strong> Planung eines Wohngebiets wird dieser Bereich nun einer neuen Nutzung zugeführt. Dabei<br />

werden Festsetzungen getroffen, die zur Minimierung potentieller Eingriffe in Natur und Landschaft<br />

dienen.<br />

Vor dem Hintergrund des Bodenschutzes wird die zulässige Grundflächenzahl auf das notwendigste re-<br />

Stand: 25.09.2013 - 10 -


Bebauungsplan <strong>Nr</strong>. <strong>90</strong> „Westlich <strong>der</strong> Blinkstraße“<br />

duziert. Hierdurch wird eine aufgelockerte Bebauung vorbereitet. Mit den Festsetzungen zum Anpflanzen<br />

von Bäumen und Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen wird gewährleistet, dass das Wohngebiet<br />

durchgrünt gestaltet wird.<br />

Die Höhen <strong>der</strong> potentiellen Gebäude werden in Anlehnung an die Umgebung so festgesetzt, dass eine<br />

Beeinträchtigung des Orts- und Landschaftsbildes nicht zu erwarten ist. Zusammenfassend wird festgestellt,<br />

dass die zu betrachtenden Schutzgüter (Pflanzen, Tier, Boden, Wasser, Klima, Luft, Landschaftsbild,<br />

Kultur- und Sachgüter) durch die Festsetzung des <strong>Bebauungsplanes</strong> nicht wesentlich beeinträchtigt<br />

werden.<br />

Gemäß dem § 44 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) bestehen allgemein gültige artenschutzrechtliche<br />

Verbote (insbeson<strong>der</strong>e Störungsverbot und Tötungsverbot). Diese Verbotstatbestände haben keine direkten<br />

Auswirkungen auf die Bauleitplanung, son<strong>der</strong>n richten sich vielmehr an die Bauherrn o<strong>der</strong> Vorhabenträger.<br />

Im Bauleitplan ist jedoch vorsorglich zu prognostizieren, inwieweit die Verbotstatbestände des<br />

Artenschutzrechtes einer Realisierung <strong>der</strong> Planung entgegenstehen könnten.<br />

Im vorliegenden Plangebiet liegen <strong>der</strong> Gemeinde jedoch keine Erkenntnisse über beson<strong>der</strong>s geschützte<br />

und bestimmte an<strong>der</strong>e Tier- und Pflanzenarten gem. Bundesnaturschutzgesetz (§44) vor.<br />

Obgleich bei einem Bebauungsplan <strong>der</strong> Innenentwicklung von einer Eingriffsbeurteilung abgesehen werden<br />

kann, ist <strong>der</strong> Umgang mit potentiellen Eingriffen in die Natur und Landschaft bei <strong>der</strong> Abwägung zur<br />

Bebauungsplanän<strong>der</strong>ung mit zu berücksichtigen. Für den hier in Rede stehenden, erschlossenen und<br />

überwiegend bebauten Bereich kommt die Gemeinde nach entsprechen<strong>der</strong> Prüfung zum Ergebnis, dass<br />

durch den Bebauungsplan keine wesentlichen Eingriffe in die Natur und Landschaft vorbereitet werden.<br />

Immissionsschutz<br />

Aufgrund des prognostizierten Verkehrslärms <strong>der</strong> Blinkstraße wurden in den Bebauungsplan Regelungen<br />

zum passiven Schallschutz aufgenommen. Zum Schutz vor Lärmeinwirkungen werden gemäß <strong>der</strong> DIN<br />

4109 bei <strong>der</strong> baulichen Errichtung o<strong>der</strong> baulichen Än<strong>der</strong>ung von Räumen, die nicht zum vorübergehenden<br />

Aufenthalt von Menschen bestimmt sind, Anfor<strong>der</strong>ungen an die Schalldämmung von Außenbauteilen<br />

gestellt, die im Zuge des Baugenehmigungsverfahrens nachzuweisen sind.<br />

Von den geplanten Nutzungen im Geltungsbereich gehen keinen wesentlichen Beeinträchtigungen auf<br />

die Nachbarschaft aus. Bezüglich des Parkplatzes und <strong>der</strong> Zufahrt im Nordwesten des Plangebiets konnte<br />

anhand einer überschlägigen Ermittlung durch den Lärmschutzgutachter festgestellt werden, dass die<br />

hierfür zu berücksichtigenden Grenzwerte <strong>der</strong> 16 BImSchVO sehr weit unterschritten werden.<br />

8 Hinweise<br />

Bodenfunde<br />

Sollte bei den geplanten Bau- und Erdarbeiten ur- o<strong>der</strong> frühgeschichtliche Bodenfunde (das können u.a.<br />

sein: Tongefäßscherben, Holzkohlesammlungen, Schlacken sowie auffällige Bodenverfärbungen und<br />

Steinkonzentrationen, auch geringe Spuren solcher Funde) angeschnitten werden, sind diese gemäß § 14<br />

Abs. 1 Nie<strong>der</strong>s. Denkmalschutzgesetz (NDSchG) meldepflichtig und müssen <strong>der</strong> Archäologischen Denkmalpflege<br />

des Landkreises Cuxhaven (im Museum Burg Be<strong>der</strong>kesa, T.: 04745-943<strong>90</strong>) unverzüglich<br />

angezeigt werden. Meldepflichtig ist <strong>der</strong> Fin<strong>der</strong>, <strong>der</strong> Leiter <strong>der</strong> Arbeiten o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Unternehmer. Bodenfunde<br />

und Fundstellen sind nach § 14 Abs. 2 NDSchG bis zum Ablauf von 4 Werktagen nach <strong>der</strong> Anzeige<br />

unverän<strong>der</strong>t zu lassen, bzw. für ihren Schutz ist Sorge zu tragen.<br />

Stand: 25.09.2013 - 11 -


Bebauungsplan <strong>Nr</strong>. <strong>90</strong> „Westlich <strong>der</strong> Blinkstraße“<br />

Altlasten<br />

Das Plangebiet wurde vormals durch ein Straßen- und Tiefbauunternehmen gewerblich genutzt. Gemäß<br />

den Unterlagen des Vorhabenträgers befinden sich zum gegenwärtigen Kenntnisstand keine erfassten<br />

Altlasten (Altablagerungen, Altstandorte o<strong>der</strong> Verdachtsflächen).<br />

Sollten sich bei <strong>der</strong> weiteren Planung, bei <strong>der</strong> Erschließung o<strong>der</strong> bei <strong>der</strong> Bebauung Hinweise auf schädliche<br />

Bodenverän<strong>der</strong>ungen o<strong>der</strong> Altlasten ergeben, so ist dieses <strong>der</strong> Unteren Abfall- und Bodenschutzbehörde<br />

unverzüglich mitzuteilen.<br />

9 Rechtsgrundlagen<br />

Die Aufstellung <strong>der</strong> Bebauungsplanän<strong>der</strong>ung erfolgt nach folgenden Rechtsgrundlagen des Bundes:<br />

- Baugesetzbuch in <strong>der</strong> Fassung <strong>der</strong> Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), das durch<br />

Artikel 1 des Gesetzes vom 11. Juni 2013 (BGBl. I S. 1548) geän<strong>der</strong>t worden ist.<br />

- Baunutzungsverordnung in <strong>der</strong> Fassung <strong>der</strong> Bekanntmachung vom 23. Januar 19<strong>90</strong> (BGBl. I S. 132), die<br />

durch Artikel 2 des Gesetzes vom 11. Juni 2013 (BGBl. I S. 1548) geän<strong>der</strong>t worden ist.<br />

- Planzeichenverordnung vom 18. Dezember 19<strong>90</strong> (BGBl. 1991 I S. 58), die durch Artikel 2 des Gesetzes<br />

vom 22. Juli 2011 (BGBl. I S. 1509) geän<strong>der</strong>t worden ist.<br />

Verfassererklärung<br />

Der <strong>Bebauungsplanes</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>90</strong> <strong>der</strong> Gemeinde <strong>Schiffdorf</strong> wurde ausgearbeitet von<br />

Stefan Winkenbach, Raum- und Umweltplaner, Delmenhorst.<br />

Delmenhorst, 05. September 2013<br />

anerkannt:<br />

<strong>Schiffdorf</strong>, den<br />

……………………..<br />

(Bürgermeister)<br />

ANLAGE<br />

Stand: 25.09.2013 - 12 -


Bebauungsplan <strong>Nr</strong>. <strong>90</strong> „Westlich <strong>der</strong> Blinkstraße“<br />

- Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan <strong>Nr</strong>. <strong>90</strong>,<br />

Fachtechnische Stellungnahme des Ingenieurbüros Gerlach, Bremen, 04.07.2013<br />

Stand: 25.09.2013 - 13 -

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