Mietvertrag Schlosspark
Mietvertrag Schlosspark
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Vertrag über die Anmietung des <strong>Schlosspark</strong>s<br />
im Rahmen einer kurzfristigen Veranstaltung<br />
1. Vertragspartner<br />
Vermieter: Schloss Wolfersdorf Verwaltungsgesellschaft, Rothehofstal 1, 07646 Trockenborn‐<br />
Wolfersdorf, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Prof. Ulrich Schubert.<br />
Mieter: ………………………………………………………………………….……………………………………………………………………<br />
(nachfolgend Mieter genannt)<br />
2. Vertragsgegenstand<br />
Der Vermieter vermietet an den Mieter im Objekt Schloss Wolfersdorf folgenden Bereich:<br />
zur Ausrichtung folgender Veranstaltung:<br />
<strong>Schlosspark</strong><br />
…………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………<br />
Miettag: ….………. 201….; Mietbeginn: …….. Uhr; Mietende: …… Uhr<br />
3. Auflagen<br />
Der Mieter haftet für Beschädigungen durch seine Mitarbeiter und durch Besucher am Gebäude und Inventar.<br />
Der Mieter hat auf das Verbot, die Baustelle zu betreten sowie auf den Haftungsausschluss des Vermieters bei<br />
Verstößen hiergegen, hinzuweisen. Das Betreten von Räumlichkeiten der Schlossanlage, welche nicht von<br />
diesem <strong>Mietvertrag</strong> umfasst werden, ist nicht gestattet; ausgenommen hiervon ist die Teilnahme an<br />
Schlossführungen oder der Besuch des Schlosscafés.<br />
4. Mietzins<br />
Die Parteien vereinbaren eine Grundmiete i. H. v. 25 € für die Nutzungszeit von zwei Stunden. Dieser Betrag<br />
beinhaltet bereits die gesetzliche Mehrwertsteuer (z.Zt. 19%). Die Grundmiete ist zahlbar vor Beginn der<br />
Veranstaltung auf folgendes Konto: 533 96 76, bei der Deutschen Bank Jena (BLZ: 820 700 00), oder in bar.<br />
Für jede weitere angefangene Stunde Nutzung wird des Weiteren ein Betrag von 10 € fällig. Dieser Betrag ist<br />
spätestens direkt nach der Veranstaltung in bar zu entrichten. Für die Nutzung der Küche (Schlosscafe) und<br />
des Schlossgeschirrs wird pauschal 70 € inkl. MwSt. berechnet. Verwendet der Mieter zur Verpflegung der<br />
Gäste eigene Speisen (oder die eines eigenen Cateringservices) erhöht sich diese Pauschale auf 75 € inkl.<br />
MwSt. Für die Reinigung und das Zurückstellen von Geschirr und Cafe‐Ausrüstung wird ein Mitarbeiter der<br />
Schlossverwaltung mit einen Stundenlohn von 15 € zur Verfügung gestellt.<br />
Es können bis zu 10 Biertischgarnituren aufgestellt werden, zu einem Mietpreis von 5 € pro Biertischgarnitur.<br />
Ebenfalls kann ein Grill für einen Mietpreis von 10 € inkl. Holzkohle zur Verfügung gestellt werden.<br />
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5. Verköstigung<br />
Es besteht die Möglichkeit, verschiedene Verköstigungsvarianten von der Schlossgastronomie zu beziehen (z.B.<br />
Kaffee und Kuchen, warme Speisen, Canapés, Sektempfang, Snacks etc.; siehe aktuelle Menükarte). In diesem<br />
Fall wird keine Gebühr für Küchennutzung und Geschirr erhoben. Getränke sind generell durch die<br />
Schlossgastronomie zu beziehen (siehe Menükarte).<br />
6. Übergabe<br />
Während der Veranstaltung wird ein Mitarbeiter der Schlossverwaltung vor Ort sein, der den Bereich des<br />
<strong>Schlosspark</strong>s übergibt und wieder entgegennimmt. Der Mieter verpflichtet sich, den <strong>Schlosspark</strong> in einem<br />
angemessenen Zustand zu hinterlassen und entstandenen Abfall selbst zu entfernen.<br />
7. Kaution<br />
Die Parteien vereinbaren außerdem eine Kaution i. H. v. 50 €. Dieser Betrag muss zusätzlich zu dem<br />
vereinbarten Mietzins vor Beginn der Veranstaltung in bar oder auf oben (Punkt 4.) genanntes Konto<br />
überwiesen werden. Sofern keine Beanstandungen vorliegen, wird der Betrag vom Vermieter an den Mieter<br />
zurück erstattet.<br />
8. Sonstiges<br />
In sämtlichen Gebäuden gilt strengstes Rauchverbot, eine gekennzeichnete Raucherinsel befindet sich im<br />
Zentrum des Schlosshofes. Darüber hinaus ist der Umgang mit offenem Feuer ebenfalls untersagt.<br />
Ausgenommen davon bleibt die direkte Umgebung des Grillplatzes. Der Vermieter weist den Mieter darauf<br />
hin, dass sich auf dem Gelände und im Gebäude des Schlosses Baustellen befinden. Der Mieter hat dafür<br />
Sorge zu tragen, dass diese von seinen Mitarbeitern oder Besuchern nicht betreten werden. Der Vermieter<br />
schließt jedwede Haftung für Schäden, die durch oder beim Betreten dieser Baustellen entstehen, ausdrücklich<br />
aus. Der Mieter hat alle an der Veranstaltung teilnehmenden Personen darüber zu informieren.<br />
9. Rücktritt<br />
Ein Rücktritt bedarf der schriftlichen Zustimmung der Schlossverwaltung. Erfolgt diese nicht, so ist der<br />
vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in<br />
Anspruch nimmt. Rücktritt vom Vertrag muss bis spätestens zum 3. Kalendertag vor dem vereinbarten Termin<br />
erfolgen.<br />
Wolfersdorf, den ……………… 201…<br />
Kontoverbindung des Mieters: ………………………………………………………………………………..<br />
…………………………………<br />
Vermieter<br />
…………………………………<br />
Mieter<br />
Anschrift: Kontakt: Web:<br />
Schloss Wolfersdorf Mobil:0151/54700826 info@schlosswolfersdorf.de<br />
Verwaltungsgesellschaft Tel.:036428/123834 www.schlosswolfersdorf.de<br />
Rothehofstal 1<br />
Fax:036428/513164<br />
07646 Trockenborn‐Wolfersdorf Gerichtsstand: Jena<br />
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