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Mietvertrag Schlosspark

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Vertrag über die Anmietung des <strong>Schlosspark</strong>s<br />

im Rahmen einer kurzfristigen Veranstaltung<br />

1. Vertragspartner<br />

Vermieter: Schloss Wolfersdorf Verwaltungsgesellschaft, Rothehofstal 1, 07646 Trockenborn‐<br />

Wolfersdorf, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Prof. Ulrich Schubert.<br />

Mieter: ………………………………………………………………………….……………………………………………………………………<br />

(nachfolgend Mieter genannt)<br />

2. Vertragsgegenstand<br />

Der Vermieter vermietet an den Mieter im Objekt Schloss Wolfersdorf folgenden Bereich:<br />

zur Ausrichtung folgender Veranstaltung:<br />

<strong>Schlosspark</strong><br />

…………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………<br />

Miettag: ….………. 201….; Mietbeginn: …….. Uhr; Mietende: …… Uhr<br />

3. Auflagen<br />

Der Mieter haftet für Beschädigungen durch seine Mitarbeiter und durch Besucher am Gebäude und Inventar.<br />

Der Mieter hat auf das Verbot, die Baustelle zu betreten sowie auf den Haftungsausschluss des Vermieters bei<br />

Verstößen hiergegen, hinzuweisen. Das Betreten von Räumlichkeiten der Schlossanlage, welche nicht von<br />

diesem <strong>Mietvertrag</strong> umfasst werden, ist nicht gestattet; ausgenommen hiervon ist die Teilnahme an<br />

Schlossführungen oder der Besuch des Schlosscafés.<br />

4. Mietzins<br />

Die Parteien vereinbaren eine Grundmiete i. H. v. 25 € für die Nutzungszeit von zwei Stunden. Dieser Betrag<br />

beinhaltet bereits die gesetzliche Mehrwertsteuer (z.Zt. 19%). Die Grundmiete ist zahlbar vor Beginn der<br />

Veranstaltung auf folgendes Konto: 533 96 76, bei der Deutschen Bank Jena (BLZ: 820 700 00), oder in bar.<br />

Für jede weitere angefangene Stunde Nutzung wird des Weiteren ein Betrag von 10 € fällig. Dieser Betrag ist<br />

spätestens direkt nach der Veranstaltung in bar zu entrichten. Für die Nutzung der Küche (Schlosscafe) und<br />

des Schlossgeschirrs wird pauschal 70 € inkl. MwSt. berechnet. Verwendet der Mieter zur Verpflegung der<br />

Gäste eigene Speisen (oder die eines eigenen Cateringservices) erhöht sich diese Pauschale auf 75 € inkl.<br />

MwSt. Für die Reinigung und das Zurückstellen von Geschirr und Cafe‐Ausrüstung wird ein Mitarbeiter der<br />

Schlossverwaltung mit einen Stundenlohn von 15 € zur Verfügung gestellt.<br />

Es können bis zu 10 Biertischgarnituren aufgestellt werden, zu einem Mietpreis von 5 € pro Biertischgarnitur.<br />

Ebenfalls kann ein Grill für einen Mietpreis von 10 € inkl. Holzkohle zur Verfügung gestellt werden.<br />

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5. Verköstigung<br />

Es besteht die Möglichkeit, verschiedene Verköstigungsvarianten von der Schlossgastronomie zu beziehen (z.B.<br />

Kaffee und Kuchen, warme Speisen, Canapés, Sektempfang, Snacks etc.; siehe aktuelle Menükarte). In diesem<br />

Fall wird keine Gebühr für Küchennutzung und Geschirr erhoben. Getränke sind generell durch die<br />

Schlossgastronomie zu beziehen (siehe Menükarte).<br />

6. Übergabe<br />

Während der Veranstaltung wird ein Mitarbeiter der Schlossverwaltung vor Ort sein, der den Bereich des<br />

<strong>Schlosspark</strong>s übergibt und wieder entgegennimmt. Der Mieter verpflichtet sich, den <strong>Schlosspark</strong> in einem<br />

angemessenen Zustand zu hinterlassen und entstandenen Abfall selbst zu entfernen.<br />

7. Kaution<br />

Die Parteien vereinbaren außerdem eine Kaution i. H. v. 50 €. Dieser Betrag muss zusätzlich zu dem<br />

vereinbarten Mietzins vor Beginn der Veranstaltung in bar oder auf oben (Punkt 4.) genanntes Konto<br />

überwiesen werden. Sofern keine Beanstandungen vorliegen, wird der Betrag vom Vermieter an den Mieter<br />

zurück erstattet.<br />

8. Sonstiges<br />

In sämtlichen Gebäuden gilt strengstes Rauchverbot, eine gekennzeichnete Raucherinsel befindet sich im<br />

Zentrum des Schlosshofes. Darüber hinaus ist der Umgang mit offenem Feuer ebenfalls untersagt.<br />

Ausgenommen davon bleibt die direkte Umgebung des Grillplatzes. Der Vermieter weist den Mieter darauf<br />

hin, dass sich auf dem Gelände und im Gebäude des Schlosses Baustellen befinden. Der Mieter hat dafür<br />

Sorge zu tragen, dass diese von seinen Mitarbeitern oder Besuchern nicht betreten werden. Der Vermieter<br />

schließt jedwede Haftung für Schäden, die durch oder beim Betreten dieser Baustellen entstehen, ausdrücklich<br />

aus. Der Mieter hat alle an der Veranstaltung teilnehmenden Personen darüber zu informieren.<br />

9. Rücktritt<br />

Ein Rücktritt bedarf der schriftlichen Zustimmung der Schlossverwaltung. Erfolgt diese nicht, so ist der<br />

vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in<br />

Anspruch nimmt. Rücktritt vom Vertrag muss bis spätestens zum 3. Kalendertag vor dem vereinbarten Termin<br />

erfolgen.<br />

Wolfersdorf, den ……………… 201…<br />

Kontoverbindung des Mieters: ………………………………………………………………………………..<br />

…………………………………<br />

Vermieter<br />

…………………………………<br />

Mieter<br />

Anschrift: Kontakt: Web:<br />

Schloss Wolfersdorf Mobil:0151/54700826 info@schlosswolfersdorf.de<br />

Verwaltungsgesellschaft Tel.:036428/123834 www.schlosswolfersdorf.de<br />

Rothehofstal 1<br />

Fax:036428/513164<br />

07646 Trockenborn‐Wolfersdorf Gerichtsstand: Jena<br />

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