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Haushaltssatzung mit Feststellungsvermerk - Schmallenberg

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§ 6<br />

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2009 wie folgt festgesetzt:<br />

1. Grundsteuer<br />

1.1 für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf 190 v.H.<br />

1.2 für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf 320 v.H.<br />

2. Gewerbesteuer auf 400 v.H.<br />

§ 7<br />

Entfällt.<br />

§ 8<br />

Zum Ausgleich der Mehrbelastungen der Abwassergebührenzahler aus der Verringerung des Anteils der Straßenentwässerung am Aufwand<br />

der Abwasserbeseitigung 2007 wird auf den Steuerhebesatz für die Grundsteuer B nach § 6 Ziff. 1.2 dieser Satzung ein einmaliger<br />

Abschlag in Höhe von 50 v. H. gewährt.

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