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Haushaltssatzung mit Feststellungsvermerk - Schmallenberg

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Bestätigungsvermerke:<br />

Der von mir aufgestellte Entwurf der <strong>Haushaltssatzung</strong> der Stadt <strong>Schmallenberg</strong> für das Haushaltsjahr 2009 wird hier<strong>mit</strong> gemäß § 80<br />

Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 in der zurzeit<br />

geltenden Fassung zur Bestätigung vorgelegt.<br />

<strong>Schmallenberg</strong>, den 27. Oktober 2008<br />

(König)<br />

Stadtkämmerer<br />

Der vorliegende Entwurf der <strong>Haushaltssatzung</strong> der Stadt <strong>Schmallenberg</strong> für das Haushaltsjahr 2009 wird hier<strong>mit</strong> gemäß § 80 Abs. 2<br />

der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der vorstehenden Fassung von mir bestätigt.<br />

<strong>Schmallenberg</strong>, den 28. Oktober 2008<br />

(Halbe)<br />

Bürgermeister<br />

Der Entwurf der <strong>Haushaltssatzung</strong> der Stadt <strong>Schmallenberg</strong> für das Haushaltsjahr 2009 hat gemäß § 80 Abs. 3 der Gemeindeordnung<br />

für das Land Nordrhein-Westfalen nach öffentlicher Bekanntgabe in der Zeit vom 31.10. – 11.12.2008 öffentlich ausgelegen.<br />

Einwendungen, die bis zum 25.11.2008 erhoben werden konnten, sind nicht eingegangen.<br />

<strong>Schmallenberg</strong>, den 12. Dezember 2008<br />

(Halbe)<br />

Bürgermeister

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