26.06.2014 Aufrufe

Musical Tanz der Vampire | Stuttgart - Schmidt Bustouristik

Musical Tanz der Vampire | Stuttgart - Schmidt Bustouristik

Musical Tanz der Vampire | Stuttgart - Schmidt Bustouristik

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

<strong>Musical</strong> <strong>Tanz</strong> <strong>der</strong> <strong>Vampire</strong> | <strong>Stuttgart</strong> - 1 Tag<br />

TANZ DER VAMPIRE – Diese Liebe endet nie!<br />

Bereits im Jahr 2000 begeisterte TANZ DER VAMPIRE die<br />

Schwabenmetropole zum ersten Mal – doch das Publikum bekam nicht<br />

genug. Kein an<strong>der</strong>es <strong>Musical</strong> hat sich so in <strong>Stuttgart</strong>s Herz gespielt,<br />

getanzt und gesungen. <strong>Stuttgart</strong>s Liebe zu den <strong>Vampire</strong>n, den furiosen<br />

<strong>Tanz</strong>szenen, den rockig-gefühlvollen Balladen und <strong>der</strong> herrlich bissigen<br />

Geschichte, die unter die Haut geht, scheint unsterblich zu sein. Mit<br />

seinem Kultfilm schuf Oscar-Preisträger Roman Polanski 1967 eine<br />

Parodie auf das Vampirgenre, die Filmkritiker und Publikum<br />

gleichermaßen begeisterte.<br />

Leistungen:<br />

- Tagesfahrt nach <strong>Stuttgart</strong><br />

- Eintrittskarte <strong>der</strong> gewünschten Kategorie<br />

- Vorstellung:<br />

Samstagstermine: um 14.30 Uhr<br />

Sonntagstermine: um 14.00 Uhr<br />

Preise:<br />

26.02.2011 - 26.02.2011 - Tagesfahrt<br />

Fahrt inkl. Eintritt Kat. 4 / Sa 95 €<br />

Fahrt inkl. Eintritt Kat. 3 / Sa 115 €<br />

Fahrt inkl. Eintritt Kat. 2 / Sa 125 €<br />

Fahrt inkl. Eintritt Kat. 1 / Sa 135 €<br />

Die <strong>Musical</strong>-Inszenierung des Erfolgsfilms feierte 30 Jahre später ihre<br />

Uraufführung unter <strong>der</strong> Regie des Altmeisters selbst. Mehr als 5<br />

Millionen Menschen hat das <strong>Musical</strong> seither begeistert. Freuen Sie sich<br />

auf furiose <strong>Tanz</strong>szenen, opulente Kulissen und die rockig-gefühlvollen<br />

Balladen von Jim Steinman und lassen Sie sich in die Welt <strong>der</strong><br />

Unsterblichkeit entführen.<br />

TANZ DER VAMPIRE – Wegen des großen Erfolgs verlängert bis Januar<br />

2011!<br />

Mitten in Transsilvanien kommt Professor Abronsius, ein kauziger Vampirforscher, dem Ziel<br />

seiner Reise gefährlich nahe:<br />

Sein junger Assistent Alfred verliebt sich in die Wirtstochter Sarah - doch auch <strong>der</strong> düstere<br />

Graf von Krolock will die Schöne besitzen und lockt sie auf sein Schloss. Humorvoll erzählt<br />

und grandios inszeniert entfaltet sich in diesem großen <strong>Musical</strong>-Klassiker eine<br />

schaurig-schöne Geschichte, die Ihnen garantiert einen wohligen Schauer über den Rücken<br />

jagen wird!


Allgemeine Reisebedingungen<br />

1. Abschluss des Reisevertrages<br />

1.1. Der Reisevertrag soll schriftlich mit den Formularen des Reiseveranstalters (Reiseanmeldung<br />

und Reisebestätigung)<br />

einschließlich sämtlicher Abreden, Nebenabreden und Son<strong>der</strong>wünschen geschlossen<br />

werden. Bei Vertragsschluss o<strong>der</strong> unverzüglich danach ist dem Reisenden die vollständige<br />

Reisebestätigung auszuhändigen. Dazu ist <strong>der</strong> Reiseveranstalter bei kurzfristigen<br />

Buchungen, weniger als sieben Werktage vor Reisebeginn, nicht verpflichtet.<br />

Ziffer 1.1. gilt auch für elektronische Reiseanmeldungen, <strong>der</strong>en Zugang <strong>der</strong><br />

Veranstalter dem Reisenden unverzüglich elektronisch bestätigt.<br />

1.2. An die Reiseanmeldung ist <strong>der</strong> Reisende 10 Tage, bei elektronischer Reiseanmeldung<br />

5 Tage, gebunden. Innerhalb dieser Frist wird die Reise durch den Veranstalter<br />

bestätigt. Kurzfristige Buchungen zwei Wochen vor Reisebeginn und kürzer führen<br />

durch die sofortige Bestätigung bzw. durch die Zulassung zur Reise zum Vertragsschluss.<br />

1.3. Telefonisch nimmt <strong>der</strong> Veranstalter, worauf <strong>der</strong> Reisende ausdrücklich hinzuweisen<br />

ist, lediglich verbindliche Reservierungen vor. Danach soll <strong>der</strong> Reisevertrag nach<br />

Ziffer 1.1. geschlossen werden.<br />

1.4. Eine von <strong>der</strong> Reiseanmeldung abweichende Reisebestätigung ist ein neuer Vertragsantrag,<br />

an den <strong>der</strong> Veranstalter 10 Tage gebunden ist und den <strong>der</strong> Reisende<br />

innerhalb dieser Frist annehmen kann.<br />

2. Vermittelte Leistungen<br />

Bei ausdrücklich und eindeutig im Prospekt, den Reiseunterlagen und in den sonstigen<br />

Erklärungen als vermittelt bezeichneten zusätzlichen Nebenleistungen (Besuch<br />

von Veranstaltungen etc.) ist <strong>der</strong> Veranstalter lediglich Reisevermittler. Bei Reisevermittlungen<br />

ist eine vertragliche Haftung als Vermittler ausgeschlossen, soweit nicht<br />

Körperschäden, Vorsatz o<strong>der</strong> grobe Fahrlässigkeit vorliegen, Hauptpflichten aus dem<br />

Reisevermittlervertrag betroffen sind, eine zumutbare Möglichkeit zum Abschluss<br />

einer Versicherung besteht o<strong>der</strong> eine vereinbarte Beschaffenheit fehlt. Der Veranstalter<br />

als Vermittler haftet insofern grundsätzlich nur für die Vermittlung, nicht<br />

jedoch für die vermittelten Leistungen selbst (vgl. §§ 675, 631 BGB). Für den Vertragsschluss<br />

gelten die Bestimmungen <strong>der</strong> Ziffer 1. sinngemäß.<br />

3. Pass-, Visa- und gesundheitspolizeiliche Formalitäten<br />

3.1.Der Veranstalter unterrichtet grundsätzlich nur die Staatsangehörigen eines EU-<br />

Staates, in dem die Reise angeboten wird, über die jeweils erfor<strong>der</strong>lichen Einreisedokumente<br />

wie z. B. Pass und Visum (einschließlich <strong>der</strong> Fristen zur Erlangung dieser<br />

Dokumente) und gesundheitspolizeiliche Formalitäten (Impfungen etc.) durch den<br />

dem Reisenden überlassenen Prospekt o<strong>der</strong> vor Buchung bzw. vor Reisebeginn (einschließlich<br />

zwischenzeitlich eingetretener Än<strong>der</strong>ungen).<br />

3.2. Nach Erfüllung <strong>der</strong> Informationspflicht gemäß Ziffer 3.1. hat <strong>der</strong> Reisende selbst<br />

die Voraussetzungen für die Reiseteilnahme zu schaffen, sofern sich <strong>der</strong> Veranstalter<br />

nicht ausdrücklich zur Beschaffung <strong>der</strong> Visa o<strong>der</strong> Bescheinigungen etc. verpflichtet<br />

hat.<br />

3.3. Kann die Reise infolge fehlen<strong>der</strong> persönlicher Voraussetzungen für den Reisebeginn<br />

nicht angetreten werden, so ist <strong>der</strong> Reisende hierfür verantwortlich, wenn dies<br />

allein auf sein schuldhaftes Verhalten zurückzuführen ist (z. B. kein gültiges Visum<br />

o<strong>der</strong> fehlende Impfung). Insofern gilt Ziffer 9. (Rücktritt) entsprechend.<br />

4. Zahlungen<br />

4.1. Sämtliche Zahlungen (Anzahlung bzw. Restzahlung) des Reisenden sind nur nach<br />

Aushändigung des Sicherungsscheines zu leisten. Kein Sicherungsschein ist erfor<strong>der</strong>lich,<br />

wenn die Reise nicht länger als 24 Stunden dauert, keine Übernachtung einschließt<br />

und <strong>der</strong> Reisepreis 75 EURO nicht übersteigt.<br />

4.2. Nach Abschluss des Reisevertrages sind 10 % des Reisepreises zu zahlen.<br />

4.3. Der Restbetrag ist auf Anfor<strong>der</strong>ung frühestens drei Wochen – bei Reisen mit<br />

einer Mindestteilnehmerzahl nach Ziffer 13. allerdings frühestens zwei Wochen – vor<br />

Reisebeginn Zug um Zug gegen Aushändigung <strong>der</strong> vollständigen Reiseunterlagen,<br />

soweit für die Reise erfor<strong>der</strong>lich und/o<strong>der</strong> vorgesehen (z. B. Hotelgutschein o<strong>der</strong><br />

Beför<strong>der</strong>ungsschein), zu zahlen.<br />

4.4. Vertragsabschlüsse zwei Wochen vor Reisebeginn verpflichten den Reisenden<br />

zur sofortigen Zahlung des gesamten Reisepreises Zug um Zug gegen Aushändigung<br />

<strong>der</strong> vollständigen Reiseunterlagen, soweit für die Reise erfor<strong>der</strong>lich und/o<strong>der</strong> vorgesehen<br />

(z. B. Hotelgutschein o<strong>der</strong> Beför<strong>der</strong>ungsschein).<br />

5. Leistungen<br />

5.1. Prospekt- und Katalogangaben sind für den Veranstalter bindend. Hat sich <strong>der</strong><br />

Veranstalter im Prospekt ausdrücklich Än<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> Angaben und <strong>der</strong> Preise<br />

(siehe Prospekt/Katalog) vorbehalten, so kann <strong>der</strong> Veranstalter vor Vertragsschluss<br />

eine konkrete Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Prospekt- und Preisangaben erklären, wenn er den Reisenden<br />

vor Reiseanmeldung hierüber informiert.<br />

5.2. Die vertraglichen Leistungen richten sich, abgesehen von Ziffer 5.1., nach <strong>der</strong> bei<br />

Vertragsschluss maßgeblichen Leistungsbeschreibung (Prospekt/Katalog) sowie den<br />

weiteren Vereinbarungen, insbeson<strong>der</strong>e nach <strong>der</strong> Reiseanmeldung und <strong>der</strong> Reisebestätigung.<br />

6. Preisän<strong>der</strong>ungen<br />

6.1. Der Veranstalter kann vier Monate nach Vertragsschluss Preiserhöhungen bis zu<br />

5 % des Gesamtreisepreises verlangen, wenn nachweisbar und erst nach Vertragsabschluss<br />

konkret eintretend einer Erhöhung <strong>der</strong> Beför<strong>der</strong>ungskosten, <strong>der</strong> Abgaben für<br />

bestimmte Leistungen, wie Hafen- o<strong>der</strong> Flughafengebühren, o<strong>der</strong> einer Än<strong>der</strong>ung<br />

<strong>der</strong> für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse Rechnung getragen wird. Auf<br />

den genannten Umständen beruhende Preiserhöhungen sind nur insoweit zulässig,<br />

wie sich die Erhöhung ausgehend vom Beför<strong>der</strong>ungs-, Abgaben- und Wechselkursanteil<br />

konkret berechnet auf den Reisepreis auswirkt.<br />

6.2. Eine Preiserhöhung kann nur bis zum 21. Tag vor dem vereinbarten Abreisetermin<br />

verlangt werden. Eine nach Ziffer 6.1. zulässige Preisän<strong>der</strong>ung hat <strong>der</strong> Veranstalter<br />

dem Reisenden unverzüglich nach Kenntnis vom Preiserhöhungsgrund zu erklären.<br />

6.3. Bei Preiserhöhungen nach Vertragsschluss um mehr als 5 % des Gesamtreisepreises<br />

kann <strong>der</strong> Reisende kostenlos zurücktreten o<strong>der</strong> stattdessen die Teilnahme an einer<br />

an<strong>der</strong>en mindestens gleichwertigen Reise verlangen, wenn <strong>der</strong> Veranstalter in <strong>der</strong><br />

Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus seinem Angebot<br />

anzubieten.<br />

6.4. Die Rechte nach Ziffer 6.3. hat <strong>der</strong> Reisende unverzüglich nach <strong>der</strong> Erklärung des<br />

Veranstalters diesem gegenüber geltend zu machen.<br />

7. Leistungsän<strong>der</strong>ungen<br />

7.1. Än<strong>der</strong>ungen und Abweichungen einzelner Reiseleistungen vom Reisevertrag, die<br />

nach Vertragsabschluss notwendig werden und vom Veranstalter nicht wi<strong>der</strong> Treu<br />

und Glauben herbeigeführt wurden, sind zulässig. Sie sind aber nur gestattet, soweit<br />

die Än<strong>der</strong>ungen o<strong>der</strong> Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt<br />

<strong>der</strong> gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.<br />

7.2. Eine zulässige Än<strong>der</strong>ung einer wesentlichen Reiseleistung hat <strong>der</strong> Veranstalter<br />

dem Reisenden unverzüglich nach Kenntnis vom Än<strong>der</strong>ungsgrund zu erklären.<br />

7.3. Im Fall <strong>der</strong> erheblichen Än<strong>der</strong>ung einer wesentlichen Reiseleistung kann <strong>der</strong> Reisende<br />

vom Vertrag zurücktreten o<strong>der</strong> stattdessen die Teilnahme an einer mindestens<br />

gleichwertigen an<strong>der</strong>en Reise verlangen, wenn <strong>der</strong> Veranstalter in <strong>der</strong> Lage ist, eine<br />

solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus seinem Angebot anzubieten.<br />

7.4. Für den Fall einer zulässigen Än<strong>der</strong>ung bleiben die übrigen Rechte (insbeson<strong>der</strong>e<br />

Min<strong>der</strong>ung, Schadensersatz) unberührt.<br />

8. Ersatzreisende<br />

Der Reisende kann sich bis zum Reisebeginn durch einen Dritten ersetzen lassen,<br />

sofern dieser den beson<strong>der</strong>en Reiseerfor<strong>der</strong>nissen genügt und seiner Teilnahme<br />

nicht gesetzliche Vorschriften o<strong>der</strong> behördliche Anordnungen entgegenstehen und<br />

<strong>der</strong> Veranstalter <strong>der</strong> Teilnahme nicht aus diesen Gründen wi<strong>der</strong>spricht. Der Reisende<br />

und <strong>der</strong> Dritte haften dem Veranstalter als Gesamtschuldner für den Reisepreis und<br />

für die durch die Teilnahme des Dritten entstehenden Mehrkosten, regelmäßig pauschaliert,<br />

auf 15 EURO.<br />

9. Rücktritt des Kunden – Nichtantritt <strong>der</strong> Reise<br />

9.1. Nach dem je<strong>der</strong>zeit vor Reisebeginn möglichen Rücktritt ist <strong>der</strong> Reisende verpflichtet,<br />

grundsätzlich pauschal folgende Entschädigungen ausgehend vom Gesamtreisepreis<br />

je nach Reiseart und Rücktrittszeitpunkt vor Reisebeginn zu zahlen:<br />

Busreisen<br />

bis vier Wochen vor Reisebeginn 10 %<br />

bis drei Wochen vor Reisebeginn 20 %<br />

bis zwei Wochen vor Reisebeginn 40 %<br />

bis eine Woche vor Reisebeginn 60 %<br />

ein Tag vor Reisebeginn 90 %<br />

Flugpauschalreisen (Linien- o<strong>der</strong> Charterflug)<br />

bis vier Wochen vor Reisebeginn 15 %<br />

bis drei Wochen vor Reisebeginn 25 %<br />

bis zwei Wochen vor Reisebeginn 40 %<br />

bis eine Woche vor Reisebeginn 60 %<br />

verantwortlicher Reiseveranstalter: <strong>Schmidt</strong>-Omnibusreisen Inh. Heiko <strong>Schmidt</strong> e. k. · 64 678 Lindenfels · Nibelungenstraße 2


Powered by TCPDF (www.tcpdf.org)<br />

Allgemeine Reisebedingungen<br />

See- und Flusskreuzfahrten<br />

bis vier Wochen vor Reisebeginn 20 %<br />

bis drei Wochen vor Reisebeginn 35 %<br />

bis zwei Wochen vor Reisebeginn 55 %<br />

bis eine Woche vor Reisebeginn 70 %<br />

bis drei Tage vor Reisebeginn 80 %<br />

9.2. Maßgeblich für den Lauf <strong>der</strong> Fristen ist <strong>der</strong> Zugang <strong>der</strong> Rücktrittserklärung beim<br />

Veranstalter o<strong>der</strong> bei <strong>der</strong> Buchungsstelle. Dem Reisenden wird <strong>der</strong> schriftliche Rücktritt<br />

empfohlen.<br />

9.3. Dem Reisenden wird ausdrücklich <strong>der</strong> Nachweis gestattet, dass <strong>der</strong> Anspruch auf<br />

Entschädigung nicht entstanden o<strong>der</strong> die Entschädigung wesentlich niedriger als die<br />

angeführte Pauschale sei.<br />

9.4. Auf den Nichtantritt <strong>der</strong> Reise werden die Ziffern 9.1. bis 9.3. entsprechend angewandt.<br />

10. Umbuchungen und Än<strong>der</strong>ungen auf Verlangen des Reisenden<br />

Verlangt <strong>der</strong> Reisende nach Vertragsschluss Än<strong>der</strong>ungen o<strong>der</strong> Umbuchungen, so<br />

kann <strong>der</strong> Reiseveranstalter bei Vornahme entsprechen<strong>der</strong> Umbuchungen etc. ein<br />

Bearbeitungsentgelt von pauschaliert 15 EURO verlangen, soweit er nach entsprechen<strong>der</strong><br />

ausdrücklicher Information des Reisenden nicht ein höheres Bearbeitungsentgelt<br />

o<strong>der</strong> eine höhere Entschädigung nachweist, <strong>der</strong>en Höhe sich nach dem Reisepreis<br />

unter Abzug des Wertes <strong>der</strong> von dem Reiseveranstalter ersparten<br />

Aufwendungen sowie dessen bestimmt, was <strong>der</strong> Reiseveranstalter durch an<strong>der</strong>weitige<br />

Verwendung <strong>der</strong> Reiseleistungen erwerben kann.<br />

11. Reiseabbruch<br />

Wird die Reise nach Reisebeginn infolge eines Umstandes abgebrochen, <strong>der</strong> in <strong>der</strong><br />

Sphäre des Reisenden liegt (z. B. Krankheit), so ist <strong>der</strong> Veranstalter verpflichtet, bei<br />

den Leistungsträgern die Erstattung ersparter Aufwendungen sowie erzielter Erlöse<br />

aus <strong>der</strong> Verwertung <strong>der</strong> nicht in Anspruch genommenen Leistungen zu erreichen.<br />

Das gilt nicht, wenn völlig unerhebliche Leistungen betroffen sind o<strong>der</strong> wenn einer<br />

Erstattung gesetzliche o<strong>der</strong> behördliche Bestimmungen entgegenstehen.<br />

12. Kündigung bei schwerer Störung durch den Reisenden – Mitwirkungspflichten<br />

12.1. Der Veranstalter kann den Reisevertrag fristlos kündigen, wenn <strong>der</strong> Reisende<br />

trotz Abmahnung erheblich weiter stört, so dass seine weitere Teilnahme für den<br />

Veranstalter und/o<strong>der</strong> die Reiseteilnehmer nicht mehr zumutbar ist. Dies gilt auch,<br />

wenn <strong>der</strong> Reisende sich nicht an sachlich begründete Hinweise hält. Dem Veranstalter<br />

steht in diesem Fall <strong>der</strong> Reisepreis weiter zu, soweit sich nicht ersparte Aufwendungen<br />

und Vorteile aus einer an<strong>der</strong>weitigen Verwertung <strong>der</strong> Reiseleistung(en)<br />

ergeben. Schadensersatzansprüche im übrigen bleiben unberührt.<br />

12.2. Der Reisende soll die ihm zumutbaren Schritte (z. B. Information des Veranstalters)<br />

unternehmen, um drohende ungewöhnlich hohe Schäden abzuwenden o<strong>der</strong><br />

gering zu halten.<br />

13. Mindestteilnehmerzahl<br />

13.1. Ist in <strong>der</strong> Beschreibung <strong>der</strong> Reise (Prospekt/Katalog) ausdrücklich und in <strong>der</strong><br />

Reisebestätigung auf eine bestimmte Mindestteilnehmerzahl und die Rücktrittserklärungsfrist<br />

(spätestens bis zwei Wochen vor Reisebeginn) hingewiesen und wird<br />

diese Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, so kann <strong>der</strong> Veranstalter erklären, dass<br />

die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht und die Reise nicht durchgeführt wird.<br />

13.2. Der Veranstalter wird dem Reisenden die Erklärung nach Ziffer 13.1. unverzüglich<br />

nach Kenntnis <strong>der</strong> nichterreichten Teilnehmerzahl, spätestens bis zwei Wochen<br />

vor Reisebeginn zugehen lassen.<br />

13.3. Der Reisende kann die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen an<strong>der</strong>en<br />

Reise verlangen, wenn <strong>der</strong> Veranstalter in <strong>der</strong> Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis<br />

für den Reisenden aus seinem Angebot anzubieten.<br />

13.4. Der Reisende hat sein Recht nach Ziffer 13.3. unverzüglich nach Zugang <strong>der</strong><br />

Erklärung des Veranstalters diesem gegenüber geltend zu machen.<br />

13.5. Macht <strong>der</strong> Reisende nicht von seinem Recht nach Ziffer 13.3. Gebrauch, so ist <strong>der</strong><br />

vom Reisenden gezahlte Betrag unverzüglich zurückzuerstatten.<br />

14. Kündigung infolge höherer Gewalt<br />

14.1. Erschwerung, Gefährdung o<strong>der</strong> Beeinträchtigung erheblicher Art durch bei Vertragsschluss<br />

nicht vorhersehbare Umstände berechtigen beide Teile nach § 651 j Abs.<br />

1 BGB zur Kündigung des Reisevertrages.<br />

14.2. Entschädigungen und Abrechnungen ergeben sich aus § 651 j Abs. 2 BGB.<br />

14.3. Der Veranstalter ist im Kündigungsfall zur Rückbeför<strong>der</strong>ung verpflichtet, falls<br />

<strong>der</strong> Vertrag die Beför<strong>der</strong>ung mit umfasst. In jedem Fall hat er die zur Vertragsaufhebung<br />

erfor<strong>der</strong>lichen Maßnahmen zu ergreifen.<br />

14.4. Informationspflichten des Veranstalters im Übrigen bleiben unberührt.<br />

15. Reisemängel, Obliegenheiten des Reisenden, Rechte des Reisenden<br />

15.1. Bei nicht vertragsgemäßen Reiseleistungen kann <strong>der</strong> Reisende Abhilfe (Mangelbeseitigung<br />

o<strong>der</strong> gleichwertige Ersatzleistung) verlangen.<br />

15.2. Reisemängel sind dem Reiseleiter o<strong>der</strong> bei dessen Nichterreichbarkeit bzw.<br />

Fehlen beim Veranstalter direkt anzuzeigen, soweit dies dem Reisenden nicht wegen<br />

erheblicher Schwierigkeiten unzumutbar ist (Telefon- und Faxnummern ergeben sich<br />

aus den Reiseunterlagen). Bei schuldhaftem Unterlassen <strong>der</strong> Mängelanzeige stehen<br />

dem Reisenden keine Ansprüche auf Herabsetzung des Reisepreises zu.<br />

15.3. Der Reisende kann selbst zur Abhilfe schreiten, wenn die Reise einen Mangel<br />

o<strong>der</strong> Mängel aufweist, er dem Veranstalter eine angemessene Frist zur Abhilfe setzt<br />

und <strong>der</strong> Veranstalter bis zum Ablauf dieser Frist nicht für Abhilfe (vgl. Ziffer 15.1.)<br />

sorgt. Der Reisende kann dann Ersatz seiner erfor<strong>der</strong>lichen Aufwendungen verlangen.<br />

Keine Fristsetzung ist bei Verweigerung <strong>der</strong> Abhilfe, bei beson<strong>der</strong>em Interesse<br />

des Reisenden an sofortiger Selbsthilfe erfor<strong>der</strong>lich, ferner bei unverhältnismäßigem<br />

Aufwand des Veranstalters.<br />

15.4.1. Der Reisende kann den Reisevertrag kündigen, wenn die Reise durch den Reisemangel<br />

erheblich beeinträchtigt ist, er dem Veranstalter eine angemessene Frist<br />

zur Abhilfe setzt und diese Frist nutzlos verstreicht. Die Fristsetzung ist nicht erfor<strong>der</strong>lich<br />

bei Unmöglichkeit <strong>der</strong> Abhilfe, Abhilfeverweigerung, wenn die sofortige Kündigung<br />

durch ein beson<strong>der</strong>es Interesse des Reisenden gerechtfertigt ist o<strong>der</strong> wenn<br />

dem Reisenden die Reise infolge eines Mangels aus wichtigem und für den Veranstalter<br />

erkennbarem Grund nicht zuzumuten ist.<br />

15.4.2. Bei berechtigter Kündigung kann <strong>der</strong> Veranstalter für erbrachte o<strong>der</strong> zur<br />

Beendigung <strong>der</strong> Reise noch zu erbringende Reiseleistungen nur eine Entschädigung<br />

verlangen (Berechnung nach § 651 e Abs. 3 BGB). Bei wertlosen (kein Interesse“ des<br />

Reisenden) erbrachten o<strong>der</strong> zu erbringenden Reiseleistungen bestehen keine Entschädigungsansprüche.<br />

15.4.3. Der Veranstalter hat nach Kündigung die erfor<strong>der</strong>lichen Maßnahmen zu treffen,<br />

für die Rückbeför<strong>der</strong>ung zu sorgen und die Mehrkosten zu tragen, wenn die<br />

Beför<strong>der</strong>ung Bestandteil des Reisevertrages ist.<br />

15.5. Der Reisende kann unbeschadet <strong>der</strong> Min<strong>der</strong>ung o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Kündigung Schadensersatz<br />

wegen Nichterfüllung verlangen, es sei denn, <strong>der</strong> Mangel beruht auf einem<br />

Umstand, den <strong>der</strong> Veranstalter nicht zu vertreten hat.<br />

16. Haftungsbeschränkung<br />

16.1. Die vertragliche Haftung des Veranstalters für Schäden, die nicht Körperschäden<br />

sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt,<br />

16.1.1. soweit ein Schaden des Reisenden we<strong>der</strong> vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt<br />

wird, o<strong>der</strong><br />

16.1.2. soweit <strong>der</strong> Veranstalter für einen dem Reisenden entstehenden Schaden<br />

allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.<br />

16.2. Gelten für eine von einem Leistungsträger zu erbringende Reiseleistung internationale<br />

Übereinkommen o<strong>der</strong> auf diesen beruhende gesetzliche Bestimmungen,<br />

nach denen ein Anspruch auf Schadensersatz nur unter bestimmten Voraussetzungen<br />

o<strong>der</strong> Beschränkungen geltend gemacht werden kann, so kann sich <strong>der</strong> Veranstalter<br />

gegenüber dem Reisenden auf diese Übereinkommen und die darauf beruhenden<br />

gesetzlichen Bestimmungen berufen.<br />

16.3. Für alle gegen den Veranstalter gerichteten Schadensersatzansprüche aus unerlaubter<br />

Handlung, die nicht auf Vorsatz o<strong>der</strong> grober Fahrlässigkeit beruhen, haftet <strong>der</strong><br />

Veranstalter bei Sachschäden bis 4000 EURO. Übersteigt <strong>der</strong> dreifache Reisepreis diese<br />

Summe, ist die Haftung für Sachschäden auf die Höhe des dreifachen Reisepreises<br />

beschränkt. Diese Haftungshöchstsummen gelten jeweils je Reisendem und Reise.<br />

17. Ausschlussfrist und Verjährung<br />

17.1. Ansprüche wegen mangelhafter Reiseleistung nach den §§ 651 c bis 651 f BGB<br />

– ausgenommen Körperschäden – hat <strong>der</strong> Reisende innerhalb eines Monats nach <strong>der</strong><br />

vertraglich vorgesehenen Beendigung <strong>der</strong> Reise gegenüber dem Veranstalter geltend<br />

zu machen, sofern nicht die Frist ohne eigenes Verschulden nicht eingehalten<br />

werden konnte.<br />

17.2. Ansprüche des Reisenden im Sinne <strong>der</strong> Ziffer 17.1. – ausgenommen Körperschäden<br />

– verjähren grundsätzlich in einem Jahr nach dem vertraglich vorgesehenen<br />

Reiseende. Die Verjährungsfrist von einem Jahr beginnt nicht vor Mitteilung eines<br />

Mangels an den Veranstalter durch den Reisenden. Bei grobem „eigenem“ Verschulden<br />

sowie bei Arglist verjähren die in Ziffer 17.1. betroffenen Ansprüche in drei<br />

Jahren.<br />

verantwortlicher Reiseveranstalter: <strong>Schmidt</strong>-Omnibusreisen Inh. Heiko <strong>Schmidt</strong> e. k. · 64 678 Lindenfels · Nibelungenstraße 2

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!