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Einrichtungen 60plus - Stadt Brakel

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Ratgeber für <strong>Brakel</strong><br />

11<br />

Fit & Aktiv<br />

Rundfunk- und Fernsehgebührenbefreiung<br />

Personen, die einen Schwerbehindertenausweis mit dem Merkmal RF besitzen oder Hilfe zum<br />

Lebensunterhalt nach dem Sozialgesetzbuch XII oder Sozialgesetzbuch II beziehen, haben die<br />

Möglichkeit, sich von den Rundfunk- und Fernsehgebühren (GEZ) zu befreien. Weitere Informationen<br />

hierzu erteilt das Bürgerbüro der <strong>Stadt</strong> <strong>Brakel</strong>.<br />

Telefongebührenermäßigung<br />

Personen, die, wie oben genannt, die Voraussetzungen für eine Befreiung von den Gebühren<br />

für Rundfunk und Fernsehen erfüllen, können auch bei der Deutschen Telekom auf Entgelte<br />

für bestimmte Telefonverbindungen einen „Sozialtarif“ beantragen. Anträge hier für sind bei der<br />

Telekom erhältlich.<br />

Wohngeld<br />

In Abhängigkeit vom Einkommen und der Höhe der monatlichen Miete kann ein Anspruch auf<br />

Wohngeld bei Mietwohnungen bzw. Lastenzuschuss bei einem selbst bewohnten Eigenheim<br />

bestehen. Dieser Zuschuss zur Miete bzw. zu bestimmten Aufwendungen für das Eigenheim<br />

wird monatlich vom Staat gezahlt.<br />

Das Wohngeld bzw. der Lastenzuschuss ist ein Zuschuss zur wirtschaftlichen Sicherung angemessenem<br />

und familiengerechtem Wohnens. Es wird nur geleistet, wenn ein entsprechender<br />

Antrag gestellt wurde.

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