Einrichtungen 60plus - Stadt Brakel
Einrichtungen 60plus - Stadt Brakel
Einrichtungen 60plus - Stadt Brakel
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
Ratgeber für <strong>Brakel</strong><br />
11<br />
Fit & Aktiv<br />
Rundfunk- und Fernsehgebührenbefreiung<br />
Personen, die einen Schwerbehindertenausweis mit dem Merkmal RF besitzen oder Hilfe zum<br />
Lebensunterhalt nach dem Sozialgesetzbuch XII oder Sozialgesetzbuch II beziehen, haben die<br />
Möglichkeit, sich von den Rundfunk- und Fernsehgebühren (GEZ) zu befreien. Weitere Informationen<br />
hierzu erteilt das Bürgerbüro der <strong>Stadt</strong> <strong>Brakel</strong>.<br />
Telefongebührenermäßigung<br />
Personen, die, wie oben genannt, die Voraussetzungen für eine Befreiung von den Gebühren<br />
für Rundfunk und Fernsehen erfüllen, können auch bei der Deutschen Telekom auf Entgelte<br />
für bestimmte Telefonverbindungen einen „Sozialtarif“ beantragen. Anträge hier für sind bei der<br />
Telekom erhältlich.<br />
Wohngeld<br />
In Abhängigkeit vom Einkommen und der Höhe der monatlichen Miete kann ein Anspruch auf<br />
Wohngeld bei Mietwohnungen bzw. Lastenzuschuss bei einem selbst bewohnten Eigenheim<br />
bestehen. Dieser Zuschuss zur Miete bzw. zu bestimmten Aufwendungen für das Eigenheim<br />
wird monatlich vom Staat gezahlt.<br />
Das Wohngeld bzw. der Lastenzuschuss ist ein Zuschuss zur wirtschaftlichen Sicherung angemessenem<br />
und familiengerechtem Wohnens. Es wird nur geleistet, wenn ein entsprechender<br />
Antrag gestellt wurde.