Bericht und Antrag über die bauliche Erweiterung der - Bruno Pezzatti
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KANTON ZUG VORLAGE NR. 966.3<br />
(Laufnummer 10841)<br />
KANTONSRATSBESCHLUSS<br />
BETREFFEND INVESTITIONSBEITRAG FÜR BAULICHE UND<br />
SICHERHEITSTECHNISCHE ERWEITERUNGEN BEI DER INTERKANTONALEN<br />
STRAFANSTALT BOSTADEL IN MENZINGEN<br />
BERICHT UND ANTRAG DER VORBERATENDEN KOMMISSION<br />
Sehr geehrter Herr Präsident<br />
Sehr geehrte Damen <strong>und</strong> Herren<br />
VOM 11. MÄRZ 2002<br />
Unsere Kommission hat <strong>die</strong> Vorlage des Regierungsrates am 11. März 2002 an Ort,<br />
d.h. in <strong>der</strong> Interkantonalen Strafanstalt Bostadel an einer ganztägigen Sitzung be-<br />
raten. Aus <strong>der</strong> Sicht <strong>der</strong> Regierung wurde das Geschäft von Landammann <strong>und</strong><br />
Sicherheitsdirektor Hanspeter Uster <strong>und</strong> von Baudirektor Hans-Beat Uttinger ver-<br />
treten. Ihnen zur Seite standen Linard Arquint, Direktor <strong>der</strong> Interkantonalen Strafan-<br />
stalt Bostadel, Kantonsbaumeister Herbert Staub <strong>und</strong> Kantonsplaner René Hutter. Im<br />
Weiteren nahmen an <strong>der</strong> Sitzung teil: Albert Uttinger, Vizedirektor, <strong>und</strong> Fritz<br />
Sprecher, Mitarbeiter im Sicherheits<strong>die</strong>nst, beide von <strong>der</strong> Interkantonalen Strafanstalt<br />
Bostadel. Das Protokoll führte Direktionssekretär Dr. Max Gisler, Baudirektion. Unser<br />
<strong>Bericht</strong> ist wie folgt geglie<strong>der</strong>t:<br />
1. Ausgangslage<br />
2. R<strong>und</strong>gang; Erkenntnisse<br />
3. Eintretensdebatte<br />
4. Detailberatung<br />
5. <strong>Antrag</strong>
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1. Ausgangslage<br />
Die Interkantonale Strafanstalt Bostadel ist seit 25 Jahren in Betrieb. Das Konzept<br />
<strong>und</strong> <strong>die</strong> Bauten <strong>und</strong> Einrichtungen <strong>der</strong> geschlossenen Strafanstalt haben sich in<br />
<strong>die</strong>ser Zeit insgesamt bewährt. Das Sicherheitssystem <strong>der</strong> Strafanstalt ist aus<br />
heutiger Sicht veraltet. Dies hängt teils mit dem Alter <strong>der</strong> Anlagen, teils mit <strong>der</strong><br />
verän<strong>der</strong>ten Zusammensetzung <strong>der</strong> eingewiesenen Straftäter zusammen.<br />
Als <strong>die</strong> Strafanstalt gebaut wurde, schien <strong>der</strong> Anteil von sogenannt<br />
besserungswilligen Straftätern gross. Heute ist <strong>die</strong> Situation an<strong>der</strong>s: Von den<br />
Eingewiesenen hat ein Drittel Delikte gegen Leib <strong>und</strong> Leben begangen, bei 13 %<br />
waren es Vermögensdelikte <strong>und</strong> bei 13 % Sittlichkeitsdelikte. Über 60 % haben<br />
Strafen von fünf <strong>und</strong> mehr Jahren zu verbüssen, o<strong>der</strong> sie gehören zu den 14 %<br />
Verwahrten. Letztere haben in den vergangenen Jahren anteilmässig um das<br />
Sechsfache zugenommen. Die Gewaltbereitschaft ist allgemein hoch.<br />
Beim vorliegenden Geschäft geht es um ein Bauvorhaben mit Gesamtkosten von<br />
19,96 Mio. Franken. Gemäss Staatsvertrag zwischen dem Kanton Basel-Stadt <strong>und</strong><br />
dem Kanton Zug werden vom Kanton Basel-Stadt ¾, vom Kanton Zug ¼ <strong>der</strong> Er-<br />
richtungskosten getragen. Von den Gesamtkosten <strong>über</strong>nimmt <strong>der</strong> B<strong>und</strong> aufgr<strong>und</strong><br />
einer vorsichtigen Rechnung <strong>der</strong> Baudirektion zwischen 4,85 <strong>und</strong> 5 Mio. Franken.<br />
Der Kanton Basel-Stadt hat sich mit 11,3 Mio. Franken, <strong>der</strong> Kanton Zug mit 3,8 Mio.<br />
Franken am Bauvorhaben zu beteiligen. Basel-Stadt hat den Kanton Zug mit <strong>der</strong><br />
Fe<strong>der</strong>führung für das vorliegende Bauvorhaben betraut.<br />
Die Baudirektion des Kantons Zug hat in <strong>der</strong> Zeit vom September 1999 bis Mai 2000<br />
einen zweistufigen Gesamtleistungswettbewerb durchgeführt. 26 Planerteams haben<br />
sich beworben, zwölf wurden zum Vorprojektwettbewerb eingeladen. Von den drei für<br />
<strong>die</strong> Weiterbearbeitung ausgewählten Teams hat schliesslich das Projekt MURAL <strong>der</strong><br />
Bollhal<strong>der</strong> + Eberle Architekten AG, St. Gallen, obenausgeschwungen. General-<br />
unternehmerin ist <strong>die</strong> Göhner Merkur Generalunternehmung AG, Zürich. Diese Firma<br />
wird unverän<strong>der</strong>t Auftragnehmer sein, auch nach <strong>der</strong> Fusion mit <strong>der</strong> Zschokke<br />
Generalunternehmung AG.
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Nach dem geltenden Zonenplan von Menzingen liegt <strong>die</strong> Strafanstalt ausserhalb <strong>der</strong><br />
Bauzone. Im Jahre 1977 hat <strong>der</strong> Kanton <strong>die</strong> Strafanstalt nach damaligem Recht als<br />
standortgeb<strong>und</strong>ene Baute genehmigt. Heute geht es um <strong>die</strong> Anwendung von Art. 24<br />
RPG. Das Baugesuch muss <strong>die</strong> Anfor<strong>der</strong>ungen an eine Baute o<strong>der</strong> Anlage<br />
ausserhalb <strong>der</strong> Bauzonen erfüllen wie an<strong>der</strong>e Gesuche für ausserhalb <strong>der</strong> Bauzone<br />
gelegene Objekte. Es wurde ein Entwicklungskonzept mit ökologischen Ausgleichs-<br />
massnahmen ausgearbeitet. Die ökologische Aufwertung umfasst im Wesentlichen<br />
den Wald, <strong>die</strong> Waldsäume <strong>und</strong> ein Biotop. Die formelle Beantwortung <strong>der</strong> Motion<br />
Anne Ithen <strong>und</strong> Josef Marty betreffend Sanierung des Bostadelweihers vom<br />
5. Februar 2001 (Vorlage Nr. 871.1 - 10442) folgt.<br />
Das Bauvorhaben für <strong>die</strong> <strong>bauliche</strong> <strong>und</strong> sicherheitstechnische <strong>Erweiterung</strong> erfor<strong>der</strong>t<br />
den Entscheid von zwei Kantonsparlamenten. Die vorberatende Kommission des<br />
baselstädtischen Grossen Rats hat das Projekt am 1. November 2001 gutgeheissen.<br />
Der Grosse Rat wird ihr voraussichtlich folgen <strong>und</strong> den Basler Investitionsbeitrag an<br />
<strong>der</strong> Sitzung vom 10. April 2002 genehmigen. Der Zuger Kantonsrat wird <strong>über</strong> den<br />
Zuger Investitionsbeitrag voraussichtlich am 23. Mai 2002 (1. Lesung) bzw. am<br />
27. Juni 2002 (2. Lesung) Beschluss fassen. Sollte eine Differenz entstehen, so<br />
müsste <strong>die</strong> Vorlage einer interparlamentarischen Kommission zur Ausarbeitung eines<br />
neuen <strong>Antrag</strong>es <strong>über</strong>wiesen werden.<br />
2. R<strong>und</strong>gang; Erkenntnisse<br />
Unsere Kommission konnte sich auf einem R<strong>und</strong>gang unter <strong>der</strong> Leitung des<br />
Strafanstaltsdirektors ein Bild <strong>über</strong> den Betrieb sowie <strong>über</strong> den <strong>bauliche</strong>n <strong>und</strong><br />
betrieblichen Zustand <strong>der</strong> verschiedenen Gebäude <strong>und</strong> Einrichtungen machen. Sie<br />
hat <strong>die</strong> Standorte <strong>der</strong> <strong>Erweiterung</strong>sbauten besichtigt. Vorweg ist als unser<br />
Gesamteindruck festzuhalten, dass <strong>der</strong> betriebliche Ablauf gut organisiert ist. Wegen<br />
den <strong>über</strong>alterten Gebäuden sind gewisse Abläufe aus heutiger Sicht zum Teil<br />
unlogisch. Beeindruckt haben <strong>die</strong> gute Organisation in den verschiedenen Arbeits-<br />
stätten sowie <strong>die</strong> <strong>über</strong>all anzutreffende Sauberkeit.<br />
Wir haben <strong>die</strong> im <strong>Bericht</strong> <strong>und</strong> <strong>Antrag</strong> <strong>der</strong> Regierung dargelegten Lücken <strong>und</strong> Mängel,<br />
welche <strong>die</strong> <strong>bauliche</strong> <strong>Erweiterung</strong> <strong>der</strong> Strafanstalt <strong>und</strong> <strong>die</strong> sicherheitstechnische<br />
Verbesserung ausgelöst haben, auf unserem R<strong>und</strong>gang selbst festgestellt. Im<br />
Anschluss an <strong>die</strong> aufschlussreiche Besichtigung wurde das Bauvorhaben im Detail
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erläutert. Die von den Kommissionsmitglie<strong>der</strong>n gestellten Fragen wurden zu-<br />
friedenstellend beantwortet.<br />
Wir sind zu folgenden Erkenntnissen gelangt:<br />
- Die vorgesehene <strong>bauliche</strong> <strong>und</strong> sicherheitstechnische <strong>Erweiterung</strong> <strong>der</strong> Strafanstalt<br />
ist in allen Punkten ausgewiesen <strong>und</strong> notwendig.<br />
- Mit <strong>der</strong> neuen Sicherheitsabteilung kann das Gesetz besser vollzogen werden. Sie<br />
verursacht zwar grössere Betriebskosten, bringt aber auch zusätzliche Einnahmen.<br />
Das Kostgeld beläuft sich hier auf Fr. 418.-- pro Tag gegen<strong>über</strong> Fr. 207.-- pro Tag<br />
in <strong>der</strong> Normalabteilung.<br />
- Die dringend benötigten zusätzlichen Lagerräume werden richtigerweise im<br />
Trakt C realisiert.<br />
- Das Volumen <strong>der</strong> um <strong>die</strong> neuen Gebäude erweiterten Strafanstalt wird in <strong>der</strong><br />
Landschaft nicht wesentlich grösser wirken.<br />
- Die sieben Meter hohe Mauer, welche den Zaun ersetzen wird, bringt eine<br />
bessere Ausbruchssicherheit. Gegen Süden bleibt <strong>der</strong> Gitterzaun stehen <strong>und</strong><br />
damit <strong>die</strong> Sicht zum Untermülistock offen.<br />
- Die Scheune des Kantons neben dem bewilligten neuen Forstwerkhof wird<br />
weiterhin, vor allem als Möbellager für <strong>die</strong> Schreinerei benötigt.<br />
- Mit dem Bauvorhaben wird auch <strong>der</strong> Sicherheit <strong>und</strong> dem Wohlbefinden <strong>der</strong><br />
Angestellten Rechnung getragen. Erst mit dem vorgesehenen Neubau werden sie<br />
z.B. auch eine richtige Gar<strong>der</strong>obe kriegen.<br />
- Es ist längerfristig kein weiterer Schub von Renovationsarbeiten zu erwarten.<br />
- Die ökologische Aufwertung beinhaltet nebst dem regelmässigen Unterhalt des<br />
Biotops auch <strong>die</strong> Erstellung eines neuen Biotops beim H<strong>und</strong>ezwinger.
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- Mit <strong>der</strong> Göhner Merkur AG wurde für den Kostenanteil von 16,99 Mio. Franken ein<br />
Kostendach vereinbart. Bei den restlichen Kosten handelt es sich um begründete<br />
ergänzende Arbeiten, <strong>die</strong> in <strong>der</strong> Beilage 5.2. ausgewiesen sind.<br />
In <strong>der</strong> Kommission wurde im Weiteren <strong>die</strong> Frage des künftigen Bedarfs an neuen<br />
Zellen nach <strong>der</strong> geplanten Schliessung <strong>der</strong> geschlossenen Strafanstalt<br />
Schellenmätteli in Basel diskutiert. Der Zuger Sicherheitsdirektor, zugleich Präsident<br />
des Strafvollzugskonkordats <strong>der</strong> Nordwest- <strong>und</strong> Innerschweiz, legte dar, dass <strong>die</strong> fünf<br />
bis zehn zusätzlichen Zellen im Bostadel auch bei einer Schliessung <strong>der</strong> erwähnten<br />
Basler Strafanstalt ausreichen. Vom Strafanstaltsdirektor war zu einer <strong>die</strong>sbe-<br />
züglichen Frage zusätzlich zu erfahren, dass sich <strong>die</strong> Aufhebung des Schellenmätteli<br />
verkraften lässt, da ein Teil <strong>der</strong> Insassen in halbgeschlossene Abteilungen gehen<br />
kann. Der Sicherheitsdirektor stellte zu <strong>die</strong>ser für <strong>die</strong> Kommission wichtigen Frage<br />
weitere Informationen in Aussicht.<br />
3. Eintretensdebatte<br />
Die Vorlage, das Konzept <strong>und</strong> <strong>die</strong> geplante Ausgestaltung des Bauvorhabens waren<br />
in <strong>der</strong> Kommission nach dem Augenschein <strong>und</strong> den erhaltenen Auskünften un-<br />
bestritten.<br />
Die Kommission hat einstimmig Eintreten beschlossen.<br />
4. Detailberatung<br />
Der Sicherheitsdirektor beantragte <strong>der</strong> Kommission auf Vorschlag <strong>der</strong> Finanz-<br />
kontrolle eine nachträgliche Anpassung in Paragraph 1: Der vom Kanton bereits<br />
geleistete Beitrag von Fr. 226'000.-- an <strong>die</strong> Planungskosten soll nicht nachträglich<br />
umgebucht werden.<br />
Die Kommission folgte <strong>die</strong>sem <strong>Antrag</strong>. Der Beitrag des Kantons Zug än<strong>der</strong>t<br />
zahlenmässig nicht. Die Kommission beantragt einstimmig, <strong>die</strong> Absätze 1 <strong>und</strong> 2 von<br />
Paragraph 1 wie folgt zusammenzulegen:
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§ 1<br />
Der Kanton Zug leistet für <strong>die</strong> <strong>bauliche</strong>n <strong>und</strong> sicherheitstechnischen<br />
<strong>Erweiterung</strong>en bei <strong>der</strong> Interkantonalen Strafanstalt Bostadel in Menzingen<br />
einen Beitrag zulasten <strong>der</strong> Investitionsrechnung von 25 %, bzw.<br />
mutmasslich 3,8 Mio. Franken inkl. MwSt. (Preisbasis: Zürcher Baukostenindex<br />
vom 1. April 2001).<br />
5. <strong>Antrag</strong><br />
Wir stellen den einstimmigen <strong>Antrag</strong>,<br />
<strong>der</strong> Vorlage Nr. 966.2 - 10726 mit <strong>der</strong> erwähnten Anpassung von Paragraph 1<br />
zuzustimmen.<br />
Edlibach, 11. März 2002<br />
Kommissionsmitglie<strong>der</strong>:<br />
<strong>Pezzatti</strong> <strong>Bruno</strong>, Menzingen, Präsident<br />
Bossard Andreas, Zug<br />
Dahinden Carla, Risch<br />
Dübendorfer Christen Maja, Baar<br />
Helfenstein Georg, Cham<br />
Morelli Paul, Cham<br />
Prodolliet Jean-Pierre, Cham<br />
Stuber Sophie, Risch<br />
Suter Louis, Hünenberg<br />
Uebelhart Max, Baar<br />
Ulmann Heinrich, Cham<br />
300/sk<br />
Mit vorzüglicher Hochachtung<br />
IM NAMEN DER VORBERATENDEN<br />
KOMMISSION<br />
Der Präsident: <strong>Bruno</strong> <strong>Pezzatti</strong>