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die Beförderungskriterien im Bereich der staatlichen Realschulen

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Bayerisches Staatsministerium<br />

für Unterricht und Kultus<br />

G:\StMUK\Abteilungen\Abteilung V\Referat V_3\Allgemeines\Schulpsychologie\Schreiben und Gesprächsgrundlagen zur<br />

Schulpsychologie\2013\Beför<strong>der</strong>ung\<strong>Beför<strong>der</strong>ungskriterien</strong> 2013_Schreiben an <strong>die</strong> Schulleiter_r.doc<br />

Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus, 80327 München<br />

V.3 – FPs6 – V.4 – II.5 –<br />

II – V<br />

An <strong>die</strong><br />

Leiterinnen und Leiter<br />

<strong>der</strong> <strong>staatlichen</strong> <strong>Realschulen</strong><br />

in Bayern<br />

ENTWURF<br />

Datum: 18.06.2013<br />

Entwurf erstellt/geprüft:<br />

Buck_A<br />

Reinschrift erstellt/geprüft:<br />

Reinschrift versandt:<br />

Reinschrift gefaxt:<br />

Reinschrift an E-Mail:<br />

Unser Zeichen (bitte bei Antwort angeben) München, 18.06.2013<br />

V.3 – 5 P 6010.1 – 5a.69 765 Telefon: 089 2186 2549<br />

Name: Herr Huber<br />

Amt <strong>der</strong> Beratungsrektorin/des Beratungsrektors als Schulpsychologin/Schulpsychologe<br />

in <strong>der</strong> Besoldungsgruppe A 14;<br />

<strong>Beför<strong>der</strong>ungskriterien</strong> <strong>im</strong> <strong>Bereich</strong> <strong>der</strong> <strong>staatlichen</strong> <strong>Realschulen</strong><br />

Sehr geehrte Frau Schulleiterin,<br />

sehr geehrter Herr Schulleiter,<br />

erfreulicherweise ist es gelungen, <strong>im</strong> Doppelhaushalt 2013/2014 nunmehr<br />

alle vorhandenen Stellen für Beratungsrektorinnen/Beratungsrektoren als<br />

Schulpsychologinnen/Schulpsychologen in <strong>der</strong> Besoldungsgruppe A 14<br />

auszubringen. Damit ist hinsichtlich <strong>der</strong> Beför<strong>der</strong>ungen eine Unterscheidung<br />

zwischen Lehrkräften, <strong>die</strong> das Fach Psychologie mit schulpsychologischem<br />

Schwerpunkt in einer grundständigen Fächerverbindung stu<strong>die</strong>rten,<br />

und Lehrkräften, <strong>die</strong> nachträglich <strong>die</strong> Erweiterungsprüfung ablegten, hinfällig.<br />

Gleichzeitig wurde <strong>die</strong> Anzahl <strong>der</strong> Beför<strong>der</strong>ungsmöglichkeiten insgesamt<br />

erhöht, so dass zukünftig 30 Stellen für Beratungsrektorinnen/Beratungsrektoren<br />

als Schulpsychologinnen/Schulpsychologen an<br />

<strong>staatlichen</strong> <strong>Realschulen</strong> zur Verfügung stehen.<br />

Telefon: 089 2186 0 E-Mail: poststelle@stmuk.bayern.de Salvatorstraße 2 · 80333 München<br />

Telefax: 089 2186 2800 Internet: www.stmuk.bayern.de U3, U4, U5, U6 - Haltestelle Odeonsplatz


- 2 -<br />

Mit <strong>die</strong>sem Schreiben möchte ich Sie über <strong>die</strong> Kriterien informieren, <strong>die</strong> bei<br />

anstehenden Beför<strong>der</strong>ungsdurchgängen (nächster Beför<strong>der</strong>ungstermin:<br />

voraussichtlich 01.07.2013) bei <strong>der</strong> Auswahl für <strong>die</strong> Beför<strong>der</strong>ung zur Beratungsrektorin/zum<br />

Beratungsrektor als Schulpsychologin/Schulpsychologe<br />

in <strong>der</strong> Besoldungsgruppe A 14 <strong>im</strong> <strong>staatlichen</strong> Realschulbereich herangezogen<br />

werden.<br />

Für eine Beför<strong>der</strong>ung kommen grundsätzlich nur Lehrkräfte in Betracht,<br />

<strong>der</strong>en Leistungen – sowohl in ihrer Funktion als Lehrkraft als auch in ihrer<br />

Funktion als Schulpsychologin/Schulpsychologe – <strong>die</strong> Anfor<strong>der</strong>ungen übersteigen.<br />

Nach Art. 16 Abs 1 und Art. 17 LlbG i. V. m. § 9 BeamtStG, Art. 33 Abs. 2<br />

GG, Art. 94 Abs. 2 BV ist bei <strong>der</strong> Übertragung höherwertiger Dienstposten<br />

und Beför<strong>der</strong>ungen zudem ausschließlich nach dem Leistungsprinzip zu<br />

verfahren. Dem entsprechend werden bei <strong>der</strong> Auswahl <strong>der</strong> Lehrkräfte für<br />

<strong>die</strong> begrenzte Zahl <strong>der</strong> Beför<strong>der</strong>ungsstellen folgende Kriterien herangezogen:<br />

1. Für eine Beför<strong>der</strong>ung in das Amt <strong>der</strong> Beratungsrektorin/des Beratungsrektors<br />

als Schulpsychologin/Schulpsychologen kommen<br />

nur Lehrkräfte in <strong>der</strong> Besoldungsgruppe A 13 o<strong>der</strong> A 13 mit<br />

Amtszulage <strong>im</strong> Beamtenverhältnis auf Lebenszeit in Betracht,<br />

<strong>die</strong> eine Lehrbefähigung für das Fach Psychologie mit schulpsychologischem<br />

Schwerpunkt besitzen und aktuell eine<br />

schulpsychologische Beratertätigkeit (Beauftragung muss<br />

durch KMS des Staatsministeriums erfolgt sein) ausüben.<br />

2. Die unter 1. genannten Lehrkräfte müssen sowohl über <strong>die</strong> aktuelle<br />

Periodische Beurteilung als auch über <strong>die</strong> <strong>der</strong> aktuellen<br />

Periodischen Beurteilung unmittelbar vorhergehende Periodische<br />

Beurteilung <strong>im</strong> <strong>staatlichen</strong> Realschul<strong>die</strong>nst Bayerns verfügen.<br />

In <strong>der</strong> Regel wären <strong>die</strong>s augenblicklich <strong>die</strong> Periodische<br />

Beurteilung 2010 und in <strong>der</strong> Regel <strong>die</strong> Periodische Beurteilung<br />

2006 bzw. <strong>die</strong> außerordentliche Beurteilung 2009 („Anlassbeur-


- 3 -<br />

teilung 2009“). Dabei muss <strong>die</strong> aktuelle Periodische Beurteilung<br />

<strong>die</strong> schulpsychologische Beratertätigkeit würdigen/berücksichtigen.<br />

3. Weitere Grundvoraussetzung für eine mögliche Beför<strong>der</strong>ung in<br />

das Amt <strong>der</strong> Beratungsrektorin/des Beratungsrektors als Schulpsychologin/Schulpsychologe<br />

ist, dass <strong>die</strong> <strong>der</strong> unter Nr. 1. mit 2.<br />

best<strong>im</strong>mten Personengruppe zugehörigen Lehrkräfte in <strong>der</strong> aktuellen<br />

Periodischen Beurteilung mindestens <strong>die</strong> Bewertungsstufe<br />

„Leistung, <strong>die</strong> <strong>die</strong> Anfor<strong>der</strong>ungen übersteigt“ – „UB“<br />

o<strong>der</strong> ein entsprechend gleichwertiges Prädikat erhalten haben.<br />

4. Aus <strong>die</strong>sem, nach den unter 1. bis einschließlich 3. festgelegten<br />

Merkmalen, best<strong>im</strong>mten Personenkreis erfolgt <strong>die</strong> Auswahl nach<br />

dem Leistungsprinzip, das heißt in <strong>der</strong> Reihenfolge <strong>der</strong> in <strong>der</strong><br />

aktuellen Periodischen Beurteilung erzielten Bewertungsstufe.<br />

5. Bei gleicher Bewertungsstufe in <strong>der</strong> aktuellen Periodischen<br />

Beurteilung wird <strong>die</strong> nächst zurückliegende Periodische Beurteilung<br />

herangezogen, innerhalb <strong>der</strong>er <strong>die</strong> Auswahl erneut in <strong>der</strong><br />

Reihenfolge <strong>der</strong> dort erzielten Bewertungsstufe erfolgt.<br />

Wir bitten Sie, alle Lehrkräfte mit dem Fach Psychologie mit schulpsychologischem<br />

Schwerpunkt über den Inhalt <strong>die</strong>ses Schreibens zu informieren.<br />

Auch abwesende Lehrkräfte sind in geeigneter Weise zu verständigen. Nur<br />

so ist gewährleistet, dass <strong>die</strong> Lehrkräfte <strong>im</strong> Einzelfall einschätzen können,<br />

weswegen eine Beför<strong>der</strong>ung unter Umständen nicht erfolgt.<br />

Mit freundlichen Grüßen<br />

gez. Püls<br />

Ministerialdirigent

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