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Informationsbroschüre der Volksschulgemeinde Bischofszell ...

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Beratung<br />

Bibliothek<br />

Blockzeiten<br />

Elternabende<br />

Elternmitwirkung<br />

Elternpflichten<br />

Fotos im<br />

Schulalltag<br />

Zur Beratung stehen Ihnen folgende Stellen zur Verfügung:<br />

Schulische Sozialarbeit, <strong>Volksschulgemeinde</strong> <strong>Bischofszell</strong><br />

KJPD (Kin<strong>der</strong>- und Jugendpsychiatrischer Dienst), Weinfelden<br />

SPB (Schulpsychologie und -beratung), Amriswil<br />

Suchtfachstelle „Perspektive“, Weinfelden<br />

Die entsprechenden Adressen und Telefonnummern finden Sie unter<br />

Adressen und Termine.<br />

Adressen weiterer Fachstellen sind bei den Schulleitungen erhältlich.<br />

Die Lehrpersonen besuchen mit ihren Klassen die Schul- resp. Gemeindebibliothek,<br />

wo die Kin<strong>der</strong> mehrere Bücher ausleihen können. Nicht zurückgebrachte<br />

o<strong>der</strong> defekte Bücher werden in Rechnung gestellt.<br />

Seit dem Schuljahr 2011/2012 werden die kantonalen Vorgaben zu den<br />

Blockzeiten innerhalb <strong>der</strong> Volkschulgemeinde umgesetzt. Die Kin<strong>der</strong> im<br />

Kin<strong>der</strong>garten besuchen jeden Vormittag während mindestens 3 Stunden und<br />

die Schülerinnen und Schüler <strong>der</strong> 1. – 6. Klasse während 3½ Stunden den<br />

Unterricht.<br />

Die Teilnahme an Elternabenden <strong>der</strong> Klasse o<strong>der</strong> <strong>der</strong> ganzen Schule ist verpflichtend.<br />

Bei Verhin<strong>der</strong>ung melden sich die Eltern bei <strong>der</strong> Klassenlehrperson<br />

ab. Elternanlässe können als obligatorisch erklärt werden.<br />

An einzelnen Standorten gibt es Organisationen <strong>der</strong> Elternmitwirkung<br />

(Eltern-Teams, Foren), welche die Schule unterstützen. Die entsprechenden<br />

Kontaktadressen können auf <strong>der</strong> VSG-Homepage abgerufen werden.<br />

Gemäss dem Gesetz über die Volksschule halten die Erziehungsberechtigten<br />

die Kin<strong>der</strong> zum Schulbesuch, zu respektvollem Verhalten und zur Befolgung<br />

angeordneter Massnahmen an. Sie sorgen dafür, dass die Kin<strong>der</strong> ausgeruht,<br />

verpflegt und pünktlich in <strong>der</strong> Schule erscheinen.<br />

In <strong>der</strong> Schule gibt es immer wie<strong>der</strong> Anlässe, über die berichtet wird. Oft geschieht<br />

dies auch mit Bil<strong>der</strong>n. Sollten Sie keine Veröffentlichung von Bildmaterial<br />

Ihres Kindes wünschen, teilen Sie dies <strong>der</strong> betreffenden Schulleitung<br />

bitte schriftlich mit.<br />

Handyverbot Private elektronische Unterhaltungsgeräte von Schülerinnen und Schülern –<br />

insbeson<strong>der</strong>e Handys – sind auf dem ganzen Schulareal we<strong>der</strong> sicht- noch<br />

hörbar.<br />

Lager,<br />

Schulreisen,<br />

Exkursionen<br />

Musikschule<br />

Ausflüge und Lager dienen <strong>der</strong> Gemeinschaft und ergänzen das fachliche<br />

Lernen. Die Teilnahme ist für Schülerinnen und Schüler obligatorisch.<br />

In <strong>der</strong> Regel wird pro Schuljahr ein Lager o<strong>der</strong> eine Schulreise durchgeführt.<br />

Als Grundlage dient das Reglement <strong>der</strong> <strong>Volksschulgemeinde</strong>.<br />

Für Lager und mehrtägige Schulreisen werden Elternbeiträge erhoben.<br />

Momentan beträgt <strong>der</strong> Elternanteil Fr. 125.-- für ein Sommerlager und Fr.<br />

150.-- für ein Winterlager.<br />

Die <strong>Volksschulgemeinde</strong> gewährt keine Beiträge – mit Ausnahme <strong>der</strong> oben<br />

genannten musikalischen Grundkurse – an den individuellen Musikunterricht,<br />

da <strong>der</strong> Kanton die Subventionierung <strong>der</strong> Jugendmusikschulen übernommen<br />

hat.

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