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Lieferantenrahmenvertrag - schwaben netz

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Anlage 2: Ergänzende Geschäftsbedingungen<br />

Entgelt‐ und Zahlungsbedingungen der <strong>schwaben</strong> <strong>netz</strong> gmbh<br />

1. Maßgeblich für die Struktur bzw. Höhe der Entgelte ist das vom Netzbetreiber auf seiner Internetseite<br />

veröffentlichte Preisblatt in der zum jeweiligen Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen<br />

Version.<br />

2. Die Bedingungen zur Rechnungsstellung und Zahlung richten sich grundsätzlich<br />

nach den Regelungen des § 10 Anlage 3 zur KoV VI vom 28.06.2013.<br />

3. Entgeltbestandteile<br />

Folgende Entgeltbestandteile werden durch den Netzbetreiber abgerechnet:<br />

Ausspeisestellen ohne Leistungsmessung (SLP)<br />

‐ Grundpreis<br />

‐ Arbeitspreis<br />

‐ Messstellenbetrieb<br />

‐ Messdienstleistung<br />

‐ Kosten für eine zusätzliche Ablesung<br />

‐ Abrechnungsentgelt<br />

Ausspeisestellen mit Leistungsmessung (RLM)<br />

‐ Grundpreis<br />

‐ Arbeitspreis<br />

‐ Leistungspreis<br />

‐ Messstellenbetrieb<br />

‐ Messdienstleistung<br />

‐ Mehrpreis bei stündlicher Ablesung<br />

‐ Zusatzausstattung<br />

‐ Abrechnungsentgelt<br />

4. Die Berechnung der Entgelte erfolgt zzgl. Steuern und sonstiger Abgaben in der jeweils gültigen<br />

Höhe.<br />

5. Abrechnung SLP‐Kunden<br />

Soweit es sich bei den Entnahmestellen der Kunden des Lieferanten um nicht leistungsgemessene<br />

Entnahmestellen handelt, stellt der Netzbetreiber dem Lieferanten für die Netznutzung zählpunktgenau<br />

Abschlagszahlungen in Rechnung, auf Basis der letzten Jahresabrechnung der jeweiligen Entnahmestelle.<br />

Die Höhe der monatlichen Abschlagsanforderung entspricht jeweils einem Zwölftel der zu erwartenden<br />

Jahresabrechnung. Die Abschlagszahlungen werden unabhängig vom tatsächlichen Umfang der<br />

Netznutzung fällig.<br />

<strong>Lieferantenrahmenvertrag</strong> <strong>schwaben</strong> <strong>netz</strong> gmbh<br />

Stand: 01.01.2014 Seite 30 von 46

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