Lieferantenrahmenvertrag - schwaben netz
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Anlage 2: Ergänzende Geschäftsbedingungen<br />
Entgelt‐ und Zahlungsbedingungen der <strong>schwaben</strong> <strong>netz</strong> gmbh<br />
1. Maßgeblich für die Struktur bzw. Höhe der Entgelte ist das vom Netzbetreiber auf seiner Internetseite<br />
veröffentlichte Preisblatt in der zum jeweiligen Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen<br />
Version.<br />
2. Die Bedingungen zur Rechnungsstellung und Zahlung richten sich grundsätzlich<br />
nach den Regelungen des § 10 Anlage 3 zur KoV VI vom 28.06.2013.<br />
3. Entgeltbestandteile<br />
Folgende Entgeltbestandteile werden durch den Netzbetreiber abgerechnet:<br />
Ausspeisestellen ohne Leistungsmessung (SLP)<br />
‐ Grundpreis<br />
‐ Arbeitspreis<br />
‐ Messstellenbetrieb<br />
‐ Messdienstleistung<br />
‐ Kosten für eine zusätzliche Ablesung<br />
‐ Abrechnungsentgelt<br />
Ausspeisestellen mit Leistungsmessung (RLM)<br />
‐ Grundpreis<br />
‐ Arbeitspreis<br />
‐ Leistungspreis<br />
‐ Messstellenbetrieb<br />
‐ Messdienstleistung<br />
‐ Mehrpreis bei stündlicher Ablesung<br />
‐ Zusatzausstattung<br />
‐ Abrechnungsentgelt<br />
4. Die Berechnung der Entgelte erfolgt zzgl. Steuern und sonstiger Abgaben in der jeweils gültigen<br />
Höhe.<br />
5. Abrechnung SLP‐Kunden<br />
Soweit es sich bei den Entnahmestellen der Kunden des Lieferanten um nicht leistungsgemessene<br />
Entnahmestellen handelt, stellt der Netzbetreiber dem Lieferanten für die Netznutzung zählpunktgenau<br />
Abschlagszahlungen in Rechnung, auf Basis der letzten Jahresabrechnung der jeweiligen Entnahmestelle.<br />
Die Höhe der monatlichen Abschlagsanforderung entspricht jeweils einem Zwölftel der zu erwartenden<br />
Jahresabrechnung. Die Abschlagszahlungen werden unabhängig vom tatsächlichen Umfang der<br />
Netznutzung fällig.<br />
<strong>Lieferantenrahmenvertrag</strong> <strong>schwaben</strong> <strong>netz</strong> gmbh<br />
Stand: 01.01.2014 Seite 30 von 46