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Reisekostenordnung

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<strong>Reisekostenordnung</strong><br />

1. Geltungsbereich<br />

Diese Ordnung regelt die Erstattung von Auslagen für Dienstreisen im Auftrag des RehaSport<br />

Deutschland e.V. .<br />

2. Anspruchsberechtigte<br />

Anspruchsberechtigt sind<br />

§ die Mitglieder des geschäftsführenden Vorstand<br />

§ die Mitglieder des erweiterten Vorstand<br />

§ hauptamtliche Mitarbeiter<br />

§ Gäste, soweit sie vom geschäftsführenden Vorstand eingeladen werden<br />

3. Betroffene Dienstreisen<br />

Reisekosten werden erstattet für<br />

§ Sitzungen des erweiterten Vortstand<br />

§ Gespräche mit Kostenträgern und MDK<br />

§ Messen/Kongresse, an denen der RSD als Aussteller/Referent teilnimmt<br />

4. Tagegelder<br />

Für eine Dienstreise im Inland werden an alle Anspruchsberechtigten folgende Entschädigungen<br />

gezahlt:<br />

Bei einer Abwesenheit je Kalendertag<br />

§ von 24 Stunden 24,00 EUR<br />

§ von mindestens 14 aber weniger als 24 Stunden 12,00 EUR<br />

§ von mindestens 8 aber weniger als 14 Stunden 6,00 EUR<br />

5. Übernachtungsgelder<br />

Grundsätzlich ist die Dienstreise noch am Tage der Beendigung des Dienstgeschäftes zu beenden.<br />

Die Rückreise ist zumutbar, wenn das weitere Reiseziel oder die eigene Wohnung bis 24:00 Uhr<br />

erreicht werden kann; ist die Rückreise nicht zumutbar, wird eine Pauschale in Höhe von 20,00 EUR<br />

gezahlt.<br />

Statt der Pauschale können die nachgewiesenen Übernachtungskosten in angemessener Höhe<br />

ersetzt werden. Die Kosten für das Frühstück sind keine Übernachtungskosten und sind mit dem<br />

Tagegeld abgegolten. Sofern Frühstückskosten nicht gesondert ausgewiesen sind, ist die<br />

Rechnung für die Übernachtung um 4,80 EUR zu kürzen.


6. Fahrtkosten<br />

Allen Anspruchberechtigten werden Fahrtkosten erstattet.<br />

a) Anreise mit dem öffentlichen Personennahverkehr<br />

Verauslagte Fahrtkosten werden in der nachgewiesenen Höhe erstattet.<br />

Alle Fahrpreisermäßigungen, Spezial- und Sondertarife sind zu nutzen.<br />

b) Anreise mit der Deutschen Bahn AG<br />

Verauslagte Fahrtkosten werden ausschließlich für die 2. Wagenklasse in der nachgewiesenen<br />

Höhe - bis zu einem Maximalbetrag, der sich aus der Berechnung gem. lit. d ergeben würde -<br />

erstattet.<br />

Alle Fahrpreisermäßigungen, Spezial- und Sondertarife einschließlich Bahncard sind zu nutzen.<br />

c) Anreise mit dem Flugzeug<br />

Verauslagte Flugkosten werden ausschließlich für die Economy Class in der nachgewiesenen Höhe<br />

- bis zu einem Maximalbetrag der sich aus der Berechnung gem. lit. d ergeben würde - erstattet.<br />

Alle Flugpreisermäßigungen, Spezial- und Sondertarife sind zu nutzen.<br />

d) Fahrten mit dem Privatfahrzeug<br />

Für jede mit dem Privatfahrzeug durchgeführte Dienstreise werden folgende Kilometersätze<br />

erstattet:<br />

§ Kraftwagen 0,20 EUR<br />

§ Motorrad 0,10 EUR<br />

Sofern weitere Anspruchsberechtigte mit privaten PKW bzw. mit dem Motorrad mitgenommen<br />

werden, erhöht sich der Kilometersatz für jede(n) mitgenommenen TeilnehmerIn von 0,20 EUR um<br />

jeweils 0,02 EUR und der Kilometersatz von 0,10 EUR um 0,01 EUR. Mit der Erstattung der<br />

Kilometergeldsätze sind alle Ansprüche (einschließlich z.B. Unfallfolgen, Verschleiß) abgegolten.<br />

Für die Entfernungsberechnung ist die kürzeste Straßenverbindung nach<br />

http://maps.google.de/maps maßgebend.<br />

7. Abrechnung<br />

Die Abrechnung der Reisekosten hat zeitnah, spätestens jedoch innerhallb von 8 Wochen nach<br />

Beendigung der Dienstreise, auf dem dafür vorgesehenen Formular mit der Geschäftsstelle des<br />

RehaSport Deutschland e.V. zu erfolgen.<br />

Die Reisekostenabrechnung wird von der Geschäftsführerin genehmigt; der Auszahlungsbetrag<br />

wird innerhalb von vier Wochen auf ein vom Anspruchsberechtigten benanntes Bankkonto<br />

überwiesen.<br />

8. Inkrafttreten<br />

Diese Ordnung wurde durch den erweiterten Vorstand am 22. April 2008 beschlossen und trat mit<br />

sofortiger Wirkung in Kraft.<br />

Bundesverband Rehabilitationssport / RehaSport Deutschland e.V.<br />

Gartenfelder Straße 29-37 - 13599 Berlin<br />

Fon +49 30 2332099 66 - Fax +49 30 2332099 50<br />

service@rehasport-deutschland.de - www.rehasport-deutschland.de

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