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Bebauungsplan "Caputh-Mitte", Gemeinde Schwielowsee

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Von: "WBV Nauen - Elke Bohnebuck " <br />

Betreff: <strong>Bebauungsplan</strong> "<strong>Caputh</strong>-Mitte", <strong>Gemeinde</strong> <strong>Schwielowsee</strong><br />

Datum: 20. November 2012 14:56:56 MEZ<br />

An: "SR Stadt- und Regionalplanung" <br />

Kopie: <br />

6 Anhänge, 352 KB<br />

Bezug: Ihr Schreiben vom 25. Oktober 2012<br />

Sehr geehrte Damen und Herren,<br />

im Anhang übersenden wir Ihnen unsere Stellungnahme zu diesem Bauvorhaben.<br />

Bei eventuell auftretenden Fragen, wenden Sie sich bitte an unseren nachfolgend genannten Mitarbeiter:<br />

Bearbeiter: <br />

Herr Zeithammer ( Mobil 0162 – 24 95 063<br />

Ast. Paretz 03 32 33 – 80 33 1<br />

Ast. Paretz 03 32 33 – 80 89 1<br />

Freundlichst<br />

i. A.<br />

Elke Bohnebuck<br />

Sekretariat<br />

Wasser-­‐ und Bodenverband<br />

„Großer Havelländischer Hauptkanal – Havelkanal – Havelseen“<br />

Nauen<br />

Brandenburger Straße 38<br />

14641 Nauen<br />

Tel.: 03321 – 454641<br />

Fax: 03321 – 454898<br />

Email: info@wbv-­‐nauen.de<br />

Web: www.wbv-­‐nauen.de


<strong>Bebauungsplan</strong> "<strong>Caputh</strong>-Mitte" (Vorentwurf), <strong>Gemeinde</strong> <strong>Schwielowsee</strong> 26. September 2012<br />

Textliche Festsetzungen<br />

SR 0 Stadt- und Regionalplanung Seite 3<br />

13.<br />

Innerhalb der öffentlichen Grünfläche "Graben" ist der Graben zu erhalten und seine<br />

Gewässerstruktur zu verbessern. Dazu sind künstliche Verbauungen (z. B. Metallspundwände )<br />

zu entfernen und, sofern aus wasserbaulicher Sicht notwendig, durch ingenieurbiologische<br />

Bauweisen zu ersetzen. Vorhandene Einfriedungen und Sperrmaßnahmen sind zu entfernen.<br />

Junger Gehölzaufwuchs ist abschnittsweise zu entfernen, Altbaumbestand ist zu erhalten.<br />

Zulässig ist die Anlage eines Weges im Abschnitt parallel zum Mischgebiet.<br />

(§ 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB)<br />

Zusätzlicher Vorschlag WBV:<br />

Es ist sicherzustellen, dass für die Bewirtschaftung des Grabens die Zuwegung<br />

für den Wasser- und Bodenverband "GHHK - HK - HS" Nauen verbindlich in den<br />

B-Plan eingearbeitet wird.<br />

'<br />

<strong>Bebauungsplan</strong> "<strong>Caputh</strong>-Mitte" (Vorentwurf), <strong>Gemeinde</strong> <strong>Schwielowsee</strong> 26. September 2012<br />

Begründung<br />

SR • Stadt- und Regionalplanung Seite20+ 21<br />

5.4.1 Öffentliche Grünflächen<br />

Der <strong>Bebauungsplan</strong> sichert im östlichen und südlichen Bereich umfangreiche öffentliche<br />

Grünflächen mit den Zweckbestimmungen "Graben", "Naturnahe Parkanlage"<br />

und "Kinderspielplatz".<br />

Graben<br />

Der Graben, der den <strong>Caputh</strong>er See mit der Havel verbindet, wird in seinem Verlauf<br />

gesichert. Im Bereich des Mischgebietes wird eine rund fünf Meter breite öffentliche<br />

Grünfläche festgesetzt, um eine öffentliche Wegeverbindung ... ...... entlang des Grabens zu<br />

sichern.<br />

Zusätzlicher Vorschlag WBV: ... und die Bewirtschaftung ...<br />

In Höhe des Flurstücks 51 wird als Kennzeichnung eine Brücke in den <strong>Bebauungsplan</strong> eingetragen. Mit der<br />

vorgesehenen Brücke soll der Weg auf das gemeindeeigene Grundstück 123 (außerhalb des räumlichen<br />

Geltungsbereiches) und von dort weiter zur Havel geführt werden. Durch die vorhandene Bebauung auf<br />

dem Flurstück 51 ist eine direkte Wegeführung am Graben entlang nicht möglich. Eine zweite Brücke über<br />

den Graben ist in Höhe des als Weg gewidmeten Flurstücks 47 (außerhalb des räumlichen<br />

Geltungsbereiches) vorgesehen. Hier kann künftig eine Wegeverbindung zum Weg Wilhelmshöhe<br />

hergestellt werden. Naturnahe Parkanlage, Wegeverbindung und Regenwasserrückhaltung<br />

Parallel zum Graben wird eine rund 40 Meter breite Freifläche als naturnahe Parkanlage<br />

festgesetzt. Sie dient in erster Linie der Naherholung, jedoch auch der geplanten<br />

straßenunabhängigen Wegeverbindung zwischen <strong>Caputh</strong>er See und Straße der Einheit.<br />

Die geplante Wegeverbindung ist als Kennzeichnung ohne Festsetzungscharak<br />

ter in die Planzeichnung aufgenommen worden. Auch für die innerhalb des LSG liegenden<br />

öffentlichen Grünflächen ist die Anlage einer naturnahen Parkanlage geplant.<br />

Für das Flurstück 102 ist zusätzlich die Regenwasserrückhaltung vorgesehen. Hier<br />

soll das auf dem Schmerberger Weg anfallende Niederschlagwasser gesammelt und versickerl werden.

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