Bebauungsplan "Caputh-Mitte", Gemeinde Schwielowsee
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Von: "WBV Nauen - Elke Bohnebuck " <br />
Betreff: <strong>Bebauungsplan</strong> "<strong>Caputh</strong>-Mitte", <strong>Gemeinde</strong> <strong>Schwielowsee</strong><br />
Datum: 20. November 2012 14:56:56 MEZ<br />
An: "SR Stadt- und Regionalplanung" <br />
Kopie: <br />
6 Anhänge, 352 KB<br />
Bezug: Ihr Schreiben vom 25. Oktober 2012<br />
Sehr geehrte Damen und Herren,<br />
im Anhang übersenden wir Ihnen unsere Stellungnahme zu diesem Bauvorhaben.<br />
Bei eventuell auftretenden Fragen, wenden Sie sich bitte an unseren nachfolgend genannten Mitarbeiter:<br />
Bearbeiter: <br />
Herr Zeithammer ( Mobil 0162 – 24 95 063<br />
Ast. Paretz 03 32 33 – 80 33 1<br />
Ast. Paretz 03 32 33 – 80 89 1<br />
Freundlichst<br />
i. A.<br />
Elke Bohnebuck<br />
Sekretariat<br />
Wasser-‐ und Bodenverband<br />
„Großer Havelländischer Hauptkanal – Havelkanal – Havelseen“<br />
Nauen<br />
Brandenburger Straße 38<br />
14641 Nauen<br />
Tel.: 03321 – 454641<br />
Fax: 03321 – 454898<br />
Email: info@wbv-‐nauen.de<br />
Web: www.wbv-‐nauen.de
<strong>Bebauungsplan</strong> "<strong>Caputh</strong>-Mitte" (Vorentwurf), <strong>Gemeinde</strong> <strong>Schwielowsee</strong> 26. September 2012<br />
Textliche Festsetzungen<br />
SR 0 Stadt- und Regionalplanung Seite 3<br />
13.<br />
Innerhalb der öffentlichen Grünfläche "Graben" ist der Graben zu erhalten und seine<br />
Gewässerstruktur zu verbessern. Dazu sind künstliche Verbauungen (z. B. Metallspundwände )<br />
zu entfernen und, sofern aus wasserbaulicher Sicht notwendig, durch ingenieurbiologische<br />
Bauweisen zu ersetzen. Vorhandene Einfriedungen und Sperrmaßnahmen sind zu entfernen.<br />
Junger Gehölzaufwuchs ist abschnittsweise zu entfernen, Altbaumbestand ist zu erhalten.<br />
Zulässig ist die Anlage eines Weges im Abschnitt parallel zum Mischgebiet.<br />
(§ 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB)<br />
Zusätzlicher Vorschlag WBV:<br />
Es ist sicherzustellen, dass für die Bewirtschaftung des Grabens die Zuwegung<br />
für den Wasser- und Bodenverband "GHHK - HK - HS" Nauen verbindlich in den<br />
B-Plan eingearbeitet wird.<br />
'<br />
<strong>Bebauungsplan</strong> "<strong>Caputh</strong>-Mitte" (Vorentwurf), <strong>Gemeinde</strong> <strong>Schwielowsee</strong> 26. September 2012<br />
Begründung<br />
SR • Stadt- und Regionalplanung Seite20+ 21<br />
5.4.1 Öffentliche Grünflächen<br />
Der <strong>Bebauungsplan</strong> sichert im östlichen und südlichen Bereich umfangreiche öffentliche<br />
Grünflächen mit den Zweckbestimmungen "Graben", "Naturnahe Parkanlage"<br />
und "Kinderspielplatz".<br />
Graben<br />
Der Graben, der den <strong>Caputh</strong>er See mit der Havel verbindet, wird in seinem Verlauf<br />
gesichert. Im Bereich des Mischgebietes wird eine rund fünf Meter breite öffentliche<br />
Grünfläche festgesetzt, um eine öffentliche Wegeverbindung ... ...... entlang des Grabens zu<br />
sichern.<br />
Zusätzlicher Vorschlag WBV: ... und die Bewirtschaftung ...<br />
In Höhe des Flurstücks 51 wird als Kennzeichnung eine Brücke in den <strong>Bebauungsplan</strong> eingetragen. Mit der<br />
vorgesehenen Brücke soll der Weg auf das gemeindeeigene Grundstück 123 (außerhalb des räumlichen<br />
Geltungsbereiches) und von dort weiter zur Havel geführt werden. Durch die vorhandene Bebauung auf<br />
dem Flurstück 51 ist eine direkte Wegeführung am Graben entlang nicht möglich. Eine zweite Brücke über<br />
den Graben ist in Höhe des als Weg gewidmeten Flurstücks 47 (außerhalb des räumlichen<br />
Geltungsbereiches) vorgesehen. Hier kann künftig eine Wegeverbindung zum Weg Wilhelmshöhe<br />
hergestellt werden. Naturnahe Parkanlage, Wegeverbindung und Regenwasserrückhaltung<br />
Parallel zum Graben wird eine rund 40 Meter breite Freifläche als naturnahe Parkanlage<br />
festgesetzt. Sie dient in erster Linie der Naherholung, jedoch auch der geplanten<br />
straßenunabhängigen Wegeverbindung zwischen <strong>Caputh</strong>er See und Straße der Einheit.<br />
Die geplante Wegeverbindung ist als Kennzeichnung ohne Festsetzungscharak<br />
ter in die Planzeichnung aufgenommen worden. Auch für die innerhalb des LSG liegenden<br />
öffentlichen Grünflächen ist die Anlage einer naturnahen Parkanlage geplant.<br />
Für das Flurstück 102 ist zusätzlich die Regenwasserrückhaltung vorgesehen. Hier<br />
soll das auf dem Schmerberger Weg anfallende Niederschlagwasser gesammelt und versickerl werden.