M-Plus GrundierKonzentrat 1 4 - se farben
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SICHERHEITSDATENBLATT<br />
gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006, (EG) Nr. 543/2010<br />
M-<strong>Plus</strong> <strong>GrundierKonzentrat</strong> 1 : 4<br />
Version 1.2 Überarbeitet am 24.01.2013 Druckdatum 25.06.2013<br />
Die Kommunikation von Verwendungen nach REACH Artikel<br />
31 (1)(a) - registrierte Stoffe/ Gemische, die die Kriterien für<br />
die Einstufung als gefährlich gemäß Verordnung (EG) Nr.<br />
1272/2008 oder 1999/45/EG) erfüllen - ist nicht erforderlich.<br />
Die Angaben in die<strong>se</strong>m Sicherheitsdatenblatt entsprechen nach bestem Wis<strong>se</strong>n un<strong>se</strong>ren<br />
Erkenntnis<strong>se</strong>n zum Zeitpunkt der Überarbeitung. Die Informationen sollen Ihnen Anhaltspunkte für<br />
den sicheren Umgang mit dem in die<strong>se</strong>m Sicherheitsdatenblatt genannten Produkt bei Lagerung,<br />
Verarbeitung, Transport und Entsorgung geben. Die Angaben sind nicht übertragbar auf andere<br />
Produkte. Soweit das in die<strong>se</strong>m Sicherheitsdatenblatt genannte Produkt mit anderen Materialien<br />
vermengt, vermischt oder verarbeitet wird, oder einer Bearbeitung unterzogen wird, können die<br />
Angaben in die<strong>se</strong>m Sicherheitsdatenblatt, soweit sich hieraus nicht ausdrücklich etwas anderes<br />
ergibt, nicht auf das so gefertigte neue Material übertragen werden.<br />
REACH und GHS/CLP Information<br />
Die Änderungen der ge<strong>se</strong>tzlichen Vorgaben durch REACH (EG Nr. 1907/2006) und GHS bzw. CLP-<br />
Verordnung (EG Nr. 1272/2008) werden wir entsprechend un<strong>se</strong>ren ge<strong>se</strong>tzlichen Verpflichtungen<br />
um<strong>se</strong>tzen. Un<strong>se</strong>re Sicherheitsdatenblätter werden wir regelmäßig, gemäß den uns zur Verfügung<br />
gestellten Informationen un<strong>se</strong>rer Vorlieferanten, anpas<strong>se</strong>n und aktualisieren. Wie gewohnt werden<br />
wir Sie über die<strong>se</strong> Anpassungen informieren.<br />
Bezüglich REACH möchten wir Sie darauf hinwei<strong>se</strong>n, dass wir als nachgeschalteter Anwender keine<br />
eigenen Registrierungen vornehmen, sondern auf die Informationen un<strong>se</strong>rer Vorlieferanten<br />
angewie<strong>se</strong>n sind. Sobald die<strong>se</strong> vorliegen, werden wir un<strong>se</strong>re Sicherheitsdatenblätter entsprechend<br />
anpas<strong>se</strong>n. Dies kann je nach Registrierfristen der enthaltenStoffe im Übergangszeitraum zwischen<br />
01.12.2010 und 01.06.2018 erfolgen.<br />
Für die Anpassung der Sicherheitsdatenblätter an GHS bzw. CLP-Verordnunggilt bei Gemischen<br />
bzw. Zubereitungen eine Übergangsfrist bis 01.06.2015. Wir werden die Anpassung un<strong>se</strong>rer<br />
Sicherheitsdatenblätter im Rahmen die<strong>se</strong>r Übergangsfrist vornehmen sobald uns ausreichende<br />
Informationen un<strong>se</strong>rer Vorlieferanten vorliegen.<br />
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