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M-Plus GrundierKonzentrat 1 4 - se farben

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SICHERHEITSDATENBLATT<br />

gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006, (EG) Nr. 543/2010<br />

M-<strong>Plus</strong> <strong>GrundierKonzentrat</strong> 1 : 4<br />

Version 1.2 Überarbeitet am 24.01.2013 Druckdatum 25.06.2013<br />

Die Kommunikation von Verwendungen nach REACH Artikel<br />

31 (1)(a) - registrierte Stoffe/ Gemische, die die Kriterien für<br />

die Einstufung als gefährlich gemäß Verordnung (EG) Nr.<br />

1272/2008 oder 1999/45/EG) erfüllen - ist nicht erforderlich.<br />

Die Angaben in die<strong>se</strong>m Sicherheitsdatenblatt entsprechen nach bestem Wis<strong>se</strong>n un<strong>se</strong>ren<br />

Erkenntnis<strong>se</strong>n zum Zeitpunkt der Überarbeitung. Die Informationen sollen Ihnen Anhaltspunkte für<br />

den sicheren Umgang mit dem in die<strong>se</strong>m Sicherheitsdatenblatt genannten Produkt bei Lagerung,<br />

Verarbeitung, Transport und Entsorgung geben. Die Angaben sind nicht übertragbar auf andere<br />

Produkte. Soweit das in die<strong>se</strong>m Sicherheitsdatenblatt genannte Produkt mit anderen Materialien<br />

vermengt, vermischt oder verarbeitet wird, oder einer Bearbeitung unterzogen wird, können die<br />

Angaben in die<strong>se</strong>m Sicherheitsdatenblatt, soweit sich hieraus nicht ausdrücklich etwas anderes<br />

ergibt, nicht auf das so gefertigte neue Material übertragen werden.<br />

REACH und GHS/CLP Information<br />

Die Änderungen der ge<strong>se</strong>tzlichen Vorgaben durch REACH (EG Nr. 1907/2006) und GHS bzw. CLP-<br />

Verordnung (EG Nr. 1272/2008) werden wir entsprechend un<strong>se</strong>ren ge<strong>se</strong>tzlichen Verpflichtungen<br />

um<strong>se</strong>tzen. Un<strong>se</strong>re Sicherheitsdatenblätter werden wir regelmäßig, gemäß den uns zur Verfügung<br />

gestellten Informationen un<strong>se</strong>rer Vorlieferanten, anpas<strong>se</strong>n und aktualisieren. Wie gewohnt werden<br />

wir Sie über die<strong>se</strong> Anpassungen informieren.<br />

Bezüglich REACH möchten wir Sie darauf hinwei<strong>se</strong>n, dass wir als nachgeschalteter Anwender keine<br />

eigenen Registrierungen vornehmen, sondern auf die Informationen un<strong>se</strong>rer Vorlieferanten<br />

angewie<strong>se</strong>n sind. Sobald die<strong>se</strong> vorliegen, werden wir un<strong>se</strong>re Sicherheitsdatenblätter entsprechend<br />

anpas<strong>se</strong>n. Dies kann je nach Registrierfristen der enthaltenStoffe im Übergangszeitraum zwischen<br />

01.12.2010 und 01.06.2018 erfolgen.<br />

Für die Anpassung der Sicherheitsdatenblätter an GHS bzw. CLP-Verordnunggilt bei Gemischen<br />

bzw. Zubereitungen eine Übergangsfrist bis 01.06.2015. Wir werden die Anpassung un<strong>se</strong>rer<br />

Sicherheitsdatenblätter im Rahmen die<strong>se</strong>r Übergangsfrist vornehmen sobald uns ausreichende<br />

Informationen un<strong>se</strong>rer Vorlieferanten vorliegen.<br />

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