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Grenzdoc 8 Niemansland.pdf - Sed-opfer-hilfe.de

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lowakischen Grenze von zwei CSSR-Soldaten erschossen, die sich auf <strong>de</strong>r Flucht nach West-<br />

Berlin o<strong>de</strong>r West<strong>de</strong>utschland befan<strong>de</strong>n. Die Grenzsoldaten Günter M. und A. wur<strong>de</strong>n nach<br />

Auskunft <strong>de</strong>r behör<strong>de</strong> BStU am 24.Dez.1971 von einem fahnenflüchtigen NVA-Angehörigen an<br />

<strong>de</strong>r inner<strong>de</strong>utschen Grenze erschossen. Auch Horst H. war entgegen an<strong>de</strong>rslauten<strong>de</strong>r Behauptungen<br />

kein Grenzer, son<strong>de</strong>rn wur<strong>de</strong> am 3.August 1989 in Stendal von einem sowjetischen<br />

Wachposten erschossen, als er in betrunkenem Zustand ein Objekt <strong>de</strong>r sowjetischen Streitkräfte<br />

betrat.<br />

In <strong>de</strong>n übrigen Fällen han<strong>de</strong>lt es sich zumeist um tödliche Unfälle. Zwei Unfälle ereigneten sich<br />

auf U-und S-Bahn Strecken auf Ost-Berliner Gebiet. Paul G. war offenbar betrunken, als er am<br />

25.August 1972 zwischen <strong>de</strong>n Bahnhöfen Rosenthaler Platz und Bernauer Strasse aus <strong>de</strong>r<br />

fahren<strong>de</strong>n U-Bahn stürzte und sich dabei tödlich verletzte. Auch <strong>de</strong>r 23-jährige Rolf Peter B.<br />

stand wohl unter Alkoholeinfluss, als er am 16.April 1988 zwischen <strong>de</strong>n Bahnhöfen<br />

Friedrichstrasse und Humboldthain aus <strong>de</strong>r S-Bahn fiel.<br />

Zwei weitere Unfälle betrafen NVA-Angehörige, von <strong>de</strong>nen lange Zeit angenommen wor<strong>de</strong>n war,<br />

sie seien bei Fluchtversuchen zu To<strong>de</strong> gekommen. So heißt es über Axel B. in einer westdt.<br />

Broschüre aus <strong>de</strong>m Jahr 1962: „<strong>de</strong>r etwa 27 jährige Axel B. aus Güterglück, Kr. Zerbst<br />

(Sowjetzone) soll, wie durch Verwandte bekannt wur<strong>de</strong>, En<strong>de</strong> September 61 bei einem<br />

Fluchtversuch nach Berlin West in <strong>de</strong>r Sowjetzone erschossen wor<strong>de</strong>n sein. Diese Angaben<br />

waren falsch. Richtig ist, dass Axel B. <strong>de</strong>r seinerzeit einem NVA-Nachrichtenregiment<br />

angehörte,kam am 27.Sept.1961 in <strong>de</strong>r Nähe von Strauss-berg bei einem schweren Unfall ums<br />

Leben.Der Wagen prallte mit überhöhter Geschwindigkeit in einer Kurve gegen einen Baum.<br />

Dabei kam auch <strong>de</strong>r Fahrer <strong>de</strong>s Wagens ums Leben, zwei weitere Insassen wur<strong>de</strong>n verletzt. Der<br />

Unteroffizier Hans-Joachim R. wie<strong>de</strong>rum verletzte sich am 2.September 1961, wie es heißt, beim<br />

Umgang mit einer Kleinkaliberpistole, durch vermutliche Unvorsichtigkeit tödlich. Er erlitt<br />

diesen Unfall auf seiner Dienststelle bei einer Flakeinheit <strong>de</strong>r NVA, die in <strong>de</strong>r Stadt Bran<strong>de</strong>nburg<br />

stationiert war. Die Angehörigen waren jedoch gegenüber <strong>de</strong>n offiziellen Angaben misstrauisch.<br />

Seine Mutter glaubte zeitlebens, er sei <strong>de</strong>r damals unbekannt gebliebene Flüchtling gewesen, <strong>de</strong>r<br />

am 29.Aug.1961 im Teltowkanal erschossen wur<strong>de</strong>“.<br />

Unlösbare Fälle Buchseite 494/5<br />

„Bei 16 Verdachtsfällen war nicht zu klären, ob es sich um To<strong>de</strong>s<strong>opfer</strong> an <strong>de</strong>r Mauer han<strong>de</strong>lt<br />

o<strong>de</strong>r dies auszuschließen ist. Es han<strong>de</strong>lt sich hierbei ausschließlich um Wasserleichen, die in<br />

Grenzgewässern aufgefun<strong>de</strong>n wur<strong>de</strong>n. In allen Fällen stellte die ZERV bzw. die Staatsanwaltschaft<br />

im Rahmen <strong>de</strong>r Ermittlungen zu Gewaltakten an Mauer und Grenze fest, dass es keine<br />

Anhaltspunkte auf ein Gewaltverbrechen o<strong>de</strong>r einen Bezug <strong>de</strong>s To<strong>de</strong>s zum Grenzregime gibt.<br />

Deshalb wur<strong>de</strong>n diese Ermittlungen eingestellt. In unserem Zusammenhang war jedoch zu<br />

prüfen, ob sich Hinweise auf einen Fluchtversuch o<strong>de</strong>r einen Unfal im Grenzgebiet mit<br />

unterlassener Hilfeleistung ergeben und die Betroffenen vor diesem Hintergrund als To<strong>de</strong>s<strong>opfer</strong><br />

<strong>de</strong>r Mauer anzunehmen sind. Namentlich bekannt sind sieben dieser Toten, alle an<strong>de</strong>ren<br />

konnten nicht i<strong>de</strong>ntifiziert wer<strong>de</strong>n. Häufig wur<strong>de</strong>n die Leichen erst Wochen o<strong>de</strong>r Monate nach<br />

ihrem Tod aufgefun<strong>de</strong>n. In einigen Fällen waren die Körper durch die lange Liegezeit im Wasser<br />

stark verwest o<strong>de</strong>r durch Schiffsschrauben bis zur Unkenntlichkeit verstümmelt, so dass nicht<br />

einmal mehr feststellbar war, ob es sich um eine männliche o<strong>de</strong>r weibliche Leiche han<strong>de</strong>lte.<br />

Teilweise war nicht zu klären, ob sie West-o<strong>de</strong>r Ost-Berliner waren, ob die Fun<strong>de</strong> sogar zwei<br />

Personen betrafen, Verwechslungen und Vermischungen waren dadurch möglich. So listet die<br />

„Arbeitsgemeinschaft 13.August“ <strong>de</strong>n Tod <strong>de</strong>s unbekannten 18-jährigen DDR-Bürgers, <strong>de</strong>r am<br />

16. April 1989 im Teltowkanal ertrunken sein soll. Der etwa 40 jährige Tote, <strong>de</strong>r am 17.April<br />

1989 aus <strong>de</strong>m Teltowkanal geborgen wur<strong>de</strong>, stammt aus Erkenntnissen <strong>de</strong>s MfS aus West-<br />

Berlin. Vermutlich liegt hier eine Verwechslung mit einem Fluchtversuch zweier Jugendlicher<br />

vor, <strong>de</strong>r am selben Tag in <strong>de</strong>r Nähe <strong>de</strong>s Reichstags durch die Spree erfolgte. Während es Andreas<br />

K. gelang, unbescha<strong>de</strong>t West-Berlin zu erreichen, scheiterte <strong>de</strong>r Fluchtversuch von Heiko F.Er<br />

en<strong>de</strong>te jedoch nicht tödlich. Dennoch kann für die an<strong>de</strong>ren To<strong>de</strong>sfälle am Teltowkanal nicht<br />

ausgeschlossen wer<strong>de</strong>n, dass er in Zusammenhang mit <strong>de</strong>m Grenzgerime steht.

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