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Leuchtschilder-Erlass

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3.3 Physikalische Eigenschaften<br />

Umgebungsparameter<br />

(Mindestanforderungen)<br />

Klasse Bemerkung<br />

(EN 12966)<br />

Temperatur T2 Entspricht Umgebungstemperatur von -25 ... +55 °C<br />

Verschmutzungsgrad<br />

Schutzgrad<br />

D2<br />

Bedeutet, dass nur nicht leitfähige Verschmutzung der elektrischen<br />

Bauteile auftritt, jedoch ist zeitweise eine Leitfähigkeit<br />

auf Grund von Kondensation zu erwarten.<br />

Der in EN 12966 für Klasse P2 geforderte Schutzgrad IP 55<br />

IP 54<br />

ist für belüftete Gehäuse (Kondensatverringerung) nicht ausführbar.<br />

(EN 60529)<br />

Falls obige Parameter für die am Einsatzort herrschenden Umgebungsbedingungen nicht<br />

ausreichen, sind entsprechend höhere Anforderungen (Klassen) festzulegen.<br />

Gehäuseformen und Oberflächen, die Schnee- oder Eisbehang begünstigen, sind zu<br />

vermeiden.<br />

Das LED-Schild darf nicht mit einer Frontscheibe ausgerüstet sein, um Reflexionen, Anlaufen<br />

und Verschmutzung zu vermeiden.<br />

Die Frontfläche soll glatt sein, um Verschmutzungen keine Ablagefläche zu bieten; also<br />

keine Lamellen oder Sonnendächer im Bereich der LED aufweisen. Die Krümmung (Aufwölbung)<br />

der Linsen darf 25% des Linsendurchmessers nicht überschreiten.<br />

Es sind Vorkehrungen gegen Schäden durch Kondensatbildung im Gehäuse zu treffen.<br />

3.4 Sonstige Anforderungen<br />

Das Anzeigeschild ist mit einer Wartungstür auszurüsten, die verriegelbar ist. Die Tür<br />

muss mindestens um 90° geöffnet werden können und im geöffnetem Zustand arretierbar<br />

sein.<br />

Die elektrische Anspeisung und Ausrüstung des Anzeigeschildes muss unter Einhaltung<br />

der in den Durchführungsverordnungen zum Elektrotechnikgesetz 1992, BGBl.Nr.<br />

106/1993, für verbindlich erklärten Vorschriften erfolgen.<br />

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