Anlieferungsrichtlinie Lieferanten - Semikron
Anlieferungsrichtlinie Lieferanten - Semikron
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<strong>Anlieferungsrichtlinie</strong><br />
<strong>Lieferanten</strong><br />
<strong>Anlieferungsrichtlinie</strong><br />
<strong>Lieferanten</strong><br />
© by SEMIKRON<br />
SUPPLY.1040 / Rev. 6 / <strong>Anlieferungsrichtlinie</strong> <strong>Lieferanten</strong><br />
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<strong>Anlieferungsrichtlinie</strong><br />
<strong>Lieferanten</strong><br />
Vorwort.......................................................................................................................................................... 3<br />
Reichweite/ Anwendungsbereich/ mitgültige Dokumente ............................................................................ 4<br />
Abkürzungsverzeichnis ................................................................................................................................. 5<br />
1. Allgemeine Informationen ...................................................................................................................... 6<br />
2. Verantwortung der Vertragspartner im Seriengeschäft ......................................................................... 6<br />
2.1 Lieferadressen und Warenanlieferungszeiten .............................................................................. 7<br />
3. Anforderungen an die Verpackung........................................................................................................ 8<br />
3.1 Allgemeine Verpackungsanforderungen ...................................................................................... 8<br />
3.2 Verpackungsanforderungen bei elektrischen Bauteilen ............................................................... 9<br />
3.3 Verpackungsanforderungen bei feuchtigkeitsempfindlichen Bauteilen ........................................ 9<br />
3.4 Anforderungen zur Vermeidung von Verpackungsabfällen ........................................................ 10<br />
3.5 Verpackungsmaterialien ............................................................................................................. 10<br />
4. Technische Verpackungsanforderungen ............................................................................................ 12<br />
4.1 Volumen und Gewichte ............................................................................................................... 12<br />
4.2 Verschluss .................................................................................................................................. 13<br />
4.3 Ladungssicherung ...................................................................................................................... 13<br />
5. Verpackungsarten ............................................................................................................................... 14<br />
5.1 Mehrwegverpackungen .............................................................................................................. 14<br />
5.2 SEMIKRON Pendelverpackungen (SPV) ................................................................................... 15<br />
5.3 Ladeeinheiten/ Verpackungseinheiten ....................................................................................... 15<br />
5.4 Einwegverpackungen ................................................................................................................. 16<br />
6. Warenkennzeichnung .......................................................................................................................... 17<br />
6.1 Allgemein geforderte Inhalte im Warenanhänger 4902 .............................................................. 17<br />
6.2 Format und Ausführung .............................................................................................................. 17<br />
6.2.1 Muster VDA Warenanhänger Format 210 mm x 148 mm ...................................................... 18<br />
6.2.2 Muster MAT Label Format 120 mm x 60 mm (KLT-Label)..................................................... 21<br />
6.3 Anbringung des Warenanhängers .............................................................................................. 23<br />
6.3.1 Beispiel für Kennzeichnung: ................................................................................................... 24<br />
7. Warenbegleitende Informationen im Tagesgeschäft ........................................................................... 25<br />
7.1 Speditionsauftrag VDA 4922 ...................................................................................................... 26<br />
7.1.1 Muster Speditionsauftrag VDA 4922 ...................................................................................... 26<br />
7.2 Lieferschein nach DIN 4991/ DIN 4994 ...................................................................................... 27<br />
7.3 Versandabwicklung ..................................................................................................................... 27<br />
8. Steuerung und Verwaltung von SPV (SEMIKRON Pendelverpackung) .......................................... 28<br />
8.1 Leergutmanagement ................................................................................................................... 28<br />
8.1.1 Allgemeines ............................................................................................................................ 28<br />
8.2 Berechnung des Behälterbedarfs ............................................................................................... 28<br />
8.3 Ablaufprozess Leergutanforderung ............................................................................................ 29<br />
8.3.1 Standardbehälter .................................................................................................................... 29<br />
8.3.2 Spezialladungsträger .............................................................................................................. 29<br />
8.4 Beschaffung ................................................................................................................................ 29<br />
8.4.1 Kostenbeteiligung ................................................................................................................... 29<br />
8.4.2 Kontobuchungen ..................................................................................................................... 29<br />
8.4.3 Leihgutkontenabgleich ............................................................................................................ 30<br />
8.4.4 Inventur der Ladungsträger .................................................................................................... 30<br />
8.4.5 Leergutverluste ....................................................................................................................... 30<br />
8.4.6 Anpassung des Umlaufbestandes bei Bedarfsänderungen ................................................... 30<br />
8.4.7 Technische Änderungen des Anlieferteils .............................................................................. 31<br />
8.5 Beschädigte Ladungsträger ........................................................................................................ 31<br />
8.6 Reinigung der Ladungsträger ..................................................................................................... 32<br />
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<strong>Lieferanten</strong><br />
Vorwort<br />
Die SEMIKRON Elektronik GmbH & Co. KG gehört zur SEMIKRON-Gruppe – nachfolgend SEMIKRON<br />
genannt – ist einer der führenden Leistungshalbleiterhersteller weltweit. Eine Position, die durch<br />
innovative Produkte, Zuverlässigkeit, nachhaltiges Handeln und eine damit einhergehende hohe<br />
Kundenzufriedenheit erreicht wurde.<br />
Kundenzufriedenheit und Nachhaltigkeit als Garant für diese Marktposition sind ein anspruchsvolles Ziel<br />
und müssen jeden Tag aufs Neue erarbeitet werden. Durch die Qualität Ihrer Produkte und<br />
Dienstleistungen beeinflussen Sie unsere Leistungsfähigkeit gegenüber dem Kunden. Um den ständig<br />
steigenden Anforderungen unserer Kunden an Qualität, Innovation und Flexibilität auch in Zukunft<br />
gerecht zu werden, brauchen wir leistungsfähige Partner, die sich über die Basisanforderungen hinaus<br />
engagieren und sich gemeinsam mit uns den Herausforderungen der Zukunft stellen wollen. Ständige<br />
Verbesserung und der Wille, gemeinsam kostengünstig Neues zu entwickeln, sind der Weg zu einer<br />
langfristigen und erfolgreichen Zusammenarbeit.<br />
Die Qualität der Logistik bestimmt zunehmend die Wettbewerbsfähigkeit unseres Unternehmens und wird<br />
dadurch zum strategischen Erfolgsfaktor. Da SEMIKRON jedoch nur zusammen mit ihren LIEFERANTEN<br />
dieses hohe Maß an Qualität erreichen kann, braucht sie zuverlässige und kompetente Geschäftspartner,<br />
die die gleichen kundenorientierten Ziele verfolgen.<br />
Die <strong>Anlieferungsrichtlinie</strong> <strong>Lieferanten</strong> soll helfen, die erfolgreiche Zusammenarbeit mit unseren<br />
LIEFERANTEN weiter zu verbessern, Reibungsverluste zu minimieren und gegenseitigen Nutzen zu<br />
optimieren, sowie Kosten zu minimieren.<br />
Durch die vorliegende <strong>Anlieferungsrichtlinie</strong> werden dem <strong>Lieferanten</strong> die Anforderungen der SEMIKRON<br />
bezogen auf Planung, Beschaffung und Verwaltung von Verpackungsmaterialien sowie<br />
Warenkennzeichnung und Anlieferung vermittelt.<br />
Die <strong>Anlieferungsrichtlinie</strong> bildet den allgemeinverbindlichen Rahmen für alle <strong>Lieferanten</strong> der SEMIKRON<br />
Gruppe. Es ist Bestandteil des mit dem <strong>Lieferanten</strong> geschlossenen Rahmen- bzw. Liefervertrages. Der<br />
Lieferant akzeptiert die Unterlage in der vorliegenden Form, wenn Einwände nicht vor Vertragsabschluss<br />
schriftlich mitgeteilt wurden. Separat geschlossene Vertragsbestandteile (Bestellungen, Technische<br />
Spezifikationen, Einzelvertrag…) gelten vorrangig vor dieser allgemeinen <strong>Anlieferungsrichtlinie</strong>.<br />
Sollten Sie noch weitere Fragen, oder Vorschläge und Ideen entwickeln, die unsere Zusammenarbeit auf<br />
dem gemeinsamen Weg zu einem zufriedenen Endkunden verbessern, steht Ihnen Ihr persönlicher<br />
Ansprechpartner im Einkauf gerne und immer mit einem offenen Ohr zur Verfügung.<br />
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<strong>Lieferanten</strong><br />
Reichweite/ Anwendungsbereich/ mitgültige Dokumente<br />
Die Anlieferrichtlinie gilt für alle <strong>Lieferanten</strong> von Serien- und Ersatzteilen.<br />
Vorrangig gelten auftragsspezifische Unterlagen wie Lastenhefte, Technische Spezifikationen und alle<br />
Forderungen (Richtlinien) der SEMIKRON Elektronik GmbH & Co. KG an <strong>Lieferanten</strong> sowie die<br />
nachfolgend zitierten Dokumente:<br />
Normen<br />
DIN 4991<br />
DIN 55473<br />
DIN 6120-1<br />
DIN 6120-2<br />
DIN EN 1005-2<br />
DIN EN 10204<br />
Titel<br />
Geschäftsvordrucke - Rahmenmuster für Handelspapiere - Anfrage, Angebot,<br />
Bestellung/ Bestelländerung, Bestellantwort, Lieferschein und Rechnung<br />
Packhilfsmittel- Trockenmittelbeutel- Technische Lieferbedingungen<br />
Kennzeichnung von Packstoffen und Packmitteln zu deren Verwertung - Packstoffe<br />
und Packmittel aus Kunststoff - Teil 1: Bildzeichen<br />
Kennzeichnung von Packstoffen und Packmitteln zu deren Verwertung - Packstoffe<br />
und Packmittel aus Kunststoff - Teil 2: Zusatzbezeichnung<br />
Sicherheit von Maschinen - Menschliche körperliche Leistung - Teil 2: Manuelle<br />
Handhabung von Gegenständen in Verbindung mit Maschinen und<br />
Maschinenteilen<br />
Metallische Erzeugnisse Arten von Prüfbescheinigungen; Deutsche Fassung<br />
EN 10204:2004<br />
ISO/IEC 1602 Information technology — Automatic identification and data capture techniques —<br />
Data Matrix bar code symbology specification<br />
Richtlinie 2011/65/EG<br />
RoHS-Richtlinie - CE - Stoffverbote<br />
VDA4902 Warenanhänger barcodefähig Version 4<br />
VDA4912<br />
VDA4913<br />
VDA4922<br />
Datenfernübertragung von Warenbegleitschein<br />
Datenfernübertragung von Lieferschein und Transportdaten<br />
Speditions-Auftrag<br />
VDA5000 Vorschläge zur Ausgestaltung logistischer Abläufe (Teil 1 bis 3)<br />
Für zitierte Unterlagen gilt, wenn nicht anders vereinbart, immer die jeweils letzte Ausgabe.<br />
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<strong>Lieferanten</strong><br />
Abkürzungsverzeichnis<br />
Abkürzung<br />
ABS<br />
EDI<br />
DIN<br />
EPS<br />
GLT<br />
ISPM<br />
KLT<br />
LAB<br />
LE<br />
LT<br />
SEMIKRON (SK)<br />
SPV<br />
PC<br />
PE<br />
PP<br />
PU<br />
PVC<br />
RL-KLT<br />
VCI<br />
VDA<br />
Erklärung<br />
Acrylnitril-Butyl-Styrol<br />
Electronic Data Interchange (Datenfernübertragung)<br />
Deutsches Institut für Normung<br />
Expandiertes Polystyrol<br />
Großladungsträger ( z.B. BIGBOXEN, (faltbare) Gitterboxen…)<br />
Internationale Standard für Pflanzenschutzmaßnahmen<br />
Kleinladungsträger (bezeichnet alle Behälter, die manuell bewegt werden können /<br />
dürfen)<br />
Lieferabruf<br />
Ladeeinheit wird in der Logistik üblicherweise eine physische Transporteinheit<br />
bezeichnet. Sie setzt sich meist aus dem Ladehilfsmittel wie z. B. Paletten,<br />
Ladeeinheitensicherungsmitteln und des Packstücks zusammen<br />
Ladungsträger (= ein tragendes Mittel zur Zusammenfassung von Gütern zu einer<br />
Ladeeinheit.)<br />
SEMIKRON Elektronik GmbH & Co. KG<br />
SEMIKRON Pendelverpackung<br />
Polycarbonat<br />
Polyethylen<br />
Polypropylen<br />
Polyurethan<br />
Polyvinylchlorid<br />
Redesign Light- Kleinladungsträger<br />
Volatile corrosion inhibitor ( flüchtiger Korrosions-Verhinderer)<br />
Verband der Automobilindustrie<br />
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<strong>Lieferanten</strong><br />
1. Allgemeine Informationen<br />
Ihr Ansprechpartner für die <strong>Anlieferungsrichtlinie</strong> ist:<br />
SEMIKRON Elektronik GmbH & Co. KG<br />
SKD - Einkauf<br />
Sigmundstraße 200<br />
90431 Nürnberg<br />
" Bitte wenden Sie sich an Ihren zuständigen Serieneinkäufer"<br />
2. Verantwortung der Vertragspartner im Seriengeschäft<br />
Der Lieferant verpflichtet sich:<br />
die zu liefernden Teile in der festgelegten und von SEMIKRON freigegebenen Verpackung mit<br />
der vorgeschriebenen Kennzeichnung anzuliefern<br />
die Teile im abgekühlten Zustand zu verpacken<br />
Chemikalien sind gemäß der Angaben in der technischen Spezifikation zu verpacken.<br />
Alternativverpackungen nur in Abstimmung mit SEMIKRON zu verwenden<br />
die Teile nur in sauberen Gebinden (ohne sichtbare Verschmutzungen/ Rückstände) zu<br />
verpacken und an SEMIKRON zu liefern<br />
rechtzeitig das benötigte Gebinde bei SEMIKRON anzufordern (Vorlauf: mind. 48 Stunden)<br />
SEMIKRON trägt Verantwortung für:<br />
ausreichende Gebindebereitstellung zur Deckung der im LAB ausgewiesenen Bedarfe<br />
die Unterstützung und Umsetzung von alternativen Verpackungslösungen bei<br />
Gebindeengpässen<br />
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<strong>Lieferanten</strong><br />
2.1 Lieferadressen und Warenanlieferungszeiten<br />
Die Warenanlieferung von SEMIKRON Nürnberg erfolgt ausschließlich in der<br />
Vershofenstr. 7, 90431 Nürnberg<br />
Sonderanlieferungen werden dem <strong>Lieferanten</strong> von SEMIKRON bekannt gegeben.<br />
Wochentage<br />
Montag - Freitag<br />
Anlieferungszeiten<br />
07:00 – 15:00 Uhr (nach 15:00Uhr<br />
mit telefonischer Benachrichtigung<br />
oder anderslautender Vereinbarung)<br />
Weitere Lieferadressen für die Direktanlieferung bei SEMIKRON Tochterfirmen:<br />
Firmennamen Ländercode Lieferadresse<br />
SEMIKRON S.A.R.L.<br />
SEMIKRON S.R.L.<br />
SEMIKRON LTD.<br />
9 Harforde Court<br />
SEMIKRON<br />
SEMICONDUTORES LTDA.<br />
FR<br />
IT<br />
GB<br />
BR<br />
B.P. 70<br />
130 Route de cormeilles<br />
78501 Satrouville Cedex<br />
Via Laurentina KM. 24, 200<br />
00040 Pomezia - Roma<br />
John Tate Road<br />
Foxholes Business Park<br />
SG13 7NW Hertford<br />
AV. Inocencio Serafico 6300<br />
06366 900 Carapicuiba/ Sao Paulo<br />
SEMIKRON INC.<br />
US<br />
11 Executive Drive<br />
Hudson, N.H. 03051<br />
SEMIKRON AG<br />
CH<br />
Industriestraße 19<br />
8304 Wallisellen<br />
SEMIKRON ELECTRONICS S.L.<br />
SEMIKRON K.K.<br />
<strong>Semikron</strong> Electronics<br />
(Zhuhai) Co., Ltd.<br />
SEMIKRON s.r.o.<br />
ES<br />
JP<br />
CN<br />
SK<br />
C/ DE la ciencia 35, nave 3<br />
08850 Gava (Barcelona)<br />
Sarugaku-Cho Kikuhide Bldg. 4F<br />
2-8-4 Sarugaku-Cho<br />
Chiyoda-Ku<br />
TOKYO 101-0064<br />
Zhuhai Southern Software Park<br />
No.1, Software Road, Tangjia<br />
519080 Zhuhai, Guangdong Province<br />
Steruska ul. 3<br />
92203 Vrbove<br />
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3. Anforderungen an die Verpackung<br />
3.1 Allgemeine Verpackungsanforderungen<br />
Unabhängig von der Wahl der Verpackungsart (Einweg- oder Mehrwegverpackung) sind folgende<br />
Anforderungen zu erfüllen:<br />
Beschädigungsfreie und trockene Teileanlieferung (keine Qualitätsbeeinträchtigung)<br />
die Ware muss sortenrein und nach Chargen sortiert verpackt sein .Bei Anlieferung mehrerer<br />
Chargen oder Artikel auf einem Großladungsträger sind diese kenntlich voneinander zu trennen.<br />
ein Lieferschein pro Bestellung mit max. einer SEMIKRON Bestellnummer auf dem Lieferschein<br />
Pro Charge ist eine Position auf dem Lieferschein auszuweisen<br />
Auf dem Lieferschein, dem Warenlabel und dem Speditionsauftrag ist immer dieselbe<br />
Chargennummer anzugeben. Beinhaltet die gelieferte Gesamtmenge gemäß Bestellung mehrere<br />
Chargen, so ist eine „Versandcharge“ vom <strong>Lieferanten</strong> zu konfigurieren.<br />
zum Beispiel: 041322055793<br />
Ausgabe<br />
Kalenderjahr<br />
Kalenderwoche<br />
Kennziffer<br />
für Werk<br />
<strong>Lieferanten</strong>nummer<br />
04 13 22 0 55793<br />
Pro Lieferscheinposition muss eine Rechnungsposition in gleicher Menge erstellt werden<br />
Jede Lieferposition auf dem Lieferschein muss rückverfolgbar zur tatsächlichen Bestellnummer<br />
(Rahmenauftrag) angegeben werden<br />
Anbrüche sind aufgrund des log. Aufwands bei SEMIKRON generell zu vermeiden<br />
Ausreichende Transportsicherung<br />
Problemlose Entladung durch Heckentladung, in Ausnahmefällen (Bus) seitliche Entladung<br />
möglich<br />
Ergonomische Teileentnahme<br />
Einhaltung der EU-Arbeitsschutzrichtlinien und nationale Arbeitsschutzvorschrift<br />
Einhaltung der vorgegebenen Standardabmessungen<br />
Optimale Auslastung der Behältnisse, optimierter Füllgrad<br />
Einsatz von recyclingfähigen Materialen<br />
Kennzeichnung der Verpackungseinheiten wie vorgeschrieben<br />
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3.2 Verpackungsanforderungen bei elektrischen Bauteilen<br />
Elektrostatisch anfällige Bauteile sind grundsätzlich in den von SEMIKRON freigegebenen ESD-<br />
Verpackungen (ESD-Pendelverpackungen, ESD-Folien, ESD-Blistern etc.) anzuliefern, um eine Schutz<br />
vor elektrostatischer Entladung gewährleisten zu können (siehe dazu Anhang: Liste eingesetzter<br />
Pendelverpackungen). Diese Verpackung muss mit dem Warnzeichen für ESDS nach DIN EN 100 015<br />
Teil 1 gekennzeichnet sein.<br />
3.3 Verpackungsanforderungen bei feuchtigkeitsempfindlichen Bauteilen<br />
Feuchtigkeitsempfindliche Bauteile sind grundsätzlich mit den Warnzeichen für „hygroskopisch<br />
empfindliche Bauteile“ zu kennzeichnen und mit einem ausreichendem Feuchtigkeits- und<br />
Korrosionsschutz zu verpacken. Die Einstufung in die Feuchtigkeitsklasse ist anzugeben, und die<br />
Haltbarkeit zu dokumentieren.<br />
Hinweiszeichen „hygroskopisch“<br />
Die Konservierung muss mind. 6 Monate gewährleistet sein. Die Konservierungsart ist mit SEMIKRON<br />
abzustimmen. Die Kosten der Konservierung (Beschaffung zusätzlicher Packmaterialen wie z. B. VCI-<br />
Papier, VCI-Folie,...) trägt der Lieferant<br />
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3.4 Anforderungen zur Vermeidung von Verpackungsabfällen<br />
Verpackungen sind grundsätzlich unter ökonomischen und ökologischen Gesichtspunkten zu planen.<br />
SEMIKRON erfüllt gemeinsam mit seinen <strong>Lieferanten</strong> die abfallwirtschaftlichen Ziele der<br />
Umweltgesetzgebung nach folgenden ökologischen Prioritäten:<br />
3.5 Verpackungsmaterialien<br />
Damit der logistische Aufwand für das sortenreine Separieren und Sammeln von Verpackungsmaterialien<br />
auf ein Minimum beschränkt wird und der Prozess der stofflichen Verwertung optimal gestaltet werden<br />
kann, sind nur bestimmte recyclebare Materialien zugelassen (siehe Tabelle 1: Zugelassene und nicht<br />
zugelassene Materialien).<br />
Klebe-/Packbänder sowie Etiketten und Warenanhänger dürfen die Recyclingfähigkeit des<br />
Trägermaterials nicht einschränken.<br />
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<strong>Lieferanten</strong><br />
Zugelassene und nicht zugelassene Verpackungsmaterialen<br />
Nicht zugelassenes<br />
Materialart Zugelassenes Material<br />
Material<br />
Verbundstoffe<br />
Kunststoffe<br />
allgemein<br />
ESD Verbundstoffe (Tiefziehblister)<br />
Einweg<br />
Mehrweg<br />
Schutz- und<br />
Isolierkappen<br />
Nur PE, PP sind nach<br />
DIN 6120 1 zu<br />
kennzeichnen<br />
ABS, PE, PP sind zu<br />
verwenden und nach<br />
DIN 6120 zu<br />
kennzeichnen<br />
PE naturfarben (wenn<br />
nicht anders<br />
vorgeschrieben)<br />
Nicht zugelassen sind: EPS<br />
Packstoffe aus<br />
Kunststoff<br />
Formteile<br />
Schaumstoffe<br />
Folien<br />
PE, PP<br />
PE, PP, PS<br />
PE<br />
Nicht sortenreine Kunststoffe,<br />
Gummiverbindungen, unverträgliche<br />
imprägnierte Folien<br />
Papier und<br />
Kartonagen<br />
Beutel und<br />
Säcke aus<br />
Folien<br />
E<br />
Verpackungschips<br />
Mit wasserunlöslichen Beschichtungen<br />
Vom papierproduktionsschädlichen oder Klebstoffen (z.B. Wachs-, Paraffin-,<br />
Stoffen freie Papiere und Pappen<br />
Bitumen-, Ölpapier,<br />
Papierselbstklebebändern).<br />
Kennzeichnung von Packstoffen und Packmittel zu deren Verwendung<br />
Materialart<br />
Korrosionssch<br />
utzpapier<br />
VCI- Material<br />
Holz<br />
Zugelassenes Material<br />
Für sämtliche VCI- Materialien gilt TRGS615<br />
(Technische Regeln für Gefahrstoffe)<br />
Entsprechend „Guidelines for Regulating Wood<br />
Packaging Material in International Trade“<br />
(Publication No. 15, March 2002), Annex 1-<br />
Hitzebehandlung (HT) oder Begasung. Für Einfuhr<br />
in die EG und innerhalb der EG nach Richtlinie<br />
2001/219/EG-ausschließlich Hitzebehandlung und<br />
Begasung für bestimmte Ursprungsländer.<br />
Verpackungsteile aus Holz müssen nach der Norm<br />
ISPM Nr. 15 gekennzeichnet sein. Zugelassen sind<br />
ausschließlich die Behandlungen die in der ISPM<br />
Nr. 15 zugelassen sind.<br />
Nicht zugelassenes<br />
Material<br />
Bestrahlung mit Gamma<br />
Strahlen und X-Strahlen,<br />
Imprägnieren mit Flüssigkeiten,<br />
Salzen,.. Imprägnierung mit<br />
Chemikalien für innerstaatlichen<br />
Verkehr (z.B. innerhalb<br />
Deutschlands, innerhalb der<br />
USA, …) Spanplatten,<br />
imprägniertes, beschichtetes,<br />
lackiertes Holz<br />
Spannbänder Polyester- u. Polypropylenbänder Stahlbänder<br />
Tabelle 1: Zugelassene und nicht zugelassene Verpackungsmaterialien<br />
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4. Technische Verpackungsanforderungen<br />
Neben den allg. Verpackungsanforderungen verlangt SEMIKRON, dass die in den folgenden Punkten<br />
beschriebenen Auslegungen eingehalten werden. Folgende Anforderungen werden an die Verpackung<br />
gestellt:<br />
Für die Anlieferung auf Paletten sind<br />
ausschließlich unbeschädigte Europaletten (Maß<br />
1200×800×144 mm) zu verwenden.<br />
Sondervereinbarungen sind mit SEMIKRON<br />
schriftlich zu treffen.<br />
Palette muss von allen 4 Seiten mit einem<br />
Flurförderfahrzeug einfahrbar sein.<br />
Einfahrtshöhe für Stapler von 100 mm muss<br />
eingehalten werden.<br />
4.1 Volumen und Gewichte<br />
Folgende Volumina und Gewichte müssen standardmäßig eingehalten werden:<br />
Volumen<br />
und Gewicht<br />
Max. Gewicht/<br />
Ladeeinheit<br />
(Brutto)<br />
Max. Gewicht bei<br />
man.<br />
Transporteinheit<br />
800 kg<br />
Ladeeinheiten<br />
Gemäß der Europäischen Norm für Sicherheit von Maschinen – Menschlichen<br />
körperlichen Leistungen –Manueller Handhabung von Gegenständen in<br />
Verbindung mit Maschinen und Maschinenteilen<br />
(DIN EN 1005-2)<br />
SK- Standard<br />
Ladeeinheit<br />
(max. Abmaße,<br />
siehe Abbildung)<br />
max.<br />
1100 mm<br />
L = 1100 mm<br />
B = 800 mm<br />
H = 1200 mm<br />
(=Palette + Ladung)<br />
Abbildung: Ladeeinheit: Palette<br />
Tabelle 2: Volumen und Gewichte<br />
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4.2 Verschluss<br />
Der Verschluss von einzelnen Kartons hat mit Klebestreifen zu erfolgen. Werden Kartons als Ladeeinheit,<br />
d. h. mehrere Kartons auf einer Palette angeliefert, so müssen diese entweder mit einer Umreifung aus<br />
Kunststoffbändern, bzw. mit einer Stretchfolie umwickelt, gesichert werden. Die Umreifungsbänder dürfen<br />
nicht in die Kartonlagen einschneiden. Ladeeinheiten bestehend aus mehreren KLT müssen mit<br />
Kunststoffbändern in 2 Richtungen umreift angeliefert werden. Wo es die Ladungssicherheit erfordert,<br />
sind Eckverbindungen einzusetzen. Die Notwendigkeit von Ladeabschlussdeckeln wird im Rahmen der<br />
Verpackungsplanung innerhalb des Entwicklungsprozesses festgelegt.<br />
Bei Anlieferung einzelner KLT´s muss die Verpackung zusätzlich mit einem Zurrband fixiert werden.<br />
Falsch<br />
Richtig<br />
Abbildung 1: Verschluss von Ladeeinheiten<br />
4.3 Ladungssicherung<br />
Der Lieferant hat für eine ausreichende Sicherung der Ladung auf dem Transport Sorge zu tragen. Die<br />
Ladungssicherung ist entsprechend dem Transportweg und der Art der Ladung durchzuführen.<br />
Alle Verpackungen sind Arbeitsmittel, für diese gelten die allgemeinen EU-Arbeitsschutzrichtlinien sowie<br />
nationale Arbeitsschutzvorschriften.<br />
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5. Verpackungsarten<br />
5.1 Mehrwegverpackungen<br />
Mehrwegverpackungen finden bei SEMIKRON vorzugsweise ihren Einsatz, da Sie für mehrere Umläufe<br />
vorgesehen sind und dadurch Verpackungsmüll reduziert wird. SEMIKRON plant in Abstimmung mit<br />
seinen <strong>Lieferanten</strong> den Einsatz und die Art von Mehrwegverpackungen (Standard-, Universalbehälter<br />
bzw. Spezialladungsträger, Allibertboxen). Gegebenfalls beschafft SEMIKRON die benötigte Menge an<br />
Verpackungen für den Gesamtumlauf und stellt diese dem <strong>Lieferanten</strong> bei, sofern dies mit dem<br />
<strong>Lieferanten</strong> nicht anders vereinbart wurde.<br />
Folgende Anforderungen sind bei der Auslegung von Mehrwegverpackungen zu berücksichtigen:<br />
die Gebinde sind dem Packgut entsprechend für ein leichtes Befüllen und Entnehmen der Teile<br />
zu konzipieren.<br />
das Packgut, sowie die Verpackungs-Hilfsmittel dürfen nicht über die Außenkante des Gebindes<br />
ragen.<br />
Es darf nicht über die vorgesehen Maximalhöhe (siehe Seite 12) beladen werden. Dies kann je<br />
nach Verpackung bereits unterhalb der Außenkante erreicht sein (z.B. gestapelte Boxen)<br />
die Einfahrtshöhe für den Gabelstapler bei allen Gebinden muss mindestens 100 mm betragen.<br />
die Gebinde müssen mit dem Hand-Gabelhubwagen einfahrbar sein<br />
Von SEMIKRON zur Verfügung gestellte Mehrwegverpackungen/ SPV dürfen vom <strong>Lieferanten</strong><br />
nicht eingesetzt werden für:<br />
‣ den internen Fertigungsumlauf beim <strong>Lieferanten</strong><br />
‣ die Lieferung an Vorlieferanten (Ausnahmefälle nach Freigabe durch <strong>Semikron</strong>)<br />
‣ die Zwischenlagerung von Halbfabrikaten<br />
‣ die Lagerhaltung von Fertigfabrikaten die über den vereinbarten Sicherheitsbestand<br />
hinaus gehen.<br />
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<strong>Lieferanten</strong><br />
5.2 SEMIKRON Pendelverpackungen (SPV)<br />
SEMIKRON- Pendelverpackungen sind für mehrere <strong>Lieferanten</strong> im Einsatz. Sie sind keinem <strong>Lieferanten</strong><br />
eindeutig zugeordnet und besitzen keine festen Einsätze. Über den Einsatz von Standardbehältern<br />
entscheidet die SEMIKRON -Verpackungsplanung. Der benötige Behälterbedarf für den Umlauf wird<br />
SEMIKRON auf Basis der Bedarfe (Vorschauzahlen) mitgeteilt.<br />
Bei Erstanlieferungen sind die benötigten Behälter rechtzeitig (Vorlauf: mind. 48 Stunden) anzufordern.<br />
Bei Fehllieferungen ist der Lieferant verpflichtet, die SEMIKRON Leergutstelle per E-Mail (skdbehaeltermanagement@semikron.com<br />
) zu informieren. Eine Übersicht über die SEMIKRON<br />
Pendelverpackungen finden Sie, in den werkspezifischen Beiblättern.<br />
Spezialladungsträger sind eindeutig einem Teil zugeordnet. Jede Packeinheit ist durch ein Etikett<br />
gekennzeichnet. Spezialladungsträger werden in der Regel für Teile eingesetzt, die durch zusätzliche<br />
Spezialeinsätze (Tiefziehfolien, Blister) vor Verrutschen und/oder Zusammenstoßen geschützt werden<br />
müssen.<br />
Über den Einsatz von Spezialladungsträgern entscheidet SEMIKRON in Verbindung mit dem <strong>Lieferanten</strong>.<br />
Die Freigabe der Spezialladungsträger und die für den Umlauf notwendige Anzahl erfolgt durch<br />
SEMIKRON in Abstimmung mit den <strong>Lieferanten</strong>.<br />
5.3 Ladeeinheiten/ Verpackungseinheiten<br />
Eine Ladeeinheit (Transporteinheit) bezeichnet eine gebildete Handhabungseinheit, die aus mehreren<br />
Verpackungseinheiten und Verpackungskomponenten (Deckel, Palette,....) besteht und während des<br />
Transports nicht aufgelöst wird. Eine Verpackungseinheit (Packstück) besteht aus einem Ladungsträger<br />
(Karton, KLT, GLT,...) mit oder ohne einem Spezialeinsatz.<br />
Verpackungseinheiten, d.h. KLT bzw. GLT inkl. Spezialeinsätze dürfen nicht zerlegt werden. Auch wenn<br />
nicht alle Einsätze bei der Auslieferung mit Teilen befüllt werden, ist die komplette Verpackungseinheit an<br />
SEMIKRON zu senden. Der Aufbau und die Zusammensetzung der Verpackungs- bzw. Ladeeinheiten<br />
sind der Verpackungsvereinbarung zu entnehmen.<br />
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<strong>Anlieferungsrichtlinie</strong><br />
<strong>Lieferanten</strong><br />
5.4 Einwegverpackungen<br />
Eine Einwegverpackung ist dadurch gekennzeichnet, dass sie nur für eine einmalige Verwendung<br />
vorgesehen ist. Das kann z.B. darin begründet liegen, dass eine Rückführung und erneute Verwendung<br />
nicht wirtschaftlich ist. Die Beschaffung der Einwegverpackung ist Aufgabe des <strong>Lieferanten</strong> und erfolgt zu<br />
seinen Lasten. Es müssen die allgemeinen Verpackungsanforderungen (siehe 2.1) erfüllt werden.<br />
Werden Kartons ohne Palette angeliefert darf das Maximalgewicht von 20 kg je Einheit nicht<br />
überschritten werden.<br />
Materialkennzeichnung:<br />
Alle Einweg-Verpackungen sind eindeutig und sichtbar, mit genormten (Bild- und Kurzzeichen nach DIN<br />
6120) bzw. von der Entsorgungswirtschaft anerkannten Symbolen zu kennzeichnen. Die Kennzeichnung<br />
darf die Recyclingfähigkeit nicht einschränken.<br />
Zugelassene Materialien:<br />
Für alle Einwegverpackungen sind umweltverträgliche, stofflich verwertbare Materialien, die<br />
flächendeckend zum Recycling akzeptiert werden, zu verwenden (siehe 2.5 Zugelassene und nicht<br />
zugelassene Verpackungsmaterialien).<br />
Alle Einwegkarton bzw. Einwegladungsträger (Paletten, Boxen,...) sind gemäß den SEMIKRON<br />
Standards bei der Anlieferung zu kennzeichnen.<br />
Neben Serienverpackungen kommen in außerordentlichen Fällen, wie:<br />
Serienanlauf<br />
kurzfristige Stückzahlanstiege über die max. vereinbarte Kapazität<br />
erhöhter Sicherheitsbestand<br />
kurzfristige Leergutversorgungsengpässe<br />
Vorlaufproduktion<br />
Ausweichverpackungen zum Einsatz.<br />
Als Ausweichverpackung wird entweder eine Pendelverpackung (KLT, GLT,....) oder eine<br />
Einwegverpackung eingesetzt. Über den Einsatz und die Art der Ausweichverpackung entscheidet<br />
SEMIKRON. Die Ausweichverpackung darf erst nach der Freigabe des SEMIKRON -Einkaufs eingesetzt<br />
werden. Die Kosten der Ausweichverpackung werden nach dem Verursacherprinzip verrechnet.<br />
Pendelverpackungen<br />
SEMIKRON eigene Pendelverpackungen werden dem <strong>Lieferanten</strong> beigestellt.<br />
Einwegverpackung<br />
Einwegverpackungen werden vom <strong>Lieferanten</strong> beschafft.<br />
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<strong>Anlieferungsrichtlinie</strong><br />
<strong>Lieferanten</strong><br />
6. Warenkennzeichnung<br />
6.1 Allgemein geforderte Inhalte im Warenanhänger 4902<br />
Der Warenanhänger ergänzt als materialbezogener Datenträger die Lieferschein-/Transportdaten. Der<br />
Lieferant hat für alle Lieferungen an SEMIKRON den Warenanhänger VDA 4902 Version 4 zu<br />
verwenden. Anbrüche sind aufgrund des log. Aufwands bei SEMIKRON generell zu vermeiden. Sollte es<br />
bei bestimmten Teilen trotzdem die Notwendigkeit geben, so ist der Anbruch durch einen blauen Punkt<br />
(min. Durchmesser 8 mm) auf dem Warenanhänger anzubringen.<br />
6.2 Format und Ausführung<br />
Es ist von allen <strong>Lieferanten</strong> sicherzustellen, dass alle Verpackungen (= Ladungsträger = Packmittel) mit<br />
einem aktuellen, sorgfältig ausgefüllten und barcodefähigen (Code 128) Warenanhänger gemäß VDA-<br />
Empfehlung 4902 (Version 4) beschriftet sind.<br />
Für die Kennzeichnung stehen je nach Verpackungsart 2 Formate zur Verfügung:<br />
Format 210 mm x 148 mm<br />
Format MAT Label 120 x 60 mm<br />
Das Format 210 mm x 148 mm wird als Warenanhänger bei GLT (Gitterboxen, geschlossener<br />
Kunststoffbehälter,...) bzw. als Sammelwarenanhänger pro Ladeeinheit verwendet. Das MAT Label<br />
(Format 120 mm x 60 mm) wird für die Kennzeichnung von KLT, Kartons oder die kleinste<br />
Produktverpackung (Verpackungseinheit) eingesetzt.<br />
Der formale und strukturelle Aufbau des Warenanhängers entspricht den Festlegungen der VDA-<br />
Empfehlung. Die Vorgaben der VDA-Empfehlung zum Format und zur Ausführung des Warenanhängers<br />
sowie die technischen Vorgaben zum Barcode sind einzuhalten. Die Barcodehöhe muss min. 8 mm sein.<br />
Die Dateninhalte und der formale Aufbau der Datenfelder des Warenanhängers sind grundsätzlich aus<br />
den Lieferabrufen bzw. Feinabrufen zu entnehmen, sofern es sich nicht um Daten handelt, die vom<br />
<strong>Lieferanten</strong> zu ermitteln oder einzustellen sind. Die Informationen auf dem Warenanhänger müssen<br />
grundsätzlich den Informationen der Lieferschein-EDI und dem EDI-Warenbegleitschein bzw.<br />
Lieferschein entsprechen.<br />
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<strong>Anlieferungsrichtlinie</strong><br />
<strong>Lieferanten</strong><br />
6.2.1 Muster VDA Warenanhänger Format 210 mm x 148 mm<br />
Abbildung 3: Muster Warenanhänger VDA 4902 Format 210 mm x 148 mm (nicht in Originalgröße)<br />
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<strong>Anlieferungsrichtlinie</strong><br />
<strong>Lieferanten</strong><br />
Übersicht Datenelemente des Standard-Warenanhängers 210 mm x 148 mm<br />
Feld<br />
Nr.<br />
Feldname/<br />
Datenelement<br />
Bemerkung<br />
Muss/<br />
Kann<br />
Barcode<br />
(Code<br />
128)<br />
(1) Warenempfänger<br />
als Warenempfänger muss die gesamte Adresse des<br />
SEMIKRON Empfängerwerks angeführt werden; siehe<br />
Eintrag am Lieferabruf<br />
M<br />
Nein<br />
(2)<br />
Abladestelle –<br />
Lagerort<br />
Einzutragen ist die Abladestelle entsprechend dem Eintrag<br />
im Lieferabruf<br />
M<br />
Nein<br />
(3) Lieferschein-Nummer<br />
Lieferschein-Nummer muss mit den Daten auf Lieferschein<br />
bzw. EDI übereinstimmen (=Identnummer, die der Lieferant<br />
einem Lieferschein zuteilt)<br />
M<br />
Ja<br />
(4)<br />
<strong>Lieferanten</strong>anschrift<br />
kurz<br />
Kurzname, Werk, PLZ, Ort M Nein<br />
(5) Gewicht netto<br />
Packstückgewicht netto (=Warengewicht einschließlich<br />
Verpackung, aber ohne Ladehilfsmittel und ohne die<br />
Behältnisse des Frachtführers) des Packstückes, zu dem<br />
der Warenanhänger gehört. Mengeneinheit: kg<br />
M<br />
Nein<br />
(6) Gewicht brutto<br />
Packstückgewicht brutto (=Warengewicht einschl.<br />
Verpackung und/ oder Ladehilfsmittel, aber ohne die<br />
Behältnisse des Frachtführers) des Packstücke, zu dem der<br />
Warenanhänger gehört. Mengeneinheit: kg<br />
M<br />
Nein<br />
(7) Anzahl Packstücke<br />
Anzahl der gelieferten Packstücke pro Lieferschein- Nr.<br />
oder Lieferung (=Summe aller dem Frachtführer<br />
übergebenen Packstücke)<br />
M<br />
Nein<br />
(8) Sachnummer Kunde<br />
Sachnummer (Materialnummer), die SEMIKRON dem Teil<br />
zuteilt; siehe Eintrag im Lieferabruf<br />
M<br />
Ja<br />
(9) Füllmenge<br />
Tatsächliche Menge der Sachnummer (Materialnummer) in<br />
dem Packstück, in der Mengeneinheit des Lieferabrufes.<br />
(pro Ladeeinheit/Behälter /Produktverpackung)<br />
M<br />
Ja<br />
(10)<br />
Benennung Lieferung,<br />
Leistung<br />
Bezeichnung der Lieferung (Teilebezeichnung) M Nein<br />
(11.1)<br />
Sachnummer<br />
Lieferant<br />
Interne Sachnummer beim <strong>Lieferanten</strong> K Nein<br />
(11.2)<br />
Packmittel-Nummer<br />
Kunde<br />
Einzutragen ist die Ladungsträger-Nummer entsprechend<br />
der aktuellen Verpackungsvereinbarung<br />
K<br />
Nein<br />
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<strong>Anlieferungsrichtlinie</strong><br />
<strong>Lieferanten</strong><br />
Feld<br />
Nr.<br />
Feldname/<br />
Datenelement<br />
Bemerkung<br />
Muss/<br />
Kann<br />
Barcode<br />
(Code<br />
128)<br />
(12) <strong>Lieferanten</strong>-Nummer Identnummer, die SEMIKRON dem <strong>Lieferanten</strong> zuordnet M Ja<br />
(13) Datum<br />
Produktionsdatum (P_JJ.MM.TT)<br />
Versanddatum (D_JJ.MM.TT) oder<br />
Verfallsdatum (U_JJ.MM.TT)<br />
Zu erkennen durch Voranstellung eines Schlüssels (P,D,U)<br />
M<br />
Nein<br />
(14)<br />
Änderungsstand<br />
Konstruktion<br />
Identnummer, die SEMIKRON einem Bemusterungsstand<br />
bzw. einer Konstruktionsänderung unter gleicher<br />
Sachnummer zuordnet<br />
M<br />
Nein<br />
(15)<br />
Packstücknummer<br />
(S/M/G)<br />
Die Packstücknummer ist numerisch, sie identifiziert das<br />
Packstück eindeutig innerhalb eines Jahres. Sie wird pro<br />
Packstück vom <strong>Lieferanten</strong> vergeben und sollte nur<br />
einmal/Jahr verwendet werden. Die Packstücknummern<br />
müssen in der VDA 4913 und auf dem EDI-<br />
Warenbegleitschein/Lieferschein unbedingt angegeben<br />
werden und übereinstimmen.<br />
S = Packstücke ohne Unterverpackung<br />
M = sachnummernreine Ladeeinheit<br />
G = Misch-Ladeeinheit/Mischpalette<br />
M<br />
Ja<br />
(16) Chargen Nummer<br />
Identnummer, die der Hersteller einer Charge zuteilt.<br />
(Charge soweit geführt bzw. von <strong>Semikron</strong> vorgeschrieben)<br />
K<br />
Ja<br />
(17)<br />
<strong>Lieferanten</strong>anschrift<br />
lang<br />
Postanschrift des <strong>Lieferanten</strong>, in der Regel in vorgedruckter<br />
Form<br />
K<br />
Nein<br />
Tabelle 6: Inhalte des Standard-Warenanhängers<br />
© by SEMIKRON<strong>Anlieferungsrichtlinie</strong> <strong>Lieferanten</strong><br />
SUPPLY.1040 / Rev. 6 / <strong>Anlieferungsrichtlinie</strong> <strong>Lieferanten</strong><br />
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<strong>Anlieferungsrichtlinie</strong><br />
<strong>Lieferanten</strong><br />
6.2.2 Muster MAT Label Format 120 mm x 60 mm (KLT-Label)<br />
Sondergrößen des MAT Labels sind mit SEMIKRON schriftlich zu treffen. Das MAT Label muss jedoch<br />
eine Mindestgröße von xxx vorweisen.<br />
Übersicht Datenelemente MAT Label für KLT<br />
Feldname/ Datenelement<br />
Bemerkung<br />
Barcode 128<br />
(Muss/<br />
Kann)<br />
Data<br />
Matrixcode<br />
(Muss/<br />
Kann)<br />
weitere Artikel Informationen weitere Informationen des <strong>Lieferanten</strong> zum Artikel K K<br />
Los Nummer #1<br />
Identnummer, die der Hersteller einer Charge<br />
zuteilt (Charge soweit geführt bzw. von <strong>Semikron</strong><br />
vorgeschrieben)<br />
M<br />
M<br />
Los Nummer #2<br />
Identnummer, die der Hersteller einer Charge<br />
zuteilt (Charge soweit geführt bzw. von <strong>Semikron</strong><br />
vorgeschrieben)<br />
M<br />
M<br />
Artikelnummer des Kunden<br />
Sachnummer (Materialnummer), die SEMIKRON<br />
dem Teil zuteilt<br />
M<br />
M<br />
Herstellungsdatum<br />
Produktionsdatum (JJJJ.MM.TT) in Bezug auf<br />
den letzten Herstellungsprozess<br />
K<br />
K<br />
Haltbarkeitsdatum<br />
Datum wie lange der Artikel haltbar ist<br />
(JJJJ.MM.TT) wird vom Hersteller definiert<br />
(Abhängig vom Produktions-/ Herstellerdatum)<br />
K<br />
M<br />
Artikelnummer des Herstellers<br />
Sachnummer (Materialnummer), die der<br />
Hersteller dem Teil zuteilt z.B. DUNS-Nr. oder<br />
gegenseitig vereinbarter Herstellername<br />
K<br />
K<br />
Etiketten Version Änderungsstand des Etiketts K K<br />
Herstellungsort Ort an dem der Artikel gefertigt wurde K K<br />
Artikelnummer des <strong>Lieferanten</strong> Interne Sachnummer beim <strong>Lieferanten</strong> K M<br />
© by SEMIKRON<strong>Anlieferungsrichtlinie</strong> <strong>Lieferanten</strong><br />
SUPPLY.1040 / Rev. 6 / <strong>Anlieferungsrichtlinie</strong> <strong>Lieferanten</strong><br />
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<strong>Anlieferungsrichtlinie</strong><br />
<strong>Lieferanten</strong><br />
Feldname/ Datenelement<br />
Bemerkung<br />
Barcode 128<br />
(Muss/ Kann)<br />
Data<br />
Matrixcode<br />
(Muss/<br />
Kann)<br />
Änderungsstand der<br />
Konstruktion<br />
Identnummer, die SEMIKRON einer<br />
Konstruktionsänderung zuordnet<br />
K<br />
M<br />
Feuchtigkeitsempfindlichkei<br />
ts-schwellwert<br />
Schwellwerte gemäß J-STD-020D-Standards<br />
(Schwellwert soweit geführt bzw. von SEMIKRON<br />
vorgeschrieben)<br />
K<br />
K<br />
Anzahl der Chargen<br />
Anzahl der Chargen pro KLT (Charge soweit geführt<br />
bzw. von <strong>Semikron</strong> vorgeschrieben)<br />
K<br />
K<br />
Bestellcode<br />
Code für die Artikel, welcher eine Mehrdeutigkeit<br />
ausschließen lässt. Verglichen zu der Hersteller<br />
Teilenummer, beinhaltet der Bestellcode mehr<br />
Informationen z.B. Softwareversion im Falle von<br />
Mikrocontrollern<br />
K<br />
M<br />
Packstücknummer (S/M/G)<br />
Die Packstücknummer ist numerisch, sie identifiziert<br />
das Packstück eindeutig innerhalb eines Jahres. Sie<br />
wird pro Packstück vom <strong>Lieferanten</strong> vergeben und<br />
sollte nur einmal/Jahr verwendet werden. Die<br />
Packstücknummern müssen in der VDA 4913 und<br />
auf dem EDI-Warenbegleitschein/Lieferschein<br />
unbedingt angegeben werden und übereinstimmen.<br />
S = Packstücke ohne Unterverpackung<br />
M = sachnummernreine Ladeeinheit<br />
G = Misch-Ladeeinheit/Mischpalette<br />
K<br />
K<br />
Artikelbezeichnung<br />
Die Bezeichnung der Waren ist der Bestellung bzw.<br />
dem LAB zu entnehmen.<br />
K<br />
M<br />
Einkaufsbestellnummer<br />
Bestellnummer, die vom Kunden vergeben wird,<br />
um einen Beschaffungsvorgang identifizieren zu<br />
können<br />
K<br />
K<br />
Menge<br />
Tatsächliche Menge der Sachnummer<br />
(Materialnummer) in dem Packstück, in der<br />
Mengeneinheit des Lieferabrufes. (pro<br />
Ladeeinheit/Behälter /Produktverpackung)<br />
M<br />
M<br />
Kennzeichnung für RoHS Einhaltung:<br />
RoHS Einhaltung<br />
N: kein RoHS<br />
Y: RoHS<br />
0: nicht zutreffend<br />
K<br />
M<br />
Lieferscheinnummer<br />
=Identnummer, die der Lieferant einem Lieferschein<br />
zuteilt (muss auf dem Lieferschein und MAT Label<br />
identisch sein)<br />
K<br />
K<br />
<strong>Lieferanten</strong>daten<br />
<strong>Lieferanten</strong>nummer<br />
(Kreditorennummer)<br />
<strong>Lieferanten</strong> eigene Informationen, Sie können<br />
möglicherweise genutzt werden vom <strong>Lieferanten</strong><br />
<strong>Lieferanten</strong>nummer die SEMIKRON dem<br />
<strong>Lieferanten</strong> zuteilt, Sie ist von der Bestellung zu<br />
übernehmen.<br />
<strong>Lieferanten</strong>name Name des <strong>Lieferanten</strong> K M<br />
Tabelle 7: Inhalte des MAT Labels für KLT<br />
K<br />
M<br />
K<br />
M<br />
© by SEMIKRON<strong>Anlieferungsrichtlinie</strong> <strong>Lieferanten</strong><br />
SUPPLY.1040 / Rev. 6 / <strong>Anlieferungsrichtlinie</strong> <strong>Lieferanten</strong><br />
22 / 33
<strong>Anlieferungsrichtlinie</strong><br />
<strong>Lieferanten</strong><br />
6.3 Anbringung des Warenanhängers<br />
Auf jeder Ladeeinheit, jedem Ladungsträger und jedem einzelnen Packstück ist ein VDA-Warenanhänger<br />
anzubringen. Grundsätzlich darf sich auf einem Behälter nur ein Warenanhänger lt. VDA 4902 befinden.<br />
<strong>Lieferanten</strong>interne Bezettelungen müssen vor dem Versand an SEMIKRON entfernt werden.<br />
Der Warenanhänger muss gut sichtbar und leserlich an der Ladeeinheit angebracht werden. Der VDA<br />
Beleg muss nach der VDA Norm mit durchsichtigen Klebepunkten befestigt bzw. in den vorgesehen<br />
Belegtaschen angebracht werden. Es ist darauf zu achten, dass die Daten des Labels durch die<br />
Klebepunkte nicht überklebt werden.<br />
Das vollflächige Aufkleben der VDA Belege an der Verpackung ist nicht zulässig.<br />
Der Anhänger darf nicht am Deckelrand angeklebt werden. Bei der Beladung muss darauf geachtet<br />
werden, dass die Belege nicht beschädigt bzw. entfernt werden.<br />
SEMIKRON behält sich vor, den <strong>Lieferanten</strong> mit Mehraufwand zu belasten, der durch Störungen auf<br />
Grund fehlender, unvollständig ausgefüllter oder unleserlich beschrifteter Warenanhänger hervorgerufen<br />
wurde.<br />
Verpackungsart<br />
Anbringungsartort<br />
Einzelne KLT bzw.<br />
Kartons<br />
Pro KLT bzw. Karton ist ein MAT Label 120mm x 60 mm stirnseitig anzubringen.<br />
Der Anhänger wird bei Kleinladungsträgern mit 2 Klebepunkten bzw. bei Kartons<br />
mit 4 durchsichtigen Klebepunkten angebracht.<br />
Kennzeichnung von<br />
Ladeeinheiten<br />
(= mehrere<br />
Verpackungseinheiten<br />
–komponenten auf<br />
einer Palette)<br />
Kennzeichnung von<br />
Großladungsträgern<br />
Je Ladeeinheit wird neben den einzelnen KLT- Labeln ein Sammelwarenanhänger<br />
(Format 210 x 148 mm) angebracht. Dieser wird mit 2 durchsichtigen<br />
Klebepunkten bzw. mit einer Belegtasche stirnseitig befestigt.<br />
Alle Großladungsträger müssen mit einem VDA-Warenanhänger im Format 210 x<br />
148 mm gekennzeichnet werden. Der Warenanhänger wird stirnseitig mit den<br />
vorgesehenen Labelhalter, Belegtaschen bzw. mit 2 durchsichtigen Klebepunkten<br />
angebracht.<br />
Tabelle 8: Übersicht Anbringungsart- ort VDA-Warenanhänger<br />
© by SEMIKRON<strong>Anlieferungsrichtlinie</strong> <strong>Lieferanten</strong><br />
SUPPLY.1040 / Rev. 6 / <strong>Anlieferungsrichtlinie</strong> <strong>Lieferanten</strong><br />
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<strong>Anlieferungsrichtlinie</strong><br />
<strong>Lieferanten</strong><br />
6.3.1 Beispiel für Kennzeichnung:<br />
Großladungsträger<br />
Großladungsträger sind immer mit dem<br />
Warenanhänger nach VDA 4902<br />
Format 210 mm x 148 mm zu kennzeichnen<br />
Kleinladungsträger<br />
Produktverpackung<br />
Kleinladungsträger sind mit dem<br />
MAT Datamatrix Label<br />
Format 120 mm x 60 mm zu kennzeichnen<br />
Kartons und die kleinsten Produktverpackungen<br />
sind mit dem<br />
MAT Datamatrix Label<br />
Format 120 mm x 60 mm zu kennzeichnen<br />
© by SEMIKRON<strong>Anlieferungsrichtlinie</strong> <strong>Lieferanten</strong><br />
SUPPLY.1040 / Rev. 6 / <strong>Anlieferungsrichtlinie</strong> <strong>Lieferanten</strong><br />
24 / 33
<strong>Anlieferungsrichtlinie</strong><br />
<strong>Lieferanten</strong><br />
7. Warenbegleitende Informationen im Tagesgeschäft<br />
Um einen reibungslosen Ablauf im administrativen Bereich gewährleisten zu können, ist der Lieferant<br />
verpflichtet, jeder Lieferung die nachfolgend angeführten Warenbegleitpapiere mit den vorgeschriebenen<br />
Inhalten in entsprechender Form beizufügen. Werden Prüfzertifikat von Serienbegleitenden Prüfungen<br />
durch SEMIKRON angefordert sind diese pro Lieferschein dem Packstück beizulegen.<br />
Warenanhänger nach VDA 4902<br />
Lieferschein DIN 4991/ DIN 4994<br />
Speditionsauftrag VDA 4922<br />
Speditionsauftrag<br />
VDA 4922<br />
Lieferant<br />
Lieferschein<br />
DIN 4991/ DIN 4994<br />
ENDE<br />
EDI<br />
WEB-EDI<br />
EDI<br />
Warenbegleitschein<br />
VDA 4912<br />
EDI<br />
Lieferschein<br />
VDA 4913<br />
Zulieferer<br />
SEMIKRON<br />
Abbildung 5: Informationsfluss mit elektronischem Datenaustausch<br />
© by SEMIKRON<strong>Anlieferungsrichtlinie</strong> <strong>Lieferanten</strong><br />
SUPPLY.1040 / Rev. 6 / <strong>Anlieferungsrichtlinie</strong> <strong>Lieferanten</strong><br />
25 / 33
<strong>Anlieferungsrichtlinie</strong><br />
<strong>Lieferanten</strong><br />
7.1 Speditionsauftrag VDA 4922<br />
Die Übergabe von Sendungen an den Spediteur darf nur mit dem vollständig ausgefüllten<br />
Speditionsauftrags-Vordruck nach VDA 4922 erfolgen. Der Vordruck „Speditions-Auftrag“ wird vom<br />
<strong>Lieferanten</strong> erstellt und dem Spediteur bei Abholung der Waren übergeben, vom Spediteur ergänzt und<br />
SEMIKRON ausgehändigt und als bestätigte Kopie an den Spediteur zurückgegeben.<br />
7.1.1 Muster Speditionsauftrag VDA 4922<br />
1) Versender/ Lieferant 2) <strong>Lieferanten</strong>-Nr. 123456789 3) Speditionsauftrag-Nr.<br />
TTG Passformen<br />
Feld 12<br />
1122 Stadt<br />
987654321<br />
4) Nr. Versender beim Versandspediteur: 123-456<br />
SPEDITIONSAUFTRAG<br />
5) Beladestelle Tor 1 6) Datum: 11.02.2013 7) Relations-Nr. 1 2 3<br />
8) Sendungsnummer 123456<br />
11) Empfänger: 12) Kunden-Nr. 123456789 Musterspediteur<br />
SEMIKRON Elektronik GmbH & Co. KG<br />
Hauptstraße 12<br />
Vershofenstr 7<br />
90453 Musterstadt<br />
90431 Nürnberg<br />
9) Versandspediteur 10) Spediteur-Nr. 445566<br />
10) Bordero-/ Ladeliste-Nr. 114556-6685<br />
14) Anliefer-/Abladestelle 15) Versendervermerk für den Versandspediteur:<br />
CCS 123456789<br />
keine<br />
Halle 8/ 17 16) Eintreff-Datum: 17) Eintreff- Zeit<br />
18) Zeichen und Nr./ Lieferschein-Nr. 19) Anzahl 20) Packmitteltyp 21) SF 22) Inhalt<br />
11.02.2013 11:20<br />
23) Lademittelgewicht<br />
kg<br />
24) Bruttogewicht kg<br />
123456 2 Palette 1 Passformen 8 10<br />
27) 289<br />
25) Summe 2 26) Rauminhalt cdm/ Lademeter 120 Summe: 8 10<br />
29) Gefahrgut-Klassifikation 30) Gefahrgut-Bezeichnung: wenn vorhanden, siehe zusätzl. Vordruck<br />
keine<br />
31) Frankatur 32) Warenwert für SLVS<br />
Keine<br />
33) Transportversicherung vom Spediteur<br />
zu decken mit<br />
34) Versender-Nachname<br />
123 120000 12000 TTG Passformen<br />
35) Anlagen<br />
36) Auftrags-Nr.<br />
Kunden 0901DE10502 37) Kontierung 123<br />
keine 38) Transportmittel-Nr. 114<br />
39) LKW-Code AM-123456<br />
40) Versandart LKW 41) Abrechnung-Schl. 12345<br />
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7.2 Lieferschein nach DIN 4991/ DIN 4994<br />
Der Lieferschein ist als Anlage zu den Frachtdokumenten zu behandeln. Die Lieferscheine müssen<br />
sowohl dem Spediteur mit dem Speditionsauftrag VDA 4922 übergeben, als auch auf dem<br />
Großladungsträger in entsprechenden Lieferscheinbegleittaschen angebracht werden damit in den<br />
Wareneingangsstellen alle zur Warenvereinnahmung notwendigen Daten verfügbar sind.<br />
Die Details zum Lieferschein entnehmen Sie bitte der beigefügten Anlage 1 bzw. Anlage 2.<br />
7.3 Versandabwicklung<br />
SEMIKRON benötigt jeden Lieferschein in zweifacher Ausfertigung. Bei Versand der Ware ist wie folgt<br />
zu verfahren:<br />
Versandart<br />
Frachtgut<br />
Waggon<br />
Luftfracht<br />
Postpaket<br />
Expressgut<br />
LKW- Zustellung<br />
LKW- Abholung<br />
Dokumentenanlage<br />
Lieferscheine/ Begleitpapiere müssen,<br />
sofern die Größe des Packstückes dies zulässt,<br />
in einer Begleittasche auf dem Packstück angebracht<br />
und in das Packstück gelegt werden.<br />
Zusätzlich sind die Lieferscheine/Begleitpapiere<br />
zusammen mit der Ware dem Fahrer/ Überbringer mitzugeben<br />
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8. Steuerung und Verwaltung von SPV<br />
(SEMIKRON Pendelverpackung)<br />
8.1 Leergutmanagement<br />
8.1.1 Allgemeines<br />
Alle für den Warenverkehr zwischen dem <strong>Lieferanten</strong> und SEMIKRON erforderlichen Umlaufmengen an<br />
SPV werden in Leihgutkonten erfasst und verwaltet. Hierbei wird für den <strong>Lieferanten</strong> für jede eingesetzte<br />
SPV ein eigenes Leihgutkonto eingerichtet und geführt. In den Leihgutkonten werden die<br />
beschafften Behältermengen für den jeweiligen<br />
<strong>Lieferanten</strong> festgelegt und verwaltet. Der Lieferant<br />
sollte ebenfalls entsprechende Leihgutkonten<br />
anlegen und verwalten und bei Aufforderung die<br />
Bewegungsdaten an SEMIKRON vorlegen. Der<br />
Lieferant sollte sicherstellen, dass in diesem Konto<br />
alle Zu- und Abgänge verbucht werden.<br />
8.2 Berechnung des Behälterbedarfs<br />
Die Berechnung des für den Gesamtumlauf benötigten Bedarfs an SPV erfolgt durch SEMIKRON nach<br />
Abstimmung mit dem <strong>Lieferanten</strong>. Aus dem Gesamtgebindeumlauf wird – unter Berücksichtigung<br />
bestimmter Einflussfaktoren wie Teilebedarf, Lieferfrequenz, Transportdauer und Vorlauf – die benötigte<br />
Art und Menge an SPV abgeleitet.<br />
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8.3 Ablaufprozess Leergutanforderung<br />
8.3.1 Standardbehälter<br />
Die Leergutversorgung erfolgt durch SEMIKRON auf Basis der SPV- Bestandsführung bzw. auf Basis<br />
von schriftlichen Leergutanforderungen durch den <strong>Lieferanten</strong>. Der Lieferant muss seine Behälterbedarfe<br />
rechtzeitig (Vorlauf: mind. 48 Stunden) und in schriftlicher Form (Formular: Leergutanforderung) bei der<br />
zuständigen SEMIKRON- Leergutstelle per E-Mail (skd-behaeltermanagement@semikron.com )<br />
anfordern.<br />
Kommt es aufgrund falscher Informationen bzw. verspäteter Gebindeanforderung seitens des <strong>Lieferanten</strong><br />
zu Gebindeengpässen, die Sonderfahrten zur Gebindebeistellung bzw. Verwendung von<br />
Ausweichgebinden bewirken, so trägt sämtliche daraus entstehenden Kosten der Lieferant. Der Lieferant<br />
hat bei Selbstabholung sicherzustellen, dass der von Ihm angeforderte Behälterbedarf komplett aus der<br />
SPV- Bereitstellungsfläche bei SEMIKRON abgeführt wird. Die Entnahme von Teilmengen ist nicht<br />
zulässig.<br />
8.3.2 Spezialladungsträger<br />
Die Versorgung des <strong>Lieferanten</strong> mit Spezialladungsträgern (SPV mit Stangen, Blister etc) erfolgt auf<br />
Basis des berechneten Behälterumlaufs und der Ladungsträger Bestandsführung. D. h. der Lieferant<br />
erhält je nach eingestellter Rücklieferfrequenz Leergebinde. Sollte es zu Leergutengpässen kommen, ist<br />
der Lieferant verpflichtet den entsprechenden Einkäufer und die SEMIKRON-Leergutstelle rechtzeitig<br />
(Vorlauf: mind. 48 Stunden) schriftlich zu informieren und die benötigten Mengen zu kommunizieren.<br />
8.4 Beschaffung<br />
SEMIKRON eigene Pendelverpackungen (SPV) werden ausschließlich von SEMIKRON beschafft.<br />
8.4.1 Kostenbeteiligung<br />
Für die einwandfreie Instandhaltung der Ladungsträger ist der Beschaffer zuständig. Nachbeschaffungen<br />
aufgrund von Verschrottung, Schwund werden nach dem Verursacherprinzip weiterbelastet. Bei<br />
Bedarfsmengenänderung, die sich aus Standortverlagerungen während der Einsatzdauer eines Teiles<br />
ergeben, gehen die Kosten zu Lasten des <strong>Lieferanten</strong>.<br />
8.4.2 Kontobuchungen<br />
In den Leihgutkonten bei SEMIKRON werden alle Zu- und Abgänge an SPV verbucht. Als Zugang zählen<br />
die an SEMIKRON gelieferten SPV, als Abgang die bei SEMIKRON ausgehenden SPV. Die<br />
Zugangsbuchung erfolgt auf Basis des Lieferscheins bzw. der Lieferscheinavisierung (EDI-<br />
Warenbegleitschein), die Abgangsbuchung auf Grundlage des Leergutlieferscheins. Der Lieferant hat<br />
sicherzustellen, dass alle von SEMIKRON geforderten Daten auf dem Lieferschein enthalten sind.<br />
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8.4.3 Leihgutkontenabgleich<br />
Der Lieferant hat halbjährlich mit SEMIKRON einen Abgleich der Leihgutkonten durchzuführen. Hierzu<br />
erhält der Lieferant von SEMIKRON die Bewegungsdaten des SEMIKRON -Leihgutkontos und gleicht<br />
diese mit den Daten des von ihm eingerichteten Leihgutkontos ab. Hierbei sind auch alle auf dem<br />
Transport befindlichen Behälter zu berücksichtigen.<br />
Alle daraus resultierenden Fehl- bzw. Differenzmengen sind innerhalb von 5 Arbeitstagen nach Erhalt des<br />
Kontenabgleichs an SEMIKRON zu melden und zu belegen.<br />
Die Meldung hat auch bei Übereinstimmung der Konten zu erfolgen. Sollte vom <strong>Lieferanten</strong> keine<br />
Rückmeldung auf den Kontenabgleich eingehen, werden die Bestandsdaten im SEMIKRON -<br />
Leihgutkonto festgeschrieben und gelten vom <strong>Lieferanten</strong> als akzeptiert. Für Fehlmengen in den<br />
Beständen des Leihgutkontos ist der Lieferant verantwortlich.<br />
8.4.4 Inventur der Ladungsträger<br />
Der Lieferant hat bei Aufforderung zu einer Inventur diese ordnungsgemäß und gewissenhaft<br />
durchzuführen. Für die Inventur ist das Formular „Leergut-Inventur“ zu verwenden und vollständig<br />
ausgefüllt innerhalb der vereinbarten Frist an SEMIKRON zu retournieren.<br />
8.4.5 Leergutverluste<br />
Basis für die Feststellung von Verlusten an SPV im Umlaufbestand sind die unter Punkt 8.4.3<br />
beschrieben Kontenabgleiche sowie die unter Punkt 8.4.4 beschriebene Inventur. Sofern es beim<br />
<strong>Lieferanten</strong> zu Verlusten kommt, die von ihm nicht belegt werden können oder von ihm verursacht<br />
wurden, hat dieser für die daraus entstehenden Kosten aufzukommen.<br />
8.4.6 Anpassung des Umlaufbestandes bei Bedarfsänderungen<br />
Der Lieferant führt in regelmäßigen Abständen einen Abgleich des Umlaufbestandes mit dem realen<br />
Bedarf an SPV durch. Basis hierfür sind die von SEMIKRON nachgefragten Bedarfsmengen. Sollte eine<br />
Erhöhung des Umlaufbestandes erforderlich werden, wird SEMIKRON zusammen mit dem <strong>Lieferanten</strong><br />
eine Neuverplanung durchführen und der Eigentümer der Pendelverpackung, die erforderlichen Mengen<br />
an SPV beschaffen und in Umlauf bringen.<br />
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<strong>Lieferanten</strong><br />
8.4.7 Technische Änderungen des Anlieferteils<br />
Technische Änderungen werden beim <strong>Lieferanten</strong> durch den SEMIKRON Einkauf angefragt. Der<br />
Lieferant trägt Verantwortung die bestehende Verpackung auf etwaige notwendige Änderungen zu<br />
prüfen. Falls die technische Änderung des Kaufteils auch eine Änderung des Gebindes mit sich bringt,<br />
muss der Lieferant dies rechtzeitig beim SEMIKRON Einkauf anmelden.<br />
8.5 Beschädigte Ladungsträger<br />
SEMIKRON prüft beim Leergutausgang und beim Wareneingang den Zustand der SEMIKRON eigenen<br />
Behältnisse.<br />
Beschädigung<br />
Vorgehensweise<br />
Ladungsträger wird vom<br />
Lieferant beschädigt<br />
Beschädigte Behälter müssen sofort aussortiert werden. Der Lieferant muss die Art der<br />
Beschädigung und die Anzahl der Behälter bei seinem Leergut- Ansprechpartner melden<br />
und schickt in Abstimmung mit der SEMIKRON- Leergutstelle die beschädigten und<br />
gekennzeichneten Ladungsträger an SEMIKRON zurück. Der Lieferant ist zum<br />
Schadenersatz verpflichtet.<br />
Ladungsträger wird<br />
beschädigt bei <strong>Semikron</strong><br />
angeliefert<br />
Der Lieferant wird über die Beschädigung via Reklamationsbericht informiert. Die Kosten<br />
werden nach dem Verursacherprinzip verrechnet.<br />
Ladungsträger wird<br />
beschädigt beim<br />
<strong>Lieferanten</strong> angeliefert<br />
Die Behälter müssen sofort aussortiert werden. Der Lieferant muss die Art der<br />
Beschädigung und die Anzahl der Behälter dem zuständigen Ansprechpartner bei der<br />
SEMIKRON- Leergutstelle mitteilen und schickt in Absprache mit SEMIKRON die<br />
Ladungsträger zurück. Der Lieferant erhält wenn notwendig eine Ausweichverpackung.<br />
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<strong>Lieferanten</strong><br />
8.6 Reinigung der Ladungsträger<br />
Grundsätzlich ist SEMIKRON bei eigenen SPV für die Reinigung der Leergebinde verantwortlich. Die<br />
Reinheit der Ladungsträger wird von SEMIKRON kontinuierlich überwacht. Darüber hinaus muss der<br />
Lieferant sicherstellen, dass die Teile nur in sauberen Ladungsträgern (ohne sichtbare Verschmutzungen/<br />
Rückstände) verpackt angeliefert werden. Die Ladungsträger müssen mit aktuellem Warenanhänger<br />
versehen sein.<br />
Verschmutzung<br />
Vorgehensweise<br />
Ladungsträger wird vom<br />
Lieferant verschmutzt<br />
Die Reinigung muss vom <strong>Lieferanten</strong> durchgeführt werden.<br />
Die Kosten für die Reinigung trägt der Lieferant.<br />
Ladungsträger wird<br />
verschmutzt beim<br />
<strong>Lieferanten</strong> angeliefert<br />
Verschmutzte Behälter müssen sofort aussortiert werden. Der Lieferant muss die Art der<br />
Verschmutzung (Fotos) und die Anzahl der Ladungsträger bei der SEMIKRON-<br />
Leergutstelle melden. Die verunreinigten Behälter werden gekennzeichnet an SEMIKRON<br />
retourniert.<br />
Ware wird in<br />
verschmutzten<br />
Ladungsträgern bei<br />
SEMIKRON angeliefert<br />
Der Lieferant erhält eine Reklamation.<br />
Die Reinigung bzw. die daraus entstandenen Folgekosten werden dem <strong>Lieferanten</strong> in<br />
Rechnung gestellt.<br />
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<strong>Anlieferungsrichtlinie</strong><br />
<strong>Lieferanten</strong><br />
Anlagen<br />
Anlage Erläuterung Übergabe an <strong>Lieferanten</strong><br />
Projektspezifische Anlagen:<br />
Anlage 1 zur <strong>Anlieferungsrichtlinie</strong><br />
<strong>Lieferanten</strong><br />
Anlage 2 zur <strong>Anlieferungsrichtlinie</strong><br />
<strong>Lieferanten</strong><br />
Lieferschein nach DIN 4991/ DIN<br />
4994 mit Barcode 128 – GS1<br />
Support<br />
Lieferschein nach DIN 4991/ DIN<br />
4994 mit Data Matrixcode – GS1<br />
Support<br />
Einkaufsbedingungen<br />
Einkaufsbedingungen<br />
Bauteilzeichnung<br />
Technische Zeichnung<br />
des Bauteils<br />
Bestellunterlagen<br />
Datenblatt- Verpackungsaufbau<br />
Kaufteilspezifische<br />
Anforderungen an die Verpackung<br />
Bestandteil der QSV- Lieferant<br />
kaufteilspezifisch<br />
Allgemeine Unterlagen:<br />
Leergutanforderung<br />
Anforderungsblatt von Leergut<br />
für <strong>Lieferanten</strong><br />
SPV_Management<br />
Leergutinventur<br />
Erfassung aller vorhandenen<br />
Bestände von SEMIKRON<br />
Pendelverpackungen<br />
SPV_Management<br />
Behälterübersicht Übersicht der eingesetzten SPV Behälterübersicht<br />
Einkaufsbedingungen<br />
Einkaufsbedingung an die<br />
<strong>Lieferanten</strong><br />
Einkaufsbedingungen<br />
Preisliste zur<br />
<strong>Anlieferungsrichtlinie</strong> <strong>Lieferanten</strong><br />
Kosten für Liefermängel<br />
Einkaufsbedingungen<br />
Link für Warenlabel<br />
Erstellung von VDA Warenlabel<br />
und MAT Label<br />
http://labels.tec-it.com/?LANG=de<br />
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