1. FC KÖLN II - Sportfreunde Lotte
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RECHTE UND PFLICHTEN DER FAHRRADFAHRER<br />
Im Straßenverkehr nehmen Fußgänger,<br />
Fahrradfahrer und Fahrer von Kraftfahrzeugen<br />
teil. Nicht selten gewinnt man den<br />
Eindruck, dass den Beteiligten nicht immer alle<br />
Rechte und Pflichten klar sind.<br />
Nachfolgend daher einige Besonderheiten der<br />
Rechte und Pflichten von Fahrradfahrern in<br />
alphabetischer Reihenfolge:<br />
Alkohol<br />
Wer ein Fahrrad mit einer Blutalkoholkonzentration von 1,6<br />
Promille oder mehr führt, gilt unwiderlegbar als absolut fahruntüchtig.<br />
Er hat eine medizinisch-psychologische Untersuchung<br />
abzulegen, wird diese nicht positiv beschieden, ist die Entziehung<br />
der Fahrerlaubnis die zu erwartende Rechtsfolge.<br />
Beleuchtung<br />
§ 67 StVZO regelt die Mindestvoraussetzungen, die an die<br />
Fahrradbeleuchtung gestellt werden. Diese sind: Lichtmaschine<br />
(Dynamo) ein weißer Frontscheinwerfer, ein großer und ein<br />
kleiner Rückstrahler, ein rotes Rücklicht, Reflektoren zur Seite<br />
und an den Pedalen.<br />
Bremsen<br />
§ 65 StVZO verlangt für Fahrräder zwei voneinander unabhängige<br />
Bremen.<br />
Ein- und Aussteigen<br />
Insassen eines Pkw müssen ihre Türen so langsam öffnen,<br />
dass sichergestellt ist, dass Fahrradfahrer nicht gefährdet<br />
werden.<br />
Freihändiges Radfahren<br />
Freihändiges Fahren ist untersagt.<br />
Handy<br />
Das sogenannte Handy-Verbot gilt auch für Radfahrer, bei einem<br />
Verstoß ist ein Bußgeld in Höhe von in der Regel € 15,00<br />
fällig.<br />
Punkte<br />
Für Verstöße, die man mit dem Fahrrad begeht, kann man<br />
Punkte im Verkehrszentralregister in Flensburg erhalten<br />
Zebrastreifen<br />
Es gibt in der StVO kein ausdrückliches Verbot für Radfahrer,<br />
den Fußgängerüberweg fahrend zu überqueren. Gleichwohl ist<br />
allerdings das Gebot der Rücksichtnahme zu beachten. Außerdem<br />
ist zu beachten, dass die Vorschrift Fußgängern auf Fußgängerüberwegen<br />
Vorrang gegenüber den Fahrzeugen, die<br />
längs der Fahrbahn fahren, einräumt.<br />
(Diese Meldung erfolgt aufgrund gewissenhafter<br />
Recherche. Eine Haftung kann hierfür nicht übernommen<br />
werden.) Mitgeteilt von Rechtsanwälten H.-H. Weymann<br />
und S. Frömel, <strong>Lotte</strong><br />
SEHENSWÜRDIGKEITEN<br />
IN DER GEMEINDE LOTTE<br />
In der vorhergehenden Ausgabe wurden<br />
erste Sehenswürdigkeiten vorgestellt.<br />
Hier sind noch weitere aufgeführt:<br />
Katholische Franziskuskirche in Wersen<br />
Die katholische Kirche in Wersen ist dem Heiligen Franz<br />
von Assissi gewidmet. Die Kirche (mit Pfarrzentrum)<br />
wurde am 7.10.1978 geweiht. Der Architekt war Lothar<br />
Ratzlaff aus Westerkappeln, die künstlerische Ausstattung<br />
stammt von Heinrich Gerhard Bücker aus Vellern. Der<br />
Heilige Franziskus (1181/82-1226; Festtag: 4. Oktober),<br />
der Gründer des Franziskaner-Ordens in Assisi, begeistert<br />
durch sein radikales und armes Leben in der Nachfolge<br />
Jesu.<br />
Weitere Informationen unter www.lotte.de oder<br />
Telefon 05404-899-0<br />
Kinder auf Gehsteig<br />
Kinder bis zum vollendeten achten Lebensjahr müssen auf dem<br />
Fahrrad den Gehweg benutzen, bis zum vollendeten zehnten<br />
Lebensjahr dürfen Kinder auf dem Fahrrad den Gehweg benutzen.<br />
Auf Fußgänger ist dabei besonders Rücksicht zu nehmen.<br />
Kopfhörer<br />
Es gibt kein ausdrückliches Verbot, mit Kopfhörern Fahrrad zu<br />
fahren. Es ist jedoch damit zu rechnen, dass dem Radfahrer<br />
der Vorwurf eines Mitverschuldens entgegengebracht wird,<br />
wenn er sich durch überlaute Nutzung künstlich schwerhörig<br />
macht.<br />
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