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1. FC KÖLN II - Sportfreunde Lotte

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RECHTE UND PFLICHTEN DER FAHRRADFAHRER<br />

Im Straßenverkehr nehmen Fußgänger,<br />

Fahrradfahrer und Fahrer von Kraftfahrzeugen<br />

teil. Nicht selten gewinnt man den<br />

Eindruck, dass den Beteiligten nicht immer alle<br />

Rechte und Pflichten klar sind.<br />

Nachfolgend daher einige Besonderheiten der<br />

Rechte und Pflichten von Fahrradfahrern in<br />

alphabetischer Reihenfolge:<br />

Alkohol<br />

Wer ein Fahrrad mit einer Blutalkoholkonzentration von 1,6<br />

Promille oder mehr führt, gilt unwiderlegbar als absolut fahruntüchtig.<br />

Er hat eine medizinisch-psychologische Untersuchung<br />

abzulegen, wird diese nicht positiv beschieden, ist die Entziehung<br />

der Fahrerlaubnis die zu erwartende Rechtsfolge.<br />

Beleuchtung<br />

§ 67 StVZO regelt die Mindestvoraussetzungen, die an die<br />

Fahrradbeleuchtung gestellt werden. Diese sind: Lichtmaschine<br />

(Dynamo) ein weißer Frontscheinwerfer, ein großer und ein<br />

kleiner Rückstrahler, ein rotes Rücklicht, Reflektoren zur Seite<br />

und an den Pedalen.<br />

Bremsen<br />

§ 65 StVZO verlangt für Fahrräder zwei voneinander unabhängige<br />

Bremen.<br />

Ein- und Aussteigen<br />

Insassen eines Pkw müssen ihre Türen so langsam öffnen,<br />

dass sichergestellt ist, dass Fahrradfahrer nicht gefährdet<br />

werden.<br />

Freihändiges Radfahren<br />

Freihändiges Fahren ist untersagt.<br />

Handy<br />

Das sogenannte Handy-Verbot gilt auch für Radfahrer, bei einem<br />

Verstoß ist ein Bußgeld in Höhe von in der Regel € 15,00<br />

fällig.<br />

Punkte<br />

Für Verstöße, die man mit dem Fahrrad begeht, kann man<br />

Punkte im Verkehrszentralregister in Flensburg erhalten<br />

Zebrastreifen<br />

Es gibt in der StVO kein ausdrückliches Verbot für Radfahrer,<br />

den Fußgängerüberweg fahrend zu überqueren. Gleichwohl ist<br />

allerdings das Gebot der Rücksichtnahme zu beachten. Außerdem<br />

ist zu beachten, dass die Vorschrift Fußgängern auf Fußgängerüberwegen<br />

Vorrang gegenüber den Fahrzeugen, die<br />

längs der Fahrbahn fahren, einräumt.<br />

(Diese Meldung erfolgt aufgrund gewissenhafter<br />

Recherche. Eine Haftung kann hierfür nicht übernommen<br />

werden.) Mitgeteilt von Rechtsanwälten H.-H. Weymann<br />

und S. Frömel, <strong>Lotte</strong><br />

SEHENSWÜRDIGKEITEN<br />

IN DER GEMEINDE LOTTE<br />

In der vorhergehenden Ausgabe wurden<br />

erste Sehenswürdigkeiten vorgestellt.<br />

Hier sind noch weitere aufgeführt:<br />

Katholische Franziskuskirche in Wersen<br />

Die katholische Kirche in Wersen ist dem Heiligen Franz<br />

von Assissi gewidmet. Die Kirche (mit Pfarrzentrum)<br />

wurde am 7.10.1978 geweiht. Der Architekt war Lothar<br />

Ratzlaff aus Westerkappeln, die künstlerische Ausstattung<br />

stammt von Heinrich Gerhard Bücker aus Vellern. Der<br />

Heilige Franziskus (1181/82-1226; Festtag: 4. Oktober),<br />

der Gründer des Franziskaner-Ordens in Assisi, begeistert<br />

durch sein radikales und armes Leben in der Nachfolge<br />

Jesu.<br />

Weitere Informationen unter www.lotte.de oder<br />

Telefon 05404-899-0<br />

Kinder auf Gehsteig<br />

Kinder bis zum vollendeten achten Lebensjahr müssen auf dem<br />

Fahrrad den Gehweg benutzen, bis zum vollendeten zehnten<br />

Lebensjahr dürfen Kinder auf dem Fahrrad den Gehweg benutzen.<br />

Auf Fußgänger ist dabei besonders Rücksicht zu nehmen.<br />

Kopfhörer<br />

Es gibt kein ausdrückliches Verbot, mit Kopfhörern Fahrrad zu<br />

fahren. Es ist jedoch damit zu rechnen, dass dem Radfahrer<br />

der Vorwurf eines Mitverschuldens entgegengebracht wird,<br />

wenn er sich durch überlaute Nutzung künstlich schwerhörig<br />

macht.<br />

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