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Jahresbericht 2003 und Arbeitsplanung 2004

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SFZ – <strong>Jahresbericht</strong> <strong>2003</strong>/Jahresplanung <strong>2004</strong> Seite 14 von 24<br />

In der Aufbauphase im Jahr <strong>2003</strong> hat der Arbeitskreis seine Ziele <strong>und</strong> Aufgaben festgelegt.<br />

Diese bestehen in:<br />

• Sammeln von Informationen über die Arbeitsweise, Organisation <strong>und</strong> das Auftreten<br />

gewerblicher Schuldnerberatung in Rheinland-Pfalz <strong>und</strong> im B<strong>und</strong> – Dokumentation<br />

beim SFZ<br />

• Unterstützung der anerkannten Beratungsstellen im Umgang mit gewerblichen Anbietern<br />

• Entwicklung von Strategien zur Prävention <strong>und</strong> Abgrenzung der als geeignet anerkannten<br />

Stellen von gewerblichen Schuldnerberatungsstellen (Entwicklung eines einheitlichen<br />

Logos für anerkannte Stellen)<br />

• Ausarbeiten der Kriterien für die Anerkennung von Schuldnerberatungsstellen nach §<br />

305 InsO <strong>und</strong> § 3 AGInsO RLP<br />

• Entwickeln von Strategien zum juristischen <strong>und</strong> administrativen Vorgehen gegen einzelne<br />

Anbieter, wo dies sinnvoll <strong>und</strong> notwendig ist<br />

• Aufbau eines Kooperationsnetzwerkes <strong>und</strong> von Strukturen zur Bekämpfung rechtswidriger<br />

Beratungseinrichtungen – Kontakte <strong>und</strong> Ansprechpartnerinnen <strong>und</strong> -partner<br />

bei Polizei, Staatsanwaltschaft, Gewerbeaufsicht, etc.<br />

• Aufklärung <strong>und</strong> Sensibilisierung anderer Stellen, die mit gewerblichen Schuldnerberatungsstellen<br />

konfrontiert sind (Arbeitsverwaltung, Gerichte, IHK, etc.)<br />

• Prävention für Schuldner <strong>und</strong> Schuldnerinnen<br />

• Information für die anerkannten Schuldnerberatungsstellen<br />

• Erfahrungs- <strong>und</strong> Informationsaustausch mit Kooperationspartnern <strong>und</strong> -partnerinnen<br />

• Kontakt <strong>und</strong> Kooperation mit dem Arbeitskreis „Geschäfte mit der Armut“<br />

Das SFZ übernimmt die Aufgabe, Fälle zu dokumentieren <strong>und</strong> Informationen über das Auftreten<br />

<strong>und</strong> die Arbeitsweise gewerblicher Schuldnerberatungsstellen zu sammeln <strong>und</strong> auszuwerten.<br />

Die anerkannten Schuldnerberatungsstellen haben damit eine zentrale Stelle, an<br />

die sie sich mit diesen Informationen wenden können. Das SFZ erstellt rechtliche Gutachten<br />

zum Umgang mit gewerblichen Beratungsstellen <strong>und</strong> unterstützt das Landesamt mit juristischen<br />

Stellungnahmen im Verfahren um die Anerkennung als „geeignete Stelle“ i.S.v. § 305<br />

InsO i.V.m. AGInsO RLP.

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