TURNVEREIN MAHNDORF e.V. Anmeldeformular - SG Bremen-Ost
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<strong>TURNVEREIN</strong> <strong>MAHNDORF</strong> e.V.<br />
MITGLIED DES BREMER TURNVERBANDES IM DEUTSCHEN TURNERBUND<br />
GEGRÜNDET 1893<br />
Gymnastik • Badminton • Geräteturnen • Rückengymnastik • Karate<br />
Kinderturnen • Handball • Faustball • Prellball • Korbball • Tischtennis<br />
Leichtathletik • Spielmanns- und Musikwesen • Tanzen • Aerobic/Jazzdance<br />
<strong>Anmeldeformular</strong><br />
Ich erkläre hiermit den Eintritt von mir, meinem Sohn, meiner Tochter in den Turnverein Mahndorf<br />
e.V. unter Anerkennung der Satzung und bestätige durch meine Unterschrift die Richtigkeit der<br />
folgenden Angaben:<br />
Vor- und Zuname<br />
Wohnung<br />
Geburtsdatum<br />
Abteilung<br />
_____________________________________________________________<br />
_____________________________________________________________<br />
_______________ Geburtsort ___________________________________<br />
_____________________________________________________________<br />
Ich ermächtige den TV Mahndorf den von mir zu zahlenden Beitrag plus einer einmaligen<br />
Eintrittsgebühr von EUR 2,50 lt. Beschluss der Mitgliederversammlung zu Lasten meines<br />
Girokontos mittels Lastschrift einzuziehen.<br />
Ich wünsche<br />
Name des Kontoinhabers<br />
¼ jährliche Abbuchung (Februar, Mai, August, November)<br />
½ jährliche Abbuchung (März, Juni)<br />
jährliche Abbuchung (April)<br />
_______________________________________________________<br />
Bankinstitut<br />
Bankleitzahl<br />
__________________________________________________________________<br />
____________________ Kontonummer ________________________________<br />
<strong>Bremen</strong>, den ____________________<br />
________________________________<br />
Falls abweichend Unterschrift des Kontoinhabers<br />
_______________________________<br />
Unterschrift des gesetzlichen Vertreters bei Kindern<br />
________________________________<br />
Eigenhändige Unterschrift<br />
Der Turnverein Mahndorf e.V. bestätigt die obige Anmeldung. Sie, Ihr Kind sind/ist unter der<br />
Nummer __________________ in das Mitgliederverzeichnis aufgenommen. Ein Austritt aus<br />
dem Verein kann nur durch eine schriftliche Abmeldung erfolgen.<br />
Turnverein Mahndorf e.V.<br />
<strong>Bremen</strong>-Mahndorf, den _____________________<br />
_______________________________<br />
________________________________<br />
1. Vorsitzender Kassenwart
Auszug aus der Satzung des TV Mahndorf e.V.<br />
A. Name, Sitz, Rechtsfähigkeit, Gliederung, Geschäftsjahr<br />
§1 Der im Juni 1893 gegründete Verein führt den Namen „Turnverein Mahndorf e.V.“, der im Wettkampfbereich auch als „TVM“<br />
oder „TV Mahndorf“ abgekürzt werden kann. Der Verein hat seinen Sitz und Geschäftsstand in <strong>Bremen</strong>. Er ist seit dem 14.<br />
Dezember 1912 im Vereinsregister – Aktenzeichen VR – beim Amtsgericht <strong>Bremen</strong> eingetragen.<br />
Der Verein gliedert sich in Abteilungen.<br />
Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.<br />
B. Zweck des Vereins<br />
§2 Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Ziele im Sinne des Abschnitts „steuerbegünstigte Zwecke“ der<br />
Abgabenordnung, und zwar insbesondere durch die Pflege und Förderung von Leibesübungen aller Art im Jugend-, Breitenund<br />
Leistungssport zur körperlichen und geistigen Bildung seiner Mitglieder sowie zur Hebung und Förderung der Gesundheit.<br />
Der Verein trägt jugendfördernden Charakter.<br />
Der Verein ist selbstlos tätig, er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins dürfen nur für die<br />
satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf<br />
keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen<br />
begünstigt werden.<br />
Der Verein ist parteipolitisch, konfessionell und rassisch neutral.<br />
Der Verein ist Mitglied des Landessportbundes <strong>Bremen</strong> e.V. und einzelner Fachverbände. Der Verein kann auch Mitglied in<br />
anderen Institutionen sein. Ebenso kann er sich an Interessen- oder Spielgemeinschaften mit anderen Körperschaften<br />
beteiligen.<br />
C. Mitgliedschaft<br />
§3 Erwerb der Mitgliedschaft<br />
Mitglied des Vereins kann jede natürliche Person werden. Die Mitgliedschaft muss schriftlich beantragt werden. Bei<br />
Minderjährigen ist die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters erforderlich.<br />
Die vorläufige Mitgliedschaft beginnt mit dem Eingang des Aufnahmeantrags. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand. Er<br />
kann Aufnahmeanträge innerhalb von 30 Tagen nach Antragseingang ohne Angabe von Gründen ablehnen. Im Falle der<br />
Ablehnung ist jedoch der Verwaltungsausschuss vom Vorstand zu informieren.<br />
Als fördernde Mitglieder können auch juristische Personen aufgenommen werden.<br />
§5 Mitgliedspflichten und –rechte<br />
Das Vereinsmitglied ist verpflichtet, die Ziele des Vereins zu fördern sowie die Bestimmung der Satzung, die Beschlüsse der<br />
Mitgliederversammlung und die Entscheidungen des Vorstandes zu befolgen.<br />
Jedes Mitglied zahlt ein einmaliges Eintrittsgeld und die jeweils gültigen Beiträge. Die Mitgliedschaftsbeiträge sind eine<br />
Bringschuld und pünktlich zu entrichten. Die Mitglieder haben das Vereinseigentum und andere zur Verfügung gestellte Geräte<br />
und Einrichtungen pfleglich und bestimmungsgemäß zu behandeln. Für mutwillige und grob fahrlässige Beschädigungen ist<br />
Schadenersatz zu leisten.<br />
Jedes Mitglied ist berechtigt, an allen Einrichtungen des Vereins teilzunehmen. Werden für bestimmte Einrichtungen<br />
Sonderbeiträge erhoben, so kann diese Einrichtung erst nach Entrichtung des Sonderbeitrags in Anspruch genommen werden.<br />
Alle Mitglieder haben das Recht, Anträge zu stellen.<br />
§6 Beendigung der Mitgliedschaft<br />
Die Mitgliedschaft endet durch Tod, Austritt oder Ausschluss aus dem Verein.<br />
Die Austrittserklärung ist schriftlich an den Vorstand zu richten. Der Austritt kann nur mit