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DR. MARIELLA OURGHI LEBENSLAUF

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DONNERSTAG, 10. JULI 2014, 14.00 UHR<br />

<strong>DR</strong>. <strong>MARIELLA</strong> <strong>OURGHI</strong><br />

Wissenschaftliche Mitarbeiterin am Orientalischen Seminar der<br />

Albert-Ludwigs-Universität Freiburg<br />

KONTAKT:<br />

Albert-Ludwigs-Universität Freiburg / Orientalisches Seminar<br />

Platz der Universität 3, 79085 Freiburg, Deutschland<br />

E-Mail: mariella.ourghi@orient.uni-freiburg.de<br />

http://www.orient.uni-freiburg.de/islam/mitarbeiter/ourghi<br />

Tel: +49 (0)761/2033144<br />

<strong>LEBENSLAUF</strong><br />

• seit 10/2010: Wissenschaftliche Mitarbeiterin Projekt TERAS-INDEX, IFSH<br />

Hamburg/Universität Erfurt<br />

• seit WS 2007/08: Lehrbeauftragte, Islamwissenschaft, Universität Freiburg<br />

• 2010 – 2013: Wissenschaftliche Mitarbeiterin, Islamwissenschaft, Universität Freiburg<br />

• 2007 – 2009: Wissenschaftliche Mitarbeiterin Projekt Islamische Berechtigungen von<br />

Gewalt, Islamwissenschaft, Universität Jena<br />

• 2006 – 2007: Koordinatorin des 30. Deutschen Orientalistentags in Freiburg vom 24. –<br />

28. September 2007, Orientalisches Seminar, Universität Freiburg<br />

• 2002 – 2007: Promotion in Islamwissenschaft, Universität Freiburg<br />

Dissertation: Schiitischer Messianismus und Mahdī-Glaube in der Neuzeit<br />

• 2002 – 2003: Wissenschaftliche Mitarbeiterin (Vertretung der Assistentenstelle),<br />

Islamwissenschaft, Universität Freiburg<br />

• 2001 – 2006: Wissenschaftliche Angestellte, Bibliothek des Orientalischen Seminars,<br />

Universität Freiburg<br />

• 1996 – 2000: Studium der Fächer Islamwissenschaft/Arabisch (HF), Islamwissenschaft/<br />

Persisch/Türkisch (NF), Neuere Deutsche Literaturgeschichte (NF), Uni Freiburg<br />

Magisterarbeit: Innerschiitische Kritik am Prinzip der wilāyat al-faqīh<br />

• 1995 – 1996: Arabischstudium am Arabic Language Center, Kairo<br />

• 1992 – 1995:Studium der Fächer Islamwissenschaft (HF), Arabistik (NF), Interkulturelle<br />

Germanistik (NF), Universität Bayreuth


LEGITIMATION VON GEWALT IM ISLAM<br />

ABSTRACT<br />

Religiöse, so auch islamistische, Gewalt resultiert selten allein aus religiösen Differenzen,<br />

sondern ist zumeist in Verbindung mit anderen Interessenskonflikten zu suchen, obgleich<br />

Theoretiker des militanten jihād ihren Handlungen eine vornehmlich religiöse Bedeutung geben.<br />

Der Vortrag geht zunächst auf die religionshistorische Genese der Konzepte des jihād und<br />

des Martyriums im Islam ein. Das arabische Wort jihād besitzt ein breites Bedeutungsspektrum<br />

und kann mit „Bemühung, Anstrengung, Streben“, aber auch „Kampf“ übersetzt werden.<br />

Aufgrund nicht in Einklang stehender Aussagen in verschiedenen Koranversen lässt sich<br />

nicht eindeutig klären, ob man aus dem Koran schlussfolgern kann, dass die Muslime bedingungslos<br />

die Ungläubigen bekämpfen dürfen oder nur im Verteidigungsfall. Als Ergebnis von<br />

Gelehrtendebatten erfuhr das jihād-Konzept erst Ende des 8. Jahrhunderts eine ausgereiftere<br />

schriftliche Fixierung. Diese Formierungsperiode fiel mit der Expansion des islamischen<br />

Reiches zusammen, während der sich die Muslime immer wieder mit anderen Staaten, Kulturen<br />

und Religionen auseinandersetzen mussten.<br />

Moderne jihād-Theorien entstanden in postkolonialer Zeit. Neue Rahmenbedingungen führten<br />

zu Neudefinitionen des Konzeptes. Während sich bis in die 1980er Jahre der Kampf ausschließlich<br />

gegen den inneren Feind richtete, erfolgte im Zuge des Krieges in Afghanistan<br />

gegen die Sowjets eine Verlagerung auf den äußeren Feind.<br />

Ansätze für den Märtyrergedanken lassen sich zwar im Koran finden, doch erst in nachprophetischer<br />

Zeit formte sich der Begriff, sehr wahrscheinlich unter christlichen Einflüssen, weiter<br />

aus. Selbstmordattentate sind innerislamisch stark umstritten aufgrund der Diskrepanz<br />

zwischen der absichtlichen Opferung des eigenen Lebens und dem islamischen Verbot,<br />

Selbstmord zu begehen.<br />

Wenn wir religiös legitimierte Gewalt als das Handeln einer Gemeinschaft begreifen, wird<br />

verständlich, dass dieses Handeln im Grunde diesseitig ausgerichtet und in Interessenskonflikten<br />

wurzelt, dem Handeln jedoch eine religiöse Sinndeutung verliehen wird. Die Wahl der<br />

Handlungsoption erwächst aus der Definition der Situation seitens der Akteure.<br />

Der Vortrag demonstriert im Folgenden anhand von drei Fallbeispielen, wie und unter welchen<br />

situativen Konstellationen die Option von Gewalt befürwortet oder verworfen werden<br />

kann. Ausgewählt wurden dazu die Ḥizbullāh im Libanon, die al-Jamāʿa al-Islāmiyya in<br />

Ägypten sowie ein Dokument, das einen Standpunkt zu den Bedingungen für die Legitimität<br />

von Selbstmordattentaten liefert. Die Fallbeispiele zeigen auch, wie die Situationsdiagnose<br />

die Redefinierung von Begrifflichkeiten sowie den hermeneutischen Zugang zu den<br />

Basistexten bedingt.

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