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Amtsblatt Nr. 42 vom 21.10.2009 - Sömmerda

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Jahrgang 19 Mittwoch, den 21. Oktober 2009 Nummer <strong>42</strong>


* <strong>Amtsblatt</strong> * Stadt <strong>Sömmerda</strong> * <strong>Nr</strong>. <strong>42</strong> / <strong>21.10.2009</strong> * S. 2<br />

- Bekanntmachung: Geschäftsordnung für den Stadtrat<br />

der Stadt <strong>Sömmerda</strong> und die Ausschüsse sowie die<br />

Ortsteilräte........................................................................... S. 3<br />

- Stadt <strong>Sömmerda</strong>: Öffentliche Ausschreibung Grundstück... S. 9<br />

- Wir gratulieren..................................................................... S. 9<br />

- Jubilare: Geburtstagsnachlese............................................ S. 9<br />

- Aktuelles aus dem SFZ...................................................... S. 10<br />

- Schwimmhalle <strong>Sömmerda</strong>: Zur Information....................... S. 10<br />

* Zusätzliche Massagen<br />

* Geänderte Öffnungszeiten Herbstferien<br />

- Eigenbetrieb Abwasser informiert...................................... S. 10<br />

* Achtung FRIST!<br />

- Amt für Finanzen und Soziales informiert.......................... S. 10<br />

* Stadtkasse geschlossen<br />

- Straßenverkehrsbehörde informiert................................... S. 11<br />

* Aktuelle Sperrungen<br />

* Wirtschaftsweg An der Salzstraße<br />

- Grand Prix “Goldener Herbst 2009”................................... S. 11<br />

* Horst Wurzler zum Publikumsliebling gekürt<br />

- Stadt- und Kreisbibliothek <strong>Sömmerda</strong>............................... S. 12<br />

* Neuzugänge<br />

* KRIMIS im Dreierpack<br />

* Bibliothekskonzepte für die Zukunft<br />

- Förderprogramm “STÄRKEN vor Ort”: Projektaufruf......... S. 13<br />

- AUFRUF zum großen Herbstputz...................................... S. 13<br />

- VERANSTALTUNGSTIPPS............................................... S. 14<br />

* Kunst im Turm: Schöne alte Welt<br />

* Kirmestanz in Tunzenhausen<br />

- VERANSTALTUNGSVORSCHAU..................................... S. 14<br />

* Szenische Lesung mit Uwe Steimle<br />

* Neujahrskonzert 2010: Musical-Show<br />

- Igelburg für Kindereinrichtungen....................................... S. 15<br />

WIRTSCHAFT konkret<br />

- Regionalmesse SÖM am 07./08. November...................... S. 15<br />

BAUEN aktuell<br />

- LKW-Durchfahrtsschleuse errichtet................................... S. 15<br />

- “Bummi”-Kindergarten Leubingen..................................... S. 15<br />

Bereitschaftsdienste<br />

- Apotheken......................................................................... S. 16<br />

- Kinderärzte / Ärzte............................................................. S. 16<br />

- Zahnärztlicher Notdienst.................................................... S. 16<br />

Vereine und Verbände<br />

- Sozialverband VdK Ortsverband <strong>Sömmerda</strong>..................... S. 16<br />

- “THEPRA LV Thüringen” e. V. - Quartiersmanagement..... S. 16<br />

- Faschingsclub Rot-Weiß <strong>Sömmerda</strong> e. V. ........................ S. 16<br />

- Stiftung Finneck: Stimmungsvolles Gospelkonzert............ S. 17<br />

Wissenswertes<br />

- AOK PLUS - Ratgeber....................................................... S. 17<br />

- IKK Thüringen informiert.................................................... S. 17<br />

- SBK aktuell........................................................................ S. 17<br />

Nächster Redaktionsschluss: Di - 27. Oktober 2009!<br />

(Erscheinungstag: 04. November 2009!)<br />

E-Mail: pressestelle@stadt.soemmerda.de<br />

STADTVERWALTUNG SÖMMERDA<br />

ANSCHRIFT<br />

ÖFFNUNGSZEITEN<br />

Stadt <strong>Sömmerda</strong><br />

Mo: 9 - 12 Uhr<br />

Marktplatz 3-4<br />

Di: 9 - 12 Uhr / 13 - 18 Uhr<br />

99610 <strong>Sömmerda</strong> Mi: geschlossen<br />

Telefon: 350-0, Fax: 62 14 77 Do: 9 - 12 Uhr / 13 - 16 Uhr<br />

Internet: www.soemmerda.de<br />

Fr: 9 - 12 Uhr<br />

E-Mail: mail@soemmerda.de<br />

TELEFONVERZEICHNIS<br />

Bürgermeister 350-100<br />

Sekretariat 350-101<br />

Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte 31 92 41<br />

Hauptamt<br />

Amtsleiter 350-110<br />

Büro Stadtrat 350-105<br />

Personalabteilung 350-111<br />

Presse / Öffentlichkeitsarbeit 350-131<br />

Statistik und Wahlen 350-132<br />

EDV / Informatik 350-331<br />

Finanzen und Soziales<br />

Amtsleiterin 350-120<br />

Stadtkasse 350-121<br />

Steuern 350-122<br />

Vollstreckung 350-123<br />

Kämmerei 350-126<br />

Versicherung 350-127<br />

Abteilung Liegenschaften 350-323<br />

Abteilung Soziales 350-250<br />

- Kindereinrichtungen 350-254<br />

- Wohngeldwesen 350-264<br />

Rechts- und Ordnungsamt<br />

Amtsleiter 350-230<br />

Einwohnermeldeamt 350-233<br />

Straßenverkehrsbehörde 350-235<br />

Standesamt 350-238<br />

Gewerbeabteilung 350-270<br />

- Marktwesen 350-372<br />

Fundbüro 350-150<br />

Feuerwehr- und Zivilschutz 31 94-0<br />

Bau- und Umweltamt<br />

Amtsleiter 350-310<br />

Stadtplanung 350-361<br />

Bauverwaltung 350-363<br />

Straßenbeleuchtung / -reinigung 350-364<br />

Hoch- und Tiefbau 350-365<br />

Wirtschaftsförderung 350-302<br />

Abteilung Umwelt 350-220<br />

- Friedhofswesen 350-222<br />

- Umweltschutz 350-223<br />

Betriebshof 31 54 89<br />

Kultur- und Sportamt<br />

Amtsleiter 350-210<br />

Sport / Sportförderung 350-212<br />

Abteilung Kultur / Jugendarbeit 350-240<br />

<strong>Sömmerda</strong>-Information 350-350<br />

Museumsleiter 350-249<br />

Stadtarchiv 350-248<br />

Historisch-Technisches Museum 692 98 55<br />

Stadt- und Kreisbibliothek 62 30 92<br />

Städtische Musikschule “Wilhelm Buchbinder” 3 02 98<br />

Schüler-Freizeit-Zentrum 62 20 50<br />

Offener Jugendtreff B27 62 14 04<br />

Volkshaus 62 10 85<br />

Unstruthalle 61 40 03<br />

Sportpark 62 20 64<br />

Eigenbetrieb Abwasser 32 90 20<br />

Werkleiter 32 90 24<br />

Stadtwerke <strong>Sömmerda</strong> GmbH 350-170<br />

- Freibad 62 20 97<br />

- Schwimmhalle 62 20 14


* <strong>Amtsblatt</strong> * Stadt <strong>Sömmerda</strong> * <strong>Nr</strong>. <strong>42</strong> / <strong>21.10.2009</strong> * S. 3<br />

Bekanntmachung<br />

Geschäftsordnung für den Stadtrat der Stadt<br />

<strong>Sömmerda</strong> und die Ausschüsse sowie<br />

die Ortsteilräte<br />

Aufgrund des § 34 Abs. 1 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung<br />

(Thüringer Kommunalordnung - ThürKO) <strong>vom</strong> 16.<br />

August 1993 (GVBl. S. 501) in der Fassung der Neubekanntmachung<br />

<strong>vom</strong> 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert<br />

durch Gesetz <strong>vom</strong> 08. April 2009 (GVBl. S. 345) hat der Stadtrat<br />

der Stadt <strong>Sömmerda</strong> in der Sitzung am 27. August 2009 folgende<br />

Geschäftsordnung beschlossen:<br />

§ 1 Einberufung des Stadtrates<br />

(1) Die Stadtratssitzungen finden in der Regel im 6 wöchigen<br />

Rhythmus statt, im Übrigen, so oft es die Geschäftslage<br />

erfordert.<br />

(2) Der Bürgermeister lädt die Stadtratsmitglieder, die Beigeordneten<br />

und die Ortsteilbürgermeister schriftlich, unter Mitteilung<br />

der Tagesordnung ein. Die für die Beratungen erforderlichen<br />

Unterlagen müssen beigefügt sein. Die Einberufung erfolgt<br />

schriftlich durch den Bürgermeister. Zwischen dem Tag des<br />

Zugangs der Einladung und dem Tag der Sitzung müssen mindestens<br />

zehn volle Kalendertage liegen.<br />

(3) Der Stadtrat ist unverzüglich einzuberufen, wenn dies<br />

mindestens ein Viertel der Stadtratsmitglieder schriftlich unter<br />

Angabe des Beratungsgegenstandes verlangt. Dies gilt nicht,<br />

wenn der Stadtrat den gleichen Beratungsgegenstand innerhalb<br />

der letzten drei Monate bereits beraten hat, es sei denn, dass<br />

sich die Sach- und Rechtslage geändert hat.<br />

(4) Bei Dringlichkeit kann die Einladungsfrist abgekürzt<br />

werden, jedoch muss die Einladung spätestens am zweiten Tag<br />

vor der Sitzung zugehen und einen Hinweis auf die Verkürzung<br />

der Frist enthalten. Die Dringlichkeit ist <strong>vom</strong> Stadtrat vor Eintritt<br />

in die Tagesordnung festzustellen.<br />

(5) Zeit, Ort und Tagesordnung der Sitzungen sind spätestens<br />

am vierten Tag, bei Dringlichkeit am zweiten Tag, vor der<br />

Sitzung ortsüblich öffentlich bekanntzumachen. Für die Tagesordnung<br />

nichtöffentlicher Sitzungen gilt dies nur insoweit, als<br />

dadurch der Zweck der Nichtöffentlichkeit nicht gefährdet wird.<br />

(6) Eine Verletzung von Form und Frist der Einladung<br />

eines Stadtratsmitgliedes, eines Beigeordneten oder einer sonstigen<br />

nach den Bestimmungen der ThürKO zu ladenden Person<br />

gilt als geheilt, wenn das Stadtratsmitglied oder die zu ladende<br />

Person zu der Sitzung erscheint und den Mangel nicht geltend<br />

macht.<br />

(7) Die Ortsteilbürgermeister haben das Recht, beratend<br />

an allen die Belange ihrer Ortsteile betreffenden Sitzungen des<br />

Stadtrates und der Ausschüsse teilzunehmen und entsprechende<br />

Anträge zu stellen. Sie sind hierzu wie ein Stadtratsmitglied<br />

zu laden.<br />

§ 2 Teilnahme an Sitzungen<br />

(1) Die Stadtratsmitglieder sind zur Teilnahme an den Sitzungen<br />

des Stadtrates und zur Übernahme der ihnen zugewiesenen<br />

Geschäfte verpflichtet. Gegen Stadtratsmitglieder, die<br />

sich dieser Verpflichtung ohne genügende Entschuldigung entziehen,<br />

kann der Stadtrat ein Ordnungsgeld bis zu fünfhundert<br />

Euro im Einzelfall verhängen.<br />

(2) Ein Stadtratsmitglied, das an einer Sitzung nicht oder<br />

nicht rechtzeitig teilnehmen kann oder die Sitzung vorzeitig verlassen<br />

will, muss dies dem Vorsitzenden oder dem Stadtratsbüro<br />

möglichst frühzeitig mitteilen. Die Mitteilung gilt als Entschuldigung.<br />

(3) Für jede Sitzung wird eine Anwesenheitsliste ausgelegt,<br />

in der sich jedes anwesende Stadtratsmitglied eigenhändig<br />

eintragen muss.<br />

(4) Die Stadtratsmitglieder sind verpflichtet, über die ihnen<br />

bei Ausübung ihres Amtes bekannt gewordenen Angelegenheiten<br />

Verschwiegenheit zu bewahren, soweit nicht diese Tatsachen<br />

offenkundig sind oder ihrer Bedeutung nach keiner<br />

Geheimhaltung bedürfen. Werden diese Verpflichtungen schuldhaft<br />

verletzt, kann der Stadtrat im Einzelfall ein Ordnungsgeld bis<br />

zu zweitausendfünfhundert Euro verhängen.<br />

§ 3 Öffentlichkeit der Sitzungen<br />

(1) Die Sitzungen des Stadtrates sind öffentlich, soweit<br />

nicht Rücksichten auf das Wohl der Allgemeinheit oder das<br />

berechtigte Interesse Einzelner entgegenstehen.<br />

(2) Film-, Bild- und Tonaufnahmen bedürfen der Zustimmung<br />

des Stadtrates. Einzelne Stadtratsmitglieder können verlangen,<br />

dass ihr Redebeitrag nicht aufgezeichnet wird. Für Tonaufzeichnungen<br />

als Hilfsmittel zum Anfertigen der Niederschrift<br />

wird auf § 15 Abs. 4 dieser Geschäftsordnung verwiesen.<br />

(3) In nichtöffentlicher Sitzung werden in der Regel behandelt:<br />

a) Personalangelegenheiten mit Ausnahme von Wahlen,<br />

b) Grundstücksgeschäfte, die der Vertraulichkeit bedürfen, z. B.<br />

wegen der Erörterung der wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnisse<br />

eines Beteiligten,<br />

c) Auftragsvergaben, soweit schutzwürdige Belange der Bieter<br />

oder sonstiger Privatpersonen berührt werden, z. B. wenn die<br />

Leistungsfähigkeit und die Zuverlässigkeit eines Anbieters erörtert<br />

werden,<br />

d) Verträge oder Verhandlungen mit Dritten und sonstigen Angelegenheiten,<br />

wenn jeweils eine vertrauliche Behandlung geboten<br />

erscheint,<br />

e) vertrauliche Abgabenangelegenheiten, die nicht dem Steuergeheimnis<br />

(§ 30 AO) unterliegen oder nach § 30 Abs. 4 AO<br />

zulässig sind oder<br />

f) vertrauliche Sozialangelegenheiten, die dem Sozialgeheimnis<br />

(§ 35 SGB I) unterliegen.<br />

Im Übrigen wird über den Ausschluss der Öffentlichkeit in nichtöffentlicher<br />

Sitzung beraten und entschieden.<br />

(4) Die in öffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse sind<br />

unverzüglich in ortsüblicher Weise ("<strong>Sömmerda</strong>er Stadtnachrichten"/<strong>Amtsblatt</strong><br />

der Stadt <strong>Sömmerda</strong>) öffentlich bekannt zu<br />

machen.<br />

Die in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse sind in<br />

gleicher Weise bekannt zumachen, sobald die Gründe für die<br />

Geheimhaltung weggefallen sind; die Entscheidung hierüber trifft<br />

der Stadtrat.<br />

§ 4 Geschäftsführung<br />

(1) Zur Wahrnehmung des Geschäftsverkehrs zwischen<br />

dem Stadtrat und dem Bürgermeister wird ein Stadtratsbüro eingerichtet.<br />

(2) Zur Fertigung von Einladungen zu Fraktionssitzungen<br />

steht ebenfalls das Stadtratsbüro zur Verfügung. Für Fraktionssitzungen<br />

müssen den Fraktionen durch die Verwaltung Räumlichkeiten<br />

zur Verfügung gestellt werden.<br />

(3) Das Stadtratsbüro führt eine Beschlusskontrolle für<br />

Beschlüsse des Stadtrates und der beschließenden Ausschüsse<br />

durch.<br />

§ 5 Tagesordnung<br />

(1) Der Bürgermeister setzt im Benehmen mit den/dem<br />

Beigeordneten und dem Hauptausschuss die Tagesordnung fest<br />

und bereitet die Beratungsgegenstände vor.<br />

(2) In die Tagesordnung sind Beratungsgegenstände,<br />

Anträge und Anfragen aufzunehmen, die dem Bürgermeister<br />

schriftlich bis spätestens 14 Tage vor der Sitzung von mindestens<br />

einem Viertel der Stadtratsmitglieder oder einer Fraktion<br />

vorgelegt werden. In die Tagesordnung aufzunehmende Anträge<br />

müssen schriftlich begründet werden und einen konkreten<br />

Beschlussvorschlag enthalten. Soweit Anträge mit finanziellen


* <strong>Amtsblatt</strong> * Stadt <strong>Sömmerda</strong> * <strong>Nr</strong>. <strong>42</strong> / <strong>21.10.2009</strong> * S. 4<br />

Auswirkungen für den Stadthaushalt verbunden sind, ist ein<br />

Finanzierungsvorschlag zu unterbreiten.<br />

(3) Die <strong>vom</strong> Bürgermeister festgesetzte Tagesordnung<br />

kann durch Beschluss des Stadtrates erweitert werden, wenn die<br />

Gegenstände in einer nichtöffentlichen Sitzung zu behandeln<br />

sind, alle Mitglieder und sonstige nach den Bestimmungen der<br />

ThürKO zu ladenden Personen anwesend und mit der Behandlung<br />

einverstanden sind oder bei Dringlichkeit der Stadtrat mit<br />

einer Mehrheit von zwei Dritteln seiner anwesenden Mitglieder<br />

die Behandlung eines Gegenstandes beschließt. Dringlich ist<br />

eine Angelegenheit, wenn sie nicht ohne Nachteil für die Stadt<br />

aufgeschoben werden kann.<br />

(4) Der Stadtrat kann durch Beschluss die Reihenfolge der<br />

Tagesordnungspunkte ändern, verwandte Punkte verbinden.<br />

Eine Absetzung von Tagesordnungspunkten durch Beschluss<br />

des Stadtrates ist nur dann möglich, wenn der Antragsteller<br />

damit einverstanden ist. Die einzelnen Punkte der Tagesordnung<br />

werden der Reihe nach aufgerufen und behandelt.<br />

§ 6 Beschlussfähigkeit<br />

(1) Beschlüsse des Stadtrates werden in Sitzungen<br />

gefasst. Zu Beginn der Sitzung stellt der Vorsitzende fest, ob<br />

sämtliche Stadtratsmitglieder und nach den Bestimmungen der<br />

Thüringer Kommunalordnung zu ladende Personen ordnungsgemäß<br />

eingeladen worden sind, die Mehrheit der Mitglieder<br />

anwesend und stimmberechtigt und der Stadtrat somit<br />

beschlussfähig ist. Wenn der Stadtrat nicht ordnungsgemäß einberufen<br />

wurde, darf die Sitzung nicht stattfinden.<br />

(2) Wird die Beschlussfähigkeit während der Sitzung angezweifelt,<br />

so hat der Vorsitzende diese zu überprüfen. Stellt er die<br />

Beschlussunfähigkeit fest, kann er die Sitzung unterbrechen<br />

oder schließen. Die Sitzung darf maximal dreißig Minuten unterbrochen<br />

werden.<br />

(3) Wird der Stadtrat nach Beschlussunfähigkeit wegen<br />

mangelnder Anwesenheit in der ersten Sitzung zum zweiten Mal<br />

zur Verhandlung über denselben Gegenstand zusammengerufen,<br />

so ist er ohne Rücksicht auf die Zahl der Erschienenen<br />

beschlussfähig. Bei der zweiten Einladung muss auf diese<br />

Bestimmung hingewiesen werden.<br />

(4) Ist die Hälfte oder mehr als die Hälfte der Mitglieder des<br />

Stadtrates von der Beratung und Abstimmung wegen persönlicher<br />

Beteiligung (§ 38 ThürKO) ausgeschlossen, so ist der<br />

Stadtrat beschlussfähig, wenn mindestens ein Drittel der Mitglieder<br />

anwesend und stimmberechtigt ist, andernfalls entscheidet<br />

der Bürgermeister nach Anhörung der nicht ausgeschlossenen<br />

anwesenden Stadtratsmitglieder anstelle des Stadtrates.<br />

§ 7 Persönliche Beteiligung<br />

(1) Kann ein Beschluss einem Mitglied des Stadtrates<br />

selbst oder seinem Ehegatten oder einem Verwandten oder Verschwägerten<br />

bis zum dritten Grad (§§ 1589, 1590 des Bürgerlichen<br />

Gesetzbuches) oder einer von ihm kraft Gesetzes oder<br />

Vollmacht vertretenen natürlichen oder juristischen Person<br />

unmittelbar einen Vorteil oder Nachteil bringen, so darf es an der<br />

Beratung und Abstimmung nicht teilnehmen. Dies gilt nicht,<br />

wenn das Mitglied an der Entscheidung der Angelegenheit lediglich<br />

als Angehöriger einer Berufs- oder Bevölkerungsgruppe<br />

beteiligt ist, deren gemeinsame Interessen durch die Angelegenheit<br />

berührt werden. Als unmittelbar gilt nur derjenige Vorteil<br />

oder Nachteil, der sich direkt aus der Entscheidung ergibt, ohne<br />

dass weitere Ereignisse eintreten oder Maßnahmen getroffen<br />

werden müssen, die über die Ausführung von Beschlüssen<br />

hinausgehen.<br />

Bei nichtöffentlichen Sitzungen hat das Mitglied den<br />

Sitzungsraum zu verlassen, bei öffentlichen Sitzungen darf es<br />

sich in dem für die Zuhörer bestimmten Teil des Sitzungsraumes<br />

aufhalten. Gleiches gilt, wenn ein Mitglied in anderer als öffentlicher<br />

Eigenschaft ein Gutachten abgegeben hat. Die Nichtmitwirkung<br />

ist in der Niederschrift zu vermerken. Der Betroffene<br />

kann verlangen, dass die Gründe für die Nichtmitwirkung in der<br />

Niederschrift aufgenommen werden. Die Sätze 1 bis 6 gelten<br />

entsprechend für hauptamtliche Beigeordnete.<br />

(2) Die Bestimmungen des Absatzes 1 gelten nicht für<br />

Wahlen.<br />

(3) Muss ein Stadtratsmitglied oder hauptamtlicher Beigeordneter<br />

annehmen, nach § 38 ThürKO an der Beratung und<br />

Beschlussfassung nicht teilnehmen zu dürfen, so hat es/er dies<br />

vor Eintritt in die Beratung des betreffenden Tagesordnungspunktes<br />

unaufgefordert dem Stadtrat mitzuteilen. Dieser entscheidet<br />

über den Ausschluss von der Beratung und Abstimmung<br />

in nichtöffentlicher Sitzung in Abwesenheit des Betroffenen.<br />

(4) Ein Beschluss ist nur dann unwirksam, wenn ein Mitglied<br />

des Stadtrates oder ein hauptamtlicher Beigeordneter zu<br />

Unrecht von der Beratung oder Abstimmung ausgeschlossen<br />

worden ist oder ein persönlich Beteiligter an der Abstimmung<br />

teilgenommen hat und nicht auszuschließen ist, dass seine Teilnahme<br />

an der Abstimmung für das Abstimmungsergebnis entscheidend<br />

war. Der Beschluss gilt jedoch von Anfang an wirksam,<br />

wenn die Verletzung der Bestimmung über die persönliche<br />

Beteiligung nicht innerhalb von drei Monaten nach der<br />

Beschlussfassung unter Bezeichnung der Tatsachen, die eine<br />

solche Verletzung begründen können, gegenüber der Stadt geltend<br />

gemacht worden ist.<br />

Bei Satzungsbeschlüssen und Beschlüssen über Flächennutzungspläne<br />

gilt § 21 Abs.4 bis 6 ThürKO.<br />

§ 8 Vorlagen<br />

(1) Beschlussvorlagen sind schriftliche Sachverhaltsdarstellungen<br />

(Erläuterungen) mit einem Beschlussvorschlag, die<br />

<strong>vom</strong> Bürgermeister zur Beratung und Beschlussfassung an den<br />

Stadtrat gerichtet werden sollen. Berichtsvorlagen sind dagegen<br />

reine Informationsmitteilungen. Vor Beschlussfassung besteht<br />

die Möglichkeit der Zurücknahme der Beschlussvorlage.<br />

(2) Der Bürgermeister kann bestimmen, dass für ihn ein<br />

Beigeordneter oder ein Mitglied der Stadtverwaltung Vorlagen in<br />

der Stadtratssitzung erläutert. Der Stadtrat kann durch<br />

Beschluss Vorlagen zur Behandlung an Ausschüsse verweisen<br />

oder ihre Verhandlung vertagen.<br />

§ 9 Anträge<br />

(1) Anträge sind nur zulässig, wenn der Stadtrat für den<br />

Gegenstand der Beschlussfassung zuständig ist. Antragsberechtigt<br />

sind jede Fraktion, der Bürgermeister und jedes gewählte<br />

Stadtratsmitglied. Antragsberechtigt sind auch die Ortsteilbürgermeister<br />

für alle ihre Ortsteile betreffenden Belange.<br />

(2) Von mehreren Stadtratsmitgliedern und/oder mehreren<br />

Fraktionen können gemeinsame Anträge gestellt werden. Jeder<br />

Antrag soll von dem Antragsteller vorgetragen und begründet<br />

werden. Anträge, die <strong>vom</strong> Stadtrat abgelehnt worden sind, können<br />

von demselben Antragsteller/derselben antragstellenden<br />

Fraktion frühestens 3 Monate nach der Ablehnung wieder eingebracht<br />

werden. Sie sind allerdings zulässig, wenn begründet<br />

dargelegt wird, dass die entscheidungserheblichen Tatsachen<br />

sich verändert haben.<br />

(3) Betrifft ein Antrag eine Angelegenheit, die nicht in den<br />

Aufgabenbereich der Stadt fällt, ist dieser Antrag ohne Sachdebatte<br />

<strong>vom</strong> Stadtrat als unzulässig zurückzuweisen.<br />

(4) Änderungsanträge zu Tagesordnungspunkten können<br />

bis zum Ende der Aussprache über den Beratungsgegenstand<br />

gestellt werden. Der Antrag muss begründet werden und einen<br />

konkreten Beschlussvorschlag enthalten.<br />

§ 10 Anfragen<br />

(1) Über die Festlegung des § 5 Abs. (2) Satz 1 hinaus<br />

können Anfragen über Angelegenheiten der Stadt von den Fraktionen<br />

und auch von einzelnen Stadtratsmitgliedern an den Bürgermeister<br />

gerichtet werden und sollten mindestens fünf Arbeitstage<br />

vor der Sitzung dem Bürgermeister schriftlich vorliegen; der<br />

Sitzungstag wird bei der Berechnung der Frist nicht mitgerechnet.<br />

Das Fragerecht erstreckt sich nicht auf den Zuständigkeitsbereich<br />

des Bürgermeisters. Darüber hinaus ist den Stadträten,


* <strong>Amtsblatt</strong> * Stadt <strong>Sömmerda</strong> * <strong>Nr</strong>. <strong>42</strong> / <strong>21.10.2009</strong> * S. 5<br />

einschließlich Vorsitzender und stellvertretender Vorsitzender<br />

des Stadtrates, die Möglichkeit einzuräumen, in der Fragestunde<br />

weitere Fragen zu stellen.<br />

(2) Ein Fraktionsmitglied (bei Anfragen einer Fraktion) bzw.<br />

das anfragende Stadtratsmitglied kann die Anfrage in der Sitzung<br />

vorlesen und begründen.<br />

(3) Anfragen werden <strong>vom</strong> Bürgermeister, dem von ihm<br />

beauftragten Beigeordneten oder einem Mitarbeiter der Stadtverwaltung<br />

beantwortet. Der Anfragende hat nach der Beantwortung<br />

das Recht, zusätzlich maximal zwei Zusatzfragen zur<br />

Sache zu stellen, die nach Möglichkeit in der Sitzung zu beantworten<br />

sind. Ist dies nicht möglich, so hat der Bürgermeister dem<br />

Fragesteller innerhalb eines Monats eine schriftliche Antwort zu<br />

erteilen. Über die Aussprache einer Anfrage beschließt der<br />

Stadtrat.<br />

(4) In der Sitzung gestellte Anfragen werden <strong>vom</strong> Bürgermeister<br />

beantwortet, sofern er sich hierzu in der Lage sieht.<br />

Anderenfalls werden sie in der nächsten Stadtratssitzung beantwortet,<br />

sofern der Anfragende nicht mit einer früheren schriftlichen<br />

Antwort einverstanden ist.<br />

§ 11 Sitzungsverlauf<br />

(1) Der Stadtratsvorsitzende, im Falle seiner Verhinderung<br />

dessen Stellvertreter, leitet die Versammlung, übt das Hausrecht<br />

aus und sorgt für die Aufrechterhaltung der Ordnung.<br />

(2) Jedes Stadtratsmitglied darf zur Sache erst sprechen,<br />

wenn es sich zuvor zu Wort gemeldet und der Vorsitzende ihm<br />

dieses erteilt hat. Der Redner darf nur zu den zur Beratung<br />

anstehenden Angelegenheiten Stellung nehmen. Das Wort wird<br />

in der Reihenfolge der Wortmeldungen erteilt. Melden sich mehrere<br />

Stadtratsmitglieder gleichzeitig, so entscheidet der Vorsitzende<br />

über die Reihenfolge. Dem Antragsteller ist auf Wunsch<br />

zum Schluss der Beratung nochmals das Wort zu erteilen. Will<br />

der Vorsitzende einen Antrag zur Sache stellen oder sich an der<br />

Beratung beteiligen, so muss er für diese Zeit den Vorsitz abgeben.<br />

(3) Zu einem Punkt der Tagesordnung sollen die Redner<br />

einer Fraktion sich kurz fassen, um den zeitlichen Ablauf der<br />

Tagesordnung übersichtlich zu halten. Der Ältestenrat (§ 22)<br />

kann für die Beratung von einzelnen Gegenständen der Tagesordnung<br />

die Festsetzung einer Redezeit empfehlen. Überschreitet<br />

ein Redner die ihm zustehende Redezeit, so kann ihm der<br />

Vorsitzende nach zweimaliger Mahnung das Wort entziehen. Die<br />

Rededauer für Haushaltsreden ist für den ersten Redner jeder<br />

Fraktion nicht beschränkt.<br />

(4) Jedes Stadtratsmitglied ist berechtigt, nach Eröffnung<br />

der Aussprache Zwischenfragen an den Redner zu stellen. Die<br />

Fragen sind möglichst kurz zu formulieren. Mit Zustimmung des<br />

Redners kann der Vorsitzende Zwischenfragen zulassen oder<br />

ablehnen. Dabei sollen im gleichen Zusammenhang nicht mehr<br />

als zwei Zwischenfragen zugelassen werden.<br />

(5) Zur Richtigstellung eigener Ausführungen oder zur<br />

Zurückweisung von Angriffen gegen die eigene Person kann das<br />

Wort außerhalb der Reihenfolge erteilt werden.<br />

(6) In jeder 3. ordentlichen Stadtratssitzung ist eine Bürgerfragestunde<br />

von 30 Minuten durchzuführen. Die Bürgerfragestunde<br />

wird zu Beginn der Stadtratssitzung durchgeführt.<br />

§ 12 Anträge zur Geschäftsordnung<br />

(1) Zur Geschäftsordnung können folgende Anträge<br />

gestellt werden, über die in der nachstehenden Reihenfolge<br />

abzustimmen ist:<br />

a) Änderung der Tagesordnung,<br />

b) Übergang zum nächsten Punkt der Tagesordnung,<br />

c) Schließung der Sitzung,<br />

d) Unterbrechung der Sitzung,<br />

e) Vertagung,<br />

f) Verweisung an einen Ausschuss,<br />

g) Schluss der Aussprache,<br />

h) Schluss der Rednerliste,<br />

i) Begrenzung der Zahl der Redner,<br />

j) Begrenzung der Dauer der Redezeit,<br />

k) Begrenzung der Aussprache,<br />

l) zur Sache.<br />

(2) Anträge zur Geschäftsordnung können außer der Reihe<br />

gestellt werden und gehen allen Anträgen vor. Sie bedürfen<br />

keiner Begründung. Bei ausdrücklichem Widerspruch ist vor der<br />

Abstimmung je ein Redner für und gegen den Antrag zu hören.<br />

(3) Auf Anträge zur Geschäftsordnung muss der Vorsitzende<br />

das Wort unverzüglich außerhalb der Reihenfolge der Wortmeldungen<br />

erteilen, höchstens jedoch zweimal einem Redner<br />

zum selben Gegenstand. Die Ausführungen dürfen sich nur auf<br />

die geschäftsordnungsgemäße Behandlung des zur Verhandlung<br />

stehenden Gegenstandes beziehen. Bei Verstößen soll<br />

dem Redner sofort das Wort entzogen werden. Die Redezeit<br />

beträgt höchstens drei Minuten. Wird ein Geschäftsordnungsantrag<br />

abgelehnt, so darf er zum gleichen Beratungspunkt nicht<br />

wiederholt werden.<br />

(4) Ein Antrag auf Schluss der Rednerliste bzw. Schluss<br />

der Aussprache kann nur von einem Stadtratsmitglied gestellt<br />

werden, das noch nicht zur Sache gesprochen hat. Der Vorsitzende<br />

hat vor der Abstimmung die Namen der Redner aus der<br />

Rednerliste zu verlesen, die noch nicht zu Wort gekommen sind,<br />

und sich davon zu überzeugen, dass jede Fraktion Gelegenheit<br />

hatte, ihre Argumente zum Beratungsgegenstand vorzutragen;<br />

andernfalls ist hierzu die Möglichkeit einzuräumen.<br />

§ 13 Abstimmungen, Wahlen<br />

(1) Über jeden Beratungsgegenstand ist gesondert abzustimmen.<br />

(2) Bei mehreren Anträgen zu dem gleichen Gegenstand<br />

wird über den weitergehenden Antrag zuerst, über einen Gegenantrag<br />

oder einen Antrag auf Abänderung vor dem ursprünglichen<br />

Antrag abgestimmt. Bestehen Zweifel darüber, welcher<br />

Antrag der weitergehende ist, so entscheidet darüber der Vorsitzende.<br />

(3) Vor der Abstimmung ist die endgültige Formulierung<br />

des zu fassenden Beschlusses zu verlesen, soweit sie sich nicht<br />

aus der Vorlage ergibt; das gilt nicht für Geschäftsordnungsanträge.<br />

Der Vorsitzende stellt die Frage, über die abgestimmt werden<br />

soll, so, dass sie mit ja oder nein beantwortet werden kann.<br />

(4) Beschlüsse des Stadtrates werden mit der Mehrheit der<br />

auf Ja oder Nein lautenden Stimmen gefasst, soweit nicht durch<br />

Gesetz eine andere Mehrheit vorgesehen ist; die zulässigen<br />

Stimmenthaltungen werden dabei nicht berücksichtigt. Bei Stimmengleichheit<br />

ist der Antrag abgelehnt. Bei Beschlüssen, die mit<br />

qualifizierter Mehrheit zu fassen sind, hat der Vorsitzende durch<br />

ausdrückliche Erklärung festzustellen, dass diese qualifizierte<br />

Mehrheit dem Antrag oder der Vorlage zugestimmt hat.<br />

(5) Die Beschlussfassung erfolgt grundsätzlich offen durch<br />

Handheben, erkennbare Zustimmung oder durch Erheben von<br />

den Sitzen. Für und Gegenstimmen sowie Stimmenthaltungen<br />

sind zu zählen und die jeweiligen Zahlen im Protokoll festzuhalten.<br />

(6) Geheim wird in den gesetzlich vorgeschriebenen Fällen<br />

abgestimmt oder wenn dies der Stadtrat beschließt. Auf Antrag<br />

einer Fraktion bzw. eines Stadtratsmitgliedes erfolgt eine<br />

namentliche Abstimmung.<br />

(7) Bei Abstimmungen und Wahlen durch Stimmzettel gilt<br />

folgendes:<br />

a) Stimmzettel sind ungültig, insbesondere wenn,<br />

- sie leer sind,<br />

- sie unleserlich sind,<br />

- sie mehrdeutig sind,<br />

- sie Zusätze enthalten,<br />

- sie durchgestrichen sind,<br />

- den Willen des Stimmberechtigten nicht zweifelsfrei erkennen<br />

lassen.<br />

b) Die Stimmzettel werden von je einem Stadtratsmitglied aller<br />

Fraktionen ausgezählt, die das Ergebnis dem Vorsitzenden mitteilen.<br />

(8) Wahlen werden gemäß § 39 ThürKO durch geheime


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Abstimmung vollzogen. Es können nur solche Personen gewählt<br />

werden, die dem Stadtrat vor der Wahl vorgeschlagen worden<br />

sind. Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen<br />

Stimmen erhält. Stimmenthaltungen und leere Stimmzettel<br />

sind ungültig. Ist die Mehrheit der abgegebenen Stimmen ungültig,<br />

so ist der Wahlgang zu wiederholen. Ist die Mehrheit der<br />

abgegebenen Stimmen gültig und erhält keiner der Bewerber<br />

mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen, so findet<br />

eine Stichwahl unter den beiden Bewerbern mit<br />

den höchsten Stimmzahlen statt, bei der gewählt ist, wer die<br />

meisten Stimmen erhält. Bei Stimmengleichheit in der Stichwahl<br />

entscheidet das Los. Der Stadtrat kann nach jedem erfolglosen<br />

Wahlgang beschließen, die Wahl abzubrechen und in derselben<br />

oder einer weiteren Sitzung eine erneute Wahl durchzuführen.<br />

Neue Bewerber können nur zur Wahl in einer weiteren Sitzung<br />

vorgeschlagen werden. Die vorstehenden Regelungen gelten für<br />

alle Entscheidungen des Stadtrates, die in der ThürKO oder in<br />

anderen Rechtsvorschriften als Wahl bezeichnet werden, soweit<br />

diese Regelungen keine abweichenden Anforderungen enthalten.<br />

(9) Der Vorsitzende stellt das Ergebnis der Abstimmung<br />

fest und gibt es anschließend bekannt. Die Richtigkeit des<br />

Abstimmungsergebnisses kann nur sofort nach der Verkündung<br />

beanstandet werden. Bei rechtzeitiger Beanstandung muss die<br />

Abstimmung unverzüglich wiederholt werden.<br />

§ 14 Verletzung der Ordnung<br />

(1) Wer in der Aussprache von der Sache abschweift, kann<br />

<strong>vom</strong> Vorsitzenden ermahnt und im Wiederholungsfalle zur Ordnung<br />

gerufen werden.<br />

(2) Wer sich ungebührlicher oder beleidigender Äußerungen<br />

bedient, ist zur Ordnung zu rufen. Eine Aussprache über die<br />

Berechtigung, "zur Ordnung" zu rufen, ist unzulässig. Auf Antrag<br />

ist in der nächsten Sitzung ohne Aussprache darüber abzustimmen,<br />

ob der Stadtrat den Ordnungsruf für gerechtfertigt hält.<br />

(3) Beim dritten Ordnungsruf in einer Sitzung kann der Vorsitzende<br />

dem Redner das Wort entziehen. Einem Redner, dem<br />

das Wort entzogen wurde, darf es zu diesem Beratungsgegenstand<br />

nicht wieder erteilt werden.<br />

(4) Bei fortgesetzter erheblicher Störung der Ordnung kann<br />

der Vorsitzende ein Stadtratsmitglied mit Zustimmung des Stadtrates<br />

von der laufenden Sitzung ausschließen. Dem Ausschluss<br />

muss ein dreimaliger Ordnungsruf vorausgehen. Das Stadtratsmitglied<br />

muss beim dritten Ordnungsruf auf die Möglichkeit des<br />

Ausschlusses hingewiesen werden. Wird durch ein bereits von<br />

einer früheren Sitzung ausgeschlossenes Stadtratsmitglied die<br />

Ordnung innerhalb von zwei Monaten neuerlich erheblich<br />

gestört, so kann ihm der Stadtrat für zwei weitere Sitzungen die<br />

Teilnahme untersagen. Die entsprechenden Beschlüsse sind<br />

dem Stadtratsmitglied schriftlich mitzuteilen.<br />

(5) Werden die Sitzungen durch Zuhörer gestört, kann der<br />

Vorsitzende diese ausschließen, die Sitzung unterbrechen oder<br />

den Zuhörerraum räumen lassen.<br />

(6) Entsteht im Stadtrat störende Unruhe, so kann der Vorsitzende<br />

die Sitzung unterbrechen oder schließen.<br />

§ 15 Niederschrift<br />

(1) Über die Sitzungen des Stadtrates fertigt der <strong>vom</strong> Bürgermeister<br />

bestimmte Schriftführer eine Niederschrift an. Die<br />

Niederschrift muss:<br />

a) Tag, Ort, Beginn, Dauer einer Unterbrechung und Ende der<br />

Sitzung,<br />

b) die Namen der Sitzungsteilnehmer und auf Verlangen eines<br />

Stadtratsmitgliedes den Namen unter Angabe des Tagesordnungspunktes,<br />

bei dessen Behandlung das Stadtratsmitglied an<br />

Abstimmungen und Wahlen nicht teilgenommen hat,<br />

c) Die Tagesordnungspunkte, alle Anträge, den Wortlaut der<br />

Beschlüsse,<br />

d) Die Stadtratsmitglieder, die gemäß § 38 ThürKO an der Beratung<br />

und Entscheidung nicht teilgenommen haben,<br />

e) bei Abstimmungen:<br />

- das Abstimmungsergebnis<br />

- bei namentlicher Abstimmung, wie jedes Stadtratsmitglied persönlich<br />

abgestimmt hat,<br />

f) bei Wahlen:<br />

- die Zahl der Stimmen für die einzelnen Bewerber, bei Losentscheid<br />

die Beschreibung des Losverfahren,<br />

g) den wesentlichen Inhalt der Antworten auf Anfragen in den<br />

Tagesordnungspunkten:<br />

- Fragestunde der Bürger und<br />

- Fragestunde der Abgeordneten,<br />

h) die Ordnungsmaßnahmen erkennen lassen.<br />

Die Redebeiträge der Fraktionen zum Entwurf des jährlichen<br />

Haushalts bzw. der Nachtragshaushaltssatzung sind in der Niederschrift<br />

als Anlage beizufügen.<br />

(2) Jedes Mitglied kann verlangen, dass in der Niederschrift<br />

festgehalten wird, wie es abgestimmt hat, das gilt nicht bei<br />

geheimer Abstimmung.<br />

(3) Werden <strong>vom</strong> Redner Schriftsätze verlesen, so sollen<br />

sie dem Schriftführer im Original oder in Abschrift für den Inhalt<br />

der Niederschrift zur Verfügung gestellt werden, sie sind jedoch<br />

nicht Bestandteil des Sitzungsprotokolls.<br />

(4) Tonaufzeichnungen einer Sitzung sind bis zur Genehmigung<br />

der Niederschrift durch den Stadtrat aufzubewahren und<br />

danach alsbald zu löschen. Für archivarische Zwecke dürfen<br />

Tonaufzeichnungen nur mit ausdrücklicher Billigung des Stadtrates<br />

aufbewahrt werden.<br />

(5) Die Niederschrift ist <strong>vom</strong> Vorsitzenden und <strong>vom</strong> Schriftführer<br />

zu unterschreiben, vierzehn Tage nach der Sitzung den<br />

Stadträten zu übermitteln und in der nächsten Sitzung durch<br />

Beschluss der Mitglieder des Stadtrats zu genehmigen. Die<br />

Beschlüsse des öffentlichen Teils der Sitzungen sind im <strong>Amtsblatt</strong><br />

zu veröffentlichen.<br />

(6) Abschriften von Niederschriften über öffentliche Sitzungen<br />

werden an alle Mitglieder des Stadtrates übersandt.<br />

(7) Die Niederschrift von den Sitzungen des Stadtrates und<br />

der Ausschüsse werden in Form eines Beschlussprotokolls<br />

gefertigt.<br />

§ 16 Behandlung der Beschlüsse<br />

(1) Der Wortlaut der in öffentlicher Sitzung gefassten<br />

Beschlüsse des Stadtrates und der Ausschüsse mit Entscheidungsbefugnis<br />

wird unverzüglich in ortsüblicher Weise der<br />

Öffentlichkeit bekannt gemacht. Das gleiche gilt für die in nichtöffentlicher<br />

Sitzung gefassten Beschlüsse, sobald die Gründe<br />

für die Geheimhaltung weggefallen sind. Die Entscheidung hierüber<br />

trifft der Stadtrat.<br />

(2) Hält der Bürgermeister eine Entscheidung des Stadtrates<br />

oder eines Ausschusses für rechtswidrig, so hat er ihren Vollzug<br />

auszusetzen und sie in der nächsten Sitzung, die innerhalb<br />

eines Monats nach der Entscheidung stattfinden muss, gegenüber<br />

dem Stadtrat oder dem Ausschuss zu beanstanden. Verbleibt<br />

der Stadtrat oder der Ausschuss bei seiner Entscheidung,<br />

so hat der Bürgermeister unverzüglich die Rechtsaufsichtsbehörde<br />

zu unterrichten.<br />

§ 17 Fraktionen<br />

(1) Gemeinderatsmitglieder, die derselben Partei oder<br />

Wählergruppe angehören, können sich zu Fraktionen zusammenschließen.<br />

Eine Fraktion kann auch aus Mitgliedern mehrerer<br />

Parteien oder Wählergruppen gebildet werden.<br />

(2) Eine Fraktion besteht aus mindestens 2 Mitgliedern.<br />

(3) Der Zusammenschluss zu einer Fraktion, ihre Bezeichnung<br />

sowie deren Vorsitzender und sein Stellvertreter wie auch<br />

die Namen der Fraktionsmitglieder sind dem Bürgermeister<br />

schriftlich mitzuteilen, der hierüber unverzüglich den Stadtrat<br />

unterrichtet. Das gleiche gilt für spätere Änderungen.<br />

§ 18 Zuständigkeit des Stadtrates<br />

(1) Der Stadtrat beschließt über die Aufgaben des eigenen<br />

Wirkungskreises der Stadt, soweit er nicht die Beschlussfassung<br />

auf einen beschließenden Ausschuss übertragen hat oder der


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Bürgermeister zuständig ist.<br />

(2) Der Stadtrat ist insbesondere für die im § 26 Abs. 2 <strong>Nr</strong>.<br />

1-15 ThürKO genannten Angelegenheiten ausschließlich<br />

zuständig.<br />

(3) Der Stadtrat behält sich darüber hinaus die Beschlussfassung<br />

über folgende Angelegenheiten vor:<br />

a) allgemeine Festsetzung von Gebühren und Tarifen,<br />

b) vorherige Zustimmung zur Ernennung, Abordnung, Versetzung,<br />

Ruhestandsversetzung und Entlassung der Beamten des<br />

gehobenen und höheren Dienstes,<br />

c) Einstellung, Höhergruppierung und Entlassung von Angestellten,<br />

deren Vergütungsgruppe mit den im vorgenannten Abs.(3)<br />

b) festgelegten Besoldungsgruppen der Beamten vergleichbar<br />

ist,<br />

d) Entscheidung über Erwerb, Veräußerung und Verpfändung<br />

von Vermögensgegenständen (insbesondere von Grundstücken),<br />

soweit sie nicht für den laufenden Geschäftsbereich<br />

bestimmt sind und nicht in die Zuständigkeit des Haupt- und<br />

Finanzausschusses (§ 21) oder des Bürgermeisters (§ 23) fallen,<br />

e) Beschlussfassung über die Bildung und Beteiligung an<br />

Zweckverbänden, über den Abschluss von Zweckvereinbarungen,<br />

über die Mitgliedschaft in sonstigen juristischen Personen<br />

des öffentlichen und privaten Rechts sowie über allgemeine<br />

Regelungen zur Benutzung öffentlicher Einrichtungen nach bürgerlichem<br />

Recht.<br />

§ 19 Haushalt<br />

Der Zeitraum zwischen der rechtzeitigen Einbringung des Haushaltes<br />

mit allen Anlagen und der Verabschiedung beträgt mindestens<br />

30 Tage. In dieser Zeit wird der Haushalt in den Fraktionen<br />

sowie den Ausschüssen beraten, im Stadtrat gelesen und<br />

danach verabschiedet.<br />

§ 20 Ausschüsse des Stadtrates<br />

(1) Der Stadtrat bildet für bestimmte Aufgabenbereiche die<br />

in § 21 näher genannten vorberatenden und beschließenden<br />

Ausschüsse. Darüber hinaus können nach Notwendigkeit zeitweilige<br />

Ausschüsse gebildet werden.<br />

(2) Die Ausschüsse bestehen grundsätzlich aus dem Bürgermeister<br />

und den weiteren Ausschussmitgliedern. Der Bürgermeister<br />

kann den Beigeordneten mit seiner Vertretung im Ausschuss<br />

beauftragen. Dieser hat Stimmrecht im Ausschuss.<br />

(3) Die Ausschüsse setzen sich aus den im Stadtrat vertretenen<br />

Fraktionen, Parteien, Wählergruppen und Zusammenschlüssen<br />

im Sinne des § 27 Abs.1 Satz 5 ThürKO gemäß deren<br />

bindenden personellen Vorschlägen nach dem Verhältnis ihrer<br />

Stärke im Stadtrat zusammen.<br />

(4) Die Ausschusssitze werden nach dem mathematischen<br />

Verhältnisverfahren "Hare-Niemeyer" verteilt. Haben dabei mehrere<br />

Fraktionen, Parteien, Wählergruppen oder Zusammenschlüsse<br />

gleichen Anspruch auf einen Sitz, so entscheidet die<br />

höhere Stimmenzahl, die bei den Wahlen zum Stadtrat erlangt<br />

wurde, bei Stimmengleichheit das Los; der Losentscheid ist für<br />

jeden Ausschuss gesondert durchzuführen. Jedes Stadtratsmitglied<br />

kann mindestens die Zuweisung eines Sitzes in einem vorberatenden<br />

Ausschuss verlangen.<br />

(5) Verändert sich während der Amtszeit das Stärkeverhältnis<br />

der Fraktionen, Parteien, Wählergruppen oder Zusammenschlüsse<br />

im Stadtrat, so sind diese Änderungen nach vorstehendem<br />

Absatz 4 auszugleichen. Scheidet ein Stadtratsmitglied<br />

aus der ihn entsendenden Fraktion, Partei, Wählergruppe<br />

oder Zusammenschluss aus, so verliert er seinen Sitz im Ausschuss.<br />

(6) Für jedes Ausschussmitglied wird für den Fall seiner<br />

Verhinderung ein Stellvertreter namentlich bestellt.<br />

(7) Den Vorsitz im Hauptausschuss (§ 21 Abs.1 a) hat der<br />

Bürgermeister inne, im Falle seiner Verhinderung sein Stellvertreter,<br />

der Stimmrecht im Hauptausschuss hat. Die übrigen Ausschüsse<br />

wählen aus ihrer Mitte den Vorsitzenden und dessen<br />

Stellvertreter.<br />

(8) Die Sitzungen vorberatender Ausschüsse sind nicht<br />

öffentlich. Im übrigen finden auf den Geschäftsgang der Ausschüsse<br />

die Bestimmungen in §§ 1-16 über den Stadtrat, die<br />

Stadtratsmitglieder und die Stadtratssitzungen insbesondere zur<br />

Einberufung und Tagesordnung, zur Beschlussfähigkeit, zur Teilnahmepflicht,<br />

zur persönlichen Beteiligung und Beschlussfassung,<br />

zu Wahlen, zur Öffentlichkeit, Sitzungsleitung und Niederschrift<br />

entsprechende Anwendung.<br />

§ 21 Bildung der Ausschüsse<br />

(1) Der Stadtrat bildet folgende beschließende Ausschüsse:<br />

a) den Hauptausschuss, bestehend aus dem Bürgermeister und<br />

5 weiteren Stadtratsmitgliedern,<br />

b) den Finanzausschuss, bestehend aus dem Bürgermeister<br />

und 5 weiteren Stadtratsmitgliedern,<br />

c) den Werkausschuss für den Eigenbetrieb Abwasser, bestehend<br />

aus 5 Stadträten und dem Bürgermeister.<br />

(2) Diese Ausschüsse haben insbesondere folgende Aufgabenbereiche:<br />

a) Hauptausschuss:<br />

- Vorbereitung der Sitzung des Stadtrates, Angelegenheiten der<br />

allgemeinen Verwaltung einschließlich wichtiger Personalangelegenheiten,<br />

- Koordination der Arbeit aller Ausschüsse,<br />

- Angelegenheiten des Gewerbewesens und der öffentlichen<br />

Einrichtungen.<br />

- Soweit nicht der Bürgermeister gemäß § 23 bzw. der Stadtrat<br />

zuständig ist, kann der Hauptausschuss im Rahmen der vorstehenden<br />

Aufgaben anstelle des Stadtrates bis zu einem Gegenstandswert<br />

von 75.000,00 EURO gemäß § 26 Abs.1 und Abs.3<br />

ThürKO abschließend entscheiden.<br />

b) Finanzausschuss:<br />

- Angelegenheiten des Finanz- und Steuerwesens, insbesondere<br />

Vorbereitung der Haushaltssatzung,<br />

- Forderungen, im Sinne von § 26 Abs.1 und 3 ThürKO, soweit<br />

nicht der Bürgermeister (§ 23) zuständig ist, bis zu folgenden<br />

Beträgen im Einzelfall:<br />

- Erlass 25.000,00 EURO<br />

- Niederschlagung 25.000,00 EURO<br />

- Stundung 25.000,00 EURO<br />

bis 60 Monate<br />

- überplanmäßige Ausgaben bis 50.000,00 EURO<br />

- außerplanmäßige Ausgaben bis 30.000,00 EURO<br />

c) Werkausschuss:<br />

Alle Angelegenheiten des Eigenbetriebes "Abwasser <strong>Sömmerda</strong>",<br />

soweit sich der Stadtrat nicht die Entscheidung vorbehalten<br />

hat oder im Einzelfall an sich zieht oder es sich nicht um Angelegenheiten<br />

der laufenden Geschäftsführung des Eigenbetriebes<br />

handelt. Weiteres wird in der Betriebssatzung des kommunalen<br />

Eigenbetriebes "Abwasser <strong>Sömmerda</strong>" geregelt.<br />

(3) Soweit die vorstehenden Ausschüsse im Rahmen ihres<br />

dort genannten Aufgabenbereiches nicht anstelle des Stadtrates<br />

endgültig gemäß § 26 Abs.1 und 3 ThürKO beschließen und der<br />

Bürgermeister nicht nach § 23 zuständig ist, werden diese Ausschüsse<br />

vorberatend tätig. In dieser vorberatenden Funktion sollen<br />

sie die ihnen übertragenen Gegenstände für die Beratung in<br />

dem Stadtrat vorbereiten und dem Stadtrat einen Beschlussvorschlag<br />

unterbreiten.<br />

(4) Das Recht des Stadtrates, die Entscheidung weiterer<br />

Angelegenheiten auf einen beschließenden Ausschuss zu übertragen,<br />

bleibt von den vorstehenden Regelungen unberührt.<br />

(5) Der Stadtrat kann Entscheidungen im Einzelfall gemäß<br />

§ 26 Abs.3 Satz 2 ThürKO an sich ziehen und Beschlüsse eines<br />

Ausschusses aufheben oder ändern.<br />

(6) Zusätzlich zu den unter Abs.1 Buchstabe a)- c) genannten<br />

Ausschüssen bildet der Stadtrat folgende ausschließlich vorberatende<br />

Ausschüsse im Sinne des § 26 Abs.1 Satz 1 ThürKO:<br />

a) den Rechnungsprüfungsausschuss bestehend aus dem Bürgermeister<br />

und 5 weiteren Mitgliedern des Stadtrates,<br />

b) den Ausschuss für Wirtschaft, Stadtentwicklung, Umwelt und


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Verkehr, Ordnung und Sicherheit bestehend aus dem Bürgermeister<br />

und 5 weiteren Mitgliedern des Stadtrates. In den Ausschuss<br />

können bis zu 3 sachkundige Bürger berufen werden,<br />

c) den Ausschuss für Soziales, Jugend, Kultur und Sport, bestehend<br />

aus dem Bürgermeister und 5 weiteren Mitgliedern des<br />

Stadtrates. In den Ausschuss können bis zu 3 sachkundige Bürger<br />

berufen werden,<br />

d) den Sanierungsausschuss "Altstadt" , bestehend aus dem<br />

Bürgermeister und 5 weiteren Mitgliedern des Stadtrates. In den<br />

Ausschuss können bis zu 3 sachkundige Bürger berufen werden,<br />

e) den Sanierungsausschuss "Neue Zeit" , bestehend aus dem<br />

Bürgermeister und 5 weiteren Mitgliedern des Stadtrates. In den<br />

Ausschuss können bis zu 3 sachkundige Bürger berufen werden.<br />

(7) Diese vorberatenden Ausschüsse haben insbesondere<br />

folgende Aufgaben:<br />

a) Rechnungsprüfungsausschuss:<br />

- Kontrolle der Haushaltsführung und Prüfung der jährlichen<br />

Haushaltsrechnung.<br />

b) Ausschuss für Wirtschaft, Stadtentwicklung, Umwelt, Verkehr,<br />

Ordnung und Sicherheit:<br />

- Die Entwicklung der Infrastruktur, des Städtebaues, der Wirtschaft,<br />

Schutz und Erhalt einer intakten Umwelt der Stadt <strong>Sömmerda</strong><br />

und seiner Ortsteile,<br />

- Angelegenheiten des Bau-, Wohnungs- und Siedlungswesens,<br />

- des Straßen-, Brücken- und Kanalbaus,<br />

- der Stadt- und Ortsteilentwicklung, Stadt- und Ortsplanung,<br />

- der Beschaffung und Bevorratung von Bauland,<br />

- Mitwirkung bei Fragen des Umweltschutzes, bei ökologischen<br />

Maßnahmen sowie bei der Landesplanung. Mitwirkung bei Straßen-<br />

und Radwegplanungen, bei der Einrichtung von Fußgängerzonen<br />

und verkehrsberuhigten Bereichen.<br />

c) Ausschuss für Soziales, Jugend Kultur und Sport:<br />

- Angelegenheiten des Fremdenverkehrs, Kultur und Sport, der<br />

Erwachsenenbildung und Jugendpflege, der Senioren- und<br />

Behindertenbetreuung.<br />

d) Sanierungsausschuss "Altstadt":<br />

- Beratung von städtebaulichen Projekten die im Sanierungsgebiet<br />

"Altstadt" durchgeführt werden sollen. Vorberatung und<br />

Erarbeitung von Empfehlungen zur Behandlung von Förderungsanträgen<br />

an den Stadtrat.<br />

e) Sanierungsausschuss "Neue Zeit":<br />

- Beratung von städtebaulichen Projekten die im Sanierungsgebiet<br />

"Neue Zeit" durchgeführt werden sollen.<br />

§ 22 Entsendung in die Aufsichtsräte der städtischen<br />

Eigen- und Beteiligungsgesellschaften<br />

(1) Der Stadtrat entsendet durch Beschluss in die jeweiligen<br />

Aufsichtsräte:<br />

- der WGS Wohnungsgesellschaft <strong>Sömmerda</strong> mbH den Bürgermeister<br />

und 5 Stadträte,<br />

- der Stadtwerke <strong>Sömmerda</strong> GmbH den Bürgermeister und 5<br />

Stadträte,<br />

- der <strong>Sömmerda</strong>er Energieversorgung GmbH den Bürgermeister<br />

und 4 Stadträte.<br />

(2) Die Entsendung ist an das haupt- oder ehrenamtliche<br />

Mandat bei der Stadt <strong>Sömmerda</strong> gebunden. Sie endet mit dem<br />

Verlust dieses Mandats, spätestens jedoch mit dem Ende der<br />

gesetzlich festgelegten Dauer des Mandatsverhältnisses des<br />

Entsendeten. Nach dem Ende der Entsendung ist unverzüglich<br />

eine Neuentsendung vorzunehmen; bis zur Neuentsendung<br />

führt das seitherige Aufsichtsratsmitglied die Aufsichtsratsgeschäfte<br />

fort.<br />

§ 23 Zuständigkeit des Bürgermeisters<br />

(1) Der Bürgermeister leitet die Stadtverwaltung und vollzieht<br />

Beschlüsse des Stadtrats und der Ausschüsse.<br />

(2) Der Bürgermeister erledigt in eigener Zuständigkeit:<br />

a) Ernennung, Beförderung, Abordnung, Versetzung, Versetzung<br />

in den Ruhestand und Entlassung der Beamten des einfachen<br />

und mittleren Dienstes sowie Einstellung, Höhergruppierung,<br />

Versetzung und Entlassung aller Arbeiter und der Angestellten,<br />

deren Vergütungsgruppe mit den Beamten des einfachen<br />

und mittleren Dienstes vergleichbar ist,<br />

b) die laufenden Angelegenheiten des eigenen Wirkungskreises<br />

der Stadt, die für die Stadt keine grundsätzliche Bedeutung<br />

haben und keine erheblichen Verpflichtungen erwarten lassen.<br />

(3) Laufende Angelegenheiten nach Absatz (2) b) sind alltägliche<br />

Verwaltungsgeschäfte der Gemeinde, die keine grundsätzliche<br />

Bedeutung haben und für den Vollzug des Gemeindehaushaltes<br />

keine erhebliche Rolle spielen. Hierzu gehören insbesondere:<br />

- Vollzug der Ortssatzungen,<br />

- Beschaffung des laufenden Geschäftsbedarfes und der<br />

Abschluss der damit zusammenhängenden Rechtsgeschäfte<br />

(Kauf-, Miet-, Werk- und Dienstleistungsverträge) im Rahmen<br />

des normalen Geschäftsganges bis zu einem Wert bzw. Verpflichtungsrahmen<br />

von 25.000,00 EURO im Einzelfall,<br />

- Abschluss von Vergleichen, die Einlegung von Rechtsbehelfen<br />

oder Rechtsmitteln, die Einleitung von Aktivprozessen, wenn der<br />

Streitwert 25.000,00 EURO oder bei Vergleichen das Zugeständnis<br />

der Stadt 12.500,00 EURO nicht übersteigt, sowie die<br />

Führung aller gegen die Stadt gerichteten Passivprozesse, wenn<br />

der Streitwert 25.000,00 EURO nicht übersteigt,<br />

- die Umschuldung und Vertragsänderungen von Krediten zur<br />

Erzielung günstigerer Konditionen,<br />

- die Bildung von Haushaltsresten,<br />

- der Erlass uneinbringlicher Steuern, Abgaben und sonstiger<br />

öffentlich-rechtlicher oder zivilrechtlicher Forderungen bis zu<br />

einem Betrag von 5.000,00 EURO im Einzelfall,<br />

- überplanmäßige Ausgaben bis zu 25.000,00 EURO und außerplanmäßige<br />

Ausgaben bis zu 12.500,00 EURO im Einzelfall.<br />

(4) Der Stadtrat überträgt dem Bürgermeister neben dem<br />

im § 29 ThürKO aufgeführten Aufgaben die folgenden weiteren<br />

Angelegenheiten zur selbständigen Erledigung:<br />

- Die Verpachtung und Vermietung bis zu einem jährlichen Zins<br />

von 25.000,00 EURO,<br />

- Stundung, Niederschlagung von Forderungen und öffentlichen<br />

Abgaben bis zu einem Betrag von 15.000,00 EURO im Einzelfall,<br />

bei einer maximalen Stundungsfrist von 60 Monaten,<br />

- Vergabe von Arbeiten für Bauvorhaben sowie die Vergabe von<br />

Leistungen und Lieferungen im Rahmen der haushaltrechtlichen<br />

bereitgestellten Mittel bis zu einem Betrag von 25.000,00 EURO<br />

im Einzelfall.<br />

§ 24 Ältestenrat<br />

(1) Der Ältestenrat besteht aus dem Vorsitzenden des<br />

Stadtrates und den Fraktionsvorsitzenden. Er wird durch den<br />

Vorsitzenden einberufen. Auf Verlangen einer Fraktion ist er<br />

innerhalb einer Woche einzuberufen.<br />

(2) Der Ältestenrat unterstützt den Vorsitzenden bei der<br />

Durchführung der Sitzungen des Stadtrats. Ist der Bürgermeister<br />

nicht zugleich Stadtratsvorsitzender, so nimmt er an den Sitzungen<br />

des Ältestenrats mit beratender Stimme teil.<br />

§ 25 Sprachform, Änderungen, Inkrafttreten<br />

(1) Die in dieser Geschäftsordnung benutzten personenbezogenen<br />

Bezeichnungen gelten für Frauen in der weiblichen, für<br />

Männer in der männlichen Sprachform.<br />

(2) Regelungen der Geschäftsordnung können durch<br />

Beschluss des Stadtrats jederzeit geändert, aufgehoben oder<br />

ergänzt werden.<br />

(3) Diese Geschäftsordnung tritt mit der Beschlussfassung<br />

durch den Stadtrat in Kraft. Gleichzeitig tritt die Geschäftsordnung<br />

<strong>vom</strong> 18.10.2004 außer Kraft.<br />

<strong>Sömmerda</strong>, 27.08.2009<br />

Flögel<br />

Bürgermeister<br />

Siegel


* <strong>Amtsblatt</strong> * Stadt <strong>Sömmerda</strong> * <strong>Nr</strong>. <strong>42</strong> / <strong>21.10.2009</strong> * S. 9<br />

STADT <strong>Sömmerda</strong><br />

Öffentliche Ausschreibung<br />

Die Stadt <strong>Sömmerda</strong> verkauft auf dem Wege der öffentlichen<br />

Ausschreibung folgendes Grundstück<br />

Gemarkung Leubingen, Marktplatz 1,<br />

ehemalige Gemeindeverwaltung, bebautes Grundstück<br />

in der Flur 1, noch unvermessene Teilfläche des Flurstückes<br />

198/22 zu ca. <strong>42</strong>0 m². Das aufstehende Gebäude befindet sich<br />

in einem stark sanierungsbedürftigen bzw. abrisswürdigen<br />

Zustand.<br />

Für die zukünftige Nutzung des Grundstückes ist dem Kaufpreisangebot<br />

eine Nutzungskonzeption beizufügen. Aus städtebaulicher<br />

Sicht ist eine Nutzung zu Wohn- bzw. Wohn-/Geschäftszwecken<br />

mit Erhalt und Sanierung der aufstehenden Bausubstanz<br />

oder Abriss/Neubau möglich. Dem Erwerber wird aufgegeben,<br />

innerhalb von einem Jahr nach Erwerb mit der Investition<br />

bzw. dem Abriss zu beginnen sowie die Sanierung oder den<br />

Neubau des Gebäudes spätestens drei Jahre nach Erwerb<br />

abzuschließen.<br />

Das Mindestgebot beträgt 6.300,00 €. Es wird gegen Höchstgebot,<br />

jedoch unter Berücksichtigung der Auswahl der Nutzungskonzepte<br />

veräußert.<br />

Die Erwerbsanträge sind bis zum 06.11.2009, um 12:00 Uhr, an<br />

die Stadt <strong>Sömmerda</strong>, Abteilung Liegenschaften, Marktplatz 3-4,<br />

in 99610 <strong>Sömmerda</strong> zu richten oder im Verwaltungsgebäude<br />

Poststraße 1 abzugeben. Der verschlossene Umschlag ist mit<br />

der Aufschrift „Ausschreibung <strong>vom</strong> <strong>21.10.2009</strong> – bitte bis<br />

zum Stichtag nicht öffnen“ einzureichen. Bei Anfragen steht<br />

Frau Schmidt unter Tel. (03634) 350-324 gern zur Verfügung.<br />

Bei dem Einreichungsdatum 06.11.2009 handelt es sich um eine<br />

Ausschlussfrist. Später eingehende Erwerbsanträge bei der<br />

Stadt <strong>Sömmerda</strong> werden daher nicht mehr berücksichtigt.<br />

Die Stadt <strong>Sömmerda</strong> ist nicht verpflichtet, an einen bestimmten<br />

Bieter zu verkaufen.<br />

Flögel<br />

Bürgermeister<br />

Impressum: <strong>Sömmerda</strong>er Stadtnachrichten<br />

<strong>Amtsblatt</strong> der Stadt <strong>Sömmerda</strong><br />

Herausgeber: Stadt <strong>Sömmerda</strong>, Marktplatz 3-4, 99610 <strong>Sömmerda</strong><br />

Verlag und Druck:<br />

Verlag + Druck Linus Wittich KG<br />

In den Folgen 43, 98704 Langewiesen<br />

Tel. 03677/2050-0, Fax 03677/2050-21<br />

Verantwortlich für den amtlichen und nichtamtlichen Teil:<br />

der Bürgermeister<br />

Verantwortlich für den Anzeigenteil: Andreas Barschtipan – Erreichbar unter der<br />

Anschrift des Verlages. Für die Richtigkeit der Anzeigen übernimmt der Verlag<br />

keine Gewähr. Vom Verlag gestellte Anzeigenmotive dürfen nicht anderweitig<br />

verwendet werden. Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten<br />

unsere allgemeinen und zusätzlichen Geschäftsbedingungen und die z.Zt. gültige<br />

Anzeigenpreisliste. Vom Kunden vorgegebene HKS-Farben bzw. Sonderfarben<br />

werden von uns aus 4-c Farben gemischt. Dabei können Farbabweichungen auftreten,<br />

genauso wie bei unterschiedlicher Papierbeschaffenheit. Deshalb können<br />

wir für eine genaue Farbwiedergabe keine Garantie übernehmen. Diesbezügliche<br />

Beanstandungen verpflichten uns zu keiner Ersatzleistung.<br />

Verlagsleiter: Mirko Reise<br />

Erscheinungsweise:<br />

wöchentlich, kostenlos an alle Haushaltungen im Verbreitungsgebiet: Im Bedarfsfall<br />

können Sie Einzelstücke zum Preis von 2,50 e (inkl. Porto und 7% MWSt.) beim<br />

Verlag bestellen.<br />

Frau Hildegard Kurzhals<br />

Frau Charlotte Kliche<br />

Frau Christa Mühlberg<br />

Frau Gertrud Mülling<br />

Frau Inge Blechschmidt<br />

Herrn Günter Herzog<br />

Herrn Günter Ortmann<br />

Herrn Hans Joachim Roehr<br />

Frau Annemarie Blachnik<br />

Herrn Erwin Böhm<br />

Herrn Eberhard Jacobi<br />

Herrn Helmut Wagner<br />

Frau Erika Köhler<br />

Frau Ingeborg Liebermann<br />

Wir gratulieren<br />

Die Stadtverwaltung <strong>Sömmerda</strong><br />

übermittelt herzliche Glückwünsche,<br />

auch nachträglich an:<br />

zum 93. Geburtstag<br />

zum 85. Geburtstag<br />

zum 80. Geburtstag<br />

zum 80. Geburtstag<br />

zum 80. Geburtstag<br />

zum 80. Geburtstag<br />

zum 75. Geburtstag<br />

zum 75. Geburtstag<br />

zum 70. Geburtstag<br />

zum 70. Geburtstag<br />

zum 70. Geburtstag<br />

zum 70. Geburtstag<br />

zum 65. Geburtstag<br />

zum 65. Geburtstag<br />

Allen hier nicht genannten Jubilaren ebenso herzliche<br />

Glückwünsche zu ihrem Ehrentag und weiterhin beste<br />

Gesundheit sowie persönliches Wohlergehen.<br />

Jubilare: Geburtstagsnachlese<br />

Frieda Gröger feierte 99. Geburtstag<br />

Zu ihrem 99. Geburtstag konnte Frieda Gröger am 11. Oktober<br />

2009 zahlreiche Glückwünsche entgegen nehmen. So auch von<br />

Beigeordnetem Stefan Wiebach, der die Jubilarin in Vertretung<br />

des Bürgermeisters in der “pro seniore” Residenz <strong>Sömmerda</strong><br />

besuchte und ihr recht herzlich zum stolzen Jubiläum gratulierte.<br />

Seit etwa einem Jahr lebt die Seniorin im Pflegeheim. Bis<br />

dahin bewohnte Frieda eine kleine Wohnung in der “Neuen Zeit”<br />

und meisterte ihren Alltag weitestgehend allein. Doch jetzt ist sie<br />

froh und dankbar für die Hilfe und Unterstützung, die sie <strong>vom</strong><br />

Pflegepersonal erfährt. ”Das will einem gar nicht in den Kopf,<br />

was man alles so<br />

erlebt hat.”,<br />

schmunzelte die<br />

Jubilarin und<br />

erzählte von ihrem<br />

ereignisreichen<br />

Leben. Frieda<br />

Gröger ist in<br />

Schwerstedt<br />

geboren. Als<br />

Hausmädchen<br />

war sie auf dem<br />

Schloss von<br />

Gebesee angestellt<br />

und lernte<br />

dort auch ihren<br />

Mann kennen. Mit<br />

ihm und seiner Familie ging sie schließlich nach Schallenburg<br />

und arbeitete bis ins hohe Alter in der Landwirtschaft. 100 Morgen<br />

hieß es zu bewirtschaften und fünf Kinder teilweise alleine<br />

großzuziehen, denn ihr Mann war lange Zeit im Krieg. Die große<br />

Familie, zu der mittlerweile auch noch 13 Enkel und zahlreiche<br />

Ur- und Ururenkel gehören, ist für Frieda auch heute noch sehr<br />

wichtig. Der 99. Geburtstag wurde mit einem Teil der Familie in<br />

der Cafeteria des Pflegeheimes gebührend gefeiert.


* <strong>Amtsblatt</strong> * Stadt <strong>Sömmerda</strong> * <strong>Nr</strong>. <strong>42</strong> / <strong>21.10.2009</strong> * S. 10<br />

Schwimmhalle <strong>Sömmerda</strong>:<br />

Zur Information<br />

Stadtwerke <strong>Sömmerda</strong> GmbH<br />

www.stadtwerke-soemmerda.de<br />

Zusätzliche Massagen<br />

Aktuelle<br />

Freizeitangebote<br />

OKTOBER<br />

Montag, 26.10.2009<br />

14:00 Uhr Junge Stadtführer<br />

14:30 Uhr Einrad fahren I<br />

15:00 Uhr Gesundes und Leckeres aus der Küche<br />

Heute: kleine Kuchen<br />

15:00 Uhr Plastisches Gestalten mit Ton<br />

15:30 Uhr Märchenszenen spielen<br />

15:30 Uhr Einrad fahren II<br />

Dienstag, 27.10.2009<br />

14:00 Uhr Computerlernkurs<br />

14:00 Uhr Töpfern<br />

14:00 Uhr Zaubern<br />

15:00 Uhr Akrobatik<br />

15:30 Uhr Digitale Fotografie und<br />

Bildbearbeitung am PC (ab 10 Jahre)<br />

15:30 Uhr Einrad fahren III<br />

16:30 Uhr Einrad fahren IV - für Anfänger<br />

17:00 Uhr Internetklub<br />

Mittwoch, 28.10.2009<br />

14:00 Uhr Nähen für Anfänger (ab 9 Jahre)<br />

Heute: Erste Versuche an d. Nähmaschine<br />

14:30 Uhr Kindergeburtstag (nach Anmeldung)<br />

15:30 Uhr Internetklub<br />

15:30 Uhr Nähkurs<br />

Heute: Patchwork-Topflappen<br />

16:00 Uhr Geschickte Hände<br />

Heute: Herbstklänge für Auge und Ohr<br />

16:00 Uhr Theater I<br />

Donnerstag, 29.10.2009<br />

14:00 Uhr Kreativ- und Bastelwerkstatt<br />

Heute: Sommerimpressionen auf Seide<br />

14:30 Uhr Little Sulaika<br />

14:30 Uhr Wir spielen Billard/Darts<br />

15:30 Uhr Parodie<br />

16:30 Uhr Orientalischer Tanz<br />

Freitag, 30.10.2009<br />

14:00 Uhr Holzklub<br />

Heute: "Holzpinnwand" - Kurs<br />

14:30 Uhr Kindergeburtstag (nach Anmeldung)<br />

14:30 Uhr Malen und Zeichnen<br />

16:30 Uhr Internetklub<br />

Viele Kinder<br />

nutzten in den<br />

Herbstferien<br />

die Angebote<br />

des SFZ. Das<br />

bunte und abwechselungsreiche<br />

Programm<br />

hielt für<br />

jeden Geschmack<br />

etwas<br />

bereit.<br />

Bei Exkursionen, Musik, Spiel, Spaß und kreativen Bastelangeboten<br />

(Foto: SFZ) verging die Ferienzeit wie im Fluge.<br />

Unseren werten Gästen teilen mit, dass am Wochenende<br />

Samstag und Sonntag (24. / 25. Oktober 2009)<br />

jeweils von 9 bis 16 Uhr<br />

zusätzlich Massagen angeboten werden.<br />

Unser Masseur erwartet Sie.<br />

Geänderte Öffnungszeiten während<br />

der HERBSTFERIEN<br />

Schwimmhalle<br />

Sauna<br />

Donnerstag, 12:00 - 19:00 Uhr 10:00 - 22:00 Uhr<br />

22.10.2009 Männer<br />

Freitag, 12:00 - 22:00 Uhr 10:00 - 22:00 Uhr<br />

23.10.2009 Warmbadetag Männer<br />

Samstag, 10:00 - 18:00 Uhr 09:00 - 18:00 Uhr<br />

24.10.2009 Warmbadetag Mischsauna<br />

Sonntag, 09:00 - 18:00 Uhr 09:00 - 18:00 Uhr<br />

25.10.2009 Mischsauna<br />

Ab Montag, 26. Oktober 2009, gelten wieder<br />

die gewohnten Öffnungszeiten!<br />

Eigenbetrieb Abwasser<br />

informiert<br />

Achtung FRIST!<br />

Die Rücksendefrist für die Erhebungsbögen (Niederschlagswasser)<br />

zur Erfassung der befestigten und angeschlossenen Flächen<br />

ist bereits am 16.10.2009 abgelaufen. Die Grundstückseigentümer,<br />

die ihren Erhebungsbogen noch nicht zurückgesendet<br />

haben, werden hiermit aufgefordert, diesen auszufüllen und<br />

dringend - spätestens bis 30.10.2009 - zurückzusenden. Nutzen<br />

Sie bitte für die Rückantwort den hierfür vorgesehen<br />

portofreien Rückumschlag. Nach Ablauf dieser Nachfrist sind<br />

wir gezwungen, die Größen der befestigten angeschlossenen<br />

Fläche der Grundstücke zu schätzen, von denen wir keine Angaben<br />

erhalten haben. Dies kann Unstimmigkeiten verursachen,<br />

deren Korrektur zusätzlichen Schriftwechsel und Arbeitsaufwand<br />

mit sich bringt. Bitte helfen Sie uns deshalb auch hier, die Kosten<br />

möglichst gering zu halten.<br />

Darüber hinaus erlauben wir uns nochmals den Hinweis, dass<br />

die Grundstückseigentümer zur Mitwirkung bei der Feststellung<br />

abgabenrelevanter Tatsachen verpflichtet sind und die Angaben<br />

vollständig und wahrheitsgemäß zur Verfügung stellen müssen.<br />

Wir danken für Ihre Unterstützung.<br />

Amt für Finanzen und Soziales informiert<br />

Stadtkasse geschlossen<br />

Aus technischen Gründen bleibt die Stadtkasse<br />

(Verwaltungsgebäude, Poststraße 1)<br />

am Donnerstag, 22. Oktober 2009,<br />

geschlossen.


* <strong>Amtsblatt</strong> * Stadt <strong>Sömmerda</strong> * <strong>Nr</strong>. <strong>42</strong> / <strong>21.10.2009</strong> * S. 11<br />

Straßenverkehrsbehörde informiert<br />

ÜBERSICHT<br />

Aktuelle Sperrungen in <strong>Sömmerda</strong><br />

(Änderungen vorbehalten)<br />

<strong>Nr</strong>. Ortsangabe Zeitraum Maßnahme<br />

1 <strong>Sömmerda</strong>, Petriplatz/ noch bis Baustelleneinrichtung<br />

Adolf-Barth-Straße 23.10.09 teilweise Sperrung<br />

2 <strong>Sömmerda</strong>, noch bis Hausanschl. Abwasser<br />

Fichtestraße 13 24.10.09 Gesamtsperrung<br />

3 <strong>Sömmerda</strong>, Schallen- Straßenbau m. Nebenburger<br />

Str./Einmündg. noch bis anlagen / Gesamt-<br />

Erfurter Straße 30.10.09 sperrung<br />

4 <strong>Sömmerda</strong>, N.-v.-Dreyse- Baustellenzu-/ und<br />

Straße, F.-Schule bis noch bis ausfahrt<br />

Weißenseer Straße 30.10.09 Sicherung der Straße<br />

5 <strong>Sömmerda</strong>, Wieland- noch bis Kanalinstandsetzung<br />

straße 4 / Parkplatz 30.10.09 halbs. Sperrg. Parkpl.<br />

(SBL: Landratsamt)<br />

6 <strong>Sömmerda</strong>, Leubingen noch bis Straßenreparaturarb.<br />

Nebengasse 30.10.09 Gesamtsperrung<br />

7 <strong>Sömmerda</strong>, Wirt- noch bis Neubau Wirtschaftsschaftsweg<br />

Salzstr. 06.11.09 weg/Gesamtsperrung<br />

8 <strong>Sömmerda</strong>, Anger/ noch bis Kabelverleg. Telekom<br />

Querstr./Thälmannstr. 09.11.09 teilw. Sperrung<br />

9 <strong>Sömmerda</strong>, Bürgergarten Baumaßnahme<br />

(Str. zum Wohngebiet,<br />

Außenanlage<br />

Freiflächen a. d. Stadt- noch bis Baustellenausfahrt<br />

mauer/Durchgang 15.11.09 Sicherung der Straße<br />

10 Wenigensömmern noch bis Kanalverlegung<br />

Landwirtschaftsweg 27.11.09 Gesamtsperrung<br />

11 <strong>Sömmerda</strong> noch bis grundhafter Ausbau<br />

Marktstraße 30.11.09 teilweise Sperrung<br />

Fuß-/Radweg<br />

12 <strong>Sömmerda</strong>, Mittelstr./ noch bis Baustellenzufahrt<br />

Anger 30 30.11.09 Gehwegsperrung<br />

13 <strong>Sömmerda</strong> noch bis grundhafter Ausbau<br />

L.-Cranach-Str.2-32 04.12.09 Gesamtsperrung<br />

14 <strong>Sömmerda</strong>, Str. d. Ein- Fassadensanierung<br />

heit Turnh. Parkplatz noch bis teilw. Sperrung Park-<br />

A.-Einstein-Schule 11.12.09 platz und Gehweg<br />

15 <strong>Sömmerda</strong> noch bis Baustellenzufahrt<br />

Thälmannstr. 57/58 31.03.10 teilweise Sperrung<br />

Hinweis: SBL = Straßenbaulastträger<br />

Die aktuellen Sperrungen in <strong>Sömmerda</strong> und den Ortsteilen<br />

finden Sie auch im Internet auf www.soemmerda.de in der<br />

Rubrik Die Stadt / Bürgerservice.<br />

Baumaßnahme Wirtschaftsweg An der Salzstraße<br />

Gegenwärtig laufen Bauarbeiten zum Neubau des Wirtschaftsweges<br />

An der Salzstraße, zwischen der Bahnverbindung<br />

Straußfurt-Großheringen und der Richard-Wagner-Straße<br />

(Wohngebiet Gartenberg) sowie nördlich zur Trafostation. Die<br />

Baumaßnahme wird voraussichtlich noch bis einschließlich 06.<br />

November andauern. In diesem Zeitraum kann es zu Verkehrseinschränkungen<br />

im Bereich der Zu- und Abfahrt zum Wohngebiet<br />

Gartenberg - Umgehungsstraße kommen.<br />

Grand Prix “Goldener Herbst 2009”<br />

Horst Wurzler zum Publikumsliebling gekürt<br />

Knapp 700 stimmungsvolle Zuschauer verfolgten in der eigens<br />

für das Finale hergerichteten Mehrzweckhalle im Freizeitforum<br />

Berlin-Marzahn die bunte niveauvolle Show mit den ersten<br />

Preisträgern und Publikumslieblingen aus sieben Bundesländern.<br />

Kamera-Teams des NDR und des mdr sowie zahlreiche<br />

Medienvertreter bundesweiter und regionaler Presseerzeugnisse<br />

nahmen die Stimmung entsprechend ihrer vorgesehenen<br />

Veröffentlichung auf. Während des Finales erklärten die angereisten<br />

Schirmherren der neunten Staffel, den Landes-Vorentscheid<br />

2010 in ihrer Stadt zu einem kulturellen Höhepunkt zu<br />

gestalten. Mein Dank gilt neben den o. g. Sponsoren auch dem<br />

Deutschen Service Ring Berlin e. V. sowie der Gesellschaft für<br />

Stadtentwicklung, die gemeinsam mit dem Team des Freizeitforums<br />

Marzahn alles unternahm, damit das Finale mit großem<br />

Erfolg durchgeführt werden konnte. Ich danke dem Duo Andrea<br />

und Wilfried Peetz, die seit nunmehr sechs Jahren als Gäste mit<br />

ihren Songs die Talentshow bereichern, mir als musikalische und<br />

tontechnische Partner sowie in der Co-Moderation zur Seite stehen.<br />

Während der achten Staffel meiner Talentshow 50+ traten<br />

bei sieben Landes-Vorentscheiden 84 talentierte Damen und<br />

Herren ab der zweiten Lebenshälfte auf. Zahlreiche Akteure<br />

erhielten aus einer plötzlich eingetretenen Lebenskrise (Arbeitslosigkeit,<br />

Hartz IV-Empfänger oder Vorruhestand) im Zusammenhang<br />

mit ihrer Teilnahme an der Show eine neue Lebensmotivation.<br />

Zum ersten Mal besteht die Möglichkeit, eine <strong>vom</strong> Berliner<br />

Büro für neue Medien bzw. von der Filmproduktionsgemeinschaft<br />

e-pixler über das Finale produzierte DVD zu erwerben.<br />

Die neunte Staffel der Talentshow 50+ startet mit dem Landes-<br />

Vorentscheid Sachsen am 21. Februar 2010 im Bürgerhaus<br />

Eilenburg. (S. Trzoß)<br />

Am 18. April 2010 findet der nächste Landes-Vorentscheid Thüringen<br />

in <strong>Sömmerda</strong> statt (Schirmherr Bürgermeister Wolfgang<br />

Flögel). Interessierte Damen und Herren können sich ab sofort<br />

unter www.siggitrzoss.de anmelden.<br />

Auch beim Finale in Berlin wurde Horst Wurzler von Gottfried<br />

Steffen am Klavier begleitet.<br />

Foto: Archiv<br />

Preisträger der achten Staffel - Talentshow 50plus<br />

Grand-Prix-Preisträger: Klaus-Dieter Kilian / Sachsen-Anhalt<br />

(Pokal gestiftet <strong>vom</strong> Bundesverband der Volkssolidarität e. V.)<br />

Zweiter Preis: Sabine Denkinger / Mecklenb.-Vorpommern<br />

(gesponsert von Schirmherrin Petra Pau)<br />

Dritter Preis: Gruppe ad libitum / Sachsen-Anhalt<br />

(gesponsert von Dr. Herrmann-Touristik-GmbH)<br />

Sonderpreis: Hans-Joachim Friedrich (Thüringen)<br />

(gesponsert von apercu-Verlag-Berlin)<br />

Publikumsliebling: Horst Wurzler (<strong>Sömmerda</strong>/Thüringen)<br />

(Preis gesponsert von "SUPERillu")<br />

Jury: Marika Born, Kirsten Kühnert, Bert Beel, Giso Weissbach,<br />

Dieter Janik, Harry Wuchtig


* <strong>Amtsblatt</strong> * Stadt <strong>Sömmerda</strong> * <strong>Nr</strong>. <strong>42</strong> / <strong>21.10.2009</strong> * S. 12<br />

Stadt- und Kreisbibliothek<br />

Weißenseer Straße 15, 99610 <strong>Sömmerda</strong><br />

Telefon: (03634) 623092<br />

Fax: (03634) 623094<br />

E-Mail: bibliothek@dreysehaus.de<br />

Neuzugänge<br />

Romane und Erzählungen/Bestseller:<br />

R 11<br />

Gier, Kerstin: In Wahrheit wird viel mehr gelogen: Roman/Kerstin<br />

Gier. - Bergisch Gladbach: Bastei-Lübbe, 2009. - 269 S.<br />

Gerade, als Carolin anfängt sich zu fragen, ob es wirklich eine<br />

so gute Idee war, Professor Karl Schütz, den charismatischen<br />

Vater ihres eher spießigen Studienfreunds Leo zu heiraten, stirbt<br />

Karl und hinterlässt ihr ein überraschend großes Vermögen.<br />

Karls Kinder und seine Exfrau erheben allerdings ebenfalls<br />

Anspruch auf das Erbe und sind bereit, mit allen Tricks und Kniffen<br />

darum zu kämpfen.<br />

R 11<br />

Kinsella, Sophie: Charleston Girl: Roman/Sophie Kinsella. - 1.<br />

Aufl. - München: btb, 2009. - 495 S. - Aus d. Engl. übers. - Im<br />

Mittelpunkt steht die junge Londonerin Lara Lington, die gerade<br />

eine schlechte Phase durchmacht: Ihr Freund hat sie vor kurzem<br />

verlassen, und im Job läuft es auch alles andere als rund. Während<br />

Lara noch darüber sinniert, wie sie ihr Leben wieder auf die<br />

Reihe bringen kann, kommt der Impuls dazu von der denkbar<br />

unwahrscheinlichsten Seite: Auf der Beerdigung ihrer Großtante<br />

Sadie, die im gesegneten Alter von 105 in einem Altersheim<br />

gestorben ist, erscheint Lara dieser als Geist – jedoch nicht als<br />

greiser Pflegefall, sondern als 23-jähriges Mädchen. IK: Frauen<br />

R 11<br />

Klüpfel, Volker: Rauhnacht: Kluftingers neuer Fall/Volker Klüpfel;<br />

Michael Kobr. - 2. Aufl. - Kiel: Malik-Verl., 2009. - 361 S.<br />

Endlich: Kommissar Kluftinger geht wieder um! In seinem fünften<br />

Fall verschlägt es den kauzigen Kommissar in ein exklusives<br />

Berghotel im tief verschneiten Allgäu, wo er gemeinsam mit seiner<br />

Frau Erika und dem Ehepaar Langhammer kostenlos an<br />

einem Krimiwochenende teilnehmen darf. Doch schnell wird aus<br />

dem Spiel blutiger Ernst, als einer der Gäste ermordet aufgefunden<br />

wird. IK: Krimi<br />

R 11<br />

Lenz, Siegfried: Landesbühne/Siegfried Lenz. - 1. Aufl. - Hamburg:<br />

Hoffmann und Campe, 2009. - 119 S.<br />

Rätselhafte Dinge geschehen im Gefängnis Isenbüttel. Während<br />

einer Theateraufführung verlassen Häftlinge ungehindert das<br />

Gelände. Kurz darauf feiert ein idyllisches Städtchen talentierte<br />

Schauspieler - die gar keine sind. Und niemand scheint Verdacht<br />

zu schöpfen. Oder sind alle - der Intendant der Landesbühne,<br />

der Gefängnisdirektor, der Bürgermeister und die Bürger von<br />

Grünau - Teil einer grandiosen Inszenierung? Die Ausreißer<br />

selbst scheinen keine Ahnung zu haben. Werden sie zurückkehren<br />

in ihre Zellen?<br />

R 11<br />

Weiler, Jan: Mein Leben als Mensch/Jan Weiler. - 1. Aufl. - München:<br />

Kindler, 2009. - 215 S.: Ill. - Ob Pubertier, Gewichtstsunami<br />

oder Ballettrattengift - schon die witzigen, wortschöpferischen<br />

Titel seiner gesammelten STERN-Kolumnen verraten, warum<br />

Jan Weilers Fangemeinde stetig wächst. In Mein Leben als<br />

Mensch verknüpft er mit scharfem Auge und liebenswürdigem<br />

Schmunzeln typisch deutsche Trends und aktuelle Nachrichten<br />

mit Episoden und Problemzonen aus seinem italienisch angehauchten<br />

Familienalltag. IK: Heiteres<br />

Weitere Romane:<br />

R 11<br />

Collins, Suzanne: Tödliche Spiele/Suzanne Collins. - Hamburg:<br />

Oetinger, 2009. - 414 S. - (Die Tribute von Panem; 1) - Aus dem<br />

Engl.<br />

R 11<br />

Roslund, Anders: Blinder Glanz: Thriller/Anders Roslund; Börge<br />

Hellström. - Frankfurt am Main.: Fischer Verlag, 2009. - 367 S.<br />

IK: Thriller<br />

R 11<br />

Henisch, Peter: Der verirrte Messias/Peter Henisch. - Darmstadt:<br />

Zsolnay, 2009. - 397 S.<br />

R 11<br />

MacGowan, Anthony: Der Tag, an dem ich starb/Anthony McGowan.<br />

- Ravensburg: Ravensburger Buchverlag [u. a.], 2009. -<br />

249 S. - Aus d. Engl. übers. - IK: Besonders für Jugendliche<br />

R 11<br />

Patterson, James: Die 7 Sünden: Thriller/James Patterson. -<br />

Wiesbaden: Limes, 2009. - 379 S. - IK: Thriller<br />

R 16<br />

Deutschland mit anderen Augen: Erfahrungsberichte von Menschen<br />

mit Migrationshintergrund - Unkel/Rhein: Horlemann,<br />

2009. - 152 S.: Ill.<br />

Sach- und Fachliteratur:<br />

D 101.1<br />

Uniformen der alten Armee, Heer, Marine und Schutztruppen<br />

des Kaiserreiches – 1. Aufl. - Stuttgart: Transpress, 2009. - 93 S.:<br />

Ill. - (Das Waldorf-Astoria-Albim)<br />

F 385<br />

Michalski, Ute: Das große Familienbuch der Kinderfeste: Feiern<br />

rund ums Jahr/Ute Michalski; Tilman Michalski. - Frankfurt/M.:<br />

Sauerländer, 2008. - 95 S. farb. Ill.<br />

F 910 Freud, S.<br />

Edmundson, Mark: Sigmund Freud: das Vermächtnis der letzten<br />

Jahre/Mark Edmundson. - 1. Aufl. - Stuttgart: Dt. Verl.- Anst.,<br />

2009. - 281 S.<br />

G <strong>42</strong>1<br />

Herbstzeit Bastelzeit: Die schönsten Ideen für Groß und Klein -<br />

1. Aufl. - Stuttgart: Frechverl., 2009. - 143 S.: zahlr. Ill. - (TOPP)<br />

G 431<br />

Drachen bauen: Kinderleichte Himmelsstürmer/Massimo Mula. -<br />

Stuttgart: Frech-Verl., 2009. - 64 S.: Ill.<br />

O 170<br />

Bannasch, Lutz: Die Körper-Geist-Seele Formel/Lutz Bannasch;<br />

Beate Junginger. - 1. Aufl. - München: Gräfe & Unzer, 2009. -<br />

224 S.: Ill. - SW: Immunsystem; Körper; Geist; Seele<br />

O <strong>42</strong>0<br />

Bypassoperation, Ballondilatation, Stents/Carola Halhuber<br />

(Hrsg.). - Stuttgart: TRIAS, 2006. - 214 S.: Ill.<br />

O 461<br />

Fuchs, Siegrid: Diagnose Multiple Sklerose: Unser gemeinsamer<br />

Weg zu Lebensqualität mit MS/Siegrid Fuchs; Franz Fazekas.<br />

- Berlin: Springer, 2009. - XIII, 226 S.: Ill.<br />

X 111<br />

Aus alten Sachen Schönes machen: Originell und inspirierend -<br />

Recycling-Ideen auf Skandinavisch/Liisa Hellemaa-Hautamäki;<br />

Marjo Koivumäki . - 1. Aufl. - Stuttgart: Frechverl., 2008. - S. 176:<br />

Ill. - (TOPP) EST: Vanhasta uutta - Aus dem Finnischen übers.<br />

X 323<br />

Bliss, Debbie: Stricksachen: für die ganze Familie/Debbie Bliss.<br />

- Rheinfelden: OZ Verl., 2007. - 128 S.: Ill.


* <strong>Amtsblatt</strong> * Stadt <strong>Sömmerda</strong> * <strong>Nr</strong>. <strong>42</strong> / <strong>21.10.2009</strong> * S. 13<br />

KRIMIS im Dreierpack<br />

Bibliothek, Thüringer Allgemeine und Sparkasse haben<br />

Experten zur Langen Nacht eingeladen<br />

Besucher der dritten Lesenacht, am 23. Oktober im Dreyse-<br />

Haus <strong>Sömmerda</strong>, können sich auf spannende Unterhaltung mit<br />

den Krimi-Autoren Günther Zäuner, Heinz-Peter Baecker und<br />

Sybille Baecker (Foto) freuen. Die Fa. Ballhaus serviert dazu<br />

Häppchen und Werner Aßmann spielt den Kriminaltango. Alles<br />

in allem für 5 Euro. Karten gibt es im Dreyse-Haus und in der<br />

<strong>Sömmerda</strong>-Information (Salzmann-Haus).<br />

Stadt- und Kreisbibliothek,<br />

Thüringer<br />

Allgemeine und<br />

Sparkasse Mittelthüringen<br />

haben ein<br />

Paket geschnürt,<br />

auf dem obenauf<br />

das Wort Kriminacht<br />

steht und das<br />

von langer Hand<br />

vorbereitet wurde.<br />

Foto: Verlag<br />

Alle Bücher dieser drei Autoren und noch andere Krimis können<br />

an diesem Abend auch gekauft werden. Erstmals bietet die<br />

Bibliothek eine Nachtausleihe bis 24 Uhr an. Neben Belletristik<br />

können DVD, CD, Hörbücher und Zeitschriften ausgeliehen werden.<br />

Bibliothekskonzepte für die Zukunft<br />

Im März 2008 startete in Thüringen das Projekt "Entwicklung<br />

moderner Zukunftskonzepte für Öffentliche Bibliotheken" mit<br />

dem Ziel, moderne Bibliothekskonzepte zu entwickeln. Auf Basis<br />

der genauen Analyse der Einwohner-, Bildungs-, Kultur- und<br />

Sozialstruktur der jeweiligen Kommune wurden Bibliotheksprofile<br />

erarbeitet, die helfen sollen, die Bibliotheken gezielt und systematisch<br />

weiterzuentwickeln und die Stellung der Bibliotheken<br />

als Bildungs- und Kultureinrichtungen in ihren Städten und<br />

Gemeinden zu festigen.<br />

Förderprogramm “STÄRKEN vor Ort”<br />

Projektträger: Stadt <strong>Sömmerda</strong><br />

Lokale Koordinierungsstelle<br />

informiert<br />

STÄRKEN vor Ort ist ein Programm des Bundesministeriums für<br />

Familie, Senioren, Frauen und Jugend. <strong>Sömmerda</strong> ist eine von<br />

264 Städten und Landkreisen, die für das Programm ausgewählt<br />

wurden. Insgesamt wurden in diesem Jahr 12 Projekte <strong>vom</strong><br />

Begleitausschuss genehmigt und durchgeführt.<br />

Projektaufruf<br />

Für das kommende Jahr können noch bis zum 30.11.2009,<br />

12:00 Uhr, Mikroprojektanträge per E-Mail eingereicht werden.<br />

Die notwendigen Projektunterlagen erhalten Sie auf Anforderung<br />

in der Lokalen Koordinierungsstelle. Der Begleitausschuss tagt<br />

im Januar 2010 und entscheidet über die bis dahin eingegangenen<br />

Mikroprojekte. Die Mikroprojekte können frühestens am 01.<br />

Februar 2010 beginnen und enden spätestens am 31. Dezember<br />

2010. Träger von Mikroprojekten können sein: Initiativen,<br />

Vereine, Genossenschaften, Bildungs- und Maßnahmeträger,<br />

Wohlfahrtsverbände, Kirchengemeinden, örtliche Unternehmen,<br />

Wirtschaftsverbände, Lehrstellenbündnisse, aber auch Einzelpersonen.<br />

Sollte für die Beantragung eines Mikroprojektes Interesse<br />

bestehen, nehmen Sie Kontakt mit der Lokalen Koordinierungsstelle<br />

auf. Hier erhalten Sie Informationen zu den Zielgruppen<br />

und Förderbedingungen zum Programm STÄRKEN vor Ort,<br />

aber auch die Unterlagen zum Antragsverfahren.<br />

Kontakt: Katrin Hauer, Telefon: (03634) 372235<br />

E-Mail: katrin.hauer@quartiersmanagement-soemmerda.de<br />

Das Programm wird aus dem Europäischen Sozialfonds der<br />

Europäischen Union kofinanziert. Der Europäische Sozialfonds<br />

ist das zentrale arbeitsmarktpolitische Förderinstrument der EU.<br />

Er leistet einen Beitrag zur Entwicklung der Beschäftigung durch<br />

Förderung der Beschäftigungsfähigkeit, des Unternehmergeistes,<br />

der Anpassungsfähigkeit sowie der Chancengleichheit und<br />

der Investitionen in die Humanressourcen.<br />

Petra Krause / Katrin Hauer<br />

Lokale Koordinierungsstelle<br />

AUFRUF zum großen Herbstputz<br />

In einer Aktion zur Profilbildung öffentlicher Bibliotheken in Thüringen<br />

erarbeiteten 14 Bibliotheken, darunter die Stadt- und<br />

Kreisbibliothek <strong>Sömmerda</strong>, modellhafte Konzepte für die Entwicklung<br />

ihrer Einrichtung in den nächsten fünf Jahren. Begleitet<br />

wurde das Projekt von dem Sozialwissenschaftler Meinhard<br />

Motzko / Praxisinstitut Bremen. Das Bibliothekskonzept ordnet<br />

sich in den Kontext mittelfristiger kommunaler Planungen ein.<br />

Ausgehend von der Beschreibung der regionalen wirtschaftlichen,<br />

sozialen, kulturellen und politischen Rahmenbedingungen<br />

und zukünftiger gesellschaftlicher Entwicklungen wurden<br />

Schwerpunkte und zentrale Aufgaben für die weitere Arbeit<br />

abgeleitet.<br />

Für <strong>Sömmerda</strong> wurde eine Umfeldanalyse erstellt und daraus<br />

abgeleitet, spezielle Zielgruppen ermittelt. Im Mittelpunkt stehen<br />

die Arbeit mit Kindern im Vor- und Grundschulalter sowie die<br />

Zusammenarbeit mit den Kooperationspartnern. Weiterhin geht<br />

es um die inhaltliche Arbeit der Kinderbibliothek und der Zweigstelle.<br />

Anliegen ist es, das Konzept den Stadträten zu präsentieren<br />

und in Folge eine Beschlussfassung zur weiteren Entwicklung<br />

herbei zu führen.


* <strong>Amtsblatt</strong> * Stadt <strong>Sömmerda</strong> * <strong>Nr</strong>. <strong>42</strong> / <strong>21.10.2009</strong> * S. 14<br />

Aussteller:<br />

VERANSTALTUNGSTIPPS<br />

Kunst im Turm<br />

SCHÖNE ALTE WELT<br />

25. Oktober - 07. November 2009<br />

Galeriezeiten: Mo - Fr 14:00 - 17:30 Uhr<br />

Sa / So 10:00 - 12:00 Uhr und<br />

14:00 - 17:30 Uhr<br />

Galeriegespräch: 05. November - 17 Uhr<br />

Bernhard A. Früh (Erfurt) Schmuck und Objekte<br />

Jost Heyder (Erfurt)<br />

Malerei / Grafik<br />

Eröffnung der Ausstellung am 25. Oktober 2009, 11 Uhr, im<br />

Kunst-Turm. Laudatio: Cornelia Nowak<br />

Bernhard A. Früh ist<br />

Metall- und Schmuckgestalter<br />

in Erfurt und als<br />

Mitorganisator der Internationalen<br />

Erfurter<br />

Schmucksymposien<br />

renommiert.<br />

Der 1949 in Erfurt geborene<br />

Künstler absolvierte<br />

Ausbildungen als Feinmechaniker<br />

und Werbegestalter.<br />

Seit Anfang der<br />

80er Jahre gestaltet er als<br />

Autodidakt Schmuck und<br />

skulpturelle Objekte.<br />

Foto: Brosche<br />

Seine Arbeiten wurden auf zahlreichen Ausstellungen im In- und<br />

Ausland präsentiert und finden sich in Museen, Sammlungen<br />

und - als Skulpturen - in öffentlichem Raum.<br />

Arbeiten in Museen, Sammlungen: u. a. Angermuseum Erfurt,<br />

Mühlhäuser Museen, Museum für Kunst und Gewerbe<br />

Hamburg, Schmuckmuseum Pforzheim, Staatliche<br />

Museen Berlin<br />

Architekturbezogene Arbeiten im öffentl. Bereich: u. a. Hufeland<br />

Klinikum Bad Langensalza, Südharz Krankenhaus<br />

Nordhausen, Thüringer Kultusministerium<br />

Kirmestanz in Tunzenhausen<br />

Auf zum letzten Kirmestanz<br />

in der Gaststätte "Zur Linde" Tunzenhausen!<br />

Wann:<br />

Beginn:<br />

Einlass:<br />

Es spielt:<br />

31. Oktober2009<br />

20:00 Uhr<br />

19:00 Uhr<br />

QUERBEAT<br />

Alle Tanzfreudigen sind hierzu herzlich willkommen.<br />

Es laden ein:<br />

der Ortsteilrat und die Wirtsleute<br />

VERANSTALTUNGSVORSCHAU<br />

Szenische Lesung mit Uwe Steimle<br />

"Uns fracht ja Keener"<br />

20. November 2009 +++ 19:30 Uhr<br />

Volkshaus <strong>Sömmerda</strong><br />

Im Juni 1963<br />

geboren und<br />

aufgewachsen<br />

in Dresden, ist<br />

der Schauspieler<br />

und Kabarettist<br />

Uwe Steimle<br />

dem Publikum<br />

besonders als<br />

vorlauter Hauptkommissar<br />

Jens<br />

Hinrichs aus der<br />

TV-Krimireihe<br />

Polizeiruf 110<br />

bekannt.<br />

Foto: Agentur<br />

Dem ostdeutschen Publikum war der Komödiant bereits als<br />

Autor des Dresdener Kabaretts „Die Herkuleskeule“ bekannt.<br />

Die Kultfiguren Günther Zieschong und Ilse Bähnert machten ihn<br />

populär. Noch heute identifiziert sich Steimle sehr mit seinen ostdeutschen<br />

Wurzeln und somit ist es nicht verwunderlich, dass er<br />

Begründer des Begriffs „Ostalgie“ ist. Auch als Autor machte sich<br />

der viel begabte Schauspieler einen Namen. 1997 erschienen<br />

seine Texte unter dem Titel "Uns fragt ja keener - Ostalgie mit<br />

Frau Bähnert und Herrn Zieschong" als Buch.<br />

Vorverkauf: <strong>Sömmerda</strong>-Info & Stadt- und Kreisbibliothek<br />

Neujahrskonzert 2010:<br />

Musical-Show “Gold von den Sternen”<br />

10. Januar 2010 +++ 11:00 Uhr<br />

Volkshaus <strong>Sömmerda</strong><br />

Den Veranstaltungsreigen<br />

des<br />

neuen Jahres 2010<br />

wird traditionell das<br />

Neujahrskonzert im<br />

Volkshaus eröffnen.<br />

2010 wird die<br />

Musical-Show<br />

“Gold von den Sternen”<br />

präsentiert.<br />

Erleben Sie Glanzlichter<br />

des Musicals,<br />

präsentiert<br />

von Nicole Mühle,<br />

begleitet am Flügel<br />

von Maximilian<br />

Kraft.<br />

Foto: Agentur<br />

Karten-Vorverkauf ab sofort in der <strong>Sömmerda</strong>-Information<br />

Hotline (03634) 350-350


* <strong>Amtsblatt</strong> * Stadt <strong>Sömmerda</strong> * <strong>Nr</strong>. <strong>42</strong> / <strong>21.10.2009</strong> * S. 15<br />

Igelburg für Kindereinrichtungen<br />

An alle sechs städtischen Kindereinrichtungen wurde und wird in<br />

diesen Tagen eine Igelburg und ein Fledermauskasten durch<br />

den Kreisverband der Gartenfreunde übergeben. Damit wird die<br />

Aktion “Nützlinge mehren” des Kreisverbandes fortgeführt. “Wir<br />

wollen die Kinder mit diesen Aktionen an die Natur und die Tierwelt<br />

heranführen.”, so Vorsitzender Udo-Bernd Schröter. Unterstützt<br />

wird die Aktion von der Sparkasse Mittelthüringen, die Burgen<br />

und Kästen werden hergestellt im BBZ <strong>Sömmerda</strong>.<br />

Große Freude herrschte so zur Übergabe der Igelburg und des<br />

Fledermauskastens im “Storchenglück” Orlishausen, bei der<br />

auch Bürgermeister Wolfgang Flögel anwesend war. Bei der<br />

Suche nach dem richtigen Platz halfen Ute Herrmann <strong>vom</strong> Partner-Kleingartenverein<br />

“Frisch zur Tat” Orlishausen und Jörg<br />

Meißner von der Sparkasse Mittelthüringen. Mit dem Lied “Ein<br />

pi-pa-putziger Igel” bedankten sich die Kinder recht herzlich.<br />

LKW-Durchfahrtsschleuse errichtet<br />

Das Bau- und Umweltamt der Stadt <strong>Sömmerda</strong> informiert, dass<br />

im Zuge mit dem erfolgten Ausbau des Innenhofes Markt Süd<br />

(2005) und der schrittweisen Erschließung des Wohngebietes<br />

"Am Bürgergarten"(2006-2009) eine gemäß dem Gesamtbebauungskonzept<br />

geplante LKW-Durchfahrtsschleuse errichtet wurde.<br />

Diese wurde vergangene Woche im Grenzbereich zwischen<br />

Markt Süd und dem Wohngebiet “Am Bürgergarten”, in der Verlängerung<br />

zu den Garagenstellplätzen Hof A, in Richtung Kurze<br />

Gasse errichtet. Die Anlage besteht aus mehreren massiven<br />

Kurzpollern, die zwar ein<br />

Überfahren mit LKW zur<br />

Belieferung der Post und<br />

der Geschäfte ermöglicht,<br />

jedoch das Befahren<br />

mit PKW verhindert.<br />

Diese planmäßige bauliche<br />

Realisierung dient<br />

der Verkehrsberuhigung<br />

für das Wohngebiet "Am<br />

Bürgergarten" und trennt<br />

die beiden Bereiche<br />

Markt Süd und das<br />

Wohngebiet voneinander. Der Bereich Markt Süd ist damit ab<br />

sofort für PKW nur noch <strong>vom</strong> Stadtring aus und die Straße Am<br />

Bürgergarten für PKW nur noch über die Lange Straße erreichbar.<br />

Die Beschilderung "Durchfahrtsverbot", welche bereits seit<br />

2005 an dieser Stelle in beiden Fahrtrichtungen besteht, bleibt<br />

unverändert. Die Kraftfahrer werden gebeten das baulich untersetzte<br />

Durchfahrtsverbot zu beachten.<br />

Regionalmesse SÖM am 07./08. November<br />

Die Leistungsschau der Wirtschaft im Landkreises <strong>Sömmerda</strong> -<br />

die SÖM - findet am 7. und 8. November 2009 in der Unstruthalle<br />

in <strong>Sömmerda</strong> statt. Unter dem Motto "Arbeiten - Wohnen -<br />

Leben" haben sich auch in diesem Jahr wieder viele Unternehmen,<br />

Einrichtungen und Vereine angemeldet. Darunter auch<br />

einige neue Unternehmen, die die SÖM nutzen, um ihr Leistungsangebot<br />

einer Vielzahl von Besuchern zu präsentieren.<br />

Begleitet wird die Leistungsschau der Wirtschaft von vielen kulturellen<br />

Darbietungen großer und kleiner Künstler. Damit ergänzen<br />

sich Information, Innovation und Kultur mit einer Fülle von<br />

Angeboten. Gleichzeitig wird eine Sonderausstellung zum Thema<br />

"Tourismus im Landkreis <strong>Sömmerda</strong>" durch das Landratsamt<br />

<strong>Sömmerda</strong> und den Tourismusverband Landkreis <strong>Sömmerda</strong> e.<br />

V. erarbeitet. Die Stadt <strong>Sömmerda</strong> hat sich an ihrem Stand dem<br />

Thema “<strong>Sömmerda</strong>er Museumslandschaft” gewidmet und wird<br />

dazu umfangreiche Informationen bereit halten. Der Besuch der<br />

SÖM ist kostenfrei. Die Organisatoren<br />

“Bummi”-Kindergarten Leubingen<br />

In Fortführung der Erneuerung von Sanitärbereichen wurde dieses<br />

Jahr im städtischen “Bummi”-Kindergarten Leubingen ein<br />

weiterer Kinder-Sanitärbereich grundhaft neu gestaltet. In den<br />

Monaten Juli/August wurden hier fünf Kinder-WC mit Trennwänden<br />

bzw. Boxen, sechs Kinder-Waschtische und ein Waschtisch<br />

für Erwachsene installiert. Ebenso wurden sämtliche Ver- und<br />

Entsorgungsleitungen erneuert sowie Wände und Fußböden<br />

neu gefliest. Die Arbeiten (Gesamtkosten: 20.000 Euro) wurden<br />

durch die Firmen Schmidt Bau <strong>Sömmerda</strong>, Deja <strong>Sömmerda</strong>,<br />

Eberhard und Titt (beide Leubingen) sowie den städtischen<br />

Betriebshof ausgeführt.<br />

Alicia, Maximilian und Letizia (v. l.) macht das Händewaschen im<br />

neuen Waschraum, den Fliesen mit coolen Froschmotiven zieren,<br />

jetzt doppelt so viel Spaß.


* <strong>Amtsblatt</strong> * Stadt <strong>Sömmerda</strong> * <strong>Nr</strong>. <strong>42</strong> / <strong>21.10.2009</strong> * S. 16<br />

APOTHEKEN STADT SÖMMERDA<br />

* Adressen und Telefonnummern *<br />

Adler-Apotheke, Straße des Aufbaus 3a<br />

......................................................................Tel. (03634) 602301<br />

Neue-Apotheke, Marktplatz 13<br />

......................................................................Tel. (03634) 612403<br />

Park-Apotheke, Erfurter Straße 45a<br />

.......................................................................Tel. (03634) 68900<br />

Center-Apotheke, Mainzer Straße 12<br />

........................................................................Tel. (03634) 38110<br />

Apotheke "Am Erfurter Tor", Stadtring 17a<br />

......................................................................Tel. (03634) 610654<br />

Sonnen-Apotheke, Straße des Friedens 1<br />

......................................................................Tel. (03634) 612103<br />

Aesculap-Apotheke, Straße der Einheit 5<br />

......................................................................Tel. (03634) 612770<br />

Igel-Apotheke, Auenstraße 3<br />

......................................................................Tel. (03634) 316081<br />

><br />

24-Stunden-Notdienst / Stadt <strong>Sömmerda</strong><br />

19.10. - 25.10.2009 Park-Apotheke <strong>Sömmerda</strong><br />

26.10. - 01.11.2009 Am Erfurter Tor-Apotheke <strong>Sömmerda</strong><br />

><br />

(Änderungen vorbehalten)<br />

24./25.10.2009 DM Karstädt Tel. (03634) 314997<br />

><br />

Notrufnummer: 0180 5 - 8 84 12 31 50<br />

><br />

Für Patienten mit akuten Schmerzen steht samstags, sonn- und<br />

feiertags landesweit nur noch die zentrale Notdiensttelefonnummer<br />

0180-5908077 (12 Cent/Min.) zur Verfügung.<br />

In eigener Sache:<br />

Aufgrund von umfassenden Bekanntmachungen im Amtlichen<br />

Teil der <strong>Sömmerda</strong>er Stadtnachrichten, ist es in dieser<br />

Ausgabe nicht möglich, die Veranstaltungspläne der Vereine<br />

zu veröffentlichen. Wir bitten um Verständnis! Die Redaktion<br />

“THEPRA LV<br />

Thüringen” e. V. -<br />

Quartiersmanagement<br />

Gruselspaß für Kinder am 31.10.2009<br />

in der “Bertha”!<br />

Halloween - das Fest der Geister rückt immer näher. Am 31.<br />

Oktober 2009 gibt es im Bürgerzentrum "Bertha von Suttner"<br />

eine große Halloweenparty. In der Zeit von 15 bis 19 Uhr kann<br />

man sich mal so richtig gruseln. Zusammen mit der Stadtverwaltung<br />

<strong>Sömmerda</strong>, Thüringer Arbeitsloseninitiative Soziale Arbeit<br />

e. V. und dem Bund der Vertriebenen haben wir einiges für den<br />

Tag vorbereitet. Um 15 Uhr gibt es eine Kinoveranstaltung für<br />

unsere kleinen Gäste. Gezeigt wird "Gruselspaß an Halloween".<br />

Ein Film von Walt Disney. Dieser ist freigegeben ab 6 Jahren.<br />

Der Eintritt beträgt 0,50 €. Ab 16 Uhr gibt es Gruselspaß mit Bastelstraße,<br />

Schminken, Spiele, Kinderdisco & Knüppelbrot. Es<br />

gibt noch viele Überraschungen, die natürlich noch nicht alle verraten<br />

werden. Wir würden uns freuen, wenn die Kinder im Kostüm<br />

kommen. Auch Leckeres rund um das Thema Halloween<br />

wird es geben. Für Rückfragen stehen wir ihnen zur Verfügung!<br />

Kerstin Noa & Katrin Hauer<br />

THEPRA-Quartiersmanagement<br />

Sprechzeiten:<br />

Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 17:00 Uhr<br />

Donnerstag 14:00 - 17:00 Uhr<br />

& nach Vereinbarung<br />

Bereitschaftsdienste auch unter www.soemmerda.de<br />

Faschingsclub Rot-Weiß<br />

<strong>Sömmerda</strong> e. V.<br />

Sozialverband VdK<br />

Ortsverband <strong>Sömmerda</strong><br />

Einladungen<br />

Montag, den 02.11.2009<br />

Tag der Begegnung – Herbsttreffen mit selbstgemachten Salaten<br />

und einen Flair von Halloween<br />

Wann: 14:00 Uhr / Wo: Bürgerzentrum <strong>Sömmerda</strong><br />

Geburtstagskinder des Monates Oktober 2009 werden geehrt.<br />

Es sind auch Nichtmitglieder eingeladen, die interessiert sind,<br />

unseren Sozialverband kennenzulernen.<br />

Vorgemerkt:<br />

Montag, den 04.12.2009<br />

Jahresabschlusstreffen und Weihnachten steht vor der Tür<br />

Wann: 14:00 - ca. 18:00 Uhr / Wo: Bürgerzentrum <strong>Sömmerda</strong><br />

Montag, den 04.01.2010<br />

Das Jahr 2010 wird begrüßt<br />

Wann: 14:00 Uhr / Wo: Bürgerzentrum <strong>Sömmerda</strong><br />

Änderungen der Themen können noch vorgenommen werden.<br />

Margrit Blume / Stellv. Ortsverbandsvorsitzende<br />

Dialektik, Ostrock, Weststars:<br />

"Ein Kessel Buntes" geht auf Sendung<br />

20 Jahre nach dem Fall der innerdeutschen Mauer geht "Ein<br />

Kessel Buntes" nochmals auf Sendung. Allerdings nicht aus dem<br />

Berliner Friedrichstadtpalast oder aus "Erich´s Lampenladen"<br />

sondern exklusiv aus dem Volkshaus <strong>Sömmerda</strong>. Der<br />

Faschingsclub Rot-Weiß <strong>Sömmerda</strong> e. V. mixt zum 20. Jahrestag<br />

der Wende keine ostalgische Party - dafür ein buntes Potpouri<br />

aus Komik, Showtanz, Ostrock und "Weststars".<br />

Mit dabei sind u. a. das Fernsehballett, drei Dialektiker, Altrocker<br />

mit Antrag auf Rockerrente und natürlich Stars aus dem NSW*.<br />

Und wie bei jedem richtigen Faschingsauftakt werden auch<br />

Tanzgarde und Tanzmariechen den FCR-Karneval mit einläuten.<br />

Eintrittskarten für den "Kessel Buntes" zum Saisonauftakt des<br />

FCR sind im Geschäft der Goldschmiede Lompe (<strong>Sömmerda</strong>,<br />

Lange Straße) und in der <strong>Sömmerda</strong>-Information (derzeit Salzmann-Haus,<br />

Marktplatz 7) erhältlich. Übrigens gibt es im Vorverkauf<br />

2 Euro Rabatt auf jede Karte. Und das nicht nur für verdiente<br />

Werktätige oder Parteiprominenz, sondern für alle Fans des<br />

FCR und Freunde des Faschings.<br />

*Nichtsozialistisches-Währungs-System


* <strong>Amtsblatt</strong> * Stadt <strong>Sömmerda</strong> * <strong>Nr</strong>. <strong>42</strong> / <strong>21.10.2009</strong> * S. 17<br />

Stiftung Finneck<br />

Stimmungsvolles Gospelkonzert<br />

Dem Rhythmus, dem Gefühl und der Seele der Gospelmusik<br />

kann man sich schwer entziehen. Das bewies einmal mehr das<br />

Gospelkonzert, zu dem die Stiftung Finneck Rastenberg während<br />

der Kreiskulturwochen am 9. Oktober nach <strong>Sömmerda</strong> eingeladen<br />

hatte. Im gut besuchten Volkshaussaal ließen sich die<br />

Zuhörer schnell <strong>vom</strong> besonderen Flair der afroamerikanischen<br />

Musik gefangen nehmen. Gemeinsam mit dem Kirchenchor Lossa,<br />

dem Kammerchor Pro musica und dem JugendVocalEnsemble<br />

<strong>Sömmerda</strong> sowie dem „Michael Singers“ Buttstädt gestaltete<br />

der Mitarbeiterchor der Stiftung Finneck Rastenberg als Gastgeber<br />

einen stimmungsvollen Abend, der alle begeisterte.<br />

kostenfrei, die Differenz zwischen den bisher erstatteten 75 Euro<br />

und den teils höher liegenden Kursgebühren entfällt. Alle Kurse<br />

wurden auf den neuesten Stand gebracht. Damit Versicherte dieses<br />

geprüfte „PLUS“ leicht erkennen können, erhalten die Partner<br />

im Kreis <strong>Sömmerda</strong> Qualitätssiegel, Plakate und auch ein T-<br />

Shirt als sichtbare Zeichen“, so Viola West.<br />

IKK Thüringen informiert<br />

Studentenplaner für das Wintersemester 2009/2010<br />

Zum Start ins Wintersemester 2009/2010 hält die IKK Thüringen<br />

für Studenten einen Studentenplaner mit wichtigen Kontaktadressen,<br />

nützlichen Informationen zum Bafög, zur Krankenversicherung<br />

sowie zum Auslandsstudium und zur Studentenbeschäftigung<br />

bereit. Der Planer kann in jeder Geschäftsstelle der<br />

IKK Thüringen abgeholt werden. In der Regel sind Studierende<br />

bis zu ihrem 25. Lebensjahr kostenfrei bei den gesetzlich krankenversicherten<br />

Eltern familienversichert. Dieser Anspruch kann<br />

verlängert werden, wenn die Ausbildung aufgrund von Grundwehr-<br />

oder Zivildienst unterbrochen oder ihr Beginn aufgeschoben<br />

wurde. Wird die Höchstverdienstgrenze überschritten oder<br />

das 25. Lebensjahr erreicht, endet die kostenfreie Familienversicherung<br />

und die Versicherungspflicht in der Krankenversicherung<br />

der Studenten (KVdS) beginnt. Der Beitrag für die studentische<br />

Krankenversicherung ist bundesweit einheitlich für alle<br />

gesetzlichen Krankenkassen gleich und wird <strong>vom</strong> Bundesministerium<br />

für Gesundheit festgelegt. Im Wintersemester 2009/2010<br />

beträgt er 53,40 Euro zuzüglich 9,98 Euro monatlich (bzw. 11,26<br />

Euro für Kinderlose ab 23 Jahre) für die Pflegeversicherung.<br />

Foto: Stiftung Finneck<br />

Das Repertoire der Beteiligten reichte von Standards wie „Kumbayah,<br />

my Lord“, „Down by the riverside“ oder „Amazing Grace“<br />

bis zu gefühlvollen Liedern wie „Go down Moses“ oder „Keep<br />

your Lamps“. Rhythmisches Mitklatschen, mit den Füßen wippen<br />

oder Finger schnipsen beim Publikum zeigte, diese Musik<br />

geht ins Blut und nimmt jeden, der sie hört, gefangen. Auch die<br />

einfühlsame, informative und motivierende Moderation <strong>vom</strong> Vorstand<br />

der Stiftung Finneck, Gisela van der Heijden, trug dazu<br />

bei, dass die Begeisterung der Sängerinnen und Sänger auf der<br />

Bühne für Gospelmusik schnell auf das Publikum übersprang.<br />

Und spätestens bei „Rock my soul“ tanzte der ganze Saal. Mehrere<br />

Zugaben waren der verdiente Lohn für die Chöre. Höhepunkt<br />

und Abschluss des Gospelkonzertes zugleich war der<br />

gemeinsame Gesang des Michael-Jackson-Songs „We are the<br />

world“ von allen Chören. Stimmungsvoll, wie der gesamte<br />

Abend, klang dieses Konzert nach etwa 90 Minuten aus.<br />

AOK PLUS - Ratgeber<br />

Gutscheine für Gesundheitskurse<br />

Anfang Oktober 2009 hat die AOK PLUS ihre individuelle<br />

Gesundheitsförderung grundlegend umgekrempelt. Das bisherige<br />

Erstattungssystem wurde abgeschafft. Wer künftig an einem<br />

Kurs teilnehmen möchte, erhält in der Filiale in <strong>Sömmerda</strong> oder<br />

nach einem Anruf über die Servicehotline 0180 2 471000 (nur 6<br />

Cent pro Anruf aus dem deutschen Festnetz, Handypreise abweichend) einen<br />

Gutschein und weitere Informationen zu den Angeboten. Den<br />

Gutschein kann man bei allen Partnern einlösen, welche die<br />

gewünschten Programme anbieten. „Die Versicherten brauchen<br />

dann nicht mehr in Vorkasse zu gehen und müssen keine Rechnungen<br />

mehr einreichen“, erläutert Viola West Serviceleiterin<br />

der AOK-Filiale in <strong>Sömmerda</strong>. Die Kurse sind künftig vollständig<br />

SBK aktuell<br />

Gesundheit - Das Salz in der Suppe<br />

Salz ist lebenswichtig. Denn Natrium-Chlorid, so der chemische<br />

Name der weißen Kristalle, reguliert den Wasserhaushalt unseres<br />

Körpers. Salz nimmt neben dem Wasser eine wichtige Stellung<br />

im Stoffkreislauf des Menschen ein. Es ist die Grundlage für<br />

den Zellstoffwechsel: Durch Osmose wird Körperflüssigkeit<br />

zusammen mit lebenswichtigen Mineralstoffen und Spurenelementen<br />

von einer Zelle in die andere bewegt, und zwar immer<br />

von der Zelle mit der geringeren zu derjenigen mit der höheren<br />

Teilchenkonzentration. Trotzdem ist Salz in den letzten Jahrzehnten<br />

in Verruf geraten: Unter anderem soll es hohen Blutdruck<br />

verursachen. Ob das wirklich stimmt, darüber ist sich die<br />

Wissenschaft noch immer nicht einig. Fest steht aber, dass es<br />

Menschen gibt, die auf Salz empfindlich reagieren. Ihr Anteil ist<br />

unter Patienten mit Bluthochdruck (Hypertonie) besonders hoch.<br />

Nehmen diese weniger Salz zu sich, sinkt ihr Blutdruck spürbar.<br />

Deshalb wird Hypertonikern generell geraten, ihren Salzkonsum<br />

einzuschränken. Fest steht auch, dass die Deutschen zu viel<br />

Salz zu sich nehmen. Empfohlen werden fünf bis sechs Gramm,<br />

verzehrt werden im Schnitt jedoch rund zehn Gramm pro Tag -<br />

was auch daran liegt, dass in vielen Lebensmitteln Salz "versteckt"<br />

ist. Der Nachteil: Salz regt den Appetit an und macht<br />

durstig. Wer dann zu Bier oder zuckerhaltigen Erfrischungsgetränken<br />

greift, braucht sich über mehr Pfunde auf der Waage<br />

nicht zu wundern. Doch auch zu wenig Salz ist ungesund. Vor<br />

allem Extremsportler verlieren durch starkes Schwitzen Salz.<br />

Gefährlich wird es dann, wenn der Sportler gleichzeitig viel Wasser<br />

trinkt und so die Salzkonzentration in seinen Zellen abnimmt.<br />

Ödeme können die Folge sein. Um dem vorzubeugen, sollten<br />

zum Ausgleich isotonische Getränke mit einer an den Körper<br />

angepassten Salzkonzentration getrunken werden. Aber eigentlich<br />

verfügt der Körper über einen Regelmechanismus, der<br />

gefährlichen Salzmangel verhindern soll: Der Durst lässt nach,<br />

sobald zu wenig Salz im Körper ist. Werden allerdings weniger<br />

als zwei Gramm Salz pro Tag konsumiert, kann das Durstgefühl<br />

ganz verloren gehen, der Körper droht auszutrocknen.

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