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Schulgeldordnung

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<strong>Schulgeldordnung</strong><br />

1. Höhe des Schulgeldes ab 01.09.2012<br />

1.1 Das Schulgeld ist ein auf sechs Monate bezogenes Semesterentgelt.<br />

1.2 Das Entgelt beträgt pro Schüler (je Monat/ je Semester):<br />

Unterrichtsart bezu- bezu- bezu- bezu- bezu- bezu-<br />

Normales schusstes *) Normales schusstes *) schusstes *) schusstes *) schusstes *) schusstes *)<br />

Schulgeld Schulgeld für Schulgeld Schulgeld für Schulgeld für Schulgeld für Schulgeld für Schulgeld für<br />

Auswärtige/ Tuttlingen Zweigstellen Zweigstelle Zweigstelle Zweigstelle Zweigstelle Zweigstelle<br />

Tuttlingen 1. Belegung Fridingen Immendingen Mühlheim Wurmlingen Emmingen-L.<br />

1. Belegung 1. Belegung 1. Belegung 1. Belegung 1. Belegung<br />

Elementarstufe<br />

Mehrsemestrige Kurse mit 15 Unterrichtseinheiten pro Semester und einem jährlichen Auftritt (bei Musikalischer Früherziehung).<br />

Die ersten zwei Unterrichtseinheiten des ersten Semesters gelten als Schnupperzeit. Mindestteilnehmerzahl: 6 Kinder.<br />

Baby-Ohrwürmchen 18,00 €/ 12,00 €/ 16,00 €/ 12,00 €/ 12,00 €/ 12,00 €/ 12,00 €/ 12,00 €/<br />

Für Kinder ab 6 Monaten 108,00 € 72,00 € 96,00 € 72,00 € 72,00 € 72,00 € 72,00 € 72,00 €<br />

mit jeweils einem Erwachsenen;<br />

ab 6 Kinder, 30 Minuten wöchentlich, Kursdauer: 2 Semester<br />

Ohrwürmchen 26,00 €/ 20,00 €/ 24,00 €/ 20,00 €/ 20,00 €/ 20,00 €/ 20,00 €/ 20,00 €/<br />

Für Kinder ab 18 Monaten 156,00 € 120,00 € 144,00 € 120,00 € 120,00 € 120,00 € 120,00 € 120,00 €<br />

mit jeweils einem Erwachsenen;<br />

ab 6 Kinder, 60 Minuten wöchentlich, fortlaufender Kurs, durchschnittlich 4 Semester, ansonsten Kündigung erforderlich<br />

Musikalische Früherziehung 26,00 €/ 20,00 €/ 24,00 €/ 20,00 €/ 20,00 €/ 20,00 €/ 20,00 €/ 20,00 €/<br />

Für Kinder ab ca. 4 Jahren 156,00 € 120,00 € 144,00 € 120,00 € 120,00 € 120,00 € 120,00 € 120,00 €<br />

ab 6 Kinder,<br />

60 Minuten wöchentlich, fortlaufender Kurs, durchschnittlich 4 Semester, ansonsten Kündigung erforderlich<br />

______________________________________________________________________________________________________________<br />

*) Die Stadt Tuttlingen und die Zweigstellengemeinden Fridingen, Immendingen, Mühlheim, Wurmlingen und Emmingen-Liptingen fördern die musikalische Ausbildung<br />

von Schülern ihrer Gemeinden für die Belegung eines Faches je Schüler. Die Bezuschussung findet mit unterschiedlichen Beträgen statt. Für die Belegung<br />

weiterer Fächer durch denselben Schüler wird ein kostendeckendes, nicht-bezuschusstes Entgelt ( = normales Schulgeld Auswärtige/ Tuttlingen bzw.<br />

normales Schulgeld Zweigstellen) erhoben. Tuttlinger Schüler erhalten eine Mehrfächerermäßigung nach Ziffer 7.2.5 von 50%.


2<br />

Unterrichtsart bezu- bezu- bezu- bezu- bezu- bezu-<br />

Normales schusstes *) Normales schusstes *) schusstes *) schusstes *) schusstes *) schusstes *)<br />

Schulgeld Schulgeld für Schulgeld Schulgeld für Schulgeld für Schulgeld für Schulgeld für Schulgeld für<br />

Auswärtige/ Tuttlingen Zweigstellen Zweigstelle Zweigstelle Zweigstelle Zweigstelle Zweigstelle<br />

Tuttlingen 1. Belegung Fridingen Immendingen Mühlheim Wurmlingen Emmingen-L.<br />

1. Belegung 1. Belegung 1. Belegung 1. Belegung 1. Belegung<br />

Grundstufe<br />

Kurse mit 15 Unterrichtseinheiten pro Semester und einem jährlichen Auftritt. Erste Schritte im Instrumentalspiel, mit dem Ziel,<br />

die Eignung für ein Instrument zu erfahren. Die ersten zwei Unterrichtseinheiten des ersten Semesters gelten als Schnupperzeit.<br />

Mindestteilnehmerzahl: 3 Kinder.<br />

Musikwerkstatt 41,50 €/ 20,00 €/ 38,50 €/ 34,50 €/ 21,50 €/ 21,50 €/ 21,50 €/ 30,50 €/<br />

Kursdauer: 2 bis 4 Semester 249,00 € 120,00 € 231,00 € 207,00 € 129,00 € 129,00 € 129,00 € 183,00 €<br />

Für Kinder ab ca. 6 Jahren<br />

Unterrichtsdauer:<br />

3 – 4 Kinder: 45 Minuten<br />

5 – 6 Kinder: 60 Minuten<br />

Hauptstufe<br />

Instrumental- und Gesangsunterricht. Ca. 17 Unterrichtseinheiten pro Semester, schuljährlich (Winter- und Sommersemester),<br />

insgesamt 34 Unterrichtseinheiten.<br />

Einzelunterricht:<br />

1 Schüler, 103,00 €/ 73,00 €/ 95,00 €/ 78,00 €/ 78,00 €/ 78,00 €/ 78,00 €/ 87,00 €/<br />

30 Minuten-Unterrichtseinheit 618,00 € 438,00 € 570,00 € 468,00 € 468,00 € 468,00 € 468,00 € 522,00 €<br />

1 Schüler, 154,00 €/ 124,00 €/ 143,00 €/ 126,00 €/ 126,00 €/ 126,00 €/ 126,00 €/ 135,00 €/<br />

45 Minuten-Unterrichtseinheit 924,00 € 744,00 € 858,00 € 756,00 € 756,00 € 756,00 € 756,00 € 810,00 €<br />

_______________________________________________________________________________________________________________<br />

*) Die Stadt Tuttlingen und die Zweigstellengemeinden Fridingen, Immendingen, Mühlheim, Wurmlingen und Emmingen-Liptingen fördern die musikalische Ausbildung<br />

von Schülern ihrer Gemeinden für die Belegung eines Faches je Schüler. Die Bezuschussung findet mit unterschiedlichen Beträgen statt. Für die Belegung<br />

weiterer Fächer durch denselben Schüler wird ein kostendeckendes, nicht-bezuschusstes Entgelt ( = normales Schulgeld Auswärtige/ Tuttlingen bzw.<br />

normales Schulgeld Zweigstellen) erhoben. Tuttlinger Schüler erhalten eine Mehrfächerermäßigung nach Ziffer 7.2.5 von 50%.


3<br />

Unterrichtsart bezu- bezu- bezu- bezu- bezu- bezu-<br />

Normales schusstes *) Normales schusstes *) schusstes *) schusstes *) schusstes *) schusstes *)<br />

Schulgeld Schulgeld für Schulgeld Schulgeld für Schulgeld für Schulgeld für Schulgeld für Schulgeld für<br />

Auswärtige/ Tuttlingen Zweigstellen Zweigstelle Zweigstelle Zweigstelle Zweigstelle Zweigstelle<br />

Tuttlingen 1. Belegung Fridingen Immendingen Mühlheim Wurmlingen Emmingen-L.<br />

1. Belegung 1. Belegung 1. Belegung 1. Belegung 1. Belegung<br />

Gruppenunterricht (Partner):<br />

2 Schüler, 51,50 €/ 21,50 €/ 47,50 €/ 30,50 €/ 30,50 €/ 30,50 €/ 30,50 €/ 39,50 €/<br />

30 Minuten-Unterrichtseinheit 309,00 € 129,00 € 285,00 € 183,00 € 183,00 € 183,00 € 183,00 € 237,00 €<br />

2 Schüler, 77,00 €/ 47,00 €/ 71,50 €/ 54,50 €/ 54,50 €/ 5450 €/ 54,50 €/ 63,50 €/<br />

45 Minuten-Unterrichtseinheit 462,00 € 282,00 € 429,00 € 327,00 € 327,00 € 327,00 € 327,00 € 381,00 €<br />

Gruppenunterricht (kleine Gruppen)<br />

3 Schüler, 51,50 €/ 21,50 €/ 47,50 €/ 30,50 €/ 30,50 €/ 30,50 €/ 30,50 €/ 39,50 €/<br />

45 Minuten-Unterrichtseinheit 309,00 € 129,00 € 285,00 € 183,00 € 183,00 € 183,00 € 183,00 € 237,00 €<br />

3 Schüler, 68,50 €/ 38,50 €/ 63,50 €/ 46,50 €/ 46,50 €/ 46,50 €/ 46,50 €/ 55,50 €/<br />

60 Minuten-Unterrichtseinheit 411,00 € 231,00 € 381,00 € 279,00 € 279,00 € 279,00 € 279,00 € 333,00 €<br />

3 Schüler, 85,50 €/ 55,50 €/ 79,50 €/ 62,50 €/ 62,50 €/ 62,50 €/ 62,50 €/ 71,50 €/<br />

75 Minuten-Unterrichtseinheit 513,00 € 333,00 € 477,00 € 375,00 € 375,00 € 375,00 € 375,00 € 429,00 €<br />

_______________________________________________________________________________________________________________<br />

*) Die Stadt Tuttlingen und die Zweigstellengemeinden Fridingen, Immendingen, Mühlheim, Wurmlingen und Emmingen-Liptingen fördern die musikalische Ausbildung<br />

von Schülern ihrer Gemeinden für die Belegung eines Faches je Schüler. Die Bezuschussung findet mit unterschiedlichen Beträgen statt. Für die Belegung<br />

weiterer Fächer durch denselben Schüler wird ein kostendeckendes, nicht-bezuschusstes Entgelt ( = normales Schulgeld Auswärtige/ Tuttlingen bzw.<br />

normales Schulgeld Zweigstellen) erhoben. Tuttlinger Schüler erhalten eine Mehrfächerermäßigung nach Ziffer 7.2.5 von 50%.


4<br />

Unterrichtsart bezu- bezu- bezu- bezu- bezu- bezu-<br />

Normales schusstes *) Normales schusstes *) schusstes *) schusstes *) schusstes *) schusstes *)<br />

Schulgeld Schulgeld für Schulgeld Schulgeld für Schulgeld für Schulgeld für Schulgeld für Schulgeld für<br />

Auswärtige/ Tuttlingen Zweigstellen Zweigstelle Zweigstelle Zweigstelle Zweigstelle Zweigstelle<br />

Tuttlingen 1. Belegung Fridingen Immendingen Mühlheim Wurmlingen Emmingen-L.<br />

1. Belegung 1. Belegung 1. Belegung 1. Belegung 1. Belegung<br />

Gruppenunterricht (größere Gruppen, kein Grundstufenunterricht, vornehmlich nach dem Besuch der Musikwerkstatt ab ca. 8<br />

Jahren)<br />

ab 4 Schüler, 38,50 €/ 8,50 €/ 36,00 €/ 19,00 €/ 19,00 €/ 19,00 €/ 19,00 €/ 28,00 €/<br />

45 Minuten-Unterrichtseinheit 231,00 € 51,00 € 216,00 € 114,00 € 114,00 € 114,00 € 114,00 € 168,00 €<br />

ab 5 Schüler, 41,00 €/ 11,00 €/ 38,00 €/ 21,00 €/ 21,00 €/ 21,00 €/ 21,00 €/ 30,00 €/<br />

60 Minuten-Unterrichtseinheit 246,00 € 66,00 € 228,00 € 126,00 € 126,00 € 126,00 € 126,00 € 180,00 €<br />

Ensembles (Orchester, Chor, Kammermusik, Combos etc.)<br />

Teilnehmer, die Unterricht 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 €<br />

durch die Musikschule Tuttlingen erhalten<br />

Teilnehmer, die keinen 6,00 €/ 6,00 €/ 6,00 €/ 6,00 €/ 6,00 €/ 6,00 €/ 6,00 €/ 6,00 €/<br />

Unterricht in der Elementar-, 36,00 € 36,00 € 36,00 € 36,00 € 36,00 € 36,00 € 36,00 € 36,00 €<br />

Grund- oder Hauptstufe belegen<br />

Ergänzungsfächer<br />

Zum Beispiel Gehörbildung, Musiktheorie, Es gelten die Preise der Hauptstufe, wobei die Belegung<br />

Stimmbildung, computergestützte Musiktheorie als Ergänzungsfach bezuschusst wird (wie 1. Belegung).<br />

_______________________________________________________________________________________________________________<br />

*) Die Stadt Tuttlingen und die Zweigstellengemeinden Fridingen, Immendingen, Mühlheim, Wurmlingen und Emmingen-Liptingen fördern die musikalische Ausbildung<br />

von Schülern ihrer Gemeinden für die Belegung eines Faches je Schüler. Die Bezuschussung findet mit unterschiedlichen Beträgen statt. Für die Belegung<br />

weiterer Fächer durch denselben Schüler wird ein kostendeckendes, nicht-bezuschusstes Entgelt ( = normales Schulgeld Auswärtige/ Tuttlingen bzw.<br />

normales Schulgeld Zweigstellen) erhoben. Tuttlinger Schüler erhalten eine Mehrfächerermäßigung nach Ziffer 7.2.5 von 50%.


5<br />

1.3 Erwachsene ab 18 Jahren, sofern sie sich nicht mehr in der Schulausbildung (ohne Einkünfte) befinden, bezahlen unabhängig<br />

vom Wohnort das nicht-bezuschusste Schulentgelt. Eine Bezuschussung der Wohnsitzgemeinden (Ziffer 6.2.1) und eine Ermäßigung<br />

(Ziffer 7.2) entfallen damit.<br />

Unterrichtsart Entgelt für Erwachsene unabhängig vom Wohnort (je Monat/ je Semester)<br />

Hauptstufe<br />

Instrumental- und Gesangsunterricht. Ca. 17 Unterrichtseinheiten pro Semester, schuljährlich (Winter- und Sommersemester),<br />

insgesamt 34 Unterrichtseinheiten.<br />

Einzelunterricht:<br />

1 Schüler, 30 Minuten-Unterrichtseinheit 103,00 €/ 618,00 €<br />

1 Schüler, 45 Minuten-Unterrichtseinheit 154,00 €/ 924,00 €<br />

Gruppenunterricht (Partner):<br />

2 Schüler, 30 Minuten-Unterrichtseinheit 51,50 €/ 309,00 € alternativ: 30 Minuten Einzelunterricht zweiwöchig<br />

2 Schüler, 45 Minuten-Unterrichtseinheit 77,00 €/ 462,00 € alternativ: 45 Minuten Einzelunterricht zweiwöchig<br />

Gruppenunterricht (kleine Gruppen)<br />

3 Schüler, 45 Minuten-Unterrichtseinheit 51,50 €/ 309,00 €<br />

3 Schüler, 60 Minuten-Unterrichtseinheit 68,50 €/ 411,00 €<br />

3 Schüler, 75 Minuten-Unterrichtseinheit 85,50 €/ 513,00 €


6<br />

Gruppenunterricht (größere Gruppen)<br />

ab 4 Schüler, 38,50 €/ 231,00 €<br />

45 Minuten-Unterrichtseinheit<br />

ab 5 Schüler, 41,00 €/ 246,00 €<br />

60 Minuten-Unterrichtseinheit<br />

Ensembles (Orchester, Chor, Kammermusik, Combos etc.)<br />

Teilnehmer, die Unterricht durch die 0,00 €<br />

Musikschule Tuttlingen erhalten<br />

Teilnehmer, die keinen Unterricht 6,00 €/ 36,00 €<br />

in der Elementar-, Grund- oder Hauptstufe belegen<br />

Ergänzungsfächer<br />

Zum Beispiel Gehörbildung, Musiktheorie, Es gelten die Preise der Hauptstufe<br />

Stimmbildung, computergestützte Musiktheorie


2. Entgeltschuldner<br />

7<br />

Entgeltschuldner sind<br />

• bei minderjährigen Schülern die Erziehungsberechtigten,<br />

• bei volljährigen Schülern der Schüler selbst,<br />

• wer die Verpflichtung zur Zahlung der Schulgelder und sonstigen Entgelte der Stadt gegenüber durch schriftliche Erklärung übernommen<br />

hat.<br />

Mehrere Schuldner haften als Gesamtschuldner.<br />

3. Fälligkeit des Schulentgelts<br />

Das Semesterentgelt wird als Einmalbetrag erhoben. Liegt dieser Betrag je Familie über 150,-- €, wird das Semesterentgelt in monatlich<br />

gleichen Raten erhoben. Als Einmalbetrag erhobenes Semesterentgelt ist 14 Tage nach erstmaliger Rechnungsstellung, danach jeweils<br />

zum 30. September und 31. März eines Jahres zur Zahlung fällig. Als monatliche Rate erhobenes Semesterentgelt ist für die bereits<br />

vergangenen Monate und für den laufenden Monat 14 Tage nach erstmaliger Rechnungsstellung, danach jeweils zum Ende (30./ 31.)<br />

des Monats für den laufenden Monat auch während der Schulferien durchgängig zur Zahlung fällig. Weitere Rechnungsstellungen erfolgen<br />

nur bei Änderung der Höhe des Schulgeldes. Alle Zahlungen sind an die Stadtkasse Tuttlingen unter Angabe des Kassenzeichens<br />

zu leisten. Der Stadtkasse wird eine stets widerrufliche Einzugsermächtigung erteilt, wodurch eine regelmäßige Zahlung ohne<br />

Verzug gewährleistet ist. Am Semesteranfang (September/ März) kann der erste Monatsbetrag aufgrund der Neuorganisation der Stundenpläne<br />

verspätet abgebucht werden, sodass es zu zwei Abbuchungen in den Folgemonaten (Oktober/ April) kommen kann.<br />

4. Zahlungsverzug<br />

Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen berechnet. Der Zinssatz beträgt 6 % über dem jeweils gültigen Basiszinssatz der Europäischen<br />

Zentralbank. Verzugszinsen werden erhoben, wenn sie 10,00 € übersteigen.<br />

Ein Zahlungsrückstand von mehr als drei Monatsraten oder immer wieder auftretende Zahlungsrückstände (schlechte Zahlungsmoral)<br />

berechtigen die Musikschule, den Schüler vom Unterricht auszuschließen. Bis dahin angefallene Schulentgelte bleiben aber zur Zahlung<br />

fällig.<br />

Wird das Schulgeld nicht pünktlich entrichtet, besteht kein Anspruch auf Erteilung des Unterrichts.


5. Zahlungspflichten bei Beendigung des Unterrichts oder Stundenversäumnis<br />

8<br />

5.1 Bei einer vom Schüler verursachten vorzeitigen Beendigung des Musikschulunterrichts während eines laufenden Semesters bleibt<br />

die Verpflichtung zur Zahlung des Schulgeldes für ein volles Semester bestehen.<br />

Ausnahme: Beendigung wegen unvorhergesehenem Wegzug aus dem Bereich der Musikschule. Die Musikschulverwaltung kann in<br />

begründeten Einzelfällen weitere Ausnahmen zulassen.<br />

5.2 Bei einem vom Schüler verursachten Stundenversäumnis bleibt die Verpflichtung zur Zahlung des Schulgeldes bestehen.<br />

Ausnahme: Ununterbrochene Krankheit ab dem dritten Stundenversäumnis nach Beginn der Krankheit (auf Antrag und unter Vorlage<br />

eines Attestes), ununterbrochener Auslandsaufenthalt ab dem dritten Stundenversäumnis seit Beginn des Aufenthalts. Die Musikschulverwaltung<br />

kann in begründeten Einzelfällen weitere Ausnahmen zulassen.<br />

Die Abrechnung der Rückerstattung erfolgt nach Ende des Schuljahres auf der Basis von schuljährlich maximal 34 Unterrichtseinheiten<br />

bzw. 30 Unterrichtseinheiten in der Elementar- und Grundstufe.<br />

Ein vom Schüler verursachter Unterrichtsausfall verpflichtet die Musikschule nicht zum Nachholen des Unterrichts.<br />

5.3 Fällt der Unterricht aus Gründen aus, die die Schule zu vertreten hat und ist ein Vor- oder Nachholen während des Schuljahres<br />

(Ausgleich über Winter- und Sommersemester) nicht möglich, wird das Schulgeld nach Ende des Schuljahres anteilig zurückerstattet.<br />

Die Abrechnung der Rückerstattung erfolgt auf der Basis von schuljährlich maximal 34 Unterrichtseinheiten bzw. 30 Unterrichtseinheiten<br />

in der Elementar- und Grundstufe.<br />

6. Bezuschussung der Schulgelder durch die Wohnsitzgemeinden<br />

6.1 Allgemeines<br />

6.1.1 Die Schulgelder können durch die Wohnsitzgemeinden der Schüler für die 1. Belegung eines Faches je Schüler bezuschusst<br />

werden. Der Zuschuss wird sofort vom kostendeckenden Entgelt abgezogen und den Wohnsitzgemeinden in Rechnung gestellt.<br />

Die bereits bezuschussten Entgelte sind in Ziffer 1.2 als „bezuschusstes Schulgeld“ der Stadt Tuttlingen und der Zweigstellengemeinden<br />

ausgewiesen. Für die Belegung weiterer Fächer durch denselben Schüler wird ein kostendeckendes,<br />

nicht-bezuschusstes Entgelt ( = normales Schulgeld Auswärtige/ Tuttlingen bzw. normales Schulgeld Zweigstellen)<br />

erhoben.


9<br />

6.2 Zuschüsse der Wohnsitzgemeinden im Einzelnen:<br />

6.2.1 Die Stadt Tuttlingen und die Zweigstellengemeinden Fridingen, Immendingen, Mühlheim, Wurmlingen und Emmingen-Liptingen<br />

bezuschussen das kostendeckende Entgelt für die 1. Belegung und fördern damit die musikalische<br />

Ausbildung von Schülern Ihrer Gemeinde.<br />

Zuschüsse werden bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres gewährt, darüber hinaus bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres<br />

nur mit einem Nachweis der allgemeinbildenden Schule.<br />

Bei einer mehrfachen Belegung eines Unterrichts an der Musikschule durch den gleichen Schüler gewähren die Stadt Tuttlingen<br />

und die Zweigstellengemeinden keinen erneuten Zuschuss. Das Entgelt wird kostendeckend ohne Zuschuss der<br />

Gemeinde erhoben. Tuttlingen gewährt allerdings eine Mehrfächerermäßigung nach Ziffer 7.2.5 für Tuttlinger Schüler.<br />

6.2.2 Andere als die in Ziffer 6.2.1 aufgeführten Wohnsitzgemeinden sehen derzeit keine Bezuschussung Ihrer Schüler vor.<br />

7. Ermäßigungen<br />

7.1 Allgemeines<br />

7.1.1 Die Schulgelder können aus sozialen Gründen sowie mit fördernder Zielrichtung ermäßigt werden. Bei der Berechnung des<br />

Schulgeldes wird zuerst die Ermäßigung beim Familienpass, dann die Nachwuchsförderung der Orchester angerechnet. Danach<br />

finden die Geschwisterermäßigung, die Mangelfachermäßigung und zuletzt die Mehrfächerermäßigung Anwendung. Die<br />

Ermäßigung rechnet sich jeweils vom Grundbetrag. Stehen mehrere Ermäßigungen gleichzeitig zu, dürfen diese je Unterrichtsverhältnis<br />

insgesamt 50 % des Grundbetrages nicht übersteigen. Die Belegung eines Ensemblefaches der Musikschule<br />

(ohne Unterricht in der Elementar-, Grund- oder Hauptstufe) oder die Belegung einer Offenen Werkstatt der Jugendkunstschule<br />

stellen keinen Ermäßigungsgrund dar.<br />

7.1.2 Ermäßigungen werden Erwachsenen nicht gewährt.<br />

7.2 Besondere Ermäßigungen<br />

7.2.1 Familienpassermäßigung für Tuttlinger Schüler:


10<br />

Inhabern des Familienpasses der Stadt Tuttlingen wird eine Ermäßigung nach den jeweils gültigen Richtlinien gewährt. Der<br />

Familienpass muss bis Ende Februar (28./ 29.02.) im Sekretariat der Musikschule unaufgefordert vorgelegt werden und wird<br />

dann bis zum Ende des darauffolgenden Wintersemesters anerkannt. Für Neuanfänger zum Wintersemester gilt die Vorlage<br />

bis Mitte September (15.09.). Wird der Familienpass verspätet vorgelegt, wird die Ermäßigung erst ab dem Monat der Vorlage<br />

gewährt.<br />

7.2.2 Orchesternachwuchsförderung für Orchestermitglieder (Tuttlinger Orchester):<br />

Die Stadt Tuttlingen gewährt Mitgliedern des Städtischen Blasorchesters Tuttlingen, der Stadtkapelle Möhringen, der Musikkapelle<br />

Nendingen und des Tuttlinger Kammerorchesters eine Schulgeldermäßigung von 25 %. Sie ist vom Orchester zu beantragen.<br />

Die Förderung wird ausschließlich für (Orchester-) Instrumente gewährt, die in der Kapelle regelmäßig zum Einsatz<br />

kommen und nicht lediglich der Früherziehung und Jugendausbildung dienen.<br />

7.2.3 Geschwisterermäßigung für Tuttlinger Schüler<br />

und Schüler aus den Zweigstellen Fridingen, Immendingen, Mühlheim, Wurmlingen und Emmingen-Liptingen::<br />

Tuttlinger Schülern wird für das zweite und jedes weitere Kind einer Familie eine Ermäßigung von 25 % gewährt.<br />

Schülern aus Fridingen, Immendingen, Mühlheim, Wurmlingen und Emmingen-Liptingen wird für das zweite und jedes weitere<br />

Kind einer Familie eine Ermäßigung von 20 % gewährt. Schüler aus anderen Wohnsitzgemeinden erhalten keine Geschwisterermäßigung.<br />

Diese Regelung gilt übergreifend für die Musikschule und die Jugendkunstschule, wobei die Ermäßigung vorrangig<br />

bei der Jugendkunstschule zu gewähren ist. Innerhalb der Musikschule wird die Ermäßigung dem Kind/ den Kindern mit<br />

dem höheren Schulentgelt gewährt.<br />

7.2.4 Mangelfachermäßigung für Tuttlinger Schüler:<br />

Schüler, die für ein sog. Mangelfach (Festlegung durch die Musikschule) geworben werden können, erhalten für den Zeitraum<br />

von einem Semester eine Ermäßigung von 10 %.<br />

7.2.5 Mehrfächerermäßigung für Tuttlinger Schüler:<br />

Bei einer zusätzlichen Instrumental- oder Vokalausbildung wird für das Zweitfach eine Ermäßigung von 50 % auf das kostendeckende,<br />

nicht-bezuschusste Entgelt gewährt. Diese gilt übergreifend für die Musikschule und die Jugendkunstschule, wobei<br />

die Ermäßigung vorrangig bei den Entgelten der Jugendkunstschule zu gewähren ist. Innerhalb der Musikschule wird die Ermäßigung<br />

auf das Unterrichtsverhältnis mit dem/den geringsten Schulentgelt/en gewährt.


8. Instrumentenmiete<br />

11<br />

8.1 Die monatliche Miete für von der Musikschule entliehene Instrumente beträgt:<br />

5,50 € für „Musikwerkstatt“-Instrumente,<br />

12,50 € für alle übrigen Instrumente incl. 1,50 € Pauschale für eine Instrumentenversicherung.<br />

8.2 Ermäßigungen werden auf die Instrumentenmiete nicht gewährt.<br />

8.3 Die Instrumentenmiete wird zusammen mit der Unterrichtsgebühr erhoben.<br />

8.4 Auf Ziff. 14 der Schulordnung (Vermietung eines Musikinstruments) wird verwiesen.<br />

9. Inkrafttreten<br />

Diese <strong>Schulgeldordnung</strong> tritt mit Wirkung vom 01.09.2012 in Kraft. Gleichzeitig wird die <strong>Schulgeldordnung</strong> vom 01.09.2011 aufgehoben.<br />

Tuttlingen, den 04.05.2012<br />

Michael Beck<br />

Oberbürgermeister

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