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Elite-Fohlenauktion am 26. Juli 2014 in Nördlingen

Katalog der 8. Süddeutschen Elite-Fohlenauktion am 26. Juli 2014 in Nördlingen 1. Sondervorstellung: Freitag, 25. Juli 2014 um 19 Uhr mit LIvestream auf www.horseweb.tv 2. Sondervorstellung: Samstag, 26. Juli 2014 um 12 Uhr AUKTION: Samstag, 26. Juli 2014 um 19 Uhr Navigation: Kaiserwiese, 86720 Nördlingen

Katalog der 8. Süddeutschen Elite-Fohlenauktion am 26. Juli 2014 in Nördlingen

1. Sondervorstellung: Freitag, 25. Juli 2014 um 19 Uhr mit LIvestream auf www.horseweb.tv
2. Sondervorstellung: Samstag, 26. Juli 2014 um 12 Uhr
AUKTION: Samstag, 26. Juli 2014 um 19 Uhr

Navigation: Kaiserwiese, 86720 Nördlingen

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AUKTIONSBEDINGUNGEN<br />

Veranstalter<br />

Veranstalter ist die Süddeutsche Pferdezuchtverbände-<br />

Vermarktungs GmbH. Sie verkauft die im Auktionskatalog<br />

aufgeführten Fohlen im N<strong>am</strong>en des<br />

Eigentümers/Beschickers als dessen Vertreter.<br />

Bieten<br />

Das Anbieten der Fohlen erfolgt <strong>in</strong> Euro, das M<strong>in</strong>destgebot<br />

beträgt 3000 Euro. Der Meistbietende erhält den Zuschlag.<br />

Mehrgebote werden nur ab 50 Euro<br />

angenommen. Bei Zweifeln an der Gültigkeit des Zuschlages<br />

kann die Versteigerung fortgesetzt oder wiederholt<br />

werden. Die Anmeldung von E<strong>in</strong>wendungen gegen<br />

die Wirks<strong>am</strong>keit des Zuschlages hat sofort zu erfolgen,<br />

spätestens bis zum Verkauf des letzten Fohlens der Auktion.<br />

Über die Wirks<strong>am</strong>keit des Zuschlages entscheiden<br />

e<strong>in</strong> Beauftragter des Veranstalters, der Auktionsleiter und<br />

der Auktionator.<br />

Abrechnung<br />

Der Rechnungsbetrag setzt sich wie folgt zus<strong>am</strong>men: Zuschlagspreis<br />

plus Umsatzsteuer + 6 % Vermittlungsgebühr<br />

plus gesetzlicher MWST + 2 %<br />

Versicherungsprämie aus diesem Bruttobetrag. Die Umsatzsteuer<br />

beträgt je nach Verkäufer: bei pauschalierenden<br />

Landwirten 10,7 %, bei gewerblichen Pferdezüchtern<br />

7 %, bei Privatpersonen 0 %. Sie ist bei den Fohlen jeweils<br />

angegeben. Für Käufer von mehr als e<strong>in</strong>em Fohlen<br />

reduziert sich die Vermittlungsgebühr auf 3 % für alle gekauften<br />

Fohlen. Der Abrechnungsbetrag ist <strong>in</strong> bar, durch<br />

Scheck oder durch Erteilung e<strong>in</strong>er E<strong>in</strong>zugsermächtigung<br />

an die GmbH im Auktionsbüro zu entrichten.<br />

Versicherung<br />

Für jedes Fohlen besteht e<strong>in</strong>e Versicherung <strong>in</strong> Höhe des<br />

Zuschlagspreises, maximal jedoch <strong>in</strong> Höhe des Kaufpreises<br />

für den Fall von Tod, Nottötung und dauernder Unbrauchbarkeit<br />

<strong>in</strong>cl. unfallbed<strong>in</strong>gter Schäden durch Ataxie<br />

und Sehnenverletzungen. Die Auszahlung erfolgt zu 80 %<br />

an den Käufer. Der Ver si che rungs schutz wird gewährt ab<br />

Gefahrübergang und endet mit dem vollendeten 6. Lebensmonat<br />

des Fohlens, spätestens <strong>am</strong> 31. 12. <strong>2014</strong>.<br />

Abnahme und Gefahrenübergang<br />

Die Gefahr geht bei Fohlen mit der Abnahme durch den<br />

Käufer über. Die Abnahme des Fohlens hat durch den<br />

Käufer spätestens 6 Monate nach der Geburt des Fohlens<br />

<strong>am</strong> Wohnsitz des Ausstellers zu erfolgen. E<strong>in</strong>e frühere Abnahme<br />

des Fohlens durch den Käufer ist im gegenseitigen<br />

E<strong>in</strong>vernehmen mit dem Aussteller möglich. Bis zur Abnahme<br />

trägt der Aussteller das Risiko und die Kos ten für<br />

die Unterhaltung <strong>in</strong>kl. Tierarzt- und Schmiedekosten. Der<br />

Übergabeterm<strong>in</strong> ist vom Käufer mit dem Aussteller zu<br />

vere<strong>in</strong>baren. Gerät der Käufer mit der Abnahme des Fohlens<br />

<strong>in</strong> Verzug, so geht mit Verzugsbeg<strong>in</strong>n die Gefahr<br />

e<strong>in</strong>er zufälligen Verschlechterung oder des Untergangs<br />

des Fohlens auf den Käufer über, ebenso wie der Käufer<br />

die Kosten für die Unterhaltung <strong>in</strong>kl. Tierarzt- und<br />

Schmiedekosten zu tragen hat.<br />

Kommt es bei der Abnahme des Fohlens zu Differenzen<br />

zwischen Aussteller und Käufer h<strong>in</strong>sichtlich des Gesundheitszustandes<br />

bzw. der Abnahmefähigkeit ist die Chirurgische<br />

Tierkl<strong>in</strong>ik der Universität Leipizg<br />

h<strong>in</strong>zuzuziehen. Die Entscheidungen des Tierarztes dieser<br />

Kl<strong>in</strong>ik s<strong>in</strong>d für Aussteller und Käufer b<strong>in</strong>dend. Die Kosten<br />

für die Leistungen der Kl<strong>in</strong>ik trägt der Käufer.<br />

Die Aushändigung der Fohlen durch den Aussteller an<br />

den Käufer vor Zahlung des Zuschlagspreises erfolgt auf<br />

Risiko des Ausstellers.<br />

Gewährleistung<br />

Als vertraglich vere<strong>in</strong>barte Beschaffenheit gelten die Angaben<br />

im Auktionskatalog zu Alter, Geschlecht, Farbe<br />

und Abst<strong>am</strong>mung des Fohlens.<br />

Eventuelle zum Auktionszeitpunkt bekannte Mängel werden<br />

durch den Auktionator bekanntgegeben.<br />

E<strong>in</strong>e Rekl<strong>am</strong>ation ist schriftlich an den Verkäufer sowie<br />

zur Kenntnis an die Süddeutsche Pferdezuchtverbände<br />

VermarktungsGmbH zu richten. Für den Fall des wirks<strong>am</strong>en<br />

Rücktritts oder der M<strong>in</strong>derung werden Schadensersatzansprüche<br />

ausgeschlossen. Ansprüche wegen e<strong>in</strong>es<br />

Sachmangels verjähren mit Ablauf von sechs Monaten<br />

ab dem Auktionstag. Von der Haftungsbeschränkung e<strong>in</strong>schließlich<br />

der Verjährungsregelung ausgenommen s<strong>in</strong>d<br />

Ansprüche wegen Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit<br />

des Käufers sowie Ansprüche wegen anderweitiger<br />

Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit<br />

des Veranstalters und/oder des Beschickers oder der Personen,<br />

für die kraft Gesetzes gehaftet wird.<br />

Salvatorische Klausel<br />

Sollte e<strong>in</strong>e der Auktionsbed<strong>in</strong>gungen ganz oder teilweise<br />

unwirks<strong>am</strong> se<strong>in</strong>, bleibt dadurch die Wirks<strong>am</strong>keit der übrigen<br />

Bed<strong>in</strong>gungen unberührt. An die Stelle der unwirks<strong>am</strong>en<br />

tritt e<strong>in</strong>e wirks<strong>am</strong>e Regelung, die der<br />

unwirks<strong>am</strong>en <strong>in</strong>haltlich <strong>am</strong> nächsten kommt.<br />

Vorrang der deutschen Fassung<br />

Diese Auktionsbed<strong>in</strong>gungen gibt es <strong>in</strong> deutscher und <strong>in</strong><br />

englischer Fas sung. Für den Fall von Widersprüchen gilt<br />

die deutsche Fassung alle<strong>in</strong>, bei Auslegungen ist die deutsche<br />

Fassung auch für die Auslegung der englischen Fassung<br />

<strong>in</strong> erster L<strong>in</strong>ie heranzuziehen und maßgebend.<br />

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