Stadt Gütersloh - Frühe Hilfen für Kinder und Familien. Soziale ...
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WAHRNEHMEN<br />
Alarmzustand<br />
(akute Krise bzw. Verfestigung)<br />
• Anerkannte Behinderung (§39BSHG)<br />
• Massive Verhaltensauffälligkeiten die einen Leidensdruck<br />
auslösen (beim Kind, bei Gleichaltrigen oder bei<br />
Erziehungspersonen) oder die die<br />
Entwicklungsmöglichkeiten weiter einschränken <strong>und</strong> die<br />
nicht mehr mit „alltäglichen“ pädagogischen Handeln über<br />
einen längeren Zeitraum verändert werden können.<br />
• Gefährdung des Kindeswohls<br />
(s. Kindesvernachlässigung<br />
ERKENNEN – BEURTEILEN - HANDELN.<br />
Deutscher <strong>Kinder</strong>schutzb<strong>und</strong> Landesverband NRW e.V.<br />
<strong>und</strong> Institut <strong>für</strong> soziale Arbeit e.V. in Zusammenarbeit mit<br />
dem Ministerium <strong>für</strong> Frauen, Jugend, Familie <strong>und</strong><br />
Ges<strong>und</strong>heit des Landes Nordrhein-Westfalen)<br />
<strong>Stadt</strong><strong>Gütersloh</strong><br />
<strong>Soziale</strong>s Frühwarnsystem<br />
Fachbereich Jugend