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Stadt Gütersloh - Frühe Hilfen für Kinder und Familien. Soziale ...

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WAHRNEHMEN<br />

Alarmzustand<br />

(akute Krise bzw. Verfestigung)<br />

• Anerkannte Behinderung (§39BSHG)<br />

• Massive Verhaltensauffälligkeiten die einen Leidensdruck<br />

auslösen (beim Kind, bei Gleichaltrigen oder bei<br />

Erziehungspersonen) oder die die<br />

Entwicklungsmöglichkeiten weiter einschränken <strong>und</strong> die<br />

nicht mehr mit „alltäglichen“ pädagogischen Handeln über<br />

einen längeren Zeitraum verändert werden können.<br />

• Gefährdung des Kindeswohls<br />

(s. Kindesvernachlässigung<br />

ERKENNEN – BEURTEILEN - HANDELN.<br />

Deutscher <strong>Kinder</strong>schutzb<strong>und</strong> Landesverband NRW e.V.<br />

<strong>und</strong> Institut <strong>für</strong> soziale Arbeit e.V. in Zusammenarbeit mit<br />

dem Ministerium <strong>für</strong> Frauen, Jugend, Familie <strong>und</strong><br />

Ges<strong>und</strong>heit des Landes Nordrhein-Westfalen)<br />

<strong>Stadt</strong><strong>Gütersloh</strong><br />

<strong>Soziale</strong>s Frühwarnsystem<br />

Fachbereich Jugend

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