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s<br />

<strong>Sparkasse</strong><br />

<strong>Attendorn</strong> <strong>Lennestadt</strong> <strong>Kirchhundem</strong><br />

Offenlegungsbericht der <strong>Sparkasse</strong><br />

<strong>Attendorn</strong>-<strong>Lennestadt</strong>-<strong>Kirchhundem</strong><br />

Offenlegung nach § 26a KWG zum<br />

31.12.2012 und Offenlegung nach § 7<br />

Instituts-Vergütungsverordnung<br />

(Vergütungsbericht)<br />

Offenlegungsbericht nach § 26a KWG Seite: 1 von 21


s<br />

<strong>Sparkasse</strong><br />

<strong>Attendorn</strong> <strong>Lennestadt</strong> <strong>Kirchhundem</strong><br />

Abkürzungsverzeichnis<br />

a. F. Alte Fassung<br />

BaFin<br />

CRD<br />

DBS<br />

HGB<br />

IAS<br />

Instituts-<br />

VergV<br />

IRBA<br />

IFRS<br />

KRMT<br />

KSA<br />

KWG<br />

MaRisk<br />

PD<br />

RL<br />

SolvV<br />

VaR<br />

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht<br />

EU-Banken- und Kapitaladäquanzrichtlinie, Capital Requirement Directive<br />

Durchschnittliche Bilanzsumme<br />

Handelsgesetzbuch<br />

International Accounting Standards<br />

InstitutsVergütungsverordnung<br />

Auf internen Ratings basierender Ansatz (Internal Ratings-Based Approach)<br />

International Financial Reporting Standards<br />

Kreditrisikominderungstechniken<br />

Kreditrisiko-Standardansatz<br />

Gesetz über das Kreditwesen (Kreditwesengesetz)<br />

Mindestanforderungen an das Risikomanagement der Kreditinstitute<br />

Ausfallwahrscheinlichkeit (Probability of Default)<br />

Richtlinie<br />

Solvabilitätsverordnung<br />

Value at Risk<br />

Offenlegungsbericht nach § 26a KWG Seite: 2 von 21


s<br />

<strong>Sparkasse</strong><br />

<strong>Attendorn</strong> <strong>Lennestadt</strong> <strong>Kirchhundem</strong><br />

Inhaltsverzeichnis<br />

1 Einleitung 4<br />

2 Risikomanagement (§ 322 SolvV) 4<br />

3 Anwendungsbereich der Solvabilitätsverordnung (§ 323 SolvV) 5<br />

4 Eigenmittelstruktur (§ 324 SolvV) 5<br />

5 Angemessenheit der Eigenmittel (§ 325 SolvV) 6<br />

6 Adressenausfallrisiko Allgemein (§ 327 SolvV) 8<br />

6.1 Gesamtbetrag der Forderungen nach risikotragenden Instrumenten 8<br />

6.2 Geografische Hauptgebiete nach kreditrisikotragenden Instrumenten 8<br />

6.3 Hauptbranchen nach kreditrisikotragenden Instrumenten 9<br />

6.4 Vertragliche Restlaufzeiten nach kreditrisikotragenden Instrumenten 9<br />

7 Adressenausfallrisiko Notleidende und in Verzug geratene Kredite 10<br />

7.1 Definition „in Verzug“ und „notleidend“ (§ 327 Abs. 1 Nr. 1 SolvV) 10<br />

7.2 Notleidende und in Verzug geratene Kredite je Hauptbranche 10<br />

7.3 Notleidende und in Verzug geratene Kredite je Hauptgebiet 12<br />

7.4 Bildung und Entwicklung der Risikovorsorge (§ 327 Abs. 1 Nr. 2 SolvV) 12<br />

8 Adressenausfallrisiko KSA (§ 328 SolvV) 13<br />

9 Adressenausfallrisiko Beteiligungen (§ 332 SolvV) 14<br />

10 Adressenausfallrisiko Verbriefungen (§ 334 SolvV) 15<br />

11 Kreditrisikominderungstechniken (§ 336 SolvV) 15<br />

12 Marktrisiko (§ 330 SolvV) 17<br />

13 Zinsänderungsrisiken auf Gesamtbankebene (§ 333 SolvV) 17<br />

14 Operationelles Risiko (§ 331 SolvV) 17<br />

15 Derivative Adressenausfallrisiko- und Aufrechnungspositionen<br />

(§ 326 SolvV) 18<br />

16 Informationen zum Vergütungssystem nach § 7 Instituts-<br />

Vergütungsverordnung (Vergütungsbericht) 18<br />

Offenlegungsbericht nach § 26a KWG Seite: 3 von 21


s<br />

<strong>Sparkasse</strong><br />

<strong>Attendorn</strong> <strong>Lennestadt</strong> <strong>Kirchhundem</strong><br />

1 Einleitung<br />

Der Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht hat im Jahr 2004 die aufsichtsrechtlichen Regelungen<br />

zur angemessenen Eigenkapitalausstattung international tätiger Banken überarbeitet.<br />

Das Grundkonzept der Eigenkapitalvereinbarung („Basel II“) besteht aus drei<br />

sich ergänzenden Säulen, mit dem Ziel, die Stabilität des nationalen und des internationalen<br />

Bankensystems besser abzusichern.<br />

Mit der dritten Säule verfolgt die Aufsicht das Ziel, die Marktdisziplin zu erhöhen, indem<br />

Marktteilnehmern Informationen über den Anwendungsumfang, das Kapital, das Risiko,<br />

den Risikoanalyseprozess und somit die Kapitaladäquanz einer Bank zugänglich gemacht<br />

werden. Die dritte Säule ergänzt die Mindesteigenkapitalanforderungen (erste<br />

Säule) und das Überprüfungsverfahren der Bankenaufsicht (zweite Säule).<br />

In Deutschland wurden die erweiterten Offenlegungsanforderungen der dritten Säule<br />

zum 1. Januar 2007 mit dem neuen § 26a KWG und der Einführung der Solvabilitätsverordnung<br />

(SolvV) in nationales Recht umgesetzt. Sie ersetzt den bisherigen Grundsatz I<br />

und konkretisiert die in § 10 KWG geforderte Angemessenheit der Eigenmittel der Institute.<br />

Übergangsweise hatten die Institute bis Ende 2007 die Möglichkeit, ihre Eigenkapitalanforderungen<br />

vollumfänglich weiterhin auf Basis der bisherigen Regelungen zu berechnen.<br />

Auf Grund der nationalen Umsetzung der neuen Offenlegungsanforderungen<br />

der CRD II waren mit Wirkung vom 31. Dezember 2010 in den Bereichen Eigenkapital (§<br />

324 SolvV), Marktrisiko/eigene Modelle (§ 330 SolvV) sowie Kreditrisikominderungstechniken/IRBA<br />

(§ 336 SolvV) Anpassungen erforderlich. Darüber hinaus wurden zentrale Aspekte<br />

der im September 2010 erarbeiteten „Leitlinien Offenlegung“ der deutschen Bankenaufsicht<br />

aufgenommen.<br />

Die Vorgaben der Banken- und Kapitaladäquanzrichtlinie (CRD III) finden durch eine Änderung<br />

der Solvabilitätsverordnung (SolvV) auch für deutsche Institute Anwendung. Sie<br />

entfalten damit Wirkung für die Offenlegungsberichte ab dem Jahr 2011.<br />

In Kapital 16 werden Informationen zu Vergütungssystemen (§ 7 InstitutsVergV) dargestellt.<br />

2 Risikomanagement (§ 322 SolvV)<br />

Die Informationen zum Risikomanagement sind im Lagebericht nach § 289 HGB unter<br />

dem Gliederungspunkt „F. Risikoberichterstattung“ veröffentlicht.<br />

Offenlegungsbericht nach § 26a KWG Seite: 4 von 21


s<br />

<strong>Sparkasse</strong><br />

<strong>Attendorn</strong> <strong>Lennestadt</strong> <strong>Kirchhundem</strong><br />

3 Anwendungsbereich der Solvabilitätsverordnung (§ 323 SolvV)<br />

Die <strong>Sparkasse</strong> <strong>Attendorn</strong>-<strong>Lennestadt</strong>-<strong>Kirchhundem</strong> ist das übergeordnete Unternehmen<br />

der Institutsgruppe. Nachgeordnetes Unternehmen gemäß § 10a Abs. 2 KWG ist die<br />

Verwa Beteiligungsgesellschaft mbH, <strong>Attendorn</strong>.<br />

Gemäß § 10a Abs. 6 KWG muss das übergeordnete Unternehmen dieser Institutsgruppe<br />

- im Sinne des § 10a Abs. 1 und 4 KWG - grundsätzlich seine maßgeblichen Positionen<br />

mit denen des nachgeordneten Unternehmens konsolidieren.<br />

Die <strong>Sparkasse</strong> <strong>Attendorn</strong>-<strong>Lennestadt</strong>-<strong>Kirchhundem</strong> ist durch Bescheid der Bundesanstalt<br />

für Finanzdienstleistungsaufsicht hinsichtlich der Verwa Beteiligungsgesellschaft mbH<br />

von den Verpflichtungen nach § 10a Abs. 6 KWG freigestellt. Eine aufsichtrechtliche Konsolidierung<br />

erfolgt daher nicht.<br />

4 Eigenmittelstruktur (§ 324 SolvV)<br />

Das Kernkapital der <strong>Sparkasse</strong> <strong>Attendorn</strong>-<strong>Lennestadt</strong>-<strong>Kirchhundem</strong> setzt sich aus den<br />

offenen Rücklagen gemäß § 10 Abs. 2a Satz 1 Nr. 4 KWG, vermindert um die Abzugspositionen<br />

nach § 10 Abs. 2a Satz 2 Nr. 2 und 6 KWG zusammen.<br />

Das Ergänzungskapital der <strong>Sparkasse</strong> besteht zum Teil aus nachrangigen Verbindlichkeiten.<br />

Zu deren Ausgestaltung verweisen wir auf die Ausführungen im gesetzlichen Anhang<br />

nach § 264 HGB zu diesem Punkt.<br />

Offenlegungsbericht nach § 26a KWG Seite: 5 von 21


s<br />

<strong>Sparkasse</strong><br />

<strong>Attendorn</strong> <strong>Lennestadt</strong> <strong>Kirchhundem</strong><br />

Eigenkapitalstruktur<br />

Stichtag<br />

Mio €<br />

Gesamtbetrag Kernkapital nach § 10 Abs. 2a KWG 58,1<br />

dar.: offene Rücklagen 58,1<br />

dar.: Bilanzgewinn, Zwischengewinn ---<br />

dar.: Sonderposten für allgemeine Bankrisiken nach § 340 g HGB 8,8<br />

dar.: Anderes Kapital nach § 10 Abs. 2 a Satz 1 Nr. 8 KWG ---<br />

dar.: Sonstiges Kapital nach § 10 Abs. 2a Satz 1 Nr. 10 i. V. m. 10 Abs. 4 KWG ---<br />

dar.: Stille Vermögenseinlagen gem. § 64 m Abs. 1 Satz 1 KWG (Altbestand) ---<br />

dar.: Abzugspositionen nach § 10 Abs. 2a Satz 2 KWG 0,0<br />

Gesamtbetrag Ergänzungskapital nach § 10 Abs. 2b KWG nach Abzug der Abzugspositionen<br />

gemäß § 10 Abs. 2b Satz 2 KWG und Drittrangmittel nach § 10 Abs. 2c KWG<br />

36,8<br />

nachrichtlich: Summe der Abzugspositionen gemäß § 10 Abs. 2b Satz 2 KWG 0,0<br />

nachrichtlich: Summe der Abzugspositionen gemäß § 10 Abs. 6 und 6a KWG 0,0<br />

Gesamtbetrag des modifizierten verfügbaren Eigenkapitals nach § 10 Abs. 1d Satz 1 KWG<br />

und der anrechenbaren Drittrangmittel nach § 10 Abs. 2c KWG<br />

94,9<br />

5 Angemessenheit der Eigenmittel (§ 325 SolvV)<br />

Die Angemessenheit der Eigenmittel der <strong>Sparkasse</strong> richtet sich nach den Vorschriften<br />

der Solvabilitätsverordnung.<br />

Die Unterlegung des Adressenausfallrisikos erfolgt nach der Methodik des Kreditrisikostandardansatzes.<br />

Für sämtliche Marktrisiken werden die aufsichtsrechtlichen Standardmethoden<br />

angewendet. Der Unterlegungsbetrag für das operationelle Risiko wird<br />

nach dem Basisindikatoransatz ermittelt.<br />

Weitergehende Informationen sind im Lagebericht nach § 289 HGB unter dem Gliederungspunkt<br />

„F. Risikoberichterstattung“ veröffentlicht.<br />

Offenlegungsbericht nach § 26a KWG Seite: 6 von 21


s<br />

<strong>Sparkasse</strong><br />

<strong>Attendorn</strong> <strong>Lennestadt</strong> <strong>Kirchhundem</strong><br />

Kapitalanforderungen<br />

Kreditrisiko<br />

Standardansatz<br />

Eigenkapitalanforderung<br />

in Mio. €<br />

- Zentralregierungen ---<br />

- Regionalregierungen und örtliche Gebietskörperschaften 0,0<br />

- Sonstige öffentliche Stellen 0,0<br />

- Multilaterale Entwicklungsbanken ---<br />

- Internationale Organisationen ---<br />

- Institute 0,3<br />

- von Kreditinstituten emittierte gedeckte<br />

0,0<br />

Schuldverschreibungen<br />

- Unternehmen 14,5<br />

- Mengengeschäft 8,7<br />

- durch Immobilien besicherte Positionen 5,4<br />

- Investmentanteile 4,9<br />

- Sonstige Positionen 0,7<br />

- Überfällige Positionen 1,0<br />

Verbriefungen<br />

Verbriefungen im Standardansatz ---<br />

Risiken aus Beteiligungswerten<br />

Beteiligungswerte im Standardansatz 1,1<br />

Marktrisiken des Handelsbuchs<br />

Marktrisiken gemäß Standardansatz 0,7<br />

Operationelle Risiken<br />

Operationelle Risiken gemäß Basisindikatoransatz 4,2<br />

Gesamt 41,5<br />

Kapitalquoten<br />

Gesamtkennziffer Kernkapitalquote<br />

in %<br />

in %<br />

Einzelinstitut 18,28 11,19<br />

Offenlegungsbericht nach § 26a KWG Seite: 7 von 21


s<br />

<strong>Sparkasse</strong><br />

<strong>Attendorn</strong> <strong>Lennestadt</strong> <strong>Kirchhundem</strong><br />

6 Adressenausfallrisiko Allgemein (§ 327 SolvV)<br />

Die nachfolgenden Übersichten enthalten den Gesamtbetrag der Forderungen inkl. offener<br />

Zusagen, jeweils aufgeschlüsselt nach den verschiedenen Forderungsarten zum Offenlegungsstichtag.<br />

Zu den offenen Zusagen zählen neben den nicht in Anspruch genommenen externen<br />

Limiten auch nicht in Anspruch genommene interne Limite sowie nicht in Anspruch genommene<br />

aber bereits genehmigte Überziehungen. Zu dem Gesamtbetrag der Forderungen<br />

zählen Forwarddarlehen erst ab dem Zeitpunkt der Inanspruchnahme. Kommunal<br />

verbürgte Treuhandkredite sind nicht enthalten.<br />

Die bilanziellen und außerbilanziellen Geschäfte werden jeweils mit ihrer Bemessungsgrundlage<br />

vor Kreditrisikominderung (nach SolvV) ausgewiesen; die derivativen Instrumente<br />

mit ihren Kreditäquivalenzbeträgen.<br />

6.1 Gesamtbetrag der Forderungen nach risikotragenden Instrumenten<br />

Da die Beträge am Offenlegungsstichtag nicht wesentlich von den Durchschnittsbeständen<br />

abweichen, konnte auf eine Darstellung der Durchschnittsbeträge verzichtet werden.<br />

Gesamtbetrag<br />

der Forderungen<br />

Kredite, Zusagen und<br />

andere nicht-derivative<br />

außerbilanzielle Aktiva<br />

Wertpapiere<br />

Derivative Instrumente<br />

Betrag in Mio. € Betrag in Mio. € Betrag in Mio. €<br />

1.029,0 350,3 ---<br />

6.2 Geografische Hauptgebiete nach kreditrisikotragenden Instrumenten<br />

Geografische<br />

Hauptgebiete<br />

Kredite, Zusagen und<br />

andere nicht-derivative<br />

außerbilanzielle Aktiva<br />

Wertpapiere<br />

Derivative Instrumente<br />

Betrag in Mio. € Betrag in Mio. € Betrag in Mio. €<br />

Kreis Olpe 657,9 --- ---<br />

Deutschland (ohne Kreis<br />

Olpe)<br />

EWR (ohne Deutschland und<br />

Kreis Olpe)<br />

Sonstige (ohne EWR,<br />

Deutschland und Kreis Olpe)<br />

367,3 334,5 ---<br />

1,2 15,8 ---<br />

2,6 --- ---<br />

Offenlegungsbericht nach § 26a KWG Seite: 8 von 21


s<br />

<strong>Sparkasse</strong><br />

<strong>Attendorn</strong> <strong>Lennestadt</strong> <strong>Kirchhundem</strong><br />

6.3 Hauptbranchen nach kreditrisikotragenden Instrumenten<br />

Hauptbranchen<br />

Kredite, Zusagen<br />

und andere nichtderivative<br />

außerbilanzielle<br />

Aktiva<br />

Wertpapiere<br />

Derivative<br />

Instrumente<br />

Betrag in Mio. € Betrag in Mio. € Betrag in Mio. €<br />

Banken 236,0 138,9 ---<br />

Investmentfonds<br />

(inkl. Geldmarktfonds)<br />

--- 155,3 ---<br />

Öffentliche Haushalte 34,2 48,6 ---<br />

Privatpersonen<br />

(inkl. wirtschaftlich selbstständige<br />

natürliche Personen)<br />

399,1 --- ---<br />

Unternehmen 326,9 --- ---<br />

davon:<br />

Land- und Forstwirtschaft,<br />

Fischerei und Aquakultur<br />

6,3 --- ---<br />

Energie- und Wasserversorgung,<br />

Entsorgung,<br />

Bergbau und Gewinnung<br />

11,4 --- ---<br />

von Steinen und Erden<br />

Verarbeitendes Gewerbe 125,4 --- ---<br />

Baugewerbe 18,2 --- ---<br />

Handel; Instandhaltung und<br />

Reparatur von Kraftfahrzeugen<br />

23,2 --- ---<br />

Verkehr und Lagerei,<br />

Nachrichtenübermittlung<br />

6,7 --- ---<br />

Finanz- und Versicherungsdienstleistungen<br />

6,3 --- ---<br />

Grundstücks- und<br />

Wohnungswesen<br />

72,0 --- ---<br />

Sonstiges Dienstleistungsgewerbe<br />

57,4 --- ---<br />

Organisationen ohne<br />

Erwerbszweck<br />

1,2 --- ---<br />

Sonstige 31,6 7,5 ---<br />

6.4 Vertragliche Restlaufzeiten nach kreditrisikotragenden Instrumenten<br />

Restlaufzeiten<br />

Kredite, Zusagen<br />

und andere nichtderivative<br />

außerbilanzielle<br />

Aktiva<br />

Wertpapiere<br />

Derivative<br />

Instrumente<br />

Betrag in Mio. € Betrag in Mio. € Betrag in Mio. €<br />

< 1 Jahr 451,2 42,2 ---<br />

1 Jahr – 5 Jahre 134,0 77,3 ---<br />

> 5 Jahre bis unbefristet 443,8 230,8 ---<br />

Offenlegungsbericht nach § 26a KWG Seite: 9 von 21


s<br />

<strong>Sparkasse</strong><br />

<strong>Attendorn</strong> <strong>Lennestadt</strong> <strong>Kirchhundem</strong><br />

7 Adressenausfallrisiko Notleidende und in Verzug geratene<br />

Kredite<br />

7.1 Definition „in Verzug“ und „notleidend“ (§ 327 Abs. 1 Nr. 1 SolvV)<br />

Für die <strong>Sparkasse</strong> gilt ein Engagement ab dem ersten Tag einer Limitüberziehung als<br />

„überzogen“. Ein Ausfall liegt ab einem Zahlungsverzug von mehr als 90 Tagen vor.<br />

Forderungen werden im Rahmen der SolvV als „in Verzug“ klassifiziert, wenn diese mehr<br />

als 90 aufeinanderfolgende Tage überfällig sind. Der Verzug wird bei der <strong>Sparkasse</strong> dabei<br />

kontenbezogen (§ 26 Abs. 16 SolvV) ermittelt.<br />

Die Einstufung von Forderungen als „notleidend“ orientiert sich an den Kriterien zur Bildung<br />

von Risikovorsorge.<br />

7.2 Notleidende und in Verzug geratene Kredite je Hauptbranche<br />

Gesamtinanspruchnahme<br />

aus notleidenden<br />

Krediten<br />

Betrag in<br />

Mio.€<br />

Bestand<br />

EWB<br />

Betrag in<br />

Mio.€<br />

Bestand<br />

PWB<br />

Betrag in<br />

Mio.€<br />

Betrag in<br />

Mio.€<br />

Bestand<br />

Rückstellungen<br />

Nettozuführung/<br />

Auflösung<br />

von<br />

EWB/Rückstellungen<br />

Betrag in<br />

Mio.€<br />

Direktabschreibungen<br />

Betrag in<br />

Mio.€<br />

Betrag in<br />

Mio.€<br />

Hauptbranchen<br />

Banken --- --- --- --- --- ---<br />

Investmentfonds<br />

--- --- --- --- --- ---<br />

(inkl. Geldmarktfonds)<br />

Öffentliche<br />

Haushalte<br />

--- --- --- --- --- ---<br />

Privatpersonen<br />

(inkl. wirtschaftlich<br />

selbstständige<br />

natürliche Personen)<br />

Eingänge<br />

auf abgeschriebene<br />

Forderungen<br />

Kredite<br />

in<br />

Verzug<br />

Betrag<br />

in Mio.€<br />

9,2 6,0 --- 0,6 --- 3,6<br />

Unternehmen 18,6 9,3 0,1 0,9 --- 2,5<br />

davon:<br />

Land- und<br />

Forstwirtschaft,<br />

Fischerei<br />

0,2 0,2 --- 0,1 --- ---<br />

und<br />

Aquakultur<br />

Energie- und<br />

Wasserversorgung,<br />

Entsorgung,<br />

Bergbau und<br />

0,1 0,1 --- --- --- ---<br />

Gewinnung<br />

von Steinen<br />

und Erden<br />

Verarbeitendes<br />

Gewerbe<br />

2,5 1,5 --- 0,2 --- 0,2<br />

Baugewerbe 0,6 0,5 --- --- --- 0,1<br />

Offenlegungsbericht nach § 26a KWG Seite: 10 von 21


s<br />

<strong>Sparkasse</strong><br />

<strong>Attendorn</strong> <strong>Lennestadt</strong> <strong>Kirchhundem</strong><br />

Hauptbranchen<br />

Gesamtinanspruchnahme<br />

aus notleidenden<br />

Krediten<br />

Betrag in<br />

Mio.€<br />

Bestand<br />

EWB<br />

Betrag in<br />

Mio.€<br />

Bestand<br />

PWB<br />

Betrag in<br />

Mio.€<br />

Betrag in<br />

Mio.€<br />

Bestand<br />

Rückstellungen<br />

Nettozuführung/<br />

Auflösung<br />

von<br />

EWB/Rückstellungen<br />

Betrag in<br />

Mio.€<br />

Direktabschreibungen<br />

Betrag in<br />

Mio.€<br />

Betrag in<br />

Mio.€<br />

Eingänge<br />

auf abgeschriebene<br />

Forderungen<br />

Kredite<br />

in<br />

Verzug<br />

Betrag<br />

in Mio.€<br />

Handel; Instandhaltung<br />

und<br />

Reparatur<br />

0,3 0,3 0,1 0,1 --- 0,1<br />

von Kraftfahrzeugen<br />

Verkehr und<br />

Lagerei,<br />

Nachrich-<br />

0,1 0,1 --- --- --- ---<br />

tenübermitt-<br />

lung<br />

Finanz- und<br />

Versicherungs-<br />

--- --- --- --- --- ---<br />

dienstleis-<br />

tungen<br />

Grundstücks-<br />

und<br />

Wohnungswesen<br />

9,8 2,5 --- -0,3 --- 1,6<br />

Sonstiges<br />

Dienstleistungsgewerbe<br />

5,0 4,1 --- 0,8 --- 0,5<br />

Organisationen<br />

ohne Erwerbszweck<br />

--- --- --- --- --- ---<br />

Sonstige 0,2 0,2 --- --- --- 0,1<br />

Gesamt 28,0 15,5 1,5 0,1 1,5 --- 0,2 6,2<br />

Offenlegungsbericht nach § 26a KWG Seite: 11 von 21


s<br />

<strong>Sparkasse</strong><br />

<strong>Attendorn</strong> <strong>Lennestadt</strong> <strong>Kirchhundem</strong><br />

7.3 Notleidende und in Verzug geratene Kredite je Hauptgebiet<br />

Geografische<br />

Hauptgebiete<br />

Gesamtinanspruchnahme<br />

aus notleidenden und in<br />

Verzug geratenen Krediten<br />

(mit Wertberichtigungsbedarf)<br />

Betrag in Mio. €<br />

Bestand<br />

EWB<br />

Betrag in<br />

Mio. €<br />

Bestand<br />

PWB<br />

Betrag in<br />

Mio. €<br />

Bestand<br />

Rückstellungen<br />

Betrag in<br />

Mio. €<br />

Kredite in<br />

Verzug<br />

Betrag in<br />

Mio. €<br />

Kreis Olpe 16,0 11,4 0,1 4,5<br />

Deutschland (ohne<br />

Kreis Olpe)<br />

EWR (ohne Deutschland<br />

und Kreis Olpe)<br />

Sonstige (ohne EWR,<br />

Deutschland und Kreis<br />

Olpe)<br />

11,9 4,1 --- 1,7<br />

0,1 --- --- ---<br />

--- --- --- ---<br />

Gesamt 28,0 15,5 1,5 0,1 6,2<br />

7.4 Bildung und Entwicklung der Risikovorsorge (§ 327 Abs. 1 Nr. 2 SolvV)<br />

Die <strong>Sparkasse</strong> verfügt über Steuerungsinstrumente, um frühzeitig Adressenausfallrisiken<br />

bei Kreditengagements zu erkennen, zu steuern, zu bewerten und im Jahresabschluss<br />

durch Risikovorsorge (Einzelwertberichtigungen, Rückstellungen) abzuschirmen.<br />

Die Risikovorsorge wird gemäß der handelsrechtlichen und steuerrechtlichen Vorschriften<br />

nach dem strengen Niederstwertprinzip ermittelt.<br />

Die Kreditengagements werden regelmäßig dahingehend überprüft, ob Risikovorsorgebedarf<br />

besteht. Soweit uns Informationen vorliegen, die auf eine Verschlechterung der<br />

wirtschaftlichen Verhältnisse hinweisen, erfolgt eine außerordentliche Überprüfung. Die<br />

Bildung der Risikovorsorge orientiert sich an der Wahrscheinlichkeit, mit der der Kreditnehmer<br />

seinen vertraglichen Verpflichtungen nicht mehr nachkommen kann. Basis hierfür<br />

ist die Beurteilung der wirtschaftlichen Verhältnisse und das Zahlungsverhalten des<br />

Kunden.<br />

Zur Feststellung der Höhe der Risikovorsorge erfolgt eine Bewertung der Sicherheiten<br />

mit ihrem wahrscheinlichen Realisationswert, um einschätzen zu können, welche Zahlungen<br />

nach Eintritt von Leistungsstörungen noch erwartet werden.<br />

Die Wertberichtigungen, Rückstellungen und Direktabschreibungen werden per Antrag<br />

kompetenzgerecht entschieden. Es erfolgt eine regelmäßige Überprüfung der Angemessenheit<br />

und ggf. daraus resultierende Anpassungen. Bei nachhaltiger Verbesserung der<br />

wirtschaftlichen Verhältnisse des Kreditnehmers, die eine Kapitaldienstfähigkeit erkennen<br />

lassen oder bei einer zweifelsfreien Kreditrückführung aus vorhandenen Sicherheiten,<br />

erfolgt eine Auflösung der Risikovorsorge.<br />

Offenlegungsbericht nach § 26a KWG Seite: 12 von 21


s<br />

<strong>Sparkasse</strong><br />

<strong>Attendorn</strong> <strong>Lennestadt</strong> <strong>Kirchhundem</strong><br />

Die Erfassung, Fortschreibung und Auflösung der Risikovorsorge erfolgt bei der <strong>Sparkasse</strong><br />

in einem zentralen System innerhalb des Bereichs Kreditservice.<br />

Für latente Ausfallrisiken bildet die <strong>Sparkasse</strong> Pauschalwertberichtigungen. Darüber hinaus<br />

bestehen weitere Vorsorgereserven für allgemeine Bankrisiken.<br />

In den Arbeitsanweisungen sind die Berechnungsweisen sowie die Prozesse zur Genehmigung<br />

der Risikovorsorgen geregelt.<br />

Anfangsbestand<br />

der<br />

Periode<br />

Betrag in<br />

Mio. €<br />

Fortschreibung<br />

in der<br />

Periode<br />

Betrag in<br />

Mio. €<br />

Auflösung<br />

Betrag in<br />

Mio. €<br />

Verbrauch<br />

Betrag in<br />

Mio. €<br />

wechselkursbedingte<br />

und<br />

sonstige Veränderungen<br />

Betrag in<br />

Mio. €<br />

Endbestand<br />

der Periode<br />

Betrag in<br />

Mio. €<br />

EWB 15,5 1,9 1,2 0,7 --- 15,5<br />

Rückstellungen 0,2 --- 0,1 --- --- 0,1<br />

PWB 1,6 --- 0,1 --- --- 1,5<br />

8 Adressenausfallrisiko KSA (§ 328 SolvV)<br />

Die nachfolgende Tabelle beinhaltet die jeweilige Summe der Positionswerte, die einem<br />

festen aufsichtsrechtlichen Risikogewicht zugeordnet sind. Dabei erfolgt die Darstellung<br />

der Positionswerte vor und nach Einbeziehung von Kreditrisikominderungseffekten aus<br />

Sicherheiten.<br />

Gesamtsumme der ausstehenden Forderungsbeträge (Standardansatz)<br />

Risikogewicht in %<br />

vor Kreditrisikominderung nach Kreditrisikominderung<br />

Betrag in Mio. € Betrag in Mio. €<br />

0 446,8 473,4<br />

10 9,9 9,9<br />

20 131,4 134,6<br />

35 192,9 192,9<br />

50 0,2 0,2<br />

70 12,8 12,8<br />

75 158,1 153,0<br />

90 9,0 9,0<br />

100 244,4 219,9<br />

115 --- ---<br />

150 5,3 5,1<br />

190 --- ---<br />

250 --- ---<br />

290 --- ---<br />

350 --- ---<br />

370 --- ---<br />

1.250 --- ---<br />

Kapitalabzug --- ---<br />

Offenlegungsbericht nach § 26a KWG Seite: 13 von 21


s<br />

<strong>Sparkasse</strong><br />

<strong>Attendorn</strong> <strong>Lennestadt</strong> <strong>Kirchhundem</strong><br />

Die <strong>Sparkasse</strong> ermittelt die Eigenkapitalanforderungen im Kreditrisiko der Forderungsklassen<br />

"Zentralregierungen", "Regionalregierungen", "sonstige öffentliche Stellen", "Institute"<br />

sowie "von Kreditinstituten emittierte gedeckte Schuldverschreibungen" anhand<br />

der Bonitätsbeurteilungen der Ratingagenturen Standard & Poor´s Rating Services und<br />

Moody´s Investors Service. Grundsätzlich wird dabei jeder Emission das entsprechende<br />

Länderrating zugeordnet.<br />

Die Bestimmung der Risikogewichte der übrigen Forderungsklassen erfolgt anhand der<br />

pauschalen aufsichtsrechtlichen Vorgaben.<br />

Die beschriebene Verfahrensweise wird programmtechnisch unterstützt.<br />

9 Adressenausfallrisiko Beteiligungen (§ 332 SolvV)<br />

Der strategische Umgang mit Beteiligungen ist vom Vorstand in einer eigenständigen<br />

Beteiligungsstrategie festgelegt worden. Zur Steuerung von Adressenrisiken der Beteiligungen<br />

hat der Vorstand ferner im Rahmen eines Beteiligungscontrollings strategische<br />

Zielsetzungen für jede Beteiligung formuliert.<br />

Die Beteiligungen der <strong>Sparkasse</strong>, sowohl direkte als auch indirekte Beteiligungen, wurden<br />

aufgrund langfristiger strategischer Überlegungen eingegangen, um den Verbund<br />

der <strong>Sparkasse</strong>n-Finanzgruppe zu stärken und/oder eine Zusammenarbeit mit den einzelnen<br />

Institutionen in der Region zu ermöglichen. Sie dienen letztlich der Erfüllung des öffentlichen<br />

Auftrages durch den Gesetzgeber sowie der Förderung des <strong>Sparkasse</strong>nwesens.<br />

Eine Gewinnerzielung steht somit nicht im Vordergrund.<br />

Die Bewertung der Beteiligungen im Anlagebuch erfolgt nach rechnungslegungsspezifischen<br />

Vorgaben gemäß HGB (gemildertes Niederstwertprinzip). Bei den Beteiligungspositionen<br />

wird der Bilanzansatz ausgewiesen, Buchwert und Zeitwert der Beteiligungen<br />

entsprechen einander.<br />

Im abgelaufenen Geschäftsjahr wurden keine Gewinne oder Verluste aus dem Verkauf<br />

von Beteiligungen realisiert.<br />

Offenlegungsbericht nach § 26a KWG Seite: 14 von 21


s<br />

<strong>Sparkasse</strong><br />

<strong>Attendorn</strong> <strong>Lennestadt</strong> <strong>Kirchhundem</strong><br />

Wertansätze für Beteiligungsinstrumente<br />

Vergleich<br />

Gruppen von Beteiligungsinstrumenten<br />

Buchwert<br />

Börsenwert<br />

in Mio. € in Mio. €<br />

A: strategische Beteiligungen<br />

- börsengehandelte Positionen ---<br />

- nicht börsennotiert, aber zu einem<br />

--- ----------<br />

hinreichend diversifizierten<br />

Beteiligungsportfolio gehörend<br />

- andere Beteiligungspositionen 11,4 ----------<br />

B: Sonstige Beteiligungen<br />

- börsengehandelte Positionen ---<br />

- nicht börsennotiert, aber zu einem<br />

--- ----------<br />

hinreichend diversifizierten<br />

Beteiligungsportfolio gehörend<br />

- andere Beteiligungspositionen 0,4 ----------<br />

Die hier ausgewiesenen Positionen entsprechen der Zuordnung der Forderungsklasse<br />

Beteiligungen nach der Solvabilitätsverordnung.<br />

10 Adressenausfallrisiko Verbriefungen (§ 334 SolvV)<br />

Im Bereich der Verbriefungen sind durch die <strong>Sparkasse</strong> <strong>Attendorn</strong>-<strong>Lennestadt</strong>-<strong>Kirchhundem</strong><br />

keine Geschäfte getätigt worden.<br />

11 Kreditrisikominderungstechniken (§ 336 SolvV)<br />

Die im täglichen Geschäftsbetrieb einer <strong>Sparkasse</strong> eingegangenen Risiken können durch<br />

Kreditrisikominderungstechniken in Form von Sicherheiten oder Aufrechnungsvereinbarungen<br />

(Netting) reduziert werden.<br />

Um die laufende juristische Durchsetzbarkeit zu gewährleisten, wird grundsätzlich mit<br />

Vertragsstandardisierungen gearbeitet. Die Werthaltigkeit und der rechtliche Bestand<br />

von Sicherheiten werden in Abhängigkeit von Art, Höhe und Wertansatz der Sicherheit in<br />

regelmäßigen Abständen oder anlassbezogen überprüft.<br />

Offenlegungsbericht nach § 26a KWG Seite: 15 von 21


s<br />

<strong>Sparkasse</strong><br />

<strong>Attendorn</strong> <strong>Lennestadt</strong> <strong>Kirchhundem</strong><br />

Die Entscheidung über die Anerkennung und Anwendung eines Sicherheiteninstruments<br />

zur Kreditrisikominderung trifft die <strong>Sparkasse</strong> im Kontext ihrer Risikostrategien. Folgende<br />

Hauptarten von Sicherheiten werden für Zwecke der Solvabilitätsverordnung als Sicherheiteninstrumente<br />

risikomindernd in Anrechnung gebracht:<br />

a) Gewährleistungen<br />

• Bürgschaften und Garantien<br />

• Bareinlagen bei anderen Kreditinstituten<br />

• an die <strong>Sparkasse</strong> abgetretene oder verpfändete Bausparguthaben, Schuldverschreibungen,<br />

die auf Verlangen des Inhabers vom emittierenden Kreditinstitut<br />

zurückerworben werden müssen<br />

Bei den Gewährleistungsgebern für die von der <strong>Sparkasse</strong> angerechneten Gewährleistungen<br />

handelt es sich hauptsächlich um öffentliche Stellen, Zentralregierungen, Regionalregierungen,<br />

örtliche Gebietskörperschaften oder inländische Kreditinstitute.<br />

Kreditderivate werden von der <strong>Sparkasse</strong> derzeit nicht genutzt.<br />

b) Finanzielle Sicherheiten<br />

• Bareinlagen in der <strong>Sparkasse</strong><br />

• Einlagenzertifikate der <strong>Sparkasse</strong><br />

• Schuldverschreibungen der <strong>Sparkasse</strong><br />

Aufgrund des diversifizierten Kreditportfolios bestehen derzeit keine Konzentrationsrisiken<br />

im Bereich der unter a) oder b) aufgeführten Sicherungsinstrumente.<br />

Die <strong>Sparkasse</strong> nutzt zur Absicherung von (privaten) Immobilienfinanzierungen Grundpfandrechte<br />

als wesentliches Instrument zur Minimierung der mit dem Kreditgeschäft<br />

verbundenen Risiken. Die privilegierten Grundpfandrechte werden im Kreditrisikostandardansatz<br />

(KSA) als eigenständige Forderungsklasse berücksichtigt und daher nicht als<br />

Kreditrisikominderungstechnik nach der Solvabilitätsverordnung behandelt. Die Bewertung<br />

der Grundpfandrechte erfolgt gemäß den Anforderungen des § 35 SolvV i. V. m.<br />

§ 20 a Abs. 4 bis 8 KWG. Bei der Ermittlung des Sicherheitenwerts werden die Vorgaben<br />

der Beleihungsgrundsätze des Landes Nordrhein-Westfalen und die Empfehlungen des<br />

<strong>Sparkasse</strong>nverbandes Westfalen-Lippe zu Grunde gelegt.<br />

Offenlegungsbericht nach § 26a KWG Seite: 16 von 21


s<br />

<strong>Sparkasse</strong><br />

<strong>Attendorn</strong> <strong>Lennestadt</strong> <strong>Kirchhundem</strong><br />

Für die einzelnen Forderungsklassen ergeben sich folgende Gesamtbeträge an gesicherten<br />

Positionswerten:<br />

Forderungsklasse<br />

Gesamtsumme<br />

Finanzielle<br />

Sicherheiten<br />

Garantien<br />

Physische<br />

Sicherheiten<br />

in Mio. € In Mio. € in Mio. € in Mio. €<br />

Immobilien 200,7 --- --- 200,7<br />

Öffentliche Stellen 0,8 --- 0,8 ---<br />

Mengengeschäft 5,2 1,2 4,0 ---<br />

Unternehmen 28,4 1,4 27,0 ---<br />

Verzug 3,5 --- 0,6 2,9<br />

12 Marktrisiko (§ 330 SolvV)<br />

Für regulatorische Zwecke verwendet die <strong>Sparkasse</strong> derzeit keine eigenen internen Risikomodelle.<br />

Zur Anwendung kommen hier die aufsichtsrechtlichen Standardverfahren.<br />

Im Bereich der Risikoarten Waren, Handelsbuch, Optionen und Sonstige sind durch die<br />

<strong>Sparkasse</strong> keine Geschäfte getätigt worden. Aus den bestehenden Währungsrisiken ergeben<br />

sich Eigenmittelanforderungen in Höhe von 0,72 Mio. EUR.<br />

13 Zinsänderungsrisiken auf Gesamtbankebene (§ 333 SolvV)<br />

Die Beschreibung der eingesetzten Messverfahren sind im Lagebericht nach § 289 HGB<br />

unter dem Gliederungspunkt „F. Risikoberichterstattung“ veröffentlicht.<br />

Die Zinsspannenanalyse zum Jahresende 2012 zeigt bei einer ad-hoc-Parallelverschiebung<br />

der Zinsstruktur um +1 %-Punkt bzw. -1 %-Punkt einen Rückgang des erwarteten<br />

Betriebsergebnisses vor Bewertung von 0,07 %-Punkten der DBS bzw. 0,03 %-Punkten<br />

der DBS.<br />

14 Operationelles Risiko (§ 331 SolvV)<br />

Operationelle Risiken werden als die Gefahr von Schäden definiert, die infolge der Unangemessenheit<br />

oder des Versagens von internen Verfahren, Mitarbeitern, der internen<br />

Infrastruktur oder infolge externer Einflüsse eintreten.<br />

Der bankaufsichtliche Anrechnungsbetrag zur Eigenkapitalunterlegung für das operationelle<br />

Risiko wird anhand des Basisindikatoransatzes ermittelt.<br />

Offenlegungsbericht nach § 26a KWG Seite: 17 von 21


s<br />

<strong>Sparkasse</strong><br />

<strong>Attendorn</strong> <strong>Lennestadt</strong> <strong>Kirchhundem</strong><br />

Weitere Informationen zur Behandlung der operationellen Risiken und zum Risikomanagement<br />

können dem Lagebericht nach § 289 HGB unter dem Gliederungspunkt „F. Risikoberichterstattung“<br />

entnommen werden.<br />

15 Derivative Adressenausfallrisiko- und Aufrechnungspositionen<br />

(§ 326 SolvV)<br />

Die <strong>Sparkasse</strong> hat im Geschäftsjahr 2012 keine Geschäfte in derivativen Finanzinstrumenten<br />

abgeschlossen.<br />

16 Informationen zum Vergütungssystem nach § 7 Instituts-<br />

Vergütungsverordnung (Vergütungsbericht)<br />

I. Qualitative Angaben gemäß § 7 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 InstitutsVergV<br />

1. Allgemeine Angaben zum Vergütungssystem<br />

Die <strong>Sparkasse</strong> <strong>Attendorn</strong>-<strong>Lennestadt</strong>-<strong>Kirchhundem</strong> ist tarifgebunden. Aus diesem Grund<br />

finden auf die Arbeitsverhältnisse der <strong>Sparkasse</strong>nbeschäftigten die Tarifverträge für den<br />

öffentlichen Dienst, insbesondere der TVöD-<strong>Sparkasse</strong>n, Anwendung. Nahezu alle Beschäftigte<br />

erhalten eine Vergütung ausschließlich auf dieser tariflichen Basis.<br />

2. Geschäftsbereiche<br />

Die <strong>Sparkasse</strong> <strong>Attendorn</strong>-<strong>Lennestadt</strong>-<strong>Kirchhundem</strong> verfügt über folgende Geschäftsbereiche:<br />

a) Vertrieb Privatkunden<br />

b) Vertrieb Firmenkunden<br />

c) Stab und Betrieb<br />

Tochtergesellschaften sowie der Versicherungsservice sind dem Geschäftsbereich<br />

a) Vertrieb Privatkunden zugeordnet.<br />

Die Baufinanzierungsberatung ist dem Bereich b) Firmenkunden zugeordnet.<br />

Zu dem Geschäftsbereich c) Stab und Betrieb zählen die Bereiche Vertriebsmanagement/Kommunikation,<br />

Vorstandsstab/Personal, Unternehmenssteuerung, Kreditservice,<br />

Revision, Organisation und Marktservice.<br />

Offenlegungsbericht nach § 26a KWG Seite: 18 von 21


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<strong>Sparkasse</strong><br />

<strong>Attendorn</strong> <strong>Lennestadt</strong> <strong>Kirchhundem</strong><br />

3. Ausgestaltung des Vergütungssystems<br />

Alle Beschäftigten können neben der Tarifvergütung in untergeordnetem Umfang Prämien<br />

erhalten.<br />

Die Prämienauszahlungen werden im jeweiligen Folgejahr vorgenommen. Für das Jahr<br />

2011 wurden im Jahr 2012 Prämien gezahlt. Die Gesamthöhe des Prämientopfes ist abhängig<br />

von den betriebswirtschaftlichen (1/3 Anteil) und vertrieblichen (2/3 Anteil) Ergebnissen<br />

der <strong>Sparkasse</strong> und honoriert die Leistungen der Beschäftigten. Die Leistungsbewertung<br />

erfolgt auf Basis von qualitativen, zum Beispiel langfristig ausgerichteten Zielen<br />

zur Kundenbindung, und quantitativen Zielen, wie beispielsweise Verkaufserfolgen.<br />

Die Verteilung des Gesamttopfes erfolgt zu 15 % an die Führungskräfte und zu 85 % an<br />

die Mitarbeiter. Der Mitarbeiteranteil verteilt sich im Weiteren zu 60 % auf die Marktbereiche<br />

und zu 40 % auf die Stabs- und Betriebsbereiche. Den Marktbereichen stehen<br />

hiervon 70 % für die Teamzielerreichung und 30 % für die Einzelzielerreichung zur Verfügung.<br />

Verteilbasis für den Stabs- und Betriebsbereich ist die Erreichung der Teamziele.<br />

Die Bereichs- und Marktbereichsleiter erhalten eine variable Vergütungskomponente,<br />

abhängig vom unternehmerischen Erfolg der <strong>Sparkasse</strong>. In den Verträgen ist eine angemessene<br />

Obergrenze vereinbart. Die Auszahlung erfolgt jeweils im Folgejahr.<br />

Daneben liegen für wenige Beschäftigte vertragliche Regelungen über eine zielorientierte<br />

variable Vergütung vor, für die angemessene Obergrenzen bestehen.<br />

Die Verhinderungsvertreter erhalten eine Funktionszulage mit einer angemessenen<br />

Obergrenze.<br />

3.1. Zusammensetzung der Vergütungen<br />

Die Beschäftigten der <strong>Sparkasse</strong> erhalten die tarifliche Vergütung nach dem TVöD-<br />

<strong>Sparkasse</strong>n, die Beschäftigten der Tochtergesellschaft aufgrund von außertariflichen<br />

Vereinbarungen.<br />

Für die arbeitsvertraglichen Regelungen über zielorientierte sowie unternehmenserfolgsabhängige<br />

variable Vergütungen sind jeweils angemessene Obergrenzen festgelegt<br />

worden.<br />

Die Prämien und die arbeitsvertraglich geregelten zielorientierten sowie unternehmenserfolgsabhängigen<br />

Vergütungen stellen die einzigen variablen Vergütungsbestandteile<br />

übertariflicher Art dar.<br />

Dem Vorstand, seinen Verhinderungsvertretern sowie einer weiteren Führungskraft stehen<br />

Dienstwagen zur Verfügung, die auch privat genutzt werden dürfen.<br />

Offenlegungsbericht nach § 26a KWG Seite: 19 von 21


s<br />

<strong>Sparkasse</strong><br />

<strong>Attendorn</strong> <strong>Lennestadt</strong> <strong>Kirchhundem</strong><br />

3.2. Vergütungsparameter<br />

Mit dem Vorstand und den Beschäftigten sind Zielvereinbarungen getroffen, die den Verkaufserfolg<br />

fördern sollen. Die Ziele der Geschäftsbereiche Vertrieb Privatkunden und<br />

Vertrieb Firmenkunden werden am Gesamtergebnis des Unternehmens und anhand von<br />

verkauften Produkten gemessen. Dabei setzt sich die Gesamtzielerreichung aus<br />

funktionsspezifischen Einzel- und Teamzielen zusammen. Diese Ziele sind auf einen<br />

langfristigen und nachhaltigen Geschäftserfolg ausgerichtet und berücksichtigen auch<br />

qualitative Ziele, wie beispielsweise die Kundenzufriedenheit, den Marktanteil und die<br />

Marktposition.<br />

Im Geschäftsbereich Stab und Betrieb sind die Ziele zukunftsorientiert und auf eine robuste<br />

Position innerhalb der <strong>Sparkasse</strong>norganisation ausgerichtet. Diese Ziele sind die<br />

Basis für die Ausrichtung der Projekte und Arbeiten innerhalb dieses Geschäftsbereichs.<br />

3.3. Art und Weise der Gewährung<br />

Die Prämien und die arbeitsvertraglich geregelten zielorientierten sowie unternehmenserfolgsabhängigen<br />

Vergütungen werden jährlich nach Ablauf des Geschäftsjahres als<br />

Einmalzahlung ausgezahlt. Bei drei Beschäftigten werden unterjährig Vorauszahlungen<br />

auf die zu erwartenden variablen Vergütungsanteile vorgenommen.<br />

4. Vorstandsvergütung<br />

Die Vergütung der Vorstandsmitglieder der <strong>Sparkasse</strong> <strong>Attendorn</strong>-<strong>Lennestadt</strong>-<br />

<strong>Kirchhundem</strong> besteht aus einer Festvergütung, bestehend aus einem Jahresgrundbetrag<br />

zuzüglich einer allgemeinen Zulage und einer variablen Leistungszulage. Die Vergütung<br />

der Vorstandsmitglieder richtet sich nach den Empfehlungen des <strong>Sparkasse</strong>nverbandes<br />

Westfalen-Lippe, Münster, die eine angemessene Obergrenze des Verhältnisses<br />

zwischen fixen und variablen Vergütungen vorsehen.<br />

5. Einbindung externer Berater<br />

Eine Einbindung externer Berater ist nicht erfolgt.<br />

Offenlegungsbericht nach § 26a KWG Seite: 20 von 21


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<strong>Sparkasse</strong><br />

<strong>Attendorn</strong> <strong>Lennestadt</strong> <strong>Kirchhundem</strong><br />

II.<br />

Quantitative Angaben gemäß § 7 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 InstitutsVergV<br />

Geschäftsbereiche<br />

Gesamtbetrag der<br />

Gesamtbetrag der<br />

Anzahl der Begünstig-<br />

festen Vergütungen<br />

variablen Vergütungen<br />

ten der variablen Ver-<br />

in TEUR<br />

in TEUR<br />

gütungen<br />

a) Vertrieb<br />

2.923,2 460,4 84<br />

Privatkunden<br />

b) Vertrieb<br />

703,2 99,1 14<br />

Firmenkunden<br />

c) Stab und Betrieb 4.229,6 597,0 143<br />

Basis der Vergütungsbeträge ist das Bruttoarbeitsentgelt der Beschäftigten des Geschäftsjahres<br />

2012 einschließlich der Tarifvergütung.<br />

Die Zuordnung der Beschäftigten zu den einzelnen Geschäftsbereichen erfolgt zum<br />

Stand 31.12.2012.<br />

Dem Vorstandsvorsitzenden sind nachstehende Geschäftsbereiche zugeordnet:<br />

a) Vertrieb Privatkunden: Vollständig, außer Tochtergesellschaften und Versicherungsservice.<br />

b) Stab und Betrieb: Die Bereiche Vorstandsstab/Personal, Revision, Vertriebsmanagement/Kommunikation,<br />

Organisation, Kreditservice und Unternehmenssteuerung.<br />

Nachfolgend aufgeführte Geschäftsbereiche sind dem Vorstandsmitglied zugeordnet:<br />

a) Vertrieb Privatkunden: Die Tochtergesellschaften und der Versicherungsservice.<br />

b) Vertrieb Firmenkunden und Baufinanzierung: Vollständig.<br />

c) Stab und Betrieb: Der Bereich Marktservice.<br />

Die Gesamtbeträge der festen und variablen Vergütungen je Geschäftsbereich werden<br />

daher einschließlich der festen und variablen Vergütungsbestandteile des zuständigen<br />

Vorstandsmitgliedes dargestellt. Berechnungsbasis für die Vergütungsbestandteile ist<br />

die dem jeweiligen Vorstandsmitglied zugeordnete Anzahl von Mitarbeitern.<br />

Offenlegungsbericht nach § 26a KWG Seite: 21 von 21

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