Drucken/Speichern - Sparkasse Attendorn-Lennestadt-Kirchhundem
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s<br />
<strong>Sparkasse</strong><br />
<strong>Attendorn</strong> <strong>Lennestadt</strong> <strong>Kirchhundem</strong><br />
Offenlegungsbericht der <strong>Sparkasse</strong><br />
<strong>Attendorn</strong>-<strong>Lennestadt</strong>-<strong>Kirchhundem</strong><br />
Offenlegung nach § 26a KWG zum<br />
31.12.2012 und Offenlegung nach § 7<br />
Instituts-Vergütungsverordnung<br />
(Vergütungsbericht)<br />
Offenlegungsbericht nach § 26a KWG Seite: 1 von 21
s<br />
<strong>Sparkasse</strong><br />
<strong>Attendorn</strong> <strong>Lennestadt</strong> <strong>Kirchhundem</strong><br />
Abkürzungsverzeichnis<br />
a. F. Alte Fassung<br />
BaFin<br />
CRD<br />
DBS<br />
HGB<br />
IAS<br />
Instituts-<br />
VergV<br />
IRBA<br />
IFRS<br />
KRMT<br />
KSA<br />
KWG<br />
MaRisk<br />
PD<br />
RL<br />
SolvV<br />
VaR<br />
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht<br />
EU-Banken- und Kapitaladäquanzrichtlinie, Capital Requirement Directive<br />
Durchschnittliche Bilanzsumme<br />
Handelsgesetzbuch<br />
International Accounting Standards<br />
InstitutsVergütungsverordnung<br />
Auf internen Ratings basierender Ansatz (Internal Ratings-Based Approach)<br />
International Financial Reporting Standards<br />
Kreditrisikominderungstechniken<br />
Kreditrisiko-Standardansatz<br />
Gesetz über das Kreditwesen (Kreditwesengesetz)<br />
Mindestanforderungen an das Risikomanagement der Kreditinstitute<br />
Ausfallwahrscheinlichkeit (Probability of Default)<br />
Richtlinie<br />
Solvabilitätsverordnung<br />
Value at Risk<br />
Offenlegungsbericht nach § 26a KWG Seite: 2 von 21
s<br />
<strong>Sparkasse</strong><br />
<strong>Attendorn</strong> <strong>Lennestadt</strong> <strong>Kirchhundem</strong><br />
Inhaltsverzeichnis<br />
1 Einleitung 4<br />
2 Risikomanagement (§ 322 SolvV) 4<br />
3 Anwendungsbereich der Solvabilitätsverordnung (§ 323 SolvV) 5<br />
4 Eigenmittelstruktur (§ 324 SolvV) 5<br />
5 Angemessenheit der Eigenmittel (§ 325 SolvV) 6<br />
6 Adressenausfallrisiko Allgemein (§ 327 SolvV) 8<br />
6.1 Gesamtbetrag der Forderungen nach risikotragenden Instrumenten 8<br />
6.2 Geografische Hauptgebiete nach kreditrisikotragenden Instrumenten 8<br />
6.3 Hauptbranchen nach kreditrisikotragenden Instrumenten 9<br />
6.4 Vertragliche Restlaufzeiten nach kreditrisikotragenden Instrumenten 9<br />
7 Adressenausfallrisiko Notleidende und in Verzug geratene Kredite 10<br />
7.1 Definition „in Verzug“ und „notleidend“ (§ 327 Abs. 1 Nr. 1 SolvV) 10<br />
7.2 Notleidende und in Verzug geratene Kredite je Hauptbranche 10<br />
7.3 Notleidende und in Verzug geratene Kredite je Hauptgebiet 12<br />
7.4 Bildung und Entwicklung der Risikovorsorge (§ 327 Abs. 1 Nr. 2 SolvV) 12<br />
8 Adressenausfallrisiko KSA (§ 328 SolvV) 13<br />
9 Adressenausfallrisiko Beteiligungen (§ 332 SolvV) 14<br />
10 Adressenausfallrisiko Verbriefungen (§ 334 SolvV) 15<br />
11 Kreditrisikominderungstechniken (§ 336 SolvV) 15<br />
12 Marktrisiko (§ 330 SolvV) 17<br />
13 Zinsänderungsrisiken auf Gesamtbankebene (§ 333 SolvV) 17<br />
14 Operationelles Risiko (§ 331 SolvV) 17<br />
15 Derivative Adressenausfallrisiko- und Aufrechnungspositionen<br />
(§ 326 SolvV) 18<br />
16 Informationen zum Vergütungssystem nach § 7 Instituts-<br />
Vergütungsverordnung (Vergütungsbericht) 18<br />
Offenlegungsbericht nach § 26a KWG Seite: 3 von 21
s<br />
<strong>Sparkasse</strong><br />
<strong>Attendorn</strong> <strong>Lennestadt</strong> <strong>Kirchhundem</strong><br />
1 Einleitung<br />
Der Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht hat im Jahr 2004 die aufsichtsrechtlichen Regelungen<br />
zur angemessenen Eigenkapitalausstattung international tätiger Banken überarbeitet.<br />
Das Grundkonzept der Eigenkapitalvereinbarung („Basel II“) besteht aus drei<br />
sich ergänzenden Säulen, mit dem Ziel, die Stabilität des nationalen und des internationalen<br />
Bankensystems besser abzusichern.<br />
Mit der dritten Säule verfolgt die Aufsicht das Ziel, die Marktdisziplin zu erhöhen, indem<br />
Marktteilnehmern Informationen über den Anwendungsumfang, das Kapital, das Risiko,<br />
den Risikoanalyseprozess und somit die Kapitaladäquanz einer Bank zugänglich gemacht<br />
werden. Die dritte Säule ergänzt die Mindesteigenkapitalanforderungen (erste<br />
Säule) und das Überprüfungsverfahren der Bankenaufsicht (zweite Säule).<br />
In Deutschland wurden die erweiterten Offenlegungsanforderungen der dritten Säule<br />
zum 1. Januar 2007 mit dem neuen § 26a KWG und der Einführung der Solvabilitätsverordnung<br />
(SolvV) in nationales Recht umgesetzt. Sie ersetzt den bisherigen Grundsatz I<br />
und konkretisiert die in § 10 KWG geforderte Angemessenheit der Eigenmittel der Institute.<br />
Übergangsweise hatten die Institute bis Ende 2007 die Möglichkeit, ihre Eigenkapitalanforderungen<br />
vollumfänglich weiterhin auf Basis der bisherigen Regelungen zu berechnen.<br />
Auf Grund der nationalen Umsetzung der neuen Offenlegungsanforderungen<br />
der CRD II waren mit Wirkung vom 31. Dezember 2010 in den Bereichen Eigenkapital (§<br />
324 SolvV), Marktrisiko/eigene Modelle (§ 330 SolvV) sowie Kreditrisikominderungstechniken/IRBA<br />
(§ 336 SolvV) Anpassungen erforderlich. Darüber hinaus wurden zentrale Aspekte<br />
der im September 2010 erarbeiteten „Leitlinien Offenlegung“ der deutschen Bankenaufsicht<br />
aufgenommen.<br />
Die Vorgaben der Banken- und Kapitaladäquanzrichtlinie (CRD III) finden durch eine Änderung<br />
der Solvabilitätsverordnung (SolvV) auch für deutsche Institute Anwendung. Sie<br />
entfalten damit Wirkung für die Offenlegungsberichte ab dem Jahr 2011.<br />
In Kapital 16 werden Informationen zu Vergütungssystemen (§ 7 InstitutsVergV) dargestellt.<br />
2 Risikomanagement (§ 322 SolvV)<br />
Die Informationen zum Risikomanagement sind im Lagebericht nach § 289 HGB unter<br />
dem Gliederungspunkt „F. Risikoberichterstattung“ veröffentlicht.<br />
Offenlegungsbericht nach § 26a KWG Seite: 4 von 21
s<br />
<strong>Sparkasse</strong><br />
<strong>Attendorn</strong> <strong>Lennestadt</strong> <strong>Kirchhundem</strong><br />
3 Anwendungsbereich der Solvabilitätsverordnung (§ 323 SolvV)<br />
Die <strong>Sparkasse</strong> <strong>Attendorn</strong>-<strong>Lennestadt</strong>-<strong>Kirchhundem</strong> ist das übergeordnete Unternehmen<br />
der Institutsgruppe. Nachgeordnetes Unternehmen gemäß § 10a Abs. 2 KWG ist die<br />
Verwa Beteiligungsgesellschaft mbH, <strong>Attendorn</strong>.<br />
Gemäß § 10a Abs. 6 KWG muss das übergeordnete Unternehmen dieser Institutsgruppe<br />
- im Sinne des § 10a Abs. 1 und 4 KWG - grundsätzlich seine maßgeblichen Positionen<br />
mit denen des nachgeordneten Unternehmens konsolidieren.<br />
Die <strong>Sparkasse</strong> <strong>Attendorn</strong>-<strong>Lennestadt</strong>-<strong>Kirchhundem</strong> ist durch Bescheid der Bundesanstalt<br />
für Finanzdienstleistungsaufsicht hinsichtlich der Verwa Beteiligungsgesellschaft mbH<br />
von den Verpflichtungen nach § 10a Abs. 6 KWG freigestellt. Eine aufsichtrechtliche Konsolidierung<br />
erfolgt daher nicht.<br />
4 Eigenmittelstruktur (§ 324 SolvV)<br />
Das Kernkapital der <strong>Sparkasse</strong> <strong>Attendorn</strong>-<strong>Lennestadt</strong>-<strong>Kirchhundem</strong> setzt sich aus den<br />
offenen Rücklagen gemäß § 10 Abs. 2a Satz 1 Nr. 4 KWG, vermindert um die Abzugspositionen<br />
nach § 10 Abs. 2a Satz 2 Nr. 2 und 6 KWG zusammen.<br />
Das Ergänzungskapital der <strong>Sparkasse</strong> besteht zum Teil aus nachrangigen Verbindlichkeiten.<br />
Zu deren Ausgestaltung verweisen wir auf die Ausführungen im gesetzlichen Anhang<br />
nach § 264 HGB zu diesem Punkt.<br />
Offenlegungsbericht nach § 26a KWG Seite: 5 von 21
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<strong>Sparkasse</strong><br />
<strong>Attendorn</strong> <strong>Lennestadt</strong> <strong>Kirchhundem</strong><br />
Eigenkapitalstruktur<br />
Stichtag<br />
Mio €<br />
Gesamtbetrag Kernkapital nach § 10 Abs. 2a KWG 58,1<br />
dar.: offene Rücklagen 58,1<br />
dar.: Bilanzgewinn, Zwischengewinn ---<br />
dar.: Sonderposten für allgemeine Bankrisiken nach § 340 g HGB 8,8<br />
dar.: Anderes Kapital nach § 10 Abs. 2 a Satz 1 Nr. 8 KWG ---<br />
dar.: Sonstiges Kapital nach § 10 Abs. 2a Satz 1 Nr. 10 i. V. m. 10 Abs. 4 KWG ---<br />
dar.: Stille Vermögenseinlagen gem. § 64 m Abs. 1 Satz 1 KWG (Altbestand) ---<br />
dar.: Abzugspositionen nach § 10 Abs. 2a Satz 2 KWG 0,0<br />
Gesamtbetrag Ergänzungskapital nach § 10 Abs. 2b KWG nach Abzug der Abzugspositionen<br />
gemäß § 10 Abs. 2b Satz 2 KWG und Drittrangmittel nach § 10 Abs. 2c KWG<br />
36,8<br />
nachrichtlich: Summe der Abzugspositionen gemäß § 10 Abs. 2b Satz 2 KWG 0,0<br />
nachrichtlich: Summe der Abzugspositionen gemäß § 10 Abs. 6 und 6a KWG 0,0<br />
Gesamtbetrag des modifizierten verfügbaren Eigenkapitals nach § 10 Abs. 1d Satz 1 KWG<br />
und der anrechenbaren Drittrangmittel nach § 10 Abs. 2c KWG<br />
94,9<br />
5 Angemessenheit der Eigenmittel (§ 325 SolvV)<br />
Die Angemessenheit der Eigenmittel der <strong>Sparkasse</strong> richtet sich nach den Vorschriften<br />
der Solvabilitätsverordnung.<br />
Die Unterlegung des Adressenausfallrisikos erfolgt nach der Methodik des Kreditrisikostandardansatzes.<br />
Für sämtliche Marktrisiken werden die aufsichtsrechtlichen Standardmethoden<br />
angewendet. Der Unterlegungsbetrag für das operationelle Risiko wird<br />
nach dem Basisindikatoransatz ermittelt.<br />
Weitergehende Informationen sind im Lagebericht nach § 289 HGB unter dem Gliederungspunkt<br />
„F. Risikoberichterstattung“ veröffentlicht.<br />
Offenlegungsbericht nach § 26a KWG Seite: 6 von 21
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<strong>Sparkasse</strong><br />
<strong>Attendorn</strong> <strong>Lennestadt</strong> <strong>Kirchhundem</strong><br />
Kapitalanforderungen<br />
Kreditrisiko<br />
Standardansatz<br />
Eigenkapitalanforderung<br />
in Mio. €<br />
- Zentralregierungen ---<br />
- Regionalregierungen und örtliche Gebietskörperschaften 0,0<br />
- Sonstige öffentliche Stellen 0,0<br />
- Multilaterale Entwicklungsbanken ---<br />
- Internationale Organisationen ---<br />
- Institute 0,3<br />
- von Kreditinstituten emittierte gedeckte<br />
0,0<br />
Schuldverschreibungen<br />
- Unternehmen 14,5<br />
- Mengengeschäft 8,7<br />
- durch Immobilien besicherte Positionen 5,4<br />
- Investmentanteile 4,9<br />
- Sonstige Positionen 0,7<br />
- Überfällige Positionen 1,0<br />
Verbriefungen<br />
Verbriefungen im Standardansatz ---<br />
Risiken aus Beteiligungswerten<br />
Beteiligungswerte im Standardansatz 1,1<br />
Marktrisiken des Handelsbuchs<br />
Marktrisiken gemäß Standardansatz 0,7<br />
Operationelle Risiken<br />
Operationelle Risiken gemäß Basisindikatoransatz 4,2<br />
Gesamt 41,5<br />
Kapitalquoten<br />
Gesamtkennziffer Kernkapitalquote<br />
in %<br />
in %<br />
Einzelinstitut 18,28 11,19<br />
Offenlegungsbericht nach § 26a KWG Seite: 7 von 21
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<strong>Sparkasse</strong><br />
<strong>Attendorn</strong> <strong>Lennestadt</strong> <strong>Kirchhundem</strong><br />
6 Adressenausfallrisiko Allgemein (§ 327 SolvV)<br />
Die nachfolgenden Übersichten enthalten den Gesamtbetrag der Forderungen inkl. offener<br />
Zusagen, jeweils aufgeschlüsselt nach den verschiedenen Forderungsarten zum Offenlegungsstichtag.<br />
Zu den offenen Zusagen zählen neben den nicht in Anspruch genommenen externen<br />
Limiten auch nicht in Anspruch genommene interne Limite sowie nicht in Anspruch genommene<br />
aber bereits genehmigte Überziehungen. Zu dem Gesamtbetrag der Forderungen<br />
zählen Forwarddarlehen erst ab dem Zeitpunkt der Inanspruchnahme. Kommunal<br />
verbürgte Treuhandkredite sind nicht enthalten.<br />
Die bilanziellen und außerbilanziellen Geschäfte werden jeweils mit ihrer Bemessungsgrundlage<br />
vor Kreditrisikominderung (nach SolvV) ausgewiesen; die derivativen Instrumente<br />
mit ihren Kreditäquivalenzbeträgen.<br />
6.1 Gesamtbetrag der Forderungen nach risikotragenden Instrumenten<br />
Da die Beträge am Offenlegungsstichtag nicht wesentlich von den Durchschnittsbeständen<br />
abweichen, konnte auf eine Darstellung der Durchschnittsbeträge verzichtet werden.<br />
Gesamtbetrag<br />
der Forderungen<br />
Kredite, Zusagen und<br />
andere nicht-derivative<br />
außerbilanzielle Aktiva<br />
Wertpapiere<br />
Derivative Instrumente<br />
Betrag in Mio. € Betrag in Mio. € Betrag in Mio. €<br />
1.029,0 350,3 ---<br />
6.2 Geografische Hauptgebiete nach kreditrisikotragenden Instrumenten<br />
Geografische<br />
Hauptgebiete<br />
Kredite, Zusagen und<br />
andere nicht-derivative<br />
außerbilanzielle Aktiva<br />
Wertpapiere<br />
Derivative Instrumente<br />
Betrag in Mio. € Betrag in Mio. € Betrag in Mio. €<br />
Kreis Olpe 657,9 --- ---<br />
Deutschland (ohne Kreis<br />
Olpe)<br />
EWR (ohne Deutschland und<br />
Kreis Olpe)<br />
Sonstige (ohne EWR,<br />
Deutschland und Kreis Olpe)<br />
367,3 334,5 ---<br />
1,2 15,8 ---<br />
2,6 --- ---<br />
Offenlegungsbericht nach § 26a KWG Seite: 8 von 21
s<br />
<strong>Sparkasse</strong><br />
<strong>Attendorn</strong> <strong>Lennestadt</strong> <strong>Kirchhundem</strong><br />
6.3 Hauptbranchen nach kreditrisikotragenden Instrumenten<br />
Hauptbranchen<br />
Kredite, Zusagen<br />
und andere nichtderivative<br />
außerbilanzielle<br />
Aktiva<br />
Wertpapiere<br />
Derivative<br />
Instrumente<br />
Betrag in Mio. € Betrag in Mio. € Betrag in Mio. €<br />
Banken 236,0 138,9 ---<br />
Investmentfonds<br />
(inkl. Geldmarktfonds)<br />
--- 155,3 ---<br />
Öffentliche Haushalte 34,2 48,6 ---<br />
Privatpersonen<br />
(inkl. wirtschaftlich selbstständige<br />
natürliche Personen)<br />
399,1 --- ---<br />
Unternehmen 326,9 --- ---<br />
davon:<br />
Land- und Forstwirtschaft,<br />
Fischerei und Aquakultur<br />
6,3 --- ---<br />
Energie- und Wasserversorgung,<br />
Entsorgung,<br />
Bergbau und Gewinnung<br />
11,4 --- ---<br />
von Steinen und Erden<br />
Verarbeitendes Gewerbe 125,4 --- ---<br />
Baugewerbe 18,2 --- ---<br />
Handel; Instandhaltung und<br />
Reparatur von Kraftfahrzeugen<br />
23,2 --- ---<br />
Verkehr und Lagerei,<br />
Nachrichtenübermittlung<br />
6,7 --- ---<br />
Finanz- und Versicherungsdienstleistungen<br />
6,3 --- ---<br />
Grundstücks- und<br />
Wohnungswesen<br />
72,0 --- ---<br />
Sonstiges Dienstleistungsgewerbe<br />
57,4 --- ---<br />
Organisationen ohne<br />
Erwerbszweck<br />
1,2 --- ---<br />
Sonstige 31,6 7,5 ---<br />
6.4 Vertragliche Restlaufzeiten nach kreditrisikotragenden Instrumenten<br />
Restlaufzeiten<br />
Kredite, Zusagen<br />
und andere nichtderivative<br />
außerbilanzielle<br />
Aktiva<br />
Wertpapiere<br />
Derivative<br />
Instrumente<br />
Betrag in Mio. € Betrag in Mio. € Betrag in Mio. €<br />
< 1 Jahr 451,2 42,2 ---<br />
1 Jahr – 5 Jahre 134,0 77,3 ---<br />
> 5 Jahre bis unbefristet 443,8 230,8 ---<br />
Offenlegungsbericht nach § 26a KWG Seite: 9 von 21
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<strong>Sparkasse</strong><br />
<strong>Attendorn</strong> <strong>Lennestadt</strong> <strong>Kirchhundem</strong><br />
7 Adressenausfallrisiko Notleidende und in Verzug geratene<br />
Kredite<br />
7.1 Definition „in Verzug“ und „notleidend“ (§ 327 Abs. 1 Nr. 1 SolvV)<br />
Für die <strong>Sparkasse</strong> gilt ein Engagement ab dem ersten Tag einer Limitüberziehung als<br />
„überzogen“. Ein Ausfall liegt ab einem Zahlungsverzug von mehr als 90 Tagen vor.<br />
Forderungen werden im Rahmen der SolvV als „in Verzug“ klassifiziert, wenn diese mehr<br />
als 90 aufeinanderfolgende Tage überfällig sind. Der Verzug wird bei der <strong>Sparkasse</strong> dabei<br />
kontenbezogen (§ 26 Abs. 16 SolvV) ermittelt.<br />
Die Einstufung von Forderungen als „notleidend“ orientiert sich an den Kriterien zur Bildung<br />
von Risikovorsorge.<br />
7.2 Notleidende und in Verzug geratene Kredite je Hauptbranche<br />
Gesamtinanspruchnahme<br />
aus notleidenden<br />
Krediten<br />
Betrag in<br />
Mio.€<br />
Bestand<br />
EWB<br />
Betrag in<br />
Mio.€<br />
Bestand<br />
PWB<br />
Betrag in<br />
Mio.€<br />
Betrag in<br />
Mio.€<br />
Bestand<br />
Rückstellungen<br />
Nettozuführung/<br />
Auflösung<br />
von<br />
EWB/Rückstellungen<br />
Betrag in<br />
Mio.€<br />
Direktabschreibungen<br />
Betrag in<br />
Mio.€<br />
Betrag in<br />
Mio.€<br />
Hauptbranchen<br />
Banken --- --- --- --- --- ---<br />
Investmentfonds<br />
--- --- --- --- --- ---<br />
(inkl. Geldmarktfonds)<br />
Öffentliche<br />
Haushalte<br />
--- --- --- --- --- ---<br />
Privatpersonen<br />
(inkl. wirtschaftlich<br />
selbstständige<br />
natürliche Personen)<br />
Eingänge<br />
auf abgeschriebene<br />
Forderungen<br />
Kredite<br />
in<br />
Verzug<br />
Betrag<br />
in Mio.€<br />
9,2 6,0 --- 0,6 --- 3,6<br />
Unternehmen 18,6 9,3 0,1 0,9 --- 2,5<br />
davon:<br />
Land- und<br />
Forstwirtschaft,<br />
Fischerei<br />
0,2 0,2 --- 0,1 --- ---<br />
und<br />
Aquakultur<br />
Energie- und<br />
Wasserversorgung,<br />
Entsorgung,<br />
Bergbau und<br />
0,1 0,1 --- --- --- ---<br />
Gewinnung<br />
von Steinen<br />
und Erden<br />
Verarbeitendes<br />
Gewerbe<br />
2,5 1,5 --- 0,2 --- 0,2<br />
Baugewerbe 0,6 0,5 --- --- --- 0,1<br />
Offenlegungsbericht nach § 26a KWG Seite: 10 von 21
s<br />
<strong>Sparkasse</strong><br />
<strong>Attendorn</strong> <strong>Lennestadt</strong> <strong>Kirchhundem</strong><br />
Hauptbranchen<br />
Gesamtinanspruchnahme<br />
aus notleidenden<br />
Krediten<br />
Betrag in<br />
Mio.€<br />
Bestand<br />
EWB<br />
Betrag in<br />
Mio.€<br />
Bestand<br />
PWB<br />
Betrag in<br />
Mio.€<br />
Betrag in<br />
Mio.€<br />
Bestand<br />
Rückstellungen<br />
Nettozuführung/<br />
Auflösung<br />
von<br />
EWB/Rückstellungen<br />
Betrag in<br />
Mio.€<br />
Direktabschreibungen<br />
Betrag in<br />
Mio.€<br />
Betrag in<br />
Mio.€<br />
Eingänge<br />
auf abgeschriebene<br />
Forderungen<br />
Kredite<br />
in<br />
Verzug<br />
Betrag<br />
in Mio.€<br />
Handel; Instandhaltung<br />
und<br />
Reparatur<br />
0,3 0,3 0,1 0,1 --- 0,1<br />
von Kraftfahrzeugen<br />
Verkehr und<br />
Lagerei,<br />
Nachrich-<br />
0,1 0,1 --- --- --- ---<br />
tenübermitt-<br />
lung<br />
Finanz- und<br />
Versicherungs-<br />
--- --- --- --- --- ---<br />
dienstleis-<br />
tungen<br />
Grundstücks-<br />
und<br />
Wohnungswesen<br />
9,8 2,5 --- -0,3 --- 1,6<br />
Sonstiges<br />
Dienstleistungsgewerbe<br />
5,0 4,1 --- 0,8 --- 0,5<br />
Organisationen<br />
ohne Erwerbszweck<br />
--- --- --- --- --- ---<br />
Sonstige 0,2 0,2 --- --- --- 0,1<br />
Gesamt 28,0 15,5 1,5 0,1 1,5 --- 0,2 6,2<br />
Offenlegungsbericht nach § 26a KWG Seite: 11 von 21
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<strong>Sparkasse</strong><br />
<strong>Attendorn</strong> <strong>Lennestadt</strong> <strong>Kirchhundem</strong><br />
7.3 Notleidende und in Verzug geratene Kredite je Hauptgebiet<br />
Geografische<br />
Hauptgebiete<br />
Gesamtinanspruchnahme<br />
aus notleidenden und in<br />
Verzug geratenen Krediten<br />
(mit Wertberichtigungsbedarf)<br />
Betrag in Mio. €<br />
Bestand<br />
EWB<br />
Betrag in<br />
Mio. €<br />
Bestand<br />
PWB<br />
Betrag in<br />
Mio. €<br />
Bestand<br />
Rückstellungen<br />
Betrag in<br />
Mio. €<br />
Kredite in<br />
Verzug<br />
Betrag in<br />
Mio. €<br />
Kreis Olpe 16,0 11,4 0,1 4,5<br />
Deutschland (ohne<br />
Kreis Olpe)<br />
EWR (ohne Deutschland<br />
und Kreis Olpe)<br />
Sonstige (ohne EWR,<br />
Deutschland und Kreis<br />
Olpe)<br />
11,9 4,1 --- 1,7<br />
0,1 --- --- ---<br />
--- --- --- ---<br />
Gesamt 28,0 15,5 1,5 0,1 6,2<br />
7.4 Bildung und Entwicklung der Risikovorsorge (§ 327 Abs. 1 Nr. 2 SolvV)<br />
Die <strong>Sparkasse</strong> verfügt über Steuerungsinstrumente, um frühzeitig Adressenausfallrisiken<br />
bei Kreditengagements zu erkennen, zu steuern, zu bewerten und im Jahresabschluss<br />
durch Risikovorsorge (Einzelwertberichtigungen, Rückstellungen) abzuschirmen.<br />
Die Risikovorsorge wird gemäß der handelsrechtlichen und steuerrechtlichen Vorschriften<br />
nach dem strengen Niederstwertprinzip ermittelt.<br />
Die Kreditengagements werden regelmäßig dahingehend überprüft, ob Risikovorsorgebedarf<br />
besteht. Soweit uns Informationen vorliegen, die auf eine Verschlechterung der<br />
wirtschaftlichen Verhältnisse hinweisen, erfolgt eine außerordentliche Überprüfung. Die<br />
Bildung der Risikovorsorge orientiert sich an der Wahrscheinlichkeit, mit der der Kreditnehmer<br />
seinen vertraglichen Verpflichtungen nicht mehr nachkommen kann. Basis hierfür<br />
ist die Beurteilung der wirtschaftlichen Verhältnisse und das Zahlungsverhalten des<br />
Kunden.<br />
Zur Feststellung der Höhe der Risikovorsorge erfolgt eine Bewertung der Sicherheiten<br />
mit ihrem wahrscheinlichen Realisationswert, um einschätzen zu können, welche Zahlungen<br />
nach Eintritt von Leistungsstörungen noch erwartet werden.<br />
Die Wertberichtigungen, Rückstellungen und Direktabschreibungen werden per Antrag<br />
kompetenzgerecht entschieden. Es erfolgt eine regelmäßige Überprüfung der Angemessenheit<br />
und ggf. daraus resultierende Anpassungen. Bei nachhaltiger Verbesserung der<br />
wirtschaftlichen Verhältnisse des Kreditnehmers, die eine Kapitaldienstfähigkeit erkennen<br />
lassen oder bei einer zweifelsfreien Kreditrückführung aus vorhandenen Sicherheiten,<br />
erfolgt eine Auflösung der Risikovorsorge.<br />
Offenlegungsbericht nach § 26a KWG Seite: 12 von 21
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<strong>Sparkasse</strong><br />
<strong>Attendorn</strong> <strong>Lennestadt</strong> <strong>Kirchhundem</strong><br />
Die Erfassung, Fortschreibung und Auflösung der Risikovorsorge erfolgt bei der <strong>Sparkasse</strong><br />
in einem zentralen System innerhalb des Bereichs Kreditservice.<br />
Für latente Ausfallrisiken bildet die <strong>Sparkasse</strong> Pauschalwertberichtigungen. Darüber hinaus<br />
bestehen weitere Vorsorgereserven für allgemeine Bankrisiken.<br />
In den Arbeitsanweisungen sind die Berechnungsweisen sowie die Prozesse zur Genehmigung<br />
der Risikovorsorgen geregelt.<br />
Anfangsbestand<br />
der<br />
Periode<br />
Betrag in<br />
Mio. €<br />
Fortschreibung<br />
in der<br />
Periode<br />
Betrag in<br />
Mio. €<br />
Auflösung<br />
Betrag in<br />
Mio. €<br />
Verbrauch<br />
Betrag in<br />
Mio. €<br />
wechselkursbedingte<br />
und<br />
sonstige Veränderungen<br />
Betrag in<br />
Mio. €<br />
Endbestand<br />
der Periode<br />
Betrag in<br />
Mio. €<br />
EWB 15,5 1,9 1,2 0,7 --- 15,5<br />
Rückstellungen 0,2 --- 0,1 --- --- 0,1<br />
PWB 1,6 --- 0,1 --- --- 1,5<br />
8 Adressenausfallrisiko KSA (§ 328 SolvV)<br />
Die nachfolgende Tabelle beinhaltet die jeweilige Summe der Positionswerte, die einem<br />
festen aufsichtsrechtlichen Risikogewicht zugeordnet sind. Dabei erfolgt die Darstellung<br />
der Positionswerte vor und nach Einbeziehung von Kreditrisikominderungseffekten aus<br />
Sicherheiten.<br />
Gesamtsumme der ausstehenden Forderungsbeträge (Standardansatz)<br />
Risikogewicht in %<br />
vor Kreditrisikominderung nach Kreditrisikominderung<br />
Betrag in Mio. € Betrag in Mio. €<br />
0 446,8 473,4<br />
10 9,9 9,9<br />
20 131,4 134,6<br />
35 192,9 192,9<br />
50 0,2 0,2<br />
70 12,8 12,8<br />
75 158,1 153,0<br />
90 9,0 9,0<br />
100 244,4 219,9<br />
115 --- ---<br />
150 5,3 5,1<br />
190 --- ---<br />
250 --- ---<br />
290 --- ---<br />
350 --- ---<br />
370 --- ---<br />
1.250 --- ---<br />
Kapitalabzug --- ---<br />
Offenlegungsbericht nach § 26a KWG Seite: 13 von 21
s<br />
<strong>Sparkasse</strong><br />
<strong>Attendorn</strong> <strong>Lennestadt</strong> <strong>Kirchhundem</strong><br />
Die <strong>Sparkasse</strong> ermittelt die Eigenkapitalanforderungen im Kreditrisiko der Forderungsklassen<br />
"Zentralregierungen", "Regionalregierungen", "sonstige öffentliche Stellen", "Institute"<br />
sowie "von Kreditinstituten emittierte gedeckte Schuldverschreibungen" anhand<br />
der Bonitätsbeurteilungen der Ratingagenturen Standard & Poor´s Rating Services und<br />
Moody´s Investors Service. Grundsätzlich wird dabei jeder Emission das entsprechende<br />
Länderrating zugeordnet.<br />
Die Bestimmung der Risikogewichte der übrigen Forderungsklassen erfolgt anhand der<br />
pauschalen aufsichtsrechtlichen Vorgaben.<br />
Die beschriebene Verfahrensweise wird programmtechnisch unterstützt.<br />
9 Adressenausfallrisiko Beteiligungen (§ 332 SolvV)<br />
Der strategische Umgang mit Beteiligungen ist vom Vorstand in einer eigenständigen<br />
Beteiligungsstrategie festgelegt worden. Zur Steuerung von Adressenrisiken der Beteiligungen<br />
hat der Vorstand ferner im Rahmen eines Beteiligungscontrollings strategische<br />
Zielsetzungen für jede Beteiligung formuliert.<br />
Die Beteiligungen der <strong>Sparkasse</strong>, sowohl direkte als auch indirekte Beteiligungen, wurden<br />
aufgrund langfristiger strategischer Überlegungen eingegangen, um den Verbund<br />
der <strong>Sparkasse</strong>n-Finanzgruppe zu stärken und/oder eine Zusammenarbeit mit den einzelnen<br />
Institutionen in der Region zu ermöglichen. Sie dienen letztlich der Erfüllung des öffentlichen<br />
Auftrages durch den Gesetzgeber sowie der Förderung des <strong>Sparkasse</strong>nwesens.<br />
Eine Gewinnerzielung steht somit nicht im Vordergrund.<br />
Die Bewertung der Beteiligungen im Anlagebuch erfolgt nach rechnungslegungsspezifischen<br />
Vorgaben gemäß HGB (gemildertes Niederstwertprinzip). Bei den Beteiligungspositionen<br />
wird der Bilanzansatz ausgewiesen, Buchwert und Zeitwert der Beteiligungen<br />
entsprechen einander.<br />
Im abgelaufenen Geschäftsjahr wurden keine Gewinne oder Verluste aus dem Verkauf<br />
von Beteiligungen realisiert.<br />
Offenlegungsbericht nach § 26a KWG Seite: 14 von 21
s<br />
<strong>Sparkasse</strong><br />
<strong>Attendorn</strong> <strong>Lennestadt</strong> <strong>Kirchhundem</strong><br />
Wertansätze für Beteiligungsinstrumente<br />
Vergleich<br />
Gruppen von Beteiligungsinstrumenten<br />
Buchwert<br />
Börsenwert<br />
in Mio. € in Mio. €<br />
A: strategische Beteiligungen<br />
- börsengehandelte Positionen ---<br />
- nicht börsennotiert, aber zu einem<br />
--- ----------<br />
hinreichend diversifizierten<br />
Beteiligungsportfolio gehörend<br />
- andere Beteiligungspositionen 11,4 ----------<br />
B: Sonstige Beteiligungen<br />
- börsengehandelte Positionen ---<br />
- nicht börsennotiert, aber zu einem<br />
--- ----------<br />
hinreichend diversifizierten<br />
Beteiligungsportfolio gehörend<br />
- andere Beteiligungspositionen 0,4 ----------<br />
Die hier ausgewiesenen Positionen entsprechen der Zuordnung der Forderungsklasse<br />
Beteiligungen nach der Solvabilitätsverordnung.<br />
10 Adressenausfallrisiko Verbriefungen (§ 334 SolvV)<br />
Im Bereich der Verbriefungen sind durch die <strong>Sparkasse</strong> <strong>Attendorn</strong>-<strong>Lennestadt</strong>-<strong>Kirchhundem</strong><br />
keine Geschäfte getätigt worden.<br />
11 Kreditrisikominderungstechniken (§ 336 SolvV)<br />
Die im täglichen Geschäftsbetrieb einer <strong>Sparkasse</strong> eingegangenen Risiken können durch<br />
Kreditrisikominderungstechniken in Form von Sicherheiten oder Aufrechnungsvereinbarungen<br />
(Netting) reduziert werden.<br />
Um die laufende juristische Durchsetzbarkeit zu gewährleisten, wird grundsätzlich mit<br />
Vertragsstandardisierungen gearbeitet. Die Werthaltigkeit und der rechtliche Bestand<br />
von Sicherheiten werden in Abhängigkeit von Art, Höhe und Wertansatz der Sicherheit in<br />
regelmäßigen Abständen oder anlassbezogen überprüft.<br />
Offenlegungsbericht nach § 26a KWG Seite: 15 von 21
s<br />
<strong>Sparkasse</strong><br />
<strong>Attendorn</strong> <strong>Lennestadt</strong> <strong>Kirchhundem</strong><br />
Die Entscheidung über die Anerkennung und Anwendung eines Sicherheiteninstruments<br />
zur Kreditrisikominderung trifft die <strong>Sparkasse</strong> im Kontext ihrer Risikostrategien. Folgende<br />
Hauptarten von Sicherheiten werden für Zwecke der Solvabilitätsverordnung als Sicherheiteninstrumente<br />
risikomindernd in Anrechnung gebracht:<br />
a) Gewährleistungen<br />
• Bürgschaften und Garantien<br />
• Bareinlagen bei anderen Kreditinstituten<br />
• an die <strong>Sparkasse</strong> abgetretene oder verpfändete Bausparguthaben, Schuldverschreibungen,<br />
die auf Verlangen des Inhabers vom emittierenden Kreditinstitut<br />
zurückerworben werden müssen<br />
Bei den Gewährleistungsgebern für die von der <strong>Sparkasse</strong> angerechneten Gewährleistungen<br />
handelt es sich hauptsächlich um öffentliche Stellen, Zentralregierungen, Regionalregierungen,<br />
örtliche Gebietskörperschaften oder inländische Kreditinstitute.<br />
Kreditderivate werden von der <strong>Sparkasse</strong> derzeit nicht genutzt.<br />
b) Finanzielle Sicherheiten<br />
• Bareinlagen in der <strong>Sparkasse</strong><br />
• Einlagenzertifikate der <strong>Sparkasse</strong><br />
• Schuldverschreibungen der <strong>Sparkasse</strong><br />
Aufgrund des diversifizierten Kreditportfolios bestehen derzeit keine Konzentrationsrisiken<br />
im Bereich der unter a) oder b) aufgeführten Sicherungsinstrumente.<br />
Die <strong>Sparkasse</strong> nutzt zur Absicherung von (privaten) Immobilienfinanzierungen Grundpfandrechte<br />
als wesentliches Instrument zur Minimierung der mit dem Kreditgeschäft<br />
verbundenen Risiken. Die privilegierten Grundpfandrechte werden im Kreditrisikostandardansatz<br />
(KSA) als eigenständige Forderungsklasse berücksichtigt und daher nicht als<br />
Kreditrisikominderungstechnik nach der Solvabilitätsverordnung behandelt. Die Bewertung<br />
der Grundpfandrechte erfolgt gemäß den Anforderungen des § 35 SolvV i. V. m.<br />
§ 20 a Abs. 4 bis 8 KWG. Bei der Ermittlung des Sicherheitenwerts werden die Vorgaben<br />
der Beleihungsgrundsätze des Landes Nordrhein-Westfalen und die Empfehlungen des<br />
<strong>Sparkasse</strong>nverbandes Westfalen-Lippe zu Grunde gelegt.<br />
Offenlegungsbericht nach § 26a KWG Seite: 16 von 21
s<br />
<strong>Sparkasse</strong><br />
<strong>Attendorn</strong> <strong>Lennestadt</strong> <strong>Kirchhundem</strong><br />
Für die einzelnen Forderungsklassen ergeben sich folgende Gesamtbeträge an gesicherten<br />
Positionswerten:<br />
Forderungsklasse<br />
Gesamtsumme<br />
Finanzielle<br />
Sicherheiten<br />
Garantien<br />
Physische<br />
Sicherheiten<br />
in Mio. € In Mio. € in Mio. € in Mio. €<br />
Immobilien 200,7 --- --- 200,7<br />
Öffentliche Stellen 0,8 --- 0,8 ---<br />
Mengengeschäft 5,2 1,2 4,0 ---<br />
Unternehmen 28,4 1,4 27,0 ---<br />
Verzug 3,5 --- 0,6 2,9<br />
12 Marktrisiko (§ 330 SolvV)<br />
Für regulatorische Zwecke verwendet die <strong>Sparkasse</strong> derzeit keine eigenen internen Risikomodelle.<br />
Zur Anwendung kommen hier die aufsichtsrechtlichen Standardverfahren.<br />
Im Bereich der Risikoarten Waren, Handelsbuch, Optionen und Sonstige sind durch die<br />
<strong>Sparkasse</strong> keine Geschäfte getätigt worden. Aus den bestehenden Währungsrisiken ergeben<br />
sich Eigenmittelanforderungen in Höhe von 0,72 Mio. EUR.<br />
13 Zinsänderungsrisiken auf Gesamtbankebene (§ 333 SolvV)<br />
Die Beschreibung der eingesetzten Messverfahren sind im Lagebericht nach § 289 HGB<br />
unter dem Gliederungspunkt „F. Risikoberichterstattung“ veröffentlicht.<br />
Die Zinsspannenanalyse zum Jahresende 2012 zeigt bei einer ad-hoc-Parallelverschiebung<br />
der Zinsstruktur um +1 %-Punkt bzw. -1 %-Punkt einen Rückgang des erwarteten<br />
Betriebsergebnisses vor Bewertung von 0,07 %-Punkten der DBS bzw. 0,03 %-Punkten<br />
der DBS.<br />
14 Operationelles Risiko (§ 331 SolvV)<br />
Operationelle Risiken werden als die Gefahr von Schäden definiert, die infolge der Unangemessenheit<br />
oder des Versagens von internen Verfahren, Mitarbeitern, der internen<br />
Infrastruktur oder infolge externer Einflüsse eintreten.<br />
Der bankaufsichtliche Anrechnungsbetrag zur Eigenkapitalunterlegung für das operationelle<br />
Risiko wird anhand des Basisindikatoransatzes ermittelt.<br />
Offenlegungsbericht nach § 26a KWG Seite: 17 von 21
s<br />
<strong>Sparkasse</strong><br />
<strong>Attendorn</strong> <strong>Lennestadt</strong> <strong>Kirchhundem</strong><br />
Weitere Informationen zur Behandlung der operationellen Risiken und zum Risikomanagement<br />
können dem Lagebericht nach § 289 HGB unter dem Gliederungspunkt „F. Risikoberichterstattung“<br />
entnommen werden.<br />
15 Derivative Adressenausfallrisiko- und Aufrechnungspositionen<br />
(§ 326 SolvV)<br />
Die <strong>Sparkasse</strong> hat im Geschäftsjahr 2012 keine Geschäfte in derivativen Finanzinstrumenten<br />
abgeschlossen.<br />
16 Informationen zum Vergütungssystem nach § 7 Instituts-<br />
Vergütungsverordnung (Vergütungsbericht)<br />
I. Qualitative Angaben gemäß § 7 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 InstitutsVergV<br />
1. Allgemeine Angaben zum Vergütungssystem<br />
Die <strong>Sparkasse</strong> <strong>Attendorn</strong>-<strong>Lennestadt</strong>-<strong>Kirchhundem</strong> ist tarifgebunden. Aus diesem Grund<br />
finden auf die Arbeitsverhältnisse der <strong>Sparkasse</strong>nbeschäftigten die Tarifverträge für den<br />
öffentlichen Dienst, insbesondere der TVöD-<strong>Sparkasse</strong>n, Anwendung. Nahezu alle Beschäftigte<br />
erhalten eine Vergütung ausschließlich auf dieser tariflichen Basis.<br />
2. Geschäftsbereiche<br />
Die <strong>Sparkasse</strong> <strong>Attendorn</strong>-<strong>Lennestadt</strong>-<strong>Kirchhundem</strong> verfügt über folgende Geschäftsbereiche:<br />
a) Vertrieb Privatkunden<br />
b) Vertrieb Firmenkunden<br />
c) Stab und Betrieb<br />
Tochtergesellschaften sowie der Versicherungsservice sind dem Geschäftsbereich<br />
a) Vertrieb Privatkunden zugeordnet.<br />
Die Baufinanzierungsberatung ist dem Bereich b) Firmenkunden zugeordnet.<br />
Zu dem Geschäftsbereich c) Stab und Betrieb zählen die Bereiche Vertriebsmanagement/Kommunikation,<br />
Vorstandsstab/Personal, Unternehmenssteuerung, Kreditservice,<br />
Revision, Organisation und Marktservice.<br />
Offenlegungsbericht nach § 26a KWG Seite: 18 von 21
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<strong>Sparkasse</strong><br />
<strong>Attendorn</strong> <strong>Lennestadt</strong> <strong>Kirchhundem</strong><br />
3. Ausgestaltung des Vergütungssystems<br />
Alle Beschäftigten können neben der Tarifvergütung in untergeordnetem Umfang Prämien<br />
erhalten.<br />
Die Prämienauszahlungen werden im jeweiligen Folgejahr vorgenommen. Für das Jahr<br />
2011 wurden im Jahr 2012 Prämien gezahlt. Die Gesamthöhe des Prämientopfes ist abhängig<br />
von den betriebswirtschaftlichen (1/3 Anteil) und vertrieblichen (2/3 Anteil) Ergebnissen<br />
der <strong>Sparkasse</strong> und honoriert die Leistungen der Beschäftigten. Die Leistungsbewertung<br />
erfolgt auf Basis von qualitativen, zum Beispiel langfristig ausgerichteten Zielen<br />
zur Kundenbindung, und quantitativen Zielen, wie beispielsweise Verkaufserfolgen.<br />
Die Verteilung des Gesamttopfes erfolgt zu 15 % an die Führungskräfte und zu 85 % an<br />
die Mitarbeiter. Der Mitarbeiteranteil verteilt sich im Weiteren zu 60 % auf die Marktbereiche<br />
und zu 40 % auf die Stabs- und Betriebsbereiche. Den Marktbereichen stehen<br />
hiervon 70 % für die Teamzielerreichung und 30 % für die Einzelzielerreichung zur Verfügung.<br />
Verteilbasis für den Stabs- und Betriebsbereich ist die Erreichung der Teamziele.<br />
Die Bereichs- und Marktbereichsleiter erhalten eine variable Vergütungskomponente,<br />
abhängig vom unternehmerischen Erfolg der <strong>Sparkasse</strong>. In den Verträgen ist eine angemessene<br />
Obergrenze vereinbart. Die Auszahlung erfolgt jeweils im Folgejahr.<br />
Daneben liegen für wenige Beschäftigte vertragliche Regelungen über eine zielorientierte<br />
variable Vergütung vor, für die angemessene Obergrenzen bestehen.<br />
Die Verhinderungsvertreter erhalten eine Funktionszulage mit einer angemessenen<br />
Obergrenze.<br />
3.1. Zusammensetzung der Vergütungen<br />
Die Beschäftigten der <strong>Sparkasse</strong> erhalten die tarifliche Vergütung nach dem TVöD-<br />
<strong>Sparkasse</strong>n, die Beschäftigten der Tochtergesellschaft aufgrund von außertariflichen<br />
Vereinbarungen.<br />
Für die arbeitsvertraglichen Regelungen über zielorientierte sowie unternehmenserfolgsabhängige<br />
variable Vergütungen sind jeweils angemessene Obergrenzen festgelegt<br />
worden.<br />
Die Prämien und die arbeitsvertraglich geregelten zielorientierten sowie unternehmenserfolgsabhängigen<br />
Vergütungen stellen die einzigen variablen Vergütungsbestandteile<br />
übertariflicher Art dar.<br />
Dem Vorstand, seinen Verhinderungsvertretern sowie einer weiteren Führungskraft stehen<br />
Dienstwagen zur Verfügung, die auch privat genutzt werden dürfen.<br />
Offenlegungsbericht nach § 26a KWG Seite: 19 von 21
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<strong>Sparkasse</strong><br />
<strong>Attendorn</strong> <strong>Lennestadt</strong> <strong>Kirchhundem</strong><br />
3.2. Vergütungsparameter<br />
Mit dem Vorstand und den Beschäftigten sind Zielvereinbarungen getroffen, die den Verkaufserfolg<br />
fördern sollen. Die Ziele der Geschäftsbereiche Vertrieb Privatkunden und<br />
Vertrieb Firmenkunden werden am Gesamtergebnis des Unternehmens und anhand von<br />
verkauften Produkten gemessen. Dabei setzt sich die Gesamtzielerreichung aus<br />
funktionsspezifischen Einzel- und Teamzielen zusammen. Diese Ziele sind auf einen<br />
langfristigen und nachhaltigen Geschäftserfolg ausgerichtet und berücksichtigen auch<br />
qualitative Ziele, wie beispielsweise die Kundenzufriedenheit, den Marktanteil und die<br />
Marktposition.<br />
Im Geschäftsbereich Stab und Betrieb sind die Ziele zukunftsorientiert und auf eine robuste<br />
Position innerhalb der <strong>Sparkasse</strong>norganisation ausgerichtet. Diese Ziele sind die<br />
Basis für die Ausrichtung der Projekte und Arbeiten innerhalb dieses Geschäftsbereichs.<br />
3.3. Art und Weise der Gewährung<br />
Die Prämien und die arbeitsvertraglich geregelten zielorientierten sowie unternehmenserfolgsabhängigen<br />
Vergütungen werden jährlich nach Ablauf des Geschäftsjahres als<br />
Einmalzahlung ausgezahlt. Bei drei Beschäftigten werden unterjährig Vorauszahlungen<br />
auf die zu erwartenden variablen Vergütungsanteile vorgenommen.<br />
4. Vorstandsvergütung<br />
Die Vergütung der Vorstandsmitglieder der <strong>Sparkasse</strong> <strong>Attendorn</strong>-<strong>Lennestadt</strong>-<br />
<strong>Kirchhundem</strong> besteht aus einer Festvergütung, bestehend aus einem Jahresgrundbetrag<br />
zuzüglich einer allgemeinen Zulage und einer variablen Leistungszulage. Die Vergütung<br />
der Vorstandsmitglieder richtet sich nach den Empfehlungen des <strong>Sparkasse</strong>nverbandes<br />
Westfalen-Lippe, Münster, die eine angemessene Obergrenze des Verhältnisses<br />
zwischen fixen und variablen Vergütungen vorsehen.<br />
5. Einbindung externer Berater<br />
Eine Einbindung externer Berater ist nicht erfolgt.<br />
Offenlegungsbericht nach § 26a KWG Seite: 20 von 21
s<br />
<strong>Sparkasse</strong><br />
<strong>Attendorn</strong> <strong>Lennestadt</strong> <strong>Kirchhundem</strong><br />
II.<br />
Quantitative Angaben gemäß § 7 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 InstitutsVergV<br />
Geschäftsbereiche<br />
Gesamtbetrag der<br />
Gesamtbetrag der<br />
Anzahl der Begünstig-<br />
festen Vergütungen<br />
variablen Vergütungen<br />
ten der variablen Ver-<br />
in TEUR<br />
in TEUR<br />
gütungen<br />
a) Vertrieb<br />
2.923,2 460,4 84<br />
Privatkunden<br />
b) Vertrieb<br />
703,2 99,1 14<br />
Firmenkunden<br />
c) Stab und Betrieb 4.229,6 597,0 143<br />
Basis der Vergütungsbeträge ist das Bruttoarbeitsentgelt der Beschäftigten des Geschäftsjahres<br />
2012 einschließlich der Tarifvergütung.<br />
Die Zuordnung der Beschäftigten zu den einzelnen Geschäftsbereichen erfolgt zum<br />
Stand 31.12.2012.<br />
Dem Vorstandsvorsitzenden sind nachstehende Geschäftsbereiche zugeordnet:<br />
a) Vertrieb Privatkunden: Vollständig, außer Tochtergesellschaften und Versicherungsservice.<br />
b) Stab und Betrieb: Die Bereiche Vorstandsstab/Personal, Revision, Vertriebsmanagement/Kommunikation,<br />
Organisation, Kreditservice und Unternehmenssteuerung.<br />
Nachfolgend aufgeführte Geschäftsbereiche sind dem Vorstandsmitglied zugeordnet:<br />
a) Vertrieb Privatkunden: Die Tochtergesellschaften und der Versicherungsservice.<br />
b) Vertrieb Firmenkunden und Baufinanzierung: Vollständig.<br />
c) Stab und Betrieb: Der Bereich Marktservice.<br />
Die Gesamtbeträge der festen und variablen Vergütungen je Geschäftsbereich werden<br />
daher einschließlich der festen und variablen Vergütungsbestandteile des zuständigen<br />
Vorstandsmitgliedes dargestellt. Berechnungsbasis für die Vergütungsbestandteile ist<br />
die dem jeweiligen Vorstandsmitglied zugeordnete Anzahl von Mitarbeitern.<br />
Offenlegungsbericht nach § 26a KWG Seite: 21 von 21