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Checkliste zur Anlage Ihres Holstein VorsorgePlus Vertrages

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Absender / Antragsteller:<br />

Sparkasse <strong>Holstein</strong><br />

VersicherungsCenter<br />

Am Rosengarten 3<br />

23701 Eutin<br />

Name, Vorname: ______________________________<br />

Telefon: ______________________________________<br />

E-Mail: _______________________________________<br />

<strong>Checkliste</strong> <strong>zur</strong> <strong>Anlage</strong> <strong>Ihres</strong> <strong>Holstein</strong> <strong>VorsorgePlus</strong> <strong>Vertrages</strong><br />

1. Altersvorsorgevertrag <strong>Holstein</strong> <strong>VorsorgePlus</strong> (Seiten 4 - 5)<br />

□ Sparer: Name, Anschrift, Geburtsdatum, Geburtsort<br />

□ Punkt 3 Sparbeiträge: Rhythmus, Vertragsdatum, Betrag und<br />

Bankverbindung angegeben 1)<br />

□ Ort/Datum und Unterschrift<br />

2. Dauerzulagenantrag (Seiten 9 - 12)<br />

□ Antragsteller-Daten (inkl. Sozialvers.nr. falls vorhanden)<br />

□ Art der Zulagenberechtigung 2)<br />

□ Punkt 3 Personendaten: vollständig ausgefüllt<br />

□ Punkt 5 Kinderdaten: vollständig ausgefüllt (falls vorhanden)<br />

□ Unterschrift Antragsteller (ggf. auch Ehefrau)<br />

3. Bescheinigung über den Empfang <strong>zur</strong> Fernabsatzinformation (Seite 16)<br />

□ Ort/Datum, Unterschrift<br />

□ Name, Anschrift vervollständigen<br />

4. Vollständigkeit der Unterlagen<br />

Folgende Unterlagen benötigen wir von Ihnen <strong>zur</strong>ück:<br />

□ Diese <strong>Checkliste</strong> mit Ihren Kontaktdaten als Deckblatt (Rücksendeadresse)<br />

□ Altersvorsorgevertrag<br />

□ Dauerzulagenantrag<br />

□ Empfangsbestätigung zum Fernabsatzgesetz<br />

□ Beiliegenden Post-Ident-Coupon (Seite 17)<br />

5. Legitimationsprüfung nach dem PostIdent-Verfahren<br />

□ Legen Sie bitte den beiliegenden PostIdent-Coupon bei einer Filiale der<br />

Deutschen Post AG mit Personalausweis oder Reisepass vor.<br />

Geben Sie hier auch die Unterlagen gem. Punkt 4 ab (falls <strong>zur</strong> Hand mit<br />

einem passendem Umschlag)<br />

Ausfüllhilfe:<br />

1) Berechnen Sie sich Ihren persönlichen Eigenbeitrag mit unserem Internet-Förderrechner auf<br />

www.sparkasse-holstein.de/vorsorge<br />

Um die maximale staatliche Förderung zu erhalten, geben Sie als Altersvorsorgebeitrag bitte den<br />

Betrag an, der beim Förderrechner als „Eigenleistung p.a“ angegeben ist.<br />

2) Setzen Sie das Kreuz bei mittelbar zulageberechtigt, wenn Sie zu folgendem Personenkreis gehören:<br />

Sozialhilfeempfänger, Bezieher eine Rente wegen Alters, Geringfügig Beschäftigte (die den Arbeitgeberbeitrag<br />

<strong>zur</strong> Rentenversicherung nicht durch eigene Beiträge aufstocken), Bezieher einer Rente wegen verminderter<br />

Erwerbsfähigkeit (wenn zusätzlich keine rentenversicherungspflichtige Beschäftigung oder Tätigkeit ausgeübt<br />

wird), Selbständige, Berufsständisch Versicherte


s <strong>VorsorgePlus</strong><br />

Informationen zum Altersvorsorgevertrag<br />

(Sparkonto mit Zinsansammlung)<br />

Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde,<br />

vor Vertragsabschluss möchten wir Ihnen folgende Informationen gem. Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz (AltZertG) zu „<strong>VorsorgePlus</strong>“ geben:<br />

1. Informationspflicht der Sparkasse gem. § 7 AltZertG<br />

Die Sparkasse informiert den Vertragspartner hiermit vor Abgabe von dessen Vertragserklärung in Textform über<br />

a) die Höhe und zeitliche Verteilung der in die Zahlungen zugunsten des Altersvorsorgevertrages einkalkulierten Kosten (siehe hierzu 2.),<br />

b) die Kosten für die Verwaltung des gebildeten Kapitals (siehe hierzu 2.),<br />

c) die Kosten, die dem Vertragspartner im Falle eines Wechsels in ein anderes begünstigtes <strong>Anlage</strong>produkt oder zu einem anderen Anbieter unter<br />

Mitnahme des gebildeten Kapitals entstehen (siehe hierzu die unter 4. aufgeführten Kosten),<br />

d) das Guthaben, das dem Vertragspartner bei Zahlung gleich bleibender Beiträge am jeweiligen Jahresende über einen Zeitraum von 10 Jahren<br />

maximal bis zum Beginn der Auszahlungsphase vor und nach Abzug der Wechselkosten <strong>zur</strong> Übertragung auf ein anderes <strong>Anlage</strong>produkt oder<br />

einen anderen Anbieter zustünde, und die Summe der bis dahin insgesamt gezahlten gleich bleibenden Beiträge, wobei sich das gebildete Guthaben<br />

und die zu zahlenden Beiträge jeweils um einen Satz von 2, 4 oder 6 von Hundert jährlich verzinsen (siehe hierzu die unter 5. aufgeführten Prognoserechnungen).<br />

Sind für einen Teil des Zeitraums oder für den gesamten Zeitraum bis zum Beginn der Auszahlungsphase bereits unterschiedliche<br />

Beiträge oder eine bestimmte Verzinsung vertraglich vereinbart, sind diese an Stelle der zuvor genannten Beträge <strong>zur</strong> Berechnung heranzuziehen,<br />

e) die <strong>Anlage</strong>möglichkeiten und die Struktur des <strong>Anlage</strong>portfolios sowie über das Risikopotenzial und darüber, ob und wie ethische, soziale und ökologische<br />

Belange bei der Verwendung der eingezahlten Beiträge berücksichtigt werden (siehe hierzu die unter 5. gegebenen Informationen) und<br />

f) die Einwilligung nach § 10a Abs. 1 Satz 1 zweiter Halbsatz oder Satz 4 des Einkommensteuergesetzes als Voraussetzung der Förderberechtigung<br />

für den dort genannten Personenkreis (siehe hierzu 6.).<br />

2. Kosten<br />

Für den Altersorsorgesparvertrag "<strong>VorsorgePlus</strong>" werden während der gesamten Vertragslaufzeit Abschluss- und Vertriebskosten berechnet. Die Sparkasse erhebt für die<br />

Verwaltung des gebildeten Kapitals einen angemessenen Jahrespreis, dessen Höhe sich aus dem Preisverzeichnis ergibt. Auch in die Zahlungen zugunsten des Altervorsorgevertrages<br />

sind derartigen oder andere Kosten einkalkuliert. Im Falle der Vereinbarung einer Leibrente oder einer lebenslangen Teilkapitalverrentung im Rahmen eines<br />

Auszahlungsplans in der Auszahlungsphase wird der Sparer ggf. mit angemessenen Abschluss- und/oder Vermittlungskosten belastet.<br />

Der Sparer hat das Recht, den Vertrag „<strong>VorsorgePlus</strong>“ mit einer Frist von drei Monaten zum Ende des Kalendervierteljahres zu kündigen, um das<br />

gebildete Kapital auf einen anderen, auf seinen Namen lautenden, Altersvorsorgesparvertrag desselben oder eines anderen Anbieters übertragen zu<br />

lassen. Im Falle eines Vertragswechsels erhebt die Sparkasse hierfür ein angemessenes Entgelt, dessen Höhe sich aus dem Preis- und Leistungsverzeichnis<br />

ergibt. Dasselbe gilt für den Fall der Auszahlung des Altersvorsorge-Eigenheimbetrages nach § 92a EStG sowie für die Abwicklung einer<br />

förderschädlichen Beendigung des <strong>Vertrages</strong>.<br />

3. Zertifizierung<br />

Der Altersvorsorgesparvertrag „<strong>VorsorgePlus</strong>“ wurde nach den Vorschriften des Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetzes (AltZertG) von der<br />

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Graurheindorfer Straße 108, 53117 Bonn,<br />

01.01.2002 003029<br />

mit Wirkung zum unter der Zertifizierungsnummer zertifiziert.<br />

Diesbezüglich sind wir gehalten, Sie auf Folgendes aufmerksam zu machen:<br />

„Der Altersvorsorgevertrag ist zertifiziert worden und damit im Rahmen des § 10 a) des Einkommensteuergesetzes steuerlich förderungsfähig. Bei<br />

der Zertifizierung ist nicht geprüft worden, ob der Altersvorsorgevertrag wirtschaftlich tragfähig, die Zusage des Anbieters erfüllbar ist und die Vertragsbedingungen<br />

zivilrechtlich wirksam sind.“<br />

4. Prognoserechnungen<br />

Ihr Endguthaben stellt sich bei einer monatlichen Einzahlung von 100 A (1.200 A p.a.) und den in der Tabelle zu Grunde gelegten Zinsen wie<br />

folgt dar:<br />

157 820.000 (Fassung Okt. 2008) - (V1)<br />

Deutscher Sparkassenverlag<br />

Urheberrechtlich geschützt<br />

Sparjahr Zinssatz 2% Zinssatz 4% Zinssatz 6%<br />

Jahresendsummen<br />

ohne Zins<br />

Guthaben<br />

am Jahresende<br />

(abzügl.<br />

Wechselkosten)<br />

Jahresendsummen<br />

ohne Zins<br />

Guthaben<br />

am Jahresende<br />

(abzügl.<br />

Wechselkosten)<br />

Jahresendsummen<br />

ohne Zins<br />

Guthaben<br />

am Jahresende<br />

(abzügl.<br />

Wechselkosten)<br />

1 1.200 1.203 1.200 1.216 1.200 1.229<br />

2 2.403 2.430 2.416 2.480 2.429 2.531<br />

3 3.630 3.681 3.680 3.795 3.731 3.912<br />

4 4.881 4.958 4.995 5.163 5.112 5.376<br />

5 6.158 6.260 6.363 6.568 6.576 6.927<br />

6 7.460 7.588 7.778 8.065 8.127 8.572<br />

7 8.788 8.943 9.265 9.604 9.772 10.316<br />

8 10.143 10.325 10.804 11.516 11.516 12.163<br />

9 11.525 11.734 12.404 12.686 13.363 14.122<br />

10 12.934 13.172 14.068 14.599 15.322 16.199<br />

(Bei den Berechnungen wird unterstellt, dass über die gesamte Laufzeit monatliche Einzahlungen [Sparraten] vorschüssig geleistet und ab dem Einzahlungstag<br />

mit dem jeweils angegebenen gleichbleibenden Zinssatz [2,4 oder 6%] verzinst werden. Ohne Betrachtung steuerlicher Einflüsse.)<br />

Bei sämtlichen Auflösungen und Verfügungen sowie bei Wechsel und Übertragung auf ein anderes <strong>Anlage</strong>produkt oder einen anderen Anbieter<br />

werden Kosten in Höhe von ----- € bzw. eines Satzes von 2,00 Prozent vom Guthaben 1 (jedoch mindestens 150,00 € erhoben.<br />

a<br />

1 Dies entspricht zum Beispiel bei einem Guthaben von 10.000,00 € Kosten von a 200,00 €<br />

a


5. <strong>Anlage</strong>möglichkeiten, Struktur des <strong>Anlage</strong>portfolios, Risikopotenzial sowie Berücksichtigung<br />

ethischer, sozialer und ökologischer Belange<br />

Die der Sparkasse im Rahmen des Altersvorsorge-Sparvertrages „<strong>VorsorgePlus</strong>“ zufließenden Beiträge verwendet die Sparkasse im Rahmen<br />

sparkassenrechtlicher Begrenzungen entsprechend der durchschnittlichen <strong>Anlage</strong>dauer für übliche <strong>Anlage</strong>n und Kreditfinanzierungen.<br />

Bei der Verwendung der eingezahlten Beiträge werden ethische, soziale und ökologische Belange im Rahmen der allgemeinen üblichen Geschäftspraxis<br />

berücksichtigt. Auf Grund der unspezifischen Verwendung der Beiträge können hierfür keine konkreten Beispiele angeführt werden.<br />

6. Informationspflicht der Sparkasse gem. § 10a Abs. 1 Satz 1 EStG<br />

Empfänger von Besoldung nach dem Bundesbesoldungsgesetz,<br />

Empfänger von Amtsbezügen aus einem Amtsverhältnis, deren Versorgungsrecht die entsprechende Anwendung des § 69e Abs. 3 und 4 des<br />

Beamtenversorgungsgesetzes vorsieht,<br />

die nach § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 und 3 des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch versicherungsfrei Beschäftigten, die nach § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2<br />

oder nach § 230 Abs. 2 Satz 2 2 des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch von der Versicherungspflicht befreiten Beschäftigten, deren Versorgungsrecht<br />

die entsprechende Anwendung des § 69e Abs. 3 und 4 des Beamtenversorgungsgesetzes vorsieht,<br />

Beamte, Richter, Berufssoldaten und Soldaten auf Zeit, die ohne Besoldung beurlaubt sind, für die Zeit einer Beschäftigung, wenn während der<br />

Beurlaubung die Gewährleistung einer Versorgungsanwartschaft unter den Voraussetzungen des § 5 Abs. 1 Satz 1 des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch<br />

auf diese Beschäftigung erstreckt wird, und<br />

Steuerpflichtige im vorgenannten Sinne, die wegen der Erziehung eines Kindes beurlaubt sind und deshalb keine Besoldung, Amtsbezüge oder<br />

Entgelt erhalten, sofern sie eine Anrechnung von Kindererziehungszeiten nach § 56 des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch in Anspruch nehmen<br />

könnten, wenn die Versicherungsfreiheit in der gesetzlichen Rentenversicherung nicht bestehen würde,<br />

können nach Maßgabe von § 10a Abs. 1 Satz 1 Einkommensteuergesetz (EStG) Altersvorsorgebeiträge als Sonderausgaben abziehen, wenn sie<br />

spätestens bis zum Ablauf des zweiten Kalenderjahres, das auf das Beitragsjahr (§ 88 EStG) folgt, gegenüber der zuständigen Stelle (§ 81a EStG)<br />

schriftlich eingewilligt haben, dass diese der zentralen Stelle (§ 81 EStG) jährlich mitteilt, dass der Steuerpflichtige zum begünstigten Personenkreis<br />

gehört, dass die zuständige Stelle der zentralen Stelle die für die Ermittlung des Mindesteigenbetrags (§ 86 EStG) und die Gewährung der Kinderzulage<br />

(§ 85 EStG) erforderlichen Daten übermittelt und die zentrale Stelle diese Daten für das Zulageverfahren verwenden darf.<br />

Dies gilt entsprechend für Steuerpflichtige, die nicht zum oben genannten begünstigten Personenkreis gehören und eine Rente wegen voller<br />

Erwerbsminderung oder Erwerbsunfähigkeit oder eine Versorgung wegen Dienstunfähigkeit aus einem der oben genannten Alterssicherungssysteme<br />

beziehen, wenn unmittelbar vor dem Bezug der entsprechenden Leistungen der Leistungsbezieher einer der oben genannten begünstigten<br />

Personengruppen angehörte.<br />

Weitere Informationen <strong>zur</strong> Altersvorsorge erhalten Sie jederzeit bei Ihrem Kundenberater.<br />

Ihre Sparkasse<br />

2 § 10a Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 geänd., Nr. 5 angef., Satz 1 geänd. mWv 1. 1. 2005 durch G V. 5. 7. 2004 (BGBl. I S. 1427).<br />

157 820.000 (Fassung Okt. 2008) - (R1)


157 816.000 - Seite 1 von 4<br />

s <strong>VorsorgePlus</strong><br />

Altersvorsorgevertrag nach dem Altersvermögensgesetz<br />

(Sparkonto mit Zinsansammlung)<br />

Sparer (Name, Vorname, Geburtsname, genaue Anschrift; Geburtstag/-ort)<br />

Sparkasse<br />

Sparkonto-Nr.<br />

Tag des Vertragsabschlusses<br />

Der Sparer und die Sparkasse schließen hiermit<br />

einen Altersvorsorgevertrag „<strong>VorsorgePlus</strong>“<br />

(nachfolgend Sparvertrag) zu den folgenden<br />

Bedingungen ab:<br />

1 Sparkasse<br />

1. Zertifizierung<br />

Der Sparvertrag (Altersvorsorgevertrag) ist nach den Vorschriften<br />

des Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetzes (nachfolgend<br />

AltZertG)<br />

01.01.2002<br />

mit Wirkung zum<br />

von der Bundesanstalt für<br />

Nr.<br />

bei<br />

BLZ<br />

einzuziehen.<br />

Finanzdienstleistungsaufsicht, Graurheindorfer Straße 108, 53117 4. Grundzinsen und Bonuszinsen<br />

003029<br />

Bonn, zertifiziert worden (Zertifizierungsnr.: )<br />

und damit im Rahmen des § 10a des Einkommensteuergesetzes<br />

(EStG) steuerlich förderungsfähig. Bei der Zertifizierung ist nicht<br />

geprüft worden, ob der Sparvertrag (Altersvorsorgevertrag) wirtschaftlich<br />

tragfähig, die Zusage des Anbieters erfüllbar ist und die<br />

Vertragsbedingungen zivilrechtlich wirksam sind.<br />

4.1 Grundzinsen<br />

2. Ansparphase und Auszahlungsphase<br />

Der Sparvertrag gliedert sich in eine Ansparphase und eine Auszahlungsphase,<br />

wobei die Gestaltung der Auszahlungsphase am Ende<br />

der Ansparphase von den Vertragsparteien einvernehmlich festgelegt wird.<br />

3. Sparbeiträge<br />

Der Sparer wird<br />

monatlich<br />

halbjährlich<br />

vierteljährlich<br />

jährlich,<br />

beginnend am<br />

, Altersvorsorgebeiträge in Höhe<br />

von anfänglich EUR<br />

auf das Sparkonto einzahlen.<br />

Darüber hinaus wird der Sparer bei Vertragsabschluss einmalig einen<br />

Altersvorsorgebeitrag von EUR<br />

auf das Sparkonto<br />

einzahlen. Die Höhe der Altersvorsorgebeiträge kann jederzeit im Hinblick<br />

5. Vertragsbedingungen<br />

auf die steuerliche Förderung, die Einkommensentwicklung und<br />

die familiäre Situation des Sparers angepasst werden.<br />

Nach dem 01. 01. erhöhen sich die jährlichen Altersvorsorgebeiträge<br />

jährlich um %.<br />

Die Sparkasse wird beauftragt, die laufenden Altersvorsorgebeiträge<br />

jeweils zum . eines jeden Monats, Vierteljahres, Halbjahres oder<br />

Jahres per Lastschrifteinzug vom Girokonto<br />

Die Sparkasse gewährt dem Sparer während der Ansparphase auf sein<br />

Sparguthaben variable Grundzinsen und Bonuszinsen gemäß den<br />

nachfolgenden Bestimmungen:<br />

3,18<br />

Das Sparguthaben wird variabel, zunächst mit jährlich %<br />

verzinst. Die Zinsanpassungen während der Vertragslaufzeit erfolgen<br />

nach dem in der <strong>Anlage</strong> „Verfahren der Zinsanpassung“ beschriebenen<br />

Verfahren. Die Verzinsung beginnt mit dem Tage der Einzahlung<br />

und endet mit dem der Rückzahlung vorhergehenden Kalendertag. Der<br />

Monat wird zu 30 Tagen, das Jahr zu 360 Tagen gerechnet. Die aufgelaufenen<br />

Zinsen werden zum Schluss des Geschäftsjahres gutgeschrieben,<br />

dem Sparguthaben hinzugerechnet und mit diesem vom<br />

Beginn des neuen Geschäftsjahres an verzinst.<br />

4.2 Bonuszinsen<br />

Die Grundzinsen erhöhen sich gemäß der auf der Rückseite des Sparvertrags<br />

aufgeführten Bonuszinsstaffel.<br />

Bestandteil des Sparvertrags werden die in der <strong>Anlage</strong> abgedruckten<br />

Sonderbedingungen für den Altersvorsorgevertrag „<strong>VorsorgePlus</strong>“<br />

sowie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Sparkasse.<br />

Die AGB können in den Kassenräumen eingesehen werden und werden<br />

auf Wunsch <strong>zur</strong> Verfügung gestellt.<br />

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten nur, soweit sie<br />

den Bestimmungen zum Altersvorsorgevertrag und den Vorschriften<br />

des AltZertG nicht entgegenstehen.<br />

© DSV 157 816.000 · Fassung Okt. 2008 · EHP-Nr. 0560 403.04<br />

00201 6 00369 1008 8<br />

Deutscher Sparkassenverlag · Urheberrechtlich geschützt<br />

Der Kontoinhaber handelt für eigene Rechnung:<br />

X<br />

ja nein*<br />

Ort, Datum<br />

Internet<br />

Bearbeitungsvermerke siehe Rückseite<br />

Unterschrift des Sparers


157 816.000 - Seite 2 von 4<br />

Bonuszinsstaffel<br />

Die Grundzinsen erhöhen sich in Abhängigkeit von der Spardauer gemäß Ziffer 4.2 des Sparvertrages wie folgt (Bonuszinsen):<br />

ab dem 1 . Sparjahr um -0- %-Punkte p.a.,<br />

ab dem 11 . Sparjahr um -0- %-Punkte p.a.,<br />

ab dem 2 . Sparjahr um -0- %-Punkte p.a.,<br />

ab dem 12 . Sparjahr um -0- %-Punkte p.a.,<br />

ab dem 3 . Sparjahr um -0- %-Punkte p.a.,<br />

ab dem 13 . Sparjahr um -0- %-Punkte p.a.,<br />

ab dem<br />

4<br />

. Sparjahr um<br />

-0-<br />

%-Punkte p.a.,<br />

ab dem<br />

14<br />

. Sparjahr um<br />

-0-<br />

%-Punkte p.a.,<br />

ab dem<br />

5<br />

. Sparjahr um -0- %-Punkte p.a.,<br />

ab dem<br />

15<br />

. Sparjahr um -0- %-Punkte p.a.,<br />

ab dem<br />

6<br />

. Sparjahr um -0- %-Punkte p.a.,<br />

ab dem<br />

16<br />

. Sparjahr um -0- %-Punkte p.a.,<br />

ab dem<br />

7<br />

. Sparjahr um -0- %-Punkte p.a.,<br />

ab dem<br />

17<br />

. Sparjahr um -0- %-Punkte p.a.,<br />

ab dem<br />

8<br />

. Sparjahr um -0- %-Punkte p.a.,<br />

ab dem<br />

18<br />

. Sparjahr um -0- %-Punkte p.a.,<br />

ab dem<br />

9<br />

. Sparjahr um -0- %-Punkte p.a.,<br />

ab dem<br />

19<br />

. Sparjahr um -0- %-Punkte p.a.,<br />

ab dem 10 . Sparjahr um<br />

-0-<br />

%-Punkte p.a.,<br />

ab dem<br />

20<br />

. Sparjahr um -0- %-Punkte p.a.<br />

Als Sparjahr gilt jedes Kalenderjahr, einschließlich des Jahrs des Beginns und des Endes der Ansparphase.<br />

Bearbeitungsvermerke der Sparkasse:<br />

Weitere Angaben <strong>zur</strong> Kontoeröffnung<br />

Familienstand Güterstand Staatsangehörigkeit<br />

* Wirtschaftlich Berechtigter (Bei Handeln für fremde Rechnung)<br />

Name, Anschrift<br />

Siehe Identifizierungsbogen GwG.<br />

Legitimation nach § 154 Abs. 2 AO<br />

Kontoinhaber<br />

Hinweis nach § 23a KWG ausgehändigt<br />

Antrag angenommen und Legitimation geprüft:<br />

Unterschrift des Sachbearbeiters<br />

Freistellungsauftrag erteilt geändert<br />

X<br />

entfällt


157 815.001 - Seite 1 von 2<br />

s <strong>VorsorgePlus</strong><br />

Sonderbedingungen Altersvorsorgevertrag<br />

(Sparkonto mit Zinsansammlung)<br />

A. Allgemeine Bestimmungen<br />

1. Staatliche Förderung<br />

Der Sparvertrag ist ein Vertrag über eine kapitalgedeckte Altersvorsorge<br />

des Sparers und unterliegt nach Maßgabe der Vorschriften des Altersvermögensgesetzes<br />

(nachfolgend AVmG) der staatlichen Förderung.<br />

2. Ansparphase und Auszahlungsphase<br />

Der Sparvertrag gliedert sich in eine Ansparphase (nachfolgend B.)<br />

und eine Auszahlungsphase (nachfolgend C.), wobei die Gestaltung<br />

der Auszahlungsphase am Ende der Ansparphase von den Vertragsparteien<br />

einvernehmlich festgelegt wird (vgl. B. 4.).<br />

B. Ansparphase<br />

1. Einrichtung eines Sparkontos<br />

Für den Sparer wird bei der Sparkasse für die Dauer der Ansparphase<br />

ein Sparkonto eingerichtet.<br />

2. Sparguthaben<br />

Auf dem Sparkonto werden die vom Sparer eingezahlten Altersvorsorgebeiträge,<br />

die von der Sparkasse geleisteten Grund- und Bonuszinsen<br />

und ggfs. gewährte staatliche Zulagen (nachfolgend zusammen „Sparguthaben“)<br />

gebucht.<br />

Eine Erhöhung der jährlichen Altersvorsorgebeiträge zuzüglich der<br />

staatlichen Zulagen über die steuerliche Förderhöchstgrenze hinaus 4.3 Entscheidung des Sparers<br />

auf mehr als EUR 2.100,– ist ausgeschlossen. Im Falle einer gesetzlichen<br />

Änderung der steuerlichen Förderhöchstgrenze ändert sich die<br />

vorgenannte Obergrenze für Altersvorsorgebeiträge des Sparers jeweils<br />

entsprechend.<br />

3. Auszahlung des Altersvorsorge-Eigenheimbetrages<br />

Der Sparer kann bis zum Beginn der Auszahlungsphase nach Maßgabe<br />

der §§ 92a und 92b EStG mit einer Frist von drei Monaten zum<br />

Ende eines Kalendervierteljahres eine Auszahlung seines gebildeten<br />

Kapitals (Wert des Guthabens einschließlich der bis zum Stichtag entstandenen,<br />

aber noch nicht fälligen Zinsen) für eine Verwendung im<br />

Sinne des § 92a EStG verlangen. Für die Bearbeitung einer Auszahlung<br />

nach Satz 1 kann die Sparkasse eine angemessene Gebühr erheben.<br />

Darüber hinaus sind Auszahlungen aus dem Sparguthaben während<br />

der Laufzeit der Ansparphase ausgeschlossen. Das Recht <strong>zur</strong> Kündigung<br />

des Sparvertrages nach D. 2. und D. 3. bleibt hiervon unberührt.<br />

Im Falle der Vereinbarung eines Auszahlungsplans erfolgt die Auszahlung<br />

ab Beginn der Auszahlungsphase bis <strong>zur</strong> Vollendung des<br />

85. Lebensjahres des Sparers in zugesagten gleich bleibenden oder<br />

steigenden monatlichen Raten.<br />

Dabei wird ein Anteil des zu Beginn der Auszahlungsphase <strong>zur</strong> Verfügung<br />

stehenden Sparguthabens sofort (also zu Beginn der Auszahlungsphase)<br />

in eine Rentenversicherung eingebracht, die dem Sparer ab Vollendung<br />

des 85. Lebensjahres eine gleich bleibende oder steigende lebenslange<br />

Leibrente gewährt, deren erste monatliche Rate mindestens so hoch ist<br />

wie die letzte monatliche Auszahlung aus dem Auszahlungsplan.<br />

Ein Betrag von bis zu 30% des zu Beginn der Auszahlungsphase <strong>zur</strong><br />

Verfügung stehenden Kapitals kann in Form einer einmaligen Teilrate<br />

zu Beginn der Auszahlungsphase an den Sparer ausgezahlt werden.<br />

Das verbleibende Restguthaben fließt in die zugesagten monatlichen<br />

Raten des Auszahlungsplans und in die Rentenversicherung bzw. in die<br />

zugesagte Leibrente.<br />

Sofern die monatlichen Rentenzahlungen aus dem Sparguthaben des<br />

Altersvorsorgesparvertrages <strong>VorsorgePlus</strong> bei gleichmäßiger Verteilung<br />

des zu Beginn der Auszahlungsphase <strong>zur</strong> Verfügung stehenden<br />

geförderten Kapitals – einschließlich einer eventuellen Teilkapitalauszahlung<br />

– den Wert von 1% der monatlichen Bezugsgröße (West) nach<br />

§ 18 SGB IV nicht überschreiten, wird eine förderunschädliche Auszahlung<br />

des gesamten Sparguthabens vereinbart. Bei der Berechnung dieses<br />

Betrags sind alle bei einem Anbieter bestehenden Verträge des<br />

Zulageberechtigten insgesamt zu berücksichtigen, auf die geförderte<br />

Altersvorsorgebeiträge geleistet wurden.<br />

Der Sparer wird der Sparkasse innerhalb von drei Monaten nach<br />

Zugang der Angebote gemäß B. 4.2 mitteilen, für welches der Angebote<br />

er sich entscheidet. Der Sparer kann sich innerhalb dieses Zeitraums<br />

entscheiden, gebildetes Kapital zu Beginn der Auszahlungsphase<br />

für eine Entschuldung einer Wohnung im Sinne von § 92a Abs. 1<br />

Satz 1 Nr. 2 EStG zu verwenden. Teilt der Sparer der Sparkasse seine<br />

Entscheidung nicht innerhalb der vorgenannten Frist mit, werden die<br />

Angebote gegenstandslos. Die Sparkasse wird den Sparer nach eigenem<br />

Ermessen in regelmäßigen zeitlichen Abständen erneut auffordern,<br />

ihr mitzuteilen, wann der Sparvertrag in die Auszahlungsphase<br />

übergeleitet werden soll, wobei zwischen dem Zugang der Mitteilung<br />

und dem Beginn der Auszahlungsphase ein Zeitraum von mindestens<br />

drei Monaten liegen muss. Eine einvernehmliche Verkürzung der vorgenannten<br />

Frist ist jederzeit möglich.<br />

C. Auszahlungsphase<br />

© DSV 157 815.001 · Fassung Okt. 2008<br />

Deutscher Sparkassenverlag · Urheberrechtlich geschützt<br />

4. Übergang in die Auszahlungsphase<br />

1. Leistungserbringung der Sparkasse<br />

4.1 Ende der Ansparphase<br />

Mit Eintritt in die Auszahlungsphase hat der Sparer einen Anspruch auf<br />

Leistung gemäß den im Auszahlungsplan bzw. der Vereinbarung über<br />

Die Ansparphase endet frühestens mit Vollendung des 60. Lebensjahres<br />

des Sparers oder einer vor Vollendung des 60. Lebensjahres begin-<br />

eine Leibrente genannten Bedingungen. Der Sparer kann gebildetes<br />

Kapital für eine Entschuldung einer Wohnung gemäß § 92a Abs. 1 Satz 1<br />

nenden Leistung aus einem gesetzlichen Alterssicherungssystem des<br />

Nr. 2 EStG verwenden. In jedem Falle werden zu Beginn der Auszahlungsphase<br />

die vom Sparer während der Ansparphase eingezahlten<br />

Sparers.<br />

4.2 Angebote über die Gestaltung der Auszahlungsphase Altersvorsorgebeiträge und die staatlichen Zulagen für die Auszahlungsphase<br />

<strong>zur</strong> Verfügung stehen, soweit sie nicht für eine Verwendung<br />

Die Sparkasse wird den Sparer bis spätestens sechs Monate vor Vollendung<br />

seines 60. Lebensjahres auffordern, ihr mitzuteilen, zu welchem im Sinne des § 92a EStG (B. 3.) ausgezahlt worden sind.<br />

Zeitpunkt er in die Auszahlungsphase eintreten möchte. Zu diesem<br />

2. Verfügungen während der Auszahlungsphase<br />

Zweck wird die Sparkasse dem Sparer je ein Angebot<br />

Verfügungen des Sparers über das Sparguthaben sind während der<br />

für eine lebenslange gleich bleibende oder steigende monatliche<br />

Auszahlungsphase nur nach den im Auszahlungsplan bzw. in der Vereinbarung<br />

über eine Leibrente festgelegten Bedingungen möglich.<br />

Leibrente, die die Sparkasse ggfs. zugunsten des Sparers mit einem<br />

Versicherungsunternehmen abschließt, sowie<br />

für einen Auszahlungsplan mit unmittelbar anschließender lebenslanger<br />

Teilkapitalverrentung<br />

D. Ruhen und Beendigung des Sparvertrages<br />

unterbreiten. Die Berechnung der Altersversorgung erfolgt auch bezüglich<br />

der Rentenleistungen unabhängig vom Geschlecht des Sparers. Im 1. Ruhen des Sparvertrages<br />

Falle der Vereinbarung einer Leibrente oder für die lebenslange Teilkapitalverrentung<br />

im Rahmen eines Auszahlungsplans werden dem ruhen zu lassen, indem er die Zahlung von Altersvorsorgebeiträgen<br />

Der Sparer ist berechtigt, den Sparvertrag während der Ansparphase<br />

Sparer ggfs. Abschluss- und/oder Vermittlungskosten belastet. auf das Sparkonto aussetzt.<br />

Fortsetzung s. Folge- bzw. Rückseite


157 815.001 - Seite 2 von 2<br />

2. Förderunschädliche Beendigung<br />

2.1 Kündigung und Übertragung auf einen anderen<br />

Altersvorsorgevertrag<br />

Der Sparer ist berechtigt, den Sparvertrag während der Ansparphase<br />

unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ende<br />

eines Kalendervierteljahres zu kündigen und das gebildete Kapital<br />

ohne Verlust der bis dahin gewährten staatlichen Förderbeträge auf<br />

einen anderen Altersvorsorgevertrag, den der Sparer mit der Sparkasse<br />

oder mit einem anderen Anbieter abschließt, zu übertragen. Die<br />

Übertragung wird von der Sparkasse für den Sparer gegen Zahlung<br />

einer angemessenen Gebühr vorgenommen. Eine Auszahlung des<br />

gebildeten Kapitals unmittelbar an den Sparer ist ausgeschlossen.<br />

3. Förderschädliche Beendigung<br />

3.1 Kündigung ohne Übertragung auf einen anderen<br />

Altersvorsorgevertrag<br />

Kündigt der Sparer den Sparvertrag innerhalb der unter D. 2.1 genannten<br />

Frist, ohne das gebildete Kapital auf einen anderen Altersvorsorgevertrag<br />

zu übertragen, entfällt der Anspruch des Sparers auf die Bonuszinsen<br />

des jeweils laufenden Sparjahres.<br />

5. Kündigungsrecht der Sparkasse<br />

Eine ordentliche Kündigung des Sparvertrages durch die Sparkasse<br />

ist während der Anspar- und der Auszahlungsphase ausgeschlossen.<br />

Kapitals sowie die erwirtschafteten Erträge zu informieren. Im Rahmen<br />

der jährlichen Berichterstattung verpflichtet sich die Sparkasse darüber<br />

zu informieren, ob und wie sie ethische, soziale und ökologische Belange<br />

bei der Verwendung der eingezahlten Beiträge berücksichtigt hat.<br />

2. Weitere Informationen vor Vertragsabschluss<br />

Die Sparkasse informiert den Sparer vor Vertragsabschluss schriftlich<br />

gem. § 7 Abs. 1 und 2 AltZertG im Rahmen einer „Information zum Altersvorsorgesparvertrag<br />

<strong>VorsorgePlus</strong>“.<br />

3. Bescheinigung für das Finanzamt<br />

Die Sparkasse erteilt dem Sparer jährlich nach amtlichem Vordruck<br />

eine Bescheinigung, die den Anforderungen des § 92 EStG entspricht.<br />

2.2 Nachweis des Sparers<br />

Beabsichtigt der Sparer, das gebildete Kapital auf einen Altersvorsorgevertrag<br />

mit einem anderen Anbieter zu übertragen, hat er der Spar-<br />

4. Regelungen für den Todesfall<br />

kasse durch geeignete Erklärungen nachzuweisen, dass es sich bei<br />

dem neuen Vertrag um einen Altersvorsorgevertrag im Sinne des<br />

4.1 Todesfall während der Ansparphase<br />

AltZertG handelt.<br />

Im Falle des Todes des Sparers wird der Sparvertrag mit den Erben des<br />

Sparers zu den nachfolgenden Bedingungen fortgesetzt:<br />

Verstirbt der Sparer während der Ansparphase, wird der Sparvertrag<br />

mit den Erben des Sparers als herkömmlicher Sparvertrag fortgesetzt<br />

mit der Folge, dass die Regelungen in B., C., D. 1. und 2., E. 1. bis 5.<br />

keine Anwendung finden. Der Sparvertrag kann in diesem Falle von<br />

beiden Seiten unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten<br />

zum Ende eines Kalendervierteljahres gekündigt werden. Haben der<br />

Sparer und sein Ehegatte im Zeitpunkt des Todes die Voraussetzungen<br />

des § 26 EStG erfüllt, kann das angesparte Altersvorsorgevermögen<br />

ohne Verlust der steuerlichen Förderung auf einen auf den Namen des<br />

überlebenden Ehegatten lautenden Altersvorsorgevertrag übertragen<br />

werden. Die Regelungen unter D. 2. gelten entsprechend.<br />

3.2 Auszahlung unter Abzug der steuerlichen Förderung<br />

Bevor das Sparguthaben nach Wirksamwerden der Kündigung an den<br />

Sparer ausgezahlt wird, zeigt die Sparkasse dies unverzüglich der für<br />

4.2 Todesfall während der Auszahlungsphase<br />

die Zulagenberechnung zuständigen Deutsche Rentenversicherung<br />

Bund, Berlin, an. Nach Mitteilung der Höhe der dem Sparer gewährten<br />

steuerlichen Förderung durch die Deutsche Rentenversicherung Bund<br />

wird von der Sparkasse ein Betrag in dieser Höhe vom Auszahlungsbetrag<br />

einbehalten und an die Deutsche Rentenversicherung Bund<br />

abgeführt. Für die Abwicklung der förderschädlichen Beendigung kann<br />

die Sparkasse eine angemessene Gebühr verlangen.<br />

5. Informationspflichten, Haftung<br />

4. Kündigung während der Auszahlungsphase<br />

Eine ordentliche Kündigung des Sparvertrages durch den Sparer<br />

während der Auszahlungsphase ist ausgeschlossen.<br />

Verstirbt der Sparer während der Auszahlungsphase, wird der Sparvertrag<br />

mit den Erben des Sparers fortgesetzt, wenn dies in dem Vertrag<br />

über die Gestaltung der Auszahlungsphase vorgesehen ist, der in<br />

diesem Fall die näheren Einzelheiten regelt. Hinsichtlich der Auswirkungen<br />

des Todesfalls auf die steuerliche Förderung gelten die gesetzlichen<br />

Bestimmungen.<br />

Die Sparkasse wird den Sparer in regelmäßigen Abständen auffordern,<br />

ihr Änderungen in seinen persönlichen Verhältnissen, die für die steuerliche<br />

Förderung des Sparvertrages relevant sind, mitzuteilen. Der Sparer<br />

verpflichtet sich, dieser Aufforderung innerhalb angemessener Frist<br />

nachzukommen. Für eine nicht optimale Ausschöpfung der steuerlichen<br />

Förderung, die auf einer Verletzung der vorgenannten Mitteilungspflicht<br />

des Sparers beruht, haftet die Sparkasse nicht.<br />

E. Sonstige Bestimmungen<br />

1. Information des Sparers<br />

Die Sparkasse verpflichtet sich, sofern kein Fall des § 92a Abs. 2 Satz<br />

10 des Einkommensteuergesetzes vorliegt, den Sparer jährlich schriftlich<br />

über die Verwendung der vom Sparer eingezahlten Beiträge, das<br />

bisher gebildete Kapital, die Kosten für die Verwaltung des gebildeten<br />

6. Allgemeine Geschäftsbedingungen<br />

Die Sparkasse weist ausdrücklich darauf hin, dass die derzeit geltenden<br />

Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Sparkasse Vertragsbestandteil<br />

sind. Die Bedingungen können in den Kassenräumen<br />

eingesehen werden und werden auf Wunsch <strong>zur</strong> Verfügung gestellt.<br />

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten nur, soweit sie<br />

den Bestimmungen zum Altersvorsorgevertrag und den Vorschriften<br />

des AltZertG nicht entgegenstehen.


157 950.000 - Seite 1 von 1<br />

s<br />

<strong>Anlage</strong> zum Sparvertrag Nr. vom<br />

12.2004<br />

Verfahren der Zinsanpassung<br />

Die Zinsanpassung richtet sich nach einer Veränderung des Referenzzinssatzes.<br />

DerReferenzzinssatzistderam 31.03.2009 ermittelte gewichtete und auf zwei Stellen<br />

hinterdemKommakaufmännischgerundeteWert<br />

(Beschreibung des Referenzzinssatzes)<br />

aus dem gleitenden 3-Monatsgeld 20 %<br />

aus dem gleitenden 5-Jahresgeld 20 %<br />

aus dem gleitenden 10-Jahresgeld 60 %<br />

Die Sparkasse wird die Entwicklung des Referenzzinssatzes regelmäßig<br />

am 31.03. / 30.06. / 30.09. / 30.12. (oder vorangegangenen Bankarbeitstag)<br />

überprüfen. Hat sich zu diesem Zeitpunkt der Referenzzinssatz um mindestens 0,01 Prozentpunkte<br />

gegenüber seinem maßgeblichen Wert bei Vertragsabschluss bzw. der letzten Zinsanpassung verändert, sinkt<br />

oder steigt der Sparzins um ebenso viele Prozentpunkte mit Wirkung zum<br />

(Datum)<br />

5. Kalendertag des jeweiligen Folgemonats (oder nächsten Bankarbeitstag)<br />

Die Höhe des Referenzzinssatzes bei der Zinsanpassung wird im Preisaushang bekannt gegeben. Des Weiteren<br />

wird der Sparer<br />

im Kontoauszug<br />

s 157 950.000 (Fassung Dez. 2004) Zinsanpassungsklausel<br />

Nachdruck, Vervielfältigung und DV-Einspeicherung verboten!<br />

über die im abgelaufenen Jahr vorgenommene(n) Zinsanpassung(en) informiert.


Antragsteller:<br />

Vorname Name:<br />

geboren am:<br />

Straße Hausnr.:<br />

PLZ Ort:<br />

1. Dauerzulagenantrag<br />

Dauerzulagenantrag (Vollmacht nach § 89 Abs. 1a EStG)<br />

Hiermit bevollmächtige ich den Anbieter, die Zulage in meinem Namen bis auf Widerruf auch in<br />

den Folgejahren bei der ZfA (Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen) zu beantragen. Ich bin<br />

verpflichtet, den Anbieter unverzüglich zu benachrichtigen, wenn eine Änderung meiner<br />

Verhältnisse eintritt, die zu einer Minderung oder zum Wegfall des Zulageanspruchs führt. Zum<br />

Beispiel:<br />

• Beendigung der unbeschränkten Einkommensteuerpflicht durch Aufgabe des Wohnsitzes<br />

oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland<br />

• Änderung der beitragspflichtigen Einnahmen nur wenn Angaben gemacht wurden/des<br />

tatsächlichen Arbeitsentgelts/der Entgeltersatzleistung<br />

• Beendigung der Zugehörigkeit zum berechtigten Personenkreis<br />

Sollten aus der Missachtung meiner Anzeigepflicht Nachteile für mich entstehen, kann der<br />

Anbieter hierfür nicht haftbar gemacht werden.<br />

2. Art der Zulagenberechtigung.<br />

Ich bin für das Jahr 2009 unmittelbar zulageberechtigt.<br />

( ) Abweichend hiervon bin ich für das Jahr 2009 mittelbar zulageberechtigt.<br />

- 2 -<br />

Sparkasse <strong>Holstein</strong><br />

mit Sitz in Bad Oldesloe und Eutin<br />

HR Nr. A 0536 EU (AG Lübeck)<br />

Anstalt des öffentlichen Rechts<br />

Vorstand:<br />

Dr. Martin Lüdiger (Vorsitzender),<br />

Peter Becker (stv. Vorsitzender),<br />

Joachim Wallmeroth<br />

Telefon +49 180 33667733<br />

Telefax +49 180 33667799<br />

www.sparkasse-holstein.de<br />

info@sparkasse-holstein.de<br />

SWIFT-Adresse (BIC):<br />

HSHN DE H1 HOL<br />

BLZ: 213 522 40<br />

Ust-ID: DE 135122016<br />

Sparkassen-Finanzgruppe


- 2 -<br />

Dauerzulagenantrag für<br />

Vorname Name<br />

3. Personendaten Antragsteller(in) Ehemann/Ehefrau<br />

Beamter: Ja Nein Ja Nein<br />

Finanzamt:<br />

Steuernummer:<br />

Sozialvers.-Nr.:<br />

(12 Stellen)<br />

Geschlecht: männlich weiblich männlich weiblich<br />

Staatsangehörigkeit:<br />

(Länderbezeichnung)<br />

Titel:<br />

Namenszusatz:<br />

(z.B. Baroness)<br />

Vorsatzwort:<br />

(z.B. von, auf der)<br />

Vorname:<br />

Name:<br />

Geburtsort:<br />

Geburtsname:<br />

Geburtsdatum:<br />

Straße:<br />

PLZ:<br />

Ort:<br />

- 3 -<br />

Sparkasse <strong>Holstein</strong><br />

mit Sitz in Bad Oldesloe und Eutin<br />

HR Nr. A 0536 EU (AG Lübeck)<br />

Anstalt des öffentlichen Rechts<br />

Vorstand:<br />

Dr. Martin Lüdiger (Vorsitzender),<br />

Peter Becker (stv. Vorsitzender),<br />

Joachim Wallmeroth<br />

Telefon +49 180 33667733<br />

Telefax +49 180 33667799<br />

www.sparkasse-holstein.de<br />

info@sparkasse-holstein.de<br />

SWIFT-Adresse (BIC):<br />

HSHN DE H1 HOL<br />

BLZ: 213 522 40<br />

Ust-ID: DE 135122016<br />

Sparkassen-Finanzgruppe


- 3 -<br />

Dauerzulagenantrag für<br />

Vorname Name<br />

4. Vertragsdaten Vertrag 1<br />

Vertragsnummer:<br />

Zertifizierungsnummer: 003029<br />

Eigenleistung:<br />

5. Kinderdaten Kind 1 Kind 2<br />

Namenszusatz:<br />

Vorsatzwort:<br />

Vorname:<br />

Name:<br />

Geburtsdatum:<br />

Familienkasse:<br />

Kindergeld-Nr.:<br />

Anspruchszeitraum:<br />

Kindergeldberechtigter:<br />

Vorname:<br />

- 4 -<br />

Sparkasse <strong>Holstein</strong><br />

mit Sitz in Bad Oldesloe und Eutin<br />

HR Nr. A 0536 EU (AG Lübeck)<br />

Anstalt des öffentlichen Rechts<br />

Vorstand:<br />

Dr. Martin Lüdiger (Vorsitzender),<br />

Peter Becker (stv. Vorsitzender),<br />

Joachim Wallmeroth<br />

Telefon +49 180 33667733<br />

Telefax +49 180 33667799<br />

www.sparkasse-holstein.de<br />

info@sparkasse-holstein.de<br />

SWIFT-Adresse (BIC):<br />

HSHN DE H1 HOL<br />

BLZ: 213 522 40<br />

Ust-ID: DE 135122016<br />

Sparkassen-Finanzgruppe


- 4 -<br />

Dauerzulagenantrag für<br />

Vorname Name<br />

Zustimmung der Ehefrau bei Übertragung der Kinderzulage auf den Ehemann:<br />

Ich stimme zu, dass mein von mir nicht dauernd getrennt lebender Ehemann für die genannten<br />

Kinder die Kinderzulage erhält. Die Zustimmung kann für dieses Beitragsjahr nicht<br />

<strong>zur</strong>ückgenommen werden.<br />

Die Zustimmung gilt bis auf Widerruf auch für die Folgejahre, da mein Ehemann seinem<br />

Anbieter eine Vollmacht <strong>zur</strong> formlosen Antragstellung erteilt hat. Der Widerruf muss spätestens<br />

am 31. Dezember des Beitragsjahres, für das die Zustimmung nicht mehr gelten soll, beim<br />

Anbieter des Ehemannes vorliegen.<br />

Unterschrift der Ehefrau<br />

Ort, Datum<br />

Unterschrift des Antragstellers<br />

Legitimationsprüfung<br />

o persönlich bekannt und<br />

bereits identifiziert<br />

o legitimiert durch:<br />

____________________<br />

____________________<br />

Sachbearbeiter<br />

Sparkasse <strong>Holstein</strong><br />

mit Sitz in Bad Oldesloe und Eutin<br />

HR Nr. A 0536 EU (AG Lübeck)<br />

Anstalt des öffentlichen Rechts<br />

Vorstand:<br />

Dr. Martin Lüdiger (Vorsitzender),<br />

Peter Becker (stv. Vorsitzender),<br />

Joachim Wallmeroth<br />

Telefon +49 180 33667733<br />

Telefax +49 180 33667799<br />

www.sparkasse-holstein.de<br />

info@sparkasse-holstein.de<br />

SWIFT-Adresse (BIC):<br />

HSHN DE H1 HOL<br />

BLZ: 213 522 40<br />

Ust-ID: DE 135122016<br />

Sparkassen-Finanzgruppe<br />

S 18000009


Verbraucherinformationen zum <strong>Holstein</strong> <strong>VorsorgePlus</strong><br />

Stand: Juni 2008. Diese Information gilt bis auf weiteres und steht nur in deutscher Sprache <strong>zur</strong> Verfügung.<br />

Übersicht<br />

A. Allgemeine Informationen<br />

B. Informationen zum <strong>Holstein</strong> <strong>VorsorgePlus</strong><br />

C. Informationen über die Besonderheiten des Fernabsatzvertrages<br />

A. Allgemeine Informationen<br />

Name und Anschrift<br />

Sparkasse <strong>Holstein</strong><br />

(Anstalt des öffentlichen Rechts)<br />

Hagenstraße 19<br />

23843 Bad Oldesloe<br />

Sparkasse <strong>Holstein</strong><br />

(Anstalt des öffentlichen Rechts)<br />

Am Rosengarten 3<br />

23701 Eutin<br />

Telefon: 0180 / 33 66 77 33<br />

Telefax: 0180 / 33 66 77 99<br />

[E-Mail: info@sparkasse-holstein.de]<br />

Gesetzlich Vertretungsberechtigte<br />

Vorsitzende(r) des Vorstandes: Sparkassendirektor Dr. Martin Lüdiger<br />

Mitglied(er) des Vorstandes: Sparkassendirektor Peter Becker (stv. Vors.)<br />

Sparkassendirektor Joachim Wallmeroth<br />

Hauptgeschäftstätigkeit<br />

Die Sparkasse betreibt alle banküblichen Geschäfte nach Maßgabe der Satzung der Sparkasse, insbesondere<br />

Kreditgeschäft, Kontoführung, Einlagengeschäft, Wertpapier- und Depotgeschäft sowie Zahlungsverkehr.<br />

Zuständige Aufsichtsbehörde<br />

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Graurheindorfer Straße 108, 53117 Bonn, und Lurgiallee 12,<br />

60439 Frankfurt (Internet: www.bafin.de)<br />

Eintragung im Handelsregister<br />

AG Lübeck HR A 536 EU<br />

Umsatzsteueridentifikationsnummer<br />

DE 135122016<br />

Vertragssprache<br />

Maßgebliche Sprache für dieses Vertragsverhältnis und die Kommunikation mit dem Kunden während der<br />

Laufzeit des <strong>Vertrages</strong> ist Deutsch.<br />

Rechtsordnung/Gerichtsstand<br />

Auf den Vertragsschluss und die gesamte Geschäftsverbindung findet vorbehaltlich der in Artikel 29 des<br />

Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch (EGBGB) geregelten Ausnahmen deutsches Recht Anwendung.<br />

Es gibt keine vertragliche Gerichtsstandklausel.<br />

Außergerichtliche Streitschlichtung<br />

Bei Streitigkeiten zwischen Kunde und Kreditinstitut über rechtliche Fragen der Ausführung und Gutschrift<br />

von Überweisungen sowie Aufwendungsersatzansprüchen beim Missbrauch von Zahlungskarten sowie bei<br />

Streitigkeiten aus der Anwendung der Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs betreffend Fernabsatzverträge<br />

über Finanzdienstleistungen einschließlich damit zusammenhängender Streitigkeiten aus der<br />

Anwendung des § 676 h BGB kann sich der Kunde an die bei der Deutschen Bundesbank eingerichtete<br />

Schlichtungsstelle wenden. Die Verfahrensordnung ist bei der Deutschen Bundesbank erhältlich. Die Adresse<br />

lautet:


Deutsche Bundesbank, Wilhelm-Epstein-Straße 14, 60431 Frankfurt.<br />

Für die Beilegung von Meinungsverschiedenheiten mit der Sparkasse besteht auch die Möglichkeit, die<br />

Schlichtungsstelle beim Sparkassen- und Giroverband für Schleswig-<strong>Holstein</strong> einzuschalten. Näheres regelt<br />

die für dieses Verfahren geltende Schlichtungsordnung, die auf Wunsch <strong>zur</strong> Verfügung gestellt wird. Die Beschwerde<br />

ist schriftlich an folgende Anschrift zu richten:<br />

Schlichter des Sparkassen- und Giroverbandes für Schleswig-<strong>Holstein</strong>, Faluner Weg 6, 24109 Kiel<br />

Hinweis zum Bestehen einer freiwilligen Einlagensicherung<br />

Die Sparkasse ist dem Sicherungssystem der Deutschen Sparkassen-Finanzgruppe angeschlossen.<br />

B. Informationen zum <strong>Holstein</strong> <strong>VorsorgePlus</strong><br />

Wesentliche Leistungsmerkmale<br />

Das <strong>Holstein</strong> <strong>VorsorgePlus</strong> ist ein zertifizierter Altersvorsorgevertrag gemäß Altersvermögensgesetz (AVmG)<br />

in Form eines Ratensparvertrages. Die Höhe der Altersvorsorgebeiträge wird individuell vereinbart und kann<br />

jederzeit im Hinblick auf die steuerliche Förderung, die Einkommensentwicklung und die familiäre Situation<br />

des Sparers angepasst werden. Eine Erhöhung der jährlichen Altersvorsorgebeiträge zuzüglich der staatlichen<br />

Zulagen über die steuerliche Förderhöchstgrenze hinaus ist ausgeschlossen.<br />

Das Sparguthaben wird variabel mit dem jeweils durch Aushang im Kassenraum bekannt gegebenen Zinssatz<br />

verzinst. Die Zinsanpassung während der Vertragslaufzeit erfolgt nach dem in der <strong>Anlage</strong> zum Ratensparvertrag<br />

beschriebenen Verfahren.<br />

Preise<br />

Die aktuellen Preise ergeben sich aus dem Preisverzeichnis. Das jeweils gültige Preis- und Leistungsverzeichnis<br />

hängt/liegt in den Kassenräumen <strong>zur</strong> Einsichtnahme aus. Der Sparer erhält ein Exemplar dieses Verzeichnisses,<br />

sofern er es wünscht.<br />

Für die Verwaltung des gebildeten Kapitals wird ein Jahrespreis in Höhe von derzeit 10,00 EUR jährlich berechnet.<br />

Bei Wechsel und Übertragung auf ein anderes <strong>Anlage</strong>produkt oder einen anderen Anbieter werden<br />

Kosten in Höhe eines Satzes von 2,00 % vom Guthaben (jedoch mindestens 150,00 EUR) erhoben.<br />

Weitere vom Kunden zu zahlende Steuern und Kosten<br />

Zinserträge sind als Einkünfte steuerpflichtig. Bei Fragen sollte sich der Kunde an die für ihn zuständige<br />

Steuerbehörde bzw. an seinen steuerlichen Berater wenden. Dies gilt insbesondere, wenn er im Ausland<br />

steuerpflichtig ist.<br />

Kosten, die dem Kunden von Dritten in Rechnung gestellt werden (z. B. für Telefon, Internet, Porti) hat der<br />

Kunde selbst zu tragen.<br />

Zusätzliche Telekommunikationskosten<br />

Darüber hinausgehende Telekommunikationskosten werden seitens der Sparkasse nicht in Rechnung gestellt.<br />

Leistungsvorbehalt<br />

Keiner.<br />

Zahlung und Erfüllung des <strong>Vertrages</strong><br />

Zahlung der Sparbeiträge durch den Kunden<br />

Die Einzahlung der vereinbarten Altersvorsorgebeiträge erfolgt nach Vertragsabschluss regelmäßig durch<br />

Belastung des vom Kunden angegebenen Girokontos entsprechend der im Ratensparvertrag getroffenen<br />

Vereinbarungen.<br />

Erfüllung<br />

Die Sparkasse erfüllt ihre Verpflichtungen aus dem Ratensparvertrag durch Einrichtung des Sparkontos, Entgegennahme<br />

der Sparbeiträge sowie Gutschrift der Zinsen. Die Zinsgutschrift erfolgt jährlich zum 31.12..<br />

Vertragliche Kündigungsregeln<br />

Der Sparer ist berechtigt, den Sparvertrag während der Ansparphase unter Einhaltung einer Kündigungsfrist<br />

von 3 Monaten zum Ende eines Kalendervierteljahres zu kündigen und das Sparguthaben förderunschädlich<br />

auf einen anderen Altersvorsorgevertrag gemäß Altersvermögensgesetz zu übertragen.<br />

Zu Beginn der Auszahlungsphase kann ein Betrag von bis zu maximal 30 % des <strong>zur</strong> Verfügung stehenden<br />

Kapitals förderunschädlich in Form einer einmaligen Teilrate an den Sparer ausgezahlt werden.


Die teilweise oder vollständige Auszahlung des Sparguthabens für eine Verwendung im Sinne des § 92a EStG<br />

ist nach Maßgabe der §§ 92a und 92b EStG unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Ende<br />

eines Kalendervierteljahres möglich.<br />

Der Sparer hat der Sparkasse mindestens 3 Monate im voraus schriftlich mitzuteilen, zu welchem Zeitpunkt er<br />

in die Auszahlungsphase eintreten möchte.<br />

Alle Verfügungen (auch Teilverfügungen), die nicht dem Altersvermögensgesetz entsprechen, sind förderschädlich<br />

und beenden die Zinsvereinbarung.<br />

Mindestlaufzeit des <strong>Vertrages</strong><br />

Die Laufzeit des Ratensparvertrages beträgt mindestens 3 Jahre.<br />

Sonstige Rechte und Pflichten der Vertragsparteien<br />

Die Grundregeln für die gesamte Geschäftsverbindung zwischen der Sparkasse und dem Kunden sind in den<br />

„Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Sparkassen“ beschrieben. Darüber hinaus gelten die „Sonderbedingungen<br />

Altersvorsorgevertrag“.<br />

Die genannten Bedingungen stehen nur in deutscher Sprache <strong>zur</strong> Verfügung.<br />

C. Informationen über die Besonderheiten des Fernabsatzvertrages<br />

Information zum Zustandekommen des <strong>Holstein</strong> <strong>VorsorgePlus</strong> im Fernabsatz<br />

Der Kunde gibt gegenüber der Sparkasse ein ihn bindendes Angebot auf Abschluss des Sparvertrages ab,<br />

indem er das ausgefüllte und unterzeichnete Formular für den Antrag auf Eröffnung des Sparvertrages an die<br />

Sparkasse übermittelt und dieses ihr zugeht. Der Sparvertrag kommt zustande, wenn die Sparkasse das Sparkonto<br />

für den Kunden – gegebenenfalls nach der erforderlichen Identitätsprüfung – einrichtet.<br />

Widerrufsbelehrung<br />

Widerrufsrecht<br />

Der Kunde kann seine Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen [einem Monat] 1 ohne Angabe von<br />

Gründen in schriftlich widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung. Zur Wahrung der<br />

Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs.<br />

Der Widerruf ist schriftlich zu richten an<br />

Sparkasse <strong>Holstein</strong><br />

Hagenstraße 19<br />

23 843 Bad Oldesloe<br />

Sparkasse <strong>Holstein</strong><br />

Am Rosengarten 3<br />

23701 Eutin<br />

Widerrufsfolgen<br />

Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen <strong>zur</strong>ückzugewähren und ggf.<br />

gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Kann der Kunde die empfangene Leistung ganz oder<br />

teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand <strong>zur</strong>ückgewähren, muss er der Sparkasse insoweit ggf.<br />

Wertersatz leisten. Dies kann dazu führen, dass der Kunde die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den<br />

Zeitraum bis zum Widerruf gleichwohl erfüllen muss. Verpflichtungen <strong>zur</strong> Erstattung von Zahlungen müssen<br />

vom Kunden innerhalb von 30 Tagen nach Absendung der Widerrufserklärung erfüllt werden.<br />

Besonderer Hinweis<br />

Das Widerrufsrecht des Kunden erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag vollständig erfüllt ist und der Kunde dem<br />

ausdrücklich zugestimmt hat.<br />

Ihre Sparkasse <strong>Holstein</strong><br />

1<br />

Widerrufsfrist beträgt gemäß § 355 Abs. 2 Satz 2 BGB einen Monat, wenn die Widerrufsbelehrung erst nach Vertragsschluss in<br />

Textform dem Kunden mitgeteilt wird bzw. werden kann (z. B. bei telefonischem Fernabsatzvertrag).


Empfangsbestätigung zu den Fernabsatz-Verbraucherinformationen<br />

Name und Anschrift des Sparers<br />

Sparkasse<br />

Sparkasse <strong>Holstein</strong><br />

Am Rosengarten 3<br />

23701 Eutin<br />

Hiermit bestätige ich, ein Exemplar der „Verbraucherinformationen zum <strong>Holstein</strong> <strong>VorsorgePlus</strong>“<br />

erhalten zu haben.<br />

Ort, Datum<br />

Unterschrift des Sparers

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