Präsentation OV Konferenz NEU1 - SPD Paderborn
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<strong>Konferenz</strong> der<br />
Ortsvereine der NRW<strong>SPD</strong><br />
Arbeitsgruppe 2<br />
Finanzen und Serviceangebote<br />
der <strong>SPD</strong> verbessern<br />
Norbert Römer<br />
Schatzmeister der NRW<strong>SPD</strong><br />
1
<strong>Konferenz</strong> der<br />
Ortsvereine der NRW<strong>SPD</strong><br />
Arbeitsgruppe 2<br />
Organisationspolitisches<br />
Grundsatzprogramm:<br />
aktuelle Vorschläge aus Berlin<br />
2
<strong>Konferenz</strong> der<br />
Ortsvereine der NRW<strong>SPD</strong><br />
Arbeitsgruppe 2<br />
Beitragsgestaltung<br />
Mitglieder richten sich bei den<br />
Mitgliedsbeiträgen nicht ausschließlich<br />
nach der Höhe ihres Einkommens,<br />
sondern auch nach dem Wert, den sie<br />
der Mitgliedschaft beimessen.<br />
3
<strong>Konferenz</strong> der<br />
Ortsvereine der NRW<strong>SPD</strong><br />
Arbeitsgruppe 2<br />
1.Vorschlag für eine neue Beitragsordnung<br />
§ 1 Mitgliedsbeiträge<br />
(1) Der monatliche Mitgliedsbeitrag für Mitglieder mit steuerpflichtigem<br />
Einkommen beträgt mindestens 5,00 Euro.<br />
Jedes Mitglied wählt im Rahmen seiner finanziellen Möglichkeiten eine<br />
Beitragsstufe:<br />
5 Euro 10 Euro 15 Euro 20 Euro 25 Euro<br />
35 Euro 50 Euro 75 Euro 100 Euro 150 Euro<br />
(2) Für Mitglieder ohne steuerpflichtiges Einkommen beträgt der monatliche<br />
Mitgliedsbeitrag 2,50 Euro.<br />
(3) Der monatliche Beitrag für Bundestags- und Europaabgeordnete sowie<br />
Regierungsmitglieder beträgt mindestens 250 Euro.<br />
4
<strong>Konferenz</strong> der<br />
Ortsvereine der NRW<strong>SPD</strong><br />
Arbeitsgruppe 2<br />
2. Verteilung der Mitgliedsbeiträge und Vermögensverteilung,<br />
Sonderumlagen<br />
Im Rahmen von Aufgabenüberprüfung und Verteilung von Aufgaben und Lasten<br />
sollte die Beitragsverteilung überdacht werden, mit dem Ziel: das Geld folgt den<br />
Aufgaben.<br />
Vorschlag zur Ergänzung Finanzordnung § 1 (6a)<br />
§ 1 (6): Von jedem Mitgliedsbeitrag führen die Bezirke einen vom Parteivorstand<br />
im Einvernehmen mit dem Parteirat festgelegten Betrag vierteljährlich an die<br />
Kasse des Parteivorstandes ab.<br />
§ 1 (6a): Entsprechendes gilt für die Abführung der Bezirke an die<br />
nachgeordneten Gliederungen.<br />
5
<strong>Konferenz</strong> der<br />
Ortsvereine der NRW<strong>SPD</strong><br />
Arbeitsgruppe 2<br />
„Es besteht ein Ungleichgewicht bei der Verteilung des Vermögens. Die<br />
Gebietsverbände sollten über einen Ausgleich mit nachgeordneten<br />
Gebietsverbänden finanziell so ausgestattet sein, dass sie ihre Aufgaben<br />
angemessen wahrnehmen können.“<br />
Vorschlag:<br />
Die Schatzmeisterin informiert die Landesverbände und Bezirke jedes<br />
zweite Kalenderjahr über die Vermögensverteilung und weist ggf. auf die<br />
Notwendigkeit des Ausgleichs hin.<br />
6
<strong>Konferenz</strong> der<br />
Ortsvereine der NRW<strong>SPD</strong><br />
Arbeitsgruppe 2<br />
„Damit allgemeine Service- und Beratungsaufgaben für die Ortsvereine<br />
ausreichend geleistet werden können, erhalten Parteitage oberhalb der<br />
Ebene der Ortsvereine das Recht, Sonderumlagen der Ortsvereine zu<br />
beschließen.“<br />
Vorschlag für die Finanzordnung § 2 a Sonderumlagen:<br />
Die Mitgliederversammlung eines Gebietsverbandes ist berechtigt, zur<br />
Finanzierung der politischen Arbeit eine Sonderumlage der<br />
nachgeordneten Gebietsverbände zu beschließen. Dabei ist die<br />
Finanzkraft entsprechend zu berücksichtigen.<br />
7
<strong>Konferenz</strong> der<br />
Ortsvereine der NRW<strong>SPD</strong><br />
Arbeitsgruppe 2<br />
Entlastung von Ortsvereinen<br />
„Insbesondere kleine Ortsvereine müssen von der Finanzverantwortung<br />
entlastet werden. Unterbezirke oder Bezirke/Landesverbände können<br />
über eine Servicestelle Unterstützung für die Ortsvereine anbieten. Das<br />
beinhaltet auch die Kassenführung und die Erstellung des<br />
Rechenschaftsberichtes. Die Serviceleistungen können gegen Entgelt zur<br />
Verfügung gestellt werden.<br />
Ortsvereine und sonstige Organisationsformen unterhalb der<br />
Unterbezirksebene, die ihrer Rechenschaftspflicht nicht nachkommen,<br />
sollten das Recht zur Kassenführung verlieren. Das Recht zur<br />
eigenständigen Kassenführung könnte eine Mindestgröße voraussetzen. „<br />
8
<strong>Konferenz</strong> der<br />
Ortsvereine der NRW<strong>SPD</strong><br />
Arbeitsgruppe 2<br />
Alternative 1<br />
„Ortsvereine und sonstige Organisationsformen unterhalb der<br />
Unterbezirksebene, die in zwei aufeinander folgenden Jahren nicht<br />
fristgerecht einen ordnungsgemäßen Rechenschaftsbericht erstellt<br />
haben, verlieren das Recht zur Kassenführung. Der jeweilige<br />
Unterbezirksvorstand stellt auf Antrag der jeweiligen Organisationsform<br />
fest, dass die betroffene Gliederung bzw. Organisationsform das Recht<br />
zur Kassenführung wiedererlangt. Das Nähere regelt eine vom<br />
Parteivorstand zu erlassende Richtline.“<br />
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<strong>Konferenz</strong> der<br />
Ortsvereine der NRW<strong>SPD</strong><br />
Arbeitsgruppe 2<br />
Alternative 2<br />
„Ortsvereine und sonstige Organisationsformen unterhalb der<br />
Unterbezirksebene, die in zwei aufeinander folgenden Jahren weniger als<br />
durchschnittlich XX Beitrag zahlende Mitglieder aufweisen, verlieren das<br />
Recht zur Kassenführung. Der jeweilige Unterbezirksvorstand stellt auf<br />
Antrag der jeweiligen Organisationsform fest, dass die betroffene<br />
Gliederung bzw. Organisationsform das Recht zur Kassenführung<br />
wiedererlangt, wenn diese in zwei aufeinander folgenden Jahren XX oder<br />
mehr zahlende Mitglieder aufweist. Das Nähere regelt eine vom<br />
Parteivorstand zu erlassende Richtline.“<br />
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<strong>Konferenz</strong> der<br />
Ortsvereine der NRW<strong>SPD</strong><br />
Arbeitsgruppe 2<br />
Vorschlag für die Finanzordnung § 6 (1) Revision:<br />
„Die von der Jahreshauptversammlung (Parteitag) gewählten Revisorinnen und<br />
Revisoren prüfen, ob die Bestimmungen der Finanzordnung eingehalten wurden,<br />
insbesondere prüfen sie regelmäßig…….“<br />
Gliederungen und sonstige Organisationsformen, die über keine eigenständige<br />
Kassenführung verfügen, wählen keine Revisorinnen und Revisoren.<br />
Haben Ortsvereine und sonstige Organisationsformen unterhalb der<br />
Unterbezirksebene mit eigenständiger Kassenführung keine Revisorinnen und<br />
Revisoren gewählt oder sind diese ausgeschieden können die Revisorinnen und<br />
Revisoren der nächsthöheren Gliederung diese Aufgabe wahrnehmen. Das<br />
Nähere regelt eine Richtlinie des Parteivorstandes.<br />
11
<strong>Konferenz</strong> der<br />
Ortsvereine der NRW<strong>SPD</strong><br />
Arbeitsgruppe 2<br />
Vorschlag Ergänzung für das Organisationsstatut § 11 (4):<br />
Gehören einem Vorstand nicht mindestens drei gewählte Mitglieder an,<br />
sind Vorsitzende/r und Kassierer/in personengleich oder wurde der<br />
Vorstand nicht in jedem zweiten Kalenderjahr gewählt so hat der<br />
Vorstand der nächst höheren Gliederung unverzüglich Neuwahlen<br />
anzukündigen. Er kann die Rechte des handlungsunfähigen Vorstandes<br />
wahrnehmen oder Dritte mit der Wahrnehmung dieser Rechte<br />
kommissarisch beauftragen. Ist es nicht möglich, in einen<br />
handlungsfähigen Vorstand zu wählen, muss der Vorstand der<br />
nächsthöheren Gliederung eine Neuabgrenzung nach § 8 Abs. 2<br />
vornehmen.“<br />
12
<strong>Konferenz</strong> der<br />
Ortsvereine der NRW<strong>SPD</strong><br />
Arbeitsgruppe 2<br />
Innovationsfonds<br />
Die <strong>SPD</strong> richtet im Zuge der Parteireform einen „Innovationsfonds“ ein. Aus<br />
diesem Fonds werden konkrete Projekte auf Unterbezirksebene gefördert, die<br />
sich - im Einklang mit der Grundausrichtung der Parteireform - zum Ziel gesetzt<br />
haben, die Anspracheformen und Parteistrukturen der <strong>SPD</strong> zu erneuern.<br />
Im Rahmen seiner Jahresauftaktklausur legt der Parteivorstand besondere<br />
inhaltliche Schwerpunkte für die Vergabe der finanziellen Mittel und die<br />
entsprechende Ausschreibung in dem jeweiligen Jahr fest. Die konkrete Auswahl<br />
einzelner Projekte obliegt ebenfalls dem Parteivorstand. In besonderen Fällen<br />
steht es ihm frei, ein Projekt auch über mehrere Jahre zu fördern.<br />
Der Innovationsfonds speist sich aus einem Teil der Mitgliedsbeiträge.<br />
Vorgesehen werden dafür 5 ct. pro Beitrag (= 300.000 Euro).<br />
13
<strong>Konferenz</strong> der<br />
Ortsvereine der NRW<strong>SPD</strong><br />
Arbeitsgruppe 2<br />
Im Überblick:<br />
Beitragsgestaltung – Neue Beitragstabelle<br />
Verteilung der Mitgliedsbeiträge – Ergänzung der Finanzordnung<br />
Vermögensverteilung – regelmäßige Information der<br />
Bundesschatzmeisterin<br />
Sonderumlage – Ergänzung der Finanzordnung<br />
Entlastung von Ortsvereinen – Serviceangebote der Büros<br />
Handlungsfähigkeit von Ortsvereinen gewährleisten – Konkretisierung<br />
im Organisationsstatut<br />
Revisorentätigkeit – Ergänzung in der Finanzordnung<br />
Innovationsfond – Einrichtung durch PV; Finanzierung durch Beiträge<br />
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<strong>Konferenz</strong> der<br />
Ortsvereine der NRW<strong>SPD</strong><br />
Arbeitsgruppe 2<br />
Handlungsvorschläge für die<br />
<strong>SPD</strong> in Nordrhein-Westfalen<br />
15
<strong>Konferenz</strong> der<br />
Ortsvereine der NRW<strong>SPD</strong><br />
Arbeitsgruppe 2<br />
Verwendung der Einnahmen der<br />
NRW<strong>SPD</strong><br />
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<strong>Konferenz</strong> der<br />
Ortsvereine der NRW<strong>SPD</strong><br />
Arbeitsgruppe 2<br />
Drei-Säulen-Modell<br />
Angesparte<br />
Beträge<br />
werden im<br />
Wahlkampf zu<br />
100%<br />
ausgeschüttet.<br />
Wahlkämpfe /<br />
Kampagnen /<br />
politische<br />
Arbeit der<br />
NRW<strong>SPD</strong><br />
Personalkosten<br />
Mandatsträgerabgaben<br />
Staatliche Teilfinanzierung<br />
Mitgliedsbeiträge<br />
17
<strong>Konferenz</strong> der<br />
Ortsvereine der NRW<strong>SPD</strong><br />
Arbeitsgruppe 2<br />
Zusammensetzung der Beiträge<br />
über 10,00 € ; 17,26%<br />
7,51 bis 10, 00 €; 8,31%<br />
2,50 €; 29,30%<br />
5,00 bis 7,50 ; 21,45%<br />
2,51 bis 4,99 ; 23,69%<br />
2,50 €<br />
2,51 bis 4,99<br />
5,00 bis 7,50<br />
7,51 bis 10, 00 €<br />
über 10,00 €<br />
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<strong>Konferenz</strong> der<br />
Ortsvereine der NRW<strong>SPD</strong><br />
Arbeitsgruppe 2<br />
•29,30 % der Mitglieder zahlen einen Beitrag<br />
von 2,50 €.<br />
• 23,69 % der Mitglieder zahlen einen Beitrag<br />
zwischen 2,51 € und 4,99 €, eine<br />
Beitragsgruppe, die es laut Statut nicht gibt.<br />
• 53 Prozent der Mitglieder in NRW zahlen<br />
NICHT den Mindestbeitrag.<br />
19
<strong>Konferenz</strong> der<br />
Ortsvereine der NRW<strong>SPD</strong><br />
Arbeitsgruppe 2<br />
Die Gruppe der 2,50-Euro-Zahler soll nochmal<br />
kleinteiliger betrachtet werden.<br />
Ziel ist, bei denjenigen, bei denen sich die<br />
persönlichen Umstände geändert haben<br />
müssten, auf eine Beitragsanpassung<br />
hinzuwirken, sodass mindestens ein Beitrag von<br />
5,00 € gezahlt wird.<br />
20
<strong>Konferenz</strong> der<br />
Ortsvereine der NRW<strong>SPD</strong><br />
Arbeitsgruppe 2<br />
Überprüfung der zweitgrößten Beitragsgruppe,<br />
eine Gruppe die es laut Statut nicht gibt.<br />
23,69 % der Mitglieder zahlen einen Beitrag<br />
zwischen 2,51 € und 4,99 €. Ziel der Überprüfung<br />
ist es, eine größtmögliche Anzahl der Beiträge auf<br />
mindestens 5,00 € anzuheben.<br />
21
<strong>Konferenz</strong> der<br />
Ortsvereine der NRW<strong>SPD</strong><br />
Arbeitsgruppe 2<br />
Die Mitglieder, deren Monatsbeitrag 5,00 € und<br />
mehr beträgt möchten wir bitten, ihren Beitrag<br />
um mindestens 1,00 € im Monat zu erhöhen.<br />
22
<strong>Konferenz</strong> der<br />
Ortsvereine der NRW<strong>SPD</strong><br />
Arbeitsgruppe 2<br />
Ziel der Beitragsauswertung<br />
und –anpassungsbemühungen<br />
ist die durchschnittliche<br />
Erhöhung des Beitrages von<br />
aktuell 7,39 € auf 8,39 €, also<br />
um einen Euro.<br />
23
<strong>Konferenz</strong> der<br />
Ortsvereine der NRW<strong>SPD</strong><br />
Arbeitsgruppe 2<br />
Die NRW<strong>SPD</strong> unterstützt künftig<br />
die Ortsvereine durch ein<br />
landesweit zentrales Mahnwesen.<br />
24
<strong>Konferenz</strong> der<br />
Ortsvereine der NRW<strong>SPD</strong><br />
Arbeitsgruppe 2<br />
Zur Zeit befinden sich rund 6.000 Mitglieder<br />
im Beitragsrückstand.<br />
Die Beitragsrückstände betragen<br />
ca. 600.000 €.<br />
Davon entfallen ca. 500.000 € auf<br />
Rückstände die länger als ein Jahr bestehen.<br />
25
<strong>Konferenz</strong> der<br />
Ortsvereine der NRW<strong>SPD</strong><br />
Arbeitsgruppe 2<br />
Zuerst werden die Mitglieder kontaktiert, die länger<br />
als ein Jahr im Rückstand sind. Die Ortsvereine<br />
werden, über die Unterbezirke, darüber informiert,<br />
welche Mitglieder hiervon betroffen sind.<br />
Die NRW<strong>SPD</strong> sendet die beiden Klärungsschreiben<br />
gemäß Statut an die Mitglieder und arbeitet die<br />
Rückmeldungen (Austritte, Beitragsnachzahlungen,<br />
usw.) ab.<br />
26
<strong>Konferenz</strong> der<br />
Ortsvereine der NRW<strong>SPD</strong><br />
Arbeitsgruppe 2<br />
Die nicht erfolgten Rückmeldungen werden den<br />
Ortsvereinen mitgeteilt, verbunden mit einer<br />
ausreichenden Fristsetzung, damit die Ortsvereine<br />
gegebenenfalls selber noch einmal tätig werden<br />
können.<br />
Danach wird, wenn nötig, der Austritt wegen<br />
Nichtzahlung der Beiträge festgestellt und es<br />
erfolgt die Abmeldung dieser Mitglieder.<br />
27
<strong>Konferenz</strong> der<br />
Ortsvereine der NRW<strong>SPD</strong><br />
Arbeitsgruppe 2<br />
In einem zweiten Schritt werden alle Mitglieder ab<br />
der ersten erfolgten Nichtzahlung der Beiträge durch<br />
die NRW<strong>SPD</strong> kontaktiert, mit dem Ziel keinen<br />
Rückstand älter als drei Monate entstehen zu lassen.<br />
Diese Kontaktaufnahme erfolgt in jedem Quartal kurz<br />
nach dem zentralen Beitragseinzug, um den<br />
Ortsvereinskassiererinnen/-kassierern die<br />
Möglichkeit des eigenen Klärungsversuches zu geben.<br />
Start für diese Maßnahmen ist der Herbst 2011.<br />
28
<strong>Konferenz</strong> der<br />
Ortsvereine der NRW<strong>SPD</strong><br />
Arbeitsgruppe 2<br />
Service und weitere<br />
Unterstützung für die<br />
Ortsvereine<br />
29
<strong>Konferenz</strong> der<br />
Ortsvereine der NRW<strong>SPD</strong><br />
Arbeitsgruppe 2<br />
•Mitgliederverwaltung (MAVIS 2)<br />
•Erstellung von Statistiken<br />
•Erstellung von Geburtstags-, Jubilar- und<br />
Adresslisten<br />
•Erstellung von Delegiertenschlüsseln<br />
•Buchhaltung<br />
•Hilfe bei der Erstellung der Rechenschaftsberichte<br />
•Kassenberichtsprüfungen<br />
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<strong>Konferenz</strong> der<br />
Ortsvereine der NRW<strong>SPD</strong><br />
Arbeitsgruppe 2<br />
•Versanddienstleistungen<br />
Versand von Einladungen, Briefen etc.<br />
Direkter E-Mail-Versand für die Ortsvereine<br />
Erstellung von Umschlagdruckdateien,<br />
Verteilerlisten usw. zur Übergabe an eine Druckerei<br />
des Ortsvereines oder zur Landesverbandsdruckerei<br />
Auf Wunsch Komplettversand incl. Druckdienstleistungen<br />
(Drucken, Falzen, Kuvertieren, Frankieren)<br />
Rückläufernachbereitung<br />
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<strong>Konferenz</strong> der<br />
Ortsvereine der NRW<strong>SPD</strong><br />
Arbeitsgruppe 2<br />
Neues <strong>SPD</strong> Kassenprogramm<br />
Die NRW<strong>SPD</strong> stellt den Ortsvereinen das neue<br />
<strong>SPD</strong> Kassenprogramm kostenlos zur Verfügung.<br />
Die Entwicklungskosten hat der Landesverband<br />
übernommen.<br />
Ab Januar 2012 soll die computergestützte<br />
Ortsvereinsbuchhaltung nur noch mit diesem<br />
Programm erledigt werden.<br />
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<strong>Konferenz</strong> der<br />
Ortsvereine der NRW<strong>SPD</strong><br />
Arbeitsgruppe 2<br />
Neues <strong>SPD</strong> Kassenprogramm<br />
Ab sofort steht ein Download bei <strong>SPD</strong>.de bereit, den<br />
notwendigen Freigabecode erhalten die Ortsvereine<br />
beim ServiceCenter.NRW@spd.de nach einer<br />
Bestellung per E-Mail.<br />
Die NRW<strong>SPD</strong> erstellt auf schriftliche Bestellung (auch<br />
per E-Mail) eine Installations-CD gegen Selbstkosten<br />
von 10,00 € (incl. Versand)<br />
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<strong>Konferenz</strong> der<br />
Ortsvereine der NRW<strong>SPD</strong><br />
Arbeitsgruppe 2<br />
Vielen Dank für eure<br />
Aufmerksamkeit!<br />
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