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Präsentation OV Konferenz NEU1 - SPD Paderborn

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<strong>Konferenz</strong> der<br />

Ortsvereine der NRW<strong>SPD</strong><br />

Arbeitsgruppe 2<br />

Finanzen und Serviceangebote<br />

der <strong>SPD</strong> verbessern<br />

Norbert Römer<br />

Schatzmeister der NRW<strong>SPD</strong><br />

1


<strong>Konferenz</strong> der<br />

Ortsvereine der NRW<strong>SPD</strong><br />

Arbeitsgruppe 2<br />

Organisationspolitisches<br />

Grundsatzprogramm:<br />

aktuelle Vorschläge aus Berlin<br />

2


<strong>Konferenz</strong> der<br />

Ortsvereine der NRW<strong>SPD</strong><br />

Arbeitsgruppe 2<br />

Beitragsgestaltung<br />

Mitglieder richten sich bei den<br />

Mitgliedsbeiträgen nicht ausschließlich<br />

nach der Höhe ihres Einkommens,<br />

sondern auch nach dem Wert, den sie<br />

der Mitgliedschaft beimessen.<br />

3


<strong>Konferenz</strong> der<br />

Ortsvereine der NRW<strong>SPD</strong><br />

Arbeitsgruppe 2<br />

1.Vorschlag für eine neue Beitragsordnung<br />

§ 1 Mitgliedsbeiträge<br />

(1) Der monatliche Mitgliedsbeitrag für Mitglieder mit steuerpflichtigem<br />

Einkommen beträgt mindestens 5,00 Euro.<br />

Jedes Mitglied wählt im Rahmen seiner finanziellen Möglichkeiten eine<br />

Beitragsstufe:<br />

5 Euro 10 Euro 15 Euro 20 Euro 25 Euro<br />

35 Euro 50 Euro 75 Euro 100 Euro 150 Euro<br />

(2) Für Mitglieder ohne steuerpflichtiges Einkommen beträgt der monatliche<br />

Mitgliedsbeitrag 2,50 Euro.<br />

(3) Der monatliche Beitrag für Bundestags- und Europaabgeordnete sowie<br />

Regierungsmitglieder beträgt mindestens 250 Euro.<br />

4


<strong>Konferenz</strong> der<br />

Ortsvereine der NRW<strong>SPD</strong><br />

Arbeitsgruppe 2<br />

2. Verteilung der Mitgliedsbeiträge und Vermögensverteilung,<br />

Sonderumlagen<br />

Im Rahmen von Aufgabenüberprüfung und Verteilung von Aufgaben und Lasten<br />

sollte die Beitragsverteilung überdacht werden, mit dem Ziel: das Geld folgt den<br />

Aufgaben.<br />

Vorschlag zur Ergänzung Finanzordnung § 1 (6a)<br />

§ 1 (6): Von jedem Mitgliedsbeitrag führen die Bezirke einen vom Parteivorstand<br />

im Einvernehmen mit dem Parteirat festgelegten Betrag vierteljährlich an die<br />

Kasse des Parteivorstandes ab.<br />

§ 1 (6a): Entsprechendes gilt für die Abführung der Bezirke an die<br />

nachgeordneten Gliederungen.<br />

5


<strong>Konferenz</strong> der<br />

Ortsvereine der NRW<strong>SPD</strong><br />

Arbeitsgruppe 2<br />

„Es besteht ein Ungleichgewicht bei der Verteilung des Vermögens. Die<br />

Gebietsverbände sollten über einen Ausgleich mit nachgeordneten<br />

Gebietsverbänden finanziell so ausgestattet sein, dass sie ihre Aufgaben<br />

angemessen wahrnehmen können.“<br />

Vorschlag:<br />

Die Schatzmeisterin informiert die Landesverbände und Bezirke jedes<br />

zweite Kalenderjahr über die Vermögensverteilung und weist ggf. auf die<br />

Notwendigkeit des Ausgleichs hin.<br />

6


<strong>Konferenz</strong> der<br />

Ortsvereine der NRW<strong>SPD</strong><br />

Arbeitsgruppe 2<br />

„Damit allgemeine Service- und Beratungsaufgaben für die Ortsvereine<br />

ausreichend geleistet werden können, erhalten Parteitage oberhalb der<br />

Ebene der Ortsvereine das Recht, Sonderumlagen der Ortsvereine zu<br />

beschließen.“<br />

Vorschlag für die Finanzordnung § 2 a Sonderumlagen:<br />

Die Mitgliederversammlung eines Gebietsverbandes ist berechtigt, zur<br />

Finanzierung der politischen Arbeit eine Sonderumlage der<br />

nachgeordneten Gebietsverbände zu beschließen. Dabei ist die<br />

Finanzkraft entsprechend zu berücksichtigen.<br />

7


<strong>Konferenz</strong> der<br />

Ortsvereine der NRW<strong>SPD</strong><br />

Arbeitsgruppe 2<br />

Entlastung von Ortsvereinen<br />

„Insbesondere kleine Ortsvereine müssen von der Finanzverantwortung<br />

entlastet werden. Unterbezirke oder Bezirke/Landesverbände können<br />

über eine Servicestelle Unterstützung für die Ortsvereine anbieten. Das<br />

beinhaltet auch die Kassenführung und die Erstellung des<br />

Rechenschaftsberichtes. Die Serviceleistungen können gegen Entgelt zur<br />

Verfügung gestellt werden.<br />

Ortsvereine und sonstige Organisationsformen unterhalb der<br />

Unterbezirksebene, die ihrer Rechenschaftspflicht nicht nachkommen,<br />

sollten das Recht zur Kassenführung verlieren. Das Recht zur<br />

eigenständigen Kassenführung könnte eine Mindestgröße voraussetzen. „<br />

8


<strong>Konferenz</strong> der<br />

Ortsvereine der NRW<strong>SPD</strong><br />

Arbeitsgruppe 2<br />

Alternative 1<br />

„Ortsvereine und sonstige Organisationsformen unterhalb der<br />

Unterbezirksebene, die in zwei aufeinander folgenden Jahren nicht<br />

fristgerecht einen ordnungsgemäßen Rechenschaftsbericht erstellt<br />

haben, verlieren das Recht zur Kassenführung. Der jeweilige<br />

Unterbezirksvorstand stellt auf Antrag der jeweiligen Organisationsform<br />

fest, dass die betroffene Gliederung bzw. Organisationsform das Recht<br />

zur Kassenführung wiedererlangt. Das Nähere regelt eine vom<br />

Parteivorstand zu erlassende Richtline.“<br />

9


<strong>Konferenz</strong> der<br />

Ortsvereine der NRW<strong>SPD</strong><br />

Arbeitsgruppe 2<br />

Alternative 2<br />

„Ortsvereine und sonstige Organisationsformen unterhalb der<br />

Unterbezirksebene, die in zwei aufeinander folgenden Jahren weniger als<br />

durchschnittlich XX Beitrag zahlende Mitglieder aufweisen, verlieren das<br />

Recht zur Kassenführung. Der jeweilige Unterbezirksvorstand stellt auf<br />

Antrag der jeweiligen Organisationsform fest, dass die betroffene<br />

Gliederung bzw. Organisationsform das Recht zur Kassenführung<br />

wiedererlangt, wenn diese in zwei aufeinander folgenden Jahren XX oder<br />

mehr zahlende Mitglieder aufweist. Das Nähere regelt eine vom<br />

Parteivorstand zu erlassende Richtline.“<br />

10


<strong>Konferenz</strong> der<br />

Ortsvereine der NRW<strong>SPD</strong><br />

Arbeitsgruppe 2<br />

Vorschlag für die Finanzordnung § 6 (1) Revision:<br />

„Die von der Jahreshauptversammlung (Parteitag) gewählten Revisorinnen und<br />

Revisoren prüfen, ob die Bestimmungen der Finanzordnung eingehalten wurden,<br />

insbesondere prüfen sie regelmäßig…….“<br />

Gliederungen und sonstige Organisationsformen, die über keine eigenständige<br />

Kassenführung verfügen, wählen keine Revisorinnen und Revisoren.<br />

Haben Ortsvereine und sonstige Organisationsformen unterhalb der<br />

Unterbezirksebene mit eigenständiger Kassenführung keine Revisorinnen und<br />

Revisoren gewählt oder sind diese ausgeschieden können die Revisorinnen und<br />

Revisoren der nächsthöheren Gliederung diese Aufgabe wahrnehmen. Das<br />

Nähere regelt eine Richtlinie des Parteivorstandes.<br />

11


<strong>Konferenz</strong> der<br />

Ortsvereine der NRW<strong>SPD</strong><br />

Arbeitsgruppe 2<br />

Vorschlag Ergänzung für das Organisationsstatut § 11 (4):<br />

Gehören einem Vorstand nicht mindestens drei gewählte Mitglieder an,<br />

sind Vorsitzende/r und Kassierer/in personengleich oder wurde der<br />

Vorstand nicht in jedem zweiten Kalenderjahr gewählt so hat der<br />

Vorstand der nächst höheren Gliederung unverzüglich Neuwahlen<br />

anzukündigen. Er kann die Rechte des handlungsunfähigen Vorstandes<br />

wahrnehmen oder Dritte mit der Wahrnehmung dieser Rechte<br />

kommissarisch beauftragen. Ist es nicht möglich, in einen<br />

handlungsfähigen Vorstand zu wählen, muss der Vorstand der<br />

nächsthöheren Gliederung eine Neuabgrenzung nach § 8 Abs. 2<br />

vornehmen.“<br />

12


<strong>Konferenz</strong> der<br />

Ortsvereine der NRW<strong>SPD</strong><br />

Arbeitsgruppe 2<br />

Innovationsfonds<br />

Die <strong>SPD</strong> richtet im Zuge der Parteireform einen „Innovationsfonds“ ein. Aus<br />

diesem Fonds werden konkrete Projekte auf Unterbezirksebene gefördert, die<br />

sich - im Einklang mit der Grundausrichtung der Parteireform - zum Ziel gesetzt<br />

haben, die Anspracheformen und Parteistrukturen der <strong>SPD</strong> zu erneuern.<br />

Im Rahmen seiner Jahresauftaktklausur legt der Parteivorstand besondere<br />

inhaltliche Schwerpunkte für die Vergabe der finanziellen Mittel und die<br />

entsprechende Ausschreibung in dem jeweiligen Jahr fest. Die konkrete Auswahl<br />

einzelner Projekte obliegt ebenfalls dem Parteivorstand. In besonderen Fällen<br />

steht es ihm frei, ein Projekt auch über mehrere Jahre zu fördern.<br />

Der Innovationsfonds speist sich aus einem Teil der Mitgliedsbeiträge.<br />

Vorgesehen werden dafür 5 ct. pro Beitrag (= 300.000 Euro).<br />

13


<strong>Konferenz</strong> der<br />

Ortsvereine der NRW<strong>SPD</strong><br />

Arbeitsgruppe 2<br />

Im Überblick:<br />

Beitragsgestaltung – Neue Beitragstabelle<br />

Verteilung der Mitgliedsbeiträge – Ergänzung der Finanzordnung<br />

Vermögensverteilung – regelmäßige Information der<br />

Bundesschatzmeisterin<br />

Sonderumlage – Ergänzung der Finanzordnung<br />

Entlastung von Ortsvereinen – Serviceangebote der Büros<br />

Handlungsfähigkeit von Ortsvereinen gewährleisten – Konkretisierung<br />

im Organisationsstatut<br />

Revisorentätigkeit – Ergänzung in der Finanzordnung<br />

Innovationsfond – Einrichtung durch PV; Finanzierung durch Beiträge<br />

14


<strong>Konferenz</strong> der<br />

Ortsvereine der NRW<strong>SPD</strong><br />

Arbeitsgruppe 2<br />

Handlungsvorschläge für die<br />

<strong>SPD</strong> in Nordrhein-Westfalen<br />

15


<strong>Konferenz</strong> der<br />

Ortsvereine der NRW<strong>SPD</strong><br />

Arbeitsgruppe 2<br />

Verwendung der Einnahmen der<br />

NRW<strong>SPD</strong><br />

16


<strong>Konferenz</strong> der<br />

Ortsvereine der NRW<strong>SPD</strong><br />

Arbeitsgruppe 2<br />

Drei-Säulen-Modell<br />

Angesparte<br />

Beträge<br />

werden im<br />

Wahlkampf zu<br />

100%<br />

ausgeschüttet.<br />

Wahlkämpfe /<br />

Kampagnen /<br />

politische<br />

Arbeit der<br />

NRW<strong>SPD</strong><br />

Personalkosten<br />

Mandatsträgerabgaben<br />

Staatliche Teilfinanzierung<br />

Mitgliedsbeiträge<br />

17


<strong>Konferenz</strong> der<br />

Ortsvereine der NRW<strong>SPD</strong><br />

Arbeitsgruppe 2<br />

Zusammensetzung der Beiträge<br />

über 10,00 € ; 17,26%<br />

7,51 bis 10, 00 €; 8,31%<br />

2,50 €; 29,30%<br />

5,00 bis 7,50 ; 21,45%<br />

2,51 bis 4,99 ; 23,69%<br />

2,50 €<br />

2,51 bis 4,99<br />

5,00 bis 7,50<br />

7,51 bis 10, 00 €<br />

über 10,00 €<br />

18


<strong>Konferenz</strong> der<br />

Ortsvereine der NRW<strong>SPD</strong><br />

Arbeitsgruppe 2<br />

•29,30 % der Mitglieder zahlen einen Beitrag<br />

von 2,50 €.<br />

• 23,69 % der Mitglieder zahlen einen Beitrag<br />

zwischen 2,51 € und 4,99 €, eine<br />

Beitragsgruppe, die es laut Statut nicht gibt.<br />

• 53 Prozent der Mitglieder in NRW zahlen<br />

NICHT den Mindestbeitrag.<br />

19


<strong>Konferenz</strong> der<br />

Ortsvereine der NRW<strong>SPD</strong><br />

Arbeitsgruppe 2<br />

Die Gruppe der 2,50-Euro-Zahler soll nochmal<br />

kleinteiliger betrachtet werden.<br />

Ziel ist, bei denjenigen, bei denen sich die<br />

persönlichen Umstände geändert haben<br />

müssten, auf eine Beitragsanpassung<br />

hinzuwirken, sodass mindestens ein Beitrag von<br />

5,00 € gezahlt wird.<br />

20


<strong>Konferenz</strong> der<br />

Ortsvereine der NRW<strong>SPD</strong><br />

Arbeitsgruppe 2<br />

Überprüfung der zweitgrößten Beitragsgruppe,<br />

eine Gruppe die es laut Statut nicht gibt.<br />

23,69 % der Mitglieder zahlen einen Beitrag<br />

zwischen 2,51 € und 4,99 €. Ziel der Überprüfung<br />

ist es, eine größtmögliche Anzahl der Beiträge auf<br />

mindestens 5,00 € anzuheben.<br />

21


<strong>Konferenz</strong> der<br />

Ortsvereine der NRW<strong>SPD</strong><br />

Arbeitsgruppe 2<br />

Die Mitglieder, deren Monatsbeitrag 5,00 € und<br />

mehr beträgt möchten wir bitten, ihren Beitrag<br />

um mindestens 1,00 € im Monat zu erhöhen.<br />

22


<strong>Konferenz</strong> der<br />

Ortsvereine der NRW<strong>SPD</strong><br />

Arbeitsgruppe 2<br />

Ziel der Beitragsauswertung<br />

und –anpassungsbemühungen<br />

ist die durchschnittliche<br />

Erhöhung des Beitrages von<br />

aktuell 7,39 € auf 8,39 €, also<br />

um einen Euro.<br />

23


<strong>Konferenz</strong> der<br />

Ortsvereine der NRW<strong>SPD</strong><br />

Arbeitsgruppe 2<br />

Die NRW<strong>SPD</strong> unterstützt künftig<br />

die Ortsvereine durch ein<br />

landesweit zentrales Mahnwesen.<br />

24


<strong>Konferenz</strong> der<br />

Ortsvereine der NRW<strong>SPD</strong><br />

Arbeitsgruppe 2<br />

Zur Zeit befinden sich rund 6.000 Mitglieder<br />

im Beitragsrückstand.<br />

Die Beitragsrückstände betragen<br />

ca. 600.000 €.<br />

Davon entfallen ca. 500.000 € auf<br />

Rückstände die länger als ein Jahr bestehen.<br />

25


<strong>Konferenz</strong> der<br />

Ortsvereine der NRW<strong>SPD</strong><br />

Arbeitsgruppe 2<br />

Zuerst werden die Mitglieder kontaktiert, die länger<br />

als ein Jahr im Rückstand sind. Die Ortsvereine<br />

werden, über die Unterbezirke, darüber informiert,<br />

welche Mitglieder hiervon betroffen sind.<br />

Die NRW<strong>SPD</strong> sendet die beiden Klärungsschreiben<br />

gemäß Statut an die Mitglieder und arbeitet die<br />

Rückmeldungen (Austritte, Beitragsnachzahlungen,<br />

usw.) ab.<br />

26


<strong>Konferenz</strong> der<br />

Ortsvereine der NRW<strong>SPD</strong><br />

Arbeitsgruppe 2<br />

Die nicht erfolgten Rückmeldungen werden den<br />

Ortsvereinen mitgeteilt, verbunden mit einer<br />

ausreichenden Fristsetzung, damit die Ortsvereine<br />

gegebenenfalls selber noch einmal tätig werden<br />

können.<br />

Danach wird, wenn nötig, der Austritt wegen<br />

Nichtzahlung der Beiträge festgestellt und es<br />

erfolgt die Abmeldung dieser Mitglieder.<br />

27


<strong>Konferenz</strong> der<br />

Ortsvereine der NRW<strong>SPD</strong><br />

Arbeitsgruppe 2<br />

In einem zweiten Schritt werden alle Mitglieder ab<br />

der ersten erfolgten Nichtzahlung der Beiträge durch<br />

die NRW<strong>SPD</strong> kontaktiert, mit dem Ziel keinen<br />

Rückstand älter als drei Monate entstehen zu lassen.<br />

Diese Kontaktaufnahme erfolgt in jedem Quartal kurz<br />

nach dem zentralen Beitragseinzug, um den<br />

Ortsvereinskassiererinnen/-kassierern die<br />

Möglichkeit des eigenen Klärungsversuches zu geben.<br />

Start für diese Maßnahmen ist der Herbst 2011.<br />

28


<strong>Konferenz</strong> der<br />

Ortsvereine der NRW<strong>SPD</strong><br />

Arbeitsgruppe 2<br />

Service und weitere<br />

Unterstützung für die<br />

Ortsvereine<br />

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<strong>Konferenz</strong> der<br />

Ortsvereine der NRW<strong>SPD</strong><br />

Arbeitsgruppe 2<br />

•Mitgliederverwaltung (MAVIS 2)<br />

•Erstellung von Statistiken<br />

•Erstellung von Geburtstags-, Jubilar- und<br />

Adresslisten<br />

•Erstellung von Delegiertenschlüsseln<br />

•Buchhaltung<br />

•Hilfe bei der Erstellung der Rechenschaftsberichte<br />

•Kassenberichtsprüfungen<br />

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<strong>Konferenz</strong> der<br />

Ortsvereine der NRW<strong>SPD</strong><br />

Arbeitsgruppe 2<br />

•Versanddienstleistungen<br />

Versand von Einladungen, Briefen etc.<br />

Direkter E-Mail-Versand für die Ortsvereine<br />

Erstellung von Umschlagdruckdateien,<br />

Verteilerlisten usw. zur Übergabe an eine Druckerei<br />

des Ortsvereines oder zur Landesverbandsdruckerei<br />

Auf Wunsch Komplettversand incl. Druckdienstleistungen<br />

(Drucken, Falzen, Kuvertieren, Frankieren)<br />

Rückläufernachbereitung<br />

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<strong>Konferenz</strong> der<br />

Ortsvereine der NRW<strong>SPD</strong><br />

Arbeitsgruppe 2<br />

Neues <strong>SPD</strong> Kassenprogramm<br />

Die NRW<strong>SPD</strong> stellt den Ortsvereinen das neue<br />

<strong>SPD</strong> Kassenprogramm kostenlos zur Verfügung.<br />

Die Entwicklungskosten hat der Landesverband<br />

übernommen.<br />

Ab Januar 2012 soll die computergestützte<br />

Ortsvereinsbuchhaltung nur noch mit diesem<br />

Programm erledigt werden.<br />

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<strong>Konferenz</strong> der<br />

Ortsvereine der NRW<strong>SPD</strong><br />

Arbeitsgruppe 2<br />

Neues <strong>SPD</strong> Kassenprogramm<br />

Ab sofort steht ein Download bei <strong>SPD</strong>.de bereit, den<br />

notwendigen Freigabecode erhalten die Ortsvereine<br />

beim ServiceCenter.NRW@spd.de nach einer<br />

Bestellung per E-Mail.<br />

Die NRW<strong>SPD</strong> erstellt auf schriftliche Bestellung (auch<br />

per E-Mail) eine Installations-CD gegen Selbstkosten<br />

von 10,00 € (incl. Versand)<br />

33


<strong>Konferenz</strong> der<br />

Ortsvereine der NRW<strong>SPD</strong><br />

Arbeitsgruppe 2<br />

Vielen Dank für eure<br />

Aufmerksamkeit!<br />

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