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STATISTISCHES LANDESAMT<br />

Statistisches Landesamt Baden-Württemberg · 70158 Stuttgart<br />

Kreiswahlleiterin<br />

Landratsamt Lörrach<br />

Postfach 18 60<br />

79537 Lörrach<br />

Datum 24.07.2013<br />

Name Herr Wöhrle<br />

Durchwahl 0711 641-2834<br />

Aktenzeichen 9517.2/9-5<br />

(Bitte bei Antwort angeben)<br />

Repräsentative Wahlstatistik zur Bundestagswahl 2013<br />

Schreiben der Landeswahlleiterin vom 23.07.2013; Az.: 2-1054.-13/1<br />

Sehr geehrte Damen und Herren,<br />

im Folgenden möchten wir Sie gerne über Ihre Aufgaben bei der Durchführung der Repräsentativen<br />

Wahlstatistik informieren.<br />

1. Allgemeines<br />

Nach dem Gesetz über die allgemeine und die repräsentative Wahlstatistik bei der<br />

Wahl zum Deutschen Bundestag und bei der Wahl der Abgeordneten des Europäischen<br />

Parlaments aus der Bundesrepublik Deutschland (Wahlstatistikgesetz – WStatG)<br />

sind in den vom Bundeswahlleiter im Einvernehmen mit den Landeswahlleitern und den<br />

Statistischen Landesämtern bestimmten Stichprobenwahlbezirken bei der Bundestagswahl<br />

2013 Statistiken über die Geschlechts- und Altersgliederung der Wahlberechtigten<br />

und Wähler unter Berücksichtigung der Stimmabgabe für die einzelnen Wahlvorschläge<br />

zu erstellen.<br />

Erhoben werden sollen in den Stichprobenwahlbezirken die<br />

a) Geschlechts- und Altersgliederung der Wahlberechtigten und Wähler (Nur in den<br />

Stichprobenurnenwahlbezirken). Die Auszählungen sollen von den Gemeinden an<br />

Hand der Wählerverzeichnisse nach dem Wahltag vorgenommen werden.<br />

b) Stimmabgabe für die einzelnen Wahlvorschläge nach Geschlecht und Altersgruppen<br />

der Wähler. Die Auszählungen werden vom Statistischen Landesamt an Hand<br />

der an uns zu übersendenden Stimmzettel der in Ziffer 2 genannten Stichprobenwahlbezirke<br />

vorgenommen.<br />

Böblinger Str. 68 · 70199 Stuttgart (Heslach) · Telefon 0711 641-0 · Telefax 0711 641-2440 · poststelle@stala.bwl.de<br />

www.statistik-bw.de · www.service-bw.de<br />

Funktionszeiten: Mo. bis Do. 9.00 - 15.30 Uhr, Fr. 9.00 - 12.00 Uhr · VVS-Anschluss: Schreiberstraße 1, 14, 42


- 2 -<br />

2.<br />

Stichprobenwahlbezirke<br />

Die Landeswahlleiterin hat mit dem o.a. Schreiben der Durchführung der repräsentativen<br />

Bundestagswahlstatistik<br />

Kennziffer<br />

2013 in den im Einvernehmen mit dem Bundeswahlleiter und dem<br />

Statistischen Landesamt ausgewählten Gemeinden bzw. Wahlbezirken zugestimmt:<br />

Gemeinde<br />

Art<br />

Wahlbezirk<br />

Nummer<br />

Wahlkreis 282 Lörrach - Müllheim<br />

315006 Bad Krozingen<br />

Urnenwahlbezirk 006-01<br />

336014 Efringen-Kirchen<br />

Urnenwahlbezirk 001-01<br />

336069 Rheinfelden (Baden), Stadt<br />

Urnenwahlbezirk 069-12<br />

336091 Weil am Rhein, Stadt<br />

Urnenwahlbezirk 003-17<br />

3.<br />

Informationen für die Kreiswahlleiterinnen und Kreiswahlleiter<br />

Verwendung von Stimmzetteln mit Unterscheidungsbezeichnungen<br />

Die Feststellungen über die Stimmabgabe für die einzelnen Wahlvorschläge erstrecken<br />

sich im einzelnen auf die Merkmale Geschlecht und Alter des Wählers (6 Altersgruppen).<br />

Die Auszählungen erfolgen unter Verwendung von Stimmzetteln mit Unterscheidungsbezeichnungen.<br />

Als Ersatz für die Altersangabe wird das Geburtsjahr der Wähler herangezogen.<br />

Es ergeben sich somit 12 Unterscheidungsmerkmale, die bereits bei<br />

Drucklegung der Stimmzettel zweckmäßigerweise in der rechten oberen Ecke unverschlüsselt<br />

aufzudrucken sind. Um die spätere Auszählung zu erleichtern, empfiehlt es<br />

sich, auf die Stimmzettel neben die Geschlechts- und Altersangabe Schlüsselbuchstaben<br />

zu setzen, so dass die auf die Stimmzettel zu druckenden Angaben wie folgt lauten:<br />

A. Mann, geboren 1989 bis 1995<br />

B. Mann, geboren 1979 bis 1988<br />

C. Mann, geboren 1969 bis 1978<br />

D. Mann, geboren 1954 bis 1968<br />

E. Mann, geboren 1944 bis 1953<br />

F Mann, geboren 1943 und früher<br />

G. Frau, geboren 1989 bis 1995<br />

H. Frau, geboren 1979 bis 1988<br />

I. Frau, geboren 1969 bis 1978<br />

K. Frau, geboren 1954 bis 1968<br />

L. Frau, geboren 1944 bis 1953<br />

M Frau, geboren 1943 und früher<br />

Es empfiehlt sich, den Schlüsselbuchstaben und das Wort "geboren" kleiner, die Bezeichnung<br />

"Mann" bzw. "Frau" und die Geburtsjahreszahlen dagegen größer und fetter<br />

zu drucken.


- 3 -<br />

Die für jede dieser W ählergruppen A - M in einer Gemeinde oder einem W ahlbezirk<br />

benötigte Menge an Stimmzetteln lässt sich aus den Anteilen der Gruppen an der<br />

deutschen Bevölkerung im Alter von 18 Jahren und darüber in den betreffenden G e-<br />

meinden schätzen. Die Anteile betragen z.B. im Landesdurchschnitt: A 5,0%, B 6,7%,<br />

C 7,9%, D 14,2%, E 6,1%, F 8,7%, G 4,8%, H 6,6%, I 7,7%, K 13,8%, L 6,4%, M<br />

12,2%. Nach diesen Verhältnissen errechnen sich beispielsweise in einem W ahlbezirk<br />

mit 1000 W ahlberechtigten oder 1500 Einwohnern folgende Stimmzettelmengen für<br />

die einzelnen W ählergruppen (jeweils gerundet): A 50, B 65, C 80, D 140, E 60, F 85,<br />

G 50, H 65, I 75, K 140, L 65, M 120.<br />

Für Briefwahlbezirke wird empfohlen, die Hälfte der Wahlberechtigten in den zu dem<br />

jeweiligen Briefwahlbezirk zusammengefassten allgemeinen Wahlbezirken zugrunde<br />

zu legen, um zu gewährleisten, dass in jeder Geburtsjahresgruppe je Geschlecht in<br />

ausreichender Anzahl Stimmzettel mit Unterscheidungsbezeichnungen für die Briefwähler<br />

vorliegen.<br />

Die angegebenen Mengen reichen für eine 100%ige Wahlbeteiligung aus. Zum Ausgleich<br />

örtlicher Unterschiede in der Geschlechts- und Altersgliederung der Wahlberechtigten ist<br />

jedoch ein Zuschlag von etwa 25% zu den errechneten Zahlen angebracht.<br />

Das Statistische Landesamt bittet, die für die in Ziffer 2 genannten Gemeinden bzw.<br />

Stichprobenwahlbezirke voraussichtlich benötigten Mengen an Stimmzetteln mit Unterscheidungsaufdruck<br />

zu berechnen, den Druckauftrag für die Stimmzettel demgemäß<br />

zu erteilen und die Stimmzettel den Gemeinden zuzuteilen. Im Hinblick auf die<br />

Vergabe des Druckauftrages bitten wir auch zu beachten, dass auch den Gemeinden,<br />

die ganz in die Statistik einbezogen sind, für die Empfänger von Wahlscheinen mit<br />

Briefwahlunterlagen eine ausreichende Zahl von Stimmzetteln ohne Sonderaufdruck<br />

zugeteilt werden (Ausnahme: Der entsprechende Briefwahlbezirk wurde ebenfalls für<br />

die Statistik ausgewählt). Die Zählblätter BW 1/13 zur Auszählung der Wählerverzeichnisse<br />

sowie die Bekanntmachungen und Merkblätter (vgl. Ziff. 4.2 und 4.3)<br />

gehen den Gemeinden nach Fertigstellung in der erforderlichen Anzahl direkt zu.<br />

4. Aufgaben der Gemeinde<br />

4.1 Ausgabe bzw. Übersendung von Stimmzetteln mit Unterscheidungsbezeichnungen<br />

Die Feststellung, zu welcher der vorgesehenen Gruppen der Wähler gehört, muss<br />

bereits bei der Ausgabe bzw. dem Versand der Stimmzettel vorgenommen werden.<br />

Das Verfahren für die Ausgabe bzw. den Versand der Stimmzettel an die einzelnen<br />

Wählergruppen während der Wahl ist von den Gemeinden und Wahlvorständen<br />

sicherzustellen. Folgendes Verfahren erscheint während der Urnenwahl<br />

zweckmäßig:<br />

Die gekennzeichneten Stimmzettel werden - nach den 12 Schlüsselbuchstaben<br />

sortiert und in der Reihenfolge der Schlüsselbuchstaben gelegt - auf einem Tisch<br />

am Eingang des Wahllokals bereitgehalten. Der mit der Ausgabe der Stimmzettel<br />

betraute Beisitzer stellt bei jedem Wahlberechtigten an Hand einer Mehrfertigung<br />

des Wählerverzeichnisses oder durch Befragen fest, zu welcher Wählergruppe er<br />

gehört, und händigt ihm den entsprechenden Stimmzettel aus. Sind keine Hilfsmittel<br />

vorhanden oder weigert sich der Wähler, sein Alter anzugeben, ist der Stimmzettel<br />

nach dem geschätzten Alter des Wählers auszugeben.<br />

Bei ausgewählten Urnenwahlbezirken dürfen Briefwähler keine Stimmzettel mit<br />

Unterscheidungsbezeichnung erhalten (Ausnahme: Der entsprechende Briefwahlbezirk<br />

wurde ebenfalls für die repräsentative Wahlstatistik ausgewählt). Für die<br />

Briefwähler müssen somit Stimmzettel ohne Unterscheidungsbezeichnung zur Verfügung<br />

stehen.


- 4 -<br />

Bei ausgewählten Briefwahlbezirken erhalten alle Briefwähler Stimmzettel mit<br />

Unterscheidungsbezeichnung zusammen mit ihren Briefwahlunterlagen.<br />

Wähler, deren Stimmabgabe nicht in einem ausgewählten Wahlbezirk erfolgt, dürfen<br />

keine Stimmzettel mit Unterscheidungsbezeichnung erhalten.<br />

Im übrigen berührt die Repräsentative Bundestagswahlstatistik zeitlich und örtlich<br />

die Feststellung der amtlichen Wahlergebnisse nicht.<br />

4.2. Unterrichtung der Wähler<br />

In § 3 Satz 5 des Wahlstatistikgesetzes ist geregelt, dass die betroffenen Wahlberechtigten<br />

in geeigneter Weise darauf hinzuweisen sind, dass der Wahlbezirk oder<br />

der Briefwahlbezirk in eine repräsentative Wahlstatistik einbezogen wird. Folgende<br />

Maßnahmen halten wir für erforderlich:<br />

1. Aushang einer Bekanntmachung der Landeswahlleiterin und des Statistischen<br />

Landesamtes vor bzw. in den betroffenen Wahllokalen. Für jeden Stichprobenbezirk<br />

sind 3 Plakate vorgesehen.<br />

2. Auslage des Merkblattes "Durchführung der repräsentativen Wahlstatistik" in<br />

ausreichender Stückzahl in den Wahllokalen. Übersendung des Merkblattes<br />

an Wahlberechtigte, die in einem ausgewählten Stichprobenbriefwahlbezirk einen<br />

Wahlschein erhalten, mit den Briefwahlunterlagen.<br />

3. Auslage des Wahlstatistikgesetzes in den Wahllokalen der ausgewählten U r-<br />

nenwahlbezirke. Für jeden Wahlbezirk sind 20 Exemplare vorgesehen , so<br />

dass einzelne Wähler bei Interesse ein Exemplar erhalten können . Mindestens<br />

ein Exemplar soll für die gesamte Wahlzeit zur Ansicht bereitgehalten werden.<br />

4. Unterrichtung im Vorfeld der Bundestagswahl (z.B. mit der Wahlberechtigung<br />

oder als amtliche Bekanntmachung), da eine Unterrichtung der Wahlberechtigten<br />

im Wahllokal unmittelbar vor der Stimmabgabe allein nicht ausreichend erscheint.<br />

Der Text des Merkblattes kann hier vollständig oder auszugsweise<br />

verwertet werden.<br />

Die Plakate, Merkblätter und das Wahlstatistikgesetz werden Ihnen in ausreichender<br />

Anzahl ab Mitte August 2013 zugesandt.<br />

4.3. Auszählung der Wählerverzeichnisse (nur bei Urnenwahlbezirken)<br />

Die Auszählung der Wählerverzeichnisse soll für jeden in die repräsentative Bundestagswahlstatistik<br />

2013 einbezogenen Wahlbezirk getrennt erfolgen.<br />

Für die Durchführung der Auszählung gibt es zwei verschiedenen Möglichkeiten.<br />

1. Verwendung des Zählblattes BW 1/13, das an Sie mit getrennter Post verschickt<br />

wird.<br />

In dem Zählblatt sind in der Vorspalte für Männer und Frauen je 10 Geburtsjahresgruppen<br />

der Wahlberechtigten vorgesehen. Für jede dieser Geburtsjahresgruppen<br />

sind nach den Angaben im Wählerverzeichnis zu ermitteln:<br />

In Spalte 1: W ähler mit Stimmabgabevermerk im W ählerverzeichnis (ohne<br />

W ähler mit W ahlschein)<br />

In Spalte 2: Nichtwähler (W ahlberechtigte ohne Stimmenabgabe- oder<br />

W ahlscheinvermerk im W ählerverzeichnis)<br />

In Spalte 3: W ahlberechtigte mit W ahlscheinvermerk im W ählerverzeichnis.


- 5 -<br />

Die Auszählung wird zweckmäßigerweise durch Anstricheln vorgenommen.<br />

Jedes Kästchen des Zählblattes BW 1/13 reicht zum Anstricheln von fünf Personen<br />

( //// ) aus. In den stark umrandeten Kästchen ist bei jeder Geburtsjahresgruppe<br />

die Zahl der in der betreffenden Spalte insgesamt angestrichelten<br />

Personen einzutragen. Diese senkrecht untereinander stehenden Zahlen sind<br />

danach so zu addieren, dass in den stark umrandeten Kästchen der Zeilen<br />

"Zusammen" die Summe der darüber stehenden Zahlen erscheint.<br />

oder<br />

2. Verwendung der beigefügten Excel-Arbeitsmappe.<br />

Nähere Informationen hierzu können dem Tabellenblatt „Erläuterungen“ der<br />

dem E-Mail angehängten Excel-Arbeitsmappe entnommen werden.<br />

4.4 Bereitstellung der Wahlunterlagen für das Statistische Landesamt<br />

Es wird gebeten für jeden Stichprobenwahlbezirk<br />

- ein ausgefülltes Zählblatt BW 1/13 (nur bei Urnenwahlbezirken)<br />

- die Stimmzettel in ungeöffneten versiegelten Paketen<br />

- eine Kopie der Wahlniederschrift sowie Kopien der dort beigefügten<br />

ungültigen Stimmzettel<br />

als Paket verpackt und an das Statistische Landesamt Baden-Württemberg, Böblinger<br />

Str. 68, 70199 Stuttgart adressiert bereitzustellen.<br />

Ein von uns beauftragter Kurierdienst wird die Unterlagen abholen.<br />

Nähere Informationen hierzu werden in einem gesonderten Schreiben mitgeteilt.<br />

5. Veröffentlichung der Ergebnisse<br />

Die Ergebnisse der Statistiken nach § 2 WStatG dürfen nur für die Bundes- und Landesebene<br />

veröffentlicht werden. Im übrigen wird auf die Bestimmungen des § 6 WStatG<br />

verwiesen. Ergebnisse für einzelne Wahlbezirke und einzelne Briefwahlbezirke dürfen<br />

nicht bekannt gegeben werden. Die Veröffentlichung von Ergebnissen oberhalb der<br />

Gemeindeebene ist dem Statistischen Bundesamt und den statistischen Ämtern der<br />

Länder vorbehalten.<br />

Mit freundlichen Grüßen<br />

Monika Hin

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