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STATISTISCHES LANDESAMT<br />
Statistisches Landesamt Baden-Württemberg · 70158 Stuttgart<br />
Kreiswahlleiterin<br />
Landratsamt Lörrach<br />
Postfach 18 60<br />
79537 Lörrach<br />
Datum 24.07.2013<br />
Name Herr Wöhrle<br />
Durchwahl 0711 641-2834<br />
Aktenzeichen 9517.2/9-5<br />
(Bitte bei Antwort angeben)<br />
Repräsentative Wahlstatistik zur Bundestagswahl 2013<br />
Schreiben der Landeswahlleiterin vom 23.07.2013; Az.: 2-1054.-13/1<br />
Sehr geehrte Damen und Herren,<br />
im Folgenden möchten wir Sie gerne über Ihre Aufgaben bei der Durchführung der Repräsentativen<br />
Wahlstatistik informieren.<br />
1. Allgemeines<br />
Nach dem Gesetz über die allgemeine und die repräsentative Wahlstatistik bei der<br />
Wahl zum Deutschen Bundestag und bei der Wahl der Abgeordneten des Europäischen<br />
Parlaments aus der Bundesrepublik Deutschland (Wahlstatistikgesetz – WStatG)<br />
sind in den vom Bundeswahlleiter im Einvernehmen mit den Landeswahlleitern und den<br />
Statistischen Landesämtern bestimmten Stichprobenwahlbezirken bei der Bundestagswahl<br />
2013 Statistiken über die Geschlechts- und Altersgliederung der Wahlberechtigten<br />
und Wähler unter Berücksichtigung der Stimmabgabe für die einzelnen Wahlvorschläge<br />
zu erstellen.<br />
Erhoben werden sollen in den Stichprobenwahlbezirken die<br />
a) Geschlechts- und Altersgliederung der Wahlberechtigten und Wähler (Nur in den<br />
Stichprobenurnenwahlbezirken). Die Auszählungen sollen von den Gemeinden an<br />
Hand der Wählerverzeichnisse nach dem Wahltag vorgenommen werden.<br />
b) Stimmabgabe für die einzelnen Wahlvorschläge nach Geschlecht und Altersgruppen<br />
der Wähler. Die Auszählungen werden vom Statistischen Landesamt an Hand<br />
der an uns zu übersendenden Stimmzettel der in Ziffer 2 genannten Stichprobenwahlbezirke<br />
vorgenommen.<br />
Böblinger Str. 68 · 70199 Stuttgart (Heslach) · Telefon 0711 641-0 · Telefax 0711 641-2440 · poststelle@stala.bwl.de<br />
www.statistik-bw.de · www.service-bw.de<br />
Funktionszeiten: Mo. bis Do. 9.00 - 15.30 Uhr, Fr. 9.00 - 12.00 Uhr · VVS-Anschluss: Schreiberstraße 1, 14, 42
- 2 -<br />
2.<br />
Stichprobenwahlbezirke<br />
Die Landeswahlleiterin hat mit dem o.a. Schreiben der Durchführung der repräsentativen<br />
Bundestagswahlstatistik<br />
Kennziffer<br />
2013 in den im Einvernehmen mit dem Bundeswahlleiter und dem<br />
Statistischen Landesamt ausgewählten Gemeinden bzw. Wahlbezirken zugestimmt:<br />
Gemeinde<br />
Art<br />
Wahlbezirk<br />
Nummer<br />
Wahlkreis 282 Lörrach - Müllheim<br />
315006 Bad Krozingen<br />
Urnenwahlbezirk 006-01<br />
336014 Efringen-Kirchen<br />
Urnenwahlbezirk 001-01<br />
336069 Rheinfelden (Baden), Stadt<br />
Urnenwahlbezirk 069-12<br />
336091 Weil am Rhein, Stadt<br />
Urnenwahlbezirk 003-17<br />
3.<br />
Informationen für die Kreiswahlleiterinnen und Kreiswahlleiter<br />
Verwendung von Stimmzetteln mit Unterscheidungsbezeichnungen<br />
Die Feststellungen über die Stimmabgabe für die einzelnen Wahlvorschläge erstrecken<br />
sich im einzelnen auf die Merkmale Geschlecht und Alter des Wählers (6 Altersgruppen).<br />
Die Auszählungen erfolgen unter Verwendung von Stimmzetteln mit Unterscheidungsbezeichnungen.<br />
Als Ersatz für die Altersangabe wird das Geburtsjahr der Wähler herangezogen.<br />
Es ergeben sich somit 12 Unterscheidungsmerkmale, die bereits bei<br />
Drucklegung der Stimmzettel zweckmäßigerweise in der rechten oberen Ecke unverschlüsselt<br />
aufzudrucken sind. Um die spätere Auszählung zu erleichtern, empfiehlt es<br />
sich, auf die Stimmzettel neben die Geschlechts- und Altersangabe Schlüsselbuchstaben<br />
zu setzen, so dass die auf die Stimmzettel zu druckenden Angaben wie folgt lauten:<br />
A. Mann, geboren 1989 bis 1995<br />
B. Mann, geboren 1979 bis 1988<br />
C. Mann, geboren 1969 bis 1978<br />
D. Mann, geboren 1954 bis 1968<br />
E. Mann, geboren 1944 bis 1953<br />
F Mann, geboren 1943 und früher<br />
G. Frau, geboren 1989 bis 1995<br />
H. Frau, geboren 1979 bis 1988<br />
I. Frau, geboren 1969 bis 1978<br />
K. Frau, geboren 1954 bis 1968<br />
L. Frau, geboren 1944 bis 1953<br />
M Frau, geboren 1943 und früher<br />
Es empfiehlt sich, den Schlüsselbuchstaben und das Wort "geboren" kleiner, die Bezeichnung<br />
"Mann" bzw. "Frau" und die Geburtsjahreszahlen dagegen größer und fetter<br />
zu drucken.
- 3 -<br />
Die für jede dieser W ählergruppen A - M in einer Gemeinde oder einem W ahlbezirk<br />
benötigte Menge an Stimmzetteln lässt sich aus den Anteilen der Gruppen an der<br />
deutschen Bevölkerung im Alter von 18 Jahren und darüber in den betreffenden G e-<br />
meinden schätzen. Die Anteile betragen z.B. im Landesdurchschnitt: A 5,0%, B 6,7%,<br />
C 7,9%, D 14,2%, E 6,1%, F 8,7%, G 4,8%, H 6,6%, I 7,7%, K 13,8%, L 6,4%, M<br />
12,2%. Nach diesen Verhältnissen errechnen sich beispielsweise in einem W ahlbezirk<br />
mit 1000 W ahlberechtigten oder 1500 Einwohnern folgende Stimmzettelmengen für<br />
die einzelnen W ählergruppen (jeweils gerundet): A 50, B 65, C 80, D 140, E 60, F 85,<br />
G 50, H 65, I 75, K 140, L 65, M 120.<br />
Für Briefwahlbezirke wird empfohlen, die Hälfte der Wahlberechtigten in den zu dem<br />
jeweiligen Briefwahlbezirk zusammengefassten allgemeinen Wahlbezirken zugrunde<br />
zu legen, um zu gewährleisten, dass in jeder Geburtsjahresgruppe je Geschlecht in<br />
ausreichender Anzahl Stimmzettel mit Unterscheidungsbezeichnungen für die Briefwähler<br />
vorliegen.<br />
Die angegebenen Mengen reichen für eine 100%ige Wahlbeteiligung aus. Zum Ausgleich<br />
örtlicher Unterschiede in der Geschlechts- und Altersgliederung der Wahlberechtigten ist<br />
jedoch ein Zuschlag von etwa 25% zu den errechneten Zahlen angebracht.<br />
Das Statistische Landesamt bittet, die für die in Ziffer 2 genannten Gemeinden bzw.<br />
Stichprobenwahlbezirke voraussichtlich benötigten Mengen an Stimmzetteln mit Unterscheidungsaufdruck<br />
zu berechnen, den Druckauftrag für die Stimmzettel demgemäß<br />
zu erteilen und die Stimmzettel den Gemeinden zuzuteilen. Im Hinblick auf die<br />
Vergabe des Druckauftrages bitten wir auch zu beachten, dass auch den Gemeinden,<br />
die ganz in die Statistik einbezogen sind, für die Empfänger von Wahlscheinen mit<br />
Briefwahlunterlagen eine ausreichende Zahl von Stimmzetteln ohne Sonderaufdruck<br />
zugeteilt werden (Ausnahme: Der entsprechende Briefwahlbezirk wurde ebenfalls für<br />
die Statistik ausgewählt). Die Zählblätter BW 1/13 zur Auszählung der Wählerverzeichnisse<br />
sowie die Bekanntmachungen und Merkblätter (vgl. Ziff. 4.2 und 4.3)<br />
gehen den Gemeinden nach Fertigstellung in der erforderlichen Anzahl direkt zu.<br />
4. Aufgaben der Gemeinde<br />
4.1 Ausgabe bzw. Übersendung von Stimmzetteln mit Unterscheidungsbezeichnungen<br />
Die Feststellung, zu welcher der vorgesehenen Gruppen der Wähler gehört, muss<br />
bereits bei der Ausgabe bzw. dem Versand der Stimmzettel vorgenommen werden.<br />
Das Verfahren für die Ausgabe bzw. den Versand der Stimmzettel an die einzelnen<br />
Wählergruppen während der Wahl ist von den Gemeinden und Wahlvorständen<br />
sicherzustellen. Folgendes Verfahren erscheint während der Urnenwahl<br />
zweckmäßig:<br />
Die gekennzeichneten Stimmzettel werden - nach den 12 Schlüsselbuchstaben<br />
sortiert und in der Reihenfolge der Schlüsselbuchstaben gelegt - auf einem Tisch<br />
am Eingang des Wahllokals bereitgehalten. Der mit der Ausgabe der Stimmzettel<br />
betraute Beisitzer stellt bei jedem Wahlberechtigten an Hand einer Mehrfertigung<br />
des Wählerverzeichnisses oder durch Befragen fest, zu welcher Wählergruppe er<br />
gehört, und händigt ihm den entsprechenden Stimmzettel aus. Sind keine Hilfsmittel<br />
vorhanden oder weigert sich der Wähler, sein Alter anzugeben, ist der Stimmzettel<br />
nach dem geschätzten Alter des Wählers auszugeben.<br />
Bei ausgewählten Urnenwahlbezirken dürfen Briefwähler keine Stimmzettel mit<br />
Unterscheidungsbezeichnung erhalten (Ausnahme: Der entsprechende Briefwahlbezirk<br />
wurde ebenfalls für die repräsentative Wahlstatistik ausgewählt). Für die<br />
Briefwähler müssen somit Stimmzettel ohne Unterscheidungsbezeichnung zur Verfügung<br />
stehen.
- 4 -<br />
Bei ausgewählten Briefwahlbezirken erhalten alle Briefwähler Stimmzettel mit<br />
Unterscheidungsbezeichnung zusammen mit ihren Briefwahlunterlagen.<br />
Wähler, deren Stimmabgabe nicht in einem ausgewählten Wahlbezirk erfolgt, dürfen<br />
keine Stimmzettel mit Unterscheidungsbezeichnung erhalten.<br />
Im übrigen berührt die Repräsentative Bundestagswahlstatistik zeitlich und örtlich<br />
die Feststellung der amtlichen Wahlergebnisse nicht.<br />
4.2. Unterrichtung der Wähler<br />
In § 3 Satz 5 des Wahlstatistikgesetzes ist geregelt, dass die betroffenen Wahlberechtigten<br />
in geeigneter Weise darauf hinzuweisen sind, dass der Wahlbezirk oder<br />
der Briefwahlbezirk in eine repräsentative Wahlstatistik einbezogen wird. Folgende<br />
Maßnahmen halten wir für erforderlich:<br />
1. Aushang einer Bekanntmachung der Landeswahlleiterin und des Statistischen<br />
Landesamtes vor bzw. in den betroffenen Wahllokalen. Für jeden Stichprobenbezirk<br />
sind 3 Plakate vorgesehen.<br />
2. Auslage des Merkblattes "Durchführung der repräsentativen Wahlstatistik" in<br />
ausreichender Stückzahl in den Wahllokalen. Übersendung des Merkblattes<br />
an Wahlberechtigte, die in einem ausgewählten Stichprobenbriefwahlbezirk einen<br />
Wahlschein erhalten, mit den Briefwahlunterlagen.<br />
3. Auslage des Wahlstatistikgesetzes in den Wahllokalen der ausgewählten U r-<br />
nenwahlbezirke. Für jeden Wahlbezirk sind 20 Exemplare vorgesehen , so<br />
dass einzelne Wähler bei Interesse ein Exemplar erhalten können . Mindestens<br />
ein Exemplar soll für die gesamte Wahlzeit zur Ansicht bereitgehalten werden.<br />
4. Unterrichtung im Vorfeld der Bundestagswahl (z.B. mit der Wahlberechtigung<br />
oder als amtliche Bekanntmachung), da eine Unterrichtung der Wahlberechtigten<br />
im Wahllokal unmittelbar vor der Stimmabgabe allein nicht ausreichend erscheint.<br />
Der Text des Merkblattes kann hier vollständig oder auszugsweise<br />
verwertet werden.<br />
Die Plakate, Merkblätter und das Wahlstatistikgesetz werden Ihnen in ausreichender<br />
Anzahl ab Mitte August 2013 zugesandt.<br />
4.3. Auszählung der Wählerverzeichnisse (nur bei Urnenwahlbezirken)<br />
Die Auszählung der Wählerverzeichnisse soll für jeden in die repräsentative Bundestagswahlstatistik<br />
2013 einbezogenen Wahlbezirk getrennt erfolgen.<br />
Für die Durchführung der Auszählung gibt es zwei verschiedenen Möglichkeiten.<br />
1. Verwendung des Zählblattes BW 1/13, das an Sie mit getrennter Post verschickt<br />
wird.<br />
In dem Zählblatt sind in der Vorspalte für Männer und Frauen je 10 Geburtsjahresgruppen<br />
der Wahlberechtigten vorgesehen. Für jede dieser Geburtsjahresgruppen<br />
sind nach den Angaben im Wählerverzeichnis zu ermitteln:<br />
In Spalte 1: W ähler mit Stimmabgabevermerk im W ählerverzeichnis (ohne<br />
W ähler mit W ahlschein)<br />
In Spalte 2: Nichtwähler (W ahlberechtigte ohne Stimmenabgabe- oder<br />
W ahlscheinvermerk im W ählerverzeichnis)<br />
In Spalte 3: W ahlberechtigte mit W ahlscheinvermerk im W ählerverzeichnis.
- 5 -<br />
Die Auszählung wird zweckmäßigerweise durch Anstricheln vorgenommen.<br />
Jedes Kästchen des Zählblattes BW 1/13 reicht zum Anstricheln von fünf Personen<br />
( //// ) aus. In den stark umrandeten Kästchen ist bei jeder Geburtsjahresgruppe<br />
die Zahl der in der betreffenden Spalte insgesamt angestrichelten<br />
Personen einzutragen. Diese senkrecht untereinander stehenden Zahlen sind<br />
danach so zu addieren, dass in den stark umrandeten Kästchen der Zeilen<br />
"Zusammen" die Summe der darüber stehenden Zahlen erscheint.<br />
oder<br />
2. Verwendung der beigefügten Excel-Arbeitsmappe.<br />
Nähere Informationen hierzu können dem Tabellenblatt „Erläuterungen“ der<br />
dem E-Mail angehängten Excel-Arbeitsmappe entnommen werden.<br />
4.4 Bereitstellung der Wahlunterlagen für das Statistische Landesamt<br />
Es wird gebeten für jeden Stichprobenwahlbezirk<br />
- ein ausgefülltes Zählblatt BW 1/13 (nur bei Urnenwahlbezirken)<br />
- die Stimmzettel in ungeöffneten versiegelten Paketen<br />
- eine Kopie der Wahlniederschrift sowie Kopien der dort beigefügten<br />
ungültigen Stimmzettel<br />
als Paket verpackt und an das Statistische Landesamt Baden-Württemberg, Böblinger<br />
Str. 68, 70199 Stuttgart adressiert bereitzustellen.<br />
Ein von uns beauftragter Kurierdienst wird die Unterlagen abholen.<br />
Nähere Informationen hierzu werden in einem gesonderten Schreiben mitgeteilt.<br />
5. Veröffentlichung der Ergebnisse<br />
Die Ergebnisse der Statistiken nach § 2 WStatG dürfen nur für die Bundes- und Landesebene<br />
veröffentlicht werden. Im übrigen wird auf die Bestimmungen des § 6 WStatG<br />
verwiesen. Ergebnisse für einzelne Wahlbezirke und einzelne Briefwahlbezirke dürfen<br />
nicht bekannt gegeben werden. Die Veröffentlichung von Ergebnissen oberhalb der<br />
Gemeindeebene ist dem Statistischen Bundesamt und den statistischen Ämtern der<br />
Länder vorbehalten.<br />
Mit freundlichen Grüßen<br />
Monika Hin