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Hausordnung (pdf)

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HAUS - REGLEMENT<br />

Für die Benützung des Pfarreisaals St. Karl Zeihen<br />

1. Allgemeine Bestimmungen<br />

1.1 Die Kirchenpflege übt die Oberaufsicht über die Räume des Pfarreisaals aus.<br />

Zur Aufrechterhaltung der Ordnung wird das vorliegende Reglement erlassen,<br />

welches von allen Benützern strikte zu befolgen ist.<br />

1.2 Der Abwart hat die Aufsicht über die Pfarreilokalitäten. Den Anweisungen des<br />

Abwarts ist Folge zu leisten. Beschwerden von Seiten des Veranstalters oder<br />

des Abwarts sind an die Kirchenpflege zu richten, sofern sie nicht in direktem<br />

Gespräch mit dem Veranstalter, freundschaftlich bereinigt werden können.<br />

2. Benützung<br />

2.1 Der Pfarreisaal dient in erster Linie der Pfarrei. Er soll aber auch den ausserkirchlichen<br />

Vereinen zur Verfügung stehen, soweit kirchliche Veranstaltungen<br />

dadurch nicht beeinträchtigt werden. Die Vergabe erfolgt nach folgenden Prioritäten:<br />

pfarreiliche Veranstaltungen<br />

ordentliche Benützung durch die Vereine gemäss Benützerplan<br />

Veranstaltungen, die mehrere Abende beanspruchen, aber nicht das ganze<br />

Jahr hindurch dauern. Nach Absprache mit dem Abwart (Theaterproben, Weiterbildungskurse,<br />

Bastelkurse, Nothelferkurse etc.)<br />

Einzelanlässe nach Absprache mit dem Abwart<br />

ausserordentliche Anlässe (Konzert, Theater private Feiern, etc.)


2.2 Die Benützung ist bewilligungspflichtig. 4 – 6 Wochen vor der Veranstaltung ist<br />

dem Abwart ein schriftliches Gesuch einzureichen, mit genauer Zeitangabe und<br />

gewünschter Raumbenützung. Dieser gibt das Gesuch – sofern die Räumlichkeiten<br />

noch frei - zur Bewilligung an die Kirchenpflege weiter. Die Bewilligung<br />

wird schriftlich erteilt. Der Abwart erhält eine Kopie und vereinbart mit dem Mieter<br />

die Lokal- und Schlüsselübergabe.<br />

2.3 Die Aushändigung sowie die Rückgabe der Schlüssel erfolgt durch den<br />

Abwart vor Ort. Mit einem Rundgang vergewissern sich beide Parteien, dass<br />

die Räumlichkeiten in einem einwandfreien Zustand übernommen und abgegeben<br />

werden.<br />

2.4 Es ist untersagt, sich Schlüssel von Drittpersonen zu beschaffen. Die Schlüssel<br />

des Pfarreisaals sind nur beim Abwart zu beziehen. Ebenso hat die Rückgabe<br />

der Schlüssel beim Abwart persönlich zu erfolgen.<br />

2.5 Der Abwart führt einen Benützerkalender für die Räume des Pfarreisaals und<br />

ergänzt ihn laufend. Ausserordentliche Bewilligungen durch die Kirchenpflege<br />

werden dem Abwart schriftlich zugestellt.<br />

3. Mobiliar<br />

3.1 Das Mobiliar ist sorgfältig zu behandeln. Es darf nicht aus dem Pfarreisaal<br />

entfernt werden. Allfällige Schäden werden dem Veranstalter in Rechnung<br />

gestellt.<br />

3.2 Das Mobiliar ist nach den Veranstaltungen an den dafür vorgesehenen Platz<br />

sauber gereinigt zu versorgen.<br />

3.3 Schäden sind sofort dem Abwart zu melden.<br />

4. Öffnungszeiten<br />

4.1 Während den Gottesdiensten in der Kirche bleiben die Räume des Pfarreisaals<br />

für die Oeffentlichkeit geschlossen. Es darf keinesfalls ein Wirtschaftsbetrieb<br />

stattfinden. Ebenso dürfen keine lärmverursachenden Vorbereitungsarbeiten<br />

ausgeführt werden.<br />

5. Gebühren<br />

5.1 Kirchliche und andere gemeinnützige ortsansässige Vereine sollen die Räume<br />

des Pfarreisaals für ihre regelmässigen Veranstaltungen (Proben, Monatsversammlungen,<br />

Vorstandsitzungen etc.) frei benützen können. Sie sind verpflichtet,<br />

die Räumlichkeiten aufgeräumt und in Ordnung zu verlassen, d.h. die<br />

Räume gelüftet und die Radiatoren in der Heizperiode auf Zif. 1 gestellt; Licht<br />

in allen Räumen gelöscht; Haustüre geschlossen; - !!! Achtung Sperrknopf<br />

!!!-


5.2 Für ausserordentliche Veranstaltungen – ohne gewinnbringenden Wirtschaftsbetrieb<br />

(Familienfeste etc.) - wird eine Benützungsgebühr von Fr. 100.-- pro<br />

Tag erhoben. Vereine, die den Pfarreisaal ohne Küche regelmässig benützen,<br />

sind für die GV von dieser Gebühr entbunden, wenn die Bewirtung im vereinsinternen<br />

Rahmen stattfindet.<br />

5.3 Benützungsgebühr Küche Fr. 50.00<br />

5.4 Für Anlässe mit Wirtschaftsbetrieb (Regie-Wirtschaft) wird eine Grundgebühr<br />

von Fr. 300.-- pro Tag erhoben. Jeder weitere Tag Fr. 100.--.<br />

5.5 Bei Veranstaltungen nicht ortsansässiger Vereine oder Privatpersonen wird<br />

ein Zuschlag von Fr. 100.-- erhoben.<br />

5.6 Die Kirchenpflege behält sich das Recht vor für spezielle Anlässe andere<br />

Konditionen anzuwenden (Gewerbeausstellung oder dgl.)<br />

5.7 Dem Abwart ist vom Veranstalter für seine Präsenzzeit für Übergabe/Abgabe<br />

eine Gebühr von Fr. 50.-- zu entrichten.<br />

6. Reinigung<br />

6.1 Die Reinigung der benutzten Räume ist für jeden Benützer Ehrensache.<br />

6.2 Der Veranstalter hat für die Aufräumung und Reinigung der Lokalitäten (gemäss<br />

Rinigungsplan) und der benützten Aussenanlagen (Parkplatz) zu sorgen.<br />

Die Abfallentsorgung ist Sache des Benützers. Der Umfang der Reinigungsarbeiten<br />

ist mit dem Abwart abzuklären (nass aufnehmen des Bodens etc.). Die<br />

Küche muss in betriebsbereitem Zustand übergeben werden. Die Kontrolle erfolgt<br />

durch den Abwart.<br />

6.3 Werden die Räumlichkeiten und Aussenanlagen nicht sauber verlassen erfolgt<br />

eine Nachreinigung zu Lasten des Veranstalters. Diese wird mit Fr. 35. --<br />

pro Stunde in Rechnung gestellt.<br />

7. Schlussbestimmungen<br />

7.1 Vereinsvorstände, welche den Pfarreisaal oder auch Teile davon benützen,<br />

müssen ihre Mitglieder über dieses Reglement orientieren und haben für dessen<br />

Einhaltung zu sorgen. Die Bewilligungsinhaber haben für Ruhe und Ordnung<br />

während der Veranstaltung zu sorgen, zudem haften sie für Schäden,<br />

die auf ihre Veranstaltung zurückzuführen sind.


7.2 Der Veranstalter hat für geordnete Parkverhältnisse zu sorgen, so dass die<br />

Zu- und Wegfahrt zum Pfarrhaus gesichert ist. Notfälle!!!<br />

Der Kircheneingang sowie der Platz vor dem Pfarrhaus sind von Fahrzeugen<br />

frei zu halten.<br />

7.3 Verstösse gegen dieses Haus-Reglement wirken sich negativ auf eine zukünftige<br />

Bewilligung aus.<br />

7.4 Die Kirchgemeinde Zeihen lehnt jede Haftung für Diebstähle und Schäden ab.<br />

KATH. KIRCHGEMEINDE ZEIHEN<br />

Zeihen, im September 2007<br />

Der Präsident<br />

Die Aktuarin:<br />

Fabio A. Bussinger<br />

Anita Herzog

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