Hausordnung (pdf)
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HAUS - REGLEMENT<br />
Für die Benützung des Pfarreisaals St. Karl Zeihen<br />
1. Allgemeine Bestimmungen<br />
1.1 Die Kirchenpflege übt die Oberaufsicht über die Räume des Pfarreisaals aus.<br />
Zur Aufrechterhaltung der Ordnung wird das vorliegende Reglement erlassen,<br />
welches von allen Benützern strikte zu befolgen ist.<br />
1.2 Der Abwart hat die Aufsicht über die Pfarreilokalitäten. Den Anweisungen des<br />
Abwarts ist Folge zu leisten. Beschwerden von Seiten des Veranstalters oder<br />
des Abwarts sind an die Kirchenpflege zu richten, sofern sie nicht in direktem<br />
Gespräch mit dem Veranstalter, freundschaftlich bereinigt werden können.<br />
2. Benützung<br />
2.1 Der Pfarreisaal dient in erster Linie der Pfarrei. Er soll aber auch den ausserkirchlichen<br />
Vereinen zur Verfügung stehen, soweit kirchliche Veranstaltungen<br />
dadurch nicht beeinträchtigt werden. Die Vergabe erfolgt nach folgenden Prioritäten:<br />
pfarreiliche Veranstaltungen<br />
ordentliche Benützung durch die Vereine gemäss Benützerplan<br />
Veranstaltungen, die mehrere Abende beanspruchen, aber nicht das ganze<br />
Jahr hindurch dauern. Nach Absprache mit dem Abwart (Theaterproben, Weiterbildungskurse,<br />
Bastelkurse, Nothelferkurse etc.)<br />
Einzelanlässe nach Absprache mit dem Abwart<br />
ausserordentliche Anlässe (Konzert, Theater private Feiern, etc.)
2.2 Die Benützung ist bewilligungspflichtig. 4 – 6 Wochen vor der Veranstaltung ist<br />
dem Abwart ein schriftliches Gesuch einzureichen, mit genauer Zeitangabe und<br />
gewünschter Raumbenützung. Dieser gibt das Gesuch – sofern die Räumlichkeiten<br />
noch frei - zur Bewilligung an die Kirchenpflege weiter. Die Bewilligung<br />
wird schriftlich erteilt. Der Abwart erhält eine Kopie und vereinbart mit dem Mieter<br />
die Lokal- und Schlüsselübergabe.<br />
2.3 Die Aushändigung sowie die Rückgabe der Schlüssel erfolgt durch den<br />
Abwart vor Ort. Mit einem Rundgang vergewissern sich beide Parteien, dass<br />
die Räumlichkeiten in einem einwandfreien Zustand übernommen und abgegeben<br />
werden.<br />
2.4 Es ist untersagt, sich Schlüssel von Drittpersonen zu beschaffen. Die Schlüssel<br />
des Pfarreisaals sind nur beim Abwart zu beziehen. Ebenso hat die Rückgabe<br />
der Schlüssel beim Abwart persönlich zu erfolgen.<br />
2.5 Der Abwart führt einen Benützerkalender für die Räume des Pfarreisaals und<br />
ergänzt ihn laufend. Ausserordentliche Bewilligungen durch die Kirchenpflege<br />
werden dem Abwart schriftlich zugestellt.<br />
3. Mobiliar<br />
3.1 Das Mobiliar ist sorgfältig zu behandeln. Es darf nicht aus dem Pfarreisaal<br />
entfernt werden. Allfällige Schäden werden dem Veranstalter in Rechnung<br />
gestellt.<br />
3.2 Das Mobiliar ist nach den Veranstaltungen an den dafür vorgesehenen Platz<br />
sauber gereinigt zu versorgen.<br />
3.3 Schäden sind sofort dem Abwart zu melden.<br />
4. Öffnungszeiten<br />
4.1 Während den Gottesdiensten in der Kirche bleiben die Räume des Pfarreisaals<br />
für die Oeffentlichkeit geschlossen. Es darf keinesfalls ein Wirtschaftsbetrieb<br />
stattfinden. Ebenso dürfen keine lärmverursachenden Vorbereitungsarbeiten<br />
ausgeführt werden.<br />
5. Gebühren<br />
5.1 Kirchliche und andere gemeinnützige ortsansässige Vereine sollen die Räume<br />
des Pfarreisaals für ihre regelmässigen Veranstaltungen (Proben, Monatsversammlungen,<br />
Vorstandsitzungen etc.) frei benützen können. Sie sind verpflichtet,<br />
die Räumlichkeiten aufgeräumt und in Ordnung zu verlassen, d.h. die<br />
Räume gelüftet und die Radiatoren in der Heizperiode auf Zif. 1 gestellt; Licht<br />
in allen Räumen gelöscht; Haustüre geschlossen; - !!! Achtung Sperrknopf<br />
!!!-
5.2 Für ausserordentliche Veranstaltungen – ohne gewinnbringenden Wirtschaftsbetrieb<br />
(Familienfeste etc.) - wird eine Benützungsgebühr von Fr. 100.-- pro<br />
Tag erhoben. Vereine, die den Pfarreisaal ohne Küche regelmässig benützen,<br />
sind für die GV von dieser Gebühr entbunden, wenn die Bewirtung im vereinsinternen<br />
Rahmen stattfindet.<br />
5.3 Benützungsgebühr Küche Fr. 50.00<br />
5.4 Für Anlässe mit Wirtschaftsbetrieb (Regie-Wirtschaft) wird eine Grundgebühr<br />
von Fr. 300.-- pro Tag erhoben. Jeder weitere Tag Fr. 100.--.<br />
5.5 Bei Veranstaltungen nicht ortsansässiger Vereine oder Privatpersonen wird<br />
ein Zuschlag von Fr. 100.-- erhoben.<br />
5.6 Die Kirchenpflege behält sich das Recht vor für spezielle Anlässe andere<br />
Konditionen anzuwenden (Gewerbeausstellung oder dgl.)<br />
5.7 Dem Abwart ist vom Veranstalter für seine Präsenzzeit für Übergabe/Abgabe<br />
eine Gebühr von Fr. 50.-- zu entrichten.<br />
6. Reinigung<br />
6.1 Die Reinigung der benutzten Räume ist für jeden Benützer Ehrensache.<br />
6.2 Der Veranstalter hat für die Aufräumung und Reinigung der Lokalitäten (gemäss<br />
Rinigungsplan) und der benützten Aussenanlagen (Parkplatz) zu sorgen.<br />
Die Abfallentsorgung ist Sache des Benützers. Der Umfang der Reinigungsarbeiten<br />
ist mit dem Abwart abzuklären (nass aufnehmen des Bodens etc.). Die<br />
Küche muss in betriebsbereitem Zustand übergeben werden. Die Kontrolle erfolgt<br />
durch den Abwart.<br />
6.3 Werden die Räumlichkeiten und Aussenanlagen nicht sauber verlassen erfolgt<br />
eine Nachreinigung zu Lasten des Veranstalters. Diese wird mit Fr. 35. --<br />
pro Stunde in Rechnung gestellt.<br />
7. Schlussbestimmungen<br />
7.1 Vereinsvorstände, welche den Pfarreisaal oder auch Teile davon benützen,<br />
müssen ihre Mitglieder über dieses Reglement orientieren und haben für dessen<br />
Einhaltung zu sorgen. Die Bewilligungsinhaber haben für Ruhe und Ordnung<br />
während der Veranstaltung zu sorgen, zudem haften sie für Schäden,<br />
die auf ihre Veranstaltung zurückzuführen sind.
7.2 Der Veranstalter hat für geordnete Parkverhältnisse zu sorgen, so dass die<br />
Zu- und Wegfahrt zum Pfarrhaus gesichert ist. Notfälle!!!<br />
Der Kircheneingang sowie der Platz vor dem Pfarrhaus sind von Fahrzeugen<br />
frei zu halten.<br />
7.3 Verstösse gegen dieses Haus-Reglement wirken sich negativ auf eine zukünftige<br />
Bewilligung aus.<br />
7.4 Die Kirchgemeinde Zeihen lehnt jede Haftung für Diebstähle und Schäden ab.<br />
KATH. KIRCHGEMEINDE ZEIHEN<br />
Zeihen, im September 2007<br />
Der Präsident<br />
Die Aktuarin:<br />
Fabio A. Bussinger<br />
Anita Herzog