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Amtsblatt Geislingen KW21 - Stadt Geislingen

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24. Mai 2013, Nummer 21<br />

<strong>Amtsblatt</strong> der <strong>Stadt</strong> <strong>Geislingen</strong> 7<br />

Vorgezogener Redaktionsschluss<br />

In der Kalenderwoche 22 wird der Redaktionsschluss auf<br />

Montag, 27. Mai 2013, 12.00 Uhr vorverlegt.<br />

Der Anzeigenschluss ist ebenfalls um 12.00 Uhr.<br />

Wir bitten um Beachtung!<br />

Fink Verlag<br />

Sanierungsgebiet<br />

„<strong>Stadt</strong>kern <strong>Geislingen</strong>“<br />

Fördermöglichkeiten für<br />

Gebäudeeigentümer<br />

Im Jahr 2007 wurde die <strong>Stadt</strong> <strong>Geislingen</strong> mit der Sanierungsmaßnahme<br />

„<strong>Stadt</strong>kern“ in das Landessanierungsprogramm<br />

des Landes Baden-Württemberg aufgenommen.<br />

Zu den primären Zielen der Sanierungsmaßnahme gehört neben<br />

der Stärkung und Erneuerung des <strong>Stadt</strong>kerns und der damit<br />

verbundenen Aufwertung des <strong>Stadt</strong>bildes auch die Schaffung<br />

zeitgemäßer Wohnverhältnisse.<br />

Nach wie vor haben die Gebäudeeigentümer im Sanierungsgebiet<br />

die Möglichkeit entsprechende Fördermittel zu beantragen.<br />

Dabei ist Folgendes zu berücksichtigen:<br />

Grundsätzlich gilt, dass nur Vorhaben gefördert werden,<br />

die dem Sanierungsziel entsprechen und im Sanierungsgebiet<br />

liegen. Vor Baubeginn muss auf jeden Fall eine Sanierungsvereinbarung<br />

abgeschlossen werden.<br />

Der Schwerpunkt bei der Förderung von<br />

Privatmaßnahmen liegt erfahrungsgemäß bei<br />

den privaten Erneuerungsmaßnahmen, mit<br />

denen auch eine deutliche Verbesserung der<br />

Energieeffizienz erreicht werden kann.<br />

Welche Maßnahmen sind förderfähig?<br />

Beispiele:<br />

- Einbau und zeitgemäße Verbesserung von Heizsystemen,<br />

- Erneuerung von Fenstern durch Isolierverglasung,<br />

- Verbesserung des Wohnungsgrundrisses,<br />

- Verbesserung des Wärmeschutzes an Fassade u. Dach,<br />

auch zur Verbesserung des <strong>Stadt</strong>bildes<br />

- Ausbau- und Umnutzung von Bühnen und Nebengebäuden.<br />

Nicht gefördert werden jedoch reine Schönheitsreparaturen,<br />

Unterhaltungsarbeiten und geringfügige Aufwendungen, die<br />

dem Eigentümer zumutbar sind, sowie Luxusmodernisierungen.<br />

Förderfähig sind nur umfassende Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen,<br />

d. h. es sollen zeitgemäße Wohnverhältnisse<br />

geschaffen werden. Somit dürfen nach Abschluss<br />

der Sanierung keine wesentlichen Mängel mehr bestehen.<br />

Ebenfalls müssen die Baukosten 10.000,00 € übersteigen und<br />

das Gebäude muss mindestens 40 Jahre alt sein.<br />

Die Förderanträge werden in der Reihenfolge ihres Eingangsdatums<br />

geprüft.<br />

Förderhöhe<br />

Der Gemeinderat hat für die Bezuschussung der berücksichtigungsfähigen<br />

Kosten bei der Modernisierung und Instandsetzung von<br />

Gebäuden einen pauschalen Fördersatz von 20 % beschlossen.<br />

Eigenleistungen werden mit einem Stundensatz von 8,00 €<br />

anerkannt. Eine Arbeitsstunde wird somit max. mit 1,60 € gefördert.<br />

Insgesamt dürfen Eigenleistungen jedoch 15% des förderfähigen<br />

Aufwandes nicht übersteigen.<br />

Abbruch von Gebäuden<br />

Ist der Abbruch eines Gebäudes erforderlich, so können dem<br />

Eigentümer die Abbruchkosten zu 70 % erstattet werden. Gebäuderestwerte<br />

werden nicht erstattet.

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