Amtsblatt Geislingen KW21 - Stadt Geislingen
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24. Mai 2013, Nummer 21<br />
<strong>Amtsblatt</strong> der <strong>Stadt</strong> <strong>Geislingen</strong> 7<br />
Vorgezogener Redaktionsschluss<br />
In der Kalenderwoche 22 wird der Redaktionsschluss auf<br />
Montag, 27. Mai 2013, 12.00 Uhr vorverlegt.<br />
Der Anzeigenschluss ist ebenfalls um 12.00 Uhr.<br />
Wir bitten um Beachtung!<br />
Fink Verlag<br />
Sanierungsgebiet<br />
„<strong>Stadt</strong>kern <strong>Geislingen</strong>“<br />
Fördermöglichkeiten für<br />
Gebäudeeigentümer<br />
Im Jahr 2007 wurde die <strong>Stadt</strong> <strong>Geislingen</strong> mit der Sanierungsmaßnahme<br />
„<strong>Stadt</strong>kern“ in das Landessanierungsprogramm<br />
des Landes Baden-Württemberg aufgenommen.<br />
Zu den primären Zielen der Sanierungsmaßnahme gehört neben<br />
der Stärkung und Erneuerung des <strong>Stadt</strong>kerns und der damit<br />
verbundenen Aufwertung des <strong>Stadt</strong>bildes auch die Schaffung<br />
zeitgemäßer Wohnverhältnisse.<br />
Nach wie vor haben die Gebäudeeigentümer im Sanierungsgebiet<br />
die Möglichkeit entsprechende Fördermittel zu beantragen.<br />
Dabei ist Folgendes zu berücksichtigen:<br />
Grundsätzlich gilt, dass nur Vorhaben gefördert werden,<br />
die dem Sanierungsziel entsprechen und im Sanierungsgebiet<br />
liegen. Vor Baubeginn muss auf jeden Fall eine Sanierungsvereinbarung<br />
abgeschlossen werden.<br />
Der Schwerpunkt bei der Förderung von<br />
Privatmaßnahmen liegt erfahrungsgemäß bei<br />
den privaten Erneuerungsmaßnahmen, mit<br />
denen auch eine deutliche Verbesserung der<br />
Energieeffizienz erreicht werden kann.<br />
Welche Maßnahmen sind förderfähig?<br />
Beispiele:<br />
- Einbau und zeitgemäße Verbesserung von Heizsystemen,<br />
- Erneuerung von Fenstern durch Isolierverglasung,<br />
- Verbesserung des Wohnungsgrundrisses,<br />
- Verbesserung des Wärmeschutzes an Fassade u. Dach,<br />
auch zur Verbesserung des <strong>Stadt</strong>bildes<br />
- Ausbau- und Umnutzung von Bühnen und Nebengebäuden.<br />
Nicht gefördert werden jedoch reine Schönheitsreparaturen,<br />
Unterhaltungsarbeiten und geringfügige Aufwendungen, die<br />
dem Eigentümer zumutbar sind, sowie Luxusmodernisierungen.<br />
Förderfähig sind nur umfassende Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen,<br />
d. h. es sollen zeitgemäße Wohnverhältnisse<br />
geschaffen werden. Somit dürfen nach Abschluss<br />
der Sanierung keine wesentlichen Mängel mehr bestehen.<br />
Ebenfalls müssen die Baukosten 10.000,00 € übersteigen und<br />
das Gebäude muss mindestens 40 Jahre alt sein.<br />
Die Förderanträge werden in der Reihenfolge ihres Eingangsdatums<br />
geprüft.<br />
Förderhöhe<br />
Der Gemeinderat hat für die Bezuschussung der berücksichtigungsfähigen<br />
Kosten bei der Modernisierung und Instandsetzung von<br />
Gebäuden einen pauschalen Fördersatz von 20 % beschlossen.<br />
Eigenleistungen werden mit einem Stundensatz von 8,00 €<br />
anerkannt. Eine Arbeitsstunde wird somit max. mit 1,60 € gefördert.<br />
Insgesamt dürfen Eigenleistungen jedoch 15% des förderfähigen<br />
Aufwandes nicht übersteigen.<br />
Abbruch von Gebäuden<br />
Ist der Abbruch eines Gebäudes erforderlich, so können dem<br />
Eigentümer die Abbruchkosten zu 70 % erstattet werden. Gebäuderestwerte<br />
werden nicht erstattet.