Der Wegweiser für ältere und behinderte Menschen - Stadt Ratingen
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Die Hospizbewegung arbeitet eng mit anderen sozialen<br />
Diensten zusammen.<br />
Die Mitarbeiter unterliegen der Schweigepflicht.<br />
werden. Die jeweiligen Standesämter werden von der<br />
Verwahrung unterrichtet. Ein Testament kann jederzeit<br />
geändert oder widerrufen werden, wenn es Ihrem letzten<br />
Willen nicht mehr entspricht.<br />
Nähere Informationen unter:<br />
Hospizbewegung <strong>Ratingen</strong> e. V.<br />
Hans-Böckler-Straße 20, 40878 <strong>Ratingen</strong><br />
Telefon: 02102 23847<br />
E-Mail: hospizbewegung.ratingen@t-online.de<br />
Internet: www.hospizbewegung-ratingen.de<br />
In dringenden Fällen können Sie die Hospizbewegung<br />
unter der Mobil-Nr. 015158 895775 erreichen.<br />
6.3 Testament<br />
Testament<br />
Ein Testament ist eine Verfügung <strong>für</strong> den Erbfall. Es wird<br />
auch als „letztwillige Verfügung“ (§ 1937 BGB) bezeichnet.<br />
Sie ist eine einseitig getroffene Regelung des Erblassers<br />
über sein Vermögen, die im Falle seines Todes in<br />
Kraft tritt. Ist kein gültiges Testament vorhanden, tritt die<br />
gesetzliche Erbfolge ein. Diese Erbfolge muss nicht immer<br />
den Wünschen des Erblassers entsprechen <strong>und</strong> kann<br />
zu Streitigkeiten unter den Angehörigen führen.<br />
57<br />
Um Ihren Wünschen gerecht zu werden, lassen Sie sich<br />
von einem Rechtsanwalt oder Notar darüber beraten,<br />
wie die gesetzliche Erbfolge in Ihrem Fall aussieht, <strong>und</strong><br />
ob es ratsam ist, ein Testament aufzusetzen. Es gibt zwei<br />
Formen, ein Testament zu verfassen: eigenhändig handschriftlich<br />
oder notariell. Notariell verfasste Testamente<br />
werden stets in amtliche Verwahrung des Nachlassgerichtes<br />
gegeben. Privat verfasste Testamente können<br />
ebenfalls beim Nachlassgericht in Verwahrung gegeben<br />
Foto: thinkstockphotos.com