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Der Wegweiser für ältere und behinderte Menschen - Stadt Ratingen

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Die Hospizbewegung arbeitet eng mit anderen sozialen<br />

Diensten zusammen.<br />

Die Mitarbeiter unterliegen der Schweigepflicht.<br />

werden. Die jeweiligen Standesämter werden von der<br />

Verwahrung unterrichtet. Ein Testament kann jederzeit<br />

geändert oder widerrufen werden, wenn es Ihrem letzten<br />

Willen nicht mehr entspricht.<br />

Nähere Informationen unter:<br />

Hospizbewegung <strong>Ratingen</strong> e. V.<br />

Hans-Böckler-Straße 20, 40878 <strong>Ratingen</strong><br />

Telefon: 02102 23847<br />

E-Mail: hospizbewegung.ratingen@t-online.de<br />

Internet: www.hospizbewegung-ratingen.de<br />

In dringenden Fällen können Sie die Hospizbewegung<br />

unter der Mobil-Nr. 015158 895775 erreichen.<br />

6.3 Testament<br />

Testament<br />

Ein Testament ist eine Verfügung <strong>für</strong> den Erbfall. Es wird<br />

auch als „letztwillige Verfügung“ (§ 1937 BGB) bezeichnet.<br />

Sie ist eine einseitig getroffene Regelung des Erblassers<br />

über sein Vermögen, die im Falle seines Todes in<br />

Kraft tritt. Ist kein gültiges Testament vorhanden, tritt die<br />

gesetzliche Erbfolge ein. Diese Erbfolge muss nicht immer<br />

den Wünschen des Erblassers entsprechen <strong>und</strong> kann<br />

zu Streitigkeiten unter den Angehörigen führen.<br />

57<br />

Um Ihren Wünschen gerecht zu werden, lassen Sie sich<br />

von einem Rechtsanwalt oder Notar darüber beraten,<br />

wie die gesetzliche Erbfolge in Ihrem Fall aussieht, <strong>und</strong><br />

ob es ratsam ist, ein Testament aufzusetzen. Es gibt zwei<br />

Formen, ein Testament zu verfassen: eigenhändig handschriftlich<br />

oder notariell. Notariell verfasste Testamente<br />

werden stets in amtliche Verwahrung des Nachlassgerichtes<br />

gegeben. Privat verfasste Testamente können<br />

ebenfalls beim Nachlassgericht in Verwahrung gegeben<br />

Foto: thinkstockphotos.com

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