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Festplatz Harburger Straße - Stadt Stade

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HANSESTADT STADE<br />

Fachbereich III - Bauen und <strong>Stadt</strong>entwicklung<br />

Beteiligung an der Grundstücksveräußerung<br />

<strong>Festplatz</strong> <strong>Harburger</strong> Straße<br />

Informationsveranstaltung zur Grundstücksveräußerung<br />

zur Erläuterung der Planung sowie der Rahmenbedingungen der Beteiligung<br />

am Donnerstag, den 17. Januar 2013 um 18.00 Uhr<br />

im historischen Rathaus, Ratssaal,<br />

Obergeschoss, Hökerstraße 2, 21682 <strong>Stade</strong>


HANSESTADT STADE<br />

Sehr geehrte Damen und Herren,<br />

im Zuge der städtebaulichen Entwicklung und der Nachfrage auf dem Immobilienmarkt beabsichtigt<br />

die Hansestadt <strong>Stade</strong>, den ehemaligen <strong>Festplatz</strong> an der <strong>Harburger</strong> Straße in<br />

Wohnbauflächen umzuwandeln und zu vermarkten.<br />

Die nachfolgenden Seiten informieren Sie über die Planung, die Festsetzungen zu den zur<br />

Veräußerung anstehenden Baufeldern, die Grundstückspreise, die Grundsätze zur Beteiligung,<br />

zur Wertung der Konzeptionen und zum weiteren Zeitplan der Grundstücksveräußerung.<br />

1. Standort / Lage<br />

Der im <strong>Stadt</strong>teil Campe gelegene rd. 5,3 ha große Planbereich weist eine zentrale und verkehrsgünstige<br />

Lage auf (vgl. nachfolgende Abbildung). Er befindet sich ca. 650 m südlich der<br />

Altstadt und grenzt direkt an die örtliche Hauptverkehrsstraße <strong>Harburger</strong> Straße. Der Standort<br />

ist gut an das bestehende Netz des öffentlichen Personennahverkehrs angebunden. Der<br />

Bahnhof ist in etwa 10 Minuten zu Fuß bzw. mit dem Fahrrad erreichbar. Im unmittelbaren<br />

Umfeld bestehende gute Nahversorgungsmöglichkeiten. In fußläufiger Entfernung befinden<br />

sich mehrere Schulen, Kindergarten und Sportanlagen. Öffentliche Grünflächen sind im Gebiet<br />

selbst geplant.<br />

Seite 2


2. Grundstücke / Preise<br />

Die Baugrundstücke werden voll erschlossen zu einem Festpreis von 185,-- € / m² veräußert.<br />

Zur Veräußerung stehen die Baufelder 5 bis 10. Das Baufeld 3 ist für die Erweiterung von<br />

Opel Cordes reserviert. Die Baufelder 1 und 2 sind für die Ernst- und Claere-Jung-Stiftung<br />

bestimmt. Das Baufeld 4 ist für ein Boardinghouse (Wohnungen für Wissenschaft und Forschung)<br />

vorgesehen. Der Aufteilungsplan ist der nachfolgenden Abbildung zur entnehmen.<br />

Zum Thema Boden- und Grundwasserverunreinigungen wurde ein detailliertes Gutachten<br />

erstellt. Der Bodenaustausch ist teilweise erforderlich, da durch die vormalige, jahrzehntelange<br />

Nutzung des Geländes als Saline örtlich Bodenverunreinigungen unterschiedlicher<br />

Klassifizierung vorhanden sind. Schwere Bodenbelastungen sind nicht ermittelt worden. Je<br />

nach Entwurf kann auf einen Bodenaustausch teilweise oder ganz verzichtet werden. Beitrag<br />

der <strong>Stadt</strong> zu einer kostengünstigen Organisation des Bodenaustausches ist der einheitliche,<br />

flächige Abtrag und die Deponierung von 60 cm Oberboden. Tiefergehender Aushub (Baugruben)<br />

und die Wiederauffüllung der Grundstücke gehen zu Lasten der Erwerber.<br />

3. Grundsätze zur Beteiligung<br />

Breite Zahl an Interessenten<br />

Für das Erschließungsgebiet und die einzelnen Baufelder liegen zahlreiche Interessensbekundungen<br />

vor. Ziel ist, dass möglichst viele Interessenten am Verfahren zu dieser Grundstücksveräußerung<br />

teilnehmen. Grundsätzlich kann sich jeder Interessent beteiligen. Die<br />

Konditionen der Veräußerung – Grundstückspreis, Qualitätskriterien (nicht abschließend),<br />

der Rahmen über die einzureichenden Unterlagen und Abgabetermin – sind fixiert.<br />

Es besteht die Möglichkeit, dass mehrere Interessenten sich ein Baufeld teilen. In diesem<br />

Fall sind eine gemeinsame Bewerbung und nur ein Entwurf vorzulegen.<br />

Seite 3


Hohe Bau- und Gestaltqualität<br />

Grundlage der Bebauung ist die Einhaltung der zeichnerischen und textlichen Festsetzungen<br />

des Bebauungsplanentwurfes (siehe ab S. 7).<br />

Ziel ist die Entwicklung eines städtebaulich und architektonisch hochwertigen Wohnquartiers,<br />

das innovative Ideen insbesondere zur Energieeffizienz, zur Integration in den Bestand, zur<br />

Berücksichtigung des demografischen Wandels und unterschiedlicher Zielgruppen, sozialer<br />

Einrichtungen und zur Gestaltung des Freiraumes umsetzt.<br />

Demzufolge ist das entscheidungsleitende Kriterium der Grundstücksvergabe die von den<br />

Interessenten angebotene Qualität der Bebauung der einzelnen Baufelder in den Bereichen<br />

Städtebau, Architektur, Ökologie/Klimaschutz und Nutzungskonzept. Die nachfolgenden<br />

Qualitätskriterien sollen als Orientierung zur Konzeptentwicklung dienen. Aufgrund der Vielzahl<br />

moderner baulicher Lösungen ist die Liste als nicht abschließend oder vollständig zu<br />

erfüllen zu betrachten. Sie bietet jedoch einen Leitfaden und eine Ideensammlung für die<br />

Umsetzungen hochwertiger städtebaulicher und architektonischer Konzepte und ihrer Bewertung.<br />

Qualitätskriterien<br />

Städtebau Architektur Ökologie / Klimaschutz<br />

Besondere Anforderungen<br />

Städtebauliche Integration<br />

(Kombination<br />

und Zusammenspiel<br />

der neuen Gebäude<br />

untereinander)<br />

Einbindung in den<br />

Bestand (Baufluchten,<br />

Höhen, Abstände)<br />

Nutzungskonzept<br />

(Rücksicht auf Nachbarn,<br />

Standortpräferenz)<br />

wünschenswerte<br />

Integration der notwendigen<br />

Stellplätze<br />

in die Gebäude<br />

Integration der oberirdischen<br />

Stellplätze<br />

(Ein- / Begrünung)<br />

Erschließung<br />

Gliederung und Gestaltung<br />

der Fassade<br />

Materialien<br />

(Hochwertigkeit und<br />

Kombination, ökologisch)<br />

Individuelle und flexible<br />

Grundrisse<br />

Angebotsvielfalt besonderes<br />

Wohnen<br />

(Maisonette, Loft u.ä.)<br />

Ausstattung der Wohnungen<br />

(Balkone,<br />

Dachterrassen, Loggien,<br />

u.a.m.)<br />

Energiestandard (Passivhaus,<br />

Energieeinsparhaus<br />

und weitere)<br />

Heizungs- und Energiesystem<br />

(Kraft-Wärme Kopplung,<br />

Etagenheizung o.ä.),<br />

Integrationsmöglichkeit<br />

Energiekonzept<br />

Brennstoff,CO 2 -neutral<br />

(Fossil, Pellets, Geothermie<br />

o.ä.)<br />

Energieeinspeisung und<br />

Speicherung<br />

(Solaranlage, Photovoltaik<br />

o.ä.)<br />

Fassaden- und Dachbegrünung<br />

Barrierefreies bzw. rollstuhlgerechtes<br />

Wohnen und Arbeiten<br />

Familiengerechter Wohnraum<br />

(Größe, Lage, Aufteilung)<br />

Angebotsvielfalt (unterschiedliche<br />

Zielgruppen)<br />

Mehrgenerations- bzw. Inklusivwohnformen<br />

(Familien –<br />

Singles,<br />

Senioren – Kinder,<br />

Demenzwohngemeinschaften<br />

usw.)<br />

Integration sozialer Einrichtungen<br />

(Kita, Tagespflege Kinder od.<br />

Senioren, Seniorenbüro)<br />

Gestaltung privater<br />

Freiraum<br />

Seite 4


Einzureichende Unterlagen<br />

Für konkrete Baufelder sind aussagekräftige Unterlagen einzureichen, die einen qualifizierten<br />

Bauvorscheid ermöglichen. Dies können z.B. Folgende sein:<br />

Übersichtsplan /Lageplan…………………………………………..<br />

Ansichten, Schnitte, Grundrisse…………………………………...<br />

Grün- und Freiflächenplan mit öffentlichen und privaten Räume<br />

2 Perspektiven aus unterschiedlichen Blickrichtungen…………<br />

schriftliche Konzeptbeschreibungen………………………………<br />

(mit Angaben über ökologische, soziale, städtebauliche und<br />

architektonische Qualitäten)<br />

Nachweis und Berechnung der städtebaulichen Werte (Zahl<br />

der Vollgeschosse, Grundflächen- und Geschossflächenzahl)<br />

M.: 1:1000<br />

M.: 1: 200<br />

M.: 1: 500<br />

maßstabslos<br />

max. 2 DIN A4-Seiten<br />

DIN A4<br />

Die Zeichnungen sind im DIN A1-Format (Querformat) abzugeben und auf max. 4 DIN A1-<br />

Pläne zu beschränken.<br />

Die Unterlagen sind anonymisiert zu kennzeichnen.<br />

Sämtliche für die Bearbeitung erforderliche Unterlagen<br />

- Vermessener Katasterplan einschließlich zeichnerische Festsetzungen des Bebauungsplanes<br />

als dxf-Datei<br />

- Bebauungsplan (Planzeichnung)<br />

- Altlastengutachten<br />

- Baugrundgutachten<br />

- Schalltechnisches Gutachten und<br />

- Informationsskript zu den zu veräußernden Baufeldern<br />

stehen im Internet unter www.stade.de / Rathaus / Bauen und <strong>Stadt</strong>entwicklung<br />

zum Download bereit.<br />

Weitere aktuelle Informationen werden unter dieser Internetadresse zur Verfügung gestellt.<br />

4. Bewertung der Konzepte / Absicherung<br />

Für die einzelnen Baufelder findet eine Bewertung nach den genannten Kriterien statt, um<br />

eine Auswahlentscheidung qualifiziert vorzubereiten. Kommt für ein Baufeld keine Auswahlentscheidung<br />

zustande, ist eine erneute Bearbeitung durch einen ggf. eingegrenzten Bieterkreis<br />

vorgesehen.<br />

In die für den Rat der Hansestadt <strong>Stade</strong> zu erstellende Entscheidungsgrundlage über die<br />

Veräußerung der Baufelder fließt die Empfehlung des Auswahlgremiums ein. Das Auswahlgremium<br />

besteht aus Vertretern der Politik und der Verwaltung. Es berät über und trifft Empfehlungen<br />

zu:<br />

- der Qualität und Rangfolge der Konzepte für die Baufelder,<br />

- der Wiederholung des Verfahrens für einzelne Baufelder bei nicht überzeugenden<br />

Konzeptionen, bei Bedarf unter geänderter Beteiligung,<br />

- der Empfehlung von Kaufangeboten,<br />

- im Bedarfsfall der Reihenfolge der Nachrücker.<br />

Seite 5


Die Absicherung der entscheidungsleitenden Qualitäten erfolgt im Kaufvertrag. Dem voran<br />

gestellt ist ein Bauvorbescheid auf Grundlage des eingereichten Konzeptes. Dieser Bescheid<br />

wird Anhang des Kaufvertrages.<br />

Der Kaufvertrag soll Sicherungsinstrumente wie z.B. Umsetzungsfristen, zeitliche Limitierung<br />

zur Weiterveräußerung (bis zur Schlussabnahme der Gebäudeanlagen), Rückkaufrechte der<br />

<strong>Stadt</strong> etc. enthalten.<br />

Das eigentliche Grundstücksveräußerungsverfahren beginnt mit der Informationsveranstaltung<br />

am 17. Januar 2013. Zu dieser Veranstaltung wurde ortsüblich eingeladen, um das<br />

Verfahren öffentlich und transparent zu gestalten.<br />

5. Zeitplan<br />

17. Januar 2013 Infoveranstaltung<br />

Unterlagen sind online gestellt unter www.stade.de / Rathaus / Bauen<br />

und <strong>Stadt</strong>entwicklung am Dienstag, 22. Januar 2013<br />

22. Januar 2013 Beginn der Bearbeitung, Download der Unterlagen<br />

04. April 2013 Abgabe der Konzepte / verbindlichen Kaufangebote bis 18.00 Uhr<br />

im Raum 202, 1. OG, Neues Rathaus<br />

voraussichtl.<br />

24. Juni 2013 Entscheidung über die Konzepte durch den Rat der Hansestadt<br />

<strong>Stade</strong><br />

Seite 6


6. Beschreibung und Festsetzungen<br />

Baufeld 5<br />

<strong>Festplatz</strong> <strong>Harburger</strong><br />

Straße<br />

Baufeld 5<br />

Festsetzungen: Allgemeines Wohngebiet (WA 2)<br />

GRZ = 0,4, GFZ =0,8<br />

Zahl der Vollgeschosse: II<br />

Firsthöhe = 12,0 m<br />

Offene Bauweise<br />

Größe: 1.992 m²<br />

Bauplanungsrechtliche Festsetzungen 1.1, 2.2, 2.3, 3.1, 3.2, 4, 5.4<br />

und 8<br />

Bauordnungsrechtliche Festsetzungen 1.1 bis 6<br />

Beschreibung:<br />

- Wohngebäude mit max. II Vollgeschossen und Staffelgeschoss<br />

- Möglichkeit, das Kellergeschoss für Garage und Nebenräume zu<br />

nutzen<br />

- Räume für freie Berufsgruppen (Ärzte, Steuerberater etc.) zulässig<br />

Seite 7


Baufeld 6<br />

<strong>Festplatz</strong> <strong>Harburger</strong><br />

Straße<br />

Baufeld 6<br />

Festsetzungen: Allgemeines Wohngebiet (WA 2)<br />

GRZ = 0,4, GFZ =0,8<br />

Zahl der Vollgeschosse: II<br />

Firsthöhe = 12,0 m<br />

Offene Bauweise<br />

Größe: 2.451 m²<br />

Bauplanungsrechtliche Festsetzungen 1.1, 2.2, 2.3, 3.1, 3.2, 4, 5.4 und<br />

8<br />

Bauordnungsrechtliche Festsetzungen 1.1 bis 6<br />

Beschreibung:<br />

- Wohngebäude mit max. II Vollgeschossen und Staffelgeschoss<br />

- Möglichkeit, das Kellergeschoss für Garage und Nebenräume zu<br />

nutzen<br />

- Räume für freie Berufsgruppen (Ärzte, Steuerberater etc.) zulässig<br />

Seite 8


Baufeld 7<br />

<strong>Festplatz</strong> <strong>Harburger</strong><br />

Straße<br />

Baufeld 7<br />

Festsetzungen: Allgemeines Wohngebiet (WA 2)<br />

GRZ = 0,4, GFZ =0,8<br />

Zahl der Vollgeschosse: II<br />

Firsthöhe = 12,0 m<br />

Offene Bauweise<br />

Größe: 1.282 m²<br />

Bauplanungsrechtliche Festsetzungen 1.1, 2.2, 2.3, 3.1, 3.2, 4, 5.4 und<br />

8<br />

Bauordnungsrechtliche Festsetzungen 1.1 bis 6<br />

Beschreibung:<br />

- Wohngebäude mit max. II Vollgeschossen und Staffelgeschoss<br />

- Möglichkeit, das Kellergeschoss für Garage und Nebenräume zu<br />

nutzen<br />

- Räume für freie Berufsgruppen (Ärzte, Steuerberater etc.) zulässig<br />

Seite 9


Baufeld 8<br />

<strong>Festplatz</strong> <strong>Harburger</strong><br />

Straße<br />

Baufeld 8<br />

Festsetzungen: Allgemeines Wohngebiet (WA 2)<br />

GRZ = 0,4, GFZ =0,8<br />

Zahl der Vollgeschosse: II<br />

Firsthöhe = 12,0 m<br />

Offene Bauweise<br />

Größe: 1.305 m²<br />

Bauplanungsrechtliche Festsetzungen 1.1, 2.2, 2.3, 3.1, 3.2, 4, 5.4 und<br />

8<br />

Bauordnungsrechtliche Festsetzungen 1.1 bis 6<br />

Beschreibung:<br />

- Wohngebäude mit max. II Vollgeschossen und Staffelgeschoss<br />

- Möglichkeit, das Kellergeschoss für Garage und Nebenräume zu<br />

nutzen<br />

- Räume für freie Berufsgruppen (Ärzte, Steuerberater etc.) zulässig<br />

Seite 10


Baufeld 9<br />

Harbur-<br />

<strong>Festplatz</strong><br />

ger Straße<br />

Baufeld 9<br />

Festsetzungen: Allgemeines Wohngebiet (WA 1)<br />

GRZ = 0,4, GFZ = 1,2<br />

Zahl der Vollgeschosse: III<br />

Firsthöhe = 14,0 m<br />

Offene Bauweise<br />

Bauplanungsrechtliche Festsetzungen 1.1, 2.3, 3.1, 3.2, 4, 5.4<br />

und 8<br />

Bauordnungsrechtliche Festsetzungen 1.1 bis 6<br />

Größe des Baugrundstückes:<br />

Beschreibung:<br />

1.284 m²<br />

- Geschosswohnungsbau mit III Vollgeschossen und mit max. I<br />

weiterem Vollgeschoss als Tiefgarage<br />

- Räume für freie Berufsgruppen (Ärzte, Steuerberater etc.)<br />

zulässig<br />

- Im Erdgeschoss ggf. ergänzende Einrichtungen – Kita, Seniorenbüro,<br />

Hort, Hausverwaltung etc.<br />

Seite 11


Baufeld 10<br />

Harbur-<br />

<strong>Festplatz</strong><br />

ger Straße<br />

Baufeld 10<br />

Festsetzungen: Allgemeines Wohngebiet (WA 1)<br />

GRZ = 0,4, GFZ = 1,2<br />

Zahl der Vollgeschosse: III<br />

Firsthöhe = 14,0 m<br />

Offene Bauweise<br />

Bauplanungsrechtliche Festsetzungen 1.1, 2.3, 3.1, 3.2, 4, 5.4 und 8<br />

Bauordnungsrechtliche Festsetzungen 1.1 bis 6<br />

Größe des Baugrundstückes:<br />

Beschreibung:<br />

4.587 m²<br />

- Geschosswohnungsbauten mit III Vollgeschossen und mit max. I<br />

weiterem Vollgeschoss als Tiefgarage<br />

- Möglichkeit der Errichtung mehrerer Gebäude mit jeweils einer<br />

bzw. zusammenhängenden, d.h. gemeinsamen Tiefgaragen<br />

- Räume für freie Berufsgruppen (Ärzte, Steuerberater etc.) zulässig<br />

- Im Erdgeschoss ggf. ergänzende Einrichtungen – Kita, Seniorenbüro,<br />

Hort, Hausverwaltung etc.<br />

- Aufteilung des Baufeldes in 3 Grundstücke möglich<br />

Seite 12


Textliche Festsetzungen<br />

BAUPLANUNGSRECHTLICHE FESTSETZUNGEN<br />

1. Art der baulichen Nutzung<br />

Allgemeines Wohngebiet (WA)<br />

1.1 Auf der Grundlage des § 1 Abs. 6 Nr. 1 BauNVO sind die im allgemeinen Wohngebieten<br />

ausnahmsweise zulässigen Nutzungen<br />

- Betriebe des Beherbergungsgewerbes,<br />

- sonstige nicht störende Gewerbebetriebe,<br />

- Anlagen für Verwaltungen,<br />

- Gartenbaubetriebe und<br />

- Tankstellen<br />

nicht Bestandteil des Bebauungsplanes.<br />

Mischgebiet (MI)<br />

1.2 In Anwendung des § 1 Abs. 5 BauNVO werden die in Mischgebieten allgemein<br />

zulässigen Nutzungen<br />

- Sonstige Gewerbebetriebe – Bordelle -,<br />

- Gartenbaubetriebe,<br />

- Tankstellen und<br />

- Vergnügungsstätten im Sinne des § 4a Abs. 3 Nr. 2 in den Teilen des Gebiets, die<br />

überwiegend durch gewerbliche Nutzungen geprägt sind, im Mischgebiet als nicht<br />

zulässig festgesetzt.<br />

1.3 Auf der Grundlage des § 1 Abs. 6 Nr. 1 BauNVO ist die in den Mischgebieten ausnahmsweise<br />

zulässige Nutzung<br />

- Vergnügungsstätten im Sinne des § 4a Abs. 3 Nr. 2 außerhalb der Teile des Gebiets,<br />

die nicht durch gewerbliche Nutzung geprägt sind, nicht Bestandteil des Bebauungsplanes.<br />

2. Maß der baulichen Nutzung<br />

Überschreitung der Obergrenzen der Grundflächenzahl<br />

2.1 Gemäß § 19 Abs. 4 Satz 3 BauNVO darf im Mischgebiet MI 1 nördlich der Planstraße<br />

A die zulässige Grundfläche durch die Grundflächen von Garagen und Stellplätzen<br />

mit ihren Zufahrten, Nebenanlagen im Sinne des § 14 BauNVO, sowie bauliche Anlagen<br />

unterhalb der Geländeoberfläche, durch die das Baugrundstück lediglich unterbaut<br />

wird, bis zu einer Grundflächenzahl von 0,9 überschritten werden.<br />

Erdgeschossfußbodenhöhe<br />

2.2 Der fertige Fußboden im Erdgeschoss baulicher Anlagen im WA 2-Gebiet darf eine<br />

Höhe von 50 cm über der Fläche der Fahrbahnmitte des dem Baugrundstück jeweils<br />

nächstgelegenen öffentlichen Straßenabschnitts im Endausbau (Planstraße B) nicht<br />

überschreiten. Bemessungspunkt ist die Mitte der Straßenfront des Baugrundstückes.<br />

Seite 13


Firsthöhe / Zahl der Vollgeschosse<br />

2.3 Gemäß § 16 Abs. 2 Nr. 4 und § 18 Abs. 1 BauNVO wird die maximal zulässige Firsthöhe<br />

der Hauptdächer baulicher Anlagen mit der Zulässigkeit von zwei Vollgeschossen im WA<br />

3-Gebiet auf 9,0 m bzw. im WA 2-Gebiet auf 12,00 m begrenzt. In allen übrigen Gebieten<br />

wird die Firsthöhe bei drei Vollgeschossen auf 14,00 m begrenzt.<br />

Im WA 3-Gebiet mit der Festsetzung max. II Vollgeschosse sind über das 2. Vollgeschoss<br />

hinausgehende Dachgeschosse nicht zulässig.<br />

Als Firsthöhe gilt jeweils der oberste Punkt der Dachkonstruktion. Schornsteine, Antennen<br />

und sonstige Dachaufbauten sind nicht zu berücksichtigen. Als Bezugspunkt gilt die<br />

Oberkante der Fahrbahnmitte des dem Baugrundstück jeweils vorgelagerten Straßenabschnittes<br />

der nächstgelegenen öffentlichen Erschließungsstraße (Planstraßen A, B bzw.<br />

Lönsweg). Bemessungspunkt ist die Mitte der Straßenfront des Baugrundstückes.<br />

3 Zulässigkeit von Garagen und Nebenanlagen<br />

Nebenanlagen<br />

3.1 Zwischen der Straßenbegrenzungslinie und straßenseitiger Baugrenze sind Nebenanlagen<br />

im Sinne des § 14 BauNVO in Form von Gebäuden nicht zulässig.<br />

3.2 Tiefgaragen<br />

Tiefgaragengeschosse sind auf die Zahl der zulässigen Vollgeschosse nicht anzurechnen.<br />

Abweichend von § 2 Abs. 4 NBauO gilt als Tiefgarage, deren Deckenunterseite<br />

im Mittel max. 1,60 m über der Geländeoberfläche liegt.<br />

4 Stellplätze<br />

Stellplatzanlagen und öffentliche Parkplätze sind an den seitlichen und rückwärtigen<br />

Grenzen mit einer standortheimischen Laubgehölzhecke von mindestens 1,00 m Höhe<br />

einzufrieden. Dabei ist je angefangene 5 Stellplätze ein heimischer Laubbaum anzupflanzen.<br />

Je Baumpflanzung ist ein mindestens 5 m² großes Pflanzbeet anzulegen.<br />

Für die Anpflanzungen gilt die in der Festsetzung Nr. 5.4 angegebene Pflanzenliste<br />

und Mindestpflanzqualität.<br />

Die Anpflanzungen sind spätestens innerhalb der auf den Bezug des Bauvorhabens<br />

folgenden Pflanzperiode vom Grundstückseigentümer fachgerecht umzusetzen und<br />

durch geeignete Pflegemaßnahmen dauerhaft zu erhalten. Abgängige bzw. geschädigte<br />

Gehölze sind durch artgleiche Nachpflanzungen zu ersetzen.<br />

5 Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und<br />

Landschaft<br />

Erhaltungsgebot<br />

5.1 Die „Flächen mit Bindungen für Bepflanzungen und für die Erhaltung von Bäumen,<br />

Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen sowie von Gewässern“ und die als zu erhalten<br />

festgesetzten Laubbäume sind durch geeignete Pflegemaßnahmen zu erhalten.<br />

Abgängige oder geschädigte Gehölze sind durch heimische Nachpflanzungen<br />

der Artenliste (Festsetzung Nr. 5.4) zu ersetzen.<br />

5.2 Pflanzgebote<br />

Innerhalb der Wendeanlagen der Planstraßen A und B sind gemäß der Festsetzung<br />

heimische Laubbäume anzupflanzen.<br />

Seite 14


Im straßenseitigen Grundstücksbereich des WA 1-Gebietes ist zwischen dem Fußweg<br />

und der öffentlichen Parkfläche eine straßenbegleitende Baumreihe mit mindestens<br />

5 standortheimischen Laubbäumen anzupflanzen.<br />

Am nördlichen Rand des Mischgebietes MI 2 sind straßenbegleitend 2 standortheimische<br />

Laubbäume anzupflanzen.<br />

Für die Anpflanzungen gilt die in der Festsetzung Nr. 5.4 angegebene Pflanzenliste<br />

und Mindestqualität.<br />

Die Anpflanzungsmaßnahmen innerhalb des WA 1- und MI 2-Gebietes sind spätestens<br />

innerhalb der auf den Bezug des Bauvorhabens folgenden Pflanzperiode vom<br />

Grundstückseigentümer fachgerecht umzusetzen. Die Anpflanzungen sind durch geeignete<br />

Pflegemaßnahmen dauerhaft zu erhalten. Abgängige bzw. geschädigte Gehölze<br />

sind durch artgleiche Nachpflanzungen zu ersetzen.<br />

5.3 Zeitpunkt der Umsetzung der Maßnahmen innerhalb der privaten Grünfläche<br />

Die „Fläche zum Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen“<br />

ist unter Berücksichtigung der §§ 50 und 53 des Niedersächsischen Nachbarrechtsgesetzes<br />

flächig mit standortheimischen Laubgehölzen gemäß der in der Festsetzung<br />

5.4 angegebenen Pflanzenliste von einer Pflanze je 1,5 x 1,5 m anzulegen. Dabei ist<br />

je angefangene 50 m² Pflanzfläche mindestens ein standortheimischer Laubbaum<br />

gemäß der in der Festsetzung 5.4 angegebenen Pflanzenliste und Mindestpflanzgröße<br />

fachgerecht anzupflanzen.<br />

Diese Maßnahmen sind spätestens innerhalb der auf den Grundstücksankauf folgenden<br />

Pflanzperiode (Oktober – April) vom Grundstückseigentümer fachgerecht umzusetzen.<br />

Die Anpflanzungen sind durch geeignete Pflegemaßnahmen dauerhaft zu erhalten.<br />

Abgängige bzw. geschädigte Gehölze sind durch artgleiche Nachpflanzungen<br />

zu ersetzen.<br />

Pflanzenliste<br />

5.4 Artenliste Sträucher:<br />

Acer campestre<br />

Carpinus betulus<br />

Cornus mas<br />

Cornus sanguinea<br />

Corylus avellana<br />

Crataegus monogyna<br />

Fagus sylvatica<br />

Lonicera xylosteum<br />

Malus sylvestris<br />

Prunus avium<br />

Prunus spinosa<br />

Rosa canina<br />

Sambucus nigra<br />

Sambucus racemosa<br />

Syringa vulgaris<br />

Viburnum lantana<br />

Viburnum opulus<br />

Feldahorn<br />

Hainbuche<br />

Kornelkirsche<br />

Roter Hartriegel<br />

Hasel<br />

Eingr. Weißdorn<br />

Rotbuche<br />

Gem. Heckenkirsche<br />

Holzapfel<br />

Vogelkirsche<br />

Schlehe<br />

Hundsrose<br />

Schwarzer Holunder<br />

Trauben-Holunder<br />

Gemeiner Flieder<br />

Wolliger Schneeball<br />

Gewöhnl. Schneeball<br />

Mindestpflanzgröße: 3x verpfl. Str., 60-100cm hoch<br />

Artenliste Bäume:<br />

Acer campestre<br />

Acer platanoides<br />

Acer pseudoplatanus<br />

Feldahorn<br />

Spitzahorn<br />

Bergahorn<br />

Seite 15


Aesculus hippocast.<br />

Betula pendula<br />

Carpinus betulus<br />

Fagus sylvatica<br />

Quercus robur<br />

Sorbus aucuparia<br />

Sorbus intermedia<br />

Tilia cordata<br />

Roßkastanie<br />

Hängebirke<br />

Hainbuche<br />

Rotbuche<br />

Stiel-Eiche<br />

Eberesche<br />

Schwed. Mehlbeere<br />

Winterlinde<br />

Mindestpflanzgröße:<br />

Hochstamm, 3x verpflanzt mit Drahtballen, Stammumfang 14-16 cm<br />

6. Immissionsschutz<br />

Innerhalb der „Fläche für besondere Anlagen und Vorkehrungen zum Schutz vor<br />

schädlichen Umwelteinwirkungen im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes“<br />

ist gemäß der Festsetzung in der Planzeichnung eine 3,00 m hohe und 55,00 m lange<br />

Lärmschutzwand vom Bauherrn des WA 3 zu errichten.<br />

Die Errichtung der Lärmschutzwand ist nur notwendig, wenn die Wohnbebauung im<br />

allgemeinen Wohngebiet WA 3 auf weniger als 35,00 m Abstand an die nördliche<br />

Grenze der Fläche für Gemeinbedarf mit der Einrichtung und Anlage: „Sportlichen<br />

Zwecken dienende Gebäude und Einrichtungen“ (Tennisclub) heranrückt.<br />

7. Fuß- und Radwege<br />

Innerhalb der öffentlichen Grünfläche mit der Zweckbestimmung Parkanlage sind eine<br />

Fuß- und Radwegeverbindung zwischen dem Salinenweg und dem in der Verlängerung<br />

der Allmersallee festgesetzten Fuß- und Radweg und eine Fuß- und Radwegeverbindung<br />

zwischen dem nördlich der Tennisplätze verlaufenden Fuß- und Radweg<br />

und der nördlich in die Planstraße B mündenden Grundstückszufahrt mit einer Mindestbreite<br />

von 2,5 m anzulegen.<br />

8. Bußgeldtatbestand<br />

Ordnungswidrig gemäß § 10 Abs. 5 NKomVG handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig<br />

den bauplanungsrechtlichen Festsetzungen Nr. 1 bis 7 zuwiderhandelt. Ordnungswidrigkeiten<br />

können mit einer Geldbuße bis zu 5.000 € geahndet werden.<br />

BAUORDNUNGSRECHTLICHE FESTSETZUNGEN<br />

Örtliche Bauvorschriften über die Gestaltung gemäß § 9 Abs. 4 BauGB i. V. m. §§ 56, 91, 97<br />

und 98 NBauO<br />

1. Dachgestaltung<br />

1.1 Im Plangebiet sind die Hauptdächer als Flachdächer oder geneigte Dächer mit einer<br />

maximalen Neigung ≤ 20° oder als leicht gewölbte Dächer zulässig. Als Dacheindeckung<br />

sind ausschließlich nicht glänzende Materialien zu verwenden.<br />

1.2 Die bauordnungsrechtlichen Festsetzungen zur Dachgestaltung gelten nicht für:<br />

− Solar- und Photovoltaikanlagen,<br />

− Wintergärten,<br />

− untergeordnete Gebäudeteile (z.B. Vordächer)<br />

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2. Fassadengestaltung<br />

Die Fassaden müssen zu mindestens 50% aus ziegelrotem bzw. blaubuntem Klinkermauerwerk<br />

bestehen.<br />

3. Werbeanlagen<br />

3.1 Werbeanlagen sind nur an der Stätte der Leistung und unter der Voraussetzung zulässig,<br />

dass sie direkt am Gebäude unterhalb der Traufe angebracht sind. Im Einzelfall<br />

können Ausnahmen für freistehende Werbeanlagen mit einer Fläche von bis zu<br />

4 m² zugelassen werden.<br />

3.2 Die Verwendung von Blinklichtern, laufenden Schriftbändern sowie im Wechsel oder<br />

in Stufen schaltbare Anlagen sind unzulässig.<br />

4. Erhalt des Geländeniveaus<br />

Aufschüttungen und Abgrabungen auf den jeweiligen Baugrundstücken sind dem<br />

vorhandenen Geländeniveau anzupassen und dürfen nur bis zu einer Differenz von<br />

maximal 60 cm vorgenommen werden.<br />

Aufschüttungen bzw. Abgrabungen im Übergang zu benachbarten Grundstücken dürfen<br />

maximal um 25 cm differieren.<br />

5. Grundstückseinfriedung<br />

Die Grundstücke in den allgemeinen Wohngebieten sind ausschließlich mit standortheimischen<br />

Laubgehölzhecken (Rotbuche (Fagus sylvatica), gemäß Pflanzenliste,<br />

bauplanungsrechtliche Festsetzung Nr. 5.4, 3 x verpfl., Höhe 80 – 100 cm, 2 – 4 /<br />

lfdm) von mindestens 1,00 m Höhe abzugrenzen. Zäune sind nur innenliegend, d.h.<br />

hinter der Buchenhecke und durch sie verdeckt, zulässig. Dies gilt in gleicher Weise,<br />

wenn Grundstückseinfriedungen in den Mischgebieten MI 1 und MI 2 vorgesehen<br />

werden.<br />

6. Ordnungswidrigkeiten<br />

Ordnungswidrig im Sinne des § 91 Abs. 3 NBauO handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig<br />

einer der o. g. öffentlichen Bauvorschriften über die Gestaltung (bauordnungsrechtliche<br />

Festsetzungen Nr. 1 bis 5) zuwiderhandelt. Die Ordnungswidrigkeiten können<br />

gemäß § 91 Abs. 5 NBauO mit einer Geldbuße geahndet werden.<br />

NACHRICHTLICHE HINWEISE<br />

1. Baunutzungsverordnung<br />

Für die bauliche Nutzung der Grundstücke gelangt die BauNVO 1990 (Baunutzungsverordnung<br />

vom 23.01.1990 (BGBl. S. 132)) zur Anwendung.<br />

2. Baumschutzsatzung<br />

Im Plangebiet gilt die Baumschutzsatzung der <strong>Stadt</strong> <strong>Stade</strong> vom 28.03.2003.<br />

3. Bodendenkmalpflege<br />

Sollten bei den geplanten Bau- und Erdarbeiten ur- oder frühgeschichtliche Bodenfunde<br />

(das können u. a. sein: Tongefäßscherben, Holzkohleansammlungen, Schlacken<br />

oder auffällige Bodenverfärbungen und Steinkonzentrationen, auch geringe<br />

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Spuren solcher Funde) angeschnitten werden, sind diese gemäß § 14 Abs. 1 des<br />

Nds. Denkmalschutzgesetzes (NDSchG) meldepflichtig und müssen der Archäologischen<br />

Denkmalpflege der Hansestadt <strong>Stade</strong> unverzüglich gemeldet werden. Meldepflichtig<br />

sind der Finder, der Leiter der Arbeiten oder der Unternehmer. Bodenfunde<br />

und Fundstellen sind nach § 14 Abs. 2 des NDSchG bis zum Ablauf von 4 Werktagen<br />

nach der Anzeige unverändert zu lassen bzw. für ihren Schutz ist Sorge zu tragen.<br />

VERFAHRENSSCHLUSSVERMERK<br />

Mit Inkrafttreten des Bebauungsplanes Nr. 473 „<strong>Festplatz</strong> <strong>Harburger</strong> Straße“ mit örtlichen<br />

Bauvorschriften über die Gestaltung treten die Festsetzungen der rechtsverbindlichen Bebauungspläne<br />

Nr. 239/1a, Nr. 361 und 361, 1. Änderung im Geltungsbereich des Bebauungsplans<br />

Nr. 473 außer Kraft.<br />

Abschließende Hinweise<br />

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an den<br />

Fachbereich III Bauen und <strong>Stadt</strong>entwicklung<br />

Rathaus, Hökerstraße 2, 21682 <strong>Stade</strong><br />

Ihre Ansprechpartnerin:<br />

Ihr Ansprechpartner:<br />

Frau Kountchev, Tel.: 04141 – 401 339 Herr Scheven, Tel.: 04141 – 401 350<br />

Abteilungsleiterin Planung und Umwelt Abteilungsleiter Bauaufsicht<br />

E-Mail: carolin.kountchev@stadt-stade.de E-Mail: guido.scheven@stadt-stade.de<br />

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